27.10.2013 Aufrufe

Arbeitnehmerdatenschutz - I-connection

Arbeitnehmerdatenschutz - I-connection

Arbeitnehmerdatenschutz - I-connection

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

50<br />

Fehlinterpretation<br />

der Statistiken<br />

verhindern<br />

Regelungsaspekte<br />

Geklärt werden sollte in diesem Zusammenhang, ob die Beschäftigten<br />

selber „white lists“ pfl egen dürfen. Außerdem darf es nicht zu Lasten<br />

der Beschäftigten gehen, wenn dienstliche Mails vom System fälschlicherweise<br />

als Spam markiert und deshalb übersehen werden.<br />

Auch Programme, die zur Spam-Abwehr eingesetzt werden, liefern<br />

Reports und Auswertungen. Diese Statistiken können zumindest Laien<br />

zu voreiligen und falschen Schlüssen bewegen. „Pass mal auf, wo du<br />

dich im Internet so rumtreibst!“ bekommen die geplagten Spam-Opfer<br />

dann zu hören. – Blanker Unsinn! – Denn das Surfverhalten hat keinen<br />

Einfl uss auf die Anzahl von Spam-Mails, die an die Beschäftigten versendet<br />

wird.<br />

Der Grund für viele Spam-Mails im Posteingang kann darin liegen,<br />

dass eine E-Mail -Adresse auf der Unternehmens-Internet seite veröffentlicht<br />

worden ist. Spam-Roboter greifen Webseiten automatisch<br />

nach E-Mail -Adressen ab und versenden dann ihren Werbemüll.<br />

Virenbefallene Rechner übermitteln ganze Adressbücher an die Spam-<br />

Bösewichte. Es gibt viele Möglichkeiten, um ins Netz der Spammer zu<br />

geraten und keine, um es wieder zu verlassen. Der Arbeitgeber sollte<br />

deshalb versichern, dass er sich mit dem Betriebsrat einig darüber ist,<br />

dass sich aus der Anzahl und Art der an die Mitarbeiter versendeten<br />

Spam-Mails keine Rückschlüsse auf deren Verhalten ziehen lassen.<br />

Vereinbarungen sollten sicher stellen, dass beim Einsatz von Antispam-<br />

Software die Vertraulichkeit der elektonischen Kommunikation gewahrt<br />

bleibt, etwa indem das eingesetzte automatisierte Verfahren beschrieben<br />

wird. Für den Verlust von fälschlicherweise als Spam deklarierten<br />

Geschäftsmails dürfen Beschäftigte nicht haftbar gemacht werden.<br />

Hilfreich ist es, wenn den Beschäftigten Möglichkeiten eröffnet werden,<br />

zu „scharf“ eingestellte Spam-Filterregeln zu korrigieren und eigene<br />

Whitelists zu pfl egen. Und es kann nie schaden, einleitend festzuhalten,<br />

dass die Zahl der empfangenen Spam-Mails keine Rückschlüsse<br />

auf das (Internet-)Verhalten der Beschäftigten zulässt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!