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Forderungs Praktiker

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beitrag<br />

01 / 2011 <strong>Forderungs</strong><strong>Praktiker</strong><br />

Vorstand risikomanagement sanierung sicherheitenverwertung<br />

<strong>Forderungs</strong>beitreibung investor revision<br />

Insolvenzverwalterqualität<br />

gewährleisten<br />

Autor:<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />

Leiter des Bereichs Bank­ und<br />

Finanzmanagement an der<br />

Hochschule Emden­Leer und<br />

wissenschaftlicher Leiter des<br />

IQS Institut für Qualität und Standards<br />

in der Insolvenzabwicklung.<br />

Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung (Mainso) und Zertifi zierung<br />

nach inso 9001:2010 als auswahlkriterien für insolvenzgerichte und gläubiger.<br />

» Eine Ursache der<br />

Probleme liegt in der<br />

häufig nicht optimalenInsolvenzverwalterauswahl,<br />

so<br />

dass das Vertrauen<br />

der Kreditinstitute<br />

zur Begleitung einer<br />

Sanierung in der<br />

Insolvenz fehlt. «<br />

1 Vgl. Portisch/Neumann, effi ziente insolvenzprozesse<br />

in banken und sparkassen, 2010, s. 66 ff .<br />

2 Vgl. Kranzusch/Icks, die Quote der insolvenzgläubiger<br />

in regel­ und insolvenzplanverfahren,<br />

2009, s. 15. diese untersuchung zeigt, dass nur<br />

in einem bruchteil der Verfahren ein insolvenzplan<br />

umgesetzt wird, obwohl die Quoten im<br />

durchschnitt deutlich höher ausfallen, als im<br />

Fall der reinen Verwertung.<br />

I. Einleitung<br />

w Vorrangiges Ziel bei der einleitung eines<br />

insolvenzverfahrens ist gem. § 1 inso die bestmögliche<br />

und gemeinschaftliche befriedigung<br />

aller gläubiger. auch die sanierung über einen<br />

insolvenzplan wird ausdrücklich angeregt.<br />

Jedoch werden beide Ziele in der Praxis selten<br />

erreicht: die realisierung einer sanierung in der<br />

insolvenz erfolgt nur in ausnahmefällen und<br />

die kreditinstitute sind mit dem Verfahrensablauf<br />

häufi g unzufrieden 1 . eine ursache dieser<br />

Probleme liegt in der häufi g nicht optimalen<br />

insolvenzverwalterauswahl, so dass das Vertrauen<br />

der kreditinstitute zur begleitung einer<br />

sanierung in der insolvenz fehlt. auf die auswahlentscheidung<br />

kann derzeit von banken<br />

kaum wirksam einfl uss genommen werden.<br />

Häufi g werden daher sanierungsunerfahrene<br />

Verwalter ausgewählt. oft fi ndet dann nur noch<br />

eine Zerschlagung der Vermögenswerte von<br />

unternehmen statt, meist einhergehend mit<br />

einer Vernichtung von immateriellen Werten<br />

wie dem Firmennamen. um höhere Fallzahlen<br />

an sanierungen in der insolvenz zu erreichen,<br />

sind die Verwalter künftig sorgfältiger auszuwählen<br />

und die transparenz bei der Verfahrensabwicklung<br />

ist zu verbessern. die einhaltung<br />

von Mindestanforderungen bei der insolvenzabwicklung<br />

und die einführung von Zertifi katen<br />

können hier unterstützend wirken. auch die<br />

aktuelle insolvenzrechtsreform befasst sich mit<br />

diesen themenbereichen.<br />

II. Geplante Insolvenzrechtsreform<br />

zur Insolvenzverwalterauswahl<br />

im Fokus der aktuellen reform des insolvenzrechts<br />

steht u. a. die auswahl geeigneter insolvenzverwalter.<br />

es wird davon ausgegangen,<br />

dass ein insolvenzplanerfahrener und risikobereiter<br />

Verwalter, u. u. mit guten branchenkennt­<br />

nissen und ­kontakten den Versuch einer sanierung<br />

im insolvenzverfahren eher anstrengt, als<br />

ein unerfahrener sachwalter, der risiken zu vermeiden<br />

versucht. auch die büroausstattung mit<br />

dem Vorhalten eines auf sanierungen spezialisierten<br />

Mitarbeiterstabs kann bei der realisierung<br />

von sanierungsoptionen unterstützend<br />

wirken. gläubiger wie kreditinstitute kennen<br />

diese professionell arbeitenden insolvenzverwalter<br />

meist sehr gut. daher sollten die rechte<br />

dieser gläubiger bei der Verwalterauswahl<br />

künftig deutlich gestärkt werden 2 .<br />

die einfl ussnahme auf die auswahl eines geeigneten<br />

insolvenzverwalters durch die gläubigerbanken<br />

ist derzeit gering. so pochen die insolvenzgerichte<br />

häufi g auf ihre unabhängigkeit<br />

bei dieser entscheidung. daher kommt es vielfach<br />

zu besetzungspraktiken, die eine (möglichst<br />

gerechte) gleichverteilung auf den Personenkreis<br />

der Vorauswahlliste vorsehen. diese<br />

als gerecht empfundene Verteilung der Verfahren<br />

führt jedoch nicht immer zu einer optimalen<br />

allokation der knappen spezialistenressourcen.<br />

Zudem sind die insolvenzgerichte<br />

bei den vielen Verfahren meist nicht derart<br />

intensiv in den Verfahrensablauf einbezogen,<br />

so dass nicht bekannt wird welcher insolvenzverwalter<br />

eine sanierung vor der Zerschlagung<br />

befürwortet und zudem seine gläubiger optimal<br />

mit informationen versorgt. Hier befi nden<br />

sich gerade die experten in den kreditinstituten<br />

näher am operativen kern des insolvenzgeschehens.<br />

Zudem kennen sie die insolventen<br />

Firmen meist aus der vorgeschalteten sanierungsphase<br />

und können die Chancen einer<br />

gesundung im insolvenzverfahren mit dem<br />

„richtigen“ insolvenzverwalter gut einschätzen.<br />

bislang sind die Möglichkeiten der faktischen<br />

Mitbestimmung von banken bei der insolvenzverwalterauswahl<br />

gering. die gesetzliche regelung<br />

sieht lediglich vor, dass eine abwahl des

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