Forderungs Praktiker
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beitrag<br />
01 / 2011 <strong>Forderungs</strong><strong>Praktiker</strong><br />
Vorstand risikomanagement sanierung sicherheitenverwertung<br />
<strong>Forderungs</strong>beitreibung investor revision<br />
Insolvenzverwalterqualität<br />
gewährleisten<br />
Autor:<br />
Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />
Leiter des Bereichs Bank und<br />
Finanzmanagement an der<br />
Hochschule EmdenLeer und<br />
wissenschaftlicher Leiter des<br />
IQS Institut für Qualität und Standards<br />
in der Insolvenzabwicklung.<br />
Mindestanforderungen an die insolvenzabwicklung (Mainso) und Zertifi zierung<br />
nach inso 9001:2010 als auswahlkriterien für insolvenzgerichte und gläubiger.<br />
» Eine Ursache der<br />
Probleme liegt in der<br />
häufig nicht optimalenInsolvenzverwalterauswahl,<br />
so<br />
dass das Vertrauen<br />
der Kreditinstitute<br />
zur Begleitung einer<br />
Sanierung in der<br />
Insolvenz fehlt. «<br />
1 Vgl. Portisch/Neumann, effi ziente insolvenzprozesse<br />
in banken und sparkassen, 2010, s. 66 ff .<br />
2 Vgl. Kranzusch/Icks, die Quote der insolvenzgläubiger<br />
in regel und insolvenzplanverfahren,<br />
2009, s. 15. diese untersuchung zeigt, dass nur<br />
in einem bruchteil der Verfahren ein insolvenzplan<br />
umgesetzt wird, obwohl die Quoten im<br />
durchschnitt deutlich höher ausfallen, als im<br />
Fall der reinen Verwertung.<br />
I. Einleitung<br />
w Vorrangiges Ziel bei der einleitung eines<br />
insolvenzverfahrens ist gem. § 1 inso die bestmögliche<br />
und gemeinschaftliche befriedigung<br />
aller gläubiger. auch die sanierung über einen<br />
insolvenzplan wird ausdrücklich angeregt.<br />
Jedoch werden beide Ziele in der Praxis selten<br />
erreicht: die realisierung einer sanierung in der<br />
insolvenz erfolgt nur in ausnahmefällen und<br />
die kreditinstitute sind mit dem Verfahrensablauf<br />
häufi g unzufrieden 1 . eine ursache dieser<br />
Probleme liegt in der häufi g nicht optimalen<br />
insolvenzverwalterauswahl, so dass das Vertrauen<br />
der kreditinstitute zur begleitung einer<br />
sanierung in der insolvenz fehlt. auf die auswahlentscheidung<br />
kann derzeit von banken<br />
kaum wirksam einfl uss genommen werden.<br />
Häufi g werden daher sanierungsunerfahrene<br />
Verwalter ausgewählt. oft fi ndet dann nur noch<br />
eine Zerschlagung der Vermögenswerte von<br />
unternehmen statt, meist einhergehend mit<br />
einer Vernichtung von immateriellen Werten<br />
wie dem Firmennamen. um höhere Fallzahlen<br />
an sanierungen in der insolvenz zu erreichen,<br />
sind die Verwalter künftig sorgfältiger auszuwählen<br />
und die transparenz bei der Verfahrensabwicklung<br />
ist zu verbessern. die einhaltung<br />
von Mindestanforderungen bei der insolvenzabwicklung<br />
und die einführung von Zertifi katen<br />
können hier unterstützend wirken. auch die<br />
aktuelle insolvenzrechtsreform befasst sich mit<br />
diesen themenbereichen.<br />
II. Geplante Insolvenzrechtsreform<br />
zur Insolvenzverwalterauswahl<br />
im Fokus der aktuellen reform des insolvenzrechts<br />
steht u. a. die auswahl geeigneter insolvenzverwalter.<br />
es wird davon ausgegangen,<br />
dass ein insolvenzplanerfahrener und risikobereiter<br />
Verwalter, u. u. mit guten branchenkennt<br />
nissen und kontakten den Versuch einer sanierung<br />
im insolvenzverfahren eher anstrengt, als<br />
ein unerfahrener sachwalter, der risiken zu vermeiden<br />
versucht. auch die büroausstattung mit<br />
dem Vorhalten eines auf sanierungen spezialisierten<br />
Mitarbeiterstabs kann bei der realisierung<br />
von sanierungsoptionen unterstützend<br />
wirken. gläubiger wie kreditinstitute kennen<br />
diese professionell arbeitenden insolvenzverwalter<br />
meist sehr gut. daher sollten die rechte<br />
dieser gläubiger bei der Verwalterauswahl<br />
künftig deutlich gestärkt werden 2 .<br />
die einfl ussnahme auf die auswahl eines geeigneten<br />
insolvenzverwalters durch die gläubigerbanken<br />
ist derzeit gering. so pochen die insolvenzgerichte<br />
häufi g auf ihre unabhängigkeit<br />
bei dieser entscheidung. daher kommt es vielfach<br />
zu besetzungspraktiken, die eine (möglichst<br />
gerechte) gleichverteilung auf den Personenkreis<br />
der Vorauswahlliste vorsehen. diese<br />
als gerecht empfundene Verteilung der Verfahren<br />
führt jedoch nicht immer zu einer optimalen<br />
allokation der knappen spezialistenressourcen.<br />
Zudem sind die insolvenzgerichte<br />
bei den vielen Verfahren meist nicht derart<br />
intensiv in den Verfahrensablauf einbezogen,<br />
so dass nicht bekannt wird welcher insolvenzverwalter<br />
eine sanierung vor der Zerschlagung<br />
befürwortet und zudem seine gläubiger optimal<br />
mit informationen versorgt. Hier befi nden<br />
sich gerade die experten in den kreditinstituten<br />
näher am operativen kern des insolvenzgeschehens.<br />
Zudem kennen sie die insolventen<br />
Firmen meist aus der vorgeschalteten sanierungsphase<br />
und können die Chancen einer<br />
gesundung im insolvenzverfahren mit dem<br />
„richtigen“ insolvenzverwalter gut einschätzen.<br />
bislang sind die Möglichkeiten der faktischen<br />
Mitbestimmung von banken bei der insolvenzverwalterauswahl<br />
gering. die gesetzliche regelung<br />
sieht lediglich vor, dass eine abwahl des