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Download - FDP Landtagsfraktion MV

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Nach den neuen Planungen sollen Eignungsräume an raumordnerisch gebündelten Standorten<br />

liegen, einen entsprechenden Pufferabstand zur Wohnbebauung aufweisen und in<br />

störungsunempfindlichen Räumen des Naturschutzes und der Landschaftspflege liegen.<br />

Weiterhin sollen die neu ausgewiesenen Eignungsräume eine Fläche von 75 ha nicht<br />

unterschreiten und keine Höhenbegrenzung enthalten um somit für ein späteres Repowering<br />

geeignet zu sein. Weiterhin ist festgelegt, dass die Errichtung, der Ersatz sowie Erneuerung<br />

bestehender Anlagen ausschließlich innerhalb der ausgewiesenen Eignungsgebiete für<br />

Windenergieanlagen zulässig sind. Also – Alles ist gut solange es sich um Eignungsräume<br />

handelt.<br />

Hier liegt der Kern des Antrages und das Dilemma. Nach Aussage der Landesregierung<br />

standen in 2009 mehr als 1.300 Windenergieanlagen in M-V. Von diesen 1.300 Anlagen<br />

befindet sich ein erheblicher Anteil von 27% und 350 Anlagen außerhalb der Eignungsräume,<br />

da Eignungsräume in den regionalen Raumordnungsprogrammen erst mit der 1. Fortschreibung<br />

zum Ende der 90´er Jahre ausgewiesen wurden.<br />

Die außerhalb von Eignungsgebieten stehenden Anlagen besitzen Bestandschutz, die<br />

Genehmigung erfolgte unbefristet, aber jeweils nur für die einzelne Anlage. Da jede<br />

Anlagenänderung einen neuen Antrag und Genehmigung nach sich zieht, ist ein Repowering<br />

ineffizienter kleinerer Anlagen auf Grund der Festlegungen in den regionalen<br />

Raumentwicklungsprogrammen derzeit nicht zulässig.<br />

Aus raumordnerischer und raumplanerischer Sicht ist die hier nun vorgesehene<br />

Handlungsweise problematisch. Ich gebe es zu, die Entscheidung zu diesem<br />

Tagesordnungspunkt hat sich meine Fraktion nicht einfach gemacht. Eine Umsetzung des<br />

Antrages bedeutet eine Abkehr von den Aussagen der Regionalen Planungsprogramme und<br />

das Eingehen vieler Ausnahmetatbestände. Eine Ablehnung wiederum bedeutet das bewusste<br />

verhindern von Effizienzsteigerung in der Windenergieerzeugung an Standorten, an die sich die<br />

Bevölkerung schon seit Jahren gewöhnt hat. In dieser Gesetzeslage liegt die Krux bei dem<br />

Thema.<br />

Auch wenn es raumordnerisch nicht konsequent ist, möchten wir uns der Effizienzsteigerung<br />

nicht verschließen.<br />

Deshalb unser Änderungsantrag unter den Maßgaben, dass<br />

1. die Gemeinden und damit die Bürger frühzeitig und umfassend in das<br />

Genehmigungsverfahren mit einbezogen werden und<br />

2. dass die Genehmigung dem der aktuellen Stand der Technik sowie den bau- und<br />

immissionsschutzrechtlichen Anforderungen entspricht, damit dann auch das leidige Problem<br />

der Anlagenbefeuerung gelöst werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />

(Der Änderungsantrag wurde abgelehnt)<br />

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