Info-Service - Landesinnungsverband Fliesen Baden-Württemberg
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<strong>Landesinnungsverband</strong> <strong>Fliesen</strong><br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Fachinfo <strong>Fliesen</strong> 08/2012<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
01. Befristung mit Sachgrund. Urteile - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - vom 18. Juli 2012<br />
02. Pauschalabgeltung v. ÜberSTD. Urteil d. Bundesarbeitsgerichts- 5 AZR 765/10 - vom 22.02.2012<br />
Wirtschafts- und Baurecht<br />
03. VOB/B 2012 am 13. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />
Betriebswirtschaft<br />
04. Neue Branchenaktion bei VW Nutzfahrzeuge<br />
Technik<br />
05. Hochglanz-Broschüre „Großformatplatten und Treppen“<br />
06. KFW <strong>Info</strong>rmationen zum Energieeffizienten Bauen, neuer Internetauftritt und neue Online-tools<br />
07. Merkblatt "Anschluss bodentiefer Elemente"<br />
Weitere <strong>Info</strong>rmationen<br />
08. Fachliteratur: „Leitfaden barrierefreier Wohnungsbau“ Von der Theorie zur Praxis<br />
09. Fachliteratur: Neu - VOB Gesamtausgabe 2012 – Liefertermin Oktober 2012<br />
10. Frauenwirtschaftstage 2012<br />
11. Kollegenhilfe<br />
12. Neuer einzigartiger Lehrgang: Management Assistent/in der Bauwirtschaft<br />
13. Plattform für Unternehmerinnen beim ZDB ins Leben gerufen<br />
<strong>Info</strong>-<strong>Service</strong>
Arbeits- und Sozialrecht<br />
01. Befristung mit Sachgrund. Urteile - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 –<br />
vom 18. Juli 2012<br />
Das Vorliegen eines ständigen Vertretungsbedarfs steht der Annahme eines Sachgrundes<br />
der Vertretung nicht entgegen. Die Befristung eines Arbeitsvertrages kann jedoch trotz<br />
Vorliegens eines Sachgrundes aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls<br />
rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein, wofür im Einzelfall eine sehr lange<br />
Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten<br />
Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen kann.<br />
Bisher war das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die<br />
Verlängerung einer Befristung auch dann möglich sei, wenn ein ständiger Vertretungsbedarf bestehe.<br />
Ebenfalls stehe eine erhebliche Anzahl von unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten<br />
Arbeitsverträgen sowie ihre Gesamtdauer der Wirksamkeit einer Befristung zur Vertretung nicht<br />
entgegen. Maßgeblich sei lediglich, dass bei Abschluss der letzten Befristung der Sachgrund der<br />
Vertretung vorgelegen habe. Das Bundesarbeitsgericht wollte nunmehr wissen, ob diese Auslegung mit<br />
der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge in Einklang stehe.<br />
In seinem Urteil vom 26. Januar 2012 hat der Europäische Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die<br />
Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein<br />
könne, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweise. Bei der Beurteilung der<br />
Frage, ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages im Einzelfall durch den sachlichen Grund<br />
der Vertretung gerechtfertigt sein könne, müssen die Gerichte im Rahmen der Missbrauchskontrolle<br />
jedoch die Zahl und die Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber<br />
geschlossenen befristeten Arbeitsverträge berücksichtigen.<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen<br />
Gerichtshof deutlich gemacht, dass bei 13 Befristungen in einem Zeitraum von ca. elf Jahren viel für<br />
eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Vertretungsbefugnis spreche.<br />
- Pressemitteilungen_18_07_2012.pdf<br />
- PM_18_Juli_2012.pdf<br />
02. Pauschalabgeltung von Überstunden. Urteil des Bundesarbeitsgerichts<br />
- 5 AZR 765/10 - vom 22. Februar 2012<br />
Fehlt eine wirksame Vergütungsregelung, so ist der Arbeitgeber gemäß § 612 Abs. 1 BGB<br />
verpflichtet, geleistete Mehrarbeit zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen<br />
eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist<br />
regelmäßig dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.<br />
Bereits mit dem Urteil des BAG vom 17. August 2011 hat sich das Gericht unter anderem mit der Frage<br />
der Vergütung von Überstunden beschäftigt, wenn eine arbeitsvertragliche Klausel zur Regelung der<br />
Vergütung von Überstunden wegen Verstoßes gegen die §§ 307 ff. BGB unwirksam ist. In der<br />
damaligen Entscheidung betonte das Bundesarbeitsgericht, dass eine nach § 612 Abs. 1 BGB<br />
erforderliche - objektive - Vergütungserwartung zwar in weiten Teilen des Arbeitslebens gegeben sei.<br />
Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über<br />
die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten sei, gebe es jedoch gerade bei Diensten höherer Art<br />
nicht.<br />
In der vorliegenden Entscheidung konkretisiert das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung weiter.<br />
Nach Auffassung des Gerichts bestehe bei einer unwirksamen Vereinbarung von pauschal<br />
abzugeltender Mehrarbeit unter anderem dann ein Vergütungsanspruch, wenn dem Arbeitnehmer kein<br />
herausgehobenes Entgelt gezahlt werde. Von diesem Fall soll regelmäßig dann ausgegangen werden
können, wenn das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht<br />
überschreite.<br />
Das Urteil hat folgende praktische Auswirkungen:<br />
Für diejenigen Fälle, in denen die Rechtsfolgen dieser Rechtsprechung relevant werden, macht das<br />
vorliegende Urteil nunmehr klar, dass insbesondere "Besserverdienende" eine Vergütung von<br />
Überstunden generell nicht beanspruchen können. Als "Besserverdienende" gelten hier regelmäßig<br />
Personen, die die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2012:<br />
67.200,00 € jährlich WEST bzw. 57.600,00 € jährlich OST) überschreiten.<br />
Wurde die Höhe der Vergütung nach § 612 Abs. 1 BGB nicht bestimmt, muss eine "übliche Vergütung"<br />
gezahlt werden. Üblich ist die in gleichen oder ähnlichen Gewerben oder Berufen am gleichen Ort für<br />
vergleichbare Tätigkeiten unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers<br />
gezahlte Vergütung. Für Arbeitnehmer ist im Regelfall die tarifliche Vergütung als die übliche<br />
Vergütung anzusehen.<br />
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2012 ist in seinem vollen Wortlaut<br />
hier zu lesen:<br />
- Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde.pdf<br />
- BAG_5AZR765_10Pausch_ÜBST.pdf<br />
Wirtschafts- und Baurecht<br />
03. VOB/B 2012 am 13. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />
Mit der Veröffentlichung der VOB/B 2012 im Bundesanzeiger tritt gleichzeitig die neue<br />
VOB/2012 in Kraft. Bei einer vertraglichen Vereinbarung der VOB/B "in der derzeit gültigen<br />
Fassung" gilt somit ab diesem Zeitpunkt die neue VOB/B 2012.<br />
Mit § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B war bislang geregelt, dass der Anspruch auf die Schlusszahlung<br />
spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung fällig wird. Nach der<br />
Neuregelung wird der Anspruch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung<br />
fällig. Die Frist kann sich ausnahmsweise auf 60 Tage verlängern, wenn sie aufgrund der besonderen<br />
Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde.<br />
Betriebswirtschaft<br />
04. Neue Branchenaktion bei VW Nutzfahrzeuge<br />
Wir berichten über das mit VW Nutzfahrzeuge abgeschlossene Branchenabkommen<br />
"Baugewerbe" (Nr. 39508/0). Bezugsberechtigt sind die Mitgliedsverbände und ihre<br />
Mitglieder. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt über die folgende VW-eigene<br />
Internetplattform:<br />
http://www.volkswagennutzfahrzeuge.de/de/kunden/gewerbekunden/aktionsanmeldung.<br />
html<br />
Dort meldet sich der Neukunde selbst an oder die Anmeldung erfolgt durch den Händler.<br />
Die neue, am 16. Juli 2012 anlaufende Aktion gewährt folgende Sonderkonditionen in einem 2stufigen<br />
Modell:
1. VW gewährt Mitgliedsbetrieben beim Kauf eines Aktionsmodells der "Handwerksfamilie" eine<br />
Herstellerprämie von 1.000 € bis 2.500 € zzgl. MwSt. (modellabhängig).<br />
2. Zusätzlich zur Herstellerprämie erhält der Käufer eines Fahrzeugs aus der Handwerksfamilie ein<br />
Wertguthaben von 500 € zzgl. MwSt.<br />
Das Wertguthaben gilt beim Erwerb des Firmenwagens über Barzahlung oder über den Abschluss eines<br />
Finanzierungs- bzw. Leasingvertrages und kann beim Händler zur Verrechnung mit verschiedenen<br />
Leistungen genutzt werden (z.B. als Anzahlung auf den Leasingvertrag, zur Bezahlung von<br />
Winterreifen, einer Reparatur, Fahrzeugeinbauten oder dgl.).<br />
Neben den o.g. Nutzfahrzeugen ist im 2. Halbjahr 2012 auch wieder ein PKW-Modell, der Multivan, mit<br />
einem Rabatt von 1.500 € zzgl. MwSt. begünstigt.<br />
Alle Herstellerprämien werden ausschließlich auf Serienfahrzeuge gewährt, Sondermodelle sind nicht<br />
prämienberechtigt. Um die Sonderkonditionen zu erhalten, muss das Fahrzeug als Firmenwagen<br />
zugelassen werden. Die Sonderkonditionen dieser Aktion sind bis 31.12.2012 befristet. Details zu den<br />
Aktionsmodellen und zu den Konditionen finden Sie hier: Konditionen VW 2.Hj.2012<br />
Die Händler sind über das Branchenabkommen informiert und können über die Konditionen Auskunft<br />
geben. Interessierte Kunden finden einen Händler in Ihrer Nähe über folgenden Link:<br />
http://dealersearch.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/search.jsf?app=vwn40-deu<br />
Ansprechpartner beim ZDB ist Frau Maruska Tel. 030/20 314 404; Email: maruska@zdb.de<br />
- Konditionen VW 2.Hj. 2012.pdf -<br />
Technik<br />
05. Hochglanz-Broschüre „Großformatplatten und Treppen“<br />
Aufgrund aktueller Entwicklungen möchten wir darauf hinweisen, dass das Betonstein- und<br />
Terrazzoherstellerhandwerk in Zusammenarbeit mit der <strong>Info</strong>rmationsgemeinschaft<br />
Betonwerkstein die Broschüre "Großformatplatten und Treppen" erstellt hat.<br />
Mit dem Einsatz von Betonwerksteinoberflächen bei der Gestaltung von „Großformatplatten und<br />
Treppen“ beschäftigt sich die Broschüre, herausgegeben von der info-b. „Big is beautiful“ - nach<br />
diesem Motto setzen vor allem immer mehr Architekten auf großformatige Beläge und deren vielfältige<br />
Farb- und Formensprache. Ob natürliche oder bebaute Umgebung, ob sparsamer Flächeneinsatz oder<br />
großflächige Anwendung, überall sorgen Großformate mit ihrem hochwertigen Charakter für ein<br />
elegantes Erscheinungsbild und geben Wegen und Plätzen Spannung und Gliederung. Das Spektrum<br />
der in der Broschüre vorgestellten Objekte reicht dabei von den Firmenzentralen der Unternehmen<br />
BMW in München und Puma in Herzogenaurach bis hin zur neuen Weinkellerei von Deutschlands<br />
größtem Weinbaubetrieb, dem Kloster Eberbach im Rheingau. Aber nicht nur bei Großformatplatten<br />
bietet Betonwerkstein eine Fülle kreativer Gestaltungs-möglichkeiten. Gleiches gilt auch für<br />
Treppenanlagen - ob im Innen- oder Außenbereich. Mit Treppen aus Betonwerkstein lassen sich Räume<br />
inszenieren; denn, ob großzügig elegant oder einfach nur schlicht und funktional, Treppen sind ein<br />
zentraler Teil der Gebäude-Architektur. Sie verbinden und erschließen nicht nur Ebenen, sondern<br />
tragen auch entscheidend dazu bei, den Charakter eines Hauses hervorzuheben. Mit seiner freien<br />
Formbarkeit erfüllt Betonwerkstein dabei jeden gestalterischen Wunsch, von traditionell bis<br />
avantgardistisch. Bearbeitungstechniken wie Schleifen, Strahlen oder Feinwaschen machen die<br />
Treppenstufen trittsicher und betonen gleichzeitig die natürliche Ästhetik des Materials.<br />
- prospekt_treppen_2010.pdf
06. KFW <strong>Info</strong>rmationen zum Energieeffizienten Bauen, neuer Internetauftritt und<br />
neue Online-tools<br />
Die KfW informiert mit einem Rundschreiben über den neuen Internetauftritt zu<br />
„Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie „Gründen und Erweitern“ und die Einführung<br />
einer online geprüften Bestätigung zum Antrag auf Förderung energieeffizienten Bauens<br />
Die KfW hat ihren Internetauftritt völlig neu überarbeitet.<br />
Neuer Internetauftritt zu „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie „Gründen und Erweitern“<br />
Energieeffizient Bauen und Sanieren: Einführung einer online geprüften Bestätigung zum Antrag nach<br />
den Programmen Nr. 151/152, 153 und 430 Liste an FAQ´s zum Energieeffizienten Bauen sowie Link<br />
zum Leitfaden "Wärmebrücken" der dena.<br />
Die neuen Internetseiten unter www.kfw.de/energiesparen und www.kfw.de/gründen oder über die<br />
Homepage www.kfw.de, Bereich Inlandsförderung, bieten eine übersichtliche, konsistente Navigation<br />
und somit eine leichte Orientierung für den Nutzer. Neben den neu aufbereiteten Inhalten sind für die<br />
Beratung unterstützende Tools vorhanden, wie z. B. die online geprüfte Bestätigung zum Antrag, der<br />
Fördercheck „Gründen und Erweitern“ sowie der optimierte Produktberater.<br />
Völlig neu im Ansatz ist eine online-Prüfung der technischen Unterlagen in Bezug auf die Einhaltung<br />
der KFW-Förderrichtlinien bevor der Antrag gestellt wird. In der Vergangenheit wurden Anträge oftmals<br />
abgelehnt, weil unkorrekte Berechnungen oder unzulässig hohe Primärenergieverluste oder<br />
Transmissionswärmeverluste in Bezug auf das vorgesehene Förderprogramm vorhanden waren.<br />
Mit der Einführung der online geprüften Bestätigung zum Förderantrag nach den Programmen 151<br />
(KfW-Effizienzhaus) und 152 (Einzelmaßnahmen), 153 (KfW-Effizienzhaus 40 oder 55) sowie 430<br />
(Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss) erfolgt eine Prüfung der technischen Förderfähigkeit<br />
vor Antragstellung im Internet. Dies ermöglicht eine höhere Beratungssicherheit und eine deutliche<br />
Prozessvereinfachung. Der Aufwand der Prozessbeteiligten wird sich erheblich verringern.<br />
Weitere <strong>Info</strong>rmationen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem der Datei:<br />
- KfW53179BonnR_250612.pdf<br />
07. Merkblatt "Anschluss bodentiefer Elemente"<br />
Der Anschluss bodentiefer Elemente im Bereich von Terrassen oder Balkonen führt in der<br />
Praxis immer wieder zu Problemen und zu teilweise gravierenden Schadensfällen.<br />
Die Ursachen hierfür liegen häufig in einer mangelhaften Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung<br />
und Ausführung sowie schlussendlich auch in einer (fehlenden) Abnahme, bei der versäumt wird, die<br />
unter Umständen noch offen gebliebene untere Anschlussfuge anzusprechen.<br />
Die Lösung der Probleme wird den Beteiligten auf der Baustelle überlassen. Geltende Normen und<br />
Regeln sind entweder nicht bekannt oder werden missachtet.<br />
Daher haben die Firma Henkel AG - Teroson, der Baugewerbeverband Niedersachsen sowie der<br />
Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen-Bremen (Institutsgesellschaft für Betriebs- und<br />
Arbeitstechnik im Tischlerhandwerk, IBAT) zu der obigen Problematik das jetzt vorliegende Merkblatt<br />
entwickelt. Es zeigt ausgehend von einem typischen Schadensbild die einschlägigen Regeln und<br />
konkrete produktspezifische Lösungen auf. Hinweise zur Planung und vertraglichen Vereinbarung<br />
runden das Merkblatt ab.<br />
Die DIN A4 Broschüre umfasst ca. 20 Seiten und kann zum Preis von 14,90 € zzgl. MwSt., Porto und<br />
Verpackung beim IBAT (www.ibat-hannover.de) bestellt werden.
Weitere <strong>Info</strong>rmationen<br />
08. Fachliteratur: „Leitfaden barrierefreier Wohnungsbau“<br />
Von der Theorie zur Praxis<br />
Durch die rasanten, demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft nehmen<br />
insbesondere die Wohnformen des betreuten bzw. seniorengerechten Wohnens erheblich<br />
zu. Das Gebiet „Barrierefreies Bauen“ hat sich ebenfalls weiterentwickelt, sodass dieser<br />
Leitfaden nun überarbeitet, in der dritten Auflage vorliegt.<br />
Autor:<br />
Roland König<br />
3., erw. Auflage 2012, 223 Seiten, zahlr. meist farbl. Abbildungen<br />
und Tabellen, Kartoniert<br />
ISBN 978-3-8167-8612-2<br />
€ 29,00<br />
Der Autor konzentriert sich auf die fünf Eckpunkte des barrierefreien Planens und Bauens: Stufenlose<br />
Erschließung, niveaugleiche Türschwellen, barrierefreies Badezimmer, flexible Möblierung und taktile<br />
und akustische Orientierung. Unter Berücksichtigung der grundlegenden Neuerung der Norm erläutert<br />
er diese Eckpunkte anhand zahlreicher Bilder und Beispiele in drei ausführlichen Teilen. Der erste Teil<br />
des Leitfadens widmet sich den aktuellen theoretischen Planungsgrundlagen, Regeln und Vorschriften.<br />
Im zweiten Teil werden in beispielhaften Ausschreibungen praxisorientierte Lösungen für die bauliche<br />
Ausführung an die Hand gegeben. Wie die Nutzung und Gestaltung barrierefreier Wohnungen<br />
einschließlich klar erkennbarer Wegeführungen zum Gebäude ganz konkret aussehen können, wird im<br />
letzten Teil an gebauten Projektbeispielen aufgezeigt.<br />
Zu bestellen: Fraunhofer IRB Verlag, Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart<br />
Ansprechpartnerin: Frau Nadja Wondrich<br />
Tel. 0711-970-2628<br />
Fax. 0711-970-2599<br />
presse@irb.fraunhofer.de<br />
09. Fachliteratur: Neu - VOB Gesamtausgabe 2012 – Liefertermin Oktober 2012<br />
Die VOB 2012 in der neuen Fassung ist als Gesamtausgabe ab Oktober 2012 lieferbar. Die<br />
<strong>Service</strong>gesellschaften der Bauwirtschaft unseres Verbandes bieten allen Mitgliedsbetrieben<br />
des Verbandes die Möglichkeit der Sammelbestellung mit Auslieferung Oktober 2012. Ein<br />
Bestellformular und weitere <strong>Info</strong>s finden Sie in der Anlage.<br />
Das Buch kann zum Originalpreis bei der <strong>Service</strong>gesellschaft der Bauwirtschaft mbH<br />
Stuttgart, Telefon 07153 938-60, Fax 07153 9386-20, oder bei der <strong>Service</strong> -GmbH der<br />
Bauwirtschaft Südbaden, Telefon: 0761 70302-43 Fax: 0761 70302-30 bestellt werden.<br />
- <strong>Info</strong>rmationen VOB 2012.pdf<br />
- Bestellformular VOB 2012.pdf
10. Frauenwirtschaftstage 2012<br />
Die Auftaktveranstaltung der Frauenwirtschaftstage vom Ministerium für Finanzen und<br />
Wirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, findet am 27. September 2012 um 18:00 Uhr im Haus der<br />
Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart statt.<br />
Im Fokus stehen dieses Jahr "Chefinnen im Handwerk". Die Veranstaltung wird die Potentiale der am<br />
besten ausgebildeten Frauengeneration aller Zeiten für das Handwerk und die vielfältigen<br />
Karrieremöglichkeiten für Frauen im Handwerk aufzeigen. Eröffnet wird der Abend durch den<br />
Staatssekretär des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>. Weiter folgen<br />
Grußworte vom Präsidenten des <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>ischen Handwerkstages (BWHT) sowie vom<br />
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Handwerks-Chefinnen aus<br />
unterschiedlichen Gewerken geben Einblicke in ihren spannenden Arbeitsalltag und diskutieren mit<br />
Vertretern aus Handwerkskammer und Verband. Intention der Veranstaltung ist es, mehr Frauen für<br />
einen Handwerksberuf zu begeistern und sie für den Schritt zum eigenen Handwerksbetrieb zu<br />
ermutigen. Das Get Together bietet die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung mit weiteren<br />
Handwerks-Chefinnen.<br />
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Der ausführliche Programmflyer steht in Bälde zur Verfügung.<br />
Gerne dürfen Sie die Einladung an alle Interessierte in Ihrem Umfeld weitergeben.<br />
Eine Anmeldung (bitte mit Angabe der Personenzahl) ist ab sofort möglich unter<br />
E-Mail: chefin-im-handwerk@gruenderinnenagentur.de oder<br />
Telefon.: 0711 – 123 2217<br />
Anmeldeschluss ist der 15. September 2012!<br />
Ansprechpartnerin: Frau Katrin Endress<br />
Tel.: 0711 / 123-2697<br />
Fax: 0711 / 123-2556<br />
E-Mail: katrin.endrass@mfw.bwl.de<br />
http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de<br />
http://www.gruendung-bw.de<br />
Die Frauenwirtschaftstage 2012 finden auf Initiative des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bereits zum achten Mal statt. In diesem Jahr unter dem Motto "Meine Zukunft:<br />
Chefin im Handwerk". In zahlreichen regionalen Veranstaltungen wird vom 17. – 20. Oktober 2012<br />
zum Thema Frau und Wirtschaft informiert und beraten.<br />
11. Kollegenhilfe<br />
Bitte melden Sie sich bei der Geschäftsstelle, wenn Sie Kollegenhilfe brauchen. Ebenso<br />
können Sie uns anrufen, wenn Sie einem Kollegen Hilfe anbieten können.<br />
Wir vermitteln gerne weiter.<br />
Sie erreichen uns: Mo.-Do. 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Fr. von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />
Telefon: 0711-451035-30
12. Neuer einzigartiger Lehrgang: Management Assistent/in der Bauwirtschaft<br />
Eine neue Weiterbildung zum/r "Management Assistent/in der Bauwirtschaft" bietet die<br />
<strong>Service</strong>gesellschaft der Bauwirtschaft mbH Stuttgart gemeinsam mit der <strong>Service</strong>-GmbH der<br />
Bauwirtschaft Südbaden ab September 2012 an. Zielgruppe sind Unternehmerfrauen sowie<br />
Fach- und Führungskräfte der Bauwirtschaft ohne kaufmännische Ausbildung. Die<br />
Teilnehmer erhalten betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen. Der Lehrgang ist<br />
bauspezifisch und berufsbegleitend. Der Inhalt orientiert sich am Rahmenlehrplan der<br />
Meisterausbildung Teil III. Detaillierte Angaben finden Sie hier:<br />
- Flyer Management Assistentin.pdf<br />
13. Plattform für Unternehmerinnen beim ZDB ins Leben gerufen<br />
Zum ersten Mal in der über 100jährigen Geschichte des deutschen Baugewerbes erhalten<br />
Unternehmerinnen im Verband eine eigene Plattform. Ulrike C. Monz, ist Gründungsmitglied<br />
der Bauunternehmerinnen im ZDB.<br />
„Wir wollen mit dieser Initiative auch zeigen, welche hervorragenden unternehmerischen Perspektiven<br />
das deutsche Baugewerbe jungen Frauen bietet. Bereits jetzt hat das Baugewerbe – das gemeinhin als<br />
Männerdomäne gilt – auch viele hervorragende Unternehmerinnen in seinen Reihen.“ Mit diesen<br />
Worten erläuterte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-<br />
Hartwig Loewenstein, die Beweggründe für diese neue Plattform innerhalb des größten deutschen<br />
Bauverbandes.<br />
Ulrike C. Monz Bauunternehmerin aus Heidenheim ist Mitbegründerin dieser Plattform für<br />
Unternehmerinnen im ZDB.<br />
Die Ziele der Bauunternehmerinnen im ZDB werden folgendermaßen erklärt:<br />
„Wir wollen uns mindestens zweimal im Jahr treffen und uns über die besondere Situation von Frauen<br />
auf dem Bau austauschen. Gleichzeitig wollen wir jungen Frauen den Rücken stärken, die vor der<br />
Entscheidung für eine Tätigkeit in der Bauwirtschaft stehen. Des Weiteren wollen wir politische Fragen,<br />
die speziell uns Unternehmerinnen betreffen, mit Politikern und Politikerinnen diskutieren und<br />
kommentieren und uns darüber hinaus in die Verbandspolitik einmischen. Dabei geht es uns vor allem<br />
darum, die spezielle Wahrnehmung von Frauen in die Verbandsarbeit einzubringen. Denn die Erfahrung<br />
aus den Unternehmen zeigt wie wichtig es ist, wenn beide, Männer wie Frauen, ihre spezifischen<br />
Anliegen in die Arbeit einbringen.“<br />
Versand: 01.08. 2012<br />
Impressum: <strong>Landesinnungsverband</strong> des <strong>Fliesen</strong>-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong>, Ressestraße 1, 70599 Stuttgart, Tel.: (0711) 451035-30, Fax: (0711) 451035-55, Email:<br />
info@fliesen-bw.de, verantwortlich für online-Redaktion: RA Dieter Diener