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Lehrheft Nr. 091001 - Volksbetrug.net

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moralisch kann ein Jurist, der sich berufen fühlt und auch versucht, Rechtsuchende wider<br />

besseres Wissen zum Vorteil seiner Klienteln zu ruinieren, kaum einen Ehrenmann<br />

darstellen, oder?<br />

C. Beleidigung bedeutet Ehrverletzung. Können BRdvD-Juristen eine berufliche Ehre haben?<br />

Leider reicht noch für viele Deutsche ohne tiefere juristische Kenntnisse oder ohne den<br />

absoluten Willen, die Richterwillkür durch erreichte Gefängnisstrafen für Rechtsbeuger<br />

endlich beenden zu helfen, die Verfolgung mit der Strafanzeige wegen Beleidigung von<br />

Richtern und Juristen aus, um sie mundtot zu machen. Sie werden aus Angst vor den<br />

staatlichen Repressionen ihr Recht nicht mehr mit Nachdruck einfordern und sind damit in<br />

unfairen vielen Verfahren planmäßig mundtot gemacht worden.<br />

Aus diesem Grund wird zur Vorbereitung der Verteidigung von Staatsangehörigen des<br />

Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit gegen Anklagen durch<br />

Besatzungsrechtjuristen wegen vorgeblicher Beleidigung ausführlich erläutert, was dazu<br />

noch gesagt werden darf.<br />

C.1. Was ist Ehre? Begriffe und Definitionen<br />

C.1.1. Christlich moralischer Ehrbegriff<br />

Der Begriff der Ehre ist eine schlichtweg unbestimmte Größe. Eine Recherche im Inter<strong>net</strong> zu<br />

diesem Thema zeigt, dass der Ehrbegriff zunächst vom Träger selbst ausgefüllt wird. Nach<br />

www.kersti.de beruht eine krankhafte Ehrvorstellung darauf, dass viele Menschen meinen,<br />

ihre Ehre wäre von dem Handeln anderer abhängig, so wie die BRdvD-Richter und Juristen<br />

das z. B. auch gerne hätten.<br />

Ehre im positiven Sinn ist aber immer mit dem eigenen Gewissen verbunden.<br />

Der moralische christliche Ehrbegriff kann an den 10 Geboten festgemacht werden.<br />

Abgesehen von den religiösen und urpersönlichen Grundsätzen gibt es mehrere Gebote, bei<br />

deren Verstoß sicherlich kein ehrbares Handeln möglich ist.<br />

Das fünfte Gebot "Du sollst nicht töten", das siebte Gebot "Du sollst nicht stehlen.", das<br />

achte Gebot "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.", das neunte<br />

Gebot "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus." und das zehnte Gebot "Du sollst<br />

nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh noch alles, was dein Nächster<br />

hat." sind die Grundlagen der abendländischen christlichen Welt und deren Beachtung die<br />

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer persönlichen Ehre.<br />

C.1.2. "Mannesehre"<br />

Im 14. und 15. Jahrhundert ist zu beobachten, wie der ursprünglich dem adligen Manne<br />

vorbehaltene Begriff der Ehre zunehmend auch von Bürgern, von städtischen Gremien,<br />

einzelnen Städten und schließlich auch Städtegruppen verwendet wird. Jeder bedient sich<br />

nach Gusto für sein Image und sei es der größte Vertragsbrecher, unehrlichste Lügner oder<br />

Saufbold, www.geschichte.uni-halle.de.<br />

C.1.3. "Innere und äußere Ehre"<br />

Die Juristen haben zur Verfolgung von Ehrverletzungen die "innere Ehre" und die "äußere<br />

Ehre" definiert. Während die "innere Ehre" die Menschenwürde schützt, soll durch die<br />

"äußere Ehre" das Schutzgut des guten Rufes und der Kreditwürdigkeit berücksichtigt<br />

werden.

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