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Lizenzierungsverfahren der Deutschen Fußball Liga GmbH

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(7) Sicherheitsbeauftragter, <strong>der</strong> über die erfor<strong>der</strong>lichen Qualifikationen<br />

und Fachkenntnisse verfügt, die er entwe<strong>der</strong> durch eine Ausbildung im<br />

Polizei- o<strong>der</strong> Sicherheitsdienst o<strong>der</strong> durch nachgewiesene Teilnahme<br />

an speziellen Kursen und mindestens einjähriger Erfahrung im Bereich<br />

Stadionsicherheit (Befähigungsnachweis) erworben hat. Der Sicher-<br />

heitsbeauftragte muss bei jedem Heimspiel des Lizenzbewerbers zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Des Weiteren muss <strong>der</strong> Lizenzbewerber den Veranstaltungsleiter, den Leiter<br />

des Ordnungsdienstes, den Stadionsprecher, den Fanbeauftragten, das an-<br />

gestellte o<strong>der</strong> beauftragte medizinische Personal, die Trainer sowie die ärzt-<br />

lichen und physiotherapeutischen Betreuer im Leistungszentrum und den<br />

Verantwortlichen für den Marketingbereich benennen und dem <strong>Liga</strong>verband<br />

melden. Jede personelle Än<strong>der</strong>ung im Zuständigkeitsbereich muss unverzüg-<br />

lich mitgeteilt werden.<br />

Darüber hinaus verpflichtet sich <strong>der</strong> Lizenzbewerber zu jedem Pflicht-<br />

Bundesspiel mindestens zwölf Lizenzspieler deutscher Staatsangehörigkeit<br />

unter Vertrag zu halten. Er versichert zudem, dass seine Spieler ihm die<br />

Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte übertragen, um die im Zusammen-<br />

hang mit ihrer Tätigkeit erfor<strong>der</strong>lichen Nutzungen zu ermöglichen und dass<br />

alle Spieler beim <strong>Liga</strong>verband bzw. beim zuständigen Landesverband regis-<br />

triert sind und alle Lizenz- und Vertragsspieler über einen schriftlichen Ar-<br />

beitsvertrag verfügen. Ferner ist <strong>der</strong> Lizenzbewerber dazu verpflichtet jähr-<br />

lich zu Beginn des Spieljahres und bei Transfers während einer Saison die<br />

Sporttauglichkeit sämtlicher auf <strong>der</strong> Spielberechtigungsliste aufgeführten<br />

Spieler nach einer vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung auf orthopä-<br />

dischem und kardiologisch-internistischem Gebiet nachzuweisen. Der Be-<br />

werber muss außerdem einen schriftlichen Nachweis über eine ausreichende<br />

Haftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Vorbereitung und <strong>der</strong> Durchführung des Spielbetriebs vorlegen und<br />

nachweisen können, dass zumindest <strong>der</strong> Spielführer o<strong>der</strong> sein Stellvertreter<br />

sowie <strong>der</strong> Chef- o<strong>der</strong> Assistenztrainer an einer Schulung o<strong>der</strong> Veranstaltung<br />

zum Schiedsrichterwesen in <strong>der</strong> aktuellen Spielzeit teilgenommen haben.<br />

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