26.10.2013 Aufrufe

Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga GmbH

Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga GmbH

Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

IV.III.I. IV.III.I. Erste Stufe: Externe Prüfung Prüfung durch einen einen unabhä unabhängigen unabhä<br />

ngigen Wir Wirt- Wir t<br />

schaftsprüfer<br />

schaftsprüfer<br />

Für die Prüfung <strong>der</strong> Rechnungslegung <strong>der</strong> Bewerber beauftragt <strong>der</strong> <strong>Liga</strong>ver-<br />

band im Einvernehmen mit dem Bewerber einen unabhängigen Wirtschafts-<br />

prüfer gemäß § 7 LO. Die Abschlussprüfung <strong>der</strong> Klubs erfolgt nach den Vor-<br />

schriften <strong>der</strong> §§ 264 bis 289 i.V.m. §§ 242 ff. HGB und §§ 317, 321 bis 323<br />

HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen nach <strong>der</strong> Satzung, den Ordnun-<br />

gen und den Bestimmungen des <strong>Liga</strong>verbandes. 78 Dies hat zur Folge dass<br />

sich Klubs mittels verbandsrechtlicher Bestimmungen nicht nur den handels-<br />

rechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung unterwerfen, son<strong>der</strong>n auch<br />

denen <strong>der</strong> rechtlichen Normen zur Prüfung. Die Überprüfungspflicht erstreckt<br />

sich auf alle Kapitalgesellschaften, die sich um eine Lizenz bewerben. Die in<br />

§ 316 Abs. 1 HGB festgesetzte Befreiung von kleinen Kapitalgesellschaften<br />

von <strong>der</strong> Prüfung gem. § 267 Abs. 1 HGB kommt in den Vorschriften des Li-<br />

gaverbandes nicht zur Anwendung. 79 Der Wirtschaftsprüfer hat neben den<br />

handelsrechtlichen Regelungen auch die ergänzenden Bestimmungen des<br />

Anhangs VII <strong>der</strong> Lizenzierungsordnung zu beachten. Somit liegt ein erweiter-<br />

ter Prüfungsauftrag vor, <strong>der</strong> vor allen Dingen eine Plausibilitätskontrolle <strong>der</strong><br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, die Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung mög-<br />

licher Auflagen <strong>der</strong> abgelaufenen und <strong>der</strong> aktuellen Spielzeit sowie die Er-<br />

stellung eines Überschuldungsstatus bei bilanzieller Überschuldung umfasst.<br />

Falls es sich bei dem zu prüfenden Klub um eine börsennotierte Kapitalge-<br />

sellschaft handelt 80 , muss <strong>der</strong> Prüfungsauftrag auch die Analyse eines Risi-<br />

kofrüherkennungssystems gem. § 91 Abs. 2 AktG einschließen. 81 Der <strong>Liga</strong>-<br />

verband weist darauf hin, dass für sämtliche Prüfungshandlungen durch<br />

Wirtschaftsprüfer die Standards des Instituts <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer in<br />

Deutschland anzuwenden sind.<br />

Ausdrücklich sind dies die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung<br />

bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und Grundsätze für die ordnungs-<br />

78 Vgl. Anhang VII b zur LO.<br />

79 Vgl. Galli / Gömmel / Holzhäuser / Straub, 2002, S. 90.<br />

80 In Deutschland werden nur Aktien von Borussia Dortmund an <strong>der</strong> Börse gehandelt.<br />

81 Vgl. Klimmer, 2004, S. 144.<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!