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Arbeitnehmerdatenschutz - I-connection

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10<br />

Neue Gefahren<br />

des Computereinsatzes<br />

Tempo erhöht hat und diese Entwicklung anhält. Die Folge ist, dass<br />

sich immer mehr Anwendungsbereiche für die Unterstützung durch<br />

Computer auftun.<br />

Da Personalcomputer und mobile Geräte sich für eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Zwecke nutzen lassen, etwa zur umfassenden Verwaltung<br />

und Archivierung der eigenen persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten,<br />

als digitale Bibliothek oder in vielfältiger Form als Unterhaltungsgerät,<br />

ist ihre Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung<br />

erheblich gestiegen. In diesem Zusammenhang verweist das Verfassungsgericht<br />

sogar darauf, dass zahlreiche Gegenstände, mit denen<br />

große Teile der Bevölkerung alltäglich umgehen, informationstechnische<br />

Komponenten enthalten (Handys, Fotoapparate und in zunehmendem<br />

Maße auch Haushaltsgeräte).<br />

Ganz entscheidend sei auch, dass der Leistungsumfang informationstechnischer<br />

Systeme und ihre Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung<br />

noch weiter zunehmen, wenn solche Systeme miteinander vernetzt<br />

werden, wie es insbesondere aufgrund der gestiegenen Nutzung<br />

des Internets durch große Kreise der Bevölkerung mehr und mehr zum<br />

Normalfall geworden sei.<br />

Insbesondere das Internet als komplexer Verbund von Rechnernetzen<br />

öffne dem Nutzer nicht nur den Zugriff auf eine praktisch unübersehbare<br />

Fülle von Informationen, die von anderen Computern im Netz<br />

zum Abruf bereitgehalten werden. Es bietet daneben zahlreiche neuartige<br />

Kommunikationsdienste, mit deren Hilfe er aktiv soziale Verbindungen<br />

aufbauen und pfl egen kann. Weiter ist zu beobachten, dass<br />

herkömmliche Formen der Fernkommunikation in weitem Umfang auf<br />

das Internet verlagert werden.<br />

Neben diesen vielfältigen neuen Möglichkeiten der Persönlichkeitsentfaltung<br />

führt nach Auffassung der Richter die zunehmende Verbreitung<br />

vernetzter informationstechnischer Systeme zu neuen Persönlichkeitsgefährdungen.<br />

Bei dem heute gegebenen breiten Spektrum von Nutzungsmöglichkeiten<br />

handelt es sich nicht nur um Daten, die der Nutzer des Rechners bewusst<br />

anlegt oder speichert. „Im Rahmen des Datenverarbeitungsprozesses<br />

erzeugen informationstechnische Systeme zudem selbsttätig zahlreiche<br />

weitere Daten, die ebenso wie die vom Nutzer gespeicherten Daten im<br />

Hinblick auf sein Verhalten und seine Eigenschaften ausgewertet werden<br />

können. In der Folge können sich im Arbeitsspeicher und auf den Speichermedien<br />

solcher Systeme eine Vielzahl von Daten mit Bezug zu den<br />

persönlichen Verhältnissen, den sozialen Kontakten und den ausgeübten<br />

Tätigkeiten des Nutzers fi nden. Werden diese Daten von Dritten erhoben<br />

und ausgewertet, so kann dies weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit<br />

des Nutzers bis hin zu einer Profi lbildung ermöglichen“ (BVerfG<br />

v. 27.2.2008 – 1 BvR 370/07, Absatz-Nr. 178, vgl. NJW 2008, 822).

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