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„Anwendbarkeit und Umsetzung von Risikomanagementsystemen ...

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Zusammenhang mit der jüngsten Entwicklung im<br />

Kapitalmarktrecht stehen. Wie selten zuvor, wurde in den<br />

letzten Jahren in diesem Bereich eine Normenflut gesetzlicher<br />

<strong>und</strong> gesetzesähnlicher Regelungswerke auf den Weg gebracht,<br />

die durchaus die Feststellung zulassen, dass das deutsche<br />

Gesellschafts- <strong>und</strong> Kapitalmarktrecht zumindest in einzelnen<br />

Teilbereichen inzwischen eine Komplexität <strong>und</strong><br />

Regulierungsdichte erreicht hat, die <strong>von</strong> der Praxis<br />

berechtigterweise als Fessel empf<strong>und</strong>en werde. 24<br />

Ein geeigneter Testfall für diese Betrachtung ist das<br />

Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) aus dem Jahr<br />

2004 25 Dieses Gesetz bestätigt aus Sicht der Unternehmer den<br />

Trend hin zu immer mehr gesetzgeberischer Regelung, zu einer<br />

zunehmenden „Verrechtlichung der operativen<br />

Geschäftsprozesse“ 26 , mit der Folge, dass einerseits zusätzliche<br />

organisatorische Maßnahmen für ein rechtssicheres Handeln<br />

notwendig sind, aber auch andererseits die Risikolage des<br />

Unternehmens dadurch vergrößert wird, dass die gesetzlichen<br />

Anforderungen unklar bzw. auslegungsbedürftig sind. Dazu<br />

24 Dauner-Lieb, S. 85.<br />

25 BGBL 2004 vom 29.10.2004, S. 2630 ff.<br />

26 So auch Hommerich/Prütting, AnwBl. 1997, 22.<br />

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