Tschachotln
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g. Das Boxheimer Dolcument und unser Unbekannte - .<br />
Soldat.<br />
Gegen das Ende des Jahres 1931 erzitterte ganz<br />
Deutschland durch ein Ereignis: in der Nähe von<br />
Darmstadt wurde ein Dolcument gefunden, das seitclcm<br />
als das sog. Boxheimer Dokument bekannt wurde..<br />
Es war ein Programm der Nazis, wenn sie an die Macht<br />
lcommen solltcn. Es war ein blutrünstiges Stüclc, voll.<br />
von IIass, Mordwillen und Diohungen — auf alles gab<br />
cs nur eine Strafe: Erschicsscnl<br />
Ein Paar Sätze daraus seien hier angeführt:<br />
„I. J e der Anordnung der SA, 'Landeswehren usw,<br />
gleich von welchem Dienstgrade erteilt, ist sofort Folge<br />
zu leisten, %widerstand wird grundsätzlich mit dem ' .<br />
Tode bestraft.<br />
2. Jede Schusswaffe ist binnen 24 Stunden an' die<br />
SA usw. abzuliefern. Wer nach Ablauf dieser Frist<br />
. im Besitz einer Schusswaffe betroffen wird, wird als '<br />
Feind der SA und des deutschen Vollces ohne Verfahren<br />
auf der Stelle erschossen..<br />
3, Jeder im Dienste öffenßicher Behörden oder<br />
, öffentlicher Verlcehrsanstalten stehende Beamte, Angestellte<br />
und Arbeiter hat sofort seinen Dienst wieder<br />
aufzunehmen. widerstand und Sabotage wird mit dem .<br />
. Tode bestraft. An.die Stelle,der obersten Staatsbehör<br />
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