27.10.2013 Aufrufe

Lehrheft Nr. 091001 - Volksbetrug.net

Lehrheft Nr. 091001 - Volksbetrug.net

Lehrheft Nr. 091001 - Volksbetrug.net

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

verfügt hat, § 187 ZPO. Übersteht der Strafbefehl die formale Prüfung, so ist eine<br />

Rechtsbehelfsbelehrung zu suchen.<br />

Gibt es sie nicht, fragt man einfach einmal nach dieser, irgendwann. Denn es gibt dann keine<br />

rechtskraftfähige Zustellung, die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand muss auf Antrag<br />

gewährt werden.<br />

Bei Widerspruch gegen den Strafbefehl erwartet der gesetzestreue Bürger eine Klageschrift<br />

mit der Fristsetzung für die Erwiderung, die sich im Falle der Anschuldigung von<br />

Beleidigungen gegen Richter und Juristen wie nachfolgend sezieren lässt. Die erhält er aber<br />

nicht, da der Strafbefehl eine solche ersetzen darf!<br />

Die Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen in Deutschland wissen, dass bei Widerspruch gegen einen<br />

Strafbefehl einfach eine terminliche Ladung zu einem Strafverfahren erfolgt, zu dem man<br />

Zeugen und Beweismittel mitbringen soll, ohne dass eine nachvollziehbare Begründung im<br />

Strafbefehl herausgereicht wurde. Damit ist ein ausreichend vorzubereitendes rechtliches<br />

Gehör nicht möglich.<br />

Aber das halten die Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mittlerweile oft nur für einen<br />

"Scherz" eines weiteren Richters, der sich im Wege einer weiteren juristischen<br />

Knochenerweichung noch ein bisschen mehr um den Unrechtsstaat bemüht macht - weil die<br />

Reinigung des Staates von solchen Juristen damit augenscheinlich immer dringlicher wird.<br />

Da aber letztlich auch ein solches abartiges Verfahren mit einer Anklageschrift beginnen<br />

wird, ist nun über die Verteidigung in einem solchen wissenschaftlich zu reflektieren.<br />

C.5. Juristen beleidigen das Volk und den Menschenverstand<br />

Die Juristen beleidigen mit ihrem, dem Standes"recht" unterworfenem Handeln<br />

ununterbrochen und fortlaufend den Rechtsstaat, das Deutsche Volk insgesamt, jeden<br />

einzelnen Nichtjuristen und den gesunden Menschenverstand.<br />

Sie unterstellen zur Verteidigung ihrer gemeinschaftlichen Verbrechen Nichtjuristen einen<br />

schlichten Geist, um damit zu behaupten, der Aufklärer ihrer Verbrechen sei verrückt.<br />

Der Entzug der Prozess- und Geschäftsfähigkeit als ultima ratio der deutschen Richter ist<br />

eine der größten Beleidigung für gesunde Menschen, die sich ein Richter ausdenken kann.<br />

Er nimmt den so Abgestraften wider besseres Wissen nicht nur seine "äußere" Ehre, seinen<br />

guten Ruf, seine Geschäftsfähigkeit. Er spricht ihm auch die Menschenwürde, sein<br />

Selbstbestimmungsrecht und seine gesellschaftliche Teilhabe ab. Also verliert der so<br />

Bedrängte auch seine "innere" Ehre automatisch.<br />

Die Auswirkungen treffen darüber hinaus den Entzug der Verfügung über Hab und Gut, der<br />

aktiven und passiven Wahlrechte, des frei gewählten Aufenthaltes und der Auslieferung zu<br />

Zwangsmedikamentation und Freiheitsentzug durch dafür bereitgehaltene willige Betreuer,<br />

die sich mit bereichern dürfen.<br />

Da sich alle Juristen zu der Maßnahme der Entmündigung selbst ihresgleichen verschworen<br />

haben, wenn sie ihn nicht mehr anders rechtlich ausmanövrieren können, sind sie nicht nur<br />

als ehrlos zu bezeichnen, sondern auch als Asoziale in des Wortsinnes tiefster Bedeutung.<br />

Sie zerstören für ihre sittenwidrigen, verwerflichen Motive das Volk von innen heraus.<br />

D. Die Verteidigung gegen beabsichtigte Strafverfolgungen<br />

D.1. Voraussetzungen nach dem StGB

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!