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inhaltsübersicht - Landesinnungsverband Fliesen Baden-Württemberg

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INHALTSÜBERSICHT<br />

08/2010<br />

ARBEITS- UND SOZIALRECHT 1. Allgemeinverbindlicherklärung des VTV und des BBTV<br />

2. Kurzarbeitergeld Plus – Verlängerung der Regelung<br />

3. Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren<br />

WIRTSCHAFTS- UND BAURECHT 4. Fahrpersonalrecht – Mitführpflichten für<br />

Fahrzeuge über 3,5 t<br />

5. Rechtsprechungsübersicht<br />

Bau- und Vergaberecht - Juni 2010<br />

6. Verzugszinsen beim Werkvertrag ab 01. Juli 2010<br />

- Anlage -<br />

7. VOB 2009<br />

BETRIEBSWIRTSCHAFT 8. „Gute-Bauunternehmen“<br />

9. Finanzkennzahlen für Baugewerbe und<br />

Bauhauptgewerbe<br />

10. Unternehmensfinanzierung 2010<br />

Ergebnisse der KfW-Umfrage<br />

11. Stärkung der Exportchancen des<br />

baden-württembergischen Bauhandwerks<br />

STEUERN 12. Vereinfachungen bei der steuerlichen Bewertung der<br />

Abgabe von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber bei<br />

Auswärtstätigkeit oder Fortbildung<br />

13. Vorsteuerabzug bei sowohl privat als auch<br />

geschäftlich genutzten Grundstücken<br />

14. Vorsteuervergütungsverfahren<br />

TECHNIK 15. Fachinformation „Planung und Ausführung von<br />

Entkoppelten Belägen im Innenbereich“ des<br />

Fachverbandes <strong>Fliesen</strong> und Naturstein<br />

- Anlage -<br />

VERSCHIEDENES 16. Baumarkt 2009<br />

17. 2. <strong>Fliesen</strong> & Platten- Forum „Bauen im Bestand -<br />

Mit sicheren Lösungen in die Zukunft“<br />

18. <strong>Fliesen</strong> gesucht! – Wer hilft?<br />

Stuttgart, 20. August 2010<br />

<strong>Landesinnungsverband</strong> des <strong>Fliesen</strong>-, Platten- Ressestr. 1 Tel. 0711/45 10 35-30 Landesinnungsmeister: Karl-Hans Körner<br />

und Mosaiklegerhandwerks <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 70599 Stuttgart Fax: 0711/45 10 35-55 Geschäftsführer: Dieter Diener<br />

E-mail: info@fliesen-bw.de<br />

Internet: http://www.fliesen-bw.de


ARBEITS- UND SOZIALRECHT<br />

1. Allgemeinverbindlicherklärung des VTV und des BBTV<br />

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren<br />

im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009" sowie den "Tarifvertrag über die Berufsbildung<br />

im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der Fassung vom 18. Dezember 2009" mit Bekanntmachung<br />

vom 25. Juni 2010 rückwirkend ab 01. Januar 2010 für allgemeinverbindlich erklärt.<br />

Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung kann in der Geschäftsstelle unter<br />

Tel.: 0711/45 10 35-30 angefordert werden.<br />

2. Kurzarbeitergeld Plus – Verlängerung der Regelung<br />

Der Bundestag hat beschlossen, die gesetzlichen Regelungen zur erleichterten Inanspruchnahme<br />

von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2012 zu verlängern.<br />

Der Bundestag hat den bisherigen Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 08. Juli 2010 in 2. und<br />

3. Lesung gebilligt. Das Beschäftigungschancengesetz kann somit am 01. Januar 2011 in Kraft<br />

treten.<br />

Die Verlängerung der Regelung zum Kurzarbeitergeld Plus bis zum 31. März 2012 ist aus Sicht<br />

der Bauwirtschaft zu begrüßen. Neben der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher<br />

von Kurzarbeitergeld außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit wirkt sich diese Regelung<br />

auch auf das in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (01. Dezember bis 31. März) gewährte<br />

Saison-Kurzarbeitergeld aus. Für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes wird es auch<br />

in den Schlechtwetterperioden 2010/2011 und 2011/2012 eine kollektive Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung zugunsten des Umlagetopfes<br />

des Baugewerbes geben. Dies trägt zur Stabilisierung der Winterbeschäftigungs-Umlage<br />

bei. Zudem ist damit für diese beiden Schlechtwetterperioden auch sichergestellt, dass weiterhin<br />

eine Sozialaufwandserstattung für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes erfolgt, wenn<br />

für diese Saison-Kurzarbeitergeld beansprucht werden muss.<br />

Die bisher als „Konzernklausel“ bezeichnete Regelung, nach der ein Arbeitgeber mit mehreren<br />

Betrieben die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in allen kurzarbeitenden Betrieben<br />

beanspruchen kann, wenn zuvor in mindestens einem Betrieb 6 Monate Kurzarbeitergeld<br />

durchgeführt wurde, entfällt zum 31. Dezember 2010 ersatzlos. Somit müssen Arbeitgeber mit<br />

mehreren Betrieben ab 01. Januar 2011 die gesetzlichen Voraussetzungen für die volle Sozialaufwandserstattung<br />

in jedem einzelnen Betrieb erfüllen. Diese Neuregelung stellt – neben der<br />

Verlängerung der Sozialaufwandserstattung – die einzige inhaltliche Änderung beim Kurzarbeitergeld<br />

Plus dar.<br />

3. Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren<br />

Alle Arbeitgeber sind seit dem 01. Januar 2010 verpflichtet, zusätzlich zu der Meldung an die<br />

Sozialversicherungsträger (DÜV-Meldungen) Arbeitnehmerdaten einschließlich des Entgeltnachweises<br />

in elektronischer Form an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln.<br />

Seite 2 – INFO 08/2010


In einem weiteren Schritt hat der „Arbeitskreis ELENA“ unter Federführung der Spitzenorganisationen<br />

der Sozialversicherung nunmehr die gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der<br />

Meldungen der Arbeitgeber an die zentrale Speicherstelle geändert. Danach sind seit 01. Juli<br />

2010 nunmehr auch die Kündigungs- und Entlassungsdaten (Datenbaustein DBKE) zu übermitteln.<br />

Darüber hinaus wurden einzelne Datenbausteine geändert.<br />

Dessen ungeachtet befindet sich das gesamte ELENA-Verfahren unverändert in der Kritik. Während<br />

Arbeitgeber den bürokratischen Aufwand beklagen und von Seiten der Gewerkschaften das<br />

ELENA-Verfahren aus Gründen des Datenschutzes kritisiert wird, wird der Bundeswirtschaftsminister<br />

Rainer Brüderle in einzelnen Medien zitiert, er wolle das ELENA-Verfahren insbesondere<br />

wegen der finanziellen Belastung der öffentlichen Haushalte auf unbestimmte Zeit aussetzen.<br />

Auf entsprechende Nachfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)<br />

hat das Bundeswirtschaftsministerium lediglich bestätigt, dass geprüft werden soll, ob der Nutzen<br />

von ELENA die Kosten bei den abrufenden Stellen rechtfertigt. In einer Sitzung des ELENA-<br />

Beirates am 01. Juli 2010 im Bundeswirtschaftsministerium sei jedoch eine Aussetzung des Verfahrens<br />

nicht thematisiert worden.<br />

Die BDA ist unverändert der Auffassung, dass die Grundidee des ELENA-Verfahrens zweifellos<br />

gut sei und bleibe. Der Arbeitgeber solle zukünftig nur noch einmal im Monat einen schlanken<br />

Entgeltdatensatz melden, statt viele unterschiedliche Papierbescheinigungen für seine Arbeitnehmer<br />

auszufüllen. Problematisch sei allerdings, dass die derzeitige Praxis diesem Ziel nicht<br />

entspreche. Derzeit würden nur drei Papierbescheinigungen durch ELENA ersetzt. Auch habe es<br />

der Gesetzgeber bisher trotz zahlreicher Aufforderungen versäumt, die Leistungsberechnung für<br />

die betroffenen Sozialleistungen zu vereinfachen. Deshalb sei der vom Arbeitgeber zu meldende<br />

Datensatz derzeit noch nicht so schlank, wie er sein könne und müsse. Die BDA setze sich weiterhin<br />

für eine Harmonisierung der Sozialleistungsgesetze ein, um den ELENA-Datensatz auf ein<br />

Minimum schrumpfen lassen zu können. Außerdem dränge die BDA weiterhin darauf, dass<br />

schnellstmöglich wesentlich mehr Papierbescheinigungen durch das ELENA-Verfahren ersetzt<br />

werden können. Die BDA hält dagegen nichts davon, dass seit dem 01. Januar 2010 laufende<br />

elektronische Meldeverfahren, in deren Umsetzung die Betriebe sehr viel Aufwand und Geld investiert<br />

hätten, nunmehr auszusetzen. Vielmehr sei eine zügige Weiterentwicklung des Verfahrens<br />

notwendig, um das Verhältnis von Aufwand und Entlastung bei den Arbeitgebern zu verbessern.<br />

Insgesamt ist daher nicht davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren kurzfristig für unbestimmte<br />

Zeit ausgesetzt wird. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung zunächst<br />

die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Kosten-Nutzen-Analyse abwartet, um<br />

dann die Entscheidung über weitere Verfahrensvereinfachungen oder aber die Aussetzung des<br />

Verfahrens zu treffen.<br />

WIRTSCHAFTS- UND BAURECHT<br />

4. Fahrpersonalrecht - Mitführpflichten für Fahrzeuge über 3,5 t<br />

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten<br />

für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage mitzuführen sind, wenn keine<br />

Ausnahmeregelung (z.B. Handwerker - 50 km-Umkreis) zutrifft.<br />

Als Nachweise gelten:<br />

- Schaublätter mit Aufzeichnungen aus dem analogen Kontrollgerät oder<br />

Ersatzaufzeichnungen,<br />

- die Fahrerkarte mit den Daten aus dem digitalen Kontrollgerät,<br />

- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät,<br />

- Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage nach § 20 FPersV (vgl. Abschnitt 8).<br />

Seite 3 – INFO 08/2010


Werden Fahrer zeitweise auf Fahrzeugen mit analogem und digitalem Kontrollgerät eingesetzt,<br />

müssen diese, neben den vom Fahrer in den vergangenen 28 Tagen verwendeten Schaublättern<br />

und ggf. erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen, auch ihre Fahrerkarte oder die entsprechenden<br />

Ausdrucke aus dem digitalen Kotrollgerät mit sich führen.<br />

Sofern der Fahrer eine Fahrerkarte besitzt, muss diese mitgeführt werden.<br />

Diese Vorschrift ist selbstverständlich auch für Fahrzeuge über 7,5 t zHM gültig.<br />

Für einen Bauunternehmer/Mitarbeiter besteht vor Antritt einer tachografenpflichtigen Fahrt die<br />

Notwendigkeit des gesonderten Tätigkeitsnachweises der letzten 28 Tage durch eine maschinenschriftliche<br />

Bestätigung des Unternehmers, wenn bisherige Zeiten nicht lückenlos auf der<br />

Fahrerkarte gespeichert sind. LkW-Fahrer können zumeist eine lückenlose Speicherung vorweisen.<br />

Für die Mehrzahl der Handwerker, die nur gelegentlich nachweispflichtige Fahrten unternehmen<br />

ist dies aber praxisfremd. So teilen sich auf der Baustelle ggf. mehrere Mitarbeiter verschiedene<br />

Fahrzeuge für Fahrten zum Betrieb, zum Kunden oder zum Baustoffhandel, die teils<br />

nachweispflichtig sind, teils nicht. Diese Handwerker haben nun in der Regeln in den Tagen und<br />

Wochen zuvor gar kein Fahrzeug oder zumindest kein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt,<br />

müssen aber für die letzten 28 Tage einen Nachweis über sonstige Tätigkeiten vorlegen.<br />

Dieser Nachweis kann in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30 angefordert werden.<br />

Wir wollen Sie auch darüber informieren, dass die Spitzenverbände des Handwerks derzeit bei<br />

der EU-Behörde in Brüssel Gespräche führen, mit dem Ziel hier eine praxisnahe Regelung für<br />

Handwerker zu erreichen.<br />

5. Rechtsprechungsübersicht Bau- und Vergaberecht - Juni 2010<br />

Die Rechtsprechungsübersicht der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Juni 2010, behandelt die<br />

freie Kündigung, spekulativ überhöhte Einheitspreise, Detail-Pauschalverträge mit Schlüsselfertigklausel,<br />

Erklärungen per Telefax, Ausschluss von Angeboten mit Einschränkungen und fehlende<br />

Preisangaben.<br />

Die Rechtsprechungsübersicht kann in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30 angefordert<br />

werden.<br />

6. Verzugszinsen beim Werkvertrag ab 01. Juli 2010<br />

Mit Wirkung vom 01. Juli 2010 hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz gemäß § 247<br />

BGB bei 0,12 % belassen.<br />

Damit gelten für alle BGB-Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, die ab dem 01. Juli 2010<br />

geschlossen werden:<br />

- bei Geschäften mit Verbrauchern ein gesetzlicher Mindestverzugszins von 5,12 %<br />

(5,00 % über dem Basiszinssatz)<br />

- bei Geschäften mit Kaufleuten ein gesetzlicher Mindestverzugszins von 8,12 %<br />

(8,00 % über dem Basiszinssatz)<br />

- für Verträge auf Basis der VOB 2002/2006/2009 dasselbe (§ 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B)<br />

- für Verträge auf Basis der VOB 2000 (seit 13. Mai 2009) 6,75 %<br />

(5,00 % über dem SRF-Satz).<br />

- Anlage -<br />

Seite 4 – INFO 08/2010


7. VOB 2009<br />

Mit Fach-Info 04/2010 haben wir Ihnen das Merkblatt „VOB 2009“ des Zentralverbandes des<br />

Deutschen Baugewerbes übersandt.<br />

Wir bitten hierbei zu beachten, dass sich bei der Zusammenstellung des Merkblattes ein Fehler<br />

eingeschlichen hat:<br />

Das Merkblatt gibt unter DIN 18300 „Erdarbeiten“ an, dass für Oberflächen von Baugruben-<br />

und Grabensohlen eine Abweichung von max. 3 cm zulässig sei. Dies findet sich in VOB<br />

2009 jedoch nicht wieder. Diese Toleranzwerte müssten mit dem Nachunternehmer vereinbart<br />

werden bzw. bei der Vertragsgestaltung mit dem Bauherrn als Vorleistung für die Eigenarbeiten<br />

ebenfalls vereinbart werden.<br />

BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

8. "Gute-Bauunternehmen"<br />

Die Homepage "Gute-Bauunternehmen.de" ist ein Marketinginstrument, das Ihnen bei der<br />

Auftragsaquisitation hilft. Es ist kein weiteres Qualifizierungs- oder Zertifizierungsverfahren.<br />

Dafür gibt es die Marke "Meisterhaft" oder andere.<br />

Gute-Baunternehmen.de wird getragen von der nationalen Initiative "Neue Qualität des Bauens<br />

- INQA-Bauen". Diese Initiative vereint alle wesentlichen Verbände und Organisationen in der<br />

Bauwirtschaft - von Bauherrenverbänden über Architekten- und Ingenieurkammern, dem Bauherrenschutzbund<br />

e. V., Verband privater Bauherrn e.V. sowie Unternehmen und Dienstleistern.<br />

Dieser Herausgeberkreis garantiert eine neutrale und unabhängige Plattform, frei von Einzelinteressen<br />

und ökonomischen Zielsetzungen.<br />

Der Leitgedanke des Initiativkreises neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen) ist die Kommunikation<br />

und Kooperation aller Baubeteiligten, vom Bauherrn über den Planer bis hin zu den ausführenden<br />

vor Ort für die zielgerichtete und effiziente Durchführung eines Bauvorhabens.<br />

Aus dieser Aufgabenstellung heraus wurde CASA-bauen entwickelt. Durch das Praxisinstrument<br />

CASA-bauen wird es dem Unternehmer möglich, Schwachstellen im Bauablauf zu finden, Verbesserungen<br />

in den Arbeitsabläufen einzuleiten und die vorhandenen Ressourcen optimal zu<br />

nutzen.<br />

Wie funktioniert dieses Marketinginstrument bzw. wie erfahren interessierte Bauherren von Ihnen<br />

und Ihrem Leistungsumfang?<br />

Der erste Schritt ist eine Selbstbewertung und Selbsterklärung mit CASA-bauen. Damit Ihr Unternehmen<br />

auf die Homepage "Gute-Baunternehmen.de" aufgenommen werden kann, müssen<br />

Sie die CASA-bauen-Selbstbewertung und -Selbsterklärung ausfüllen.<br />

Künftig kann Ihr zufriedener Auftraggeber auf dieser Plattform eine Empfehlung für Sie hinterlegen.<br />

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie Ihren Bauherrn diese Information bzw. Bitte<br />

vortragen, dass er Sie auf dieser Plattform beurteilt.<br />

Seite 5 – INFO 08/2010


Damit sind Sie schon dabei und nutzen die Möglichkeit der Kundenempfehlung im Internet.<br />

Weitere Informationen über „Meisterhaft“ erhalten Sie in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45<br />

40 35-30.<br />

9. Finanzkennzahlen für Baugewerbe und Bauhauptgewerbe<br />

Neben verschiedenen Instituten und Softwarehäusern werden Finanzkennzahlen für das Baugewerbe<br />

und das Bauhauptgewerbe von der Deutschen Bundesbank und dem Deutschen Sparkassen-<br />

und Giroverband veröffentlicht.<br />

Beim Vergleich der Zahlen ist zu beachten, dass die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />

Ergebnisse für das gesamte Baugewerbe, einschließlich Bauhauptgewerbe sind, während<br />

die Zahlen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes nur das Bauhauptgewerbe betreffen.<br />

Eine weitere differenziertere Betrachtung ist notwendig bei der Unterscheidung zwischen Kapitalgesellschaften<br />

sowie Nicht-Kapitalgesellschaften und der jeweiligen Betriebsgröße, bezogen<br />

auf die jährliche Bauleistung.<br />

Das Schreiben des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie vom 10. Juni 2010 können Sie<br />

in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30 anfordern.<br />

10. Unternehmensfinanzierung 2010 - Ergebnisse der KfW-Umfrage<br />

An der im Frühjahr 2010 für das Jahr 2009 durchgeführten Umfrage nahmen 4.619 Unternehmen<br />

teil, davon 993 Bauunternehmen.<br />

Das Ergebnis zeigt, dass die Kreditversorgung sich gegenüber dem Vorjahr etwas schwieriger<br />

gestaltet. Waren es im Vorjahr noch 36 % und im Vorvorjahr nur 32 %, sind es in diesem Jahr<br />

39,8 % der Baufirmen, die berichten, dass ihre Kreditaufnahme schwieriger geworden sei. Seitens<br />

der Bauunternehmen wurden vor allem die Ansprüche der Banken an mehr Sicherheiten,<br />

eine verbesserte Dokumentation sowie die Offenlegung von Geschäftszahlen genannt.<br />

11. Stärkung der Exportchancen des baden-württembergischen Bauhandwerks<br />

Unter den von Handwerk International – der gemeinsamen Außenwirtschaftseinrichtung der<br />

baden-württembergischen Handwerkskammern – betreuten Handwerksunternehmen mit Auslandsinteresse<br />

befinden sich auch zahlreiche Betriebe des Bauhandwerks.<br />

Der <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>ische Handwerkstag plant ein Netzwerk von handwerklichen Betrieben<br />

zu errichten, die im Ausland – insbesondere im arabischen Raum – Leistungen anbieten. Vorteil<br />

dieses Netzwerkes ist, dass sich nicht mehr jeder einzelne Betrieb im Ausland zurecht finden<br />

muss. Alternative Verfahren, Rechts- und Steuerprobleme, die ständigen Kontakte vor Ort und<br />

auch die Projektabwicklung, können gebündelt wahrgenommen werden.<br />

Wenn Ihr Betrieb über mehrere Führungskräfte verfügt, von denen zumindest immer wieder<br />

einer den Betriebsstandort für einen Auslandseinsatz veranlassen kann, Ihr Betrieb bereits gute<br />

Erfahrungen in der Kooperation mit anderen Unternehmen hat, Sie an der Erschließung neuer<br />

Marktfelder interessiert sind bitten wir Sie, sich bei der Geschäftsstelle unter Tel. 0711/45 10<br />

35-30 zu melden.<br />

Seite 6 – INFO 08/2010


STEUERN<br />

12. Vereinfachungen bei der steuerlichen Bewertung der Abgabe von Mahlzeiten<br />

durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit oder Fortbildung<br />

Nach Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland können die Vereinfachungen<br />

bereits rückwirkend ab 01. Januar 2010 angewandt werden.<br />

Im Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 sind Vereinfachungen bei der Mahlzeitengestellung<br />

durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit, Fortbildung oder doppelter Haushaltsführung<br />

der Mitarbeiter vorgesehen.<br />

In gleichlautenden Verfügungen haben die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland am 10.<br />

Juni 2010 in Kurzinformationen an ihren Lohnsteueraußendienst verfügt, dass die in den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien<br />

2011 geplanten Vereinfachungen bereits rückwirkend ab Jahresbeginn<br />

2010 anzuwenden sind.<br />

Bei der steuerlichen Bewertung von Mahlzeiten anlässlich Auswärtstätigkeiten, Fortbildung der<br />

Mitarbeiter oder doppelten Haushaltsführung ist in Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (R 8.1 Abs. 8)<br />

abschließend geregelt, wie Mahlzeiten, die der Arbeitgeber nicht zur üblichen arbeitstäglichen<br />

Beköstigung seiner Arbeitnehmer abgibt, steuerlich zu erfassen und zu bewerten sind.<br />

Voraussetzung für die drei in dieser Richtlinie beschriebenen Fallgestaltungen ist, dass die Mahlzeiten<br />

durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten abgegeben<br />

werden. Eine Veranlassung durch den Arbeitgeber setzt grundsätzlich einen Entscheidungsspielraum<br />

des Arbeitgebers voraus. Er muss Tag und Ort der Mahlzeit bestimmen.<br />

Für die Frage, ob der Arbeitgeber die Abgabe einer Mahlzeit durch einen Dritten veranlasst hat,<br />

ist zu unterscheiden zwischen Lohnzahlungszeiträumen vor dem 01. Januar 2010 und nach dem<br />

31. Dezember 2009.<br />

Lohnzeiträume vor dem 01. Januar 2010<br />

Nach der derzeit geltenden Lohnsteuerrichtlinie 2008 (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 Satz 4-6) gelten die<br />

Pauschalen der Sachbezugsverordnung dann, wenn die Abgabe einer Mahlzeit vom Arbeitgeber<br />

veranlasst wurde, d. h. wenn er Tag und Ort der Mahlzeit bestimmt hat. Die Abgabe von Mahlzeiten<br />

durch Dritte wird auch dann als vom Arbeitgeber veranlasst angesehen, wenn dieser die<br />

Organisation der Auswärtstätigkeit einschließlich der Verpflegung, z. B. bei einer Tagung, bei<br />

einem Dritten in Auftrag gegeben hat.<br />

Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2009<br />

Durch eine Änderung im Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 sollen die formalen<br />

Voraussetzungen für die Abgabe aller Arten von Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers<br />

anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit, im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung<br />

oder während einer Bildungsmaßnahme rückwirkend ab dem 01. Januar 2010 vereinfacht<br />

werden. Danach kann von der Arbeitgeberveranlassung regelmäßig ausgegangen<br />

werden, wenn<br />

a. die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden<br />

und<br />

b. die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist.<br />

Sind die Voraussetzungen für die Mahlzeitengestaltung durch den Arbeitgeber erfüllt, ist es unerheblich,<br />

wie die Hotel- oder Gaststättenrechnung beglichen wird (unmittelbar durch den Arbeitnehmer,<br />

mit einer Firmenkreditkarte oder durch Banküberweisung des Arbeitgebers).<br />

Seite 7 – INFO 08/2010


Die Oberfinanzdirektionen weisen darauf hin, dass zwar die Zustimmung des Bundesrates zu<br />

den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 erst für den Herbst 2011 vorgesehen ist. Im Hinblick<br />

darauf, dass davon auszugehen ist, dass der genannten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien<br />

jedoch wie vorgeschlagen zugestimmt wird, ist sie nach Ansicht der Oberfinanzdirektionen auch<br />

bereits ab sofort anzuwenden.<br />

13. Vorsteuerabzug bei sowohl privat als auch geschäftlich genutzten Grundstücken<br />

Wer bei einer teils betrieblich, teils privat genutzten Immobilie noch den vollen Vorsteuerabzug<br />

nutzen möchte, muss bis 31. Dezember 2010 handeln. Das Seeling-Modell wir nach dem Entwurf<br />

des Jahresteuergesetzes 2010 danach nicht mehr möglich sein.<br />

Das Seeling-Modell ermöglicht den kompletten Vorsteuerabzug für die Privatwohnung des<br />

Unternehmers in einem gemischt genutzten Gebäude, das also teils privat, teils betrieblich verwendet<br />

wird. Beträgt die unternehmerische Nutzung der Immobilie mindestens 10 %, kann die<br />

Immobilie komplett dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Dadurch kann die gesamte<br />

Vorsteuer auf den Erwerb, bzw. die Herstellung der Immobilie geltend gemacht werden.<br />

Im Gegenzug wird die private Verwendung 10 Jahre lang als unentgeltliche Wertabgabe der<br />

Umsatzsteuer unterworfen. Das sog. Seeling-Modell geht zurück auf eine Entscheidung des Europäischen<br />

Gerichtshofs (EuGH) – „Seeling“ – vom 08. Mai 2003. Diese Gestaltung führt zu Liquiditätsvorteilen,<br />

da die Umsatzsteuer auf den privat genutzten Teil bis zur Rückzahlung zinslos<br />

zur Verfügung gestellt wird.<br />

Hintergrund<br />

Zur Verhinderung des Seeling-Modells wurde die Europäische Mehrwertsteuersystem-Richtlinie<br />

geändert. Danach ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb oder der Herstellung von Immobilien<br />

auf den Teil begrenzt, der unternehmerisch verwendet wird. Die Umsetzung ins nationale Umsatzsteuergesetz<br />

stand bisher noch aus.<br />

Entwurf Jahressteuergesetz 2010<br />

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2010 sieht nun unter anderem die Einführung eines<br />

Vorsteuerausschlusses bei teilweise privat genutzten Grundstücken vor. Zwar können demnach<br />

gemischt genutzte Grundstücke weiterhin zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeordnet<br />

werden, der Vorsteuerabzug bleibt aber auf den unternehmerisch genutzten Teil beschränkt.<br />

Die Nutzung des Seeling-Modells ist ab dem 01. Januar 2011 nicht mehr möglich.<br />

Hinweis<br />

Die Neuregelung gilt nicht für Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgrund von Kaufverträgen<br />

oder Bauanträgen, die in der Zeit vor dem 01. Januar 2011 fallen. Unternehmen, die noch<br />

in den Genuss des Seeling-Modells kommen wollen, müssen also den Kaufvertrag bis 31. Dezember<br />

2010 abschließen, bzw. bis zu diesem Zeitpunkt den Bauantrag stellen.<br />

14. Vorsteuervergütungsverfahren<br />

Das Bundesministerium der Finanzen hat das Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung<br />

als Steuerpflichtiger (Unternehmerbescheinigung) im Vorsteuer-Vergütungsverfahren veröffentlicht.<br />

Seite 8 – INFO 08/2010


Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 14. Mai 2010 das Vordruckmuster<br />

USt 1 TN für die Unternehmerbescheinigung im Vorsteuer-Vergütungsverfahren veröffentlicht.<br />

Hintergrund<br />

Wenn einem Unternehmer für eine erhaltene Leistung Umsatzsteuer berechnet wird, kann er<br />

diese unter den Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen. Für die dem Unternehmer<br />

im einem anderen Staat berechnete Umsatzsteuer ergibt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

nach den dort geltenden Rechtsvorschriften. Sofern der Unternehmer in dem Staat,<br />

in dem ihm die Umsatzsteuer berechnet wird, nicht ansässig und er dort für umsatzsteuerliche<br />

Zwecke auch nicht registriert ist, kann die Vorsteuer somit im Regelfall nur im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens<br />

in dem jeweiligen Staat geltend gemacht werden.<br />

Seit 01. Januar 2010 gilt hierfür das neue elektronische Vorsteuervergütungsverfahren.<br />

Das Vordruckmuster ist aufgrund der Neuregelegung ab 01. Januar 2010 von Unternehmern, die<br />

in Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat<br />

eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, anzuwenden. Unter Verwendung<br />

des Vordrucksmusters stellt das zuständige Finanzamt eine entsprechende Unternehmerbescheinigung<br />

aus.<br />

In dem Vordruckmuster ist nunmehr die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer alternativ<br />

zur Angabe der Steuernummer vorgesehen.<br />

Für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedsstaat wird keine Unternehmerbescheinigung<br />

mehr benötigt.<br />

Das BMF-Schreiben vom 14. Mai 2010 sowie das Vordrucksmuster können Sie in der Geschäftsstelle<br />

unter Tel.: 0711/45 10 35-30 anfordern.<br />

TECHNIK<br />

15. Fachinformation „Planung und Ausführung von entkoppelten Belägen im Innenbereich“<br />

des Fachverbandes <strong>Fliesen</strong> und Naturstein<br />

Der Einsatz von geeigneten Entkoppelungssystemen bietet die Chance, starre Beläge auch in<br />

Problembereichen auszuführen – Produktkenntnisse und fachliches Know-how vorausgesetzt.<br />

Die Fachinformation „Planung und Ausführung von entkoppelten Belägen im Innenbereich“ (Mai<br />

2010) beschreibt die Eigenschaften von Entkoppelungssystemen unter Berücksichtigung neuer<br />

Praxiserkenntnisse und Innovationen für den Innenbereich.<br />

Da der Einsatz von Entkoppelungssystemen keine allgemein anerkannte Regel der Technik ist,<br />

wird auf besonders zu ergreifende Maßnahmen hingewiesen. Somit soll sichergestellt sein, dass<br />

zu entkoppelnde Beläge im Innenbereich nur in Verbindung mit geeigneten Systemen verwendet<br />

werden, um so das Risiko bei der Verlegung von <strong>Fliesen</strong>-, Natur- und Betonwerksteinplatten auf<br />

kritischen Untergründen zu minimieren.<br />

Gegenüber der ersten Ausgabe werden großformatige <strong>Fliesen</strong> und Platen über 40 x 40 cm bei<br />

dem Einsatz von Entkopplungssystemen nicht mehr ausgeschlossen. Im Bereich „Schallentkoppelnde<br />

Beläge“ wird darauf hingewiesen, dass der praxisbezogene Trittschallverbesserungswert<br />

in der Regel deutlich geringer ist als der Laborwert in den Produktbeschreibungen.<br />

- Anlage -<br />

Seite 9 – INFO 08/2010


VERSCHIEDENES<br />

16. Baumarkt 2009<br />

Mit dem "Baumarkt 2009" veröffentlicht der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes wiederum<br />

eine umfangreiche Dokumentation über das abgelaufene Baujahr. In den Texten, mit vielen<br />

Grafiken und einem ausführlichen Tabellenteil werden umfassende Informationen, Fakten und<br />

Zahlen zur bauwirtschaftlichen Entwicklung vermittelt. Die Broschüre bietet eine hervorragende<br />

Grundlage für jede baukonjunkturelle Berichterstattung.<br />

Die Broschüre „Baumarkt 2009“ können Sie in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30<br />

anfordern.<br />

17. 2. <strong>Fliesen</strong> & Platten-Forum<br />

„Bauen im Bestand – Mit sicheren Lösungen in die Zukunft“<br />

Am 21. und 22. Oktober 2010 findet das 2. <strong>Fliesen</strong> & Platten-Forum zum Thema „Bauen im Bestand“<br />

im darmstadtium in Darmstadt statt.<br />

Folgende Fachvorträge sind vorgesehen:<br />

- Herrn Martin Langen: SanReMo-Markt – Zahlen, Daten, Fakten<br />

- Herrn Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer: Bahnenabdichtungen – Bewährt oder riskant?<br />

- Herrn Dipl.-Chem. Heinz Dieter Altmann: Estriche – Fugen und Fugenplanung<br />

- Herrn Dipl.-Ing. (FH) Detlev Hill: Naturstein – Gebrauchsspuren und optische Mängel<br />

Diese und weitere interessante Vorträge erwarten Sie.<br />

Das vollständige Programm und die Teilnahmemodalitäten finden Sie unter<br />

www.fliesenundplatten.de/forum.<br />

18. <strong>Fliesen</strong> gesucht! – Wer hilft?<br />

Fliese: Jasba Provence (Artikel-Nummer: 8000), weiß glänzend<br />

Format: 10 cm x 10 cm<br />

Gesuchte Menge: 2 qm<br />

<strong>Fliesen</strong>fachgeschäft<br />

Martin Höninger<br />

Handwerkerstr. 2<br />

77855 Achern-Önsbach<br />

Telefon: 07841/26136<br />

Telefax: 07841/29141<br />

E-mail: fliesen.hoeninger@t-online.de<br />

Seite 10 – INFO 08/2010

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