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Integriertes Working Capital und Cash Management

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Herausgeber<br />

Thomas Abend, Bereichsleiter Marktfolge Kredit, Südwestbank AG, Stuttgart<br />

Gregor Breitenbach, Leiter Kreditprozesse, DZ Bank AG, Frankfurt<br />

RA Dr. Friedrich Cranshaw, Leiter Recht, Landesbank Baden-Württemberg<br />

Peter Friedmann, Kreditsekretariat, Bewertung <strong>und</strong> Verwertung von Mobilien,<br />

Kreissparkasse Ravensburg<br />

Dr. Andreas Fröhlich, Geschäftsführer perspektiv GmbH, München<br />

Karsten Geiersbach, Bereichsleiter Interne Revision, Kasseler Sparkasse<br />

Andrea Haug, Leiterin Insolvenzabteilung CreditPlus<br />

RA Prof. Dr. Martin Hörmann, Insolvenzverwalter, Anchor Rechtsanwälte, Ulm<br />

Michael Jander, Zentralbereichsleiter Produkt- <strong>und</strong> Kreditmanagement,<br />

Kreissparkasse Böblingen<br />

Matthias Kurfels, stellv. Abteilungsleiter <strong>und</strong> MaRisk-Koordinator, Sparkasse<br />

Kulmbach-Kronach<br />

Horst Harms-Lorscheidt, Piepenburg Gerling Rechtsanwälte<br />

RAin Nicole Michel, Geschäftsbereichsleiterin Bank- <strong>und</strong> Insolvenzrecht,<br />

Schneider, Geiwitz & Partner, Augsburg<br />

Eva Ringelspacher, Commerzbank AG, Abteilungsdirektorin Zentraler Stab Global<br />

Intensive Care, Frankfurt am Main<br />

Dr. Thilo Schultze, Rechtsanwalt <strong>und</strong> Insolvenzverwalter, Grub Brugger<br />

Rechtsanwälte, Stuttgart<br />

Stephanie Siepmann, Geschäftsführerin, Proceed Portfolio Services GmbH<br />

Rainer Staffa, Vorstand, Volksbank Mittelhessen<br />

Dr. Ulrich Theileis, Wirtschaftsprüfer/Partner, Financial Services Deutschland,<br />

Deloitte & Touche GmbH<br />

Wolfgang Wegener, Abteilungsdirektor Rechtsabteilung, Stadtsparkasse<br />

Mönchengladbach<br />

redaktion<br />

Thomas Welker, Chefredakteur<br />

Dr. Patrick Rösler, stellv. Chefredakteur<br />

Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin<br />

Dr. Christian Göbes, Redakteur<br />

Frank Sator, Redakteur<br />

Marcus Michel, Redakteur<br />

Liebe Leserinnen<br />

<strong>und</strong> Leser,<br />

Die Mafia soll Giftmüll im Mittelmeer versenkt haben.<br />

An dieser Art der Entsorgung soll sie zudem noch<br />

kräftig verdient haben. Der deutsche Gesetzgeber<br />

hat den Banken erlaubt, toxische Wertpapiere legal<br />

aus ihren Bilanzen auszulagern <strong>und</strong> auf institutsspezifische<br />

Zweckgesellschaften, sog. Bad Banks, zu über-<br />

Prof. Dr. Dr. Herbert<br />

Grziwotz<br />

tragen. Der Haken an der Sache: An dieser legalen Form der Bankmüllbeseitigung<br />

ist nichts verdient. Die Bank muss nämlich aus den<br />

Mitteln, die sonst an die Eigentümer ausgeschüttet worden wären,<br />

Rückzahlungen vornehmen <strong>und</strong> zudem eine Gebühr für die staatlichen<br />

Garantien zahlen.<br />

Findige Initiatoren haben deshalb ein neues Konzept entwickelt: Ungesicherte<br />

Forderungen werden in sog. Non performing loans-Pakete<br />

Sehr geehrte Leserinnen<br />

<strong>und</strong> Leser,<br />

wir freuen uns, das neue „Kind“ des Finanz Colloquium<br />

Heidelberg präsentieren zu können. Den Zeichen der<br />

Zeit folgend liegt nunmehr die erste Ausgabe des<br />

ForderungsPraktiker vor Ihnen.<br />

Editorial<br />

Vermutlich sind auch Sie der Begriffe Wirtschafts-, Finanz- <strong>und</strong> Bankenkrise<br />

überdrüssig, gleichzeitig aber unmittelbar von Ihnen betroffen,<br />

weil Sie als Kreditrisikomanager, Sanierer, Abwickler oder Beitreiber<br />

täglich mit deren Folgen konfrontiert werden.<br />

Das Risikomanagement, mit seinen bei Realisierung des Risikos nachgeordneten<br />

Aufgaben von Sanierung bis hin zum Inkasso <strong>und</strong> damit<br />

die Minimierung der Ausfallrisiken, gewinnt wegen sinkender Margen<br />

enorm an Bedeutung. Uns war – auch aus eigener langjähriger<br />

Erfahrung – bewusst, dass das dröge Rezitieren ober- oder höchstgerichtlicher<br />

Entscheidungen oder gar ganzer Gesetzesnormen für die<br />

Bankpraxis kaum zielführend ist. Wir wollen Ihnen daher mit dieser<br />

Publikation ein Medium an die Hand geben, das aktuelle risikorelevante<br />

Themen aufgreift <strong>und</strong> sich mit diesen praxisnah <strong>und</strong> anschaulich,<br />

zum Nutzen für Ihre tägliche Arbeit, auseinandersetzt.<br />

Mit dem ForderungsPraktiker <strong>und</strong> dem seit vier Jahren erscheinenden<br />

BankPraktiker bieten wir Ihnen zwei sich ergänzende <strong>und</strong> das gesamte<br />

Spektrum des Bankgeschäfts abdeckende Plattformen.<br />

An Sie als Leser tragen wir die Bitte heran, konstruktives <strong>und</strong> differenziertes<br />

Feedback an uns zurückzugeben. Der ForderungsPraktiker lebt<br />

vom Austausch von Praxiserfahrungen <strong>und</strong> der aktuellen Aufarbeitung<br />

der täglichen Praxisfragen <strong>und</strong> wird nur dadurch auch zukünftig<br />

das Medium sein, als das er konzipiert war.<br />

Wir freuen uns bereits jetzt auf einen regen Austausch mit Ihnen als<br />

kritische Leser <strong>und</strong> wünschen eine angenehme Lektüre.<br />

RA Thomas Welker, Chefredakteur ForderungsPraktiker<br />

(NPL) gepackt. Sie werden zu 1,5–2% des Nominalwerts verkauft <strong>und</strong><br />

dann realisiert. Wird ein höherer Prozentsatz erlöst, handelt es sich um<br />

ein „lukratives Geschäft“. Ein solches ist es auf jeden Fall zunächst für<br />

die Initiatoren, denn das Agio beträgt meist 5%. Mit Beteiligungen ab<br />

10.000 € werden auch Kleinanleger angesprochen. Es ist deshalb zu<br />

befürchten, dass wie bei „Immobilien-blind-fonds“ auch Arbeitslose<br />

<strong>und</strong> Rentner Ansprechpartner sein werden. Von den Schrottimmobilien<br />

zu den Schrottfonds – die Branche reagiert flexibel.<br />

Oder ist das Modell gar nicht so neu? Gab es die Idee, Kredite zu verbriefen<br />

<strong>und</strong> nicht in der Bilanz zu behalten, nicht schon einmal? Und<br />

haben diese Modelle nicht den Steuerzahler Milliarden <strong>und</strong> die Kreditinstitute<br />

ihr Image gekostet? Was der Finanzmarkt braucht, ist kein Perpetuummobile<br />

aus Schrottanlagen, sondern Vertrauen. Dieses gewinnt<br />

man aber nicht mit neuen Tricks, sondern mit (ein bisschen) Anstand.<br />

Und der könnte ein Jahr nach dem 08.10.2008 nicht schaden.<br />

Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Notar in Regen<br />

01 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Thomas Welker<br />

1


Inhalt<br />

2<br />

AKTUELL<br />

01 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

4–6<br />

4 Abtretung von Darlehensforderungen<br />

durch eine Sparkasse ist<br />

wirksam<br />

Überschuldungsbegriff gilt bis 2013<br />

Ifo Konjunkturtest September 2009:<br />

Die Kredithürde<br />

Untreue durch Kreditvergabe?!<br />

5 Wirtschaftslage <strong>und</strong> Finanzierung<br />

im Mittelstand, Herbst 2009<br />

6 4,4% weniger Beschäftigte im Verarbeitenden<br />

Gewerbe im August 2009<br />

BEITRÄGE<br />

BEITRÄGE<br />

8 Unternehmenswert:<br />

Frühindikator für Krisenereignisse<br />

Andreas Geltinger, BayernLB<br />

w Unbestreitbar ist der Shareholder Value das<br />

wichtigste Steuerungsinstrument in Unternehmen.<br />

Aber auch für die Kreditprüfung <strong>und</strong> das<br />

Kreditmanagement in Banken bieten der Unternehmenswert<br />

<strong>und</strong> die Wertanalyse oftmals noch<br />

ungenutzte Möglichkeiten zur Früherkennung<br />

von Problemkrediten.<br />

15 Kreditsicherheiten:<br />

Praxisprobleme der Globalzession<br />

Thomas Wuschek, Sparkasse Lörrach-Rheinfelden<br />

w Die Globalzession stellt für die Absicherung<br />

von Firmenk<strong>und</strong>enengagements eine wichtige<br />

Kreditsicherheit dar, die insbesondere von Mittelständlern<br />

zur Kreditsicherung häufi g eingesetzt<br />

wird. Daher ist es wichtig, die rechtlichen<br />

Probleme bei einer Globalzession zu kennen <strong>und</strong><br />

einschätzen zu können.<br />

20 Bankenreporting:<br />

Aufbau <strong>und</strong> praktische Hinweise<br />

Stefan Käfferlein, Schneider <strong>und</strong> Geiwitz GmbH, Augsburg | Andreas<br />

Stocker, Stadtsparkasse Augsburg<br />

w Die frühzeitige Erkennung wirtschaftlicher<br />

Schwierigkeiten in einem Unternehmen ist insbesondere<br />

vor dem Hintergr<strong>und</strong> von Basel II von<br />

großer Bedeutung. Die Richtlinien aus Basel II verpflichten<br />

die Banken, kritische Engagements als<br />

Problemkredite in einer eigenen Einheit zu führen<br />

<strong>und</strong> vor Ausreichung frischer liquider Mittel<br />

ein Sanierungsgutachten anzufordern. Ziel des<br />

vorliegenden Beitrages ist es, Anregungen <strong>und</strong><br />

praktische Hinweise für den Aufbau eines aussagekräftigen<br />

Bankenreportings zu geben. Der Aufbau<br />

des Reportings soll exemplarisch anhand von<br />

Beispielen unterstützt <strong>und</strong> verdeutlicht werden.


8–47<br />

27 Sanierung:<br />

Positive Fortführungsprognose bei<br />

Überschuldung<br />

Dr. Eckhard M. Theewen, DR. THEEWEN BANKRECHTSPRAXIS, Düsseldorf<br />

w Eine Überschuldung kann nach der Neuregelung<br />

des § 19 InsO bereits mit einer positiven<br />

Fortbestehensprognose widerlegt werden. Der<br />

Nachweis hat in Form eines qualifizierten Sanierungskonzepts<br />

zu erfolgen.<br />

32 MaRisk:<br />

Definition, Messung <strong>und</strong> Überwachung<br />

von Konzentrationsrisiken<br />

Philip Stegner, Frankfurter Sparkasse<br />

w Der Beitrag beinhaltet eine Darstellung von<br />

Methoden zur Messung <strong>und</strong> Überwachung von<br />

Konzentrationsrisiken bei Adressausfallrisiken <strong>und</strong><br />

gibt wertvolle Hinweise für die Praxis.<br />

36 Bildung von pauschalen EWB:<br />

IT­fachliche Prozessunterstützung<br />

Markus Hauser | Dieter Stoffers, ABIT AG<br />

w Aufgr<strong>und</strong> steigender Fallzahlen in der Risikovorsorge<br />

<strong>und</strong> wachsenden Qualitätsanforderungen<br />

an die Beschlussfassung gilt es, neue Wege<br />

zu finden um den Zeitaufwand für Routineaufgaben<br />

zur Datensammlung/-verdichtung zur Erstellung<br />

der Einzelbeschlüsse zu reduzieren. Eine<br />

sinnvolle Alternative zur Erreichung dieses Ziels<br />

bietet der Einsatz einer modernen Softwarelösung<br />

in Kombination mit der Anwendung pauschalierter<br />

Verfahren.<br />

42 <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong>/<strong>Cash</strong> <strong>Management</strong>:<br />

Anforderungen an Firmenk<strong>und</strong>en in<br />

der Wirtschaftskrise<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch, Fachhochschule Emden<br />

w Der Steuerung des <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong>s <strong>und</strong> dem<br />

<strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> kommt gerade in der aktuellen<br />

Wirtschaftskrise eine große Bedeutung zu. Ziel<br />

der Unternehmen sollte es sein, ihre Zahlungsmittelreserven<br />

zu binden, um Risiken einer Liquiditätskrise<br />

zu vermeiden. Des Weiteren kann ein<br />

angeschlossenes Berichtswesen die Hausbanken<br />

über die Bestände des <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>und</strong> die<br />

Liquiditätsplanung informieren.<br />

Rezensionen<br />

IMPRESSUM<br />

ForderungsPraktiker<br />

• ZIELGENAUE RISIKOANALYSE •<br />

• FRÜHZEITIGE SANIERUNG •<br />

• ERFOLGREICHE ABWICKLUNG •<br />

Redaktion<br />

Thomas Welker, Chefredakteur<br />

Dr. Patrick Rösler, stellv. Chefredakteur<br />

Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin<br />

Dr. Christian Göbes, Redakteur<br />

Frank Sator, Redakteur<br />

Marcus Michel, Redakteur<br />

E-Mail: ForderungsPraktiker@FC-Heidelberg.de<br />

Sponsoring- /Anzeigenleitung<br />

Annabell Jörg<br />

E-Mail: Annabell.joerg@FC-Heidelberg.de<br />

Produktionsleitung<br />

Christiane Kempe<br />

E-Mail: Christiane.Kempe@FC-Heidelberg.de<br />

Leiterin Aboservice<br />

Beate Knopf<br />

E-Mail: Beate.Knopf@FC-Heidelberg.de<br />

Satz<br />

Metalexis, Niedernhausen<br />

Druck<br />

City Druck Heidelberg<br />

Versand<br />

letterei.de GmbH & Co. KG, Nauheim<br />

Titelfoto<br />

aboutpixel.de/Paraglider © dalmatiner<br />

48<br />

48 Eckes/Fentz/Flick/Hoeren/Totzek/Weigel:<br />

Bilanzanalyse-Kommentar nach IFRS<br />

Kübler/Prütting/Bork (Hrsg.): InsO-Texte<br />

Textsammlung zum Insolvenzrecht<br />

Stöber: Zwangsversteigerungsgesetz<br />

Preise<br />

Der Preis für ein Jahresabonnement beträgt<br />

€ 99.– inkl. USt. <strong>und</strong> zzgl. € 9.– Versandkosten.<br />

ForderungsPraktiker erscheint sechs Mal jährlich.<br />

Der Preis für ein Einzelheft beträgt € 21,45<br />

(€ 20 + € 1,45 Versand).<br />

Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung<br />

Finanz Colloquium Heidelberg GmbH<br />

Plöck 32a<br />

D-69117 Heidelberg<br />

Tel.: 06221 – 60 18 62<br />

Fax: 06221 – 60 18 63<br />

info@fc-heidelberg.de<br />

www.fc-heidelberg.de<br />

Geschäftsführung<br />

Dr. Christian Göbes, Frank Sator, Dr. Patrick Rösler<br />

Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg,<br />

Amtsgericht Mannheim HRB Nr. 335598<br />

Umsatz-Identifi kationsnummer gemäß § 27 a<br />

Umsatzsteuergesetz: DE184391372<br />

01 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

3


Aktuell<br />

Verwertung, Beitreibung, Investor<br />

Abtretung von Darlehensforderungen<br />

durch eine Sparkasse ist<br />

wirksam<br />

w Im Rahmen von Kreditverkäufen <strong>und</strong><br />

auch sonstigen Abtretungen von Darlehensforderungen<br />

herrschte längere Zeit<br />

Unsicherheit darüber, ob eine solche Abtretung<br />

von Darlehensforderungen im Zuge<br />

der Veräußerung von sog. „Non performing<br />

loans“ rechtlich überhaupt zulässig<br />

ist. Mit seiner Gr<strong>und</strong>satzentscheidung<br />

vom 27.02.2007 hatte der BGH dies<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich bejaht. Eine letzte Rechtsunsicherheit<br />

hatte aber bislang noch im<br />

Bereich der Sparkassen bestanden, da die<br />

Sparkassen als öffentlich-rechtliche Körperschaften<br />

zusätzlichen Anforderungen<br />

unterliegen.<br />

So hatte ein (ehemaliger) Darlehensnehmer<br />

geklagt, weil er die Abtretung der gegen<br />

ihn gerichteten Darlehensforderung wegen<br />

eines Verstoßes gegen das Bankgeheimnis<br />

<strong>und</strong> gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB<br />

(Verletzung von Privatgeheimnissen durch<br />

Amtsträger) für unwirksam hielt. Der XI.<br />

Senat am BGH hat diesen Fall in seinem<br />

Urteil vom 27.10.2009 (Aktenzeichen: XI<br />

ZR 225/08) nunmehr entschieden.<br />

Nach Ansicht des Bankrechtssenats am BGH<br />

liegt in der Abtretung einer Darlehensforderung<br />

durch eine Sparkasse weder ein Verstoß<br />

gegen das Bankgeheimnis noch ein<br />

Verstoß gegen § 203 StGB vor. Der Senat<br />

hat in seiner Entscheidung aber offengelassen,<br />

ob die Mitarbeiter einer öffentlichrechtlich<br />

organisierten Sparkasse überhaupt<br />

noch als Amtsträger im Sinne von<br />

§ 203 StGB anzusehen sind. Da das von<br />

den privaten Kreditinstituten <strong>und</strong> Genossenschaftsbanken<br />

zu wahrende Bankgeheimnis<br />

nicht in den Schutzbereich des<br />

§ 203 StGB fällt, muss diese gesetzgeberische<br />

Gr<strong>und</strong>entscheidung nach Ansicht<br />

des XI. Senats am BGH auch für öffentlichrechtliche<br />

Sparkassen gelten (BGH, Urt. v.<br />

27.10.09, XI ZR 228/08).<br />

Rechtsanwalt Dr. Michael Flitsch, Wellensiek<br />

Rechtsanwälte £<br />

4 1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Sanierung, Verwertung<br />

Überschuldungsbegriff gilt bis<br />

2013<br />

w Das B<strong>und</strong>esjustizministerium meldet am<br />

18.09.2009, dass der B<strong>und</strong>esrat einen Änderungsvorschlag<br />

des BMJ zur Verlängerung<br />

der ursprünglich bis zum 31.12.2010 geltenden<br />

Bestimmung des Überschuldungsbegriffs<br />

angenommen hat. Er soll demnach<br />

für eine weitere Übergangszeit bis<br />

zum 31.12.2013 gelten. Somit soll auch<br />

nach 2010 eine bilanzielle Überschuldung<br />

nicht zur Insolvenz führen, wenn eine positive<br />

Fortführungsprognose besteht. Die<br />

ursprüngliche Übergangsregelung war<br />

als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst<br />

2008 beschlossen worden, um gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ges<strong>und</strong>en, aber durch die Finanzkrise<br />

betroffenen Unternehmen selbst bei rechnerischer<br />

Überschuldung eine Fortführung<br />

zu ermöglichen, wenn sie ihre fälligen<br />

Verbindlichkeiten voraussichtlich in<br />

einem überschaubaren Zeitraum werden<br />

bedienen können. Mehr dazu erfahren<br />

Sie auf S. 27–31 in dieser Ausgabe des<br />

ForderungsPraktiker. £<br />

Risikomanagement<br />

Ifo Konjunkturtest September<br />

2009: Die Kredithürde<br />

w Die Kredithürde für die gewerbliche<br />

Wirtschaft Deutschlands hat im September<br />

geringfügig abgenommen. 43,7% der<br />

befragten Unternehmen bezeichnen die<br />

Kreditvergabepraxis der Banken als restriktiv.<br />

Im Vormonat klagten noch 44,2% der<br />

Befragungsteilnehmer über einen schwierigen<br />

Zugang zu Bankkrediten. Allerdings<br />

ergibt sich zwischen den Wirtschaftbereichen<br />

kein einheitliches Bild.<br />

Auffallend ist die günstige Entwicklung<br />

im Handel, denn dort fiel die Kredithürde<br />

von August bis September von 41,7%<br />

auf 39,9%. Im Bauhauptgewerbe blieb<br />

die Kreditsituation unverändert. Ganz<br />

anders ist die Tendenz im verarbeitenden<br />

Gewerbe. Dort erhöht sich die Kredithürde<br />

von 45,9% auf 46,5%. Bemerkenswert ist<br />

insbesondere, dass die Kredithürde bei<br />

den großen Industriefirmen erneut gestiegen<br />

ist, <strong>und</strong> zwar von 51,8% im August auf<br />

nun 54,5%. Das ist der höchste Wert seit<br />

Beginn der Befragungen im Sommer 2003.<br />

Besonders stark stieg auch der Anteil der<br />

kleinen Firmen, die sich beklagen, nämlich<br />

von 40,4% auf 43,2%. Lediglich die<br />

mittelgroßen Unternehmen bewerten das<br />

Bankenverhalten etwas weniger häufig<br />

als zurückhaltend. Bei ihnen ist die Kredithürde<br />

auf 41,7% gesunken, nachdem<br />

sie im Vormonat bei 44,5% lag. £<br />

Vorstand, Risikomanagement,<br />

Sanierung, Revision<br />

Untreue durch Kreditvergabe?!<br />

w Mit Auslöser <strong>und</strong> Folge der Finanzkrise<br />

sind u. a. eine extrem hohe Zahl von<br />

Darlehensausfällen. Wann macht sich ein<br />

Bankmitarbeiter gegenüber seinem Institut<br />

strafbar, wenn er schlecht/ungenügend<br />

gesicherte Darlehen vergibt? Mit dieser<br />

Frage beschäftigte sich kürzlich ein Revisionsurteils<br />

des B<strong>und</strong>esgerichtshofs (BGH)<br />

vom 13.08.2009 in einem Strafverfahren<br />

gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied<br />

der WestLB: Dem Vorstandsmitglied war<br />

vorgeworfen worden, sich durch die Vergabe<br />

eines ungenügend gesicherten<br />

Großkredits i. H. v. 860 Mio. GBP, welcher<br />

später teilweise uneinbringlich geworden<br />

war, der Untreue zum Nachteil der Bank<br />

schuldig gemacht zu haben. Das Landgericht<br />

Düsseldorf hatte das Vorstandsmitglied<br />

erstinstanzlich freigesprochen. Der<br />

BGH hob nun den Freispruch auf <strong>und</strong> verwies<br />

die Sache zur erneuten Verhandlung<br />

<strong>und</strong> Entscheidung an eine andere Strafkammer<br />

des Landgerichts Düsseldorf zurück.<br />

Die Vorschrift der Untreue gehört zu einer<br />

der schwierigsten im Wirtschaftsstrafrecht,<br />

daher gilt die Faustregel: Je komplexer<br />

der zugr<strong>und</strong>eliegende Sachverhalt, desto<br />

wahrscheinlicher der Freispruch. Von ausschlaggebender<br />

Bedeutung bei Untreuestraftaten<br />

ist die subjektive Vorstellung<br />

des Handelnden: Waren ihm die (wirtschaftlichen)<br />

Gefahren seiner Handlungen<br />

bewusst? Wie <strong>und</strong> auf welcher Informationsbasis<br />

ist er diesen Gefahren begegnet?<br />

Im Fall der WestLB verneinte die erste


Instanz das Vorliegen dieser subjektiven<br />

Elemente <strong>und</strong> sprach das Vorstandsmitglied<br />

daher mangels Vorsatz frei.<br />

Der BGH beurteilt die Sachlage nunmehr<br />

aber strenger als die erste Instanz. Kernüberlegung<br />

des BGH ist, dass Bankverantwortlichen<br />

ein weiter unternehmerischer<br />

Entscheidungsspielraum zugestanden<br />

wird, innerhalb dessen eine Risikoabwägung<br />

durchgeführt werden muss. Wird<br />

die Risikoabwägung allerdings unter Verstoß<br />

gegen bankübliche Informations-<br />

<strong>und</strong> Prüfungspflichten durchgeführt, so<br />

wird damit die Grenze des Entscheidungsspielraums<br />

überschritten <strong>und</strong> führt zur<br />

Fehlerhaftigkeit des Kreditgewährungsverfahrens.<br />

Handlungs- <strong>und</strong> Beurteilungsspielräume<br />

bestehen nach Ansicht<br />

des BGH nur auf der Gr<strong>und</strong>lage sorgfältig<br />

erhobener, geprüfter <strong>und</strong> analysierter<br />

Informationen.<br />

Im Fall der WestLB war daher für die Aufhebung<br />

des Freispruchs ausschlaggebend:<br />

1. Unzureichende Berücksichtigung der<br />

Bedenken der Abteilung “Zentrales Kreditmanagement”.<br />

2. Unzureichende bzw. unterbliebene<br />

Durchführung einer “Due-Diligence”-<br />

Prüfung.<br />

Kombiniert man diese Entscheidung mit<br />

der durch das “Gesetz zur Angemessenheit<br />

der Vorstandsvergütung” in § 93 Abs. 2<br />

Satz 3 AktG eingeführten 10%-Selbstbehalt-Regel,<br />

so sieht sich ein Vorstandsmitglied<br />

nicht nur einer strafrechtlichen, sondern<br />

auch einer immensen zivilrechtlichen<br />

Haftung ausgesetzt. £<br />

Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax, RA, FAStR,<br />

FAHuGR<br />

Vorstand, Risikomanagement,<br />

Sanierung<br />

Wirtschaftslage <strong>und</strong> Finanzierung<br />

im Mittelstand, Herbst 2009<br />

w Die halbjährlich erscheinende Studie der<br />

Creditreform Wirtschaftsforschung meldet,<br />

dass sich die Geschäftslage im deutschen<br />

Mittelstand im Herbst 2009 schlechter als<br />

vor einem Jahr, aber leicht positiver als noch<br />

im Frühjahr darstellt. Jedes dritte Unternehmen<br />

(32,8%; Vorjahr: 46,9%) bewertet<br />

die aktuelle Geschäftslage mit gut oder<br />

sehr gut. 11% vergeben schlechte Noten<br />

– doppelt so viele wie im Vorjahr (5,4%).<br />

Der Saldo aus negativen <strong>und</strong> positiven<br />

Einschätzungen zum Stimmungsindikator<br />

Geschäftslage büßt gegenüber dem<br />

Herbstwert 2008 (plus 41,5 Punkte) deutlich<br />

ein, notiert mit plus 21,8 Punkten aber<br />

Aktuell<br />

im Bereich des langjährigen Mittelwerts<br />

(plus 24 Punkte). Am schwersten hat die<br />

Wirtschaftskrise den industriellen <strong>und</strong><br />

handwerklichen Mittelstand getroffen.<br />

Nachdem im vergangenen Herbst noch gut<br />

jedes dritte Unternehmen aus dem Verarbeitenden<br />

Gewerbe (35%) von Umsatzsteigerungen<br />

berichtete, ist dieser Anteil<br />

in diesem Jahr auf knapp ein Fünftel (19,3%)<br />

zurückgegangen. Fast jedes zweite Unternehmen<br />

(49,2%; Vorjahr: 22,2%) musste ein<br />

Umsatzminus hinnehmen. Im Fahrzeug- <strong>und</strong><br />

Maschinenbau (66,7 bzw. 61,8%), im Verkehrs-<br />

<strong>und</strong> Logistiksektor (60,4%) sowie<br />

in der Chemie branche (53,3%) findet sich<br />

ein überdurchschnittlich hoher Anteil an<br />

Betrieben mit Umsatzrückgängen. Der<br />

starke Umsatzeinbruch im verarbeitenden<br />

Gewerbe verschlechtert die Umsatzbilanz<br />

des Mittelstands insgesamt: 37,1%<br />

der befragten Unternehmen erleiden einen<br />

Rückgang ihrer Einnahmen (Vorjahr: 19,1%).<br />

Trotz Rezession meldet immerhin jeder<br />

vierte Betrieb (25,2%; Vorjahr: 34,7%) einen<br />

Umsatzzuwachs; darunter überdurchschnittlich<br />

viele Bauunternehmen. Die staatlichen<br />

Konjunkturpakete haben die Binnenkonjunktur<br />

gestärkt <strong>und</strong> in dieser Branche für<br />

eine stabilere Entwicklung gesorgt. So sind<br />

innerhalb der Hauptwirtschaftsbereiche v. a.<br />

im Baugewerbe viele Unternehmen (28,3%;<br />

Vorjahr: 37,2%) zu finden, die Umsatzsteigerungen<br />

erzielten. Im Einzelhandel sind es<br />

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Von Bankern. Für Banker.


Aktuell<br />

27,5% (Vorjahr: 39,7%), im Dienstleistungssektor<br />

27,2% (Vorjahr: 33,5%). An die guten<br />

Werte des Vorjahrs kommt aber keiner der<br />

Hauptwirtschaftsbereiche heran. 19,9% der<br />

mittelständischen Unternehmen haben im<br />

Verlauf der zurückliegenden sechs Monate<br />

die Mitarbeiterzahl erhöht – 22,4% mussten<br />

Personal abbauen. Damit haben doppelt<br />

so viele Unternehmen neue Mitarbeiter<br />

eingestellt, wie im Frühjahr 2009 ausgesagt<br />

worden war. Damals wollte nur jeder zehnte<br />

Befragte die Belegschaft innerhalb der kommenden<br />

Monate ausweiten. Infolge der<br />

Wirtschaftskrise hat sich die Personalpolitik<br />

des Mittelstands verändert: Die Arbeitskräftenachfrage<br />

geht stärker als in der Vergangenheit<br />

in Richtung flexiblere Beschäftigungsformen.<br />

Von denjenigen Firmen, die<br />

im Herbst 2009 Personalaufstockungen vornahmen,<br />

haben 74% neue Mitarbeiter in<br />

Vollzeit eingestellt; im Jahr zuvor waren es<br />

noch 84%. Von 10,8 auf 16,1% zugenommen<br />

hat der Anteil der Unternehmen, die<br />

sich mit Teilzeitkräften verstärkten. Wenn<br />

Personal abgebaut wurde, versuchten die<br />

Betriebe ihre Fachkräfte, die meist in Vollzeit<br />

beschäftigt sind, zu halten. Zwei Drittel<br />

der Unternehmen (67,8%; Vorjahr: 74,3%)<br />

trennten sich dennoch von Festangestellten.<br />

Die weiteren Personalpläne der Unternehmen<br />

sind von Zurückhaltung geprägt.<br />

Die überwiegende Mehrheit (72,6%) möchte<br />

die derzeitige Belegschaftsgröße unverändert<br />

lassen; jeder Neunte (10,9%; Vorjahr:<br />

16,9%) plant eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl.<br />

Auf Zuwachs ausgerichtet sind die<br />

Personalplanungen am ehesten im Dienstleistungsgewerbe:<br />

Datenverarbeitung (plus<br />

14 Punkte) sowie personenbezogene <strong>und</strong><br />

unternehmensnahe Dienstleister (plus 10,5<br />

bzw. plus 7 Punkte) weisen einen positiven<br />

Saldo aus einstellungsbereiten Unternehmen<br />

<strong>und</strong> solchen, die verringern wollen, auf.<br />

Im Verarbeitenden Gewerbe (Saldo: minus<br />

13 Punkte) droht dagegen eine Fortsetzung<br />

des Stellen abbaus.<br />

Die Umsatzprognosen für die kommenden<br />

sechs Monate zeigen gegenüber der aktuellen<br />

Lage eine Verbesserung. Innerhalb<br />

des deutschen Mittelstands ist dabei eine<br />

Zwei-Klassen-Gesellschaft festzustellen:<br />

20,7% (Vorjahr: 29,0%) der Unternehmen<br />

haben das Konjunkturtal bereits durch-<br />

6 1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

schritten <strong>und</strong> rechnen mit einem Umsatzanstieg.<br />

Jeder Vierte (25,2%; Vorjahr: 15,9%)<br />

befürchtet eine negative Umsatzentwicklung.<br />

Hier steht die wirtschaftliche Erholung<br />

weiterhin aus.<br />

Die Investitionsbereitschaft der mittelständischen<br />

Betriebe liegt mit 40,9% (Vorjahr:<br />

46,6%) im langjährigen Durchschnitt<br />

(41,2%). Der Großteil des Rückgangs zum<br />

Vorjahr wird vom deutlichen Einschnitt im<br />

Verarbeitenden Gewerbe verursacht. In der<br />

Industrie ist der Anteil der Unternehmen,<br />

die ein Investitionsvorhaben planen, von<br />

54,3 auf 40,9% gesunken.<br />

Anders als die moderaten Umsatzerwartungen<br />

sind die Gewinnprognosen der<br />

Mittelständler weiterhin stark negativ.<br />

Rücklagen zu bilden ist damit fast unmöglich.<br />

Mit 42,3% der Unternehmen überwiegt<br />

klar der Anteil der Pessimisten, die einen<br />

Gewinnrückgang erwarten. Knapp ein Fünftel<br />

der befragten Firmen (19,6%) rechnet<br />

mit einem Ertragszuwachs.<br />

Das Zahlungsverhalten der K<strong>und</strong>en hat<br />

sich verschlechtert. Mehr Unternehmen als<br />

im vergangenen Jahr klagen über hohe Forderungsausfälle.<br />

Nur noch 37,8% (Vorjahr:<br />

44,4%) der befragten Unternehmen geben<br />

dem Zahlungsverhalten ihrer K<strong>und</strong>en gute<br />

Noten. Im Herbst 2008 verbuchten noch<br />

drei Viertel (74,3%) der Mittelständler den<br />

Forderungseingang innerhalb der üblichen<br />

Frist von bis zu 30 Tagen. In diesem Jahr<br />

sind es nur 70,9%. Jeder Achte (12,9%; Vorjahr:<br />

9,5%) musste Forderungen in beträchtlicher<br />

Höhe (über 1% bezogen auf den<br />

Umsatz) als Verlust ausbuchen.<br />

Durch die Krise sinken die Eigenkapitalquoten<br />

im Mittelstand. Bei jedem Dritten<br />

(33,1%; Vorjahr: 31,9%) beträgt das<br />

Eigenkapital weniger als zehn Prozent an<br />

der Bilanzsumme. Knapp ein Viertel der<br />

Betriebe (24,5%; Vorjahr: 26,9%) ist mit<br />

Eigenkapitalquoten von über 30% sehr<br />

solide finanziert.<br />

Fünf Prozent der Mittelständler mussten<br />

im ersten Halbjahr 2009 Personal abbauen,<br />

weil Geschäftspartner insolvent sind. Wenn<br />

Kapazitäten aufgr<strong>und</strong> von K<strong>und</strong>eninsol-<br />

venzen abgebaut wurden, trennte sich<br />

jeder Dritte (36,4%) von mehr als fünf Mitarbeitern.<br />

Im Mittelstand sind so bereits<br />

rd. 140.000 Arbeitsplätze weggefallen. £<br />

Risikomanagement<br />

4,4% weniger Beschäftigte im<br />

Verarbeitenden Gewerbe im<br />

August 2009<br />

w Nach Mitteilung des Statistischen B<strong>und</strong>esamts<br />

(Destatis) wirkt sich die aktuelle<br />

Schwäche der Gesamtwirtschaft immer<br />

deutlicher auf die Beschäftigung im Verarbeitenden<br />

Gewerbe in Deutschland aus:<br />

Ende August 2009 waren in den Betrieben<br />

des Verarbeitenden Gewerbes mit<br />

50 <strong>und</strong> mehr Beschäftigten gut fünf Mio.<br />

Personen tätig. Das waren rd. 229.000 Personen<br />

oder 4,4% weniger als im August<br />

2008. Seit Januar 1995 ist der prozentuale<br />

Rückgang der Beschäftigtenzahl im Vergleich<br />

zu einem Vorjahresmonat noch nie<br />

so stark gewesen wie in diesem Monat.<br />

Die Zahl der im August 2009 geleisteten<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>en nahm im Vergleich zum<br />

entsprechenden Vorjahresmonat bei gleicher<br />

Zahl der Arbeitstage um 10,2% auf<br />

562 Mio. ab. Dies ist auch eine Folge der<br />

starken Nutzung von Kurzarbeit. Die Entgelte<br />

(Bruttolohn- <strong>und</strong> Bruttogehaltsumme)<br />

verringerten sich gegenüber August 2008<br />

um 7,5% auf 16 Mrd. €.<br />

Betrachtet man die Beschäftigtenzahl in<br />

den von der Größe her wichtigsten Wirtschaftszweigen,<br />

dann wies nur noch der<br />

Bereich Herstellung von Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermitteln<br />

mit +1,6% eine positive Entwicklung<br />

gegenüber August 2008 auf. Die Wirtschaftszweige<br />

Maschinenbau (–4,1%) <strong>und</strong><br />

Herstellung von elektrischen Ausrüstungen<br />

(–4,2%) verzeichneten einen deutlichen<br />

Beschäftigtenrückgang. Noch wesentlich<br />

stärker als im Durchschnitt des Verarbeitenden<br />

Gewerbes verringerte sich die<br />

Beschäftigtenzahl in den Wirtschaftszweigen<br />

Herstellung von Kraftwagen <strong>und</strong> Kraftwagenteilen<br />

mit –5,1%, Herstellung von<br />

Gummi- <strong>und</strong> Kunststoffwaren mit –5,6%<br />

sowie Herstellung von Metallerzeugnissen<br />

mit –6,3%. £


Risiken minimieren,<br />

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Freiräume schaffen ...<br />

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8<br />

Beitrag<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />

Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />

Der Unternehmenswert als<br />

Frühindikator für Krisenereignisse<br />

in Unternehmen<br />

Einsatzmöglichkeiten der Wertanalyse bei der Früherkennung von Problemkrediten<br />

im Rahmen eines proaktiven Kreditmanagements – ein Plädoyer.<br />

Autor:<br />

Andreas Geltinger,<br />

Dipl.­Kfm., Abteilungsdirektor<br />

im Bereich Vorstandsstab/<br />

Konzernentwicklung, u. a. tätig auf<br />

den Gebieten Merger & Akquisition<br />

sowie wertorientierte Analyse von<br />

Beteiligungen, BayernLB.<br />

1 Moxter, Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung,<br />

2. Aufl . 1983.<br />

2 Im Folgenden wird unter „Kreditprüfung“ die Bonitätsprüfung<br />

des betreff enden Unternehmens<br />

bei der Vergabe eines beantragten Kredits verstanden.<br />

Das „Kreditmanagement“ folgt dann<br />

der Kreditvergabe <strong>und</strong> umfasst alle Aktivitäten<br />

zur Früherkennung von Leistungsstörungen<br />

<strong>und</strong> zur weiteren Betreuung von Problemkrediten.<br />

3 Als Initialzündung für die wertorientierte Unternehmensführung<br />

gilt heute das 1986 von<br />

Rappaport publizierte Buch mit dem Titel „Creating<br />

Shareholder Value“.<br />

4 Vgl. zu den Lebenszykluskonzepten ausführlich:<br />

Steinle, Ganzheitliches <strong>Management</strong> – eine<br />

mehrdimensionale Sichtweise integrierter Unternehmensführung,<br />

1. Aufl . 2005, S. 725 ff .<br />

I. Einleitung<br />

w „Unter dem Unternehmenswert versteht<br />

man einen potentiellen Preis des Unternehmens<br />

1 .“ Mit dieser Feststellung beginnt der<br />

renommierte Betriebswirt Adolf Moxter die<br />

zweite Aufl age seines Buchs „Gr<strong>und</strong>sätze ordnungsmäßiger<br />

Unternehmensbewertung“ aus<br />

dem Jahr 1983. An dieser Defi nition hat sich<br />

bis dato nichts verändert, obwohl die Unternehmensbewertung<br />

seither in Forschung<br />

<strong>und</strong> Praxis eine intensive Durchdringung <strong>und</strong><br />

Anwendung erfahren hat.<br />

Völlig ohne Zweifel ist das Haupteinsatzgebiet<br />

der Unternehmensbewertung nach wie<br />

vor der Kauf- <strong>und</strong> Verkauf von Unternehmen.<br />

Dabei dient der Ertragswert als Anhaltspunkt<br />

für die Konzessionsbereitschaft des Käufers<br />

oder auch des Verkäufers bei der fi nalen<br />

Preisfi ndung.<br />

Unstrittig konnten sich Unternehmenswert<br />

bzw. zukunftsorientierte wertorientierte Steuerungskonzepte<br />

auch in der alltäglichen Unternehmensführung<br />

etablieren. In diesem Zusammenhang<br />

haben sich vor allem einperiodische<br />

Steuerungskonzepte, wie z. B. der Economic-<br />

Value-Added (EVA) durchgesetzt, die das Ziel<br />

haben, unternehmerische Entscheidungen<br />

auf die Steigerung des Unternehmenswerts<br />

<strong>und</strong> somit des Vermögens der Anteilseigner<br />

auszurichten.<br />

Insofern ist die Unternehmensbewertung ein<br />

fester Bestandteil im Instrumentenkasten zur<br />

Wahrung der Interessen der Eigenkapitalgeber.<br />

Anders dagegen sieht es häufi g bei der Kreditprüfung<br />

<strong>und</strong> im Kreditmanagement aus 2 . Bei<br />

seiner Investitionsentscheidung bzw. Investitionsüberwachung<br />

gibt sich der Fremdka-<br />

pitalgeber oft genug mit vergangenheitsorientierten<br />

Entscheidungshilfen, wie z. B.<br />

Jahresabschlüssen <strong>und</strong> betriebswirtschaftliche<br />

Auswertungen, zufrieden <strong>und</strong> beleuchtet<br />

darüber hinaus allenfalls noch die Fähigkeiten<br />

des <strong>Management</strong>s. Daraus lassen sich<br />

sicherlich wichtige Erkenntnisse ableiten, nicht<br />

aber die für den Fremdkapitalgeber eigentlich<br />

wichtigste Frage: Welchen Wert, oder um bei<br />

Moxter zu bleiben, potenziellen Preis, hat das<br />

Pfand, das für den Kredit hinterlegt wird: Nämlich<br />

das Unternehmen. Es verw<strong>und</strong>ert daher,<br />

dass ein Instrument, welches sich seit 1986 in<br />

den Unternehmen als wichtigstes Steuerungssystem<br />

mehr <strong>und</strong> mehr durchsetzt 3 , im Kreditprozess<br />

kaum zum Einsatz kommt: Die Unternehmensbewertung<br />

<strong>und</strong> die Wertanalyse.<br />

Im Folgenden wird dargestellt, wie die Unternehmensbewertung<br />

über das sgn. Lebenszyklusmodell<br />

für Unternehmen in den Kreditprozess<br />

gewinnbringend integriert <strong>und</strong> somit<br />

die bestehende Anwendungslücke geschlossen<br />

werden kann.<br />

II. Das Lebenszykluskonzept im<br />

Kreditmanagement<br />

Der biologische Ablauf von „Leben“ ist unstrittig<br />

auch bei Unternehmen zu beobachten,<br />

wobei der Lebenszyklus dort mit den Phasen<br />

Entstehung, Wachstum, Reife <strong>und</strong> Niedergang<br />

zu beschreiben ist 4 . In Analogie kann<br />

man mit diesen Phasen auch sehr gut die verschiedenen<br />

Abstufungen des Kreditrisikos<br />

einer Bank qualitativ abbilden, wie Abb. 1 zeigt.<br />

Die erste Phase der Entstehung ist gekennzeichnet<br />

von einem hohen Kapitalbedarf des<br />

Unternehmens. Kapital wird benötigt, um


einen scheinbar attraktiven Markt zu erobern,<br />

d. h. in dieser Phase werden häufig Anschubfinanzierungen<br />

notwendig sein. Die Bank investiert<br />

weniger in Fakten als in Hoffnung. Das<br />

Risiko der Bank besteht hier in einer Fehleinschätzung<br />

der Marktattraktivität <strong>und</strong>/oder der<br />

<strong>Management</strong>fähigkeit. Das Kreditrisiko ist deshalb<br />

hoch.<br />

Ist erst einmal die zweite Phase des Lebenszyklus,<br />

das Wachstum, erreicht, so sinkt das<br />

Kreditrisiko der Bank. In dieser Phase hat das<br />

Unternehmen bewiesen, dass der von ihm<br />

bearbeitete Markt hinsichtlich Volumenwachstum<br />

<strong>und</strong> Ertragsattraktivität 5 den erwartungsvollen<br />

Planungen entspricht <strong>und</strong> auch ausgeschöpft<br />

werden kann. In dieser Phase hat das<br />

gegebene Fremdkapital das Ziel, qualitatives<br />

Wachstum zu finanzieren, von dem man relativ<br />

sicher weiß, dass es auch möglich ist.<br />

Die dritte Phase im Leben eines Unternehmens,<br />

die Reife, ist für den Kreditgeber ein schwieriges<br />

Szenario. Diese Phase ist charakterisiert<br />

durch ein durchaus noch vorhandenes Volumen-<br />

<strong>und</strong> Ertragswachstum bei nachlassenden<br />

Steigerungsraten. Diese Entwicklung kann<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zwei Erklärungen haben: Einerseits<br />

können andere Wettbewerber auf die<br />

Attraktivität des Markts aufmerksam geworden<br />

sein <strong>und</strong> reduzieren durch ihren tatsächlichen<br />

oder angekündigten Markteintritt das Wachstums-<br />

<strong>und</strong>/oder Renditepotenzial. Andererseits<br />

Abbildung 1: Lebenszyklus von Unternehmen <strong>und</strong> Kreditrisiko<br />

Nutzen<br />

Kreditrisiko hoch.<br />

Zukünftiger Übergang<br />

des Schuldners in die<br />

Wachstumsphase<br />

unsicher.<br />

Entstehung<br />

Kreditrisiko gering.<br />

Sch uldner hat<br />

Wachstum erreicht,<br />

<strong>und</strong> Wachstumsraten<br />

steigen.<br />

Wachstum<br />

kann der betreffende Markt auch durch ein entstehendes<br />

Substitutionsprodukt auf einem Parallelmarkt<br />

in seiner Attraktivität bedroht sein. In<br />

dieser Phase hat die Bank vor allem ein Erkenntnisproblem.<br />

Denn: Der bereits stattgef<strong>und</strong>ene<br />

Phasenübergang vom Wachstum in die Reife<br />

drückt sich in den vorgelegten Ist-Zahlen meist<br />

noch gar nicht aus.<br />

Transparenter dagegen ist die vierte Phase.<br />

Bereits der dafür gef<strong>und</strong>ene Name, Niedergang,<br />

lässt erahnen, dass dieser Lebensabschnitt<br />

des Unternehmens oftmals mit dramatischen<br />

Krisensymptomen einhergeht <strong>und</strong><br />

vom Kreditanalysten kaum mehr zu übersehen<br />

ist. So steht hier weniger das Erkenntnisproblem<br />

im Vordergr<strong>und</strong> sondern vielmehr die<br />

Frage, inwieweit die Bank durch (u. U. weiteres)<br />

Fremdkapital einen Turn-aro<strong>und</strong> oder aber ein<br />

Fass ohne Boden finanziert. Unbestritten ist in<br />

Phase 4 das Kreditrisiko der Bank am höchsten.<br />

Insofern ist es wichtig, dass die Bank die<br />

Bewegung zu dieser Phase rechtzeitig erkennt,<br />

um entweder einen Turn-aro<strong>und</strong> zu initiieren<br />

oder mit dem Ziel der Schadensbegrenzung<br />

das Engagement zu beenden.<br />

Aus den oben gemachten Ausführungen wird<br />

deutlich, dass das Lebenszyklusmodell im<br />

Rahmen der Kreditprüfung <strong>und</strong> des Kreditmanagements<br />

der Bank wichtige Impulse für die<br />

Einstufung des jeweiligen Kreditrisikos geben<br />

kann. Dafür ist aber Voraussetzung, dass der<br />

Kreditrisiko steigt<br />

an. Schuldner wächst,<br />

aber mit sinkenden<br />

Wachstumsraten. Die<br />

besten Jahre sind<br />

vorbei.<br />

Kreditrisiko sehr hoch.<br />

Schuldner schrumpft<br />

<strong>und</strong> weist in dieser<br />

Phase auch keine Turnaro<strong>und</strong>-Strategie<br />

vor.<br />

Reife Niedergang<br />

Zeit<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Es verw<strong>und</strong>ert,<br />

dass die Wert analyse<br />

im Kreditprozess<br />

kaum Anwendung<br />

findet. «<br />

5 Oft wird das Marktvolumenpotenzial mit dem<br />

Umsatzvolumen gemessen, während die<br />

Marktattraktivität an Ertrags- oder Renditekennzahlen,<br />

wie z. B. dem Vorsteuerergebnis<br />

oder der Umatzrendite (Return-on-Sales) festgemacht<br />

wird. Steigen beide Komponenten, also<br />

Volumen <strong>und</strong> Rendite, so ist auf dem betrachteten<br />

Markt ein qualitatives Umsatzwachstum<br />

(gleichzeitige Umsatz- <strong>und</strong> Ertrags- bzw. Renditesteigerung)<br />

möglich. Dieser Markt wird als<br />

attraktiv eingestuft.<br />

9


10<br />

Beitrag<br />

» Aus der periodischenPositionierung<br />

des Schuldnerunternehmens<br />

im<br />

Lebenszyklusmodell<br />

(Bewegungsprofil)<br />

kann der Firmenk<strong>und</strong>enbetreuer/<br />

Risikomanager wertvolle<br />

Erkenntnisse<br />

über das aktuelle<br />

Kreditrisiko ableiten<br />

– das geeigne te<br />

Instrument hierfür<br />

ist die Unternehmensbewertung.<br />

«<br />

6 Münstermann, Wert <strong>und</strong> Bewertung der Unternehmung,<br />

1966, S. 21.<br />

7 Schmalenbach, Finanzierungen, 1921, S. 1.<br />

8 Ausführlich zum Aufbau des Businessplans,<br />

Geltinger, Wertorientierte Steuerung im Mittelstand.<br />

Von der Planung zum Unternehmenswert,<br />

2007, S. 35 ff.<br />

9 Tymkiw, Die Bewertung der Unternehmung als<br />

Ganzes, 1947, S. 1. Dieser Gr<strong>und</strong>satz ist im Übrigen<br />

auch eine Warnung vor standardisierten<br />

Unternehmensbewertungstools, die dem Anwender<br />

suggerieren, dass die abgezinste Planung<br />

den Ertragswert eines Unternehmens ergibt.<br />

Unternehmensbewertung ist stattdessen<br />

ein aktiver Prozess des Analysierens, des Verstehens<br />

<strong>und</strong> des Modifizierens. Nur aus einem aktiven<br />

Prozess der Erkenntnisgewinnung <strong>und</strong> Erkenntnisanwendung<br />

können realistische <strong>und</strong><br />

entscheidungsrelevante Unternehmenswerte<br />

entstehen.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Bankmitarbeiter eine eindeutige Positionierung<br />

des Schuldnerunternehmens im Lebenszyklusmodell<br />

herstellt. Zudem muss er diese Positionierung<br />

in regelmäßigen zeitlichen Abständen<br />

wiederholen, um ein Bewegungsprofil<br />

des Unternehmens über die gesamte Laufzeit<br />

des Kredits zu erzeugen. Nur aus diesem Bewegungsprofil<br />

kann der Kreditsachbearbeiter oder<br />

der Risikomanager krisenhafte Entwicklungen<br />

des Kreditnehmers frühzeitig erkennen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Kreditrisikos<br />

der Bank initiieren. Das geeignete Instrument<br />

zur Positionierung eines Unternehmens<br />

im Lebenszyklus ist die Unternehmensbewertung,<br />

deren theoretische Gr<strong>und</strong>bausteine im<br />

Folgenden erläutert werden.<br />

III. Gr<strong>und</strong>bausteine der<br />

Unternehmensbewertung<br />

Ziel des Beitrags ist es natürlich nicht, einen<br />

umfassenden Überblick über die rege wissenschaftliche<br />

Aufarbeitung des Themas Unternehmensbewertung<br />

zu geben. Dennoch ist<br />

es notwendig, die wichtigsten theoretischen<br />

Gr<strong>und</strong>bausteine der Unternehmensbewertung<br />

anschaulich darzustellen, um die Möglichkeiten<br />

des Unternehmenswerts in der Kreditprüfung<br />

<strong>und</strong> im Kreditmanagement f<strong>und</strong>iert<br />

zu begründen.<br />

1. „Für das gewesene gibt der Kaufmann<br />

nichts 6 “ – Das Paradigma<br />

Das in der Überschrift zu diesem Unterabschn.<br />

abgebildete Zitat des Wirtschaftswissenschaftlers<br />

Hans Münstermann bringt den theoretischen<br />

Gr<strong>und</strong>pfeiler der modernen Unternehmensbewertung<br />

plakativ zum Ausdruck: Die<br />

Zukunftsbezogenheit. Der Ökonom Eugen<br />

Schmalenbach stellte in diesem Zusammenhang<br />

bereits 1921 fest: „Es kommt bei dem<br />

Werte einer Unternehmung (…) an sich nicht<br />

darauf an, was dieser Gegenstand gekostet hat,<br />

was er geleistet hat oder was sonst in der Vergangenheit<br />

von ihm bekannt ist, sondern lediglich<br />

zukünftige Umstände sind für den Wert des<br />

Gegenstandes bestimmend 7 .“<br />

Wenn Schmalenbach „zukünftige Umstände“<br />

als ausschließlich wertrelevant benennt, so<br />

meint er zukünftige Marktentwicklungen,<br />

zukünftige Konjunkturentwicklungen <strong>und</strong> die<br />

zukünftige Ausgestaltung interner Erfolgsfaktoren<br />

wie Forschung <strong>und</strong> Entwicklung, Mitarbeiter-<br />

<strong>und</strong> <strong>Management</strong>qualität, Produktions-<br />

<strong>und</strong> Produkt-Know how oder geeignete<br />

Vertriebsstrategien, um nur einige hier stellvertretend<br />

aufzuführen. Alle diese Entwicklungen<br />

schlagen sich im Businessplan nieder,<br />

der im Gr<strong>und</strong>satz aus den Einzelplänen Bilanzplanung,<br />

Planung der Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

sowie Liquiditätsplanung besteht 8 .<br />

Darauf aufbauend ergibt sich auch gleichzeitig<br />

der wichtigste Lehrsatz der modernen Unternehmensbewertung:<br />

Basis für die Ermittlung<br />

des Unternehmenswerts ist die Planung.<br />

Die wichtigsten Schritte (Phasen 1–4), um von<br />

der Planung zum Unternehmenswert zu gelangen<br />

finden sich in dem in Abb. 2 dargestellten<br />

Stufen-Modell der Unternehmensbewertung.<br />

2. Stufe 1: Vergangenheitsanalyse<br />

Die Vergangenheitsanalyse des Bewertungsobjekts<br />

hat die Aufgabe, Informationen zu sammeln,<br />

um die geplante Zukunft zu plausibilisieren<br />

<strong>und</strong> ggf. auch zu modifizieren. Bereits 1947<br />

schrieb Tymkiw in seiner Dissertation: „…, die<br />

Berechnung des Wertes von Unternehmungen<br />

soll nicht mechanisch vorgenommen werde,<br />

sondern mit dem Verständnis aller Zusammenhänge,<br />

unter Würdigung der Vorzüge<br />

<strong>und</strong> Schwächen der Unternehmung 9 “. Dieser<br />

Gr<strong>und</strong>satz hat heute noch die gleiche uneingeschränkte<br />

Gültigkeit wie damals.<br />

Im Rahmen der Vergangenheitsanalyse gilt es,<br />

aus Jahresabschlüssen oder internen Zahlen<br />

Trends abzulesen, kritische Erfolgsfaktoren<br />

sowie relevante Werttreiber zu identifizieren<br />

<strong>und</strong> damit Hinweise auf wahrscheinliche Entwicklungen<br />

in der Zukunft zu erlangen. Die<br />

sorgfältige Vergangenheitsanalyse ist eine<br />

unabdingbare Voraussetzung für die Ermittlung<br />

realistischer Unternehmenswerte, da die<br />

sich anschließende Plausibilisierung der Planung<br />

auf darin gewonnene Erkenntnisse aufbaut.<br />

Da die Kreditprüfung <strong>und</strong> das Kreditmanagement<br />

von Banken nach wie vor sehr stark<br />

auf der Analyse von Vergangenheitsdaten<br />

basieren, sollte dem Firmenk<strong>und</strong>enbetreuer<br />

bzw. dem Risikomanager bereits umfassendes<br />

Vergangenheitswissen vorliegen, so dass der<br />

nächste Schritt zur Planplausibilisierung relativ<br />

einfach fallen sollte.


3. Stufe 2: Planplausibilisierung<br />

Die Planplausibilisierung ist sicherlich der<br />

wichtigste Teil der Unternehmensbewertung.<br />

Hier werden anhand von Trendfortschreibungen<br />

aus der Vergangenheit <strong>und</strong> Marktanalysen<br />

Trendbrüche in der vorgelegten Planung<br />

identifiziert. Sofern keine schlüssigen Erklärungen<br />

für identifizierte Trendbrüche gef<strong>und</strong>en<br />

werden können, muss der Bewerter in die Planung<br />

eingreifen <strong>und</strong> diese modifizieren, um zu<br />

einer plausiblen Basis für die Unternehmensbewertung<br />

zu gelangen. Während die Methoden<br />

der Unternehmensbewertung in den letzten<br />

Jahren eindeutig im Mittelpunkt der akademischen<br />

Auseinandersetzung mit dem Thema<br />

standen, finden sich kaum Abhandlungen zu<br />

Techniken für die Planplausibilisierung 10 . Dies<br />

ist unverständlich: Entscheidet doch die Qualität<br />

der zugr<strong>und</strong>e gelegten Planung über die<br />

Qualität des ermittelten Unternehmenswerts,<br />

<strong>und</strong> weniger die angewandte Methode.<br />

4. Stufe 3: Ableitung des nachhaltigen<br />

Ergebnisses<br />

Hat nun der Bewerter die ihm vorgelegte Planung<br />

als plausibel gewürdigt oder so modifiziert,<br />

dass sie unter Maßgabe seiner Analysen<br />

plausibel gemacht wurde, kann er sich der<br />

nächsten Stufe zuwenden: Der Ableitung des<br />

nachhaltigen Ergebnisses 11 . Die Notwendigkeit<br />

eines nachhaltigen Ergebnisses entspringt<br />

aus dem Unendlichkeitshorizont der Unternehmensbewertung.<br />

Im Rahmen der Bewer-<br />

Abbildung 2: Das Stufen-Modell der Unternehmensbewertung<br />

Ist Jahr<br />

-3<br />

Vergangenheit<br />

Stufe 1:<br />

Vergangenheitsanalyse<br />

Ist Daten<br />

(Jahresabschlüsse etc.)<br />

Ist Jahr<br />

-2<br />

Ist Jahr<br />

-1<br />

Plan Jahr<br />

+1<br />

Bewertungsstichtag t = 0<br />

Stufe 2:<br />

Planplausibilisierung<br />

Detailplanung<br />

(vom Unternehmen)<br />

Plan Jahr<br />

+2<br />

tung wird nämlich davon ausgegangen, dass<br />

das Bewertungsobjekt eine unendliche Nutzungsdauer<br />

aufweist, so dass der endliche<br />

Detailplanungshorizont, der sich meist zwischen<br />

drei <strong>und</strong> fünf Jahren bewegt, zur Ermittlung<br />

des Unternehmenswerts alleine nicht ausreicht.<br />

Obwohl es verschiedene Methoden zur<br />

Ableitung des nachhaltigen Ergebnisses gibt 12 ,<br />

wird oft der Jahresüberschuss bzw. Free <strong>Cash</strong><br />

flow des letzten Detailplanungsjahrs als nachhaltig<br />

erzielbar angenommen. Dagegen ist<br />

nichts einzuwenden, sofern keine objektiven<br />

Gründe dagegen sprechen, das letzte Planjahr<br />

als Beharrungszustand zu definieren.<br />

5. Stufe 4: Abzinsung der geplanten Free <strong>Cash</strong><br />

flows auf den Bewertungsstichtag<br />

Die jeder Unternehmensbewertung zugr<strong>und</strong>e<br />

liegende Kapitalwertformel lautet:<br />

FCF ( t = 1)<br />

FCF ( t = 2)<br />

UW ( t = 0)<br />

= + 1<br />

2<br />

( 1+<br />

) i ( 1+<br />

) i<br />

FCF ( t = 3)<br />

FCF ( nachhaltig )<br />

+ +<br />

3<br />

3<br />

( 1+<br />

) i i × ( 1+<br />

) i<br />

wobei<br />

UW (t=0) = Unternehmenswert zum Bewertungsstichtag<br />

0<br />

FCF (t=1,2,3) = Free <strong>Cash</strong>flow der Planperiode<br />

1,2 <strong>und</strong> 3<br />

i = Kapitalisierungszins zur Abzinsung der Free<br />

<strong>Cash</strong> flows auf den Bewertungsstichtag<br />

Der geplante Free <strong>Cash</strong> flow repräsentiert den<br />

Geldbetrag, der für die betrachtete Planperiode<br />

als ausschüttungsfähig ermittelt wird. Der<br />

Free <strong>Cash</strong> flow kann somit dem Anteilseigner<br />

Plan Jahr<br />

+3<br />

Zukunft<br />

Stufe 3:<br />

nachhaltiges Ergebnis<br />

Ewige Rente<br />

(vom Bewerter)<br />

Terminal Value Planjahre<br />

+4 �.<br />

Stufe 4: Abzinsung der Free <strong>Cash</strong> �ows auf den Stichtag<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Realistische <strong>und</strong><br />

entscheidungsrelevanteUnternehmenswerte<br />

entstehen nicht<br />

auf Basis einer mechanischenUnternehmensbewertung.<br />

«<br />

10 Zur Vorgehensweise im Rahmen der Planplausibilisierung,<br />

Geltinger, a. a. O. (Fn. 8), S. 142 ff.<br />

11 Das verrentete <strong>und</strong> auf den Bewertungsstichtag<br />

abgezinste nachhaltige Ergebnis wird in der Literatur<br />

häufig auch als Terminal Value bezeichnet.<br />

12 Vgl. dazu ausführlich: Geltinger, a. a. O. (Fn. 8),<br />

S. 161 ff.<br />

11


12<br />

Beitrag<br />

» Der Unternehmenswertberücksichtigt<br />

über die<br />

Kapitalkosten auch<br />

das individuelle<br />

Investitions risiko<br />

<strong>und</strong> liefert somit<br />

wichtige Hinweise<br />

zur Abschätzung<br />

des einhergehenden<br />

Kreditrisikos. «<br />

13 Gr<strong>und</strong>sätzlich handelt es sich bei den relevanten<br />

Ertragswertverfahren um zwei methodische<br />

Gruppen der Unternehmensbewertung: Die<br />

sog. klassischen Ertragswertmethoden, die den<br />

handelsrechtlichen Jahresüberschuss als Basis<br />

für die Ermittlung Free <strong>Cash</strong> flow heranziehen<br />

<strong>und</strong> die sog. Discounted-<strong>Cash</strong> flow-Methoden,<br />

die eine direkte Ermittlung der Free <strong>Cash</strong> flow<br />

vornehmen. Zu den Methoden vgl. z. B.: Geltinge/Gerstmeier,<br />

Unternehmensbewertung.<br />

Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Besonderheiten<br />

bei der Bewertung <strong>und</strong> wertorientierten Steuerung<br />

von Banken, 2003, S. 44 ff.<br />

14 Vgl. zum Kapitalisierungszins: Widmann/<br />

Schieszl/Jeromin, FB 2003 S. 1–10.<br />

15 Münstermann, a. a. O. (Fn. 6), S. 151.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

zufließen <strong>und</strong> bestimmt als Summe den Wert<br />

des Unternehmens. Je nach angewandter<br />

Bewertungsmethode kann es sich beim Free<br />

<strong>Cash</strong> flow um eine direkt aus dem <strong>Cash</strong> flow<br />

der Planperiode abgeleitete Größe handeln<br />

oder um den ausschüttungsfähigen Betrag<br />

des geplanten handelsrechtlichen Jahresüberschusses<br />

13 . Unabhängig von der Bewertungsmethode<br />

entspringt der Free <strong>Cash</strong> flow stets<br />

der Planung des Unternehmens <strong>und</strong> repräsentiert<br />

den Zähler der Kapitalwertformel zum<br />

Unternehmenswert.<br />

Der Nenner der Kapitalwertformel besteht<br />

aus dem sog. Kapitalisierungszins. Mit dem<br />

Kapitalisierungszins i werden die Free <strong>Cash</strong>f<br />

lows der einzelnen Planperioden auf den<br />

Bewertungsstichtag abgezinst <strong>und</strong> das nachhaltige<br />

Ergebnis vor der Abzinsung verrentet.<br />

Dem Kapitalisierungszins kommt bei der<br />

Unternehmensbewertung eine entscheidende<br />

Bedeutung zu, da er die (Eigen-)Kapitalkosten<br />

des (Eigenkapital-)Investors quantifiziert. In der<br />

Form des Eigenkapitalkostensatzes setzt sich<br />

der Kapitalisierungszins wie folgt zusammen:<br />

i = risikoloser Basiszinssatz<br />

+ Marktrisikoprämie×<br />

Betafaktor<br />

[ ]<br />

Während der risikolose Basiszinssatz meist<br />

mit der Rendite langfristiger Staatsanleihen<br />

gleichgesetzt wird, bringt die Marktrisikoprämie<br />

die Rendite zum Ausdruck, die der Aktienmarkt<br />

in einem sehr langfristigen Durchschnitt<br />

bereit war, als Risikoprämie über den<br />

risikolosen Basiszins zu bezahlen. Die Marktrisikoprämie<br />

ist somit die Differenz zwischen einer<br />

langfristigen Aktienmarktrendite <strong>und</strong> dem risikolosen<br />

Basiszins. Der Betafaktor ist ein Maß<br />

für das individuelle Risiko eines bestimmten<br />

Unternehmens. Er wird bei börsennotierten<br />

Unternehmen direkt aus der Intensität der<br />

Kursschwankungen zur Schwankungsintensität<br />

der betrachteten Aktienindizes berechnet.<br />

Bei der Bewertung von nicht-börsennotierten<br />

Unternehmen wird der Betafaktor entweder<br />

mit dem Betafaktor der betreffenden Branche<br />

gleichgesetzt oder aus einer Peer-Group von<br />

vergleichbaren, börsennotierten Unternehmen<br />

abgeleitet 14 . Die mit dem Betafaktor multiplizierte<br />

Marktrisikoprämie bildet den Risikozuschlag<br />

auf den Basiszins, den der Eigenkapitalgeber<br />

als Rendite auf sein eingesetztes Kapital<br />

als Mindestanspruch fordert.<br />

Durch Anwendung der Kapitalwertformel kann<br />

der Bewerter mittels der geplanten <strong>und</strong> plausiblen<br />

Free <strong>Cash</strong> flows <strong>und</strong> dem individuell ermittelten<br />

Kapitalisierungszins den Unternehmenswert<br />

zu einem bestimmten Stichtag ermitteln.<br />

Dieser Wert beinhaltet somit alle in der Planung<br />

enthaltenen Annahmen über die zukünftige<br />

Entwicklung des Unternehmens (Zähler) <strong>und</strong><br />

über das unternehmensindividuelle Investitionsrisiko<br />

(Nenner) zu einem bestimmten<br />

Bewertungsstichtag. Wie diese Informationen<br />

im Rahmen des Kreditmanagements genutzt<br />

werden können, wird im Folgenden dargestellt.<br />

IV. Anwendung der Unternehmensbewertung<br />

in der Kreditprüfung<br />

<strong>und</strong> im Kreditmanagement<br />

Hans Münstermann stellte 1966 fest: „Der<br />

Unternehmenswert ist ein Nutzwert <strong>und</strong> eine<br />

zukunftsbezogene Wertgröße, das Ergebnis<br />

eines Investitionskalküls“ 15 .<br />

Nicht umsonst erwähnt Münstermann ausdrücklich<br />

<strong>und</strong> an prominenter Stelle den Begriff<br />

„Nutzwert“. Und nicht ohne Absicht wurde<br />

in Abb. 1 dieses Beitrags die Ordinate des<br />

Lebenszyklusmodells mit „Nutzen“ bezeichnet.<br />

Der Unternehmenswert ist letztlich nichts<br />

anderes als der Nutzwert, den alle monetären<br />

Investitionen <strong>und</strong> menschliche Anstrengungen<br />

in ein System, das wir „Unternehmen“<br />

nennen, erzeugen. Steigt der Unternehmenswert,<br />

so waren die Investitionen <strong>und</strong> Anstrengungen<br />

erfolgreich. Sinkt der Unternehmenswert,<br />

dann eben nicht. Weist ein Unternehmen<br />

auf Basis der aktuellen Planung im Vergleich<br />

zur Vorjahresplanung einen Rückgang des<br />

Unternehmenswerts auf, so bedeutet dies,<br />

dass die der aktuellen Planung innewohnenden<br />

Erfolgs- bzw. Nutzenpotenziale offenbar<br />

geringer sind, als die noch in der Letztjahresplanung<br />

enthaltenen.<br />

Da es also möglich ist, Veränderungen des Nutzens<br />

durch eine Zeitreihe von Unternehmenswerten<br />

abzubilden, lassen sich Unternehmen<br />

im Lebenszyklusmodell positionieren, womit<br />

man Rückschlüsse auf die Veränderung des Kreditrisikos<br />

ziehen kann. Die Einstufungen finden<br />

sich in Abb. 1 des Beitrags <strong>und</strong> wurden dort<br />

erläutert. Gegenüber dem Vorjahr sinkende<br />

Unternehmenswerte sollten bei einer Bank


Abbildung 3: Einwertung des Unternehmens in den Lebenszyklus mittels Wertanalyse<br />

<strong>und</strong> beispielhafte Rückschlüsse auf Kreditrisiko <strong>und</strong> Kreditmanagement<br />

Wert zum Zeitpunkt<br />

der erstmaligen<br />

Kreditgewährung<br />

X<br />

Wertentwicklung<br />

Stichtag a<br />

auf Stichtag b<br />

steigt, aber<br />

Verlust<br />

steigt, <strong>und</strong><br />

Gewinn<br />

steigt, aber<br />

nachlassende<br />

Wachstumsraten,<br />

noch Gewinn<br />

sinkt, aber<br />

nachlassender<br />

Gewinn, Verlust<br />

absehbar<br />

auf alle Fälle Alarmsignale auslösen. Von großer<br />

Bedeutung ist dabei die Zukunftsbezogenheit<br />

des Unternehmenswerts. Durch sie kann die<br />

Bank auf Basis der Wertanalyse frühzeitig Signale<br />

einer bevorstehenden Bonitätsverschlechterung<br />

erhalten <strong>und</strong> geeignete Maßnahmen<br />

zur Minimierung des Kreditrisikos ergreifen.<br />

Wie in Abb. 3 dargestellt, ist der Ausgangspunkt<br />

der Wertanalyse stets eine Bewertung<br />

des Unternehmens zum Zeitpunkt der erstmaligen<br />

Kreditgewährung. Dieser als X zum Zeitpunkt<br />

0 bezeichnete Unternehmenswert bildet<br />

den Nullpunkt aller weiteren Betrachtungen.<br />

Danach sollte zu jedem neuen Planungsprozess<br />

des Unternehmens (i. d. R. erfolgen Planungsprozesse<br />

einmal im Jahr) eine Neubewertung<br />

vorgenommen werden, um aus dem<br />

dadurch entstehenden Bewegungsbild Rückschlüsse<br />

auf Maßnahmen im Kreditmanagement<br />

ziehen zu können. Möglichen Maßnahmen<br />

sind in Abb. 3 beispielhaft genannt, ohne<br />

natürlich Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.<br />

Die Beispiele geben aber einen Einblick<br />

in die Möglichkeiten, die eine laufende Wertanalyse<br />

für das proaktive Kreditmanagement<br />

bietet.<br />

V. Zusammenfassung<br />

Phase im<br />

Lebenszyklus<br />

Entstehung<br />

Wachstum<br />

Reife<br />

Niedergang<br />

In nahezu allen Unternehmen hat sich der<br />

Unternehmenswert oder eine Spielart davon<br />

als Steuerungsinstrument etabliert. Ziel dabei<br />

ist es, unternehmerisches Handeln auf eine<br />

Kreditrisiko<br />

hoch, aber vertretbar, wenn Planung<br />

realistisch, da Aufbau�nanzierung<br />

sehr gering; der Markt ist attraktiv, das<br />

Unternehmen ist gut positoniert, evtl.<br />

sogar Marktführer<br />

relativ hoch, der Markt verliert an<br />

Attraktivität oder das Unternehmen an<br />

Finanzkraft<br />

sehr hoch, das Unternehmen ist auf einem<br />

Markt ohne Zukunft tätig oder ohne interne<br />

Erfolgspotenziale<br />

mögliche Maßnahmen<br />

der Bank im Kreditmanagement<br />

keine Aktivitäten erforderlich, aber<br />

Anschluss�nanzierungen sollten noch<br />

unterbleiben<br />

keine Aktivitäten erforderlich,<br />

Wachstums�nanzierung sollte<br />

durchgeführt werden<br />

Anschluss�nanzierungen sollten nur dann<br />

gewährt werden, wenn das Unternehmen<br />

ein plausibles Turn-aor<strong>und</strong>-Konzept<br />

vorlegt <strong>und</strong> mit konkreten Maßnahmen<br />

versieht<br />

Bank muss dringend auf ein plausibles<br />

Umstrukturierungskonzept drängen oder<br />

das Engagement beenden<br />

für den Eigentümer bestmögliche Relation<br />

zwischen Ertrag <strong>und</strong> Risiko auszurichten.<br />

Betrachtet man dagegen das übliche Instrumentarium<br />

des Kreditmanagements, so spielt<br />

darin der Unternehmenswert kaum eine Rolle.<br />

Dies mag zum einen daran liegen, dass die Theorie<br />

der Unternehmensbewertung in der Literatur<br />

oft sehr komplex <strong>und</strong> speziell dargestellt<br />

wird, so dass daraus eine Scheu zur Anwendung<br />

entstehen könnte. Dazu ist aber zu sagen,<br />

dass die Praxis durchaus vereinfachte Methoden<br />

bereit hält, mit denen es möglich ist, nach<br />

einer überschaubaren Lernzeit die gängigsten<br />

Bewertungsverfahren sinnvoll anzuwenden<br />

16 . Zum anderen wird aber nach wie vor<br />

der Informationsgehalt des Unternehmenswerts<br />

verkannt, obwohl er als Resultat einer<br />

Mehrjahresplanung <strong>und</strong> kapitalmarkttheoretischer<br />

Risikoquantifizierungen wie kaum eine<br />

andere betriebswirtschaftliche Kennzahl im<br />

wahrsten Sinne des Wortes „wertvolle“ Informationen<br />

über die Erfolgspotenziale des betrachteten<br />

Unternehmens enthält.<br />

Die in der Unternehmensbewertung schlummernden<br />

Möglichkeiten für das Kreditmanagement<br />

aufzuzeigen ist Motivation für den vorgelegten<br />

Beitrag. Die Ausführungen sollen bei<br />

Banken <strong>und</strong> Sparkassen Interesse wecken, den<br />

Unternehmenswert stärker als bisher in den<br />

Kreditprozess zu integrieren <strong>und</strong> diese Kennzahl<br />

als das zu erkennen, was sie im Gr<strong>und</strong>e<br />

bei der risikoorientierten Unternehmensanalyse<br />

tatsächlich ist: Des Pudels Kern. £<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Gegenüber dem<br />

Vorjahr sinkende<br />

Unternehmenswerte<br />

sollten bei einer Bank<br />

auf alle Fälle Alarmsignale<br />

auslösen. «<br />

16 Z. B. Geltinger, Wertorientierte Steuerung im Mittelstand.<br />

Von der Planung zum Unternehmenswert,<br />

2007, mit einer beispielhaft dargestellten<br />

praxisorientierten Unternehmensbewertung.<br />

13


Beitrag<br />

PRAxISTIPPS<br />

Kaum eine andere betriebswirtschaftliche Kennzahl wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten derart rege diskutiert<br />

<strong>und</strong> analysiert wie der Unternehmenswert. Offenbar übt die Möglichkeit, den Erfolg oder Misserfolg allen betrieblichen<br />

Handelns durch eine einzige Zahl messen zu können, eine starke Faszination auf Betriebswirte aus – <strong>und</strong> dies zeitlos, wie<br />

die bewusst gewählten älteren Zitate im vorliegenden Beitrag zeigen.<br />

Tatsächlich ist der Unternehmenswert, was den Informationsgehalt anbelangt, eine wahre Schatztruhe, die nicht alleine<br />

den Eigenkapitalgebern überlassen werden darf. Der Unternehmenswert analysiert die Vergangenheit, beschäftigt sich<br />

mit Markt- <strong>und</strong> Wettbewerbsstudien <strong>und</strong> plausibilisiert darauf aufbauend die der Bewertung zugr<strong>und</strong>e gelegte Planung.<br />

Darüber hinaus erhält der Bewerter bei der Festlegung des Kapitalkostensatzes auch noch einen kapitalmarktf<strong>und</strong>ierten<br />

Einblick in das Risikoprofil des Unternehmens.<br />

Gerade der Fremdkapitalgeber kann aus dem Unternehmenswert, v. a. in der Zeitreihenanalyse, wertvolle Informationen<br />

über die Entwicklung seines Kreditrisikos ziehen. Banken <strong>und</strong> Sparkassen sollten deshalb ihre relevanten Mitarbeiter<br />

im Kreditbereich in der praktischen Anwendung der Unternehmensbewertung schulen lassen oder aber, zumindest bei<br />

größeren Engagements, periodische Bewertungen extern vergeben. Keinesfalls aber sollten Kreditinstitute darauf verzichten,<br />

die Schatztruhe „Unternehmensbewertung“ zu Gunsten eines proaktiven Kreditmanagements zu öffnen.<br />

Dr. Michael Flitsch<br />

Rechtsanwalt<br />

Insolvenzverwalter<br />

Wellensiek Rechtsanwälte<br />

Frankfurt am Main<br />

Jan Krug<br />

Rechtsanwalt<br />

Leiter Service<br />

STP Informationstechnologie AG<br />

Karlsruhe<br />

Frank Lembke<br />

Geschäftsbereichsleiter<br />

STP Solution GmbH<br />

Karlsruhe<br />

Das Buch wendet sich an Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter in Insolvenzverwalterkanzleien.<br />

Erstmals wird in einem<br />

einzigen Kompendium die rechtliche<br />

Seite eines Insolvenzverfahrens mit der<br />

EDV-technischen Seite verknüpft. In der<br />

täglichen Praxis der Verfahrensbearbeitung<br />

kommen beide Elemente – insbesondere<br />

bei der Bearbeitung einer Vielzahl<br />

von Verbraucherverfahren – ohnehin<br />

bereits seit langem nicht ohne einander<br />

Mitarbeiterhandbuch<br />

Insolvenz<br />

aus. Das Autorenteam setzt sich deshalb<br />

auch aus einem Insolvenzverwalter <strong>und</strong><br />

zwei EDV-Spezialisten zusammen.<br />

Das Buch verschafft dem Leser zunächst<br />

einen Überblick über das deutsche<br />

Insolvenzrecht. Hierbei wurde bewusst<br />

eine Darstellung gewählt, die insbesondere<br />

Nichtjuristen die Gr<strong>und</strong>züge<br />

des Insolvenzrechts nahebringt. Auf<br />

die Darstellung juristischer Streitfragen<br />

wurde daher absichtlich verzichtet.<br />

Als Buch von Praktikern für Praktiker<br />

liegt der Schwerpunkt vielmehr auf der<br />

Erläuterung von Fragestellungen <strong>und</strong><br />

Aufgaben, die sich in der täglichen<br />

Praxis einer Insolvenzverwalterkanzlei<br />

den Sachbearbeiterinnen <strong>und</strong> Sachbearbeitern<br />

immer wieder stellen. Anhand<br />

von Praxistipps <strong>und</strong> einer Vielzahl von<br />

Beispielsfällen werden Schwerpunkte<br />

gesetzt <strong>und</strong> arbeitserleichternde<br />

Bearbeitungshinweise gegeben.<br />

Das Mitarbeiterhandbuch Insolvenzverwaltung<br />

bleibt aber nicht bei der Darstellung<br />

<strong>und</strong> Erläuterung der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen <strong>und</strong> ihrer täglichen<br />

Anwendung stehen. Da eine zeitgemäße<br />

<strong>und</strong> professionelle Insolvenzverwaltung<br />

nicht ohne den Einsatz von spezieller<br />

Software auskommt, bildet das Buch<br />

auch die einzelnen EDV-technischen<br />

Arbeitsschritte für Mitarbeiter innerhalb<br />

eines Insolvenzverfahrens ab. Als<br />

Anwendungsprogramm wird hierbei die<br />

Software winsolvenz p3 dargestellt, die<br />

von der STP Informationstechnologie AG<br />

entwickelt wurde <strong>und</strong> als Marktführer<br />

bei deutschen Insolvenzkanzleien gilt. Die<br />

beschriebenen Anwendungen basieren<br />

auf der winsolvenz p3 Programmversion<br />

4, so dass der Leser bereits mit der<br />

aktuellsten Softwareversion vertraut wird.<br />

Die Darstellung der Einzelanwendungen<br />

bei winsolvenz p3 erfolgt im<br />

vorliegenden Werk nicht in der Art<br />

eines Benutzerhandbuchs, sondern<br />

orientieren sich – gleich der rechtlichen<br />

Darstellung – am praktischen Ablauf der<br />

einzelnen Arbeitsschritte innerhalb von<br />

Insolvenzverfahren aller Art (Verbraucherinsolvenzen<br />

<strong>und</strong> Unternehmensinsolvenzen).<br />

Anhand von sog. „Screenshots“<br />

(Abbildungen der jeweiligen Bearbeitungsfenster<br />

am PC) wird dem Leser<br />

bildhaft die Anwendung der erläuterten<br />

Schritte vor Augen geführt <strong>und</strong> der Lern-<br />

<strong>und</strong> Wiedererkennungseffekt erleichtert.<br />

Enthalten sind auch vielfältige<br />

Lösungen zu Standardfragen bei<br />

der Anwendung von winsolvenz p3,<br />

die sich auch bei den Vorgängerversionen<br />

immer wieder stellen.<br />

Stand: 15.03.2009<br />

Erscheinungstermin: 30.04.2009<br />

Umfang: ca. 200 Seiten<br />

Preis: € 75,–<br />

ISBN: 978-3-940976-06-2<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

Ich bestelle dieses Buch gegen Rechnung<br />

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Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />

I. Einleitung<br />

Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />

Praxisprobleme der Globalzession<br />

Wichtiges Instrument der Absicherung von Firmenk<strong>und</strong>enengagements.<br />

w Die Globalzession ist eine v. a. von Mittelständlern<br />

eingesetzte <strong>und</strong> seit langem anerkannte<br />

Kreditsicherheit. Mittels einer Globalzession<br />

tritt der Sicherungsgeber (Zedent)<br />

seine sämtlichen gegenwärtigen <strong>und</strong> künftigen<br />

Forderungen gegen seine Schuldner<br />

(Drittschuldner) zur Sicherung einer Verbindlichkeit<br />

an den Sicherungsnehmer (Zessionar)<br />

ab.<br />

Soll eine Forderung gegen Dritte als Sicherheit<br />

gewährt werden, so sieht das Gesetz hierfür<br />

an sich die Forderungsverpfändung vor.<br />

Eine solche Verpfändung ist aber dann unpraktikabel,<br />

wenn ein Unternehmen seinen gesamten<br />

Forderungsbestand als Sicherheit hergeben<br />

will. Denn eine Forderungsverpfändung wird<br />

erst dann wirksam, wenn dem Drittschuldner<br />

die Verpfändung angezeigt ist.<br />

Eine derartige Off enlegung kann die Bonität<br />

des Sicherungsgebers im Wirtschaftsverkehr<br />

erheblich beeinträchtigen, so dass die Praxis<br />

den Weg der Sicherungsabtretung, eine stille<br />

Zession, entwickelt hat 1 . Hierbei werden die als<br />

Sicherheit dienenden Forderungen an den Kreditgeber<br />

abgetreten, ohne dass die Drittschuldner<br />

hiervon erfahren.<br />

II. Direktanspruch der<br />

Bank bei Einziehung<br />

der Forderungen durch<br />

den vorläufigen Insolvenzverwalter<br />

Der 9. Zivilsenat des BGH hat in der Entscheidung<br />

vom 22.02.2007 2 den Banken einen<br />

Direkt an spruch gegenüber dem vorläufi gen<br />

Insolvenzverwalter bei Einziehung der Forderungen<br />

durch diesen trotz vorheriger Off enlegung<br />

der Globalzession zugesprochen. Die<br />

Banken besitzen nach diesem BGH-Urteil einen<br />

Anspruch gegen den vorläufi gen Insolvenzverwalter<br />

auf Herausgabe der eingezogenen<br />

Beträge selbst dann, wenn das Insolvenzverfahren<br />

mangels Masse eingestellt wurde.<br />

Mit Ablehnung der Eröff nung des Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse 3 ist der vorläufi ge<br />

Insolvenzverwalter verpfl ichtet, die nach § 816<br />

Abs. 2 BGB gegen ihn gerichteten Ansprüche<br />

der Bank zu erfüllen. Dies begründet der BGH<br />

damit, dass der vorläufi ge Insolvenzverwalter<br />

schon während des laufenden Verfahrens<br />

den Erlös unrechtmäßig eingezogener Forderungen<br />

habe auskehren müssen, so gilt<br />

dies erst recht für Forderungen, die noch bei<br />

Beendigung des Verfahrens off en gewesen<br />

sind <strong>und</strong> danach auf das Treuhandkonto eingingen.<br />

III. Reichweite einer<br />

Globalzession: Zins­<br />

<strong>und</strong> Kostenforderungen<br />

Im Anwendungsbereich der Konkursordnung<br />

hatte der BGH 4 entschieden, dass sich die<br />

Regelung des § 63 Nr. 1 KO, wonach seit Eröff -<br />

nung des Verfahrens laufende Zinsen im Konkursverfahren<br />

nicht geltend gemacht werden<br />

konnten, nicht auf die Absonderungsrechte<br />

bezieht. An dieser rechtlichen Würdigung hat<br />

sich nach dem Inkrafttreten 5 der Insolvenzordnung<br />

nichts geändert, weil § 39 Abs. 1<br />

Nr. 1 InsO abweichend von § 63 Nr. 1 KO nach<br />

Insolvenzeröff nung entstandene Zinsforderungen<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> folglich aufgewertet<br />

hat. Damit ist es nicht gerechtfertigt 6 , Zinsforderungen<br />

im Rahmen der Absonderung<br />

schlechter zu behandeln.<br />

Das Absonderungsrecht deckt entsprechend<br />

der Reihenfolge des § 367 Abs. 1 BGB zunächst<br />

die Kosten, dann die Zinsen <strong>und</strong> zuletzt das<br />

Kapital ab. Die gewandelte Rechtslage spricht<br />

nachdrücklich dafür, die nunmehr ausdrücklich<br />

in das Insolvenzverfahren einbezogenen<br />

Zins- <strong>und</strong> Kostenforderungen weiterhin im<br />

Rahmen der abgesonderten Befriedigung zu<br />

beachten.<br />

Autor:<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

Thomas Wuschek,<br />

Jurist, MBA, Sanierungs­ <strong>und</strong> Rechtsberater,<br />

Abteilung Risikomanagement,<br />

Sparkasse Lörrach­Rheinfelden.<br />

» Der BGH hat den<br />

Banken einen Direktanspruchgegenüber<br />

dem vorläufigen<br />

Insolvenzverwalter<br />

bei Einziehung der<br />

Forderungen durch<br />

diesen trotz vorheriger<br />

Offenlegung<br />

der Globalzession<br />

zugesprochen. «<br />

1 Kümpel, Bank- <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht, 3. Aufl age<br />

2004, Rz. 6.450.<br />

2 BGH, Urt. v. 22.02.2007, Az.: IX ZR 2/06.<br />

3 BGH, Urt. v. 22.02.2007, Az.: IX ZR 2/06.<br />

4 BGHZ 134, 195.<br />

5 BGH, Urt. v. 17.07.2008, Az.: IX ZR 132/07.<br />

6 BGH, Urt. v. 17.07.2008, Az.: IX ZR 132/07.<br />

15


16<br />

Beitrag<br />

» Es ist Aufgabe<br />

des vorläufigen<br />

Insolvenzverwalters,<br />

die Banken <strong>und</strong><br />

Lieferanten von der<br />

Fortführungs fähigkeit<br />

des Unternehmens<br />

durch aus sagekräftige<br />

Planungen zu überzeugen.<br />

«<br />

7 Ott/Göpfert, Kauf von Unternehmen aus der Insolvenz<br />

– Ein Praxisleitfaden, S. 82f.<br />

8 Ott/Göpfert, a. a. O., S. 82f.<br />

9 Ott/Göpfert, a. a. O., S. 82f.<br />

10 Ott/Göpfert, a. a. O., S. 82f.<br />

11 BGH, Urt. v. 28.02.2008, Az.: IX ZR 177/05.<br />

12 BGH, Urt. v. 29.11.2007, Az.: IX ZR 30/07.<br />

13 BGH, Urt. v. 28.02.2008, Az.: IX ZR 177/05.<br />

14 9. Zivilsenat, Az.: IX ZR 98/08.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

IV. Globalzession als unechter<br />

Massekredit<br />

Viel diskutiert wird derzeit in der Bankpraxis die<br />

Möglichkeit der Banken einen unechten (mittelbaren)<br />

Massekredit zu gewähren.<br />

1. „Echter“ Massekredit<br />

Entscheidet sich der (vorläufige) Insolvenzverwalter<br />

zur Unternehmensfortführung, muss<br />

dem Unternehmen häufig bereits während des<br />

Insolvenzeröffnungsverfahrens neue Liquidität<br />

verschafft werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter<br />

hat die Möglichkeit einen echten Massekredit<br />

aufzunehmen. Dies ist ein normaler Fest-<br />

oder Kontokorrentkredit.<br />

Er hat im eröffneten Insolvenzverfahren den<br />

Rang einer Masseverbindlichkeit. In dieser<br />

Phase stellt es sich für eine Bank sehr schwierig<br />

dar, einen echten Massekredit zu gewäh-<br />

ren 7 .<br />

2. „Unechter“ Massekredit<br />

Wesentlich einfacher ist es für die Hausbank<br />

des Schuldnerunternehmens zumindest einen<br />

„unechten“ Massekredit dadurch zu gewähren,<br />

dass sie einen Teil der an sie abgetretenen<br />

Forderungen freigibt 8 . Die Freigabe bringt<br />

dem Schuldnerunternehmen oftmals rasch<br />

<strong>und</strong> unkompliziert die dringend benötigte<br />

Liquidität, ohne dass die Bank neue Kreditmittel<br />

zur Verfügung stellen muss.<br />

Die Gläubigerbank <strong>und</strong> der vorläufige Insolvenzverwalter<br />

einigen sich darüber, dass schuldbefreiende<br />

Zahlungen auf ein Konto erfolgen,<br />

über welches alleine der vorläufige Insolvenzverwalter<br />

verfügungsberechtigt ist. Häufige<br />

Voraussetzung für diese Einigung ist die Bereitschaft<br />

der Lieferanten, die üblichen Lieferantenkredite<br />

fortbestehen zu lassen 9 .<br />

Es ist Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters<br />

die Banken <strong>und</strong> Lieferanten von der<br />

Fortführungsfähigkeit des Unternehmens<br />

durch aussagekräftige Planungen zu überzeugen.<br />

Konkret kann dies z. B. bedeuten, dass ein<br />

nachvollziehbares <strong>Cash</strong>-<strong>Management</strong> installiert<br />

wird. Dessen Aufgabe ist es, – je nach<br />

angespannter Situation – Liquiditätspläne<br />

aufzustellen, diese genau zu verfolgen <strong>und</strong> zu<br />

aktualisieren <strong>und</strong> die Verfügbarkeit im Rahmen<br />

dieser Pläne strikt einzuhalten 10 .<br />

V. Verlagerung des Ausfallrisikos<br />

zu Lasten der Bank<br />

Wenn die Drittschuldner ihre Zahlungen auf<br />

das debitorische Girokonto des Kreditnehmers<br />

leisten, verrechnet die Bank die Gutschriften<br />

mit ihrem nach Kündigung fällig gewordenen<br />

Kreditrückzahlungsanspruch.<br />

Die Verrechnung ist nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO<br />

unzulässig, wenn die Bank die Möglichkeit der<br />

Verrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung<br />

erlangt hat. Die Bank muss dann die<br />

Gutschriften dem Insolvenzverwalter gem.<br />

§ 667 BGB herausgeben, ohne dass der Insolvenzverwalter<br />

die Verrechnung anzufechten<br />

bräuchte 11 .<br />

Bei offen gelegter wie bei stiller Zession entsteht<br />

durch die Gutschrift der Zahlungen<br />

der Drittschuldner ein Anspruch des Kreditnehmers<br />

auf Herausgabe der Gutschrift. Das<br />

Pfandrecht der Bank nach Nr. 14 Abs. 1 AGB<br />

an diesem Herausgabeanspruch des Kreditnehmers<br />

tritt an die Stelle der erloschenen Kaufpreis-<br />

oder Werklohnforderung 12 .<br />

Dieser Sicherheitentausch benachteiligt die<br />

Gläubiger nach Auffassung des BGH 13 nicht,<br />

sofern die Bank aufgr<strong>und</strong> der Globalzession<br />

ein anfechtungsfestes Absonderungsrecht<br />

nach § 51 Nr. 1 InsO an der Forderung erworben<br />

hatte. Dies bedeutet, dass die Bank auch in<br />

der Krise des Kreditnehmers anfechtungsrechtlich<br />

zur Verrechnung von Zahlungseingängen<br />

berechtigt ist, die aus sicherungshalber<br />

abgetretenen Forderungen stammen, sofern<br />

der Erwerb oder das Werthaltigmachen der<br />

Forderungen unanfechtbar ist.<br />

VI. Rechtserwerb voraus­<br />

abgetretener Kontokorrentforderungen<br />

bei Insolvenz<br />

Die BGH-Rechtsprechung vom 25.06.2009 14 hat<br />

eine weitgehende Entwertung der Vorauszession<br />

von Kontokorrentforderungen als Sicherungsmittel<br />

zur Folge. Die Vorausabtretung von<br />

K<strong>und</strong>enforderungen ist ein bedeutendes Siche-


ungsmittel sowohl beim Bank- als auch beim<br />

Lieferantenkredit.<br />

Steht der Sicherungszedent mit seinen K<strong>und</strong>en<br />

jedoch in laufender Rechnung im Sinne des<br />

§ 355 HGB (Kontokorrent), so sind die einzelnen<br />

K<strong>und</strong>enforderungen schon aufgr<strong>und</strong><br />

der Kontokorrentbindung unabtretbar 15 . In<br />

der Praxis wurden daher bislang die Ansprüche<br />

auf Kontokorrentsalden abgetreten. Als<br />

Kreditsicherheit hat daher praktisch v. a. der<br />

Schlusssaldo Bedeutung, welcher sich kraft<br />

des automatischen Endes des Kontokorrents<br />

mit der Insolvenzeröffnung gem. §§ 115, 116<br />

InsO ergibt 16 .<br />

Der BGH ging in dem Urteil vom 07.12.1977 17<br />

davon aus, dass der Schlusssaldo nur die<br />

Zusammenfassung der Einzelforderungen aus<br />

insolvenzfreier Zeit sei. Der Sicherungszessionar<br />

konnte damit – vorbehaltlich einer Anfechtung<br />

– immerhin am Schlusssaldo ein Absonderungsrecht<br />

erlangen 18 .<br />

Mit dem nun vorliegenden Urt. v. 25.06.2009 19<br />

hat der 9. Senat des BGH die Vorausabtretung<br />

von Kontokorrentforderungen als Sicherungsmittel<br />

praktisch weitgehend entwertet,<br />

da danach der Schlusssaldo gem. § 91 Abs. 1<br />

InsO in der Masse verbleibt. Geld- <strong>und</strong> Warenkreditgebern<br />

bleibt im Fall der Sicherungszession<br />

von K<strong>und</strong>enforderungen nur zu raten,<br />

sich von ihren Schuldnern laufend mitteilen<br />

zu lassen, inwieweit mit K<strong>und</strong>en Kontokorrentabreden<br />

bestehen 20 .<br />

VII. Insolvenzanfechtung der<br />

Globalzession<br />

1. Anfechtbarkeit des Forderungsübergangs<br />

Die Vereinbarung einer Globalzession kann der<br />

Insolvenzanfechtung unterliegen. I. d. R. liegt<br />

jedoch der Abschluss des Globalzessionsvertrags<br />

zum Zeitpunkt der Insolvenz des Kreditnehmers<br />

bereits so weit zurück, dass dieser<br />

nicht mehr anfechtbar ist 21 .<br />

Die Unanfechtbarkeit des Abschlusses des Globalzessionsvertrages<br />

bedeutet jedoch nicht,<br />

dass dem Sicherungsnehmer sämtliche später<br />

entstehenden Forderungen zufallen. Der jewei-<br />

lige Forderungsübergang kann durch den<br />

Insolvenzverwalter angefochten werden, falls<br />

die einzelnen Forderungen erst kurz vor Insolvenzeröffnung<br />

auf den Sicherungsnehmer<br />

übergehen.<br />

2. BGH beendet Zitterpartie für Banken<br />

Eine über zwei Jahre dauernde Zitterpartie<br />

für Banken um die Wirksamkeit einer verbreiteten<br />

Kreditsicherheit hat am 29.11.2007 ein<br />

Ende gef<strong>und</strong>en. Der B<strong>und</strong>esgerichtshof (BGH)<br />

entschied, dass die Abtretung aller künftigen<br />

Forderungen aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen<br />

(Globalzession) als kongruent <strong>und</strong> damit<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich als insolvenzfest anzuerkennen<br />

ist 22 .<br />

Die Rechtsunsicherheit über die Anfechtbarkeit<br />

dieser Kreditsicherheit entstand am 08.04.2005<br />

mit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG)<br />

Karlsruhe 23 : Es bewertete die Globalzession<br />

als inkongruent. Das hatte eine für die Kredit<br />

gebende Bank fatale Konsequenz: Die Globalzession<br />

kann in der Insolvenz des Unternehmens<br />

regelmäßig angefochten werden, soweit<br />

die abgetretenen Forderungen innerhalb der<br />

letzten drei Monate vor dem Insolvenzantrag<br />

entstanden sind.<br />

Es entstanden in der Praxis große Zweifel an<br />

der zukünftigen Eignung der Globalzession<br />

als Kreditsicherheit. Die Abgrenzung einer<br />

kongruenten Deckung (der Gläubiger erhält<br />

vom Schuldner genau dasjenige auf das er<br />

einen Anspruch hat) von einer inkongruenten<br />

Deckung (der Gläubiger erhält etwas anderes<br />

als das Geschuldete) ist im Insolvenzanfechtungsrecht<br />

von gr<strong>und</strong>legender Bedeutung.<br />

Anfechtungen wegen inkongruenter De-<br />

ckung (insbesondere im Drei-Monats-Zeitraum<br />

vor Insolvenzantragstellung) können<br />

vom Insolvenzverwalter i. d. R. problemlos vorgenommen<br />

werden. Im Ein-Monats-Zeitraum<br />

reicht bereits das bloße Vorliegen der Inkongruenz<br />

aus (§ 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO); im Zeitraum<br />

bis zu drei Monaten reicht es aus, wenn<br />

der Verwalter zusätzlich die Zahlungsunfähigkeit<br />

– die an objektive Kriterien geknüpft ist –<br />

nachweist (§ 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO).<br />

Bei einer kongruenten Deckung muss der<br />

Insolvenzverwalter zusätzlich subjektive Ele-<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Steht der Sicherungszedent<br />

mit<br />

seinen K<strong>und</strong>en in<br />

laufender Rechnung<br />

im Sinne des<br />

§ 355 HGB (Kontokorrent),<br />

so sind<br />

die einzelnen K<strong>und</strong>enforderungen<br />

schon aufgr<strong>und</strong> der<br />

Kontokorrent bindung<br />

unabtretbar. «<br />

15 BB 2009 S. 2053, 2054.<br />

16 BB 2009 S. 2053, 2054.<br />

17 BGH, Urt. v. 07.12.1977, Az.: VIII ZR 164/76<br />

18 BB 1978 S. 222 ff.<br />

19 BGH, Urt. v. 25.06.2009, Az.: IX ZR 98/08.<br />

20 BB 2009 S. 2053, 2055.<br />

21 WM 2007 S.141, 144.<br />

22 BGH, Urt. v. 29.11.2007, Az.: IX ZR 30/07.<br />

23 OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.04.2005, Az.: 14 U<br />

200/03.<br />

17


18<br />

Beitrag<br />

» Nach Offen legung<br />

der Zession ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

der Sicherungsnehmer<br />

für<br />

den Forderungseinzug<br />

zuständig. Dies<br />

gilt stets dann, wenn<br />

weder ein Insolvenzantrag<br />

gestellt noch<br />

das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wurde. «<br />

24 BGH, Urt. v. 29.11.2007, Az.: IX ZR 30/07.<br />

25 WM 1998 S. 1530.<br />

26 WM 2002, 1797, 1798.<br />

27 NZI 2000, 301, 302.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

mente (nämlich die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit)<br />

darlegen <strong>und</strong> beweisen.<br />

I. d. R. entscheidet bereits die Einordnung als<br />

inkongruente oder kongruente Deckung<br />

über den prozessualen Erfolg der vom Verwalter<br />

geltend gemachten anfechtungsrechtlichen<br />

Rückgewähransprüche.<br />

Der BGH betonte in seiner Entscheidung 24 , dass<br />

eine Sicherung kongruent sei, wenn bereits bei<br />

Abschluss des Globalabtretungsvertrags das<br />

dingliche Geschäft vollzogen <strong>und</strong> zugleich die<br />

schuldrechtliche Seite in dem vertragsrechtlich<br />

möglichen Maß derart konkretisiert wird,<br />

dass die abgetretenen Forderungen zumindest<br />

bestimmbar sind.<br />

VIII. Forderungseinzug durch<br />

den Sicherungsnehmer/<br />

Insolvenzverwalter<br />

1. Forderungseinzug durch die Banken<br />

als Sicherungsnehmer<br />

Nach Offenlegung der Zession ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

der Sicherungsnehmer für den Forderungseinzug<br />

zuständig. Dies gilt stets dann, wenn weder<br />

ein Insolvenzantrag gestellt wurde noch das<br />

Insolvenzverfahren eröffnet wurde.<br />

Der Sicherungsnehmer darf somit nach Offenlegung<br />

der Zession den Forderungseinzug<br />

nicht treuwidrig unterlassen. Andernfalls kann<br />

er sich schadensersatzpflichtig machen. Zum<br />

Forderungseinzug benötigt der Sicherungsnehmer<br />

die Debitorenlisten <strong>und</strong> Kopien der<br />

Rechnungen. Die Herausgabe von Bestandslisten<br />

ist sogar mittels einer einstweiligen Verfügung<br />

erzwingbar 25 .<br />

2. Forderungseinzug im Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

a) Gesetzesänderung im<br />

Insolvenzantragsverfahren<br />

Um die Fortführung des Unternehmens im<br />

Insolvenzeröffnungsverfahren zu erleichtern<br />

<strong>und</strong> mit mehr Rechtssicherheit auszustatten,<br />

erweitert § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO den Katalog<br />

der zulässigen Sicherungsmaßnahmen.<br />

Das Insolvenzgericht kann jetzt schon vor der<br />

Insolvenzeröffnung anordnen, dass „… Gegenstände,<br />

die im Falle der Eröffnung des Verfahrens<br />

von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung<br />

verlangt werden könnte, vom Gläubiger<br />

nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen<br />

<strong>und</strong> dass solche Gegenstände zur Fortführung des<br />

Unternehmens des Schuldners eingesetzt werden<br />

können, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung<br />

sind …“.<br />

Damit wird das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters<br />

nach § 166 InsO in weitem<br />

Umfang in das Antragsverfahren vorverlegt,<br />

was die Sicherheitsposition von Kredit- <strong>und</strong><br />

Leasinggebern sowie Lieferanten des Schuldners<br />

erheblich einschränken kann. Die Verwertungsbefugnis<br />

soll sich damit in der Person des<br />

vorläufigen Insolvenzverwalters konzentrieren.<br />

Es soll vermieden werden, dass eine Fortführung<br />

bereits daran scheitert, dass Streitigkeiten<br />

mit den Aus- <strong>und</strong> Absonderungsgläubigern<br />

den vorläufigen Verwalter lähmen. Die betroffenen<br />

Gläubiger erhalten einen Wertausgleich;<br />

in die Masse fließen hingegen die Kostenpauschalen<br />

der §§ 170 f. InsO.<br />

b) Neue Verwertungsmaßnahme bislang<br />

selten eingesetzt<br />

Die neue Sicherungsmaßnahme wird durch die<br />

Insolvenzgerichte <strong>und</strong> Verwalter noch äußerst<br />

sparsam eingesetzt. Erklären lässt sich dies<br />

damit, dass bereits vor dem Inkrafttreten des<br />

§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO zwischen dem vorläufigen<br />

Verwalter <strong>und</strong> den Aus- <strong>und</strong> Absonderungsgläubigern<br />

mit der Norm vergleichbare<br />

vertragliche Regelungen getroffen wurden.<br />

Solche Vereinbarungen bleiben auch nach<br />

dem Inkrafttreten des § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO<br />

rechtlich zulässig.<br />

3. Forderungseinzug im eröffneten<br />

Insolvenzverfahren<br />

Im eröffneten Insolvenzverfahren darf gem.<br />

§ 166 Abs. 2 InsO der Insolvenzverwalter eine<br />

Forderung, die der Schuldner zur Sicherung<br />

eines Anspruchs abgetreten hat, einziehen.<br />

Das Verwertungsrecht geht also mit Verfahrenseröffnung<br />

stets auf den Verwalter über.<br />

Dies gilt unabhängig davon, ob die Abtretung<br />

bereits offen gelegt wurde 26 . Der Sicherungsnehmer<br />

ist nicht mehr befugt, die Forderung<br />

selbst einzuziehen 27 .


Der Insolvenzverwalter kann jedoch die sicherungshalber<br />

abgetretenen Forderungen aus<br />

dem Insolvenzbeschlag freigeben, so dass<br />

das Verwertungsrecht wieder dem Siche-<br />

PRAxISTIPPS<br />

rungsnehmer zustünde. Alternativ kann der<br />

Verwalter auch den Sicherungsnehmer zum<br />

Forderungseinzug ermächtigen (§ 170 Abs. 2<br />

InsO). £<br />

Beitrag<br />

Nach aktueller BGH-Rechtsprechung ist die Abtretung aller künftigen Forderungen aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen (Globalzession)<br />

als kongruent anzusehen <strong>und</strong> damit gr<strong>und</strong>sätzlich als insolvenzfest anzuerkennen.<br />

§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 InsO erweitert den Katalog der zulässigen Sicherungsmaßnahmen, so dass bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren<br />

die Verwertungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergehen kann.<br />

Direktanspruch der Bank gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter bei Einziehung der Forderungen durch den<br />

vorläufigen Insolvenzverwalter trotz vorheriger Offenlegung der Globalzession.<br />

Die Gewährung eines „unechten Massekredits“ ermöglicht es, dem Schuldnerunternehmen oftmals rasch <strong>und</strong> unkompliziert<br />

die dringend benötigte Liquidität zu verschaffen, ohne dass die Bank neue Kreditmittel zur Verfügung stellen muss.<br />

Die Bank ist auch in der Krise des Kreditnehmers anfechtungsrechtlich zur Verrechnung von Zahlungseingängen berechtigt,<br />

die aus sicherungshalber abgetretenen Forderungen stammen, sofern der Erwerb oder das Werthaltigmachen der<br />

Forderungen unanfechtbar ist.<br />

Den Kreditgebern ist im Fall der Sicherungszession von K<strong>und</strong>enforderungen zu raten, sich von ihren Schuldnern laufend<br />

mitteilen zu lassen, inwieweit mit K<strong>und</strong>en Kontokorrentabreden bestehen.<br />

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20<br />

Beitrag<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />

Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />

Gestaltung eines Bankenreportings<br />

Autoren:<br />

Stefan Käfferlein,<br />

Wirtschaftsprüfer Steuerberater,<br />

Schwerpunkttätigkeit Sanierung &<br />

Restrukturierung, Jahresabschlussprüfungen,<br />

Internationale Rechnungslegung,<br />

Schneider <strong>und</strong> Geiwitz GmbH,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Steuerberatungsgesellschaft, Augsburg.<br />

Andreas Stocker,<br />

Stadtsparkasse Augsburg,<br />

stellvertretender Abteilungsleiter<br />

KreditConsult, Leiter Gruppe Sanierung.<br />

Aufbau <strong>und</strong> praktische Hinweise.<br />

» Die frühzeitige<br />

Erkennung wirtschaftlicherSchwierigkeiten<br />

in einem<br />

Unternehmen ist insbesondere<br />

vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> von<br />

Basel II von großer<br />

Bedeutung. «<br />

I. Einleitung<br />

w Im Zuge der weltweiten Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise<br />

sind zahlreiche Unternehmen in<br />

fi nanzielle Schwierigkeiten geraten. Für Kreditgeber<br />

ist das Ausfallrisiko deutlich gestiegen.<br />

Dies hat zur Folge, dass bei Banken <strong>und</strong> anderen<br />

Finanziers die Notwendigkeit eines aktiven<br />

Monitorings der ausgereichten Kreditengagements<br />

wieder verstärkt in den Fokus rückt.<br />

Eine wesentliche Rolle spielt in diesem Zusammenhang<br />

die regelmäßige Information der Kreditgeber<br />

über die Entwicklung der Vermögens-,<br />

Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage des Kreditnehmers,<br />

die Bereitstellung einer Soll-Ist Abweichungsanalyse,<br />

die Aufbereitung <strong>und</strong> Erläuterung<br />

aussagekräftiger Kennzahlen sowie ein Ausblick<br />

über die zu erwartende kurzfristige<br />

Entwicklung.<br />

Im Rahmen des Risikofrüherkennungssystems<br />

ist es für die Banken äußerst hilfreich, regelmäßig<br />

detailliert aufbereitete Zahlen <strong>und</strong> Einschätzungen<br />

des Unternehmens zu erhalten,<br />

um frühzeitig negative Marktentwicklungen,<br />

die sich zeitversetzt auf die Ertrags- <strong>und</strong> Finanzlage<br />

eines Unternehmens auswirken, erkennen<br />

zu können.<br />

Die frühzeitige Erkennung wirtschaftlicher<br />

Schwierigkeiten in einem Unternehmen ist<br />

insbesondere vor dem Hintergr<strong>und</strong> von Basel II<br />

von großer Bedeutung. Die Richtlinien aus<br />

Basel II verpfl ichten die Banken, kritische Engagements<br />

als Problemkredite in einer eigenen<br />

Einheit (Sanierungsabteilung) zu führen <strong>und</strong><br />

vor Ausreichung frischer liquider Mittel ein<br />

Sanierungsgutachten (z.B. nach IDW oder MaS/<br />

GoS) anzufordern.<br />

Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, Anregungen<br />

<strong>und</strong> praktische Hinweise für den Aufbau<br />

eines aussagekräftigen Bankenreportings zu<br />

geben. Der Aufbau des Reportings soll exemplarisch<br />

anhand von Beispielen unterstützt <strong>und</strong><br />

verdeutlicht werden.<br />

II. Wichtige Voraussetzungen für<br />

ein Bankenreporting<br />

Der Umfang <strong>und</strong> der Abgabeturnus für ein Bankenreporting<br />

sollten sich zum Einen an der<br />

Größe <strong>und</strong> Komplexität eines Unternehmens<br />

sowie an dem spezifi schen Branchenrisiko <strong>und</strong><br />

zum Anderen an der wirtschaftlichen Situation<br />

des Unternehmens orientieren.<br />

Bei Konsortialfi nanzierungen größerer Unternehmensverb<strong>und</strong>e,<br />

die sich in einer Krisensituation<br />

befi nden, sind höhere Ansprüche an<br />

Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad des Reportings<br />

zu stellen als bei einfach strukturierten Unternehmen<br />

in wirtschaftlich guter Verfassung.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist es sinnvoll, das Bankenreporting<br />

im Monatsturnus zu erstellen. Bei<br />

wirtschaftlich ges<strong>und</strong>en Unternehmen mit<br />

einfacher Struktur kann ein vierteljährliches<br />

Reporting ausreichend sein, sofern monatlich<br />

zumindest Bilanz, Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung<br />

(GuV) <strong>und</strong> eine betriebswirtschaftliche<br />

Auswertung (BWA) eingereicht werden.<br />

Voraussetzung für ein wirkungsvolles Bankenreporting<br />

ist das Vorliegen einer integrierten<br />

Unternehmensplanung bestehend aus<br />

Planbilanz, Plan-GuV <strong>und</strong> daraus abgeleiteter<br />

Liquiditätsplanung zu Beginn eines Jahres.<br />

Zusätzlich sollte die mengenmäßige Leistung<br />

(Planproduktion oder Planleistung) sowie der<br />

Auftragsbestand vorab kalkuliert werden. Die<br />

Planzahlen müssen auf den Berichtsturnus<br />

angepasst sein, also auf Monats- oder Quartalsbasis<br />

vorliegen. Nur dann lässt sich eine<br />

unterjährige Soll/Ist Abweichungsanalyse überhaupt<br />

erstellen.<br />

Unterjährig wird die ursprüngliche Planung<br />

oftmals aufgr<strong>und</strong> neuer Erkenntnisse über die<br />

wirtschaftliche Entwicklung in den noch bevorstehenden<br />

Monaten angepasst. Man spricht<br />

deshalb von Forecast (Vorausschau). Im Bankenreporting<br />

erfolgt somit eine Gegenüberstellung<br />

der Ist-Zahlen der abgelaufenen Periode


mit den Forecast-Zahlen, also den aktualisierten<br />

Planwerten.<br />

Es empfiehlt sich, das Bankenreporting mittels<br />

einer Präsentationssoftware wie Microsoft<br />

PowerPoint aufzubereiten, da hier verbale<br />

Ausführungen mit graphischen <strong>und</strong> tabellarischen<br />

Darstellungen sinnvoll verknüpft werden<br />

können <strong>und</strong> in kompakter Form eine bestmögliche<br />

Übersicht generiert werden kann.<br />

III. Inhalt <strong>und</strong> Aufbau eines<br />

Bankenreportings<br />

Im Folgenden soll die mögliche Gr<strong>und</strong>struktur<br />

eines Bankenreportings am Beispiel eines Produktionsunternehmens<br />

erläutert werden:<br />

1. <strong>Management</strong> Summary<br />

2. Aktueller Status-Quo des Unternehmens/<br />

Unternehmensverb<strong>und</strong>s<br />

3. Markt- <strong>und</strong> Branchenentwicklung<br />

4. Geschäftsentwicklung im abgelaufenen<br />

Monat<br />

a) Darstellung <strong>und</strong> Erläuterung der<br />

GuV-Entwicklung<br />

b) Darstellung der Bilanzentwicklung<br />

c) Darstellung der Liquiditätsentwicklung<br />

5. Ausblick<br />

In den folgenden Abschnitten werden die einzelnen<br />

Teile der Gliederung näher ausgeführt.<br />

Dabei werden auch mögliche Erweiterungen<br />

aufgezeigt.<br />

1. <strong>Management</strong> Summary<br />

Nach der Inhaltsübersicht empfiehlt es sich,<br />

eine einseitige Zusammenfassung über die<br />

Inhalte des Reportings zu liefern, damit der<br />

Adressat in Kurzform die wesentlichen Eckdaten<br />

erhält.<br />

Dabei sind folgende Angaben denkbar (Beispiel<br />

für ein Produktionsunternehmen):<br />

Angabe über Produktionsmenge des<br />

Monats/Produktionsvorschau für Folgemonat<br />

Auftragseingang im Monat <strong>und</strong> kumulierter<br />

Auftragsbestand<br />

Angabe Umsatzerlöse/Rohertrag/EBITDA/<br />

EBIT/Netto-Monatsergebnis<br />

Stand Net <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> oder Liquiditätsstatus<br />

– aktuell freie KK-Linie zum<br />

Monatsende<br />

2. Aktueller Status des Unternehmens/<br />

Unternehmensverb<strong>und</strong>s<br />

Unter diesem Punkt sollten zunächst die wichtigsten<br />

Kennzahlen des Unternehmens im Vergleich<br />

zum Vorjahreszeitraum <strong>und</strong> zum Forecast<br />

dargestellt <strong>und</strong> eine Abweichung des<br />

Ist-Forecast mit Prozentzahlen angegeben<br />

werden.<br />

Wichtige Kennzahlen sind im Einzelnen:<br />

Produktion (Menge)<br />

Umsatzerlöse<br />

Betriebsleistung<br />

Rohertrag<br />

Ergebniszahlen (EBITDA, EBIT, EBT, Monatsüberschuss)<br />

Operating <strong>Cash</strong> flow<br />

Free <strong>Cash</strong> flow<br />

Daneben sollten folgende zusätzliche Informationen<br />

gegeben werden (sofern einschlägig):<br />

Aktueller Bankenspiegel<br />

Auftragsbestand<br />

Umfang Kreditversicherungslimits<br />

Aktueller Stand Factoringvolumen/<br />

Gewährtes Factoring Limit<br />

Wichtige neue Vertragsverhältnisse in der<br />

Berichtsperiode<br />

Mitarbeiterzahl (inkl. wichtige Zu- <strong>und</strong><br />

Abgänge im Berichtszeitraum)<br />

Ein Bankenspiegel sollte alle Bankverbindungen<br />

mit den jeweiligen Darlehens- <strong>und</strong> Kreditlinien<br />

<strong>und</strong> -ständen sowie Angaben über<br />

Laufzeiten, Tilgungs- <strong>und</strong> Zinssätze sowie<br />

Sicherheiten <strong>und</strong> Bürgschaften enthalten.<br />

Ein monatlicher Bankenspiegel könnte z. B. wie<br />

in Abb. 1 aussehen.<br />

3. Markt­ <strong>und</strong> Branchenentwicklung<br />

Den Unternehmen liegen regelmäßig marktrelevante<br />

Informationen, z. B. aus Mitteilungen<br />

von Branchenverbänden (z. B. Verband der<br />

Automobilindustrie), aus Seminar- <strong>und</strong> Messeveranstaltungen<br />

oder aus Gesprächen mit<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Bei Konsortialfinanzierungen<br />

größerer Unternehmensverb<strong>und</strong>e<br />

sind<br />

höhere Ansprüche<br />

an Umfang <strong>und</strong><br />

Detaillierungsgrad<br />

des Reportings<br />

zu stellen. «<br />

21


22<br />

Beitrag<br />

» Im Bankenreporting<br />

erfolgt somit<br />

eine Gegenüberstellung<br />

der Ist­Zahlen<br />

der abgelau fenen<br />

Periode mit den<br />

Forecast­Zahlen. «<br />

Abbildung 1: Bankenspiegel<br />

Konto-Nr. Art des<br />

Kontos<br />

XXXXX Termingeld<br />

XXXXX Betriebs-<br />

mittelkredit<br />

XXXXX Kontokorrent<br />

XXXXX Kontokorrent<br />

Laufzeiten<br />

Darlehen<br />

bzw. Kreditlinien<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Lieferanten vor, die als Gr<strong>und</strong>lage<br />

für die Planung <strong>und</strong> für das interne Reporting<br />

an das <strong>Management</strong> herangezogen werden<br />

können.<br />

Am Beispiel der Automobilindustrie können<br />

dies Neuzulassungszahlen für PkW oder LkW<br />

des abgelaufenen Monats/Quartals, die Preisentwicklung<br />

am relevanten Rohstoff- <strong>und</strong><br />

Absatzmarkt oder die Entwicklung der Wettbewerbssituation<br />

sein. Gerade in der augenblicklich<br />

schwierigen Marktsituation vieler<br />

Unternehmen können durch Insolvenzen von<br />

Wettbewerbern, Lieferanten oder K<strong>und</strong>en<br />

bedeutsame Marktverschiebungen eintreten,<br />

die für ein Unternehmen sowohl Chancen (z. B.<br />

zusätzliche Aufträge, wenn Wettbewerber<br />

durch Insolvenzen vom Markt verschwinden)<br />

als auch Risiken (erhöhte Forderungsausfall-<br />

Bankenspiegel – Stand 31.07.2009 (in €)<br />

Tilgung Zinssatz<br />

Kreditlinie/<br />

Nominaldarlehen<br />

risiken bei K<strong>und</strong>eninsolvenzen; Versorgungsengpässe<br />

<strong>und</strong> höhere Preise im Einkauf bei<br />

Marktbereinigung unter den Lieferanten) dar-<br />

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an.<br />

Informationen über aktuelle Entwicklungen im<br />

Marktumfeld des Unternehmens stellen neben<br />

der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens<br />

selbst ein äußerst wichtiges Indiz für die<br />

Finanziers (Banken, Kreditversicherer, Factorer<br />

<strong>und</strong> auch Mezzaninekapitalgeber) zur Beurteilung<br />

des Risikos ihres finanziellen Engagements<br />

dar. Diese Beurteilung wiederum<br />

ist Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Argumentationsbasis für<br />

Guthaben (+),<br />

Darlehensstand<br />

(–) <strong>und</strong><br />

Inanspruchnahme<br />

Kreditlinie (–)<br />

Freie Kreditlinien<br />

(–)<br />

Sicher heiten<br />

01.07.2009 30.09.2009 0,00 2,85% 0,00 2.500.000,00 0,00 2.500.000,00<br />

01.01.2008 31.12.2010 0,00 3,75% –5.000.000,00 –3.500.000,00 –1.500.000,00<br />

(Verpfändung)<br />

Global zes sion<br />

Ford. A–Z<br />

01.01.2008 31.12.2009 0,00 Euribor<br />

+ 2,50%<br />

01.01.2009 31.12.2011 0,00 Euribor<br />

+ 2,75%<br />

Raumsicherungsüber<br />

eignung<br />

Selbstschuldn.<br />

Bürgschaft<br />

Gesellschafter<br />

–50.000,00 124.725,37 –50.000,00 Ohne Sicherheiten<br />

(b. a. W.)<br />

–1.000.000,00 –500.000,00 –500.000,00 Selbstschuldn.<br />

Bürgschaft<br />

XXXXX Darlehen 01.07.2001 30.06.2011 T€ 30 p.Q. 5,85% –1.200.000,00 –220.000,00 0,00 Gesellschafter<br />

über € 1 Mio.<br />

XXXXX Schuldscheindarle<br />

hen<br />

nachschüssig<br />

01.07.2006 30.06.2012 T€ 750<br />

p. Q. nachschüssig<br />

5,50% -6.000.000,00 -3.000.000,00 0,00 Anteile<br />

Tochtergesellschaften<br />

–13.250.000,00 –4.595.274,63 –2.050.000,00


eine zeitnahe, risikoadäquate Anpassung der<br />

Vertragskonditionen.<br />

4. Geschäftsentwicklung im<br />

abgelaufenen Monat<br />

a) Darstellung <strong>und</strong> Erläuterung der<br />

GuV­Entwicklung<br />

Einleitend bietet es sich an, eine tabellarische<br />

Soll-Ist Gegenüberstellung sowohl für den<br />

abgelaufenen Monat als auch kumuliert von<br />

Jahresbeginn an („Year to date“) zu erstellen.<br />

Diese könnte zusammengefasst wie folgt aussehen<br />

(Beträge sind willkürlich gefasst).<br />

Die tabellarische Gegenüberstellung ist die<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Planabweichungsanalyse.<br />

Die Erläuterungen zur GuV-Entwicklung <strong>und</strong><br />

zur Planabweichung könnten z. B. wie in Abb. 2<br />

aussehen:<br />

„Der Monatsumsatz Juli lag insgesamt<br />

1,2 Mio. € über Plan. Gr<strong>und</strong> hierfür sind kurzfristig<br />

vereinbarte Lieferverträge mit Firma<br />

Abbildung 2: Soll-Ist Gegenüberstellung<br />

XY, die im Forecast noch nicht berücksichtigt<br />

waren. Die Bestandserhöhung um 1,6 Mio. €<br />

hängt mit einem größeren Auftrag der Firma<br />

XY zusammen. Dieser wurde bereits im Juli<br />

gefertigt <strong>und</strong> hat den Vorratsbestand erhöht.<br />

Die Auslieferung der Produktion erfolgt jedoch<br />

erst im August.<br />

Die Betriebsleistung liegt damit im Ergebnis<br />

um 2,9 Mio. € (12%) über Plan.<br />

Die Rohmarge hat sich mit 30,1% deutlich<br />

besser als erwartet entwickelt. Gr<strong>und</strong> hierfür<br />

ist im Wesentlichen, dass der Bezugspreis für<br />

das Vormaterial XY aufgr<strong>und</strong> des aktuell fallenden<br />

Marktpreisniveaus neu verhandelt werden<br />

konnte <strong>und</strong> im Juli erstmalig zu Einsparungen<br />

in einer Größenordnung von € XY Mio. geführt<br />

hat. Zusätzlich konnte durch den Einsatz des<br />

neu angeschafften Verarbeitungszentrums XY<br />

in der Stabilisatorenfertigung die Ausbeute in<br />

der Produktion erhöht <strong>und</strong> somit Rohmaterial<br />

eingespart werden.<br />

Die negative Planabweichung bei den Energie-<br />

<strong>und</strong> Personalaufwendungen ist unmittelbar<br />

auf die höhere Produktion im Juli zurückzufüh-<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Im Rahmen der<br />

Bilanzanalyse ist<br />

die Entwicklung des<br />

Net <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong><br />

von sehr wesentlicher<br />

Bedeutung. «<br />

in Mio. € Ist Juli Forecast Juli Delta Ist Jan.–Juli FC Jan.–Juli Delta<br />

Umsatz erlöse 25,2 93,2% 24,0 99,5% 1,2 5,0% 127,0 103,7% 124,7 104,1% 2,3 1,8%<br />

Bestandsveränderungen<br />

1,6 6,1% 0,0 0,0% 1,6 0,0% –5,0 –4,1% –5,8 –4,9% 0,9 0,0%<br />

So. betr. Erträge 0,2 0,5% 0,1 0,5% 0,1 100,0% 0,5 0,4% 0,9 0,7% –0,4 –43,1%<br />

Betriebsleistung<br />

27,0 100,0% 24,1 100,0% 2,9 12,0% 122,5 100,0% 119,8 100,0% 2,7 2,3%<br />

Materialaufwand 18,9 69,9% 17,6 72,9% 1,3 –7,4% 90,5 73,9% 87,1 72,7% 3,4 3,9%<br />

Rohmarge 8,1 30,1% 6,5 27,1% 1,6 24,6% 32,0 26,1% 32,7 27,3% –0,7 –2,1%<br />

Energieaufwand 1,8 6,6% 1,5 6,2% 0,3 –4,8% 10,5 8,6% 9,9 8,3% 0,5 5,4%<br />

Personalaufwand<br />

2,6 9,6% 2,3 9,4% 0,3 –13,0% 15,4 12,5% 15,1 12,6% 0,2 1,5%<br />

So. betr. Aufwendungen<br />

2,8 10,6% 2,4 9,7% 0,4 –16,6% 15,3 12,5% 14,2 11,8% 1,2 8,2%<br />

EBITDA 0,9 3,3% 0,3 1,7% 0,6 200,0% –9,2 –7,5% –6,6 –5,5% –2,6 39,9%<br />

Abschreibungen 0,7 2,6% 0,7 2,9% 0,0 0,0% 5,0 4,1% 5,1 4,2% –0,1 –1,7%<br />

EBIT 0,2 0,7% –0,4 –1,2% 0,6 150,0% –14,2 –11,6% –11,7 –9,7% –2,5 21,8%<br />

Finanzergebnis 0,4 1,5% 0,5 1,9% –0,1 20,0% 3,4 2,8% 3,8 3,2% –0,4 –10,3%<br />

EBT –0,2 –0,8% –0,9 –3,1% 0,7 77,8% –17,6 –14,4% –15,5 –12,9% –2,1 –13,6%<br />

Ertragssteuern 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 0,0%<br />

Periodenergebnis<br />

–0,2 –0,8% –0,9 –3,1% 0,7 77,8% –17,6 –14,4% –15,5 –12,9% –2,1 –13,6%<br />

23


24<br />

Beitrag<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

ren <strong>und</strong> resultiert aus den längeren Maschineneinsatzzeiten<br />

<strong>und</strong> Überst<strong>und</strong>enzuschlägen für<br />

Mitarbeiter.<br />

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen<br />

sind außerplanmäßige Beratungskosten<br />

im Zusammenhang mit der laufenden<br />

Sanierung <strong>und</strong> Restrukturierung in Höhe von<br />

0,3 Mio. € enthalten.<br />

Per Saldo liegt damit das Ergebnis im Monat Juli<br />

mit –0,2 Mio. € deutlich über Plan (–0,9 Mio. €).<br />

In der Year-to date Betrachtung von Januar–<br />

Juli 2009 liegt die Gesellschaft trotz der über<br />

Plan liegenden Umsatzerlöse weiterhin unter<br />

Forecast-Niveau. Dies liegt im Wesentlichen<br />

in den deutlich erhöhten Materialaufwendungen<br />

im ersten Halbjahr 2009 sowie in der Planabweichung<br />

bei den sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen begründet. Aufgr<strong>und</strong> der nunmehr<br />

günstigeren Einkaufskontrakte bei den<br />

wesentlichen Vormaterialien sowie einem deutlich<br />

zu erwartenden Rückgang bei den Beratungskosten<br />

ist davon auszugehen, dass die<br />

negativen Planabweichungen im Kostenbereich<br />

in den nächsten Monaten wieder aufgefangen<br />

werden können.“<br />

Bei Konzernstrukturen macht es Sinn, neben<br />

der konsolidierten Gruppendarstellung die<br />

Monatswerte der einzelnen Gesellschaften<br />

tabellarisch nebeneinander aufzuführen<br />

<strong>und</strong> ebenfalls kurz zu erläutern. Damit<br />

können Unterschiede in der Performance der<br />

einzelnen Konzerngesellschaften aufgezeigt<br />

werden.<br />

b) Darstellung <strong>und</strong> Erläuterung der<br />

Bilanzentwicklung<br />

Bei der Darstellung der Bilanzzahlen ist vorab<br />

zu entscheiden, welcher Vergleichsstichtag<br />

für eine sinnvolle Gegenüberstellung gewählt<br />

wird. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird man das abgelaufene<br />

Monats- bzw. Quartalsende mit dem entsprechenden<br />

Vormonat/Vorquartal vergleichen. Bei<br />

Unternehmen, die mit ihrem Geschäft saisonalen<br />

Schwankungen unterliegen, kann es sinnvoll<br />

sein, dem laufenden Monat den entsprechenden<br />

Vorjahresmonat gegenüberzustellen.<br />

Die Gegenüberstellung mit dem 31.12. des Vorjahrs<br />

erscheint dagegen eher willkürlich <strong>und</strong> ist<br />

u. E. nur in Ausnahmefällen sinnvoll.<br />

Im Rahmen der Bilanzanalyse ist die Entwicklung<br />

des Net <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> (Vorräte + Forderungen<br />

LuL – Verbindlichkeiten LuL) von sehr<br />

wesentlicher Bedeutung. Diese Größe gibt das<br />

kurzfristig geb<strong>und</strong>ene Betriebskapital wider.<br />

Ein hohes Net <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> ist gleichbedeutend<br />

mit einer hohen Bindung von unverzinster<br />

Liquidität im Unternehmen. Dies kann<br />

in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu einem<br />

erheblichen Liquiditätsproblem für Unternehmen<br />

werden. Durch Vergleich der Net <strong>Working</strong><br />

<strong>Capital</strong> Kennzahl im Zeitablauf <strong>und</strong> mit den<br />

entsprechenden Kennzahlen von Wettbewerbern<br />

kann Aufschluss darüber erreicht werden,<br />

ob das Unternehmen eine angemessene Kapitalbindung<br />

aufweist oder nicht.<br />

Eine zu hohe Kennziffer kann z. B. bedeuten,<br />

dass der Vorratsbestand optimiert werden<br />

muss oder dass ein Zahlungsproblem im<br />

Bereich der Debitoren vorliegt.<br />

Sollte das Net <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> problematisch<br />

sein, kann das Bankenreporting durch eine<br />

Auswertung der Altersstruktur der Forderungen<br />

(Noch nicht fällige Forderungen; Forderungen<br />

fällig > 30 Tage; Forderungen fällig ><br />

60 Tage usw.) ergänzt werden. Ebenso ist eine<br />

mengenmäßige Zusammenstellung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

der einzelnen Positionen des Vorratsbestands<br />

sinnvoll, um mögliche Überbestände<br />

besser identifizieren zu können <strong>und</strong> ggf.<br />

bereits Hinweise auf zusätzlich erforderlichen<br />

Wertberichtigungsbedarf zum Jahresende zu<br />

erhalten.<br />

Eine Möglichkeit, das <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> zu reduzieren,<br />

stellt das Finanzierungsinstrument Factoring<br />

dar. Verkauft ein Unternehmen seine<br />

Forderungen mittels Factoring, stellt die Entwicklung<br />

des Factoringvolumens im Zeitablauf<br />

eine wichtige Information dar. Hieraus kann der<br />

Umfang des Vorfinanzierungsvolumens eines<br />

Unternehmens <strong>und</strong> somit seine Fähigkeit, zeitnah<br />

ausreichende Liquidität für den operativen<br />

Geschäftsbetrieb zu generieren, ersehen<br />

werden.<br />

Die Bilanzwerte sind unterjährig oftmals beeinflusst<br />

von kalkulatorisch abgegrenzten Werten,<br />

z. B. im Bereich der Abschreibungen oder Rückstellungen.<br />

Hier muss die Bank ein Verständnis<br />

dafür entwickeln, welche Aufwendungen kalkulatorisch<br />

abgegrenzt werden <strong>und</strong> wie diese


Abgrenzungen ermittelt werden. Nur dann<br />

können die Monatswerte richtig interpretiert<br />

<strong>und</strong> das Ausmaß möglicher Anpassungsbuchungen<br />

zum Jahresende abgeschätzt werden.<br />

c) Darstellung <strong>und</strong> Erläuterung der<br />

Liquiditätsentwicklung<br />

Im Rahmen der Erläuterung der Liquiditätsentwicklung<br />

ist es zweckmäßig, den erwirtschafteten<br />

<strong>Cash</strong> flow ausgehend vom Periodenergebnis<br />

zu ermitteln (indirekte Methode) <strong>und</strong><br />

differenziert als <strong>Cash</strong> flow aus der operativen<br />

Abbildung 3: Kurzfristige Liquiditätsvorschau<br />

Geschäftstätigkeit, <strong>Cash</strong> flow aus Investitionstätigkeit<br />

(Investments <strong>und</strong> Desinvestments im<br />

Anlagevermögen) <strong>und</strong> <strong>Cash</strong> flow aus Finanzierungstätigkeit<br />

(Neuaufnahme <strong>und</strong> Rückzahlung<br />

von Eigen- <strong>und</strong> Fremdkapital) darzustellen.<br />

Mittels einer solchen Darstellung werden<br />

Finanzierungsquellen <strong>und</strong> die Mittelverwendung<br />

ersichtlich.<br />

Sofern im Berichtszeitraum wesentliche Transaktionen<br />

erfolgt sind, z. B. größere Investitionen/Desinvestitionen<br />

oder Finanzierungsaktivitäten,<br />

sollten diese separat erläutert werden.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

(Alle Angaben in T€) Ist Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan Plan<br />

Einnahmen<br />

KW 32 KW 33 KW 34 KW 35 KW 36 KW 37 KW 38 KW 39 KW 40<br />

1) Umsatzeinzahlungen 1.250 1.050 930 1.125 875 1.200 900 850<br />

2)<br />

Einzahlungen aus Desinvestments<br />

0 500 0 0 275 0 0 100<br />

3)<br />

Einzahlungen aus Kapitalerhöhung<br />

0 0 0 500 0 0 0 0<br />

4)<br />

Rückführung Verrechnungskonto<br />

XY<br />

0 250 0 0 0 250 0 0<br />

5) Steuerrückerstattungen 0 0 0 0 100 0 0 0<br />

6)<br />

Sonstige betriebliche<br />

Einzahlungen<br />

0 125 0 75 0 80 0 50<br />

Summe Einnahmen (E)<br />

Ausgaben<br />

1.250 1.925 930 1.700 1.250 1.530 900 1.000<br />

1) Materialauszahlungen 790 680 645 725 600 610 570 720<br />

2) Energiekosten 200 0 175 0 0 0 125 0<br />

3) Personalkosten 0 0 250 80 0 0 250 80<br />

4) Übrige Auszahlungen 50 60 70 60 55 45 30 50<br />

4) Investitionsauszahlungen 0 0 1.150 0 0 375 0 0<br />

5) Zinsen Fremdmittel 0 0 0 0 0 0 500 0<br />

6) Tilgung Fremdmittel 0 0 0 0 0 0 780 0<br />

Summe Ausgaben (A) 1.040 740 2.290 865 655 1.030 2.255 850<br />

Über-/Unterdeckung (E–A) 210 1.185 –1.360 835 595 500 –1.355 150<br />

Anfangsbestand<br />

Guthabenkonten<br />

0 –4.000 –3.790 –2.605 –3.965 –3.130 –2.535 –2.035 –3.390<br />

Monatliche Über-/Unterdeckung<br />

0 210 1.185 –1.360 835 595 500 –1.355 150<br />

Über-/ Unter deckung –4.000 –3.790 –2.605 –3.965 –3.130 –2.535 –2.035 –3.390 –3.240<br />

Kontokorrent/Betriebsmittellinien<br />

6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000<br />

Freie Liquidität 2.000 2.210 3.395 2.035 2.870 3.465 3.965 2.610 2.760<br />

25


Beitrag<br />

PRAxISTIPPS<br />

Da der <strong>Cash</strong> flow aus der operativen Geschäftstätigkeit<br />

über die Veränderungen der Bilanzpositionen<br />

heraus ermittelt wird, <strong>und</strong> diese<br />

– sofern bedeutsam - bereits im Rahmen der<br />

Bilanzanalyse näher erläutert werden, kann in<br />

diesem Abschnitt darauf verzichtet werden.<br />

5. Ausblick<br />

Der Ausblick sollte sich vom Gr<strong>und</strong>satz auf<br />

die kommende Berichtsperiode beschränken.<br />

Wesentliche Ereignisse, die jenseits dieses Zeitraums<br />

liegen <strong>und</strong> für den Adressaten wichtig<br />

sind, sollten jedoch unmittelbar in das nächste<br />

Reporting einfließen.<br />

Im Ausblick sollten z. B. die Angaben über die<br />

geplanten Produktions-, Umsatz-, <strong>und</strong> Ergebniszahlen<br />

der Folgeperiode <strong>und</strong> – falls das<br />

Unternehmen in einer angespannten Liquidi-<br />

tätssituation ist – eine kurzfristige Liquiditätsvorschau<br />

enthalten sein.<br />

Weitere nützliche Angaben sind Einschätzungen<br />

über die kurzfristige Markt- <strong>und</strong> Branchenentwicklung,<br />

anstehende Veränderungen<br />

im Unternehmen (z. B. Veränderungen in der<br />

strategischen Ausrichtung, wesentliche Mitarbeiterzu-<br />

<strong>und</strong> abgänge, Beantragung/Veränderung<br />

Kurzarbeit etc.) oder der Abschluss<br />

wichtiger Verträge.<br />

Da im Zeitpunkt der Erstellung eines Reportings<br />

die neue Berichtsperiode regelmäßig bereits im<br />

Gange ist, können auch bereits Aussagen über<br />

die voraussichtliche Planerreichung oder ggf. zu<br />

erwartende Abweichungen getroffen werden.<br />

In Abb. 3 wird eine kurzfristigen Liquiditätsvorschau<br />

beispielhaft dargestellt. £<br />

Es empfiehlt sich, in einem Bankenreporting möglichst diejenigen Informationen abzufordern, die das <strong>Management</strong><br />

selbst zur Steuerung <strong>und</strong> Kontrolle des Unternehmens verwendet.<br />

Verfügt ein Unternehmen bereits über ein aussagekräftiges <strong>Management</strong>reporting, sollte dies – sinnvoll angepasst – als<br />

Gr<strong>und</strong>lage für das Bankenreporting herangezogen werden. Dies vermeidet zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Unternehmen<br />

<strong>und</strong> stellt zudem sicher, dass die Banken im Zweifel alle gr<strong>und</strong>legenden, unternehmensrelevanten Daten <strong>und</strong><br />

Informationen erhalten.<br />

Von Praktikern. Für Praktiker.


Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />

I. Einleitung<br />

Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />

Positive Fortführungsprognose<br />

bei Überschuldung eines<br />

Unternehmens<br />

§ 19 Abs. 2 InsO im Lichte des FMStG <strong>und</strong> LG Göttingen Beschl. v. 3.11.08.<br />

w Der Gesetzgeber hatte vor kurzem 1 beschlossen,<br />

§ 19 InsO i. d. F. des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes<br />

(FMStG) 2 bis zum 31.12.2013 beizubehalten,<br />

nachdem zunächst die Änderung<br />

nur bis zum 31.12.2010 befristet war. Die Überschuldung<br />

eines Unternehmens in der Form<br />

einer juristischen Person 3 kann nach der Neuregelung<br />

des § 19 InsO mit einer positiven Fortführungsprognose<br />

widerlegt werden. Es bedarf<br />

mithin keiner „Nachrechnung“ durch einen positiven<br />

Überschuldungsstatus unter „Going-Concern-Prämisse“<br />

4 . Maßgebliches Motiv des FMStG<br />

für die Änderung ist das Bestreben, Unternehmen,<br />

die krisenbedingt erhebliche Wertverluste<br />

in ihren Aktiva erleiden <strong>und</strong> deshalb bilanziell<br />

– <strong>und</strong> nach § 19 InsO a. F. auch insolvenzrechtlich<br />

– überschuldet waren bzw. sind, von einem<br />

Insolvenzverfahren auszunehmen, sofern eine<br />

positive Fortführungsprognose besteht.<br />

Die in Wirtschaft <strong>und</strong> Literatur nachhaltig<br />

begrüßte Maßnahme verhindert in der Tat<br />

ökonomisch widersinnige Ergebnisse 5 . Allerdings<br />

darf bei aller Euphorie nicht übersehen<br />

werden, dass um so sorgfältiger die Voraussetzungen<br />

dieser Privilegierung zu prüfen<br />

sind, je größer die Risiken etwa einer Insolvenzverschleppung<br />

sind. Das bedeutet, dass die<br />

überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführung<br />

des Kriseunternehmens anhand<br />

einer Prognoserechnung dargelegt werden<br />

muss, <strong>und</strong> zwar auf der Gr<strong>und</strong>lage einer nach<br />

betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen durchzuführenden<br />

Ertrags- <strong>und</strong> Finanzplanung.<br />

II. Insolvenzgr<strong>und</strong> Überschuldung<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind bei einer Unternehmenssanierung<br />

zwei Insolvenzgründe zu überprüfen,<br />

nämlich Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) <strong>und</strong><br />

Überschuldung (§ 19 InsO). Soweit keine drohende<br />

6 oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit<br />

vorliegt oder diese zwischenzeitlich ausgeräumt<br />

ist, was im vom LG Göttingen, Beschl.<br />

v. 03.11.2008 - 10 T 119/08 7 -, zu beurteilenden<br />

Sachverhalt der Fall war, bleibt noch die Untersuchung<br />

des Tatbestands der Überschuldung.<br />

1. Positive Fortführungsprognose<br />

Überschuldung liegt demnach vor, wenn das<br />

Vermögen des Schuldners die bestehenden<br />

Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn,<br />

die Fortführung des Unternehmens ist nach den<br />

Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die<br />

überwiegende Wahrscheinlichkeit der Fortführung<br />

muss anhand einer qualifi zierten Fortführungsprognose<br />

nebst Planverprobung<br />

dargelegt werden. Dabei ist anerkannt, dass<br />

dies eine nach betriebswirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

durchzuführende Ertrags- <strong>und</strong> Finanzplanung<br />

erfordert. (OLG München GmbHR 1998,<br />

281; OLG Schleswig GmbHR 1998, 536, dazu<br />

EWiR1998, 271 (v. Gerkan) Bork, ZIP 2000, 1709;<br />

Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl . § 19 Rz. 27; Theewen,<br />

MaRisk-Handbuch Sanierung, S. 72ff .) Die Fortführungsprognose<br />

muss nach sachgerechten<br />

Kriterien <strong>und</strong> für sachverständige Dritte nachvollziehbar<br />

erstellt werden. Regelmäßig ist sie<br />

Teil eines qualifi zierten, plausiblen Sanierungskonzepts,<br />

auf dessen Gr<strong>und</strong>lage sodann ein<br />

Finanzplan aufzustellen ist, in dem die fi nanzielle<br />

Entwicklung des Unternehmens für den<br />

Prognosezeitraum dargestellt werden muss<br />

(Uhlenbruck, InsO, § 19 Rz. 28; Theewen, MaRisk-<br />

Handbuch Sanierung, S. 72ff .).<br />

2. Geeigneter Gutachterkreis<br />

Immer wieder diskutiert wird die Frage, welche<br />

Anforderungen an denjenigen gestellt werden<br />

Autor:<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

Dr. Eckhard M. Theewen,<br />

Rechtsanwalt <strong>und</strong> Fachanwalt für<br />

Bank­ <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht,<br />

Lehrbeauftragter der Hagen Law<br />

School an der FernUniversität in Hagen,<br />

DR. THEEWEN BANKRECHTSPRAXIS,<br />

Kanzlei für Bank­ <strong>und</strong> Kapitalanlagerecht,<br />

Sanierung <strong>und</strong> Insolvenz,<br />

Düsseldorf, Tätigkeitsschwerpunkt<br />

Unternehmenssanierungen.<br />

» Die Überschuldung<br />

eines Unternehmens<br />

in der Form einer<br />

juristischen Person<br />

kann nach der Neuregelung<br />

des § 19<br />

InsO mit einer positivenFortführungsprognosewiderlegt<br />

werden. «<br />

1 Die ursprüngliche Befristung bis zum 31.12.2010<br />

ist bis zum 31.12.2013 verlängert worden durch<br />

das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von<br />

Unternehmen, von B<strong>und</strong>estag <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esrat<br />

verabschiedet am 8.9.2009 bzw. 18.9.2009.<br />

2 Art. 5 FMStG vom 17.10.2008 BGBl 2008 I, 1982 ff .<br />

3 § 19 Abs. 1 InsO.<br />

4 Hirte/Knof, WM 2009 S. 1961, 1968.<br />

5 Sikora, NWB 2009 S. 3288, 3291.<br />

6 § 18 InsO.<br />

7 ZIP 2009 S. 382.<br />

27


28<br />

Beitrag<br />

» Die überwiegende<br />

Wahrscheinlichkeit<br />

der Fortführung muss<br />

anhand einer qualifiziertenFortführungsprognose<br />

nebst<br />

Planverprobung dargelegt<br />

werden. «<br />

8 Die Frage der nachträglichen Begutachtung<br />

werfen Hirte/Knof, WM 2009 S. 1961, 1967 auf<br />

<strong>und</strong> verweisen mit Blick auf IDW 2002 S. 329 <strong>und</strong><br />

Rockel/Andersch WPg 2009, S. 146 darauf, dass<br />

die Erstellung von Konzepten Sache der Sanierungsberater<br />

<strong>und</strong> die Prüfung von Konzepten<br />

Aufgabe der Wirtschaftsprüfer sei. Unter Bezugnahme<br />

auf Grabow, Kreditvergabe im Turnaro<strong>und</strong>,<br />

Kreditpraxis 1997, S. 4, 5, weisen Hirte/<br />

Knof indes auch darauf hin, dass die Kreditwirtschaft<br />

Sanierungsberater bevorzuge. Inwieweit<br />

überhaupt eine Begutachtung von Sanierungskonzepten<br />

– außerhalb eines Rechtsstreits über<br />

Scheinsanierung, Insolvenzverschleppung <strong>und</strong><br />

dergl. – durch Wirtschaftsprüfer (oder Sanierungsberater)<br />

in Frage kommt, ist angesichts der<br />

internen Aufgabe der Banken (vgl. etwa „Model<br />

Pro“ des DSGV), die in Sanierungsgutachten <strong>und</strong><br />

-konzepten enthaltenen Aussagen zu plausibilisieren,<br />

fraglich. Im Übrigen vgl. auch Kaufmann,<br />

in Buth/Hermanns, Restrukturierung, Sanierung,<br />

Insolvenz. 3. Aufl. § 23, Rdnr. 19 ff.<br />

9 Theewen, Marisk-Handbuch Sanierung, S. 72.<br />

10 So noch BGHZ 10, 228. Später scheint der BGH<br />

dieses Erfordernis nicht mehr aufrecht erhalten<br />

zu haben. Das Erfordernis eines externen Gutachters<br />

bejahend z. B. Obermüller, Rdn. 5.131,<br />

Theewen, MaRisk-Handbuch Sanierung S. 72,<br />

ders., WM 2004 S. 105, 109, ders., BKR 2003<br />

S. 141, 145f.; dagegen Wenzel, NZI 1999 S. 294,<br />

298.<br />

11 Vgl. Kaufmann, in Buth/Hermanns, Restrukturierung,<br />

Sanierung, Insolvenz. 3. Aufl. § 23,<br />

Rdnr. 19 ff.<br />

12 Die Initiativen des IDW FAR 1/1991 <strong>und</strong> ES 6 unterstreichen<br />

das Selbstverständnis der Wirtschaftsprüfer,<br />

für die Erstellung von Sanierungskonzepten<br />

berufen zu sein. Vgl. hierzu auch die<br />

zahlreichen Stellungnahmen von Vertretern der<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe auf der Internetseite<br />

des IDW http://www.idw.de/idw/portal/<br />

n281334/d302256/search/portal.do<br />

13 Näheres unter http://www.fachseminarevon-fuerstenberg.de/fachberaterlehrgaenge/<br />

fachberater-fur-sanierung-<strong>und</strong>-insolvenz<br />

verwaltung-dstv-e-v-2009-2010/<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

müssen, der die Fortführungsprognose erstellt 8 .<br />

Nach der Rechtsprechung des BGH soll die<br />

objektive Sanierungsfähigkeit des Kriseunternehmens<br />

durch einen objektiven – nicht<br />

notwendigerweise unabhängigen 9 oder<br />

unbeteiligten – branchenk<strong>und</strong>igen Wirtschaftsfachmann<br />

10 festgestellt werden. In<br />

erster Linie haben sich daher auf Sanierung bzw.<br />

Restrukturierung spezialisierte Unternehmensberater<br />

<strong>und</strong> Unternehmensberatungsgesellschaften<br />

bewährt 11 . Aber auch entsprechend<br />

versierte Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong> Steuerberater<br />

können in Betracht kommen, wenn sie<br />

die erforderliche Expertise aufweisen 12 oder<br />

diese jeweils anlass- bzw. projektbezogen beiziehen.<br />

Die Initiativen des IDW FAR 1/1991 <strong>und</strong><br />

ES 6 unterstreichen das Selbstverständnis der<br />

Wirtschaftsprüfer, für die Erstellung von Sanierungskonzepten<br />

berufen zu sein. Die Steuerberaterlehrgänge<br />

zum „Fachberater für Sanierung<br />

<strong>und</strong> Insolvenzverwaltung“ <strong>und</strong> Fachberater<br />

Abbildung 1: „Grobstruktur eines Sanierungsgutachtens“<br />

Sanierungsgutachten<br />

Grobstruktur eines Sanierungsgutachtens<br />

für Vermögens- <strong>und</strong> Finanzplanung” bilden<br />

nach Auffassung des DStV die entscheidenden<br />

Gr<strong>und</strong>lagen, den steuerberatenden Berufen<br />

zu ermöglichen, im Wege einer projektsteuernden<br />

Funktion Sanierungskonzeptaufgaben<br />

wahrzunehmen 13 . So bietet sich an, sogenannte<br />

Projektteams zu bilden, im Rahmen<br />

derer der Steuerberater des Unternehmens in<br />

im Einzelfall zu definierendem Umfang gemeinsam<br />

mit einem spezialisierten Berater tätig wird.<br />

Auf diese Weise soll in angemessener Weise<br />

erreicht werden, dass Datenvollständigkeit,<br />

Branchen- <strong>und</strong> Märkte-Know-how, Methodik<br />

sowie Qualitätssicherung gewährleistet sind.<br />

III. Inhalte eines Sanierungsgutachtens<br />

1. Beschreibung des Unternehmens<br />

• Bisherige Unternehmensentwicklung<br />

• Rechtliche Verhältnisse<br />

• Finanzwirtschaftliche Verhältnisse<br />

• Leistungswirtschaftliche Verhältnisse<br />

• Organisatorische Strukturen<br />

2. Unternehmensanalyse<br />

• Analyse der Krisenursachen<br />

• Beurteilung der Unternehmenssituation<br />

3. Leitbild des sanierten Unternehmens<br />

• Corporate Identity<br />

• Entwicklung der Tätigkeitsfelder <strong>und</strong> Marktstrategien<br />

• Ausrichtung der Funktionen<br />

• Künftige gesellschaftsrechtliche Struktur<br />

• Beziehungen zu Kapitalgebern<br />

4. Sanierungsmaßnahmen<br />

• Finanzwirtschaftlich<br />

- Gesellschafter<br />

- Kreditinstitute<br />

- Lieferanten<br />

- Finanzbehörden<br />

- Sozialversicherungsträger<br />

- Ö�entliche Hand (Subventionen)<br />

• Leistungswirtschaftlich<br />

- Personal<br />

- Produktion<br />

- Forschung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

- <strong>Management</strong><br />

- Material<br />

- Vertrieb<br />

5. Zusammenfassende Fortführungsprognose<br />

6. Planverprobung<br />

Zunächst ist zur näheren Klarstellung zu sagen,<br />

dass es keine Legaldefinition für die Begriffe<br />

Sanierungskonzepzt


Sanierungsgutachten, Sanierungskonzept <strong>und</strong><br />

Fortführungsprognose gibt. Richtigerweise<br />

wird man Sanierungskonzept <strong>und</strong> Fortführungsprognose<br />

als essentielle Elemente eines<br />

Sanierungsgutachtens bezeichnen.<br />

Aus Gründen der Prüfbarkeit, im Interesse<br />

eines qualifizierten Sanierungscontrollings 14<br />

<strong>und</strong> nicht zuletzt auch als Instrument zur<br />

Abwehr von Insolvenzverschleppungsvorwürfen<br />

werden Sanierungsgutachten schriftlich<br />

erstellt 15 . Das externe Gutachten dient<br />

auch zur rechtlichen Absicherung der Sanierungsstrategie<br />

des Kreditinstituts <strong>und</strong> des Weiteren<br />

mit Rücksicht auf das Erfordernis angemessener<br />

Kreditrisikosteuerung nach § 25a<br />

Abs. 1 KWG der Dokumentation der Vertretbarkeit<br />

risikorelevanter Maßnahmen im Rahmen<br />

der Sanierung 16 .<br />

1. Anknüpfungspunkte nach der<br />

Rechtsprechung<br />

Die inhaltlichen Anforderungen an ein derartiges<br />

Gutachten sind vom Gesetzgeber nicht<br />

präzisiert worden. Allerdings hat auch hier die<br />

Rechtsprechung insbesondere im Zusammenhang<br />

mit der Beurteilung ernsthafter Sanierungsbemühungen<br />

von Sicherungsgebern<br />

<strong>und</strong> -nehmern, die eine Anfechtung von Kreditsicherheiten<br />

wegen Gläubigerbenachteiligungsabsicht<br />

oder Vorwürfe der Insolvenzverschleppung<br />

ausschließen wollen, eine Reihe<br />

von Kriterien für ein Sanierungskonzept aufgestellt,<br />

die als Tatbestandsmerkmale herangezogen<br />

werden können. Ein ernsthafter Sanierungsversuch<br />

setzt nach der Rechtsprechung<br />

ein in sich schlüssiges Konzept voraus, das von<br />

den erkannten <strong>und</strong> erkennbaren tatsächlichen<br />

Gegebenheiten ausgeht <strong>und</strong> nicht offensichtlich<br />

<strong>und</strong>urchführbar ist 17 .<br />

So wird ein Sanierungsgutachten sowohl eine<br />

qualifizierte Aussage zur Wahrscheinlichkeit<br />

der Unternehmensfortführung treffen als auch<br />

ein Konzept vorweisen, wie die konkret definierten<br />

Ziele mit welchen Mitteln binnen welcher<br />

Fristen erreicht werden können.<br />

Als maßgebliche Elemente sind anerkannt:<br />

Analyse der wirtschaftlichen Lage des<br />

Schuldners im Rahmen seiner Wirtschaftsbranche<br />

<strong>und</strong> der Krisenursachen<br />

Analyse der Vermögens-, Ertrags- <strong>und</strong><br />

Finanzlage<br />

Definition von Sanierungsmaßnahmen, die<br />

objektiv sanierungstauglich sind<br />

Planrechnungen<br />

Die Planrechnungen können dabei nicht allein<br />

deshalb als ungeeignet angesehen werden,<br />

weil sie auf rechnerischen, mit tatsächlichen<br />

Unsicherheiten behafteten Annahmen beruhen.<br />

Entscheidend ist, dass die Prämissen plausibilisiert<br />

sind. In diesem Zusammenhang ist<br />

zu berücksichtigen, dass die objektive Sanierungsfähigkeit<br />

in einem ggfs. fortzuentwickelnden<br />

Sanierungskonzept dokumentiert<br />

werden muss, bei dem Planabweichungen<br />

bei der Umsetzung zu sofortigen (Gegen)Maßnahmen<br />

Anlass zu führen haben 18 . Derartige<br />

Planabweichungen sind indes nur hinreichend<br />

identifizierbar, wenn messbare Covenants <strong>und</strong><br />

Meilensteine implementiert sind 19 . Idealerweise<br />

sind bei Erstellung des Konzeptes bereits<br />

erste Ansätze 20 in die Tat umgesetzt 21 , doch ist<br />

dies kein ausschließlicher Anknüpfungspunkt<br />

für die Annahme ernsthafter <strong>und</strong> begründeter<br />

Aussichten auf Erfolg 22 .<br />

Im Übrigen kommen die Kriterien in Betracht,<br />

die die Rechtsprechung des Il. Zivilsenats des<br />

BGH 23 im Zusammenhang mit den Insolvenzauslösungstatbeständen<br />

<strong>und</strong> die Rechtsprechung<br />

des IV. Zivilsenats des BGH 24 hinsichtlich<br />

der Bankenhaftung nach § 826 BGB 25<br />

im Falle der Gewährung eines Sanierungskredits<br />

bei einem erfolglosen Sanierungsversuch<br />

zum Schutz der Gläubiger aufgestellt haben.<br />

2. Anknüpfungspunkte aus<br />

der Wirtschaft<br />

Die Einhaltung der strengen Maßstäbe der<br />

Rechtsprechung des BGH zur Beurteilung der<br />

objektiven Sanierungsfähigkeit bietet in Wirtschaftsleben<br />

<strong>und</strong> kreditwirtschaftlicher Praxis<br />

Rechtssicherheit. Das Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

e. V. (IDW) hat in seine Stellungnahme<br />

FAR 1/1991 zu den Anforderungen an die<br />

Erstellung von Sanierungskonzepten die<br />

Leitlinien der Rechtsprechung hat einfließen<br />

lassen 26 Damit schuf es einen über den Berufsstand<br />

der Wirtschaftsprüfer hinaus zwar nicht<br />

verbindlichen, aber anerkannten Standard 27<br />

hinsichtlich der Erstellung von Sanierungskonzepten,<br />

der im Wesentlichen auch im Ein-<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Ein ernsthafter<br />

Sanierungsversuch<br />

setzt ein in sich<br />

schlüssiges Konzept<br />

voraus, das von<br />

den erkannten <strong>und</strong><br />

erkennbaren tatsächlichenGegebenheiten<br />

ausgeht<br />

<strong>und</strong> nicht offensichtlich<strong>und</strong>urchführbar<br />

ist. «<br />

14 Theewen, MaRisk-Handbuch Sanierung, S. 88.<br />

15 Hirte/Knof, WM 2009, 1961, S. 1967.<br />

16 Theewen, Marisk-Handbuch Sanierung, S. 72.<br />

17 OLG München, GmbHR 1998, S. 281.<br />

18 Theewen, MaRisk-Handbuch Sanierung, S. 88.<br />

19 Haghani/Holzamer, in Buth/Hermanns, Restrukturierung,<br />

Sanierung, Insolvenz. 3. Aufl. § 21,<br />

Rdnr. 8 ff.; Theewen, MaRisk-Handbuch Sanierung,<br />

S. 126.<br />

20 Zu denken ist an Ad-hoc-Maßnahmen mit Liquiditätswirksamkeit<br />

wie z. B. Gesellschafterbeiträge,<br />

Verzögerung der Zahlung von<br />

Verbindlichkeiten <strong>und</strong> Beschleunigung der Außenstände<br />

Überbrückungskredit usw.<br />

21 So Hirte/Knof, WM 2009 S. 1961, 1968.<br />

22 So aber wohl Hirte/Knof, WM 2009 S. 1961, 1968<br />

unter Berufung auf BGH WM 1993 S. 270 Rdn. 30,<br />

WuB VI B. § 31 Nr. 1 KO 1.93 Hefermehl/Branz, ZIP<br />

1993 S. 276, EWiR 1993 S. 161 ( Onusseit)<br />

23 BGH WM 2204, 1075 = DStR 2004, 1053 = NZG<br />

2004, 619 = NZI 2005, 284 = ZIP 2004, 1049 =<br />

ZinsO 2004, 679; WuB II C. § 30 GmbHG 2.04 v.<br />

Gerkan.<br />

24 BGHZ 10, 228.<br />

25 Ausführlich Theewen, BKR 2003 S. 141, 145 f.,<br />

ders., MaRisk-Handbuch Sanierung, S. 209 ff.<br />

26 FN-IDW 1991 S. 319.<br />

27 Hirte/Knof, WM 2009 S. 1961, 1968.<br />

29


30<br />

Beitrag<br />

» Selbst bei sog.<br />

kleineren Engagements,<br />

bei denen sich<br />

die Kredit wirtschaft<br />

auf der Suche nach<br />

geeigneten Gutachtern<br />

mit auskömmlichen<br />

Honoraren<br />

schwer tut, besteht<br />

kein Anlass, auf<br />

qualifizierte Sanierungsberater<br />

zu<br />

verzichten. «<br />

28 Näheres unter www.isu-institut.com.<br />

29 Hirte/Knof, WM 2009 S. 1961, 1968.<br />

30 Theewen, MaRisk-Handbuch Sanierung, S. 73.<br />

31 Die Kosten der größeren Beratungsgesellschaften<br />

stehen in solchen Fällen außer Verhältnis<br />

zur Unternehmens- bzw. Umsatzgröße.<br />

32 Näheres unter www.bankrechtspraxis.de.<br />

33 LG Göttingen ZIP 2009 S. 382, 384.<br />

34 Sikora, NWB 2009 S. 3288, 3291.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

klang mit den in Wissenschaft <strong>und</strong> Praxis vertretenen<br />

Auffassungen zu den Anforderungen an<br />

die Erstellung von Sanierungsgutachten steht.<br />

Fachausschuss Recht (FAR) <strong>und</strong> Hauptfachausschuss<br />

(HFA) des lDW haben an den Anforderungen<br />

weiter gearbeitet <strong>und</strong> unter dem<br />

01.08.2008 den Entwurf eines IDW Standards<br />

ES 6 zu den Anforderungen an die Erstellung<br />

von Sanierungskonzepten vorlegt, der ohne<br />

wesentliche Änderungen zeitnah die alte Verlautbarung<br />

ersetzen wird. Parallel gab es eine<br />

Initiative aus der Wirtschaft, die zur Entwicklung<br />

der Sanierungsstandard MaS des ISU-Instituts<br />

führte 28 .<br />

Auch wenn in der Sanierungspraxis, selbst bei<br />

selben Branchen oder Märkten, kein Fall wie<br />

der andere ist <strong>und</strong> hinsichtlich der Ansatzpunkte,<br />

der Gewichtung usw. unterschiedliche<br />

Auffassungen vertreten werden können,<br />

bieten derartige Standards praxisrelevante<br />

Orientierungshilfen 29 .<br />

Selbst bei sogenannten kleineren Engagements,<br />

also Fällen kleiner Firmenk<strong>und</strong>en oder<br />

Gewerbetreibender, bei denen sich die Kreditwirtschaft,<br />

die ja aus Zeit-, Mengengerüst- <strong>und</strong><br />

Haftungserwägungen auf Eigengutachten verzichtet<br />

30 auf der Suche nach geeigneten Gutachtern<br />

mit auskömmlichen Honoraren schwer<br />

tut 31 , besteht kein Anlass, auf qualifizierte<br />

Sanierungsberater zu verzichten 32 .<br />

IV. Folgen fehlender positiver<br />

Fortführungsprognose<br />

Nur soweit also ein Gutachten in qualifizierter<br />

Form zur Unternehmensfortführung eine<br />

nachprüfbare positive Prognose abgibt, bleibt<br />

eine insolvenzrechtliche Überschuldung außer<br />

Betracht. So hat es auch das LG Göttingen gesehen,<br />

das über einen eindeutigen Fall zu entscheiden<br />

hatte, nach dem weder allgemein<br />

ein qualifiziertes Sanierungsgutachten noch<br />

eine konkrete Darlegung der Schuldnerin vorlagen,<br />

wie die Beseitigung der Überschuldung<br />

bewältigt werden könnte, zumal unstreitig der<br />

Geschäftsbetrieb eingestellt war <strong>und</strong> Ausführungen<br />

des Schuldners dazu, wie er wieder aufgenommen<br />

werden sollte, fehlten 33 .<br />

V. Fazit<br />

Abbildung 2: „Verzahnung der Prozessschritte im Turnaro<strong>und</strong>“<br />

Verzahnung der Prozessschritte im Turnaro<strong>und</strong><br />

Ermittlung der Verlustquellen<br />

<strong>und</strong> Überschuldungsursachen<br />

Ableitung von Strategien <strong>und</strong><br />

Maßnahmen<br />

Einschätzung der Risiken einer<br />

Sanierung<br />

Sanierungscontrolling<br />

Messung der Zielerreichung<br />

Quelle: Theewen, MaRisk-Handbuch Sanierung, S. 88<br />

Die Verlängerung der Geltungsdauer des § 19<br />

Abs. 2 InsO n. F. zum 31.12.2013 ist in jedem<br />

Falle zu begrüßen 34 , auch wenn nicht recht<br />

plausibel erscheint, warum der Gesetzgeber<br />

– von den Ursachen der Finanzkrise bzw. der<br />

Markt Finanzen <strong>und</strong> Vermögen<br />

Kosten <strong>Management</strong><br />

Quanti�zierung insbesondere der<br />

Ansätze zur Ergebnisverbesserung<br />

Umsetzung<br />

Reporting<br />

Sanierungserfolg <strong>und</strong> -ende


Vermeidung von Bankenpleiten abgesehen –<br />

überhaupt an der gr<strong>und</strong>sätzlichen Befristung<br />

festgehalten hat. Insoweit bleibt zu hoffen,<br />

dass er diese neuerliche Frist bei Zeiten einer<br />

Überprüfung unterziehen wird, da die aktuelle<br />

Regelung hinreichend kontrollierbare Möglichkeiten<br />

erschließt, von einer Insolvenzantragstellung<br />

abzusehen, wenn eine positive Fortführungsprognose<br />

vorliegt 35 . Ansonsten wird<br />

Stichtag für die Vorlage eines positiven Sanierungsgutachtens<br />

das Jahresende 2013 sein. Nur<br />

Unternehmen, die binnen dieser Frist eine qualifizierte<br />

positive Fortführungsprognose vorweisen<br />

können, bleiben von der Insolvenzantragstellung<br />

wegen Überschuldung verschont,<br />

PRAxISTIPPS<br />

auch wenn der Sanierungsprozess selbst den<br />

Stichtag überschreitet.<br />

Hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität<br />

einer solchen Prognose ist zu sagen, dass sie<br />

im Kontext qualifiziertes Sanierungsgutachten<br />

<strong>und</strong> -konzepte, die von Wirtschaftsfachleuten<br />

erstellt werden, zu sehen sind. Fehlt es daran,<br />

ist die Insolvenz wegen Überschuldung unvermeidbar.<br />

Die Entscheidung des LG Göttingen<br />

ist dafür ein beredtes Beispiel. Aufwendiger<br />

dürfte die Bewertung der Fälle sein, bei denen<br />

die Unternehmenstransparenz, die Prämissen,<br />

die Qualität des Konzeptes oder die darauf aufbauenden<br />

Planrechnungen im Streit sind 36 . £<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

Auch wenn das Augenmerk vieler Kriseunternehmen vorwiegend auf der Behebung des Insolvenzgr<strong>und</strong>es Zahlungsunfähigkeit<br />

liegt, muss auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung zur Insolvenz führen. Eine positive Fortführungsprognose<br />

„heilt“ den Tatbestand der Überschuldung.<br />

An eine positive Fortführungsprognose sind im Kontext qualifizierter Sanierungsgutachten hohe Anforderungen zu stellen.<br />

In der Wirtschaft anzutreffende Standards können eine praktische Richtschnur bei der Erstellung oder Beurteilung von<br />

Sanierungsgutachten <strong>und</strong> -konzepten sein.<br />

Nicht nur Sanierungsberatungsgesellschaften sind qualifizierte Partner im Turn-aro<strong>und</strong>-Prozess, sondern auch Wirtschaftsprüfer<br />

<strong>und</strong> Steuerberater mit entsprechendem „backgro<strong>und</strong>“.<br />

Auch bei kleineren Engagements sind professionelle Sanierungskonzepte darstellbar.<br />

35 Sikora, NWB 2009 S. 3288, 3291.<br />

36 Hierzu fehlt es bislang bezogen auf vorliegende<br />

Fragestellung, soweit ersichtlich, an veröffentlichter<br />

Rechtsprechung.<br />

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31<br />

Von Praktikern. Für Praktiker.


32<br />

Beitrag<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />

Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />

Konzentrationsrisiken<br />

Autoren:<br />

Philip Stegner,<br />

Abteilungsleiter Kreditrisikomanagement<br />

/­sekretariat <strong>und</strong><br />

Markus Grünewald,<br />

Senior Controller, Abteilung<br />

Kreditrisikomanagement /­sekretariat,<br />

Frankfurter Sparkasse.<br />

Defi nition, Messung <strong>und</strong> Überwachung gemäß neuer MaRisk.<br />

» Der BaFin geht es<br />

besonders darum,<br />

dass sich die Institute<br />

mit den Konzentrationsrisikenbeschäftigen<br />

<strong>und</strong> sich intensiv<br />

mir Ihren „Klumpen“<br />

auseinandersetzen. «<br />

1 Deutsche B<strong>und</strong>esbank, Monatsbericht, Juni<br />

2006, S. 35 ff .<br />

2 Konsultation 3/2009: 2. Entwurf der MaRisk in<br />

der Fassung vom 24.06.2009, S. 44.<br />

3 Brief zur Konsultation 3/2009: 2. Entwurf der<br />

MaRisk in der Fassung vom 24.06.2009, S. 2.<br />

I. Einleitung<br />

w Das Thema Konzentrationsrisiken ist mit der<br />

Neufassung der Mindestanforderungen an das<br />

Risikomanagement (MaRisk) wieder aktuell in<br />

die bankpolitische Diskussion gekommen. Im<br />

zweiten Entwurf der MaRisk waren die Konzentrationsrisiken<br />

eine eigene Risikoklasse. Dies<br />

wurde im nun vorliegenden dritten Entwurf<br />

unter systematischen Gesichtspunkten in die<br />

Anforderungen des Moduls BTR 5 <strong>und</strong> in den<br />

allgemeinen Teil überführt. Die B<strong>und</strong>esbank hat<br />

sich mit diesem Thema schon in ihrem Monatsbericht<br />

vom Juni 2006 1 beschäftigt.<br />

Bei Konzentrationsrisiken „handelt es sich um<br />

Adressen- <strong>und</strong> Sektorkonzentrationen, regionale<br />

Konzentrationen <strong>und</strong> sonstige Konzentrationen,<br />

die relativ gesehen zum Risikodeckungspotential<br />

zu erheblichen Verlusten<br />

führen können …“ 2 Der BaFin geht es besonders<br />

darum, dass sich die Institute mit den<br />

Konzentrationsrisiken beschäftigen <strong>und</strong> sich<br />

intensiv mir Ihren „Klumpen“ auseinandersetzen<br />

3 . Die Institute werden somit aufgefordert<br />

sich Gedanken zu machen, wie sie mit<br />

den Konzentrationsrisiken umgehen <strong>und</strong> wie<br />

diese gemessen werden können. Der vorliegende<br />

Beitrag soll einige Ansätze zur Messung<br />

<strong>und</strong> Überwachung von Konzentrationsrisiken<br />

liefern.<br />

Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen<br />

werden, dass für die Messung der Konzentrationsrisiken,<br />

die Art <strong>und</strong> Umfang der Geschäftstätigkeit<br />

eines Instituts <strong>und</strong> damit die Komplexität<br />

der verwendeten Methoden <strong>und</strong><br />

– natürlich – die Größe eines Instituts maßgeblich<br />

ist. Dies entbindet andererseits dennoch<br />

kein einziges Institut von der Pfl icht, die Methodik<br />

<strong>und</strong> die tatsächliche Anwendung der Verfahren<br />

zur Berechnung der Konzentrationsrisiken<br />

laufend zu überwachen.<br />

Gegenstand des Beitrags ist zunächst die Identifi<br />

kation möglicher Konzentrationsrisiken<br />

sowie deren Beurteilung im Hinblick auf Rele-<br />

vanz. Anschließend wird die Steuerung <strong>und</strong><br />

Überwachung von Konzentrationsrisiken dargestellt.<br />

Betrachtet wird dabei ausschließlich<br />

die Auswirkung möglicher Konzentrationsrisiken<br />

auf das Adressenrisiko.<br />

II. Identifikation <strong>und</strong> Beurteilung<br />

von Risikokonzentrationen<br />

1. Single­Name Konzentrationen<br />

Das Adresskonzentrationsrisiko stellt das fi rmenspezifi<br />

sche Risiko in einem Kreditportfolio<br />

dar, welches durch das Ausfallrisiko großer<br />

Kreditnehmer entsteht. Das fi rmenspezifi sche<br />

Risiko umfasst die Risiken, die sich aus dem<br />

potenziellen Ausfall eines einzelnen Kreditnehmers<br />

oder einer rechtlich miteinander verb<strong>und</strong>enen<br />

Gruppe von Kreditnehmern ergeben.<br />

Von Adressenkonzentrationsrisiken spricht<br />

man dann, wenn die Forderungen an einem<br />

Kreditnehmer einen Großteil der Gesamtforderung<br />

eines Portfolios ausmachen. Im Gegensatz<br />

zu der systematischen Risikokomponente kann<br />

das fi rmenspezifi sche Risiko durch Diversifi kation<br />

reduziert werden.<br />

Im Folgenden werden drei Methoden zur Messung<br />

von Konzentrationsrisiken dargestellt.<br />

a) Kreditportfoliomodell<br />

Mit Hilfe eines Kreditportfoliomodells ist die<br />

Messung von Konzentrationsrisiken möglich.<br />

Im Rahmen von Monte-Carlo-Simulationen<br />

werden Ausfallereignisse erzeugt <strong>und</strong> das Kreditportfolio<br />

entsprechend bewertet. Die resultierende<br />

Verlustverteilung zeigt dabei die für<br />

Kreditausfälle (im Gegensatz zur Normalverteilung)<br />

typische Schiefe mit den fat tails an.<br />

Genau in diesen fat tails zeigen sich die seltenen,<br />

aber für das Portfolio bedeutenden Ausfälle<br />

großer Adressen. Das Verhältnis des unerwarteten<br />

Risikos zum erwarteten Risiko ist ein<br />

Gradmesser für Größenkonzentrationen (Portfoliokennzahl<br />

q). In einem optimal diversifi -


zierten Portfolio, in dem Größenkonzentrationen<br />

keine Rolle spielen ergeben sich demnach<br />

q-Werte von nahe 1. Je stärker der Ausfall einzelner<br />

Adressen die gesamte Verlustverteilung<br />

beeinflusse, desto höher sind das unerwartete<br />

Risiko im Vergleich zum erwarteten Risiko <strong>und</strong><br />

damit der Q-Wert.<br />

b) Granularitätsanpassung<br />

Das Kreditrisikomodell, das dem Internen<br />

Ratingbasierten (IRB) Ansatz von Basel II<br />

unterliegt, berücksichtigt die Adressenkonzentration<br />

nicht. Es wird vielmehr angenommen,<br />

dass das Portfolio einer Bank perfekt<br />

granular ist, in dem Sinne, dass jeder einzelne<br />

Kredit nur einen sehr kleinen Anteil am Gesamtportfolio<br />

beiträgt. Reale Kreditportfolios der<br />

Banken sind selbstverständlich nicht perfekt<br />

granular.<br />

Im ersten Entwurf von Basel II wurde dem<br />

Umstand der Granularität von Kreditportfolien<br />

im Rahmen der Säule 1 durch eine Granularitätsanpassung<br />

(GA) Rechnung getragen 4 .<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hohen technischen Umsetzungsaufwände<br />

findet sich dieser Ansatz jedoch nicht<br />

mehr im finalen Basel II-Dokument wieder. Dennoch<br />

kann das Konzept – in weiterentwickelter<br />

Form genutzt werden, um den zusätzlichen<br />

EK-Bedarf, der sich auf Gr<strong>und</strong> von Granularität<br />

ergibt, zu berechnen.<br />

Eine detaillierte Beschreibung des Ansatzes<br />

findet sich in Gordy/Lütkebohmert 5 . In diesem<br />

Ansatz wird auch die Möglichkeit geboten, den<br />

EK-Mehrbedarf abzuschätzen, indem auf Basis<br />

der größten Einzelkreditnehmer eine konservative<br />

Obergrenze ermittelt wird. Dies ist für<br />

Banken sinnvoll, die nicht auf Einzelk<strong>und</strong>enebene<br />

alle relevanten Informationen in auswertbarer<br />

Form vorliegen haben.<br />

c) Herfindahl­Hirschman­Index<br />

Ein dritter Ansatz zu Beurteilung des Konzentrationsrisikos<br />

sei nachfolgend vorgestellt. Beim<br />

Herfindahl-Hirschman-Index (HHI) handelt es<br />

sich um die am häufigsten verwendete Kennzahl<br />

zur Beurteilung von Konzentrationsrisiken.<br />

Auch beim HHI handelt es sich um einen einfachen<br />

„modellfreien“ Ansatz zur Quantifizierung<br />

des nicht diversifizierten firmenspezifischen<br />

Risikos.<br />

Gut diversifizierte Portfolios mit sehr vielen,<br />

sehr kleinen Sektoren weisen einen HHI nahe<br />

null auf, während stark konzentrierte Portfolios<br />

deutlich höhere HHI-Werte erreichen können.<br />

Im Extremfall mit einem einzigen Sektor nimmt<br />

der HHI den Wert eins an. Bei einem Wert kleiner<br />

10% geht man von einer geringen <strong>und</strong> bei<br />

größer 18% bereits von einer hohen Konzentration<br />

aus.<br />

2. Geographische Konzentrationen<br />

Die Notwendigkeit geographische Konzentrationsrisiken<br />

zu messen hängt von der Art des<br />

Instituts ab. Bei regional tätigen Instituten ist es<br />

logisch, dass geographische Konzentrationsrisiken<br />

vorliegen. Diese Risiken bleiben im Weiteren<br />

unberücksichtigt. Eine Diversifikation nur<br />

um ihrer selbst Willen – also z. B. eine Ausweitung<br />

des Kreditgeschäfts außerhalb des eigentlichen<br />

Geschäftsgebiets – kann gefährlich sein,<br />

da aufgr<strong>und</strong> mangelnder Expertise Engagements<br />

außerhalb des Heimatmarkts deutlich<br />

höhere Risikokosten aufweisen 6 .<br />

Zur Messung von geographischen Konzentrationen<br />

ist zunächst das optimal diversifizierte<br />

Portfolio zu definieren. Dies sei gegeben, wenn<br />

sich die Kreditnehmer gleichmäßig auf die vorhandenen<br />

Regionen verteilen (Referenzportfolio).<br />

Diese Definition setzt voraus, dass bezüglich<br />

des Adressenrisikos keine nennenswerten<br />

Korrelationen zwischen den verschiedenen<br />

Regionen existieren. Es geht also darum, die<br />

tatsächliche regionale Verteilung mit der des<br />

Referenzportfolios zu vergleichen. Ein Konzentrationsrisiko<br />

ist dann gegeben, wenn es zwischen<br />

diesen beiden Verteilungen zu statistisch<br />

signifikanten Abweichungen kommt.<br />

a) Kolmogorov­Smirnov­Anpassungstests<br />

Um Unterschiede in Verteilungen zu quantifizieren<br />

bedient man sich üblicherweise des<br />

Kolmogorov-Smirnov-Anpassungstests.<br />

Der Kolmogorow-Smirnow-Test ist als nicht<br />

parametrischer Test sehr stabil <strong>und</strong> unanfällig.<br />

Ursprünglich wurde der Test für stetig verteilte<br />

metrische Merkmale entwickelt; er kann<br />

aber auch für diskrete <strong>und</strong> sogar rangskalierte<br />

Merkmale verwendet werden. In diesen<br />

Fällen ist der Test etwas weniger trennscharf.<br />

Ein großer Vorteil besteht darin, dass die<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Das Adresskonzentrationsrisiko<br />

stellt<br />

das firmenspezifische<br />

Risiko in<br />

einem Kreditportfolio<br />

dar, welches<br />

durch das Ausfallrisiko<br />

großer Kreditnehmer<br />

entsteht. «<br />

4 Basel Commitee on Banking Supervision, “The<br />

New Basel <strong>Capital</strong> Accord“, 2001, S. 84–86.<br />

5 Gordy/Lütkebohmert, Granularity adjustment for<br />

Basel II, Discussion Paper, Series 2 No. 01/2007,<br />

Deutsche B<strong>und</strong>esbank.<br />

6 Rohmann, Risikoadjustierte Steuerung von Ausfallrisiken<br />

in Banken, B<strong>und</strong>esverband öffentlicher<br />

Banken (VÖB), 2000, S. 153 f.<br />

33


34<br />

Beitrag<br />

» Diversifikation<br />

nur um ihrer selbst<br />

Willen kann gefährlich<br />

sein. «<br />

PRAxISTIPPS<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

zugr<strong>und</strong>e liegende Zufallsvariable keiner Normalverteilung<br />

folgen muss. Dies macht den<br />

Test vielseitig einsetzbar, bedingt aber auch<br />

seinen Nachteil, denn der Kolmogorov- Smirnov-<br />

Anpassungstest ist nicht sehr genau. Weitere<br />

Tests wären der Chi-Quadarat-Test <strong>und</strong> der<br />

Herfindahl-Hirschmann-Index.<br />

b) Chi­Quadrat­Test<br />

Aufgr<strong>und</strong> der methodischen Probleme des Kolmogorov-Smirnov-Tests<br />

wird die Hypothese<br />

der Gleichheit der beiden Verteilungen darüber<br />

hinaus mittels des Chi-Quadrat-Anpassungstests<br />

überprüft.<br />

c) Herfindahl­Hirschman­Index<br />

Ein dritter Ansatz zur Beurteilung des Konzentrationsrisikos<br />

ist der HHI, dessen Beschreibung<br />

bereits in Kap. 2.1 erfolgte.<br />

3. Sonstige Konzentrationen<br />

Weitere Konzentrationsrisiken können sich<br />

aus nachfolgend dargestellten Sachverhalten<br />

ergeben:<br />

Sicherheitengeber: Sofern ein Großteil der satzungsrechtlich<br />

anerkannten Sicherheiten korreliert<br />

ist, setzt sich das kreditgebende Institut<br />

einem zusätzlichen Verwertungsrisiko aus. Dies<br />

kann insbesondere bei Bürgen/Garanten <strong>und</strong><br />

Forderungszessionen der Fall sein.<br />

Arbeitgeber: Ein mögliches Risikoszenario<br />

kann darin bestehen, dass ein großer regionaler<br />

Arbeitgeber ausfällt <strong>und</strong> sich in Folge im Retailportfolio<br />

weitere Ausfälle ergeben, da K<strong>und</strong>en<br />

durch die Arbeitslosigkeit ihre Kreditverpflichtungen<br />

nicht erfüllen können.<br />

III. Überwachung <strong>und</strong> Steuerung<br />

relevanter Konzentrationsrisiken<br />

Zur Überwachung <strong>und</strong> Steuerung der Konzentrationsrisiken<br />

empfehlen sich die im vorigen<br />

Abschn. beschriebenen Verfahren. Die<br />

Ergebnisse sollten dem Vorstand regelmäßig<br />

(z. B. vierteljährlich) zur Information vorgelegt<br />

werden. Soweit sich aus den Ergebnissen<br />

Handlungsbedarf abzeichnet, ist diesem<br />

zeitnah nachzugehen. Die Steuerung von<br />

Single-Name-Konzentrationen kann über verschiedene<br />

ratingorientierte Blankolimithöchstgrenzen<br />

(Firmenk<strong>und</strong>en, Banken, Corporates,<br />

ABS) erfolgen. Diese sind dann jährlich zu überprüfen<br />

<strong>und</strong> ggf. anzupassen. Der Bildung von<br />

regionalen Konzentrationen kann über interne<br />

Regelung entgegengewirkt werden, indem<br />

Kreditgeschäft außerhalb bestimmter Regionen<br />

nur sehr selektiv zulässig ist. £<br />

Jedes Institut hat Konzentrationsrisiken für alle Risikoarten <strong>und</strong> risikoartenübergreifend zu überwachen <strong>und</strong> zu messen.<br />

Der Umfang <strong>und</strong> die Verwendung der Methoden hängen von der Geschäftspolitik <strong>und</strong> –strategie des Instituts ab.<br />

Die Ergebnisse der Messung von Konzentrationsrisiken sind regelmäßig unseres Erachtens mind. vierteljährlich dem Vorstand<br />

zu berichten.<br />

Handlungsbedarf, der sich aus der Messung der Konzentrationsrisiken ergibt, ist zeitnah umzusetzen.


Dr. Ana Maria Fraga Novelle<br />

Rechtsabteilung, Deutsche Bank AG,<br />

Stuttgart<br />

Christian Merz<br />

Rechtsanwalt, Rechtsabteilung, Deutsche<br />

Bank Privat- <strong>und</strong> Geschäftsk<strong>und</strong>en AG,<br />

Frankfurt/M.<br />

Torsten Knapp<br />

Chefsyndikus, Hoist AG, Duisburg,<br />

vormals Rechtsabteilung Citibank<br />

Jan Enrico Meißner<br />

stellv. Abteilungsleiter Kreditcenter,<br />

Saalesparkasse, Halle<br />

Michael Schebesta<br />

Rechtsanwalt, Siegburg<br />

Dr. Christian Tetzlaff<br />

Rechtsanwalt, BRÜGGEN<br />

Rechtsanwälte, Dresden<br />

Flitsch/Wegener/Weis (Hrsg.)<br />

Dr. Michael Flitsch<br />

Rechtsanwalt/Insolvenzverwalter, Wellensiek<br />

Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft<br />

Peter Friedmann<br />

Kreditsekretariat, Kreissparkasse Ravensburg<br />

Michael Veith<br />

Syndikus Unternehmensentwicklung,<br />

Stadtsparkasse Remscheid<br />

Wolfgang Wegener<br />

Abteilungsdirektor Rechtsabteilung,<br />

Stadtsparkasse Mönchengladbach<br />

Frank Wegmann<br />

Syndikus Compliance, Legal & Corporate<br />

Affairs, Bayerische Hypo- <strong>und</strong> Vereinsbank<br />

AG, München<br />

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Praktikerhandbuch Verbraucher -<br />

darlehen, 2. Aufl age<br />

Michael Weis<br />

Rechtsanwalt, Verhinderungsvertreter des<br />

Vorstandes, Leiter Recht <strong>und</strong> Kreditconsult,<br />

Sparkasse Duisburg<br />

Dr. Franz X. Wallner<br />

Rechtsanwalt, Dr. Schelling & Partner,<br />

Stuttgart<br />

Christoph Wengler<br />

Syndikus, European Association of Public<br />

Banks, EAPB, Brüssel<br />

Prof. Dr. Konrad Wimmer<br />

Geschäftsbereichsleiter Bankinnovation,<br />

msgGILLARDON AG, München<br />

Das Werk führt für Juristen <strong>und</strong> Praktiker<br />

gleichermaßen die rechtlichen Fragestellungen<br />

bei Verbraucherdarlehen<br />

pragmatischen Lösungen zu. Dabei<br />

wird von der aktuellen Rechtslage nach<br />

Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie<br />

im deutschen Recht ausgegangen.<br />

Ein eigenes Kapitel widmet sich<br />

Michael Weis<br />

Rechtsanwalt, Verhinderungs vertreter des<br />

Vorstandes, Leiter Recht <strong>und</strong> Kreditconsult,<br />

Sparkasse Duisburg<br />

Michael Viehoff<br />

Geschäftsführer, COMINDO Creditmanagement<br />

GmbH, München<br />

Dierk Moreth<br />

Rechtsanwalt, COMINDO Creditmanagement<br />

GmbH, München<br />

Eine ergebnisorientierte Sicherheitenverwertung<br />

unter Ausnutzen der rechtlichen<br />

<strong>und</strong> taktischen Möglichkeiten trägt<br />

entscheidend zum Erfolg der Abwicklung<br />

eines Kreditengagements bei. Um den<br />

Schaden für die Bank möglichst gering<br />

zu halten, sind vertiefte Kenntnisse des<br />

Insolvenzverfahrens <strong>und</strong> der Befugnisse<br />

von Bank <strong>und</strong> Verwalter notwendig. Nur<br />

dann können Ertragsquellen <strong>und</strong> Chancen<br />

für die Bank/Sparkasse optimal genutzt<br />

allein Umsetzungsempfehlungen <strong>und</strong><br />

Erfahrungen aus Umsetzungsprojekten.<br />

Außerdem werden Hinweise zur Handhabung<br />

von Verbraucherdarlehen für<br />

den Bankmitarbeiter gegeben. Darum<br />

orientiert sich der Aufbau der Gliederung<br />

am Ablauf eines Kreditprozesses in der<br />

Bank/Sparkasse. So werden zunächst<br />

die vorvertraglichen Aufklärungs- <strong>und</strong><br />

Informationspfl ichten zu verschiedenen<br />

Produktarten vorgestellt. Vertragsschluss<br />

mit Mindestinhalten, Widerrufsrecht<br />

sowie Verb<strong>und</strong>geschäft <strong>und</strong><br />

die besonderen Rechte des K<strong>und</strong>en im<br />

Fernabsatz folgen. Ausführlich werden<br />

die typischen Sicherheiten für den<br />

Verbraucherdarlehensvertrag dargestellt,<br />

die von der Lohn-/Gehaltsabtretung über<br />

Bürgschaften bis zu Verpfändungen von<br />

Konten- <strong>und</strong> Depots sowie Kapital-<br />

Lebensversicherungen reichen <strong>und</strong> für<br />

das längerfristige Darlehen auch die<br />

werden. Durch die sich ständig ändernde<br />

Rechtslage wird die Sicherheitenposition<br />

der Bank nicht einfacher, womit sich die<br />

Anforderungen an die Mitarbeiter für eine<br />

erfolgreiche Verwertung weiter erhöhen,<br />

um bestmögliche Ergebnisse zu erreichen.<br />

In diesem Buch werden nach Ausgangsüberlegungen<br />

zur rechtswirksamen<br />

Kreditkündigung Verwertungsfragen bei<br />

Gr<strong>und</strong>schulden außerhalb der Versteigerung<br />

(freihändiges Verwerten, kalte<br />

Zwangsverwaltung, Zubehörproblem<br />

etc.) ebenso diskutiert wie das Einziehen<br />

von Einzel-/Globalzessionen <strong>und</strong> die<br />

Verwertung von diversem Sicherungsgut<br />

mit den daran anschließenden Fragen<br />

der Umsatzsteuer sowie des umstrittenen<br />

Themas der Verwertungskostenbeiträge<br />

für die Insolvenzmasse. Der Inanspruchnahme<br />

von Bürgen, der Verwertung von<br />

typischerweise verpfändeten Gegenständen<br />

<strong>und</strong> den Besonderheiten bei der<br />

Bestellung einer Gr<strong>und</strong>schuld speziell<br />

unter Verbrauchersicht kurz streifen.<br />

Störungen <strong>und</strong> Änderungen im<br />

Verbraucherdarlehensvertrag wie<br />

Zinsanpassungen <strong>und</strong> Sicherheitentausch<br />

werden ebenso besprochen wie<br />

die Beendigung des Vertrags durch<br />

Kündigung von Bank oder K<strong>und</strong>e. Dann<br />

werden Sicherheitenverwertung <strong>und</strong><br />

Beitreibung sowie die verbleibenden<br />

Handlungsmöglichkeiten der Bank mit<br />

dem Ziel der Rückzahlung des Darlehens<br />

in der Verbraucherinsolvenz bzw. der<br />

Insolvenz des Selbständigen dargestellt.<br />

Das letzte Kapitel ist dann den Möglichkeiten<br />

der Erlangung/Verhinderung<br />

der Restschuldbefreiung gewidmet.<br />

Beteiligung mehrerer Sicherungsgeber<br />

<strong>und</strong>/oder mehrerer Banken ist jeweils ein<br />

eigenes Kapitel gewidmet. Abger<strong>und</strong>et<br />

wird das Werk durch Ausführungen zur<br />

Verwertung bei stiller Liquidation <strong>und</strong> bei<br />

Verwertung mit internationalen Bezügen.<br />

Alle Autoren beschäftigen sich als Banker<br />

oder Insolvenzverwalter seit Jahren in ihrer<br />

Praxis mit der effi zienten Verwertung<br />

von Sicherheiten <strong>und</strong> bringen auch ihre<br />

Erfahrung als Seminar-Referenten zum<br />

gleichnamigen Thema in das Buch ein,<br />

so dass die Lektüre dieses Buches für<br />

alle mit der Abwicklung von Kreditengagements<br />

beschäftigten Banker <strong>und</strong><br />

Anwälte/Insolvenzverwalter lohnend ist.<br />

Stand: 31.08.2009<br />

Erscheinungstermin: 15.10.2009<br />

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Umsetzung neues<br />

Verbraucherkreditrecht<br />

Vom Vertragsschluss zur<br />

Restschuldbefreiung


36<br />

Beitrag<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />

Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />

IT­fachliche Prozessunterstützung<br />

zur Bildung pauschalierter<br />

Einzelwertberichtigungen<br />

Autoren:<br />

Markus Hauser,<br />

Projekt­ <strong>und</strong> Produktverantwortlicher<br />

<strong>und</strong><br />

Anforderungsdefi nition aus einem praxisorientierten Blickwinkel.<br />

Dieter Stoffers,<br />

Leiter Consulting, ABIT AG.<br />

» Professionelle<br />

Anwendungen zur<br />

Problemkreditbearbeitungbilden<br />

eine geeignete<br />

Basis zur Ermittlung<br />

der pEWB. «<br />

1 Zu den DV-Anforderungen im Rahmen der EWB-<br />

Prozesse vgl. Stoff ers, EWB, Bildung <strong>und</strong> Aufl ösung<br />

von Wertberichtigungen im Kreditgeschäft<br />

• Streitfragen • Prozesse, 2007, S. 273 ff .<br />

I. Einleitung<br />

w In Zeiten von Finanz- <strong>und</strong> Wirtschaftskrise<br />

<strong>und</strong> den damit einhergehenden Folgen, wie<br />

einer zunehmenden Anzahl leistungsgestörter<br />

Kreditengagements bei gleichzeitig steigenden<br />

Anforderungen an die Qualität der zu<br />

erstellenden Risikoberichte, steigen auch die<br />

Anforderungen an eine softwareunterstützte<br />

Risikovorsorgebearbeitung.<br />

In vielen Kreditinstituten existieren nach wie<br />

vor, insbesondere im fachlichen Umfeld der Risikovorsorge,<br />

viele Insellösungen die über keine<br />

bis wenige Schnittstellen zu den bestandsführenden<br />

Systemen verfügen <strong>und</strong> daher einen<br />

hohen manuellen Aufwand für die Datenerfassung<br />

<strong>und</strong> Datenbereitstellung erfordern 1 .<br />

Diese Anwendungen erfüllen darüber hinaus<br />

nur selten die Anforderungen gem. MaRisk,<br />

da es sich häufi g um Anwendungen auf Basis<br />

von Offi ceprodukten handelt, die von Einzelpersonen<br />

konzipiert, entwickelt <strong>und</strong> gewartet<br />

werden <strong>und</strong> dadurch keinen geregelten Test-<br />

<strong>und</strong> Freigabeprozessen unterliegen.<br />

Während dezentrale Anwendungen in der Vergangenheit<br />

primär die Anforderungen aus der<br />

Einzelwertberichtigung abgedeckt haben, ist<br />

aktuell ein klarer Trend dahin zu erkennen, dass<br />

immer häufi ger die Anforderung gestellt wird,<br />

dass diese Anwendungen auch für die pauschalierte<br />

EWB eingesetzt werden sollen.<br />

Das dabei zu erreichende Ziel ist einerseits eine<br />

Reduzierung des Zeitaufwands, der sich aus<br />

der Notwendigkeit zur Erstellung prüfungsfester<br />

Stellungnahmen zur Sicherheiten- <strong>und</strong><br />

Engagementbewertung ergibt. Insbesondere<br />

die Anforderung zur Darstellung der erzielbaren<br />

Erträge bei einer Einzelwertberichtung<br />

nach den Bilanzierungsregeln nach IFRS/IAS39<br />

<strong>und</strong> die Option zur Risikovorsorgebildung auf<br />

Basis von K<strong>und</strong>engruppen mit einer gleichartigen<br />

Risikostruktur (im Folgenden als Portfolio<br />

bezeichnet) sorgen für eine schnelle Amortisation<br />

des einmaligen Aufwands zur Festlegung<br />

eines Regelwerks zur Bildung pauschalierter<br />

Risikovorsorgemechanismen.<br />

Andererseits bietet die Verwaltung der klassischen<br />

Einzelwertberichtigung <strong>und</strong> der pauschalierten<br />

Einzelwertberichtungen innerhalb<br />

einer Verarbeitungsplattform den gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Zusatznutzen einer einheitlichen Auswertungs-<br />

<strong>und</strong> Bearbeitungsplattform.<br />

II. Anforderungen<br />

Im ersten Abschn. wurden bereits die wesentlichen<br />

Argumente dafür genannt, warum sich<br />

Kreditinstitute mit der Neueinführung von<br />

Systemen für die Risikovorsorge auseinander<br />

setzen. Dazu ergänzend sei an dieser Stelle<br />

angemerkt, dass die Fachbereiche, in denen die<br />

Bearbeitung von EWB-Engagements erfolgt,<br />

i. d. R. bereits Anwendungen zur Forderungsabwicklung<br />

im Einsatz haben. Da diese Systeme<br />

i. d. R. auch einen nahezu vollständigen<br />

Datenhaushalt zur Berechnung der Risikovorsorge<br />

vorhalten, liegt es nahe diese Systeme<br />

auch zur Ermittlung der pEWB zu nutzen.<br />

Mit der Neueinführung eines Systems für die<br />

ganzheitliche Bearbeitung von EWB <strong>und</strong> pEWB<br />

Engagements in einem Kreditinstitut werden<br />

seitens der Fachverantwortlichen erfahrungsgemäß<br />

hohe Anforderungen an den Leistungsumfang<br />

einer entsprechenden Softwarelösung<br />

formuliert. Aufgr<strong>und</strong> der hohen Auslastung der<br />

für die Ermittlung der Risikovorsorge verantwortlichen<br />

Mitarbeiter, bedingt durch hohe<br />

Stückzahlen <strong>und</strong> steigenden Dokumenta-


tionsanforderungen im Risikovorsorgebereich,<br />

besteht die Erwartungshaltung, dass die<br />

Berechnung <strong>und</strong> Dokumentation der pEWB<br />

Fälle weitestgehend automatisiert erfolgt.<br />

Eine Gr<strong>und</strong>voraussetzung für einen hohen<br />

Automatisierungsgrad ist daher die systemseitige<br />

Klassifizierung jeder leistungsgestörten<br />

Forderung (<strong>und</strong> damit auch des Engagements)<br />

hinsichtlich des anzuwendenden Berechnungsverfahrens<br />

(EWB oder pEWB) auf Basis vorgegebener<br />

Parameter. Neben der Notwendigkeit zur<br />

erstmaligen stichtagsbezogenen Zuweisung<br />

einer Forderung zu einem Portfolio oder zu<br />

einer Einzelfallbetrachtung sind aus Sicht der<br />

Datenverarbeitung die dynamischen Prozesse<br />

von besonderem Interesse, welche zu einer<br />

Umschichtung der Zugehörigkeit der Einzelforderungen<br />

führen. In Abhängigkeit der Klassifizierungsparameter<br />

für ein Portfolio sind die<br />

Ursachen für diese „Wanderungsbewegungen“<br />

durchaus unterschiedlich.<br />

Stellt z. B. die Höhe des relevanten Forderungsvolumens<br />

auf Engagementebene ein Klassifizierungsmerkmal<br />

für die Unterscheidung EWB<br />

oder pEWB dar, kann ein anwachsendes Forderungsvolumen<br />

– besonders im ungekündigten<br />

Bestand – durchaus dazu führen, dass<br />

die Schwellwerte zur Anwendung der pauschalierten<br />

Berechnung einer Engagementrisikovorsorge<br />

zum letzten Betrachtungszeitraum<br />

noch unterschritten, im laufenden Jahr<br />

jedoch überschritten werden. Naheliegend<br />

sind auch Wanderungsbewegungen, die sich<br />

daraus ergeben, dass Klassifizierungsmerkmale<br />

auf den Kündigungsstatus abheben <strong>und</strong> separate<br />

Berechungen oder Portfoliozuweisungen<br />

für gekündigte <strong>und</strong> ungekündigte Forderungen<br />

anzuwenden sind.<br />

In diesen <strong>und</strong> allen anderen Fällen ist der Workflow<br />

so zu gestalten, dass die damit einhergehenden<br />

Prozessschritte wie Wiedervorlagenerstellung,<br />

Dokumentation, Umbuchungen etc.<br />

einheitlich durch die Anwendung abgebildet<br />

werden können.<br />

Während im Fall der vertragsgerechten Forderungsrückführung<br />

die für die Feststellung des<br />

aktuellen Saldos erforderlichen Berechnungen<br />

in den bestandführenden Systemen durchgeführt<br />

werden können, erfolgt diese bei leistungsgestörten<br />

Konten bei vielen Kreditins-<br />

tituten in dezentralen Systemen, die auf die<br />

besonderen Anforderungen der Bearbeitung<br />

dieser Fälle ausgelegt sind.<br />

Insbesondere im Rahmen der EWB Bearbeitung<br />

sind zusätzliche Informationen für die<br />

Ermittlung von erzielbaren Beträgen, wie z.B.<br />

die tatsächlich noch zu erwartende Rückführung<br />

eines Kredits oder eine Einschätzung<br />

über die Werthaltigkeit einer Sicherheit, erforderlich,<br />

die von den Daten im Bestandssystem,<br />

welches häufig noch den Stand per Vertragsabschluß<br />

beinhaltet, abweichen. Es ist auch<br />

weiterhin davon auszugehen, dass im Fall<br />

einer Kreditkündigung in den Bestandssystemen<br />

nicht mehr alle Informationen, welche<br />

für die weitere Bearbeitung benötigt werden,<br />

zur Verfügung stehen. So erfolgt die Bearbeitung<br />

von individuellen Rückzahlungsvereinbarungen,<br />

die Erstellung der schuldrechtlichen<br />

Forderungsabrechnung <strong>und</strong> der Schriftverkehr<br />

häufig bereits durch Spezialsysteme zur<br />

Problemkreditbearbeitung.<br />

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden,<br />

sind bidirektionale Schnittstellen zwischen den<br />

bestandsführenden Systemen <strong>und</strong> den Subsystemen<br />

einzurichten, über die einerseits die zur<br />

Bearbeitung relevanten Stammdaten importiert<br />

<strong>und</strong> andererseits Buchungen, Berechnungsergebnisse<br />

<strong>und</strong> EWB-Kennzahlen zur<br />

Weiterverarbeitung in die bestandsführenden<br />

Systeme exportiert werden können.<br />

III. Abgrenzung von EWB<br />

<strong>und</strong> pEWB<br />

Jedes Kreditinstitut ist im Rahmen der Ermittlung<br />

des erforderlichen Wertberichtigungsbedarfs<br />

dazu verpflichtet, dem Gr<strong>und</strong>satz der Einzelbewertung<br />

zu folgen. Dies bedeutet, dass für<br />

jeden K<strong>und</strong>e bzw. jedes Kreditengagement zu<br />

überprüfen ist, ob die zur vertragskonformen<br />

Rückführung der Verbindlichkeiten erforderliche<br />

Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist. Ist dies<br />

nicht der Fall ist eine Einzelwertberichtigung in<br />

Höhe der ungesicherten Kreditlinie zu bilden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der hohen Stückzahlen von kleinvolumigen<br />

Kreditforderungen ist diese Bewertung<br />

des Einzelfalls jedoch nur mit einem recht<br />

hohen Maß an Arbeitsaufwand möglich <strong>und</strong><br />

nicht zu unterschätzenden Risiken in zukünftigen<br />

Betriebsprüfungen 2 . Diesem Problem<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Für die Portfoliobildung<br />

bietet sich<br />

die Nutzung der für<br />

aufsichtsrechtliche<br />

Zwecke definierten<br />

Portfolios an. «<br />

2 Vgl. hierzu sehr praxisnah mit anschaulichen<br />

Beispielen zu potenziell steuerschädlichen Aktenvermerken<br />

Pidbilik, BP 2006 S. 558 ff. sowie<br />

ausführlicher Pidbilik, EWB, Bildung <strong>und</strong> Auflösung<br />

von Wertberichtigungen im Kreditgeschäft<br />

• Streitfragen • Prozesse, 2007, S. 170 ff.<br />

Zur Abgrenzung EWB, pEWB <strong>und</strong> PWB im gleichen<br />

Werk Becker/Schneider, S. 86 ff.<br />

37


38<br />

Beitrag<br />

» Durch eine einheitliche<br />

Lösung zur<br />

EWB­ <strong>und</strong> pEWb­<br />

Berechnung wird das<br />

Risiko red<strong>und</strong>anter<br />

Fallberücksichtigung<br />

minimiert. «<br />

3 Vgl. hierzu auch die Sicht der Betriebsprüfung<br />

<strong>und</strong> Kreditpraxis: Becker, EWB, Bildung <strong>und</strong> Auflösung<br />

von Wertberichtigungen im Kreditgeschäft<br />

• Streitfragen • Prozesse, 2007, S. 116 ff.<br />

4 Zur praktischen Umsetzung eines pEWB-Verfahrens<br />

im kleinteiligen gewerblichen Kreditgeschäft<br />

vgl. Meyer im Hagen, BP 2009 S. 274.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

begegnet man mittlerweile immer häufiger<br />

dadurch, dass nicht mehr der einzelne Kredit<br />

oder K<strong>und</strong>e, sondern Gruppen mit gleichartig<br />

strukturierten Eigenschaften (Portfolio)<br />

bewertet werden. Durch diese Gruppierung<br />

können die darin gebündelten Forderungen<br />

pauschal, d. h. auf der Basis von Erkenntnissen<br />

aus der Vergangenheit, mit Abschlägen<br />

versehen werden. Für die Einordnung einer<br />

Kreditforderung werden in der Praxis Schichtungsverfahren<br />

angewendet, bei denen Auffälligkeiten<br />

im K<strong>und</strong>enverhalten analysiert<br />

werden. Klassische Beispiele dafür sind Rating<br />

<strong>und</strong> Scoring aber auch weitere objektive Hinweise,<br />

die auf eine zu erwartende Wertminderung<br />

schließen lassen.<br />

Der Gesamtforderungsbestand eines Kreditinstituts<br />

lässt sich in drei Bereiche kategorisieren.<br />

Die erste Kategorie ist das sog. „Weissbuch“. In<br />

diese Kategorie werden die Forderungen einbezogen,<br />

bei denen keinerlei Anzeichen auf<br />

Abbildung 1: Beispielhafte Ermittlung des pEWB Portfolios<br />

Prüfung des<br />

Obligos<br />

Schwellenwert<br />

überschritten<br />

Nein<br />

Kreditforderung<br />

gekündigt<br />

Nein<br />

Ermittlung des<br />

pEWB -Portfolios<br />

eine Wertminderung vorliegen oder zu erwarten<br />

sind. Diese Kredite werden in der Regel im<br />

bestandsführenden System im Rahmen der<br />

Pauschalwertberichtgung (HGB) betrachtet. Im<br />

„Graubuch“ finden sich ungekündigte, jedoch<br />

bereits leistungsgestörte Forderungen. Hier<br />

finden sich die Fälle bei denen häufig bereits<br />

objektive Hinweise auf eine zu erwartende<br />

Wertminderung vorliegen <strong>und</strong> aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> für die Betrachtung im Rahmen der<br />

pauschalierten EWB in Frage kommen. Das<br />

„Schwarzbuch“ umfasst alle Fälle, in denen die<br />

Kündigung bereits erfolgt ist. Diese Fälle sind<br />

unabhängig vom Forderungsvolumen immer<br />

im Rahmen der EWB zu betrachten.<br />

Für die weitere Festlegung ist zu definieren,<br />

welche Kreditengagements für eine pauschalierte<br />

Betrachtung in Frage kommen 3 . Hier handelt<br />

es sich i. d. R. um „Standardgeschäfte“ bei<br />

denen keine komplexen Vertrags- oder Sicherheitenverträge<br />

vorliegen 4 . Während die Defi-<br />

Ja<br />

EWB<br />

Berechnung<br />

Portfolio A Portfolio B Portfolio C<br />

EWB<br />

Berechnung<br />

Ja


nition des „Standardgeschäfts“ final sicherlich<br />

nur kreditinstitutspezifisch zu definieren<br />

ist <strong>und</strong> nicht selten lediglich auf Basis der Auswertung<br />

unterschiedlichster Datenfeldinformationen<br />

getroffen werden kann, hat sich in<br />

der Praxis gezeigt, dass als die Gesamtforderungshöhe<br />

eines Kontos, eines K<strong>und</strong>en oder<br />

eines Engagements zum Zeitpunkt des Ausfalls<br />

(Wesentlichkeitsgrenze) ein nahezu einheitlich<br />

verwendetes Kriterium ist. Wenngleich die konkret<br />

auszuwertenden Schwellwerte natürlich je<br />

Kreditinstitut unterschiedlich sind, bedeutet<br />

dies für den eigentlichen datenverarbeitungstechnischen<br />

Analyseprozess kaum Abweichungen.<br />

Neben dieser rein quantitativen Betrachtung<br />

spielen aber auch qualitative Merkmale<br />

eine wesentliche Rolle.<br />

Wurde ein Fall gem. den vorstehenden Regeln<br />

als pEWB relevant eingestuft, ist im nächsten<br />

Schritt das Portfolio zu ermitteln in das die<br />

Berechnungsergebnisse aus dem jeweiligen<br />

Einzelfall einfließen sollen. Damit die Bildung<br />

geeigneter Portfolios möglich ist, müssen die<br />

darin gebündelten Forderungen vergleichbare<br />

Risikomerkmale aufweisen. Typische<br />

Merkmale sind z. B. das aktuelle Rating/Scoring,<br />

die K<strong>und</strong>enklassifizierung (Retailk<strong>und</strong>e/<br />

Geschäftsk<strong>und</strong>e), die Kreditlaufzeit oder die<br />

Kreditart. Darüber hinaus kann es beliebige<br />

weitere Kriterien geben, nach denen die Portfolios<br />

differenziert werden. Die Kriterien sind<br />

institutsindividuell festzulegen, es bietet sich<br />

aber z. B. die Nutzung der für aufsichtsrechtliche<br />

Zwecke im Einklang mit der SolvV definierten<br />

Portfolios an. Hierbei wird jeder K<strong>und</strong>e in<br />

eine Risikokategorie eingeordnet, mit der eine<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit verb<strong>und</strong>en ist. Die<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit, welche für jedes<br />

Portfolio hinterlegt werden kann, fließt in die<br />

Berechnungsmethodik zur die Risikovorsorgeermittlung<br />

ein.<br />

Die Feststellung ob ein K<strong>und</strong>e im Zuge der<br />

Risikovorsorgermittlung einzeln (EWB) oder<br />

pauschaliert (pEWB) zu betrachten ist, erfolgt<br />

erstmalig zu dem Zeitpunkt zu dem die Wertminderung<br />

eintritt. Wird zu diesem Zeitpunkt<br />

vom System festgestellt, dass ein neuer Fall aufgr<strong>und</strong><br />

seiner Struktur, in die Kategorie EWB eingeordnet<br />

werden soll, da es sich z. B. um ein<br />

signifikantes (IAS) Forderungsvolumen handelt<br />

oder die festgelegte Schwellwerte (HGB) überschritten<br />

wurden, so verbleibt dieser Fall dau-<br />

erhaft in der Einzelfallbetrachtung. Diese Regel<br />

bleibt auch dann erhalten, sofern das Obligo,<br />

beispielsweise durch eine Zahlung des K<strong>und</strong>en,<br />

in einer Folgeperiode den vom Kreditinstitut<br />

als Wesentlichkeitsgrenze festgelegten Betrag<br />

unterschreitet.<br />

Ein Wechsel zwischen pauschalierter Einzelwertberichtigung<br />

<strong>und</strong> Einzelwertberichtigung<br />

kann jedoch klassifizierungsabhängig<br />

dann möglich <strong>und</strong> notwendig sein, wenn ein<br />

pEWB Fall durch Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze<br />

oder durch Kündigung zum<br />

EWB Fall wird.<br />

In diesen Wanderungsbewegungen liegt eine<br />

der Herausforderungen bei der Einführung<br />

der pauschalierten EWB, insbesondere für den<br />

Fall, dass unterschiedliche Anwendungen für<br />

die Ermittlung der Einzelwerberichtung <strong>und</strong><br />

pauschalierten EWB eingesetzt werden. Das<br />

latente Risiko bei Verwendung unterschiedlichster<br />

Werkzeuge zur Ermittlung von pEWB<br />

<strong>und</strong> EWB liegt in der nicht eindeutigen <strong>und</strong><br />

vollständigen Zuordnung aller Forderungen<br />

in genau ein Portfolio 5 . Dieser Risikofaktor<br />

lässt sich durch den Einsatz einer Anwendung,<br />

welche beide Bewertungsverfahren auf Basis<br />

einer einheitlichen Datenbasis unterstützt,<br />

deutlich minimieren.<br />

IV. Berechnungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Im Fall einer vertragsgerechten Rückführung<br />

einer Kreditforderung erfolgt die Berechnung<br />

des aktuellen Saldos <strong>und</strong> der Pauschalwertberichtigung<br />

im bestandsführenden System.<br />

Dagegen erfolgt die Ermittlung des für die<br />

Einzelwertberichtigung relevanten Saldos bei<br />

leistungsgestörten Forderungen aus dem Grau-<br />

<strong>und</strong> dem Schwarzbuch häufig in Subsystemen,<br />

die auf die besonderen Prozesse <strong>und</strong> Anforderungen<br />

in der Bearbeitung von Problemkrediten<br />

ausgerichtet sind.<br />

Da im Fall der Kündigung im bestandsführenden<br />

System i. d. R. die vertragsrelevanten<br />

Berechnungsparameter zu Ermittlung des<br />

Kontosaldos nicht auf die Belange der zivilrechtlichen<br />

Forderungsermittlung umgestellt<br />

werden, erfolgt die weitere Ermittlung des<br />

aktuellen Kontosaldos häufig in einem Subsystem.<br />

Dieses Vorgehen wird erforderlich, da<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» In den Wanderungsbewegungen<br />

zwischen EWB <strong>und</strong><br />

pEWB liegt eine der<br />

Herausforderungen<br />

bei der Einführung<br />

pauschalierter<br />

EWB­Verfahren. «<br />

5 Kreditengagements fließen z. B. nach wie vor in<br />

die Portfolioberechnung ein, obwohl die Fälle<br />

bereits an anderer Stelle einzelwertberichtigt<br />

worden sind.<br />

39


40<br />

Beitrag<br />

» Bei Anwendung<br />

der pauschalierten<br />

EWB kann auf<br />

Einzel fall dokumen<br />

ta tionen verzichtet<br />

werden –<br />

die Ermittlung des<br />

Risiko vor sorgebedarfs<br />

erfolgt auf<br />

Basis einer Matrix. «<br />

6 Zur Anwendung von IAS 39 im Bereich der Wertberichtigungen<br />

vgl. von Stosch, BP 2008 S. 241 ff.<br />

7 Vgl. ausführlich zum Kreditreporting mit zahlreichen<br />

Prozess-/Prüfungschecklisten Barth/<br />

Genau/Schnabel, Bearbeitungs- <strong>und</strong> Prüfungsleitfaden<br />

Kreditreporting <strong>und</strong> Kreditrisikostrategie,<br />

2008.<br />

8 Ansonsten bestehen hohe Anforderungen an<br />

die Bildung <strong>und</strong> Weiterbeobachtung von EWB,<br />

vgl. Becker/Schneider, BP 2005 S. 26 ff.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

mit der Kreditkündigung die vertraglich vereinbarte<br />

Zahlungsverrechnung durch die §§ 366,<br />

367 <strong>und</strong> 497 BGB gesetzlich geregelten Anrechnungsvorschriften<br />

ersetzt werden.<br />

Für den ungekündigten Bereich des Graubuchs<br />

kann bei einer reinen HGB Betrachtung<br />

i. d. R. davon ausgegangen werden, dass der<br />

aktuelle Forderungssaldo im Bestandssystem<br />

ermittelt <strong>und</strong> über Schnittstellen an das Subsystem<br />

übermittelt wird. Unterschiedliche<br />

Anforderungen an die Saldierung nach den<br />

Bilanzierungsrichtlinien IAS/IFRS <strong>und</strong> der Saldendarstellung<br />

für eine K<strong>und</strong>enabrechnung<br />

können aber auch für den Graubereich zu<br />

einer Entscheidung für die Ermittlung des Forderungssaldos<br />

im Subsystem führen.<br />

Die Häufigkeit, in der ein Import der Forderungssalden<br />

erfolgen soll, ist abhängig von<br />

den Intervallen in denen eine EWB-Prognose<br />

erstellt werden soll; i. d. R. findet die Datenversorgung<br />

einmal monatlich statt.<br />

Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung ist für<br />

jeden Kreditnehmer im Hinblick auf die zukünftig<br />

erwarteten Zahlungsströme – insbesondere<br />

nach den Vorgaben der IAS 39 6 – eine detaillierte<br />

<strong>Cash</strong> flow-Planung zu erstellen, wobei in<br />

der praktischen Ausgestaltung nach HGB-Maßstäben<br />

häufig Vereinfachungsregeln Anwendung<br />

finden. In dieser Planung sind einerseits<br />

alle relevanten Konten hinsichtlich der zukünftig<br />

tatsächlich erwarteten Zahlungen aus der<br />

Forderung, als auch die Verwertungserlöse, die<br />

dem Kreditinstitut aus einer möglichen Verwertung<br />

der gestellten Sicherheitenobjekte zufließen,<br />

zu berücksichtigen.<br />

Im Gegensatz zur EWB Berechnung, kann innerhalb<br />

des pauschalierten EWB Verfahrens auf die<br />

detaillierte Hinterlegung von <strong>Cash</strong> flows verzichtet<br />

werden. Diese sehr arbeitsintensive<br />

Planung wird durch die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

ersetzt, die aus dem jeweiligen Portfolio,<br />

dem die Forderung im Rahmen des Berechnungsprozesses<br />

zugeordnet wird, ermittelt<br />

werden kann.<br />

Die Höhe des Risikovorsorgebedarfs bei Nutzung<br />

des pauschalierten Verfahrens hängt<br />

unmittelbar von der für ein Portfolio hinterlegten<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit ab. Nicht<br />

zuletzt aus diesem Gr<strong>und</strong> ist in regelmäßigen<br />

Abständen zu prüfen, ob der tatsächlich eingetretene<br />

Ausfall mit dem auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

angenommenen Ausfall<br />

übereinstimmt. Hierzu sind im Rahmen des<br />

Reportings 7 aussagefähige Berichte zu definieren,<br />

mit deren Hilfe erkennbar ist, welcher<br />

Ausfall für ein Portfolio auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

angenommen wurde <strong>und</strong><br />

welcher Ausfall in der Folge tatsächlich eingetreten<br />

ist. Mit Hilfe dieses Backtestings wird<br />

eine permanente Überwachung <strong>und</strong> Feinjustierung<br />

hinsichtlich der Ausfallerwartung <strong>und</strong> des<br />

tatsächlich eingetretenen Ausfalls unterstützt.<br />

V. Dokumentation <strong>und</strong><br />

Reporting<br />

Im Rahmen der Einzelwertberichtigung unterstützen<br />

professionelle Systeme für die Problemkreditbearbeitung<br />

bereits in einem hohen Maß<br />

die automatisierte Erstellung von Beschlussvorlagen.<br />

Dabei kann auf die manuelle Erstellung<br />

von Beschlüssen oder Beschlussanlagen<br />

mit Hilfe von losgelösten Officeprodukten in<br />

Gänze verzichtet werden, sofern alle für die<br />

Beschlussfassung erforderlichen Daten wie<br />

aktuelle Kontosalden, Stellungnahmen zur<br />

Sicherheitenobjektbewertung <strong>und</strong> Veränderungen<br />

im Risikovorsorgebestand im Datenhaushalt<br />

vorliegen.<br />

Neben der Generierung von Einzelbeschlussvorlagen<br />

generieren diese Systeme zur Belegung<br />

des gesamten Jahresabschlusses i. d. R.<br />

diverse ergänzende Dokumentationen. Dazu<br />

gehören u. a. Sicherheitenanrechnungslisten<br />

zur Belegung der Verteilung des erwarteten<br />

Realisationswerts der Sicherheit auf die Forderungen<br />

des Kreditengagements gem. Zweckerklärung<br />

<strong>und</strong> <strong>Cash</strong> flow-Übersichten, in denen<br />

die erwarteten Zahlungen der K<strong>und</strong>en in<br />

einem hohen Detaillierungsgrad dokumentiert<br />

werden.<br />

Bei Anwendung der pauschalierten EWB kann<br />

dagegen auf die Einzelfalldokumentation der<br />

beschlossenen Wertberichtigung für ein Kreditengagement<br />

verzichtet werden, da die Ermittlung<br />

des Risikovorsorgebedarfs auf Basis<br />

einer Matrix erfolgen kann, in der die für die<br />

Portfoliozuordnung <strong>und</strong> die Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

relevanten Parameter an zentraler Stelle<br />

definiert werden 8 .


Aufgr<strong>und</strong> der einheitlichen Datenbasis sollte<br />

systemseitig sichergestellt sein, dass für jede<br />

Forderung <strong>und</strong> für jedes Engagement genau<br />

die Dokumentation automatisiert erstellt<br />

wird, welche aufgr<strong>und</strong> des zu Gr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Verfahrens erforderlich ist <strong>und</strong> auch bei<br />

Anwendung des pauschalierten Verfahrens je<br />

Einzelforderung eine entsprechende Dokumentationshistorie<br />

verfügbar ist. In den Fällen<br />

bei denen eine „Wanderungsbewegung“ von<br />

der pauschalierten hin zur Einzelfallbetrachtung<br />

erfolgt, sollten per Knopfdruck alle historischen<br />

Werte, ohne Systemwechsel <strong>und</strong> dem<br />

damit in vielen Fällen verb<strong>und</strong>enen manuellen<br />

Aufwand, zur Verfügung stehen. Gleichzeitig<br />

kann somit die Entwicklung des Risikovorsorgebestands<br />

auf einen Blick nachvollzogen<br />

werden.<br />

Sofern systemseitig automatisierte Workflowprozesse<br />

die kompetenzgerechte Beschlussfreigabe<br />

unterstützen, sind lediglich die Prozessschritte<br />

zur Differenzierung der pauschalierten<br />

Einzelwertberichtigung zu ergänzen. Lösungsmodelle<br />

zur revisionssicheren Archivierung <strong>und</strong><br />

zur chronologischen Ablage der Einzelfalldokumentationen<br />

nach Abschluss des Freigabeverfahrens<br />

sind aus DV-Sicht ebenfalls in Analogie<br />

auf die Dokumentationen für das pauschalierte<br />

Verfahren anzuwenden.<br />

Wenn sichergestellt wird, dass die für die Ermittlung<br />

der Risikovorsorge relevanten Stammdaten<br />

sowie die Rahmen der Berechnungsprozesse<br />

ermittelten Ergebnisse historisch, d. h. für<br />

jeden Prognoselauf, kontenbezogen archiviert<br />

sind, kann der Gesamtbestand im Rahmen des<br />

Reportings nach individuellen Anforderungen<br />

ausgewertet werden. Aus Sicht der pauschalierten<br />

EWB sind an dieser Stelle, ergänzend zu<br />

den Auswertungen bezüglich der Bestandsveränderung,<br />

insbesondere die Auswertungen zu<br />

Wanderungsbewegungen zwischen Portfolien<br />

PRAxISTIPPS<br />

sowie von der pauschalierten hin zur Einzelfallbetrachtung<br />

von Interesse.<br />

VI. Fazit<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> einer steigenden Anzahl<br />

von Kreditforderungen, die eine Wertberichtigung<br />

erfordern <strong>und</strong> dem damit einhergehenden<br />

Bearbeitungsaufwand sind Methoden<br />

erforderlich, mit deren Hilfe sich die risikobehafteten<br />

K<strong>und</strong>en nach quantitativen <strong>und</strong><br />

qualitativen Kriterien klassifizieren <strong>und</strong> in<br />

Risikogruppen unterteilen lassen. Für Bildung<br />

dieser Risikogruppen bietet sich eine Orientierung<br />

an den Kriterien gem. SolvV an. Für die<br />

einzelnen Risikogruppen gilt es „Ausfallquoten“<br />

zu ermittelt, auf die bei der Ermittlung der<br />

pauschalierten Wertberichtigung zugegriffen<br />

werden kann.<br />

Für eine effektive <strong>und</strong> ressourcenschondende<br />

Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigung<br />

sind Prozesse <strong>und</strong> Werkzeuge erforderlich<br />

mit deren Hilfe ein hoher Automatisierungsgrad<br />

erreicht werden kann. Von wesentlicher<br />

Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die<br />

automatisierte Klassifizierung der leistungsgestörten<br />

Forderungen auf Basis vorgebbarer<br />

Parameter in ein Portfolio, auf das eine pauschalierte<br />

Wertberichtigung gebildet wird.<br />

Für die technische Umsetzung bietet sich ein<br />

einheitliches System zur Ermittlung der Einzelwertberichtigung,<br />

Verlustdatensammlung<br />

<strong>und</strong> Problemkreditbearbeitung an. Im Datenhaushalt<br />

dieses Systems liegen i. d. R. bereits<br />

die meisten Informationen vor, die auch für<br />

die Ermittlung der pauschalierten Einzelwertberichtigung<br />

von Relevanz sind. Erfolgt die<br />

Ermittlung der EWB <strong>und</strong> der pEWB auf einer<br />

identischen Datenbasis, kann diese für ein einheitliches<br />

Reporting verwendet werden. £<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Nur eine einheitliche<br />

Datenbasis<br />

ermöglicht ein optimiertes<br />

Reporting. «<br />

Für die Berechnung der pEWB sind Portfolien zu bilden, in denen Forderungen mit gleichartigen Risikokriterien gebündelt<br />

werden können. Die Merkmale müssen durch die Institute frühzeitig festgelegt werden.<br />

Bei der Auswahl der in Frage kommenden Softwarelösungen, sollte der Fokus nicht ausschließlich auf die Funktionalitäten<br />

zur Unterstützung der pEWB liegen. Vielmehr sind Lösungen gefragt, die ergänzend auch die Erstellung von Einzelbeschlüssen<br />

sowie die gesamte Prozesskette der Problemkreditbearbeitung unterstützen.<br />

41


42<br />

Beitrag<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Vorstand Risikomanagement Sanierung Sicherheitenverwertung<br />

Forderungsbeitreibung Investor Revision<br />

<strong>Integriertes</strong> <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Cash</strong> <strong>Management</strong><br />

Autor:<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch,<br />

Prof. für Bank­ <strong>und</strong> Finanzmanagement<br />

am Fachbereich Wirtschaft der<br />

Fachhochschule Emden, Forschungsschwerpunkte:<br />

Finanzierung,<br />

Risikofrüherkennung <strong>und</strong> Sanierung<br />

aus Bankensicht.<br />

Anforderungen an Firmenk<strong>und</strong>en in der Wirtschaftskrise.<br />

» Banken sollten<br />

eine Überprüfung der<br />

Steuerung von Debitoren,<br />

Kreditoren <strong>und</strong><br />

Vorräten vornehmen<br />

<strong>und</strong> diese ausgiebig<br />

im qualitativen Rating<br />

berücksichtigen. «<br />

1 Reichmann, Controlling mit Kennzahlen <strong>und</strong> <strong>Management</strong>berichten,<br />

7. Aufl . 2006, S. 101 ff .<br />

2 Mißler, in: Seethaler/Steitz, Praxishandbuch Treasury<br />

<strong>Management</strong>, 2007, S. 149 ff .<br />

3 Roland Berger Strategy Consultants, <strong>Working</strong><br />

<strong>Capital</strong> – “<strong>Cash</strong> for Recovery”, 2009, S. 4.<br />

I. Einleitung<br />

w Unternehmen, die sich nicht aktiv um die<br />

Steuerung ihres <strong>Cash</strong>pools kümmern weisen in<br />

der aktuellen Wirtschaftskrise besondere Risikomerkmale<br />

für Kreditinstitute auf. Selbst wenn<br />

die Umsatzlage konstant bleibt, kann sich dennoch<br />

das Kontoführungsverhalten verschlechtern.<br />

Die Inanspruchnahmen steigen <strong>und</strong> die<br />

Habenumsätze nehmen ab. Um diese Situation<br />

zu entspannen sollten Unternehmen ihre<br />

Positionen im <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> aktiv steuern<br />

<strong>und</strong> ggf. zusätzlich ein <strong>Cash</strong> Pooling installieren.<br />

Banken sollten eine Überprüfung der Steuerung<br />

von Debitoren, Kreditoren <strong>und</strong> Vorräten<br />

vornehmen <strong>und</strong> diese ausgiebig im qualitativen<br />

Rating berücksichtigen. Gerade das Liquiditätsmanagement<br />

ist aktuell ein wichtiger Krisenindikator,<br />

der bei der Bonitätsklassifi zierung<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

II. <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Management</strong><br />

<strong>und</strong> Steuerung der<br />

<strong>Cash</strong>­Prozesse<br />

1. Steuerung der Prozesse <strong>und</strong><br />

Zahlungsströme<br />

a) Aufbau des <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Management</strong>s<br />

In der aktuellen konjunkturellen Schiefl age gilt<br />

bei vielen Unternehmen: „Liquidität vor Rentabilität“.<br />

Dabei kommt dem <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Management</strong> (WCM) eine besondere Bedeutung<br />

zu. Als <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> bezeichnet man<br />

das Umlaufvermögen abzüglich der kurzfristigen<br />

Verbindlichkeiten 1 . Primär geht es um<br />

die Steuerung des geldnahen Vermögens <strong>und</strong><br />

somit der Vorräte, Forderungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen<br />

(LuL). Dabei sind die Prozessketten der Zahlungsströme<br />

im Umlaufvermögen auf den<br />

Wertschöpfungsprozess abzustimmen. Ziel ist<br />

die aktive Beeinfl ussung der Kapitalbindung,<br />

um die Kostenstrukturen <strong>und</strong> die kurzfristige<br />

Liquidität zu optimieren. Eine Verringerung<br />

der Fristen setzt unmittelbar Gelder frei <strong>und</strong><br />

die Unternehmenskennzahlen verbessern sich.<br />

Fortschritte im WCM bauen im Wesentlichen<br />

auf der Gestaltung der drei Prozessketten im<br />

Vorratsmanagement (Vorräte), Debitorenmanagement<br />

(Forderungen aus LuL) <strong>und</strong> Kreditorenmanagement<br />

(Verbindlichkeiten aus LuL) auf 2 .<br />

Dabei sind die folgenden Abläufe zu strukturieren,<br />

wie Abb. 1 zeigt.<br />

Im Wesentlichen sind die aufgeführten Prozessketten<br />

zur Verbesserung der Kapitalbindung<br />

<strong>und</strong> der Freisetzung von Liquidität zu ordnen:<br />

Forecast to Fulfill (Betriebsnotwendige<br />

Vorräte): Im Rahmen des Vorratsmanagements<br />

ist u. a. die Produktionsplanung mit<br />

dem Einkauf, der Lieferkette <strong>und</strong> der Bevorratung<br />

abzustimmen <strong>und</strong> die Kapitalbindung<br />

zu reduzieren.<br />

Order to <strong>Cash</strong> (Forderungen aus Lieferungen<br />

<strong>und</strong> Leistungen): Über das Debitorenmanagement<br />

kann mit der zeitnahen<br />

Rechnungsstellung, der Zahlungseingangsüberwachung<br />

<strong>und</strong> dem engen Mahnwesen<br />

der Zahlungseingang beschleunigt werden.<br />

Purchase to Pay: Mit dem Kreditorenmanagement<br />

kann über die Lieferantenauswahl,<br />

die Einkaufsstrategie, die Vertragsgestaltung<br />

<strong>und</strong> die Zahlungsabwicklung eine<br />

Verzögerung der Auszahlungen erreicht<br />

<strong>und</strong> Liquidität erhalten bleiben.<br />

Ziel der Optimierung im Rahmen des WCM ist<br />

es, die Durchlaufzeiten von Forderungen zu<br />

reduzieren, diejenigen von Verbindlichkeiten<br />

auszuweiten <strong>und</strong> das Vorratsvermögen gering<br />

zu halten. Damit kann i. d. R. die Innenfi nanzierungskraft<br />

erheblich gesteigert werden. Zusätzlich<br />

lassen sich <strong>Cash</strong> Potenziale freisetzen, wie<br />

eine aktuelle Studie zeigt 3 .


Die Überwachung dieser Bereiche kann unternehmensintern<br />

über Kennzahlen erfolgen,<br />

wie z. B. über die laufende Messung der Lagerdauer,<br />

der Debitoren- <strong>und</strong> der Kreditorenlaufzeit.<br />

Ein weiterer Bestandteil zur Unterstützung<br />

des WCM beinhaltet die Steuerung der Zahlungsströme.<br />

Dies gelingt i. d. R. über ein <strong>Cash</strong><br />

<strong>Management</strong> mit Liquiditätsplanung inklusive<br />

eines <strong>Cash</strong> Pooling.<br />

b) <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> <strong>und</strong> <strong>Cash</strong> Pooling<br />

Unter dem <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> wird hier die<br />

Steuerung der unternehmensinternen <strong>und</strong><br />

externen Zahlungsströme verstanden. Ein Instrument<br />

für diese Abstimmungen ist u. a. die<br />

Finanzplanung. Zur Unterstützung der konzern-<br />

oder betriebsinternen Zahlungen kann<br />

zusätzlich ein <strong>Cash</strong> Pooling installiert werden.<br />

<strong>Cash</strong> Pooling bedeutet die Bündelung, Strukturierung<br />

<strong>und</strong> Steuerung konzernweiter Geld<br />

<strong>und</strong> Zahlungsströme im Rahmen eines <strong>Cash</strong><br />

<strong>Management</strong>s. Dazu werden die Buchgeldbestände<br />

verschiedener Konten eines oder mehrerer<br />

Unternehmen aggregiert <strong>und</strong> zentral<br />

oder dezentral gesteuert 4 . Gerade in Konzernen<br />

kann über eine tägliche Bündelung <strong>und</strong><br />

Verrechnung der Liquidität aller Betriebsteile<br />

<strong>und</strong> Betriebsstätten meist eine verbesserte<br />

Liquiditätssteuerung <strong>und</strong> Transparenz erreicht<br />

werden. Banken können hier tätig werden,<br />

indem sie die Konten- <strong>und</strong> Softwaresysteme<br />

Abbildung 1: Prozesskette im <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Management</strong><br />

Vorräte<br />

Forecast-to-Ful�ll-Prozesskette<br />

Prozesse im <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Management</strong><br />

Forderungen aus LuL<br />

Order-to-<strong>Cash</strong>-Prozesskette<br />

Ziele<br />

zum <strong>Cash</strong> Pooling bereitstellen <strong>und</strong> Unternehmen<br />

bei der Organisation <strong>und</strong> den Abläufen der<br />

Steuerung der Zahlungsströme unterstützen.<br />

Ziele des <strong>Cash</strong> Pooling sind die Reduzierung<br />

der Zinsaufwendungen, die Optimierung der<br />

Zinserträge <strong>und</strong> gleichzeitig die Ermöglichung<br />

einer Absicherung von Zins- <strong>und</strong> Währungsrisiken.<br />

Über ein Netting kann das Nettorisikovolumen<br />

aus den Zahlungspositionen ermittelt<br />

werden. So sind die Forderungen <strong>und</strong><br />

Verbindlichkeiten bei identischen K<strong>und</strong>en zu<br />

aggregieren <strong>und</strong> Forderungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />

in gleichen Währungspositionen zu<br />

verrechnen. Damit kann das Risiko (Exposure)<br />

aus zeitlich <strong>und</strong> volumensmäßig inkongruenten<br />

Zins- <strong>und</strong> Währungspositionen bestimmt<br />

werden. Nach der Feststellung des Exposure<br />

kann in einem Folgeschritt eine Entscheidung<br />

über die Dauer <strong>und</strong> Höhe von Absicherungsmaßnahmen<br />

getroffen werden <strong>und</strong> die Festlegung<br />

der Absicherungsinstrumente erfolgen.<br />

Das <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> inklusive dem <strong>Cash</strong><br />

Pooling <strong>und</strong> das <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Management</strong><br />

lassen sich somit in ein umfassendes<br />

Steuerungssystem im Bereich Treasury integrieren.<br />

Die Konzentration in einer Abteilung<br />

ist wichtig, damit die Steuerung der zahlungsnahen<br />

Bereiche zentral <strong>und</strong> überschneidungsfrei<br />

erfolgt. So lassen sich die größten Vorteile<br />

realisieren, wenn alle Zahlungsströme gleichzeitig<br />

strukturiert <strong>und</strong> aufeinander abgestimmt<br />

Verbindlichkeiten aus LuL<br />

Purchase-to-Pay-Prozesskette<br />

� Reduzierung Kapitalbindung � Beschleunigung Zahlungseingänge � Verschiebung Auszahlungen<br />

Vorräte – Anzahlungen<br />

Lagerdauer =<br />

Materialaufwand<br />

Wertschöpfungsprozess<br />

ForderungenLuL<br />

VerbindlichkeitenLuL<br />

Debitorenlaufzeit =<br />

* 360 Kreditorenlaufzeit<br />

=<br />

* 360<br />

Umsatzerlöse<br />

Materialaufwand<br />

Überwachung der Zahlungsströme <strong>und</strong> Liquiditätssteuerung<br />

Reporting an die Banken (Finanzplanung, Forderungslisten, Vorratsbestände)<br />

Überwachung der o�enen Salden <strong>und</strong> Absicherung der Forderungen<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

4 Pflug, in: Seethaler/Steitz, Praxishandbuch Treasury<br />

<strong>Management</strong>, 2007, S. 90 ff.<br />

43


44<br />

Beitrag<br />

» In der aktuellen<br />

Wirtschaftskrise müssen<br />

Kreditinstitute<br />

u. a. einschätzen können,<br />

ob Unternehmen<br />

eine stabile Liquiditätslage<br />

aufweisen. «<br />

5 Creditreform, Insolvenzen Neugründungen Löschungen,<br />

1. Halbjahr 2009, S. 18.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

werden. Auf diese Weise kann ein übergreifendes<br />

<strong>und</strong> schlagkräftiges Finanzrisikomanagement<br />

realisiert werden, wie Abb. 2 zeigt.<br />

Des Weiteren kann über das WCM <strong>und</strong> das <strong>Cash</strong><br />

<strong>Management</strong> das interne Planungssystem <strong>und</strong><br />

das externe Berichtswesen erheblich erweitert<br />

<strong>und</strong> professionalisiert werden. So können<br />

Reportings der Kreditoren, Debitoren, Vorräte<br />

<strong>und</strong> zur Finanzplanung direkt aus dem Planungssystem<br />

generiert werden <strong>und</strong> auch den<br />

Banken zur Verfügung gestellt werden. Diese<br />

können die Daten zur Bonitätsanalyse nutzen.<br />

In der aktuellen Wirtschaftskrise müssen Kreditinstitute<br />

u. a. einschätzen können, ob Unternehmen<br />

eine stabile Liquiditätslage aufweisen.<br />

Denn Anspannungen der Zahlungsmittelbestände<br />

stellen einen bedeutenden Risikofaktor<br />

dar. Auch das Umlaufvermögen mit der<br />

Struktur <strong>und</strong> Höhe der Forderungen kann<br />

auf Probleme hindeuten <strong>und</strong> ist genauer zu<br />

untersuchen. Diese Bonitätsanalysen können<br />

in das qualitative Rating der Banken eingehen,<br />

bei der <strong>Cash</strong> flow-Analyse helfen <strong>und</strong><br />

zudem die zeitnahe Überwachung von Sicherheiten<br />

des Umlaufvermögens wie der Sicherungsübereignung<br />

oder der Globalzession<br />

ermöglichen.<br />

Abbildung 2: Steuerungsbereiche im Treasury<br />

Steuerung von<br />

Zins-/Währungsrisiken<br />

Mutter Konzern<br />

Forderungen Verbindlichkeiten<br />

Tochter 1 Tochter 2 Tochter 3<br />

Zeitliche <strong>und</strong> volumensmäßige Abweichungen<br />

Verbindlichkeit USD<br />

Integrierte Steuerung im Treasury<br />

Forderung USD<br />

Zeit<br />

Treasury<br />

<strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Cash</strong> Pooling<br />

2. Risikoüberwachung <strong>und</strong> Ertragspotenziale<br />

für Banken<br />

a) Qualitatives Rating <strong>und</strong> Überwachung<br />

von Sicherheiten<br />

Insbesondere in den Kreditinstituten wird aufgr<strong>und</strong><br />

der steigenden Insolvenzzahlen vermutlich<br />

ein hoher Schaden entstehen. So berichtet<br />

Creditreform von einem erwarteten Anstieg<br />

der Insolvenzzahlen von bis zu 20% auf insgesamt<br />

33.000 bis 35.000 Fälle für das Jahr 2009 5 .<br />

In den Banken drohen die Ausfallrisiken zu<br />

steigen. Dies erfordert es, die Risikofrüherkennung<br />

zu intensivieren, um Problemkredite<br />

zu erkennen <strong>und</strong> unverzüglich bearbeiten zu<br />

können.<br />

Die herkömmliche Bonitätsanalyse ist stark<br />

durch das Finanzrating geprägt. Auf Basis von<br />

Strukturbilanzen der Unternehmen werden<br />

Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong><br />

Ertragslage gebildet <strong>und</strong> im Zeitablauf bzw.<br />

innerhalb der Branche verglichen. Problematisch<br />

ist, dass die Jahresabschlussanalyse zeitlich<br />

meist erst mit einer starken Verzögerung<br />

erfolgt <strong>und</strong> die tatsächlichen Verhältnisse im<br />

Unternehmen u. U. gar nicht mehr erfasst. Dies<br />

ist in der aktuellen Wirtschaftskrise vielfach der<br />

Zahlungen<br />

Einzahlungen<br />

Auszahlungen<br />

Linien<br />

Deckung<br />

Liquiditätsplanung<br />

Januar<br />

<strong>Working</strong> <strong>Capital</strong><br />

<strong>Management</strong><br />

Februar<br />

.......<br />

Jahr


Fall. In vielen Unternehmen ergeben sich aus<br />

dem Jahresabschluss des Vorjahrs noch gute<br />

Kennzahlen. Die derzeitige wirtschaftliche Lage<br />

kann sich jedoch bereits stark verschlechtert<br />

haben.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind weitere Merkmale in die<br />

Bonitätsuntersuchungen der Banken zu integrieren.<br />

Auch qualitative Faktoren können hier<br />

weiterhelfen. So kann die Ausführung der kaufmännischen<br />

Steuerungsprozesse in Unternehmen<br />

ein wichtiger Indikator zur Risikofrüherkennung<br />

sein. Gerade im Rahmen der aktuellen<br />

Wirtschaftskrise zeigen sich die <strong>Management</strong>fähigkeiten<br />

im Controlling bei der Planung, Realisation<br />

<strong>und</strong> der Überwachung von Zahlungsströmen.<br />

In dieser Situation kommt dem <strong>Working</strong><br />

<strong>Capital</strong> <strong>Management</strong> <strong>und</strong> dem <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong><br />

eine große Bedeutung zu <strong>und</strong> sollte von<br />

den begleitenden Banken im Rahmen der Kreditüberwachung<br />

geprüft werden 6 .<br />

Unzureichende oder nicht bestehende unternehmensinterne<br />

Planungssysteme sind eine<br />

potenzielle Risikoquelle, da Fehlentwicklungen<br />

im Unternehmen nicht erkannt werden<br />

können. Daher sollten Kreditinstitute auch<br />

qualitative Komponenten im bankinternen<br />

Rating als Bonitätsindikator berücksichtigen.<br />

Ein Baustein ist die Überprüfung der Controllingsysteme<br />

der Unternehmen <strong>und</strong> die Berück-<br />

Abbildung 3: Bausteine bei der Bonitätseinschätzung<br />

Kennzahlen:<br />

Kapitallage<br />

Ertragslage<br />

Finanzlage<br />

Bausteine im Rating<br />

Finanzrating Qualitatives Rating<br />

Einzelkreditnehmerrating<br />

Reporting:<br />

WCM<br />

Kreditoren<br />

Debitoren<br />

Gruppen- oder Verb<strong>und</strong>rating<br />

sichtigung des internen <strong>und</strong> externen Berichtswesens,<br />

wie Abb. 3 darstellt.<br />

In der derzeitigen Situation sollte gerade die<br />

Steuerung des <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong>s <strong>und</strong> des <strong>Cash</strong><br />

Pools in den Unternehmen untersucht werden,<br />

denn die liquiditätsnahen Bereiche bereiten<br />

den Unternehmen aktuell häufig große Schwierigkeiten.<br />

So sollten ein Unternehmen in der<br />

jetzigen Wirtschaftskrise <strong>und</strong> auch in wirtschaftlich<br />

normalen Zeiten umfassende Kontrollaktivitäten<br />

entfalten, welche darauf ausgerichtet<br />

sind das betriebliche Umlaufvermögen<br />

<strong>und</strong> die Finanzmittelbestände im Hinblick auf<br />

die Liquiditätssicherung <strong>und</strong> die Kapitalrentabilität<br />

zielorientiert beeinflussen.<br />

Kreditinstitute können das Vorgehen beim<br />

Debitoren- <strong>und</strong> Kreditorenmanagement im<br />

bankinternen Rating sowohl auf der qualitativen<br />

wie auch auf der quantitativen Seite<br />

berücksichtigen. Gerade die Steuerung des Forderungseinzugs<br />

ist ein wichtiger Baustein für<br />

eine effektive Liquiditätssicherung in Firmen.<br />

So verzögern sich die Einzahlungen, wenn spät<br />

fakturiert wird oder offene Posten nicht nachgefordert<br />

werden. Auch ein schnelles Mahnwesen<br />

<strong>und</strong> die Überprüfung des Mahnprozesses<br />

sind von Bedeutung. Als Kennzahlen sind der<br />

Debitorenumschlag <strong>und</strong> die Debitorenlaufzeit<br />

zur Beurteilung heranzuziehen 7 .<br />

Besicherung:<br />

Personal-<br />

Sachsicherheiten<br />

Sicherheitenklasse<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Beitrag<br />

» Als Kennzahlen<br />

sind der Debitorenumschlag<br />

<strong>und</strong> die<br />

Debitorenlaufzeit<br />

zur Beurteilung heranzuziehen.<br />

«<br />

6 Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Informationsnachfrage<br />

der Banken bei Firmenk<strong>und</strong>en sich<br />

seit dem Ausbruch der wirtschaftlichen Krise<br />

deutlich verschärft hat. Insbesondere die Nachfrage<br />

nach unterjährigem Zahlenmaterial <strong>und</strong><br />

nach Finanzplänen ist gestiegen. Vgl. Portisch,<br />

BP 2009 S. 162 ff.<br />

7 KPMG, <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Management</strong> im deutschen<br />

Maschinen- <strong>und</strong> Anlagenbau, 2008, S. 3.<br />

45


46<br />

Beitrag<br />

8 Göllert, BP 2006 S. 420 ff.<br />

9 Eine Studie aus 2009 zeigt, dass viele Unternehmen<br />

einen erhöhten Finanzbedarf aufgr<strong>und</strong><br />

eines verschlechterten Zahlungsverhaltens ihrer<br />

K<strong>und</strong>en aufweisen. Portisch, BP 2009 S. 162 ff.<br />

1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Banken sollten ihre Firmenk<strong>und</strong>en zur Steuerung<br />

des <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong>s <strong>und</strong> der Zahlungsmittelbestände<br />

anregen <strong>und</strong> diese Prozessketten<br />

auch vor Ort prüfen. Vorteile für die Firmen<br />

<strong>und</strong> die Banken bestehen in einer entspannten<br />

Kontoführung <strong>und</strong> in einem Ausbau des<br />

internen <strong>und</strong> externen Berichtswesens. Bestehen<br />

von Seiten der Firmen Widerstände bei der<br />

Steuerung dieser wichtigen Abläufe, kann auch<br />

die Vereinbarung von Soft Covenants für das<br />

Reporting angedacht werden. Die Firmenk<strong>und</strong>enbetreuer<br />

der Banken sollten ihren K<strong>und</strong>en<br />

unbedingt verdeutlichen, dass die Gestaltung<br />

des <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong>s <strong>und</strong> des <strong>Cash</strong> Pools <strong>und</strong><br />

das angeschlossene Berichtswesen wichtige<br />

<strong>Management</strong>themen sind.<br />

Gerade ein bankengerechtes Reporting<br />

erleichtert es den Kreditinstituten zum einen<br />

die Risikobeurteilung der Liquiditätslage <strong>und</strong><br />

der Bestände im Umlaufvermögen zu bestimmen.<br />

Zum anderen hilft eine detaillierte <strong>und</strong><br />

aufbereitete Kreditoren- <strong>und</strong> Debitorenaufstellung<br />

inklusive der Aufstellung der Bestände des<br />

Vorratsvermögens bei der Bewertung der variablen<br />

Sicherheiten. Die materielle <strong>und</strong> rechtliche<br />

Bewertung von Globalzessionen <strong>und</strong> Sicherungsübereignungen<br />

kann auf diese Weise<br />

effizient erfolgen. Die Bewertung der Positionen<br />

ist auch durch die Kenntnis der Vorrechte<br />

aus dem Lieferantenobligo einfacher möglich.<br />

Auch für die Bestimmung des <strong>Cash</strong> flows<br />

im Rahmen der Ertragsanalyse von Firmen ist<br />

das <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> in die Berechnungen mit<br />

einzubeziehen 8 .<br />

Eine Möglichkeit zur Finanzmittelsicherung in<br />

der derzeitigen Krise in Unternehmen bietet die<br />

detaillierte Ausgestaltung des <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong>s.<br />

Kreditinstitute sollten die Steuerung der<br />

Zahlungsmittel über die Einforderung aktueller<br />

Finanzpläne überwachen. Bestimmte Segmente<br />

im <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> können zudem<br />

neue Ertragspotenziale für Banken bieten.<br />

b) <strong>Cash</strong>­Pooling­Systeme <strong>und</strong> Ausfallversicherungen<br />

als Ertragsquellen<br />

Ein wichtiger Baustein bei der Liquiditätssteuerung<br />

in Unternehmen ist die Optimierung<br />

der Zahlungsströme. Hier können Banken mit<br />

der Einführung von Zahlungssystemen im<br />

<strong>Cash</strong> Pooling tätig werden. Gerade in multi-<br />

nationalen Konzernen kann das <strong>Cash</strong> Pooling<br />

zudem mit einer Steuerung des Währungsrisikos<br />

einher gehen.<br />

So können Kreditinstitute ihre K<strong>und</strong>en bei der<br />

Schaffung eines konzerninternen Systems von<br />

Clearingkonten unterstützen. Die Steuerung<br />

der Zahlungsverflechtungen <strong>und</strong> ein Konzern-Netting<br />

ermöglichen die Aufsetzung eines<br />

Fremdwährungsmanagements <strong>und</strong> die Installation<br />

von Absicherungskonzepten. Dies sind<br />

weitere Ansatzpunkte für den Vertrieb, wenn<br />

eine Beratung <strong>und</strong> ein Verkauf von Derivaten<br />

zur Steuerung von Zins- <strong>und</strong> Währungsrisiken<br />

erfolgt. Banken können auf diese Weise ihr<br />

Know how zeigen, beim Firmenk<strong>und</strong>en einen<br />

Mehrwert erzeugen <strong>und</strong> zur langfristigen K<strong>und</strong>enbindung<br />

beitragen.<br />

Des Weiteren kann eine Beratung oder Vermittlung<br />

von Ausfallversicherungen erfolgen.<br />

So zeigt sich in der derzeitigen Rezession, dass<br />

viele Unternehmen einen erhöhten Finanzbedarf<br />

aufgr<strong>und</strong> der Verschlechterung der Zahlungsbedingungen<br />

bzw. der Zahlungsausfälle<br />

ihrer K<strong>und</strong>en zu verkraften haben 9 . Vermittelte<br />

Kreditversicherungen können dazu beitragen,<br />

dass diese Risiken in der aktuellen Wirtschaftskrise<br />

zumindest abgefedert werden.<br />

Beide Parteien haben etwas von einem integrierten<br />

<strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>und</strong> <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong>:<br />

Unternehmen erhalten eine erhöhte<br />

Handlungsfreiheit <strong>und</strong> können über die Steuerung<br />

der Forderungen <strong>und</strong> Verbindlichkeiten<br />

aus Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen bzw. ihrer Vorräte<br />

eine Verringerung des Zinsaufwands erreichen.<br />

Kreditinstitute bemerken eine Entspannung<br />

im Kontokorrent <strong>und</strong> die erhalten über<br />

eine Verbesserung des Berichtswesens aktuelle<br />

<strong>und</strong> vollständige Daten zur Risikoeinschätzung.<br />

Des Weiteren bietet die Steuerung der <strong>Cash</strong>bestände<br />

eine potenzielle Ertragsquelle mit der<br />

Installation von Zahlungssystemen.<br />

III. Zusammenfassung<br />

Für Banken wird es immer wichtiger, zeitnah<br />

am Geschehen ihrer Kreditnehmer zu sein, um<br />

Verschlechterungen in der Bonität frühzeitig<br />

zu erkennen. Die Aktualität <strong>und</strong> Vollständigkeit<br />

von Informationen über Kreditnehmer stellen<br />

eine unverzichtbare Gr<strong>und</strong>lage zur Entschei-


dungsfi ndung dar. Auch die Daten über die<br />

Bestände im <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> gehören dazu. Firmenk<strong>und</strong>en<br />

sind daher anzuregen ihre Kreditoren,<br />

Debitoren <strong>und</strong> Vorräte inklusive der Liquidität<br />

aktiv zu steuern <strong>und</strong> darüber zu berichten.<br />

Aus Bankensicht ergeben sich damit Vorteile<br />

PRAxISTIPPS<br />

einer zeitnahen Risikobeurteilung <strong>und</strong> Erleichterungen<br />

bei der Bewertung von Sicherungsübereignungen<br />

<strong>und</strong> Globalzessionen. Des Weiteren<br />

bestehen Ertragspotenziale, wenn das<br />

<strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> in den Firmen durch <strong>Cash</strong>-<br />

Pooling-Systeme unterstützt wird. £<br />

Beitrag<br />

Ein fehlendes <strong>Working</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Management</strong> <strong>und</strong> besonders die Nichtexistenz eines <strong>Cash</strong> <strong>Management</strong> sind Risikoindikatoren<br />

für Banken bei ihren Firmenk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sollten daher im qualitativen Rating Berücksichtigung finden.<br />

Das Berichtswesen des WCM kann nicht nur zur Überwachung der Kreditrisiken sondern auch zur Prüfung der materiellen<br />

<strong>und</strong> rechtlichen Werthaltigkeit von Sicherungsübereignungen <strong>und</strong> Globalzessionen genutzt werden.<br />

Die Installation von <strong>Cash</strong>-Pooling-Systemen <strong>und</strong> die Vermittlung von Ausfallversicherungen können als zusätzliche<br />

Ertragsquelle <strong>und</strong> zur K<strong>und</strong>enbindung eingesetzt werden. Kreditinstitute zeigen auf diese Weise ihr Know How bei der<br />

Liquiditätssteuerung.<br />

Prof. Dr. Wolfgang Portisch<br />

Bank- <strong>und</strong> Finanzmangement<br />

Fachhochschule Oldenburg/Ostfrieslnad/<br />

Wilhelmshaven<br />

Effi ziente Sanierungsprozesse<br />

in Banken <strong>und</strong> Sparkassen<br />

Anregungen zur Ausgestaltung eines Best Practice-Sanierungsprozesses<br />

auf Gr<strong>und</strong>lage einer empirischen Studie<br />

Das Firmenk<strong>und</strong>engeschäft der Kreditinstitute<br />

ist weiterhin durch schlechte<br />

Bonitäten geprägt, deren Ursache unter<br />

anderem in den schwachen Eigenkapitalquoten<br />

der Unternehmen begründet<br />

liegt. Daher ist auch aktuell eine hohe<br />

Anzahl an Krisen- <strong>und</strong> Sanierungsfällen<br />

in Banken <strong>und</strong> Sparkassen keine Seltenheit.<br />

Diese Engagements erfordern eine<br />

intensive Betreuung durch Spezialisten.<br />

Die Sanierung von Firmenk<strong>und</strong>en aus<br />

Sicht der Finanzinstitute hat in den<br />

letzten Jahren einen umfassenden<br />

Wandel erfahren. So wurden in den<br />

Kreditinstituten Sanierungs-, Restrukturierungs-<br />

oder Workout-Abteilungen<br />

eingerichtet, die das Know How meist<br />

zentral bündeln. Des Weiteren wurden<br />

Sanierungsbereiche komplett outgesourct<br />

oder problembehaftete Teilkreditportfolios<br />

an andere Finanzakteure<br />

veräußert. Aufgr<strong>und</strong> dieser stetigen Veränderungsprozesse<br />

wird der derzeitige<br />

Stand der Bearbeitung von Krisenengagements<br />

durch Kreditinstitute anhand<br />

von wichtigen Phasen im Sanierungsprozess<br />

empirisch untersucht. Dabei<br />

erfolgen die Auswertungen differenziert<br />

nach Banksektoren <strong>und</strong> Institutsgrößen.<br />

Ziel der Analysen ist es, praxisnahe<br />

Anregungen zur optimalen Ausgestaltung<br />

eines Sanierungsprozesses<br />

aus Banken- <strong>und</strong> Sparkassensicht zu<br />

geben. Dies ermöglicht die laufende<br />

Anpassung der Risikosteuerungsprozesse<br />

an sich verändernde Rahmenbedingungen,<br />

auch im Hinblick auf die<br />

Erfüllung der Mindestanforderungen<br />

an das Risikomanagement (MaRisk).<br />

Stand: 01.11.2008<br />

Erscheinungstermin: 15.12.2008<br />

Umfang: ca. 98 Seiten<br />

Preis: € 35,–<br />

ISBN: 978-3-936974-92-8<br />

Finanz Colloquium<br />

Heidelberg<br />

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Rezensionen<br />

01<br />

02<br />

03<br />

48 1 / 2009 ForderungsPraktiker<br />

Risikomanagement, Sanierung<br />

01 Bilanzanalyse­Kommentar nach IFRS<br />

Burkhard Eckes/Volker Fentz/Peter Flick/Christoph Hoeren/<br />

Alfred Totzek/Wolfgang Weigel: Bilanzanalyse-Kommentar<br />

nach IFRS. Finanz Colloquium Heidelberg, 2. Auflage<br />

2009. 804 S., Preis 94 €.<br />

w Das umfangreiche Werk beleuchtet das Thema<br />

aus dem Blickwinkel des Kreditanalysten <strong>und</strong> schlägt<br />

gekonnt die Brücke zwischen einem Bilanzkommentar<br />

<strong>und</strong> einem Praktiker-Handbuch. Es wird auch dem Firmenk<strong>und</strong>enbetreuer<br />

mit Bilanzanalyseerfahrung eine<br />

wertvolle Unterstützung sein.<br />

Das Buch eignet sich einerseits sehr gut als Nachschlagewerk<br />

zu einzelnen analytischen Fragestellungen.<br />

Das umfangreiche Inhalts- <strong>und</strong> Stichwortverzeichnis<br />

ist dem Leser dabei eine gute Hilfe. Das Buch bietet<br />

andererseits auch einen umfassenden Überblick über<br />

die Vorschriften <strong>und</strong> Möglichkeiten der Rechnungslegung<br />

nach IFRS <strong>und</strong> die Unterschiede zum HGB. Der<br />

chronologische Aufbau des Buchs unterstützt beide<br />

Möglichkeiten.<br />

Die einleitenden Kapitel beschreiben die Rahmenbedingungen<br />

der IFRS-Rechnungslegung <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>lagen<br />

der IFRS-Bonitätsanalyse. Im Hauptteil werden die<br />

einzelnen Jahres- <strong>und</strong> Konzernabschlusspositionen eines<br />

IFRS-Abschlusses dargestellt <strong>und</strong> kommentiert. Daran<br />

schließen sich Ausführungen zur Kapitalfl ussrechnung<br />

<strong>und</strong> Segmentberichterstattung sowie zum Anhang an.<br />

Sehr gelungen ist die einheitliche Gr<strong>und</strong>struktur im<br />

Hauptteil des Buchs, welche die Funktion als Nachschlagewerk<br />

zusätzlich unterstützt. Der Leser erhält zu jeder<br />

Jahresabschlussposition Informationen zum Ausweis <strong>und</strong><br />

Ansatz in der Bilanz, der Zugangs- <strong>und</strong> Folgebewertung<br />

sowie zu Off enlegungspfl ichten durch Zusatzinformationen<br />

im Anhang. Daneben werden immer auch mögliche<br />

Auswirkungen auf den Jahresabschluss, bilanzpolitische<br />

Spielräume <strong>und</strong> Unterschiede zum HGB beleuchtet. Hilfreich<br />

sind auch die jeweils vorhandenen zwei Checklisten<br />

„was ein Analyst wissen sollte“ <strong>und</strong> „Fragen, die<br />

ein Analyst (sich) stellen sollte“. Abger<strong>und</strong>et wird das<br />

Werk durch branchenspezifi sche Besonderheiten dargestellt<br />

an vier interessanten Beispielbranchen: Pharmazeutische<br />

Industrie, Automobilindustrie, Retail & Consumer<br />

<strong>und</strong> Fluggesellschaften. Den Abschluss bildet ein<br />

Kapitel zur IFRS-basierten Kreditvergabe. £<br />

Paul-Josef Wegener, Betriebswirt VWA, Certified Credit<br />

Analyst CCrA, Senior Risikoanalyst Unternehmensk<strong>und</strong>en,<br />

Frankfurter Sparkasse<br />

Sanierung, Verwertung, Beitreibung<br />

02 InsO­Texte Textsammlung zum Insolvenzrecht<br />

Dr. Bruno M. Kübler/Prof. Dr. Hanns Prütting/Prof. Dr. Reinhard<br />

Bork (Hrsg.): InsO-Texte. RWS Verlag, 3. Auflage<br />

2009. 448 S., 29,90 €.<br />

w Die aktuelle, neu bearbeitete Auflage der Textsammlung<br />

enthält alle wichtigen Texte zur Insolvenzordnung<br />

sowie sämtliche für das Insolvenzverfahren<br />

relevanten Gesetzesauszüge mit Stand vom 06.05.2009<br />

<strong>und</strong> ist mit seiner stabilen Bindung <strong>und</strong> dem gummierten<br />

Umschlag der ideale Begleiter für den insolvenzrechtlichen<br />

Arbeitsalltag.<br />

Insbesondere das MoMig führte zu zahlreichen Änderungen<br />

seit Erscheinen der Vorauflage. Enthalten sind<br />

mit vollständigem Text die InsO, das AnfG, die InsVV<br />

nebst Anhang, das KSchG <strong>und</strong> die VbrInsVV sowie in<br />

insolvenzrechtlich relevanten Auszügen folgende<br />

Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen: EGInsO, AktG, BetrAVG,<br />

BetrVG, EuInsVO, FamFG, GenG, GKG, GmbHG, GVG,<br />

HGB, InsNetV, JVEG, RPflG, RVG, SGB III, StGB, UStG,<br />

VVG, ZPO, ZSEG <strong>und</strong> ZVG. £<br />

Verwertung, Beitreibung<br />

03 Zwangsversteigerungsgesetz<br />

Kurt Stöber: Zwangsversteigerungsgesetz. Verlag C. H.<br />

Beck, München, 19. Auflage 2009. 664 S., 92 €.<br />

w Banken <strong>und</strong> Versicherungen als die klassischen Finanzierungsgläubiger<br />

können auf dieses seit Jahrzehnten<br />

etablierte Standardwerk ebenso wenig verzichten, wie<br />

Richter <strong>und</strong> Rechtspfleger sowie die mit dem Zwangsversteigerungsrecht<br />

<strong>und</strong> den verwandten Rechtsgebieten<br />

befassten Rechtsanwälte.<br />

Die aktuelle Auflage (Stand 31.12.2008) berücksichtigt<br />

die Änderungen des Zwangsversteigerungsgesetzes<br />

durch das letzte Gesetz zur Änderung des WEG, das<br />

Gesetz zur bargeldlosen Zahlung, die aktuelle Rechtsprechung<br />

zur GbR in der Zwangsvollstreckung, das<br />

RVG <strong>und</strong> das Hausgeld in der Zwangsvollstreckung.<br />

Sie informiert außerdem über aktuelle Entwicklungen<br />

im Immobiliarvollstreckungsrecht, wie dem Fortbestehen<br />

der Reallast, der Mietkaution <strong>und</strong> Mieternebenleistungen,<br />

der Anordnung <strong>und</strong> Aufhebung der<br />

Zwangsverwaltung, Auswahl, Bestellung, Aufgaben <strong>und</strong><br />

Vergütung des Verwalters sowie von diesem getroffene<br />

Nutzungsvereinbarungen. £

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