100 Jahre - Samtgemeinde Freden
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<strong>Freden</strong> – 8 – Nr. 06/2013<br />
Die BARMER GEK Kurse für pflegende Angehörige von Menschen mit<br />
Demenz bieten Unterstützung bei der Bewältigung der besonderen Anforderung.<br />
Unter www.barmer-gek.de/102509 gibt es aktuelle Angebote<br />
für pflegende Angehörige.<br />
86 Prozent der Allergiker reagieren auf Birkenpollen<br />
Für Allergiker beginnt wieder die Leidenszeit. Denn sobald die Temperaturen<br />
steigen, wirbeln erneut die Pollen von Frühblühern wie der Birke<br />
durch die Luft. Und wieder jucken die Augen, triefen die Nasen. Und wenn<br />
es ganz schlimm kommt, treten auch asthmatische Beschwerden auf. „Jeder<br />
vierte bis fünfte Einwohner in Deutschland leidet mittlerweile an einer<br />
allergischen Erkrankung“, berichtet BARMER GEK Bezirksgeschäftsführer<br />
Rüdiger Leopold aus Alfeld. 86 Prozent davon reagieren auf Pollen. Das<br />
stellt die Deutsche Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie<br />
in ihrem Allergieatlas dar.<br />
Insbesondere das Augennässen und -jucken kann quälen. „Das Fremdkörpergefühl<br />
in den Augen kann durch abschwellende oder antiallergische<br />
Augentropfen gelindert werden“, so Dr. Utta Petzold, Allergologin bei der<br />
BARMER GEK. Beim Kauf in der Apotheke sollte man übrigens nachfragen,<br />
ob das Produkt im Kühlschrank aufzubewahren ist. Auch das Haltbarkeitsdatum<br />
ist zu beachten.<br />
Weitere Tipps für Allergiker: Auch wenn es schwer fällt, sollte man die<br />
juckenden Augen nicht reiben, vor allem nicht mit unsauberen Händen.<br />
Haare waschen am Abend sowie das Ablegen der getragenen Kleidung<br />
in einem anderen Raum halten die Pollen vom Schlafzimmer fern. Frauen<br />
sollten bei der Auswahl ihrer Kosmetika auf Augenverträglichkeit achten.<br />
Gegebenenfalls ist in Zeiten des Pollenflugs ganz auf Augen-Make-up zu<br />
verzichten. Eine Pollenflugvorhersage findet sich auf der Internetseite des<br />
Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd/pollenflug.de<br />
Wer andere pflegt, kann mehr Rente bekommen<br />
Änderung bei der Anrechnung der Pflegezeiten<br />
Wer andere Menschen pflegt, kann jetzt mehr Rente bekommen. Denn<br />
die Anrechnung der dafür nötigen Pflegezeiten ist deutlich einfacher geworden.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlten die Pflegekassen<br />
bisher Beiträge zur Rentenversicherung, wenn man einen einzigen Angehörigen,<br />
Lebenspartner, Nachbarn oder Freund mindestens 14 Stunden in<br />
der Woche gepflegt hat. „Seit <strong>Jahre</strong>sbeginn können die Pflegezeiten von<br />
mehreren Pflegetätigkeiten addiert werden. Wird dadurch die Grenze von<br />
mindestens 14 Stunden Pflegezeit pro Woche erreicht, können hieraus<br />
künftig Rentenansprüche entstehen“, erklärt Rüdiger Leopold, Bezirksgeschäftsführer<br />
der BARMER GEK in Alfeld.<br />
135 Euro möglich<br />
Besonders ärgerlich war die alte Regelung für all diejenigen, die mehrere<br />
pflegebedürftige Menschen unterstützen. Ihr Aufwand war insgesamt oft<br />
deutlich höher, zählte aber nur dann für die Rente, wenn der Aufwand für<br />
die Pflege von einer Person wöchentlich mindestens 14 Stunden umfasst<br />
hat. Die neue Regelung verhindert nun solche Härtefälle. Sind die Voraussetzungen<br />
erfüllt, zahlt die Pflegekasse in den alten Bundesländern<br />
135,82 Euro. Für die Rentenbeiträge spielt es übrigens keine Rolle, ob die<br />
pflegebedürftigen Menschen bei unterschiedlichen Pflegekassen versichert<br />
sind. Welche Pflegekasse welchen Anteil der Beiträge dann letztlich zahlt,<br />
klären diese untereinander. „Dass die Voraussetzungen für das Erlangen<br />
von Rentenansprüchen jetzt leichter zu erfüllen sind, wissen viele mögliche<br />
Nutznießer aber offenbar gar nicht“, so Leopold. Sein Rat: Wer mehr als<br />
einen Pflegebedürftigen ehrenamtlich pflegt, zum Beispiel die Eltern, sollte<br />
sich direkt an seine Pflegekasse wenden.<br />
Mitteilungen der BARMER GEK<br />
Über 3.000 Behandlungsfehler<br />
Patientenrechte stärken<br />
Tag für Tag werden in den rund 2.000 Kliniken in Deutschland Tausende<br />
von Patientinnen und Patienten untersucht, operiert oder auf neue Medikamente<br />
eingestellt. Sie vertrauen dabei auf die Kompetenz ihrer Mediziner.<br />
„Das deutsche Gesundheitswesen zählt nach wie vor zu den besten der<br />
Welt. Allerdings meldeten BARMER GEK Versicherte im vergangenen<br />
Jahr 3.070 vermutete Behandlungsfehler-Fälle“, so Heike Sander, Landesgeschäftsführerin<br />
der BARMER GEK in Niedersachsen und Bremen.<br />
Was tun bei Behandlungsfehlern?<br />
Denn als Patient zu seinem Recht zu kommen ist oftmals ein steiniger Weg.<br />
Nach wie vor sind es nicht die Ärzte, sondern die Patienten, die belegen<br />
müssen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt. Jeder Eingriff in die körperliche<br />
Unversehrtheit der Patientin oder des Patienten stellt nach deutscher<br />
Rechtsordnung eine Körperverletzung dar, die aber durch Einwilligung der<br />
Patientin oder des Patienten gerechtfertigt ist. Deshalb führt ein ärztlicher<br />
Eingriff, der unter Missachtung der notwendigen Aufklärungspflicht vorgenommen<br />
wurde, unter Umständen zu einer Schadenersatzverpflichtung,<br />
obwohl die Ärztin bzw. der Arzt ansonsten nicht fehlerhaft gehandelt hat.<br />
„Einen Therapieerfolg kann keine Ärztin und kein Arzt garantieren, sondern<br />
nur eine Behandlung gemäß den gültigen medizinischen Standards.<br />
Aber niemand ist unfehlbar“, verdeutlicht Heike Sander. Einige Beispiele<br />
typischer Behandlungsfehler sind die fehlerhafte Medikation, das Zurücklassen<br />
von Operationsinstrumenten, eine zu späte Entbindung oder trotz<br />
eindeutiger Zeichen keine weitere Diagnostik.<br />
Hotline hilft<br />
Die Behandlungsfehler-Hotline der BARMER GEK ist montags bis freitags<br />
von 7 bis 20 Uhr unter 0800 45 40 150 erreichbar. Darüber hinaus bietet<br />
die aktuelle Broschüre „Patientenrechte - Umgang mit Behandlungsfehlern“<br />
unter www.barmer-gek.de/127150 genaue Infos, welche Rechte und<br />
Pflichten der Einzelne und der jeweilige Arzt haben und wie Betroffene bei<br />
Behandlungsfehlern vorgehen können.<br />
Mitteilungen der DAK<br />
Neue DAK-Studie: Tabakwerbung macht Jugendliche abhängig vom<br />
Rauchen Kasse fordert Umsetzung eines umfassenden Werbeverbotes<br />
Hamburg, 28. Mai 2013. Je mehr Tabakwerbung Jugendliche schauen,<br />
desto häufiger rauchen sie – und werden letztendlich abhängig. Das<br />
zeigt eine neue Studie der DAK-Gesundheit und des Kieler Instituts<br />
für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) vor dem Weltnichtrauchertag<br />
am 31. Mai.<br />
Rund 1.300 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 <strong>Jahre</strong>n wurden<br />
über 30 Monate beobachtet. Bei Studienbeginn hatten sie noch nie geraucht.<br />
Fazit der Untersuchung: Nach zehn Kontakten mit Tabakwerbung<br />
erhöhte sich das Risiko des täglichen Rauchens um 30 Prozent. „Damit<br />
ist der Weg in eine Abhängigkeit getan“, kommentiert Ralf Kremer, Suchtexperte<br />
bei der DAK-Gesundheit, das Ergebnis.<br />
WHO-Rahmenabkommen wird ignoriert<br />
„Unsere Studie macht deutlich, dass es dringend an der Zeit ist, zu handeln.<br />
Die Politik muss endlich ein umfassendes Tabakwerbeverbotdurchsetzen,“<br />
fordert Kremer. Hintergrund: Bereits 2004 hatte sich Deutschland<br />
mit der Ratifizierung des WHO- Rahmenabkommens verpflichtet, bis 2005<br />
ein umfassendes Verbot für Tabakwerbung umzusetzen. „Das Thema<br />
wird seit <strong>Jahre</strong>n ausgesessen.“ Vor allem im Sponsoring-Bereich spielt<br />
Tabakwerbung nach wie vor eine große Rolle – auch bei Veranstaltungen<br />
mit jungem Publikum.<br />
Insgesamt weniger jugendliche Raucher<br />
Positiv bewertet die DAK-Gesundheit, den Trend bei Jugendlichen weniger<br />
zu rauchen. „Seit 2001 hat sich die Zahl der jugendlichen Raucher mehr als<br />
halbiert“, erläutert Kremer. „Die Bemühungen um Aufklärung tragen erste<br />
Früchte. Dennoch raucht noch jeder achte Jugendliche in Deutschland. Ein<br />
Grund mehr, auch in Sachen Tabakwerbeverbot nicht locker zu lassen.“<br />
Gemeinsame Mitteilung<br />
Rettung für Komasäufer: Schüler aus Baden-Württemberg gewinnen<br />
Plakatwettbewerb „bunt statt blau“ 2013 17.000 junge Künstler bei<br />
DAK-Kampagne gegen Alkoholmissbrauch – Drogenbeauftragte und<br />
„Luxuslärm“ ehren Bundessieger<br />
Hamburg/Berlin, 6. Juni 2013. Was tun gegen den Alkoholmiss- brauch<br />
bei Kindern und Jugendlichen? Seit Februar haben 17.000 Schüler<br />
kreative Ideen zum Thema entwickelt und sich am bun- desweiten<br />
DAK-Plakatwettbewerb „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“<br />
beteiligt. Bundessieger 2013 wurde die Klasse ei- ner Berufsschule<br />
aus Bietigheim-Bissingen in Baden-Württemberg.<br />
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, die<br />
Band „Luxuslärm“ und der Chef der DAK-Gesundheit, Herbert Rebscher,<br />
wählten die bunte Rettungs-Aktion eines gestürzten blauen „Komasäufers“<br />
zum besten Plakat 2013 gegen das Rauschtrinken. Mit der beeindruckenden<br />
Team-Arbeit gewannen die jungen Künstler den Hauptpreis<br />
von 500 Euro. Der zweite und dritte Platz wurde an Schüle- rinnen und<br />
Schüler aus Niedersachsen und Berlin vergeben. Der Son- derpreis „Junge<br />
Künstler“ ging nach Bremen.<br />
Jugendliche bekennen Farbe gegen Rauschtrinken<br />
„Es ist ein richtiges und wichtiges Signal, wenn Jugendliche beim Thema<br />
Rauschtrinken selbst Farbe bekennen und plakativ vor den Ri- siken warnen“,<br />
sagt Herbert Rebscher von der DAK-Gesundheit. „Das Besondere<br />
der ausgezeichneten Bilder ist, dass die jungen Künstler auch Auswege<br />
beim Alkoholmissbrauch aufzeigen.“ Nach aktueller Bundesstatistik landeten<br />
2011 insgesamt 26.349 Kinder und Jugendli- che zwischen 10 und<br />
20 <strong>Jahre</strong>n mit einer Alkoholvergiftung im Kran- kenhaus. Den stärksten<br />
Anstieg gab es bei den 10- bis15-Jährigen. Kampagne im vierten Jahr<br />
erfolgreich