Arbeitnehmerdatenschutz - I-connection
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10<br />
Neue Gefahren<br />
des Computereinsatzes<br />
Tempo erhöht hat und diese Entwicklung anhält. Die Folge ist, dass<br />
sich immer mehr Anwendungsbereiche für die Unterstützung durch<br />
Computer auftun.<br />
Da Personalcomputer und mobile Geräte sich für eine Vielzahl unterschiedlicher<br />
Zwecke nutzen lassen, etwa zur umfassenden Verwaltung<br />
und Archivierung der eigenen persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten,<br />
als digitale Bibliothek oder in vielfältiger Form als Unterhaltungsgerät,<br />
ist ihre Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung<br />
erheblich gestiegen. In diesem Zusammenhang verweist das Verfassungsgericht<br />
sogar darauf, dass zahlreiche Gegenstände, mit denen<br />
große Teile der Bevölkerung alltäglich umgehen, informationstechnische<br />
Komponenten enthalten (Handys, Fotoapparate und in zunehmendem<br />
Maße auch Haushaltsgeräte).<br />
Ganz entscheidend sei auch, dass der Leistungsumfang informationstechnischer<br />
Systeme und ihre Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung<br />
noch weiter zunehmen, wenn solche Systeme miteinander vernetzt<br />
werden, wie es insbesondere aufgrund der gestiegenen Nutzung<br />
des Internets durch große Kreise der Bevölkerung mehr und mehr zum<br />
Normalfall geworden sei.<br />
Insbesondere das Internet als komplexer Verbund von Rechnernetzen<br />
öffne dem Nutzer nicht nur den Zugriff auf eine praktisch unübersehbare<br />
Fülle von Informationen, die von anderen Computern im Netz<br />
zum Abruf bereitgehalten werden. Es bietet daneben zahlreiche neuartige<br />
Kommunikationsdienste, mit deren Hilfe er aktiv soziale Verbindungen<br />
aufbauen und pfl egen kann. Weiter ist zu beobachten, dass<br />
herkömmliche Formen der Fernkommunikation in weitem Umfang auf<br />
das Internet verlagert werden.<br />
Neben diesen vielfältigen neuen Möglichkeiten der Persönlichkeitsentfaltung<br />
führt nach Auffassung der Richter die zunehmende Verbreitung<br />
vernetzter informationstechnischer Systeme zu neuen Persönlichkeitsgefährdungen.<br />
Bei dem heute gegebenen breiten Spektrum von Nutzungsmöglichkeiten<br />
handelt es sich nicht nur um Daten, die der Nutzer des Rechners bewusst<br />
anlegt oder speichert. „Im Rahmen des Datenverarbeitungsprozesses<br />
erzeugen informationstechnische Systeme zudem selbsttätig zahlreiche<br />
weitere Daten, die ebenso wie die vom Nutzer gespeicherten Daten im<br />
Hinblick auf sein Verhalten und seine Eigenschaften ausgewertet werden<br />
können. In der Folge können sich im Arbeitsspeicher und auf den Speichermedien<br />
solcher Systeme eine Vielzahl von Daten mit Bezug zu den<br />
persönlichen Verhältnissen, den sozialen Kontakten und den ausgeübten<br />
Tätigkeiten des Nutzers fi nden. Werden diese Daten von Dritten erhoben<br />
und ausgewertet, so kann dies weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit<br />
des Nutzers bis hin zu einer Profi lbildung ermöglichen“ (BVerfG<br />
v. 27.2.2008 – 1 BvR 370/07, Absatz-Nr. 178, vgl. NJW 2008, 822).