Download - SES - Eulitz Schrader
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III. Vergaberecht<br />
(1) Dienstleistungskonzession<br />
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.02.2013 – 15 Verg 11/12 –<br />
a) Der Gesamtauftrag über Planung, Bau und Betrieb einer Raststätte über 30 Jahre stellt eine<br />
Dienstleistungskonzession dar.<br />
b) Dienstleistungskonzessionen sind dem Vergaberecht entzogen.<br />
c) Das Wertungsgewicht für den Zuschlag bestimmt nicht den Charakter eines Vertrags.<br />
Das OLG stellt heraus, dass es im Wesentlichen auf den Wertanteil von der Bau- zur Dienstleistung<br />
„Betreiben" ankommt. Begrifflich ist bei der Baukonzession das „Recht auf Nutzung der baulichen<br />
Anlage" mit dem „Betreiben" der baulichen Anlage bei einer Dienstleistungskonzession zu verglei-<br />
chen. Dies ist allerdings nur scheinbar eine begriffliche Nähe. Denn ein Betreiben geht erheblich über<br />
die rein isolierte bauliche, technisch-funktionale Nutzung einer baulichen Anlage hinaus.<br />
(2) Nachunternehmereinsatz<br />
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.04.2013 – 1 Verg 1/13 –<br />
a) Legt der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung vor, wonach er zur Durchführung der Ar-<br />
beiten auf die Ressourcen des Mutterkonzerns und auf sämtliche zur Ausführung der Arbeiten<br />
notwendigen Geräte zugreifen kann, ist in Bezug auf die zur Auftragsausführung erforderli-<br />
chen Maschinen ein ausreichender Eignungsnachweis geführt.<br />
b) Die Nutzung von Maschinen des Mutterkonzerns ist kein Nachunternehmereinsatz. Denn ein<br />
Nachunternehmer wird im Pflichtenkreis des Auftragnehmers tätig und erbringt einen Teil der<br />
ausgeschriebenen Leistungen für diesen. Demgegenüber führt der Auftragnehmer beim Ein-<br />
satz von Fremdgeräten die ihm in Auftrag gegebenen Leistungen selbst aus.<br />
Der Beschluss entspricht dem Prinzip der Vergabepraxis, ein Angebot zu „halten, wenn es geht". Es<br />
wäre purer Formalismus, wegen der Beigabe einer Nachunternehmerliste zu den Vergabeunterlagen<br />
zu fordern, dass auch Gerätevermieter oder -verleiher dort aufgelistet werden.<br />
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