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Seite 10 DiakoNisseN speyer-MaNNheiM<br />

BlickPunkt Nr. 4 - 2010<br />

Pfarrer kreiter bestätigt<br />

Nach 273 Tagen wurde Pfarrer Matthias Kreiter am 31. Mai endgültig<br />

durch die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) im Amt als<br />

Schulleiter der Fachschule für Sozialwesen bestätigt.<br />

n „Wir bestätigen die Position erst endgültig<br />

nach bis zu einem Jahr, um sicher<br />

zu stellen, dass die richtige Person ausgewählt<br />

wurde“, erklärt Jörg lohmann<br />

Die Mitarbeitervertretungen informieren:<br />

„Gesundheit ist nicht alles, aber<br />

ohne Gesundheit ist alles nichts!“<br />

(Arthur Schopenhauer)<br />

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gesund und fit zu bleiben.<br />

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement informiert Sie regelmäßig<br />

über gesundheitsfördernde Maßnahmen und Sportangebote,<br />

häufig in kooperation mit dem netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung<br />

<strong>Speyer</strong>. Ansprechpartner ist Michael Hemmerich<br />

(tel. 22-1988, michael.hemmerich@diakonissen.de),<br />

Angebote finden Sie im intranet unter iB-fit.<br />

leider lassen sich krankheiten und unfälle nicht immer durch<br />

vorbeugende Maßnahmen vermeiden, unabhängig davon, ob<br />

ihre ursache im beruflichen oder privaten umfeld liegt oder ob<br />

es sich um kürzere oder längere, leichtere oder schwerere Erkrankungen<br />

handeln.<br />

Damit Mitarbeitende auch bei längeren oder häufigeren Erkrankungen<br />

optimal betreut werden fordert das Sozialgesetzbuch<br />

(SGB iX) Arbeitgeber in solchen Situationen dazu auf, bestimmte<br />

Maßnahmen/Hilfestellungen anzubieten.<br />

Die MAV´en haben gemeinsam mit dem Vorstand der <strong>Diakonissen</strong><br />

<strong>Speyer</strong>-<strong>Mannheim</strong> eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen<br />

Eingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen. Sie<br />

finden sie demnächst im intranet.<br />

Was versteht man nun unter dem Betrieblichen Eingliederungsmangement?<br />

Die gesetzliche Verpflichtung für jeden Arbeitgeber findet sich<br />

im § 84 Absatz 2 SGB iX:<br />

von der ADD und ergänzt: „Hier wurde<br />

eine gute Wahl getroffen.“ Er wies auf die<br />

Vita kreiters hin, der bereits zehn Jahre<br />

Erfahrung als Schulpfarrer in verschie-<br />

denen Berufsbildenden Schulen sowie<br />

als Religionslehrer mitbringt. Das und<br />

seine außerschulischen interessen wie<br />

das klettern und Musizieren machten<br />

„deutlich, warum Sie so gut hierher passen“,<br />

so lohmann.<br />

lohmann betonte ebenso wie Vorsteher<br />

Pfarrer Dr. Werner Schwartz, dass<br />

man merke, dass in der Fachschule ein<br />

vertrautes und offenes Arbeitsklima herrsche<br />

und das kollegium sich wohl fühle<br />

mit seinem neuen Schulleiter. Das zeigte<br />

sich auch an den herzlichen Glückwünschen,<br />

die die kolleginnen und kollegen<br />

kreiter anlässlich der Ernennung überbrachten,<br />

bevor sich die Gesamtkonferenz<br />

wieder dem Alltagsgeschäft zuwenden<br />

musste. in diesem Alltag setze sich<br />

die Fachschule selbst einen hohen Anspruch,<br />

so Matthias kreiter, der mit Bezug<br />

auf den Schöpfungsbereicht der Bibel<br />

sich und seinen kollegen wünschte,<br />

mit einer Würde ausgestattet zu sein, „die<br />

unseren leistungen und Fehlleistungen<br />

weit voraus und von ihnen unabhängig<br />

ist.“<br />

„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen<br />

ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der<br />

Arbeitgeber (…) mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen<br />

Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst<br />

überwunden werden und mit welchen leistungen oder<br />

Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz<br />

erhalten werden kann.“<br />

Durch diese gesetzliche Regelung ist der Arbeitgeber verpflichtet,<br />

jedem Mitarbeiter ein BEM anzubieten, wenn dieser<br />

innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig<br />

war.<br />

Sie haben also einen Anspruch auf das Betriebliche Eingliederungsmangement.<br />

Wenn Sie dieses Verfahren nicht in Anspruch nehmen möchten,<br />

können Sie die Teilnahme an den Gesprächen und Maßnahmen<br />

auch ablehnen, ohne dass für Sie nachteilige Konsequenzen<br />

entstehen.<br />

Die Inanspruchnahme von BEM ist freiwillig!<br />

Die MAV´en begleiten das gesamte BEM-Verfahren vom Erstgespräch<br />

über die Planung von Maßnahmen (Hilfestellungen) bis<br />

zur Beendigung von BEM. Sollten Sie Fragen zu BEM haben,<br />

wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerinnen ihrer Mitarbeitervertretungen:<br />

MAV <strong>Diakonissen</strong>-Stiftungs-Krankenhaus:<br />

kathrin Harnisch, tel. 22-1371, karthrin.harnisch@diakonissen.de<br />

christel Hauser, tel. 22-1987, christel.hauser@diakonissen.de<br />

MAV Körperschaft:<br />

kerstin nolte, tel. 22-1306, kerstin.nolte@diakonissen.de<br />

MAV Servicegesellschaft:<br />

konstanze Barth, tel. 22-1305, konstanze.barth@diakonissen.de

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