Download - FDP Landtagsfraktion MV
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schon ein Blick in die aktuelle Fassung der KV-Novelle. In §70 Absatz 7 hat die<br />
Landesregierung nämlich im Gegensatz zum Referentenentwurf bereits die Notwendigkeit<br />
bestätigt, die Interessen der regionale Wirtschaft bei kommunaler Wirtschaftsbetätigung zu<br />
berücksichtigen. In der Begründung führt die LR aus – ich zitiere:<br />
„Mit dieser Einfügung werden eine Abwägung der Auswirkungen auf die mittelständische<br />
Wirtschaft und auf das Handwerk und deren Berücksichtigung als Bestandteil der<br />
gemeindlichen Ermessensentscheidung über wirtschaftliche Betätigung gesetzlich verankert.“<br />
Unsere zentrale Forderung nach mehr Rechtsschutz für die Privatwirtschaft fand ebenfalls eine<br />
breite Unterstützung! Ich zitiere hier die Stellungnahme des VU<strong>MV</strong>: „Der Vorschlag der <strong>FDP</strong>-<br />
Fraktion klingt sinnvoll, weil damit den Betroffenen ein Kontroll- und Durchsetzungsinstrument in<br />
die Hand gegeben wird.“ Ich möchte an dieser Stelle noch einen Blick auf das werfen, was uns<br />
mit der KV-Novelle der Landesregierung erwartet und was uns als <strong>FDP</strong> dabei wichtig ist.<br />
Die Landesregierung kann oder will keine klare Definition von Daseinsvorsorge geben. Ihre<br />
Antwort auf unsere Kleine Anfrage (5/3812) was denn Daseinsvorsorge sei, bekommen wir zu<br />
hören, dass Daseinsvorsorge die Versorgung der Einwohner mit Leistungen sei, die der<br />
Befriedigung von Bedürfnissen der örtlichen Gemeinschaft dienen. Was diese Definition am<br />
konkreten Bespiel bedeutet, verdeutlicht Schwerin besonders gut. Hier sagt eine linke<br />
Oberbürgermeisterin ganz offensichtlich, dass die Einwohner mit Leistungen versorgt werden<br />
sollten, die deren Fitness verbessert. Mit ihrer Novelle verfolgt die Landesregierung jedoch<br />
genau einen systematischen Ansatz der solche Sonderfälle zur Regel werden lässt!<br />
Um diesen Auswüchsen endlich Grenzen zu setzen, müssen wir als Gesetzgeber verbindliche<br />
Normen setzen, die der wirtschaftlichen Betätigung des Staates ganz klare Grenzen setzt! Für<br />
uns muss so ein gesetzlicher Rahmen folgende Grenzen ziehen:<br />
alle Marktteilnehmer müssen die gleichen Chancen haben,<br />
steuerliche Gleichbehandlung<br />
mehr Transparenz und mehr Kontrolle kommunaler Unternehmen<br />
Leistungen müssen vergleichbarer werden<br />
keine Inhouse-Geschäfte<br />
Kommunen dürfen keine Waren und Güter produzieren<br />
Kommunen dürfen keine Logistiker sein<br />
Wenn diese Forderungen nicht erfüllt werden, dann schädigen wir die soziale Marktwirtschaft in<br />
ihren Grundfesten und schaffen den Nährboden für eine kommunale Vetternwirtschaft!<br />
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.<br />
(Der Antrag wurde abgelehnt)<br />
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