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Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga GmbH

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werden. Derzeit diskutieren die DFL mit dem Kartellamt über das neue Mo-<br />

dell <strong>der</strong> Zentralvermarktung <strong>der</strong> Medienrechte ab <strong>der</strong> Saison 2009/2010. Die<br />

Behörde drohte <strong>der</strong> DFL an, den Sechsjahresvertrag mit einem Gesamtvo-<br />

lumen von 3 Mrd. Euro zu untersagen, da das DFL-Modell vorsieht, die Spiel-<br />

zusammenfassungen <strong>der</strong> 1. Bundesliga samstags erst nach 22 Uhr im frei<br />

empfangbaren Fernsehen zu übertragen. Das Kartellamt deutete an, ein<br />

Szenario mit einer zeitnahen Highlight-Erstberichterstattung - z. B. im Rah-<br />

men <strong>der</strong> Sportschau in <strong>der</strong> ARD - zu bevorzugen. 16 Ein Vorschlag <strong>der</strong> DFL,<br />

wonach die Höhepunkte <strong>der</strong> Spiele anstatt ab 18 Uhr zukünftig erst ab 19.30<br />

Uhr übertragen werden könnten, lehnte das Kartellamt ab mit dem Hinweis,<br />

dass dieser Vorschlag inakzeptabel und damit keine Alternative sei. Die<br />

Wettbewerbsbehörde begründete ihre Entscheidung damit, dass eine solche<br />

Zusammenfassung nicht genügend Zuschauer im frei empfangbaren Fernse-<br />

hen erreichen und damit die Öffentlichkeit von einer zeitnahen Berichterstat-<br />

tung ausgeschlossen werden würde. 17<br />

II.IV.II .IV.II .IV.II. .IV.II . Organisation <strong>der</strong> DFL<br />

Im Gegensatz zum DFB und zum <strong>Liga</strong>verband wird die DFL nicht als gemein-<br />

nütziger Verein, son<strong>der</strong>n als Kapitalgesellschaft (<strong>GmbH</strong>) mit einer Stamm-<br />

einlage in Höhe von einer Million Euro geführt. Einziger Gesellschafter <strong>der</strong><br />

DFL ist <strong>der</strong> <strong>Liga</strong>verband. 18 Der zwölfköpfige Aufsichtsrat <strong>der</strong> DFL setzt sich<br />

gem. § 7 DFL-Satzung aus den Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n des <strong>Liga</strong>verbandes, al-<br />

so den gewählten Vertretern aus <strong>der</strong> 1. und 2. Bundesliga, zusammen.<br />

Mit <strong>der</strong> Gründung des <strong>Liga</strong>verbandes und <strong>der</strong> DFL als Betreibergesellschaft<br />

<strong>der</strong> beiden Lizenzligen haben die Klubs merklich an Macht gewonnen, da sie<br />

Kraft ihrer Ämter direkt mit <strong>der</strong> Kontrolle <strong>der</strong> Rechtsgeschäfte rund um die<br />

Ligen beauftragt sind. Dieses Machtverhältnis ist allerdings durch die Mit-<br />

gliedschaft des <strong>Liga</strong>verbandes im DFB und die Anerkennung <strong>der</strong> Statuten<br />

des Dachverbandes begrenzt. Auch die DFL ist gem. § 2 Nr. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />

16 Vgl. http://www.ftd.de/.../DFL_greift_Kartellamt_an/390940.html.<br />

17 Vgl. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,572351,00.html.<br />

18 Vgl. DFL-Satzung, 2007, S. 3.<br />

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