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Lehrheft Nr. 091001 - Volksbetrug.net

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Vortragenden mit Hinweis auf das angeblich bis dahin den Gerichten in Osterode/Harz und<br />

Göttingen und der StA in Göttingen nicht bekannte Urteil 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom<br />

25.04.2006 freisprach, wurde das vom Präsidenten des LG Göttingen betriebene,<br />

konstruierte Strafverfahren ohne Beleidigten wegen Beleidigung fortgesetzt.<br />

Das AG OHA kannte aber bei der Verurteilung eines Unschuldigen am 03.05.2007 wegen<br />

einer Ausweisbenutzung zur Vermeidung der Folgen falscher Angaben nach § 111 OWiG<br />

schon laut Schreiben vom 06.06.2006 das Urteil des OLG Stuttgart.<br />

Insoweit ist das zur Kenntnisnahme zu den Hintergründen des Schreibens vom 27.12.2007<br />

wichtig, weil sich damit unmittelbar belegen lässt, dass sich am AG OHA und LG Göttingen<br />

eine Rechtsbeugung an die andere reihte, um einen Unschuldigen unter allen Umständen<br />

verurteilen zu können.<br />

Nichts beweist besser, dass ein einmal rechtsbeugender Richter gefährlich wie eine<br />

abgezogene Handgranate ist, weil er damit in der Bundesrepublik das Recht immer wieder<br />

beugen wird. Strafe braucht er in dieser nicht zu fürchten!<br />

Die Strafverfolgung wegen vorgeblicher Beleidigung mit einer aus dem Zusammenhang<br />

gerissenen beweisfähigen Metapher führte folgerichtig wieder zu einer Verurteilung in erster<br />

Instanz am AG Göttingen, bei welcher man wiederum rechtsbeugend grundlegende<br />

Verfahrensrechte verweigerte und eine ordentliche Verteidigung wegen der Furcht vor der<br />

belegten Rechtskunde des Wahlverteidigers verhinderte.<br />

Doch auch im Gerichtssaal ist das Deutsche Volk mit seinen jetzt immer häufiger<br />

auftretenden Prozessbeobachtern für die Rechtsbeuger und Strafvereitler der BRdvD-Justiz<br />

gefährlich geworden.<br />

Auf dem Rückzug befindlich, nachdem ihnen und den Schöffen der Zeuge Dr. Wenzel seine<br />

Funktion als aus dem deutschen Volk gewählter Interim-Oberreichsanwalt in Notwehr<br />

gegenüber Hochverrat am Deutschen Volk erläuterte, wurde auch dieses Verfahren am<br />

03.08.2009 zu einem Freispruch geführt.<br />

Es wird niemanden in der Bundesrepublik verwundern, dass natürlich keiner der nunmehr<br />

schon beteiligten 27 BRdvD-Juristen im Bezirk des OLG Braunschweig bisher selbst zum<br />

Beispiel wegen der Verfolgung Unschuldiger von Amts wegen angeklagt wurde.<br />

Alle durch diese Veröffentlichung erkennbar begründeten Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden<br />

wurden verworfen, wobei der Präsident des LG Göttingen Klaus Henning im<br />

Auftrage des Nds. Justizministers selbst die schützende Hand über die seinen<br />

rechtsmissbräuchlichen Ansinnen folgenden juristischen Standeskollegen am AG OHA und<br />

LG Göttingen halten darf und kann!<br />

Nichts kann die menschenverachtende Justiz in Niedersachsen und ähnlich auch in der<br />

ganzen BRdvD besser bloßstellen, als ihre Weigerung, ihren Augiasstall selbst auszumisten.<br />

Die Anklageschriften für alle an diesem Vorgang befassten Juristen liegen allerdings nun<br />

längst in der Interim-Oberreichsanwaltschaft bereit, weil solche rechtsmissachtenden<br />

Personen in der Rechtspflege eines zukünftigen deutschen Rechtsstaates ganz sicher nicht<br />

tätig werden dürfen.<br />

Insbesondere auch der vielfache Anzeigenerstatter als Präsident des LG Göttingen Klaus<br />

Henning in der Absicht der Verfolgung Unschuldiger von Amts wegen, der diese Art der<br />

Verfolgung mit konstruierten vorgeblichen Beleidigungen gezielt häufiger betreibt, müsste<br />

deshalb unverzüglich nach Abwicklung der Bundesrepublik wegen Fluchtgefahr gefasst und<br />

festgesetzt werden.

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