Lehrheft Nr. 091001 - Volksbetrug.net
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verfügt hat, § 187 ZPO. Übersteht der Strafbefehl die formale Prüfung, so ist eine<br />
Rechtsbehelfsbelehrung zu suchen.<br />
Gibt es sie nicht, fragt man einfach einmal nach dieser, irgendwann. Denn es gibt dann keine<br />
rechtskraftfähige Zustellung, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand muss auf Antrag<br />
gewährt werden.<br />
Bei Widerspruch gegen den Strafbefehl erwartet der gesetzestreue Bürger eine Klageschrift<br />
mit der Fristsetzung für die Erwiderung, die sich im Falle der Anschuldigung von<br />
Beleidigungen gegen Richter und Juristen wie nachfolgend sezieren lässt. Die erhält er aber<br />
nicht, da der Strafbefehl eine solche ersetzen darf!<br />
Die Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen in Deutschland wissen, dass bei Widerspruch gegen einen<br />
Strafbefehl einfach eine terminliche Ladung zu einem Strafverfahren erfolgt, zu dem man<br />
Zeugen und Beweismittel mitbringen soll, ohne dass eine nachvollziehbare Begründung im<br />
Strafbefehl herausgereicht wurde. Damit ist ein ausreichend vorzubereitendes rechtliches<br />
Gehör nicht möglich.<br />
Aber das halten die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mittlerweile oft nur für einen<br />
"Scherz" eines weiteren Richters, der sich im Wege einer weiteren juristischen<br />
Knochenerweichung noch ein bisschen mehr um den Unrechtsstaat bemüht macht - weil die<br />
Reinigung des Staates von solchen Juristen damit augenscheinlich immer dringlicher wird.<br />
Da aber letztlich auch ein solches abartiges Verfahren mit einer Anklageschrift beginnen<br />
wird, ist nun über die Verteidigung in einem solchen wissenschaftlich zu reflektieren.<br />
C.5. Juristen beleidigen das Volk und den Menschenverstand<br />
Die Juristen beleidigen mit ihrem, dem Standes"recht" unterworfenem Handeln<br />
ununterbrochen und fortlaufend den Rechtsstaat, das Deutsche Volk insgesamt, jeden<br />
einzelnen Nichtjuristen und den gesunden Menschenverstand.<br />
Sie unterstellen zur Verteidigung ihrer gemeinschaftlichen Verbrechen Nichtjuristen einen<br />
schlichten Geist, um damit zu behaupten, der Aufklärer ihrer Verbrechen sei verrückt.<br />
Der Entzug der Prozess- und Geschäftsfähigkeit als ultima ratio der deutschen Richter ist<br />
eine der größten Beleidigung für gesunde Menschen, die sich ein Richter ausdenken kann.<br />
Er nimmt den so Abgestraften wider besseres Wissen nicht nur seine "äußere" Ehre, seinen<br />
guten Ruf, seine Geschäftsfähigkeit. Er spricht ihm auch die Menschenwürde, sein<br />
Selbstbestimmungsrecht und seine gesellschaftliche Teilhabe ab. Also verliert der so<br />
Bedrängte auch seine "innere" Ehre automatisch.<br />
Die Auswirkungen treffen darüber hinaus den Entzug der Verfügung über Hab und Gut, der<br />
aktiven und passiven Wahlrechte, des frei gewählten Aufenthaltes und der Auslieferung zu<br />
Zwangsmedikamentation und Freiheitsentzug durch dafür bereitgehaltene willige Betreuer,<br />
die sich mit bereichern dürfen.<br />
Da sich alle Juristen zu der Maßnahme der Entmündigung selbst ihresgleichen verschworen<br />
haben, wenn sie ihn nicht mehr anders rechtlich ausmanövrieren können, sind sie nicht nur<br />
als ehrlos zu bezeichnen, sondern auch als Asoziale in des Wortsinnes tiefster Bedeutung.<br />
Sie zerstören für ihre sittenwidrigen, verwerflichen Motive das Volk von innen heraus.<br />
D. Die Verteidigung gegen beabsichtigte Strafverfolgungen<br />
D.1. Voraussetzungen nach dem StGB