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Studienplan - Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

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I. VORBEMERKUNGEN<br />

1. Grundlagen und Ziele<br />

Der nachfolgende <strong>Studienplan</strong> – gegliedert nach Gebieten und Fächern - beruht auf<br />

III<br />

a) der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung <strong>für</strong> Laufbahnen des gehobenen<br />

nichttechnischen Dienstes (APOgD) vom 21. September 1981 (GVBl. S. 233), zuletzt<br />

geändert durch Verordnung vom … 2004 (GVBl. …);<br />

b) dem Stoffverteilungsplan.<br />

Nach § 12 (2) APOgD hat die fachwissenschaftliche Ausbildung zum Ziel, den Studierenden die<br />

fachlichen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zur sachgemäßen<br />

Beurteilung und Bearbeitung der ihrer Laufbahn zugewiesenen Aufgaben notwendig sind.<br />

Neben den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sollen auch die erforderlichen<br />

sozialen und kommunikativen Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Darüber hinaus ist<br />

das Verständnis <strong>für</strong> die rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Bedingungen und Wirkungen des <strong>Verwaltung</strong>shandelns zu fördern. Der <strong>Studienplan</strong> ist nach<br />

diesen Zielvorstellungen ausgerichtet.<br />

Das Studium an der FHöV beginnt mit einer „Einführung in das Studium“. Ziel des Fachs „EfS“<br />

soll sein, vor der eigentlichen Stoffvermittlung die Studierenden über grundlegende Aspekte<br />

nicht nur des Studiums selbst, sondern auch des angestrebten Berufs in den vielfältigen<br />

Disziplinen der <strong>öffentliche</strong>n <strong>Verwaltung</strong> in zeitgemäßer Form zu informieren. Dazu werden nach<br />

einer ersten Einführung in den Studiengruppen drei Module (verpflichtend) zur<br />

Eigenorientierung angeboten.<br />

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass <strong>für</strong> fächerübergreifende Veranstaltungen zusätzliche<br />

Stunden zur Verfügung gestellt werden, um insbesondere im Hinblick auf fachübergreifende<br />

Themenstellungen oder z. B. <strong>für</strong> „Praktikertagungen“ genügend Spielraum zu erhalten und um<br />

ggf. kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen eingehen zu können.<br />

Um die Vielfalt des Stoffes einzuschränken und gleichzeitig den Studierenden – im Sinne<br />

exemplarischen Lernens – die vertiefte Beschäftigung mit einzelnen (praxisrelevanten) Fächern<br />

zu ermöglichen, gibt es Wahlpflichtstudienfächer.

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