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B - Financial Risk and Stability Network

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C<br />

C. HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT<br />

III. SONSTIGE VORHABEN<br />

Verfahren<br />

214<br />

Im November 2000 hatte die EU-Kommission eine Empfehlung zu den „Mindestanforderungen an<br />

Qualitätssicherungssysteme für die Abschlussprüfung in der EU” veröffentlicht. Als erste Reaktion<br />

auf die Bilanzsk<strong>and</strong>ale in den USA hat die Kommission ergänzend eine Empfehlung zur „Unabhängigkeit<br />

von Abschlussprüfern in der EU” vorgelegt. Diese Empfehlung wurde am 19. Juli 2002 im<br />

Amtsblatt der EG veröffentlicht und ihre Umsetzung in der Praxis sollte in drei Jahren überprüft<br />

werden. Wegen der weltweiten Vertrauenskrise beschloss jedoch die Kommission, weitere Maßnahmen<br />

zu treffen. So hat die Kommission am 21. Mai 2003 unter dem Titel „Stärkung der<br />

Abschlussprüfung in der EU” eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament vorgelegt.<br />

Diese Mitteilung enthält einen 10-Punkte-Aktionsplan, der bis zum Ende 2006 umgesetzt sein soll.<br />

Die Kommission hat am 15. März 2004 einen Richtlinienvorschlag zur Modernisierung der Achten<br />

Gesellschaftsrechtsrichtlinie vorgelegt. Die Richtlinie, die die Achte Richtlinie ersetzt, wurde im<br />

Mai 2006 verabschiedet.<br />

Die in der Mitteilung geplanten Aktionen sind weitgehend von der EU umgesetzt worden.<br />

Mit Hinsicht auf die Verbesserung der Abschlussprüferqualität, hat die Kommission am 13. Mai<br />

2008 eine Empfehlung zur „Externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften,<br />

die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen“ veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten<br />

waren aufgefordert, die Kommission bis zum 6. Mai 2009 über die aufgrund dieser Empfehlung<br />

getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.<br />

Die Europäische Kommission hat außerdem am 6. Juni 2008 eine Empfehlung zur „Beschränkung<br />

der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften“ verabschiedet.

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