26.10.2013 Aufrufe

Forderungs Praktiker

Forderungs Praktiker

Forderungs Praktiker

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ar erstellt werden. regelmäßig ist sie teil eines<br />

qualifizierten, plausiblen sanierungskonzepts,<br />

auf dessen grundlage sodann ein Finanzplan<br />

aufzustellen ist, in dem die finanzielle entwicklung<br />

des unternehmens für den Prognosezeitraum<br />

dargestellt werden muss 7 .<br />

2. Geeigneter Gutachterkreis<br />

immer wieder diskutiert wird die Frage, welche<br />

Anforderungen an denjenigen gestellt werden<br />

müssen, der die Fortführungsprognose erarbeitet.<br />

nach der rechtsprechung des bgH soll die<br />

sanierungsfähigkeit des kriseunternehmens<br />

durch einen objektiven – nicht notwendigerweise<br />

unabhängigen 8 oder unbeteiligten –<br />

branchenkundigen Wirtschaftsfachmann 9<br />

festgestellt werden. in erster Linie haben sich<br />

daher auf sanierung bzw. restrukturierung<br />

spezialisierte Unternehmensberater und<br />

Unternehmensberatungsgesellschaften bewährt<br />

10 . aber auch entsprechend versierte<br />

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater können<br />

in betracht kommen, wenn sie die erforderliche<br />

expertise aufweisen oder diese jeweils anlass­<br />

bzw. projektbezogen beiziehen.<br />

die initiativen des instituts der Wirtschaftsprüfer<br />

(idW Far 1/1991, s6) unterstreichen das<br />

selbstverständnis der Wirtschaftsprüfer, für die<br />

erstellung von sanierungskonzepten berufen<br />

zu sein. insgesamt kommen Unternehmensberater,<br />

restrukturierungsberater, rechtsanwälte,<br />

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,<br />

aber auch Interimmanager und Insolvenzverwalter<br />

als gutachter in betracht.<br />

Wirtschaftsprüfer und steuerberater sind,<br />

soweit sie mangels des erforderlichen knowhows<br />

für die erstellung des gutachtens nicht<br />

in Frage kommen, gleichwohl ein wichtiger<br />

Faktor, etwa bzgl. der sicherung der datenvollständigkeit<br />

in der unternehmenssanie­<br />

rung 11 .<br />

3. Inhalte eines Sanierungsgutachtens<br />

Zunächst ist festzuhalten, dass es keine Legaldefinition<br />

für die begriffe sanierungsgutachten,<br />

sanierungskonzept und Fortführungsprognose<br />

gibt. richtigerweise wird man sanierungskonzept<br />

und Fortführungsprognose als essen­<br />

zielle elemente eines sanierungsgutachtens be­<br />

zeichnen.<br />

a) Anknüpfungspunkte nach der Rechtsprechung<br />

die inhaltlichen anforderungen an ein derartiges<br />

gutachten sind vom gesetzgeber nicht<br />

präzisiert worden. allerdings hat auch hier die<br />

rechtsprechung insbesondere im Zusammenhang<br />

mit der beurteilung ernsthafter sanierungsbemühungen<br />

von sicherungsgebern und<br />

­nehmern, die eine anfechtung von kredit sicherheiten<br />

wegen gläubigerbenachteiligungsabsicht<br />

oder Vorwürfe der insolvenzverschleppung<br />

ausschließen wollen, einige wenige eher allgemeine<br />

Kriterien für ein sanierungskonzept aufgestellt,<br />

die als tatbestandsmerkmale herangezogen<br />

werden können.<br />

ein ernsthafter sanierungsversuch setzt nach der<br />

rechtsprechung ein in sich schlüssiges Konzept<br />

voraus, das von den erkannten und erkennbaren<br />

tatsächlichen gegebenheiten ausgeht<br />

und nicht offensichtlich undurchführbar ist 12 .<br />

so wird ein sanierungsgutachten sowohl<br />

eine qualifizierte aussage zur Wahrscheinlichkeit<br />

der unternehmensfortführung treffen als<br />

auch ein konzept vorweisen, wie die konkret<br />

definierten Ziele mit welchen Mitteln binnen<br />

welcher Fristen erreicht werden können.<br />

als maßgebliche Elemente sind anerkannt:<br />

analyse der wirtschaftlichen Lage des<br />

schuldners im rahmen seiner Wirtschaftsbranche<br />

und der krisenursachen.<br />

analyse der Vermögens­, ertrags­ und<br />

Finanzlage.<br />

definition von objektiv sanierungstauglichen<br />

Maßnahmen.<br />

Planrechnungen.<br />

in diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen,<br />

dass die objektive sanierungsfähigkeit<br />

in einem ggf. fortzuentwickelnden sanierungskonzept<br />

dokumentiert werden muss, bei<br />

dem Planabweichungen bei der umsetzung<br />

zu sofortigen (Gegen)Maßnahmen zu führen<br />

haben 13 . derartige Planabweichungen sind<br />

indes nur hinreichend identifizierbar, wenn<br />

messbare Covenants und Meilensteine implementiert<br />

sind 14 .<br />

idealerweise sind bei erstellung des konzepts<br />

bereits erste ansätze, etwa ad­hoc­Maß­<br />

01 / 2011 <strong>Forderungs</strong><strong>Praktiker</strong><br />

beitrag<br />

» Richtigerweise<br />

wird man Sanierungskonzept<br />

und<br />

Fortführungsprognose<br />

als essenzielle<br />

Elemente eines<br />

Sanierungsgutachtens<br />

bezeichnen. «<br />

7 Uhlenbruck, inso, § 19 rz. 28; Theewen, bankund<br />

kapitalmarktrecht, § 4 rdn. 22 ff.<br />

8 Theewen, Marisk­Handbuch sanierung, s. 72.<br />

9 so noch bgHZ 10, 228. später scheint der bgH<br />

dieses erfordernis nicht mehr aufrecht erhalten<br />

zu haben. das erfordernis eines externen gutachters<br />

bejahend z. b. Obermüller, rdn. 5.131,<br />

Theewen, Marisk­Handbuch sanierung, s. 72,<br />

ders., WM 2004 s. 105, 109, ders., bkr 2003<br />

s. 141, 145f.; dagegen Wenzel, nZi 1999 s. 294,<br />

298.<br />

10 Vgl. Kaufmann, in Buth/Hermanns, restrukturierung,<br />

sanierung, insolvenz. 3. aufl. § 23,<br />

rdn. 19 ff.<br />

11 Theewen, FP 2009 s. 27 ff.<br />

12 oLg München, gmbHr 1998 s. 281.<br />

13 Theewen, Marisk­Handbuch sanierung, s. 88.<br />

14 Haghani/Holzamer, in Buth/Hermanns, restrukturierung,<br />

sanierung, insolvenz. 3. aufl. § 21,<br />

rdn. 8 ff.; Theewen, § 4 rdn. 44 ff.<br />

29

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!