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8. Sonstige nützliche Informationen<br />

bis h<strong>in</strong> zu den persönlichen Wünschen<br />

für das eigene Begräbnis (Begräbnisverfügung)<br />

festgehalten. Sie haben dabei<br />

die Sicherheit, dass alle besprochenen<br />

Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt<br />

werden, wie Sie dies gewünscht<br />

haben.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Kosten für Sarg, Trauerrede,<br />

Musik, Blumenschmuck, Grabstätte<br />

und ähnliches werden dabei vertraglich<br />

genau festgelegt. Preiserhöhungen, die<br />

sich während der Vertragslaufzeit eventuell<br />

ergeben, werden mitgeteilt und<br />

sachlich begründet.<br />

Da die Leistungen von Bestattungsvorsorgeverträgen<br />

erst zu e<strong>in</strong>em unbestimmten<br />

Zeitpunkt erbracht werden,<br />

müssen diese nicht im Vorraus bezahlt<br />

werden. Sicherer ist es jedoch, die veranschlagten<br />

Kosten aus dem restlichen<br />

Vermögen herauszulösen und auf e<strong>in</strong><br />

Treuhandkonto zu h<strong>in</strong>terlegen.<br />

Sterbegeldversicherung<br />

Da das Sterbegeld 2004 ersatzlos aus<br />

dem Leistungskatalog der Krankenversicherungen<br />

gestrichen wurde, ist es <strong>in</strong><br />

vielen Fällen s<strong>in</strong>nvoll, e<strong>in</strong>e Sterbegeldversicherung<br />

abzuschließen. Dies kann<br />

auch im Rahmen des Bestattungsvorsorgevertrages<br />

geschehen. Hier gibt es<br />

speziell auf diesen Fall zugeschnittene<br />

Vertragskonzepte. Fragen Sie das Bestattungsunternehmen<br />

<strong>Ihrer</strong> Wahl zu diesem<br />

Thema. Natürlich können Sie auch<br />

entsprechende Verträge mit e<strong>in</strong>er Versicherungsgesellschaft<br />

<strong>Ihrer</strong> Wahl vere<strong>in</strong>baren.<br />

Fast jede Gesellschaft bietet<br />

hierzu verschiedene Vertragskonzepte.<br />

E<strong>in</strong> Vergleich verschiedener Angebote<br />

kann sich durchaus lohnen.<br />

Weitergehende Informationen, H<strong>in</strong>weise und<br />

Adressen zum Thema Bestattungsvorsorge<br />

f<strong>in</strong>den Sie auch auf den Internetseiten des<br />

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.<br />

www.bestatter.de<br />

X Für Angehörige - was ist zu tun?<br />

Bei e<strong>in</strong>em Sterbefall <strong>in</strong> der Wohnung benachrichtigen<br />

Sie sofort den nächst erreichbaren<br />

Arzt, möglichst Hausarzt oder<br />

den zum Notdienst bereiten Arzt.<br />

Die Todesbesche<strong>in</strong>igung wird vom Arzt<br />

ausgestellt bzw. vom Bestattungsunternehmen<br />

dort abgeholt. Halten Sie den<br />

Personalausweis des Verstorbenen bereit.<br />

Danach sollten Sie telefonisch oder<br />

persönlich mit e<strong>in</strong>em Bestattungsunternehmen<br />

Kontakt aufnehmen.<br />

Facherfahrene Unternehmen beraten Sie<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em vertraulichen Gespräch und erledigen<br />

anschließend alle mit der Bestattung<br />

verbundenen Angelegenheiten.<br />

X Grabpflege<br />

Viele Menschen, die sich für e<strong>in</strong>e Erdbestattung<br />

entschieden haben, machen<br />

sich Gedanken über die Pflege ihrer<br />

Grabstätte, deren Ruhezeit üblicherweise<br />

25 Jahre beträgt. Für die meisten<br />

H<strong>in</strong>terbliebenen ist es selbstverständlich,<br />

dass sie sich um die Gräber ihrer<br />

Angehörigen kümmern.<br />

Wenn Sie alle<strong>in</strong>e leben oder Ihre K<strong>in</strong>der<br />

weit entfernt wohnen, können Sie<br />

auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für<br />

die Grabpflege treffen. Sie können mit<br />

e<strong>in</strong>er Gärtnerei die Grabpflege vertraglich<br />

regeln.<br />

Beim Abschluss von Grabpflegeverträgen<br />

ist es möglich, die für die gesamte<br />

Ruhezeit e<strong>in</strong>es Grabes anfallenden Pflegekosten<br />

voraus zu zahlen. In dem vom<br />

Erblasser abgeschlossenen Grabpflegevertrag<br />

kann auch vorgesehen se<strong>in</strong>,<br />

dass die Pflegekosten se<strong>in</strong>em Nachlass<br />

zu entnehmen s<strong>in</strong>d. Durch e<strong>in</strong>e solche<br />

Vere<strong>in</strong>barung werden die nach dem Tod<br />

des Erblassers zu zahlenden Beträge zu<br />

Nachlassverb<strong>in</strong>dlichkeiten, für die die Erben<br />

haften.<br />

Für weitere Informationen zur Dauergrabpflege<br />

bzw. e<strong>in</strong>es entsprechenden<br />

Angebots wenden Sie sich an e<strong>in</strong>e Friedhofsgärtnerei<br />

oder die Treuhandstelle<br />

für Dauergrabpflege.<br />

Genossenschaft<br />

Badischer Friedhofsgärtner eG<br />

Alte Karlsruher Str. 8, 76227 Karlsruhe<br />

Telefon (0721) 944870<br />

www.dauergrabpflege-baden.de

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