Studienplan - Fachhochschule für öffentliche Verwaltung
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I. VORBEMERKUNGEN<br />
1. Grundlagen und Ziele<br />
Der nachfolgende <strong>Studienplan</strong> – gegliedert nach Gebieten und Fächern - beruht auf<br />
III<br />
a) der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung <strong>für</strong> Laufbahnen des gehobenen<br />
nichttechnischen Dienstes (APOgD) vom 21. September 1981 (GVBl. S. 233), zuletzt<br />
geändert durch Verordnung vom … 2004 (GVBl. …);<br />
b) dem Stoffverteilungsplan.<br />
Nach § 12 (2) APOgD hat die fachwissenschaftliche Ausbildung zum Ziel, den Studierenden die<br />
fachlichen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur sachgemäßen<br />
Beurteilung und Bearbeitung der ihrer Laufbahn zugewiesenen Aufgaben notwendig sind.<br />
Neben den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sollen auch die erforderlichen<br />
sozialen und kommunikativen Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Darüber hinaus ist<br />
das Verständnis <strong>für</strong> die rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Bedingungen und Wirkungen des <strong>Verwaltung</strong>shandelns zu fördern. Der <strong>Studienplan</strong> ist nach<br />
diesen Zielvorstellungen ausgerichtet.<br />
Das Studium an der FHöV beginnt mit einer „Einführung in das Studium“. Ziel des Fachs „EfS“<br />
soll sein, vor der eigentlichen Stoffvermittlung die Studierenden über grundlegende Aspekte<br />
nicht nur des Studiums selbst, sondern auch des angestrebten Berufs in den vielfältigen<br />
Disziplinen der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Verwaltung</strong> in zeitgemäßer Form zu informieren. Dazu werden nach<br />
einer ersten Einführung in den Studiengruppen drei Module (verpflichtend) zur<br />
Eigenorientierung angeboten.<br />
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass <strong>für</strong> fächerübergreifende Veranstaltungen zusätzliche<br />
Stunden zur Verfügung gestellt werden, um insbesondere im Hinblick auf fachübergreifende<br />
Themenstellungen oder z. B. <strong>für</strong> „Praktikertagungen“ genügend Spielraum zu erhalten und um<br />
ggf. kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen eingehen zu können.<br />
Um die Vielfalt des Stoffes einzuschränken und gleichzeitig den Studierenden – im Sinne<br />
exemplarischen Lernens – die vertiefte Beschäftigung mit einzelnen (praxisrelevanten) Fächern<br />
zu ermöglichen, gibt es Wahlpflichtstudienfächer.