Download (PDF, 1.87 MB) - Diakonissen Speyer-Mannheim
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Seite 10 DiakoNisseN speyer-MaNNheiM<br />
BlickPunkt Nr. 4 - 2010<br />
Pfarrer kreiter bestätigt<br />
Nach 273 Tagen wurde Pfarrer Matthias Kreiter am 31. Mai endgültig<br />
durch die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) im Amt als<br />
Schulleiter der Fachschule für Sozialwesen bestätigt.<br />
n „Wir bestätigen die Position erst endgültig<br />
nach bis zu einem Jahr, um sicher<br />
zu stellen, dass die richtige Person ausgewählt<br />
wurde“, erklärt Jörg lohmann<br />
Die Mitarbeitervertretungen informieren:<br />
„Gesundheit ist nicht alles, aber<br />
ohne Gesundheit ist alles nichts!“<br />
(Arthur Schopenhauer)<br />
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gesund und fit zu bleiben.<br />
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement informiert Sie regelmäßig<br />
über gesundheitsfördernde Maßnahmen und Sportangebote,<br />
häufig in kooperation mit dem netzwerk Betriebliche Gesundheitsförderung<br />
<strong>Speyer</strong>. Ansprechpartner ist Michael Hemmerich<br />
(tel. 22-1988, michael.hemmerich@diakonissen.de),<br />
Angebote finden Sie im intranet unter iB-fit.<br />
leider lassen sich krankheiten und unfälle nicht immer durch<br />
vorbeugende Maßnahmen vermeiden, unabhängig davon, ob<br />
ihre ursache im beruflichen oder privaten umfeld liegt oder ob<br />
es sich um kürzere oder längere, leichtere oder schwerere Erkrankungen<br />
handeln.<br />
Damit Mitarbeitende auch bei längeren oder häufigeren Erkrankungen<br />
optimal betreut werden fordert das Sozialgesetzbuch<br />
(SGB iX) Arbeitgeber in solchen Situationen dazu auf, bestimmte<br />
Maßnahmen/Hilfestellungen anzubieten.<br />
Die MAV´en haben gemeinsam mit dem Vorstand der <strong>Diakonissen</strong><br />
<strong>Speyer</strong>-<strong>Mannheim</strong> eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen<br />
Eingliederungsmanagement (BEM) abgeschlossen. Sie<br />
finden sie demnächst im intranet.<br />
Was versteht man nun unter dem Betrieblichen Eingliederungsmangement?<br />
Die gesetzliche Verpflichtung für jeden Arbeitgeber findet sich<br />
im § 84 Absatz 2 SGB iX:<br />
von der ADD und ergänzt: „Hier wurde<br />
eine gute Wahl getroffen.“ Er wies auf die<br />
Vita kreiters hin, der bereits zehn Jahre<br />
Erfahrung als Schulpfarrer in verschie-<br />
denen Berufsbildenden Schulen sowie<br />
als Religionslehrer mitbringt. Das und<br />
seine außerschulischen interessen wie<br />
das klettern und Musizieren machten<br />
„deutlich, warum Sie so gut hierher passen“,<br />
so lohmann.<br />
lohmann betonte ebenso wie Vorsteher<br />
Pfarrer Dr. Werner Schwartz, dass<br />
man merke, dass in der Fachschule ein<br />
vertrautes und offenes Arbeitsklima herrsche<br />
und das kollegium sich wohl fühle<br />
mit seinem neuen Schulleiter. Das zeigte<br />
sich auch an den herzlichen Glückwünschen,<br />
die die kolleginnen und kollegen<br />
kreiter anlässlich der Ernennung überbrachten,<br />
bevor sich die Gesamtkonferenz<br />
wieder dem Alltagsgeschäft zuwenden<br />
musste. in diesem Alltag setze sich<br />
die Fachschule selbst einen hohen Anspruch,<br />
so Matthias kreiter, der mit Bezug<br />
auf den Schöpfungsbereicht der Bibel<br />
sich und seinen kollegen wünschte,<br />
mit einer Würde ausgestattet zu sein, „die<br />
unseren leistungen und Fehlleistungen<br />
weit voraus und von ihnen unabhängig<br />
ist.“<br />
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen<br />
ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der<br />
Arbeitgeber (…) mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen<br />
Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst<br />
überwunden werden und mit welchen leistungen oder<br />
Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz<br />
erhalten werden kann.“<br />
Durch diese gesetzliche Regelung ist der Arbeitgeber verpflichtet,<br />
jedem Mitarbeiter ein BEM anzubieten, wenn dieser<br />
innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig<br />
war.<br />
Sie haben also einen Anspruch auf das Betriebliche Eingliederungsmangement.<br />
Wenn Sie dieses Verfahren nicht in Anspruch nehmen möchten,<br />
können Sie die Teilnahme an den Gesprächen und Maßnahmen<br />
auch ablehnen, ohne dass für Sie nachteilige Konsequenzen<br />
entstehen.<br />
Die Inanspruchnahme von BEM ist freiwillig!<br />
Die MAV´en begleiten das gesamte BEM-Verfahren vom Erstgespräch<br />
über die Planung von Maßnahmen (Hilfestellungen) bis<br />
zur Beendigung von BEM. Sollten Sie Fragen zu BEM haben,<br />
wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerinnen ihrer Mitarbeitervertretungen:<br />
MAV <strong>Diakonissen</strong>-Stiftungs-Krankenhaus:<br />
kathrin Harnisch, tel. 22-1371, karthrin.harnisch@diakonissen.de<br />
christel Hauser, tel. 22-1987, christel.hauser@diakonissen.de<br />
MAV Körperschaft:<br />
kerstin nolte, tel. 22-1306, kerstin.nolte@diakonissen.de<br />
MAV Servicegesellschaft:<br />
konstanze Barth, tel. 22-1305, konstanze.barth@diakonissen.de