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„Anwendbarkeit und Umsetzung von Risikomanagementsystemen ...

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A. Einleitung<br />

„Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist es, den Vorstand aus<br />

dem Gefängnis herauszuhalten.“ (Zitat eines US-General<br />

Counsel während einer Konferenz der „Association of Corporate<br />

Counsels“ 2006) 1<br />

Der Eintritt ins Informationszeitalter, die sich beschleunigende<br />

Globalisierung des Wettbewerbs <strong>und</strong> der unternehmerischen<br />

Tätigkeit sowie die wachsende Komplexität <strong>und</strong> Dynamisierung<br />

der Märkte prägen die Unternehmen zu Beginn des 21.<br />

Jahrh<strong>und</strong>erts. Diese veränderten Rahmenbedingungen führen<br />

dazu, dass es immer schwieriger wird, ein Unternehmen zu<br />

führen <strong>und</strong> das erhöhte Risikopotenzial zu bewältigen. 2 Vor<br />

diesem Hintergr<strong>und</strong> gewinnt der neudeutsche Begriff der<br />

„Compliance“ in der unternehmerischen Praxis zunehmend an<br />

Bedeutung. 3 Wie etwa der Fall Siemens zeigt, ist das Thema<br />

Compliance im Sinne eines Handelns des Unternehmens in<br />

Übereinstimmung mit geltendem Recht <strong>und</strong> Regeln in der<br />

Unternehmenspraxis <strong>und</strong> Öffentlichkeit höchst präsent.<br />

Insbesondere die Frage nach dem richtigen Umgang mit<br />

1 Lorene Schaefer, General Counsel bei General Electric Inc, in Juve<br />

07/2006, S. 14. Unternehmensjuristentage 2006, S. 3<br />

2 Hahn/Weber/Friedrich, BB 2000, 2620.<br />

3 Bürkle, BB 2005, 565.<br />

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