Lösungen zum Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und bei ...
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Antworten <strong>zum</strong> <strong>Handlungsfeld</strong> 2: <strong>Ausbildung</strong> <strong>vorbereiten</strong> <strong>und</strong> <strong>bei</strong> der Einstellung<br />
von Auszubildenden mitwirken/ Teil 2<br />
Zu 1: Das Einstellungsverfahren sollte in folgenden Schritten erfolgen:<br />
• Schritt 1: das Erstellen eines Anforderungsprofils (Festlegen der Anforderungen an Azubi,<br />
der den jeweiligen Beruf erlernen will, z.B. Schulabschluss, Voraussetzungen, die der Azubi<br />
mitbringen muss, z.B. Geschicklichkeit, Kreativität, Freude am Umgang mit K<strong>und</strong>en etc.)<br />
• Schritt 2: Erstellen einer Stellenanzeige (sollte enthalten die Information über den Betrieb, die<br />
Bezeichnung des <strong>Ausbildung</strong>sberufes, das Anforderungsprofil, Leistungen des Betriebes, Ansprechpartner<br />
im Betrieb, Art <strong>und</strong> Umfang der Bewerbung)<br />
• Schritt 3: Akquise des Azubi ( Tageszeitung, Flyer, der verteilt werden kann, Homepage des<br />
Betriebes, Lehrstellenbörsen, örtliche Schulen, <strong>Ausbildung</strong>smessen usw.)<br />
• Schritt 4: Auswertung der eintreffenden Bewerbungsunterlagen<br />
• Schritt 5: Evtl. Durchführen eines Eignungstests (im Betrieb, <strong>bei</strong> der HWK oder Innung)<br />
• Schritt 6: Durchführen des Vorstellungsgespräches (nicht zwischen Tür uns Angel!)<br />
• Schritt 7: Evtl. ein ein- bis zweiwöchiges Praktikum im Betrieb durchführen<br />
ACHTUNG: Bitte die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachten,<br />
das die Diskriminierung auf Gr<strong>und</strong> von Religionszugehörigkeit, Alter, Geschlecht, sexueller<br />
Ausrichtung, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe etc. verbietet!!!<br />
Zu 2: Das Besondere am BAV ist, dass er auch eine erzieherische Komponente enthält. Der Ausbildende/Ausbilder<br />
verpflichtet sich, den Azubi charakterlich zu fördern <strong>und</strong> ihn/sie sittlich <strong>und</strong><br />
körperlich nicht zu gefährden.<br />
Der BAV ist ein befristeter Vertrag (Dauer wird in der AO geregelt), der keiner Kündigung bedarf.<br />
Der BAV ist bereits mit der mündlichen Übereinkunft rechtswirksam, muss aber unverzüglich<br />
vor Beginn der Berufsausbildung schriftlich niedergelegt werden <strong>und</strong> wiederum unverzüglich der<br />
HWK zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) vorgelegt<br />
werden.<br />
Der BAV wird unterschrieben vom Ausbildenden, vom Azubi <strong>und</strong> ggf. von den gesetzlichen Vertretern.<br />
Zu 3: Der BAV muss folgende Mindestinhalte enthalten (vgl. § 11 BBiG):<br />
1. Der <strong>Ausbildung</strong>sberuf <strong>und</strong> der dazugehörige <strong>Ausbildung</strong>splan (als Anlage)<br />
2. Beginn <strong>und</strong> Dauer der Berufsausbildung : die Dauer der <strong>Ausbildung</strong> richtet sich nach der<br />
Bestimmung der AO; hiervon kann im Rahmen einer Verkürzung unter bestimmten Umständen<br />
abgewichen werden<br />
3. <strong>Ausbildung</strong>smaßnahmen außerhalb der <strong>Ausbildung</strong>sstätte: falls der Azubi z.B. im Rahmen<br />
einer Verb<strong>und</strong>ausbildung <strong>Ausbildung</strong>smaßnahmen in anderen Betrieben durchführt,<br />
muss das im BAV mit Zeitraumangabe <strong>und</strong> Daten (Name <strong>und</strong> Anschrift) des Verb<strong>und</strong>betriebes<br />
angegeben werden (Anlage)<br />
4. Dauer der regelmäßigen täglichen <strong>Ausbildung</strong>szeit: in der Regel 8 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> nicht mehr<br />
(vgl. JArbSchG <strong>und</strong> ArbZG)<br />
5. Dauer der Probezeit: mindestens einen Monat <strong>und</strong> höchstens vier Monate (vgl. § 20 BBiG)<br />
© Margareta Muer, Training <strong>und</strong> <strong>Ausbildung</strong>scoaching, Köln, m.muer@web.de
6. Zahlung <strong>und</strong> Höhe der Vergütung: die Vergütung muss angemessen sein (vgl. tarifliche<br />
Regelungen oder Empfehlungen der Fachverbände), sie muss ausbildungsjährlich <strong>und</strong> z.T.<br />
auch mit dem Lebensalter ( vgl. Dachdeckerhandwerk) ansteigen. Überst<strong>und</strong>en müssen entweder<br />
vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden. Die Vergütung muss sich nach Monaten<br />
bemessen <strong>und</strong> ist spätestens am letzten Ar<strong>bei</strong>tstag des Monats zu zahlen. Für die Zeiten der<br />
Freistellung (Berufsschule, ÜBL) muss die Vergütung weiter gezahlt werden ebenso für die<br />
Dauer von sechs Wochen, wenn der Azubi <strong>bei</strong>spielsweise krank ist.<br />
7. Dauer des Urlaubs: die Dauer des Urlaubs richtet sich nach den tariflichen Regelungen oder<br />
nach dem JArbSchG oder <strong>bei</strong> erwachsenen Azubis nach dem BUrlG.<br />
8. Kündigungsvoraussetzungen: die Kündigungsvoraussetzungen eines Berufsausbildungsvertrages<br />
richten sich nach § 22 BBiG (wird im <strong>Handlungsfeld</strong> 7 ausführlich bear<strong>bei</strong>tet)<br />
9. Hinweis auf Tarifverträge/innerbetriebliche Vereinbarungen usw. : falls für das Berufsausbildungsverhältnis<br />
Tarifverträge o.ä. gelten, muss der Hinweis darauf hier im BAV angegeben<br />
werden. Es könne hier aber auch Sonderveinbarungen mit dem Azubi getroffen werden<br />
(solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen!)<br />
Zu 4: Folgendes sind sogenannte „nichtige Vereinbarungen“ (vgl. § 12 BBiG):<br />
• Die Festlegung des Azubi für die Zeit nach der <strong>Ausbildung</strong>;ein Anschlussvertrag für die Zeit<br />
nach der <strong>Ausbildung</strong> ist erst in den letzten sechs Monaten möglich<br />
• Die Verpflichtung des Azubi, für die <strong>Ausbildung</strong> eine Entschädigung zu zahlen<br />
• Vertragsstrafen<br />
• Der Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen<br />
• Die Festlegung eines Schadensersatzanspruches in Pauschbeträgen<br />
Und natürlich alles, was gegen geltendes Recht verstößt.<br />
Zu 5: Der Ausbildende/Ausbilder übernimmt in der Berufsausbildung folgende Pflichten (vgl.§<br />
14-16; Rückseite des BAV):<br />
• Die <strong>Ausbildung</strong>spflicht: dem Azubi alle erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten<br />
planmäßig zu vermitteln, damit er/sie das Ziel der <strong>Ausbildung</strong> erreichen kann<br />
• Entweder selbst ausbilden oder einen persönlich <strong>und</strong> fachlich geeigneten Ausbilder mit der<br />
<strong>Ausbildung</strong> beauftragen<br />
• Dem Azubi die AO kostenlos vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn aushändigen<br />
• Die betrieblichen <strong>Ausbildung</strong>smittel (Werkzeuge, Materialien, Sicherheitskleidung, betriebsspezifische<br />
Berufsbekleidung) kostenlos aushändigen<br />
• Freistellungspflicht: <strong>zum</strong> Besuch der Berufsschule <strong>und</strong> ÜBL anhalten <strong>und</strong> freistellen<br />
• Berichtshefte regelmäßig kontrollieren<br />
• Dem Azubi nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten übertragen<br />
• Erziehungspflicht: den Azubi charakterlich fördern <strong>und</strong> sittlich <strong>und</strong> körperlich nicht gefährden<br />
• Sich <strong>bei</strong> jugendlichen Azubis die Bescheinigung vorlegen lassen, dass sie vor Beginn der<br />
<strong>Ausbildung</strong> (Voruntersuchung) <strong>und</strong> nach Ablauf eines Jahres nach Beginn der <strong>Ausbildung</strong> (1.<br />
Nachuntersuchung) ärztlich untersucht wurden (vgl. §§ 32, 33 JArbSchG)<br />
• Die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />
(Lehrlingsrolle) <strong>bei</strong> der HWK unverzüglich nach Vertragsabschluss beantragen<br />
• Den Azubi zu den Zwischen- <strong>und</strong> Gesellenprüfungen anmelden<br />
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• Die Berufsausbildung ggf. durch außerbetriebliche <strong>Ausbildung</strong>smaßnahmen (z.B. Verb<strong>und</strong>ausbildung<br />
ergänzen)<br />
• Dem Azubi <strong>bei</strong> Beendigung der <strong>Ausbildung</strong> ein <strong>Ausbildung</strong>szeugnis ausstellen<br />
Zu 6:Der Azubi übernimmt in der Berufsausbildung folgende Pflichten:<br />
• Die Lernpflicht: er/sie muss sich bemühen die <strong>Ausbildung</strong>sinhalte sorgfältig zu erlernen, die<br />
übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen<br />
• Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht, Prüfungen <strong>und</strong> an über- <strong>und</strong> außerbetrieblichen<br />
<strong>Ausbildung</strong>smaßnahmen<br />
• Weisungsgeb<strong>und</strong>enheit: den Weisungen der weisungsbefugten Personen nachkommen<br />
• Die betriebliche Ordnung beachten<br />
• Mit den ihm/ihr zur Verfügung gestellten <strong>Ausbildung</strong>smitteln sorgsam umgehen<br />
• Über Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit bewahren<br />
• Das Berichtsheft regelmäßig führen <strong>und</strong> vorlegen<br />
• Bei Fernbleiben von der <strong>Ausbildung</strong> z.B. im Krankheitsfall unverzüglich Bescheid zu geben<br />
<strong>und</strong> spätesten am dritten Tag die ärztliche Bescheinigung („gelber Schein“) vorlegen<br />
• Jugendliche Azubis müssen sich vor Beginn der <strong>Ausbildung</strong> ärztlich untersuchen lassen<br />
(Voruntersuchung) <strong>und</strong> ein Jahr nach Beginn der <strong>Ausbildung</strong> nachuntersuchen lassen <strong>und</strong><br />
diese Bescheinigungen vorlegen<br />
Zu 7: Eine gute f<strong>und</strong>ierte Einführung des Azubi in den Betrieb während der ersten <strong>Ausbildung</strong>stage<br />
bestimmt den weiteren Verlauf der <strong>Ausbildung</strong> in erheblichem Ausmaß. Er/sie sollte mit den<br />
weisungsbefugten Fachkräften/<strong>Ausbildung</strong>sbeauftragten bekannt gemacht werden, mit wesentlichen<br />
betrieblichen Abläufen <strong>und</strong> natürlich mit der betrieblichen Ordnung. Es bietet sich an, dem<br />
Azubi eine Fachkraft (oder einen Azubi aus höheren <strong>Ausbildung</strong>sjahren) als Pate/Bezugsperson<br />
an die Seite zu stellen. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang den Azubi mit den Sicherheitsbestimmungen/Unfallverhütungsvorschriften<br />
bekannt zu machen <strong>und</strong> hier schon die ersten<br />
Unterweisungen durchzuführen. Auch das Werkzeug <strong>und</strong> die notwendige Sicherheits- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsbekleidung<br />
müssen mit den entsprechenden Erklärungen ausgehändigt werden.<br />
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