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Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga GmbH

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marktungsgesellschaft. Ein Mutterverein und eine Kapitalgesellschaft können<br />

nicht gleichzeitig eine Lizenz besitzen. 22<br />

Die Klubs <strong>der</strong> Lizenzligen erhalten die Lizenz durch einen Vertrag mit dem<br />

<strong>Liga</strong>verband. Dieser Vertrag regelt die Zulassung, die verbindliche Unterwer-<br />

fung unter die einschlägigen Bestimmungen <strong>der</strong> Satzungen des <strong>Liga</strong>verban-<br />

des und des DFB, die Ordnungen bei<strong>der</strong> Verbände sowie die Entscheidungen<br />

seiner zuständigen Organe. 23 Die Einzelheiten <strong>der</strong> Lizenzerteilung regelt das<br />

<strong>Liga</strong>statut. Dieses besteht aus <strong>der</strong> Lizenzierungsordnung (LO), <strong>der</strong> Lizenz-<br />

ordnung Spieler (LOS), <strong>der</strong> Spielordnung des <strong>Liga</strong>verbandes (SpOL) und <strong>der</strong><br />

Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte (OVR) sowie weiteren<br />

Richtlinien und Durchführungsbestimmungen.<br />

II.VI. II.VI. II.VI. II.VI. Die Die Die Die KKlubs<br />

KK<br />

lubs lubs lubs –––– Vereine Vereine Vereine Vereine und und und und Kapitalgesellschaften<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Kapitalgesellschaften<br />

Eine wichtige Voraussetzung für die Zulassung zum Spielbetrieb ist nach § 4<br />

LO die organisatorische Gestaltung <strong>der</strong> Klubs gem. den Statuten des DFB. So<br />

muss ein Bewerber einen Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister<br />

vorlegen und versichern, sämtliche Än<strong>der</strong>ungen unverzüglich dem <strong>Liga</strong>ver-<br />

band mitzuteilen. Für Kapitalgesellschaften gilt zusätzlich, dass ihr Sitz am<br />

Sitz des Vereins sein muss und dass <strong>der</strong> Name des Vereins im Namen <strong>der</strong><br />

Kapitalgesellschaft enthalten sein muss. 24<br />

Neben <strong>der</strong> ursprünglichen Form <strong>der</strong> Führung als eingetragener Verein hat<br />

<strong>der</strong> DFB auf seinem Bundestag mit Beschluss vom 24.10.1998 den Klubs die<br />

Möglichkeit eröffnet, die Lizenzspielerabteilung durch die Umwandlung in ei-<br />

ne Kapitalgesellschaft aus dem nichtwirtschaftlichen gemeinnützigen Verein<br />

auszuglie<strong>der</strong>n, sofern diese den Spielbetrieb durchführt. Der DFB reagierte<br />

damit auf die Tatsache, dass sich <strong>der</strong> Profifußball in Deutschland zu einem<br />

wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt hat. Die Umsätze <strong>der</strong> Vereine aus<br />

dem Lizenzspielbetrieb, Verträgen mit Sponsoren, <strong>der</strong> Vermarktung von<br />

Fernsehrechten, dem Merchandising, dem Verkauf von Eintrittskarten sowie<br />

22 Vgl. <strong>Liga</strong>verband-Satzung, 2004, § 8 Nr. 2.<br />

23 Vgl. <strong>Liga</strong>verband-Satzung, 2004, § 8 Nr. 3.<br />

24 Vgl. Lizenzierungsordnung, 2005, § 4.<br />

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