26.10.2013 Aufrufe

B - Financial Risk and Stability Network

B - Financial Risk and Stability Network

B - Financial Risk and Stability Network

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

H. WETTBEWERB UND BEIHILFE<br />

II. VON DER EUROPÄISCHEN UNION VERABSCHIEDETE VORHABEN<br />

rungsplan bedarf bei großen Unternehmen der Genehmigung der EU-Kommission. Bei KMU wird<br />

der Umstrukturierungsplan von dem Mitgliedstaat genehmigt und der EU-Kommission zur Kenntnis<br />

vorgelegt. Unzumutbare Wettbewerbsverfälschungen sollen durch Ausgleichsmaßnahmen (Veräußerung<br />

von Vermögenswerten, Kapazitätsabbau, Beschränkung der Marktpräsenz etc.) vermieden<br />

werden. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind nur für große und mittlere Unternehmen verpflichtend.<br />

In Regionalfördergebieten kann die EU-Kommission weniger strenge Anforderungen an die Ausgleichsmaßnahmen<br />

stellen. Die Beihilfe muss der Höhe nach auf ein absolutes Minimum begrenzt<br />

sein und das begünstigte Unternehmen muss Eigenleistungen erbringen.<br />

Des Weiteren beinhalten die Leitlinien die Bestimmungen hinsichtlich der Notifizierung von Rettungs-<br />

und Umstrukturierungsbeihilfen gegenüber der Kommission. Unterschieden wird hierbei<br />

nach großen Unternehmen und KMU.<br />

Bewertung<br />

Mit den Leitlinien, deren Wortlaut sich an die früheren Leitlinien anlehnt, nimmt die Kommission<br />

gewisse Änderungen und Klarstellungen gegenüber früherer Versionen vor, die aus verschiedenen<br />

Gründen angezeigt waren.<br />

Sobald die Parameter der Definition für Unternehmen in Schwierigkeiten erfüllt sind, kann ein<br />

Unternehmen ausschließlich Beihilfen auf Grundlage dieser Leitlinien erhalten.<br />

Die Bedeutung der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für Unternehmen in<br />

Schwierigkeiten zeigt sich auch in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, da insbesondere<br />

auch der befristete Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen darauf Bezug nimmt.<br />

Verfahren<br />

Die Kommission nahm 1994 die ersten Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur<br />

Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten an. 1999 wurde eine neue<br />

Fassung der Leitlinien angenommen, diese wurden bis 9. Oktober 2004 angewendet.<br />

Die Leitlinien in der gültigen Fassung, die am 1. Oktober 2004 im Amtsblatt der EU veröffentlicht<br />

wurden, werden seit dem 10. Oktober 2004 angewendet. Ihre Gültigkeitsdauer war ursprünglich<br />

bis zum 9. Oktober 2009 befristet. In Anbetracht der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

und mit dem Ziel, in dieser Situation Kontinuität und Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurden<br />

die Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten<br />

bis zum 9. Oktober 2012 verlängert. Die Mitteilung über die Verlängerung wurde am 9. Juli 2009 im<br />

Amtsblatt der EU veröffentlicht.<br />

Eine Konsultation zu möglichen neuen Leitlinien wurde jedoch schon am 29. September 2007 in<br />

Form eines Fragebogens durchgeführt.<br />

Die Kommission hat im Dezember 2010 eine neue Konsultation zu den Leitlinien eingeleitet. Mit<br />

der neuen Konsultation wurden nun die Mitgliedstaaten und Marktteilnehmer um Rückmeldung zu<br />

ihren Erfahrungen mit der Rettung und Umstrukturierung von Industrieunternehmen und Finanzinstituten<br />

insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise gebeten. Die Kommission plant<br />

eigene Regeln zur Rettung und Restrukturierung von Finanzinstituten anzunehmen.<br />

Referenz<br />

Amtsblatt der EU C 244/2 vom 01.10.2004 (Mitteilung Leitlinien)<br />

Amtsblatt der EU C 156/3 vom 09.07.2009 (Mitteilung Verlängerung)<br />

381<br />

H

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!