inhaltsübersicht - Landesinnungsverband Fliesen Baden-Württemberg
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INHALTSÜBERSICHT<br />
08/2010<br />
ARBEITS- UND SOZIALRECHT 1. Allgemeinverbindlicherklärung des VTV und des BBTV<br />
2. Kurzarbeitergeld Plus – Verlängerung der Regelung<br />
3. Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren<br />
WIRTSCHAFTS- UND BAURECHT 4. Fahrpersonalrecht – Mitführpflichten für<br />
Fahrzeuge über 3,5 t<br />
5. Rechtsprechungsübersicht<br />
Bau- und Vergaberecht - Juni 2010<br />
6. Verzugszinsen beim Werkvertrag ab 01. Juli 2010<br />
- Anlage -<br />
7. VOB 2009<br />
BETRIEBSWIRTSCHAFT 8. „Gute-Bauunternehmen“<br />
9. Finanzkennzahlen für Baugewerbe und<br />
Bauhauptgewerbe<br />
10. Unternehmensfinanzierung 2010<br />
Ergebnisse der KfW-Umfrage<br />
11. Stärkung der Exportchancen des<br />
baden-württembergischen Bauhandwerks<br />
STEUERN 12. Vereinfachungen bei der steuerlichen Bewertung der<br />
Abgabe von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber bei<br />
Auswärtstätigkeit oder Fortbildung<br />
13. Vorsteuerabzug bei sowohl privat als auch<br />
geschäftlich genutzten Grundstücken<br />
14. Vorsteuervergütungsverfahren<br />
TECHNIK 15. Fachinformation „Planung und Ausführung von<br />
Entkoppelten Belägen im Innenbereich“ des<br />
Fachverbandes <strong>Fliesen</strong> und Naturstein<br />
- Anlage -<br />
VERSCHIEDENES 16. Baumarkt 2009<br />
17. 2. <strong>Fliesen</strong> & Platten- Forum „Bauen im Bestand -<br />
Mit sicheren Lösungen in die Zukunft“<br />
18. <strong>Fliesen</strong> gesucht! – Wer hilft?<br />
Stuttgart, 20. August 2010<br />
<strong>Landesinnungsverband</strong> des <strong>Fliesen</strong>-, Platten- Ressestr. 1 Tel. 0711/45 10 35-30 Landesinnungsmeister: Karl-Hans Körner<br />
und Mosaiklegerhandwerks <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> 70599 Stuttgart Fax: 0711/45 10 35-55 Geschäftsführer: Dieter Diener<br />
E-mail: info@fliesen-bw.de<br />
Internet: http://www.fliesen-bw.de
ARBEITS- UND SOZIALRECHT<br />
1. Allgemeinverbindlicherklärung des VTV und des BBTV<br />
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den "Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren<br />
im Baugewerbe vom 18. Dezember 2009" sowie den "Tarifvertrag über die Berufsbildung<br />
im Baugewerbe vom 29. Januar 1987 in der Fassung vom 18. Dezember 2009" mit Bekanntmachung<br />
vom 25. Juni 2010 rückwirkend ab 01. Januar 2010 für allgemeinverbindlich erklärt.<br />
Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung kann in der Geschäftsstelle unter<br />
Tel.: 0711/45 10 35-30 angefordert werden.<br />
2. Kurzarbeitergeld Plus – Verlängerung der Regelung<br />
Der Bundestag hat beschlossen, die gesetzlichen Regelungen zur erleichterten Inanspruchnahme<br />
von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2012 zu verlängern.<br />
Der Bundestag hat den bisherigen Gesetzesentwurf in seiner Sitzung am 08. Juli 2010 in 2. und<br />
3. Lesung gebilligt. Das Beschäftigungschancengesetz kann somit am 01. Januar 2011 in Kraft<br />
treten.<br />
Die Verlängerung der Regelung zum Kurzarbeitergeld Plus bis zum 31. März 2012 ist aus Sicht<br />
der Bauwirtschaft zu begrüßen. Neben der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher<br />
von Kurzarbeitergeld außerhalb der gesetzlichen Schlechtwetterzeit wirkt sich diese Regelung<br />
auch auf das in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit (01. Dezember bis 31. März) gewährte<br />
Saison-Kurzarbeitergeld aus. Für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes wird es auch<br />
in den Schlechtwetterperioden 2010/2011 und 2011/2012 eine kollektive Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung zugunsten des Umlagetopfes<br />
des Baugewerbes geben. Dies trägt zur Stabilisierung der Winterbeschäftigungs-Umlage<br />
bei. Zudem ist damit für diese beiden Schlechtwetterperioden auch sichergestellt, dass weiterhin<br />
eine Sozialaufwandserstattung für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes erfolgt, wenn<br />
für diese Saison-Kurzarbeitergeld beansprucht werden muss.<br />
Die bisher als „Konzernklausel“ bezeichnete Regelung, nach der ein Arbeitgeber mit mehreren<br />
Betrieben die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in allen kurzarbeitenden Betrieben<br />
beanspruchen kann, wenn zuvor in mindestens einem Betrieb 6 Monate Kurzarbeitergeld<br />
durchgeführt wurde, entfällt zum 31. Dezember 2010 ersatzlos. Somit müssen Arbeitgeber mit<br />
mehreren Betrieben ab 01. Januar 2011 die gesetzlichen Voraussetzungen für die volle Sozialaufwandserstattung<br />
in jedem einzelnen Betrieb erfüllen. Diese Neuregelung stellt – neben der<br />
Verlängerung der Sozialaufwandserstattung – die einzige inhaltliche Änderung beim Kurzarbeitergeld<br />
Plus dar.<br />
3. Elektronischer Entgeltnachweis ELENA-Verfahren<br />
Alle Arbeitgeber sind seit dem 01. Januar 2010 verpflichtet, zusätzlich zu der Meldung an die<br />
Sozialversicherungsträger (DÜV-Meldungen) Arbeitnehmerdaten einschließlich des Entgeltnachweises<br />
in elektronischer Form an die zentrale Speicherstelle zu übermitteln.<br />
Seite 2 – INFO 08/2010
In einem weiteren Schritt hat der „Arbeitskreis ELENA“ unter Federführung der Spitzenorganisationen<br />
der Sozialversicherung nunmehr die gemeinsamen Grundsätze für die Erstattung der<br />
Meldungen der Arbeitgeber an die zentrale Speicherstelle geändert. Danach sind seit 01. Juli<br />
2010 nunmehr auch die Kündigungs- und Entlassungsdaten (Datenbaustein DBKE) zu übermitteln.<br />
Darüber hinaus wurden einzelne Datenbausteine geändert.<br />
Dessen ungeachtet befindet sich das gesamte ELENA-Verfahren unverändert in der Kritik. Während<br />
Arbeitgeber den bürokratischen Aufwand beklagen und von Seiten der Gewerkschaften das<br />
ELENA-Verfahren aus Gründen des Datenschutzes kritisiert wird, wird der Bundeswirtschaftsminister<br />
Rainer Brüderle in einzelnen Medien zitiert, er wolle das ELENA-Verfahren insbesondere<br />
wegen der finanziellen Belastung der öffentlichen Haushalte auf unbestimmte Zeit aussetzen.<br />
Auf entsprechende Nachfrage der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)<br />
hat das Bundeswirtschaftsministerium lediglich bestätigt, dass geprüft werden soll, ob der Nutzen<br />
von ELENA die Kosten bei den abrufenden Stellen rechtfertigt. In einer Sitzung des ELENA-<br />
Beirates am 01. Juli 2010 im Bundeswirtschaftsministerium sei jedoch eine Aussetzung des Verfahrens<br />
nicht thematisiert worden.<br />
Die BDA ist unverändert der Auffassung, dass die Grundidee des ELENA-Verfahrens zweifellos<br />
gut sei und bleibe. Der Arbeitgeber solle zukünftig nur noch einmal im Monat einen schlanken<br />
Entgeltdatensatz melden, statt viele unterschiedliche Papierbescheinigungen für seine Arbeitnehmer<br />
auszufüllen. Problematisch sei allerdings, dass die derzeitige Praxis diesem Ziel nicht<br />
entspreche. Derzeit würden nur drei Papierbescheinigungen durch ELENA ersetzt. Auch habe es<br />
der Gesetzgeber bisher trotz zahlreicher Aufforderungen versäumt, die Leistungsberechnung für<br />
die betroffenen Sozialleistungen zu vereinfachen. Deshalb sei der vom Arbeitgeber zu meldende<br />
Datensatz derzeit noch nicht so schlank, wie er sein könne und müsse. Die BDA setze sich weiterhin<br />
für eine Harmonisierung der Sozialleistungsgesetze ein, um den ELENA-Datensatz auf ein<br />
Minimum schrumpfen lassen zu können. Außerdem dränge die BDA weiterhin darauf, dass<br />
schnellstmöglich wesentlich mehr Papierbescheinigungen durch das ELENA-Verfahren ersetzt<br />
werden können. Die BDA hält dagegen nichts davon, dass seit dem 01. Januar 2010 laufende<br />
elektronische Meldeverfahren, in deren Umsetzung die Betriebe sehr viel Aufwand und Geld investiert<br />
hätten, nunmehr auszusetzen. Vielmehr sei eine zügige Weiterentwicklung des Verfahrens<br />
notwendig, um das Verhältnis von Aufwand und Entlastung bei den Arbeitgebern zu verbessern.<br />
Insgesamt ist daher nicht davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren kurzfristig für unbestimmte<br />
Zeit ausgesetzt wird. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass die Bundesregierung zunächst<br />
die vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte Kosten-Nutzen-Analyse abwartet, um<br />
dann die Entscheidung über weitere Verfahrensvereinfachungen oder aber die Aussetzung des<br />
Verfahrens zu treffen.<br />
WIRTSCHAFTS- UND BAURECHT<br />
4. Fahrpersonalrecht - Mitführpflichten für Fahrzeuge über 3,5 t<br />
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten<br />
für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Tage mitzuführen sind, wenn keine<br />
Ausnahmeregelung (z.B. Handwerker - 50 km-Umkreis) zutrifft.<br />
Als Nachweise gelten:<br />
- Schaublätter mit Aufzeichnungen aus dem analogen Kontrollgerät oder<br />
Ersatzaufzeichnungen,<br />
- die Fahrerkarte mit den Daten aus dem digitalen Kontrollgerät,<br />
- Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät,<br />
- Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage nach § 20 FPersV (vgl. Abschnitt 8).<br />
Seite 3 – INFO 08/2010
Werden Fahrer zeitweise auf Fahrzeugen mit analogem und digitalem Kontrollgerät eingesetzt,<br />
müssen diese, neben den vom Fahrer in den vergangenen 28 Tagen verwendeten Schaublättern<br />
und ggf. erstellten handschriftlichen Aufzeichnungen, auch ihre Fahrerkarte oder die entsprechenden<br />
Ausdrucke aus dem digitalen Kotrollgerät mit sich führen.<br />
Sofern der Fahrer eine Fahrerkarte besitzt, muss diese mitgeführt werden.<br />
Diese Vorschrift ist selbstverständlich auch für Fahrzeuge über 7,5 t zHM gültig.<br />
Für einen Bauunternehmer/Mitarbeiter besteht vor Antritt einer tachografenpflichtigen Fahrt die<br />
Notwendigkeit des gesonderten Tätigkeitsnachweises der letzten 28 Tage durch eine maschinenschriftliche<br />
Bestätigung des Unternehmers, wenn bisherige Zeiten nicht lückenlos auf der<br />
Fahrerkarte gespeichert sind. LkW-Fahrer können zumeist eine lückenlose Speicherung vorweisen.<br />
Für die Mehrzahl der Handwerker, die nur gelegentlich nachweispflichtige Fahrten unternehmen<br />
ist dies aber praxisfremd. So teilen sich auf der Baustelle ggf. mehrere Mitarbeiter verschiedene<br />
Fahrzeuge für Fahrten zum Betrieb, zum Kunden oder zum Baustoffhandel, die teils<br />
nachweispflichtig sind, teils nicht. Diese Handwerker haben nun in der Regeln in den Tagen und<br />
Wochen zuvor gar kein Fahrzeug oder zumindest kein nachweispflichtiges Fahrzeug gelenkt,<br />
müssen aber für die letzten 28 Tage einen Nachweis über sonstige Tätigkeiten vorlegen.<br />
Dieser Nachweis kann in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30 angefordert werden.<br />
Wir wollen Sie auch darüber informieren, dass die Spitzenverbände des Handwerks derzeit bei<br />
der EU-Behörde in Brüssel Gespräche führen, mit dem Ziel hier eine praxisnahe Regelung für<br />
Handwerker zu erreichen.<br />
5. Rechtsprechungsübersicht Bau- und Vergaberecht - Juni 2010<br />
Die Rechtsprechungsübersicht der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Juni 2010, behandelt die<br />
freie Kündigung, spekulativ überhöhte Einheitspreise, Detail-Pauschalverträge mit Schlüsselfertigklausel,<br />
Erklärungen per Telefax, Ausschluss von Angeboten mit Einschränkungen und fehlende<br />
Preisangaben.<br />
Die Rechtsprechungsübersicht kann in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30 angefordert<br />
werden.<br />
6. Verzugszinsen beim Werkvertrag ab 01. Juli 2010<br />
Mit Wirkung vom 01. Juli 2010 hat die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz gemäß § 247<br />
BGB bei 0,12 % belassen.<br />
Damit gelten für alle BGB-Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, die ab dem 01. Juli 2010<br />
geschlossen werden:<br />
- bei Geschäften mit Verbrauchern ein gesetzlicher Mindestverzugszins von 5,12 %<br />
(5,00 % über dem Basiszinssatz)<br />
- bei Geschäften mit Kaufleuten ein gesetzlicher Mindestverzugszins von 8,12 %<br />
(8,00 % über dem Basiszinssatz)<br />
- für Verträge auf Basis der VOB 2002/2006/2009 dasselbe (§ 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B)<br />
- für Verträge auf Basis der VOB 2000 (seit 13. Mai 2009) 6,75 %<br />
(5,00 % über dem SRF-Satz).<br />
- Anlage -<br />
Seite 4 – INFO 08/2010
7. VOB 2009<br />
Mit Fach-Info 04/2010 haben wir Ihnen das Merkblatt „VOB 2009“ des Zentralverbandes des<br />
Deutschen Baugewerbes übersandt.<br />
Wir bitten hierbei zu beachten, dass sich bei der Zusammenstellung des Merkblattes ein Fehler<br />
eingeschlichen hat:<br />
Das Merkblatt gibt unter DIN 18300 „Erdarbeiten“ an, dass für Oberflächen von Baugruben-<br />
und Grabensohlen eine Abweichung von max. 3 cm zulässig sei. Dies findet sich in VOB<br />
2009 jedoch nicht wieder. Diese Toleranzwerte müssten mit dem Nachunternehmer vereinbart<br />
werden bzw. bei der Vertragsgestaltung mit dem Bauherrn als Vorleistung für die Eigenarbeiten<br />
ebenfalls vereinbart werden.<br />
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
8. "Gute-Bauunternehmen"<br />
Die Homepage "Gute-Bauunternehmen.de" ist ein Marketinginstrument, das Ihnen bei der<br />
Auftragsaquisitation hilft. Es ist kein weiteres Qualifizierungs- oder Zertifizierungsverfahren.<br />
Dafür gibt es die Marke "Meisterhaft" oder andere.<br />
Gute-Baunternehmen.de wird getragen von der nationalen Initiative "Neue Qualität des Bauens<br />
- INQA-Bauen". Diese Initiative vereint alle wesentlichen Verbände und Organisationen in der<br />
Bauwirtschaft - von Bauherrenverbänden über Architekten- und Ingenieurkammern, dem Bauherrenschutzbund<br />
e. V., Verband privater Bauherrn e.V. sowie Unternehmen und Dienstleistern.<br />
Dieser Herausgeberkreis garantiert eine neutrale und unabhängige Plattform, frei von Einzelinteressen<br />
und ökonomischen Zielsetzungen.<br />
Der Leitgedanke des Initiativkreises neue Qualität des Bauens (INQA-Bauen) ist die Kommunikation<br />
und Kooperation aller Baubeteiligten, vom Bauherrn über den Planer bis hin zu den ausführenden<br />
vor Ort für die zielgerichtete und effiziente Durchführung eines Bauvorhabens.<br />
Aus dieser Aufgabenstellung heraus wurde CASA-bauen entwickelt. Durch das Praxisinstrument<br />
CASA-bauen wird es dem Unternehmer möglich, Schwachstellen im Bauablauf zu finden, Verbesserungen<br />
in den Arbeitsabläufen einzuleiten und die vorhandenen Ressourcen optimal zu<br />
nutzen.<br />
Wie funktioniert dieses Marketinginstrument bzw. wie erfahren interessierte Bauherren von Ihnen<br />
und Ihrem Leistungsumfang?<br />
Der erste Schritt ist eine Selbstbewertung und Selbsterklärung mit CASA-bauen. Damit Ihr Unternehmen<br />
auf die Homepage "Gute-Baunternehmen.de" aufgenommen werden kann, müssen<br />
Sie die CASA-bauen-Selbstbewertung und -Selbsterklärung ausfüllen.<br />
Künftig kann Ihr zufriedener Auftraggeber auf dieser Plattform eine Empfehlung für Sie hinterlegen.<br />
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie Ihren Bauherrn diese Information bzw. Bitte<br />
vortragen, dass er Sie auf dieser Plattform beurteilt.<br />
Seite 5 – INFO 08/2010
Damit sind Sie schon dabei und nutzen die Möglichkeit der Kundenempfehlung im Internet.<br />
Weitere Informationen über „Meisterhaft“ erhalten Sie in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45<br />
40 35-30.<br />
9. Finanzkennzahlen für Baugewerbe und Bauhauptgewerbe<br />
Neben verschiedenen Instituten und Softwarehäusern werden Finanzkennzahlen für das Baugewerbe<br />
und das Bauhauptgewerbe von der Deutschen Bundesbank und dem Deutschen Sparkassen-<br />
und Giroverband veröffentlicht.<br />
Beim Vergleich der Zahlen ist zu beachten, dass die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />
Ergebnisse für das gesamte Baugewerbe, einschließlich Bauhauptgewerbe sind, während<br />
die Zahlen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes nur das Bauhauptgewerbe betreffen.<br />
Eine weitere differenziertere Betrachtung ist notwendig bei der Unterscheidung zwischen Kapitalgesellschaften<br />
sowie Nicht-Kapitalgesellschaften und der jeweiligen Betriebsgröße, bezogen<br />
auf die jährliche Bauleistung.<br />
Das Schreiben des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie vom 10. Juni 2010 können Sie<br />
in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30 anfordern.<br />
10. Unternehmensfinanzierung 2010 - Ergebnisse der KfW-Umfrage<br />
An der im Frühjahr 2010 für das Jahr 2009 durchgeführten Umfrage nahmen 4.619 Unternehmen<br />
teil, davon 993 Bauunternehmen.<br />
Das Ergebnis zeigt, dass die Kreditversorgung sich gegenüber dem Vorjahr etwas schwieriger<br />
gestaltet. Waren es im Vorjahr noch 36 % und im Vorvorjahr nur 32 %, sind es in diesem Jahr<br />
39,8 % der Baufirmen, die berichten, dass ihre Kreditaufnahme schwieriger geworden sei. Seitens<br />
der Bauunternehmen wurden vor allem die Ansprüche der Banken an mehr Sicherheiten,<br />
eine verbesserte Dokumentation sowie die Offenlegung von Geschäftszahlen genannt.<br />
11. Stärkung der Exportchancen des baden-württembergischen Bauhandwerks<br />
Unter den von Handwerk International – der gemeinsamen Außenwirtschaftseinrichtung der<br />
baden-württembergischen Handwerkskammern – betreuten Handwerksunternehmen mit Auslandsinteresse<br />
befinden sich auch zahlreiche Betriebe des Bauhandwerks.<br />
Der <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong>ische Handwerkstag plant ein Netzwerk von handwerklichen Betrieben<br />
zu errichten, die im Ausland – insbesondere im arabischen Raum – Leistungen anbieten. Vorteil<br />
dieses Netzwerkes ist, dass sich nicht mehr jeder einzelne Betrieb im Ausland zurecht finden<br />
muss. Alternative Verfahren, Rechts- und Steuerprobleme, die ständigen Kontakte vor Ort und<br />
auch die Projektabwicklung, können gebündelt wahrgenommen werden.<br />
Wenn Ihr Betrieb über mehrere Führungskräfte verfügt, von denen zumindest immer wieder<br />
einer den Betriebsstandort für einen Auslandseinsatz veranlassen kann, Ihr Betrieb bereits gute<br />
Erfahrungen in der Kooperation mit anderen Unternehmen hat, Sie an der Erschließung neuer<br />
Marktfelder interessiert sind bitten wir Sie, sich bei der Geschäftsstelle unter Tel. 0711/45 10<br />
35-30 zu melden.<br />
Seite 6 – INFO 08/2010
STEUERN<br />
12. Vereinfachungen bei der steuerlichen Bewertung der Abgabe von Mahlzeiten<br />
durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit oder Fortbildung<br />
Nach Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland können die Vereinfachungen<br />
bereits rückwirkend ab 01. Januar 2010 angewandt werden.<br />
Im Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 sind Vereinfachungen bei der Mahlzeitengestellung<br />
durch den Arbeitgeber bei Auswärtstätigkeit, Fortbildung oder doppelter Haushaltsführung<br />
der Mitarbeiter vorgesehen.<br />
In gleichlautenden Verfügungen haben die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland am 10.<br />
Juni 2010 in Kurzinformationen an ihren Lohnsteueraußendienst verfügt, dass die in den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien<br />
2011 geplanten Vereinfachungen bereits rückwirkend ab Jahresbeginn<br />
2010 anzuwenden sind.<br />
Bei der steuerlichen Bewertung von Mahlzeiten anlässlich Auswärtstätigkeiten, Fortbildung der<br />
Mitarbeiter oder doppelten Haushaltsführung ist in Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (R 8.1 Abs. 8)<br />
abschließend geregelt, wie Mahlzeiten, die der Arbeitgeber nicht zur üblichen arbeitstäglichen<br />
Beköstigung seiner Arbeitnehmer abgibt, steuerlich zu erfassen und zu bewerten sind.<br />
Voraussetzung für die drei in dieser Richtlinie beschriebenen Fallgestaltungen ist, dass die Mahlzeiten<br />
durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten abgegeben<br />
werden. Eine Veranlassung durch den Arbeitgeber setzt grundsätzlich einen Entscheidungsspielraum<br />
des Arbeitgebers voraus. Er muss Tag und Ort der Mahlzeit bestimmen.<br />
Für die Frage, ob der Arbeitgeber die Abgabe einer Mahlzeit durch einen Dritten veranlasst hat,<br />
ist zu unterscheiden zwischen Lohnzahlungszeiträumen vor dem 01. Januar 2010 und nach dem<br />
31. Dezember 2009.<br />
Lohnzeiträume vor dem 01. Januar 2010<br />
Nach der derzeit geltenden Lohnsteuerrichtlinie 2008 (R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 Satz 4-6) gelten die<br />
Pauschalen der Sachbezugsverordnung dann, wenn die Abgabe einer Mahlzeit vom Arbeitgeber<br />
veranlasst wurde, d. h. wenn er Tag und Ort der Mahlzeit bestimmt hat. Die Abgabe von Mahlzeiten<br />
durch Dritte wird auch dann als vom Arbeitgeber veranlasst angesehen, wenn dieser die<br />
Organisation der Auswärtstätigkeit einschließlich der Verpflegung, z. B. bei einer Tagung, bei<br />
einem Dritten in Auftrag gegeben hat.<br />
Lohnzahlungszeiträume nach dem 31. Dezember 2009<br />
Durch eine Änderung im Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 sollen die formalen<br />
Voraussetzungen für die Abgabe aller Arten von Mahlzeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers<br />
anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit, im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung<br />
oder während einer Bildungsmaßnahme rückwirkend ab dem 01. Januar 2010 vereinfacht<br />
werden. Danach kann von der Arbeitgeberveranlassung regelmäßig ausgegangen<br />
werden, wenn<br />
a. die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden<br />
und<br />
b. die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist.<br />
Sind die Voraussetzungen für die Mahlzeitengestaltung durch den Arbeitgeber erfüllt, ist es unerheblich,<br />
wie die Hotel- oder Gaststättenrechnung beglichen wird (unmittelbar durch den Arbeitnehmer,<br />
mit einer Firmenkreditkarte oder durch Banküberweisung des Arbeitgebers).<br />
Seite 7 – INFO 08/2010
Die Oberfinanzdirektionen weisen darauf hin, dass zwar die Zustimmung des Bundesrates zu<br />
den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2011 erst für den Herbst 2011 vorgesehen ist. Im Hinblick<br />
darauf, dass davon auszugehen ist, dass der genannten Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien<br />
jedoch wie vorgeschlagen zugestimmt wird, ist sie nach Ansicht der Oberfinanzdirektionen auch<br />
bereits ab sofort anzuwenden.<br />
13. Vorsteuerabzug bei sowohl privat als auch geschäftlich genutzten Grundstücken<br />
Wer bei einer teils betrieblich, teils privat genutzten Immobilie noch den vollen Vorsteuerabzug<br />
nutzen möchte, muss bis 31. Dezember 2010 handeln. Das Seeling-Modell wir nach dem Entwurf<br />
des Jahresteuergesetzes 2010 danach nicht mehr möglich sein.<br />
Das Seeling-Modell ermöglicht den kompletten Vorsteuerabzug für die Privatwohnung des<br />
Unternehmers in einem gemischt genutzten Gebäude, das also teils privat, teils betrieblich verwendet<br />
wird. Beträgt die unternehmerische Nutzung der Immobilie mindestens 10 %, kann die<br />
Immobilie komplett dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Dadurch kann die gesamte<br />
Vorsteuer auf den Erwerb, bzw. die Herstellung der Immobilie geltend gemacht werden.<br />
Im Gegenzug wird die private Verwendung 10 Jahre lang als unentgeltliche Wertabgabe der<br />
Umsatzsteuer unterworfen. Das sog. Seeling-Modell geht zurück auf eine Entscheidung des Europäischen<br />
Gerichtshofs (EuGH) – „Seeling“ – vom 08. Mai 2003. Diese Gestaltung führt zu Liquiditätsvorteilen,<br />
da die Umsatzsteuer auf den privat genutzten Teil bis zur Rückzahlung zinslos<br />
zur Verfügung gestellt wird.<br />
Hintergrund<br />
Zur Verhinderung des Seeling-Modells wurde die Europäische Mehrwertsteuersystem-Richtlinie<br />
geändert. Danach ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb oder der Herstellung von Immobilien<br />
auf den Teil begrenzt, der unternehmerisch verwendet wird. Die Umsetzung ins nationale Umsatzsteuergesetz<br />
stand bisher noch aus.<br />
Entwurf Jahressteuergesetz 2010<br />
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes (JStG) 2010 sieht nun unter anderem die Einführung eines<br />
Vorsteuerausschlusses bei teilweise privat genutzten Grundstücken vor. Zwar können demnach<br />
gemischt genutzte Grundstücke weiterhin zu 100 % dem Unternehmensvermögen zugeordnet<br />
werden, der Vorsteuerabzug bleibt aber auf den unternehmerisch genutzten Teil beschränkt.<br />
Die Nutzung des Seeling-Modells ist ab dem 01. Januar 2011 nicht mehr möglich.<br />
Hinweis<br />
Die Neuregelung gilt nicht für Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgrund von Kaufverträgen<br />
oder Bauanträgen, die in der Zeit vor dem 01. Januar 2011 fallen. Unternehmen, die noch<br />
in den Genuss des Seeling-Modells kommen wollen, müssen also den Kaufvertrag bis 31. Dezember<br />
2010 abschließen, bzw. bis zu diesem Zeitpunkt den Bauantrag stellen.<br />
14. Vorsteuervergütungsverfahren<br />
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung<br />
als Steuerpflichtiger (Unternehmerbescheinigung) im Vorsteuer-Vergütungsverfahren veröffentlicht.<br />
Seite 8 – INFO 08/2010
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 14. Mai 2010 das Vordruckmuster<br />
USt 1 TN für die Unternehmerbescheinigung im Vorsteuer-Vergütungsverfahren veröffentlicht.<br />
Hintergrund<br />
Wenn einem Unternehmer für eine erhaltene Leistung Umsatzsteuer berechnet wird, kann er<br />
diese unter den Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen. Für die dem Unternehmer<br />
im einem anderen Staat berechnete Umsatzsteuer ergibt sich die Vorsteuerabzugsberechtigung<br />
nach den dort geltenden Rechtsvorschriften. Sofern der Unternehmer in dem Staat,<br />
in dem ihm die Umsatzsteuer berechnet wird, nicht ansässig und er dort für umsatzsteuerliche<br />
Zwecke auch nicht registriert ist, kann die Vorsteuer somit im Regelfall nur im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens<br />
in dem jeweiligen Staat geltend gemacht werden.<br />
Seit 01. Januar 2010 gilt hierfür das neue elektronische Vorsteuervergütungsverfahren.<br />
Das Vordruckmuster ist aufgrund der Neuregelegung ab 01. Januar 2010 von Unternehmern, die<br />
in Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat<br />
eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, anzuwenden. Unter Verwendung<br />
des Vordrucksmusters stellt das zuständige Finanzamt eine entsprechende Unternehmerbescheinigung<br />
aus.<br />
In dem Vordruckmuster ist nunmehr die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer alternativ<br />
zur Angabe der Steuernummer vorgesehen.<br />
Für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedsstaat wird keine Unternehmerbescheinigung<br />
mehr benötigt.<br />
Das BMF-Schreiben vom 14. Mai 2010 sowie das Vordrucksmuster können Sie in der Geschäftsstelle<br />
unter Tel.: 0711/45 10 35-30 anfordern.<br />
TECHNIK<br />
15. Fachinformation „Planung und Ausführung von entkoppelten Belägen im Innenbereich“<br />
des Fachverbandes <strong>Fliesen</strong> und Naturstein<br />
Der Einsatz von geeigneten Entkoppelungssystemen bietet die Chance, starre Beläge auch in<br />
Problembereichen auszuführen – Produktkenntnisse und fachliches Know-how vorausgesetzt.<br />
Die Fachinformation „Planung und Ausführung von entkoppelten Belägen im Innenbereich“ (Mai<br />
2010) beschreibt die Eigenschaften von Entkoppelungssystemen unter Berücksichtigung neuer<br />
Praxiserkenntnisse und Innovationen für den Innenbereich.<br />
Da der Einsatz von Entkoppelungssystemen keine allgemein anerkannte Regel der Technik ist,<br />
wird auf besonders zu ergreifende Maßnahmen hingewiesen. Somit soll sichergestellt sein, dass<br />
zu entkoppelnde Beläge im Innenbereich nur in Verbindung mit geeigneten Systemen verwendet<br />
werden, um so das Risiko bei der Verlegung von <strong>Fliesen</strong>-, Natur- und Betonwerksteinplatten auf<br />
kritischen Untergründen zu minimieren.<br />
Gegenüber der ersten Ausgabe werden großformatige <strong>Fliesen</strong> und Platen über 40 x 40 cm bei<br />
dem Einsatz von Entkopplungssystemen nicht mehr ausgeschlossen. Im Bereich „Schallentkoppelnde<br />
Beläge“ wird darauf hingewiesen, dass der praxisbezogene Trittschallverbesserungswert<br />
in der Regel deutlich geringer ist als der Laborwert in den Produktbeschreibungen.<br />
- Anlage -<br />
Seite 9 – INFO 08/2010
VERSCHIEDENES<br />
16. Baumarkt 2009<br />
Mit dem "Baumarkt 2009" veröffentlicht der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes wiederum<br />
eine umfangreiche Dokumentation über das abgelaufene Baujahr. In den Texten, mit vielen<br />
Grafiken und einem ausführlichen Tabellenteil werden umfassende Informationen, Fakten und<br />
Zahlen zur bauwirtschaftlichen Entwicklung vermittelt. Die Broschüre bietet eine hervorragende<br />
Grundlage für jede baukonjunkturelle Berichterstattung.<br />
Die Broschüre „Baumarkt 2009“ können Sie in der Geschäftsstelle unter Tel.: 0711/45 10 35-30<br />
anfordern.<br />
17. 2. <strong>Fliesen</strong> & Platten-Forum<br />
„Bauen im Bestand – Mit sicheren Lösungen in die Zukunft“<br />
Am 21. und 22. Oktober 2010 findet das 2. <strong>Fliesen</strong> & Platten-Forum zum Thema „Bauen im Bestand“<br />
im darmstadtium in Darmstadt statt.<br />
Folgende Fachvorträge sind vorgesehen:<br />
- Herrn Martin Langen: SanReMo-Markt – Zahlen, Daten, Fakten<br />
- Herrn Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer: Bahnenabdichtungen – Bewährt oder riskant?<br />
- Herrn Dipl.-Chem. Heinz Dieter Altmann: Estriche – Fugen und Fugenplanung<br />
- Herrn Dipl.-Ing. (FH) Detlev Hill: Naturstein – Gebrauchsspuren und optische Mängel<br />
Diese und weitere interessante Vorträge erwarten Sie.<br />
Das vollständige Programm und die Teilnahmemodalitäten finden Sie unter<br />
www.fliesenundplatten.de/forum.<br />
18. <strong>Fliesen</strong> gesucht! – Wer hilft?<br />
Fliese: Jasba Provence (Artikel-Nummer: 8000), weiß glänzend<br />
Format: 10 cm x 10 cm<br />
Gesuchte Menge: 2 qm<br />
<strong>Fliesen</strong>fachgeschäft<br />
Martin Höninger<br />
Handwerkerstr. 2<br />
77855 Achern-Önsbach<br />
Telefon: 07841/26136<br />
Telefax: 07841/29141<br />
E-mail: fliesen.hoeninger@t-online.de<br />
Seite 10 – INFO 08/2010