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Download - SES - Eulitz Schrader

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- Die Planungsleistungen werden in den verbindlichen Teil der HOAI zurückgeführt.<br />

- Mit der Wiederaufnahme einer verbindlichen Regelung für die Abrechnung der mitzuverar-<br />

beitenden Bausubstanz in Anlehnung an den ehemaligen § 10 Abs. 3 a HOAI 1996 (Bestands-<br />

bauten) wurde eine wesentliche Forderung des Berufsstandes dem Grunde nach erfüllt.<br />

- § 15 der überarbeiteten Fassung stellt in Anlehnung an die Regeln des BGB klar, dass das Ho-<br />

norar fällig wird, wenn die Leistung abgenommen und eine prüffähige Honorarschlussrech-<br />

nung eingereicht worden ist.<br />

Über daraus resultierende Details berichten wir ebenso sukzessive wie über die Praktikabilität der<br />

Neufassung.<br />

2. Arbeitsstättenrichtlinien<br />

Seit Ende 2012 gelten die Arbeitsstättenrichtlinien nicht mehr. Gleichwohl planen immer noch Archi-<br />

tekten nach den alten Regeln. So sinnvoll die Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheit waren, so<br />

unnötig waren in den vergangenen Jahren die strikten Vorgaben für die Ausstattung der Arbeitsstät-<br />

ten pro Mitarbeiter. Heute gilt: Alles muss in „ausreichendem“ Maß vorhanden sein. Was als „ausrei-<br />

chend“ anzusehen ist, muss der Arbeitgeber notfalls mit seinem Betriebsrat aushandeln.<br />

3. Bessere Mittelstandsbeteiligung durch Losaufteilung<br />

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie untersuchen die Auftragsbera-<br />

tungsstellen die Anwendungspraxis der vergaberechtlichen Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 3 GWB.<br />

Ziel der Aufgabe ist es, Vorschläge für eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis öffentlicher Auf-<br />

traggeber zu erarbeiten. Im Zentrum steht die Frage, welches Auftragsvolumen für ein mittelständi-<br />

sches Unternehmen noch leistbar ist. Die Größe von Teillosen kann dann so festgelegt werden, dass<br />

sie sich direkt an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen orientiert. Man darf gespannt<br />

sein, ob und wie die öffentliche Hand mit den neuen „Vergaberichtlinien“ zur Losaufteilung umgeht.<br />

4. Aufhebung öffentlicher Ausschreibungen<br />

Vornehmlich in Baden-Württemberg kritisiert die Bauwirtschaft, dass immer mehr Kommunen dazu<br />

übergehen, im Nachhinein ihre eigenen Ausschreibungen aufzuheben mit der Begründung, die Bau-<br />

unternehmen würden in ihren Angeboten zu hohe Preise abgeben. Viele öffentliche Auftraggeber<br />

unterstellen den Baufirmen ganz offenkundig, dass diese die derzeit relativ gute baukonjunkturelle<br />

Lage ausnutzten, um die Preise nach oben zu drücken.<br />

Die Schlussfolgerung, dass eine gute Auftragslage zu überhöhten Angebotspreisen führt, dürfte nicht<br />

zu rechtfertigen sein. Trotz teils massiv gestiegener Material- und Personalkosten sind die Preise für<br />

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