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Info-Service - Landesinnungsverband Fliesen Baden-Württemberg

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<strong>Landesinnungsverband</strong> <strong>Fliesen</strong><br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Fachinfo <strong>Fliesen</strong> 08/2012<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

01. Befristung mit Sachgrund. Urteile - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 - vom 18. Juli 2012<br />

02. Pauschalabgeltung v. ÜberSTD. Urteil d. Bundesarbeitsgerichts- 5 AZR 765/10 - vom 22.02.2012<br />

Wirtschafts- und Baurecht<br />

03. VOB/B 2012 am 13. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />

Betriebswirtschaft<br />

04. Neue Branchenaktion bei VW Nutzfahrzeuge<br />

Technik<br />

05. Hochglanz-Broschüre „Großformatplatten und Treppen“<br />

06. KFW <strong>Info</strong>rmationen zum Energieeffizienten Bauen, neuer Internetauftritt und neue Online-tools<br />

07. Merkblatt "Anschluss bodentiefer Elemente"<br />

Weitere <strong>Info</strong>rmationen<br />

08. Fachliteratur: „Leitfaden barrierefreier Wohnungsbau“ Von der Theorie zur Praxis<br />

09. Fachliteratur: Neu - VOB Gesamtausgabe 2012 – Liefertermin Oktober 2012<br />

10. Frauenwirtschaftstage 2012<br />

11. Kollegenhilfe<br />

12. Neuer einzigartiger Lehrgang: Management Assistent/in der Bauwirtschaft<br />

13. Plattform für Unternehmerinnen beim ZDB ins Leben gerufen<br />

<strong>Info</strong>-<strong>Service</strong>


Arbeits- und Sozialrecht<br />

01. Befristung mit Sachgrund. Urteile - 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10 –<br />

vom 18. Juli 2012<br />

Das Vorliegen eines ständigen Vertretungsbedarfs steht der Annahme eines Sachgrundes<br />

der Vertretung nicht entgegen. Die Befristung eines Arbeitsvertrages kann jedoch trotz<br />

Vorliegens eines Sachgrundes aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls<br />

rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein, wofür im Einzelfall eine sehr lange<br />

Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinanderfolgenden befristeten<br />

Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen kann.<br />

Bisher war das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die<br />

Verlängerung einer Befristung auch dann möglich sei, wenn ein ständiger Vertretungsbedarf bestehe.<br />

Ebenfalls stehe eine erhebliche Anzahl von unmittelbar aufeinanderfolgenden befristeten<br />

Arbeitsverträgen sowie ihre Gesamtdauer der Wirksamkeit einer Befristung zur Vertretung nicht<br />

entgegen. Maßgeblich sei lediglich, dass bei Abschluss der letzten Befristung der Sachgrund der<br />

Vertretung vorgelegen habe. Das Bundesarbeitsgericht wollte nunmehr wissen, ob diese Auslegung mit<br />

der europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge in Einklang stehe.<br />

In seinem Urteil vom 26. Januar 2012 hat der Europäische Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die<br />

Verlängerung befristeter Arbeitsverträge auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein<br />

könne, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweise. Bei der Beurteilung der<br />

Frage, ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages im Einzelfall durch den sachlichen Grund<br />

der Vertretung gerechtfertigt sein könne, müssen die Gerichte im Rahmen der Missbrauchskontrolle<br />

jedoch die Zahl und die Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber<br />

geschlossenen befristeten Arbeitsverträge berücksichtigen.<br />

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Europäischen<br />

Gerichtshof deutlich gemacht, dass bei 13 Befristungen in einem Zeitraum von ca. elf Jahren viel für<br />

eine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Vertretungsbefugnis spreche.<br />

- Pressemitteilungen_18_07_2012.pdf<br />

- PM_18_Juli_2012.pdf<br />

02. Pauschalabgeltung von Überstunden. Urteil des Bundesarbeitsgerichts<br />

- 5 AZR 765/10 - vom 22. Februar 2012<br />

Fehlt eine wirksame Vergütungsregelung, so ist der Arbeitgeber gemäß § 612 Abs. 1 BGB<br />

verpflichtet, geleistete Mehrarbeit zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen<br />

eine Vergütung zu erwarten ist. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist<br />

regelmäßig dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.<br />

Bereits mit dem Urteil des BAG vom 17. August 2011 hat sich das Gericht unter anderem mit der Frage<br />

der Vergütung von Überstunden beschäftigt, wenn eine arbeitsvertragliche Klausel zur Regelung der<br />

Vergütung von Überstunden wegen Verstoßes gegen die §§ 307 ff. BGB unwirksam ist. In der<br />

damaligen Entscheidung betonte das Bundesarbeitsgericht, dass eine nach § 612 Abs. 1 BGB<br />

erforderliche - objektive - Vergütungserwartung zwar in weiten Teilen des Arbeitslebens gegeben sei.<br />

Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über<br />

die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten sei, gebe es jedoch gerade bei Diensten höherer Art<br />

nicht.<br />

In der vorliegenden Entscheidung konkretisiert das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung weiter.<br />

Nach Auffassung des Gerichts bestehe bei einer unwirksamen Vereinbarung von pauschal<br />

abzugeltender Mehrarbeit unter anderem dann ein Vergütungsanspruch, wenn dem Arbeitnehmer kein<br />

herausgehobenes Entgelt gezahlt werde. Von diesem Fall soll regelmäßig dann ausgegangen werden


können, wenn das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht<br />

überschreite.<br />

Das Urteil hat folgende praktische Auswirkungen:<br />

Für diejenigen Fälle, in denen die Rechtsfolgen dieser Rechtsprechung relevant werden, macht das<br />

vorliegende Urteil nunmehr klar, dass insbesondere "Besserverdienende" eine Vergütung von<br />

Überstunden generell nicht beanspruchen können. Als "Besserverdienende" gelten hier regelmäßig<br />

Personen, die die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2012:<br />

67.200,00 € jährlich WEST bzw. 57.600,00 € jährlich OST) überschreiten.<br />

Wurde die Höhe der Vergütung nach § 612 Abs. 1 BGB nicht bestimmt, muss eine "übliche Vergütung"<br />

gezahlt werden. Üblich ist die in gleichen oder ähnlichen Gewerben oder Berufen am gleichen Ort für<br />

vergleichbare Tätigkeiten unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers<br />

gezahlte Vergütung. Für Arbeitnehmer ist im Regelfall die tarifliche Vergütung als die übliche<br />

Vergütung anzusehen.<br />

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2012 ist in seinem vollen Wortlaut<br />

hier zu lesen:<br />

- Dem Urteil lag der folgende Sachverhalt zugrunde.pdf<br />

- BAG_5AZR765_10Pausch_ÜBST.pdf<br />

Wirtschafts- und Baurecht<br />

03. VOB/B 2012 am 13. Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht<br />

Mit der Veröffentlichung der VOB/B 2012 im Bundesanzeiger tritt gleichzeitig die neue<br />

VOB/2012 in Kraft. Bei einer vertraglichen Vereinbarung der VOB/B "in der derzeit gültigen<br />

Fassung" gilt somit ab diesem Zeitpunkt die neue VOB/B 2012.<br />

Mit § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B war bislang geregelt, dass der Anspruch auf die Schlusszahlung<br />

spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung fällig wird. Nach der<br />

Neuregelung wird der Anspruch spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung<br />

fällig. Die Frist kann sich ausnahmsweise auf 60 Tage verlängern, wenn sie aufgrund der besonderen<br />

Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde.<br />

Betriebswirtschaft<br />

04. Neue Branchenaktion bei VW Nutzfahrzeuge<br />

Wir berichten über das mit VW Nutzfahrzeuge abgeschlossene Branchenabkommen<br />

"Baugewerbe" (Nr. 39508/0). Bezugsberechtigt sind die Mitgliedsverbände und ihre<br />

Mitglieder. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt über die folgende VW-eigene<br />

Internetplattform:<br />

http://www.volkswagennutzfahrzeuge.de/de/kunden/gewerbekunden/aktionsanmeldung.<br />

html<br />

Dort meldet sich der Neukunde selbst an oder die Anmeldung erfolgt durch den Händler.<br />

Die neue, am 16. Juli 2012 anlaufende Aktion gewährt folgende Sonderkonditionen in einem 2stufigen<br />

Modell:


1. VW gewährt Mitgliedsbetrieben beim Kauf eines Aktionsmodells der "Handwerksfamilie" eine<br />

Herstellerprämie von 1.000 € bis 2.500 € zzgl. MwSt. (modellabhängig).<br />

2. Zusätzlich zur Herstellerprämie erhält der Käufer eines Fahrzeugs aus der Handwerksfamilie ein<br />

Wertguthaben von 500 € zzgl. MwSt.<br />

Das Wertguthaben gilt beim Erwerb des Firmenwagens über Barzahlung oder über den Abschluss eines<br />

Finanzierungs- bzw. Leasingvertrages und kann beim Händler zur Verrechnung mit verschiedenen<br />

Leistungen genutzt werden (z.B. als Anzahlung auf den Leasingvertrag, zur Bezahlung von<br />

Winterreifen, einer Reparatur, Fahrzeugeinbauten oder dgl.).<br />

Neben den o.g. Nutzfahrzeugen ist im 2. Halbjahr 2012 auch wieder ein PKW-Modell, der Multivan, mit<br />

einem Rabatt von 1.500 € zzgl. MwSt. begünstigt.<br />

Alle Herstellerprämien werden ausschließlich auf Serienfahrzeuge gewährt, Sondermodelle sind nicht<br />

prämienberechtigt. Um die Sonderkonditionen zu erhalten, muss das Fahrzeug als Firmenwagen<br />

zugelassen werden. Die Sonderkonditionen dieser Aktion sind bis 31.12.2012 befristet. Details zu den<br />

Aktionsmodellen und zu den Konditionen finden Sie hier: Konditionen VW 2.Hj.2012<br />

Die Händler sind über das Branchenabkommen informiert und können über die Konditionen Aus­kunft<br />

geben. Interessierte Kunden finden einen Händler in Ihrer Nähe über folgenden Link:<br />

http://dealersearch.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/search.jsf?app=vwn40-deu<br />

Ansprechpartner beim ZDB ist Frau Maruska Tel. 030/20 314 404; Email: maruska@zdb.de<br />

- Konditionen VW 2.Hj. 2012.pdf -<br />

Technik<br />

05. Hochglanz-Broschüre „Großformatplatten und Treppen“<br />

Aufgrund aktueller Entwicklungen möchten wir darauf hinweisen, dass das Betonstein- und<br />

Terrazzoherstellerhandwerk in Zusammenarbeit mit der <strong>Info</strong>rmationsgemeinschaft<br />

Betonwerkstein die Broschüre "Großformatplatten und Treppen" erstellt hat.<br />

Mit dem Einsatz von Betonwerksteinoberflächen bei der Gestaltung von „Großformatplatten und<br />

Treppen“ beschäftigt sich die Broschüre, herausgegeben von der info-b. „Big is beautiful“ - nach<br />

diesem Motto setzen vor allem immer mehr Architekten auf großformatige Beläge und deren vielfältige<br />

Farb- und Formensprache. Ob natürliche oder bebaute Umgebung, ob sparsamer Flächeneinsatz oder<br />

großflächige Anwendung, überall sorgen Großformate mit ihrem hochwertigen Charakter für ein<br />

elegantes Erscheinungsbild und geben Wegen und Plätzen Spannung und Gliederung. Das Spektrum<br />

der in der Broschüre vorgestellten Objekte reicht dabei von den Firmenzentralen der Unternehmen<br />

BMW in München und Puma in Herzogenaurach bis hin zur neuen Weinkellerei von Deutschlands<br />

größtem Weinbaubetrieb, dem Kloster Eberbach im Rheingau. Aber nicht nur bei Großformatplatten<br />

bietet Betonwerkstein eine Fülle kreativer Gestaltungs-möglichkeiten. Gleiches gilt auch für<br />

Treppenanlagen - ob im Innen- oder Außenbereich. Mit Treppen aus Betonwerkstein lassen sich Räume<br />

inszenieren; denn, ob großzügig elegant oder einfach nur schlicht und funktional, Treppen sind ein<br />

zentraler Teil der Gebäude-Architektur. Sie verbinden und erschließen nicht nur Ebenen, sondern<br />

tragen auch entscheidend dazu bei, den Charakter eines Hauses hervorzuheben. Mit seiner freien<br />

Formbarkeit erfüllt Betonwerkstein dabei jeden gestalterischen Wunsch, von traditionell bis<br />

avantgardistisch. Bearbeitungstechniken wie Schleifen, Strahlen oder Feinwaschen machen die<br />

Treppenstufen trittsicher und betonen gleichzeitig die natürliche Ästhetik des Materials.<br />

- prospekt_treppen_2010.pdf


06. KFW <strong>Info</strong>rmationen zum Energieeffizienten Bauen, neuer Internetauftritt und<br />

neue Online-tools<br />

Die KfW informiert mit einem Rundschreiben über den neuen Internetauftritt zu<br />

„Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie „Gründen und Erweitern“ und die Einführung<br />

einer online geprüften Bestätigung zum Antrag auf Förderung energieeffizienten Bauens<br />

Die KfW hat ihren Internetauftritt völlig neu überarbeitet.<br />

Neuer Internetauftritt zu „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ sowie „Gründen und Erweitern“<br />

Energieeffizient Bauen und Sanieren: Einführung einer online geprüften Bestätigung zum Antrag nach<br />

den Programmen Nr. 151/152, 153 und 430 Liste an FAQ´s zum Energieeffizienten Bauen sowie Link<br />

zum Leitfaden "Wärmebrücken" der dena.<br />

Die neuen Internetseiten unter www.kfw.de/energiesparen und www.kfw.de/gründen oder über die<br />

Homepage www.kfw.de, Bereich Inlandsförderung, bieten eine übersichtliche, konsistente Navigation<br />

und somit eine leichte Orientierung für den Nutzer. Neben den neu aufbereiteten Inhalten sind für die<br />

Beratung unterstützende Tools vorhanden, wie z. B. die online geprüfte Bestätigung zum Antrag, der<br />

Fördercheck „Gründen und Erweitern“ sowie der optimierte Produktberater.<br />

Völlig neu im Ansatz ist eine online-Prüfung der technischen Unterlagen in Bezug auf die Einhaltung<br />

der KFW-Förderrichtlinien bevor der Antrag gestellt wird. In der Vergangenheit wurden Anträge oftmals<br />

abgelehnt, weil unkorrekte Berechnungen oder unzulässig hohe Primärenergieverluste oder<br />

Transmissionswärmeverluste in Bezug auf das vorgesehene Förderprogramm vorhanden waren.<br />

Mit der Einführung der online geprüften Bestätigung zum Förderantrag nach den Programmen 151<br />

(KfW-Effizienzhaus) und 152 (Einzelmaßnahmen), 153 (KfW-Effizienzhaus 40 oder 55) sowie 430<br />

(Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss) erfolgt eine Prüfung der technischen Förderfähigkeit<br />

vor Antragstellung im Internet. Dies ermöglicht eine höhere Beratungssicherheit und eine deutliche<br />

Prozessvereinfachung. Der Aufwand der Prozessbeteiligten wird sich erheblich verringern.<br />

Weitere <strong>Info</strong>rmationen und Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem der Datei:<br />

- KfW53179BonnR_250612.pdf<br />

07. Merkblatt "Anschluss bodentiefer Elemente"<br />

Der Anschluss bodentiefer Elemente im Bereich von Terrassen oder Balkonen führt in der<br />

Praxis immer wieder zu Problemen und zu teilweise gravierenden Schadensfällen.<br />

Die Ursachen hierfür liegen häufig in einer mangelhaften Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung<br />

und Ausführung sowie schlussendlich auch in einer (fehlenden) Abnahme, bei der versäumt wird, die<br />

unter Umständen noch offen gebliebene untere Anschlussfuge anzusprechen.<br />

Die Lösung der Probleme wird den Beteiligten auf der Baustelle überlassen. Geltende Normen und<br />

Regeln sind entweder nicht bekannt oder werden missachtet.<br />

Daher haben die Firma Henkel AG - Teroson, der Baugewerbeverband Niedersachsen sowie der<br />

Verband des Tischlerhandwerks Niedersachsen-Bremen (Institutsgesellschaft für Betriebs- und<br />

Arbeitstechnik im Tischlerhandwerk, IBAT) zu der obigen Problematik das jetzt vorliegende Merkblatt<br />

entwickelt. Es zeigt ausgehend von einem typischen Schadensbild die einschlägigen Regeln und<br />

konkrete produktspezifische Lösungen auf. Hinweise zur Planung und vertraglichen Vereinbarung<br />

runden das Merkblatt ab.<br />

Die DIN A4 Broschüre umfasst ca. 20 Seiten und kann zum Preis von 14,90 € zzgl. MwSt., Porto und<br />

Verpackung beim IBAT (www.ibat-hannover.de) bestellt werden.


Weitere <strong>Info</strong>rmationen<br />

08. Fachliteratur: „Leitfaden barrierefreier Wohnungsbau“<br />

Von der Theorie zur Praxis<br />

Durch die rasanten, demografischen Veränderungen in unserer Gesellschaft nehmen<br />

insbesondere die Wohnformen des betreuten bzw. seniorengerechten Wohnens erheblich<br />

zu. Das Gebiet „Barrierefreies Bauen“ hat sich ebenfalls weiterentwickelt, sodass dieser<br />

Leitfaden nun überarbeitet, in der dritten Auflage vorliegt.<br />

Autor:<br />

Roland König<br />

3., erw. Auflage 2012, 223 Seiten, zahlr. meist farbl. Abbildungen<br />

und Tabellen, Kartoniert<br />

ISBN 978-3-8167-8612-2<br />

€ 29,00<br />

Der Autor konzentriert sich auf die fünf Eckpunkte des barrierefreien Planens und Bauens: Stufenlose<br />

Erschließung, niveaugleiche Türschwellen, barrierefreies Badezimmer, flexible Möblierung und taktile<br />

und akustische Orientierung. Unter Berücksichtigung der grundlegenden Neuerung der Norm erläutert<br />

er diese Eckpunkte anhand zahlreicher Bilder und Beispiele in drei ausführlichen Teilen. Der erste Teil<br />

des Leitfadens widmet sich den aktuellen theoretischen Planungsgrundlagen, Regeln und Vorschriften.<br />

Im zweiten Teil werden in beispielhaften Ausschreibungen praxisorientierte Lösungen für die bauliche<br />

Ausführung an die Hand gegeben. Wie die Nutzung und Gestaltung barrierefreier Wohnungen<br />

einschließlich klar erkennbarer Wegeführungen zum Gebäude ganz konkret aussehen können, wird im<br />

letzten Teil an gebauten Projektbeispielen aufgezeigt.<br />

Zu bestellen: Fraunhofer IRB Verlag, Nobelstr. 12, 70569 Stuttgart<br />

Ansprechpartnerin: Frau Nadja Wondrich<br />

Tel. 0711-970-2628<br />

Fax. 0711-970-2599<br />

presse@irb.fraunhofer.de<br />

09. Fachliteratur: Neu - VOB Gesamtausgabe 2012 – Liefertermin Oktober 2012<br />

Die VOB 2012 in der neuen Fassung ist als Gesamtausgabe ab Oktober 2012 lieferbar. Die<br />

<strong>Service</strong>gesellschaften der Bauwirtschaft unseres Verbandes bieten allen Mitgliedsbetrieben<br />

des Verbandes die Möglichkeit der Sammelbestellung mit Auslieferung Oktober 2012. Ein<br />

Bestellformular und weitere <strong>Info</strong>s finden Sie in der Anlage.<br />

Das Buch kann zum Originalpreis bei der <strong>Service</strong>gesellschaft der Bauwirtschaft mbH<br />

Stuttgart, Telefon 07153 938-60, Fax 07153 9386-20, oder bei der <strong>Service</strong> -GmbH der<br />

Bauwirtschaft Südbaden, Telefon: 0761 70302-43 Fax: 0761 70302-30 bestellt werden.<br />

- <strong>Info</strong>rmationen VOB 2012.pdf<br />

- Bestellformular VOB 2012.pdf


10. Frauenwirtschaftstage 2012<br />

Die Auftaktveranstaltung der Frauenwirtschaftstage vom Ministerium für Finanzen und<br />

Wirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>, findet am 27. September 2012 um 18:00 Uhr im Haus der<br />

Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart statt.<br />

Im Fokus stehen dieses Jahr "Chefinnen im Handwerk". Die Veranstaltung wird die Potentiale der am<br />

besten ausgebildeten Frauengeneration aller Zeiten für das Handwerk und die vielfältigen<br />

Karrieremöglichkeiten für Frauen im Handwerk aufzeigen. Eröffnet wird der Abend durch den<br />

Staatssekretär des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>. Weiter folgen<br />

Grußworte vom Präsidenten des <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>ischen Handwerkstages (BWHT) sowie vom<br />

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Handwerks-Chefinnen aus<br />

unterschiedlichen Gewerken geben Einblicke in ihren spannenden Arbeitsalltag und diskutieren mit<br />

Vertretern aus Handwerkskammer und Verband. Intention der Veranstaltung ist es, mehr Frauen für<br />

einen Handwerksberuf zu begeistern und sie für den Schritt zum eigenen Handwerksbetrieb zu<br />

ermutigen. Das Get Together bietet die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung mit weiteren<br />

Handwerks-Chefinnen.<br />

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Der ausführliche Programmflyer steht in Bälde zur Verfügung.<br />

Gerne dürfen Sie die Einladung an alle Interessierte in Ihrem Umfeld weitergeben.<br />

Eine Anmeldung (bitte mit Angabe der Personenzahl) ist ab sofort möglich unter<br />

E-Mail: chefin-im-handwerk@gruenderinnenagentur.de oder<br />

Telefon.: 0711 – 123 2217<br />

Anmeldeschluss ist der 15. September 2012!<br />

Ansprechpartnerin: Frau Katrin Endress<br />

Tel.: 0711 / 123-2697<br />

Fax: 0711 / 123-2556<br />

E-Mail: katrin.endrass@mfw.bwl.de<br />

http://www.mfw.baden-wuerttemberg.de<br />

http://www.gruendung-bw.de<br />

Die Frauenwirtschaftstage 2012 finden auf Initiative des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> bereits zum achten Mal statt. In diesem Jahr unter dem Motto "Meine Zukunft:<br />

Chefin im Handwerk". In zahlreichen regionalen Veranstaltungen wird vom 17. – 20. Oktober 2012<br />

zum Thema Frau und Wirtschaft informiert und beraten.<br />

11. Kollegenhilfe<br />

Bitte melden Sie sich bei der Geschäftsstelle, wenn Sie Kollegenhilfe brauchen. Ebenso<br />

können Sie uns anrufen, wenn Sie einem Kollegen Hilfe anbieten können.<br />

Wir vermitteln gerne weiter.<br />

Sie erreichen uns: Mo.-Do. 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Fr. von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr<br />

Telefon: 0711-451035-30


12. Neuer einzigartiger Lehrgang: Management Assistent/in der Bauwirtschaft<br />

Eine neue Weiterbildung zum/r "Management Assistent/in der Bauwirtschaft" bietet die<br />

<strong>Service</strong>gesellschaft der Bauwirtschaft mbH Stuttgart gemeinsam mit der <strong>Service</strong>-GmbH der<br />

Bauwirtschaft Südbaden ab September 2012 an. Zielgruppe sind Unternehmerfrauen sowie<br />

Fach- und Führungskräfte der Bauwirtschaft ohne kaufmännische Ausbildung. Die<br />

Teilnehmer erhalten betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen. Der Lehrgang ist<br />

bauspezifisch und berufsbegleitend. Der Inhalt orientiert sich am Rahmenlehrplan der<br />

Meisterausbildung Teil III. Detaillierte Angaben finden Sie hier:<br />

- Flyer Management Assistentin.pdf<br />

13. Plattform für Unternehmerinnen beim ZDB ins Leben gerufen<br />

Zum ersten Mal in der über 100jährigen Geschichte des deutschen Baugewerbes erhalten<br />

Unternehmerinnen im Verband eine eigene Plattform. Ulrike C. Monz, ist Gründungsmitglied<br />

der Bauunternehmerinnen im ZDB.<br />

„Wir wollen mit dieser Initiative auch zeigen, welche hervorragenden unternehmerischen Perspektiven<br />

das deutsche Baugewerbe jungen Frauen bietet. Bereits jetzt hat das Baugewerbe – das gemeinhin als<br />

Männerdomäne gilt – auch viele hervorragende Unternehmerinnen in seinen Reihen.“ Mit diesen<br />

Worten erläuterte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-<br />

Hartwig Loewenstein, die Beweggründe für diese neue Plattform innerhalb des größten deutschen<br />

Bauverbandes.<br />

Ulrike C. Monz Bauunternehmerin aus Heidenheim ist Mitbegründerin dieser Plattform für<br />

Unternehmerinnen im ZDB.<br />

Die Ziele der Bauunternehmerinnen im ZDB werden folgendermaßen erklärt:<br />

„Wir wollen uns mindestens zweimal im Jahr treffen und uns über die besondere Situation von Frauen<br />

auf dem Bau austauschen. Gleichzeitig wollen wir jungen Frauen den Rücken stärken, die vor der<br />

Entscheidung für eine Tätigkeit in der Bauwirtschaft stehen. Des Weiteren wollen wir politische Fragen,<br />

die speziell uns Unternehmerinnen betreffen, mit Politikern und Politikerinnen diskutieren und<br />

kommentieren und uns darüber hinaus in die Verbandspolitik einmischen. Dabei geht es uns vor allem<br />

darum, die spezielle Wahrnehmung von Frauen in die Verbandsarbeit einzubringen. Denn die Erfahrung<br />

aus den Unternehmen zeigt wie wichtig es ist, wenn beide, Männer wie Frauen, ihre spezifischen<br />

Anliegen in die Arbeit einbringen.“<br />

Versand: 01.08. 2012<br />

Impressum: <strong>Landesinnungsverband</strong> des <strong>Fliesen</strong>-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks <strong>Baden</strong>-<br />

<strong>Württemberg</strong>, Ressestraße 1, 70599 Stuttgart, Tel.: (0711) 451035-30, Fax: (0711) 451035-55, Email:<br />

info@fliesen-bw.de, verantwortlich für online-Redaktion: RA Dieter Diener

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