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Nr. 449 – November 2006-2 - Blickpunkt Quickborn

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POMMERENING<br />

Kieler Straße 48 • 25451 <strong>Quickborn</strong><br />

Telefon: 04106 / 21 44 • Fax 8 26 59<br />

Auch die neueste Idee der Initiative<br />

„<strong>Quickborn</strong> hilft“ hat gezündet: Etwa 200<br />

Besucher kamen zur 70er-Jahre-Fete in<br />

die geschmückte Aula des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums<br />

und tanzten bis<br />

zum Abwinken nach den unverwüstlichen<br />

Hits, die DJ Haigo Eckerle auswählte.<br />

Ein Kostümwettbewerb ließ die<br />

Zeit der Schlaghosen, Miniröcke und<br />

36 blickpunkt quickborn<br />

Zimmerei • Innenausbau<br />

Holzrahmenbau<br />

Schieferfassaden<br />

Super-70er-Jahre-Party:<br />

Großer Spendenerfolg<br />

www.meister-priess.de<br />

Federboas aufleben. Und am Ende der<br />

stimmungsvollen Veranstaltung, die von<br />

Ragna Köppl und Jens Gercken ausgerichtet<br />

wurde, konnte das Projektteam<br />

einen1000-Euro-Scheck an Susanne<br />

Loos-Jayawickreme aus Weligama (Sri<br />

Lanka) überreichen.<br />

Ihre Stiftung hat dort <strong>–</strong> wie mehrfach<br />

berichtet - mit <strong>Quickborn</strong>er Spenden-<br />

geldern eine Kindertagesstätte mit Sonntagsschule<br />

im Ortsteil Pelena errichtet,<br />

die am 9. September <strong>2006</strong> eröffnet werden<br />

konnte. Es fehlte jedoch Geld für die<br />

Ausstattung des Projekts mit Stühlen,<br />

Tischen, Schränken, Büchern, Tafeln<br />

und anderen Unterrichtsmitteln.<br />

„Sie haben einen wunderschönen Weg<br />

gefunden, uns erneut zu helfen“, bedankte<br />

sich der Ehrengast aus Sri Lanka<br />

für die Spendengelder. Großen Anteil<br />

am Gelingen des Festes hatten rund<br />

vierzig ehrenamtliche Helfer. Weitere<br />

Spenden können auf das Konto der Initiative<br />

bei der VR Bank Pinneberg, Konto.<br />

58 00 00 55, BLZ 221 914 05, Stichwort<br />

„<strong>Quickborn</strong> hilft“, eingezahlt oder<br />

überwiesen werden. Foto: Hauptsache<br />

ausgefallen: Auch dieses „Paar“ erschien<br />

im Outfit der 70er Jahre auf der Benefizveranstaltung<br />

von „<strong>Quickborn</strong> hilft“.<br />

Autoschlüssel gehören<br />

nicht auf den Tresen<br />

Mann oder Frau sollte niemals die Autoschlüssel<br />

unbewacht auf dem Tresen eines<br />

Restaurants liegen lassen. In dem Fall riskiert<br />

der Fahrzeughalter nämlich im Diebstahlsfall<br />

seinen Versicherungsschutz.<br />

Der Meinung ist auch das Oberlandesgericht<br />

Celle. Nach Meinung der Richter<br />

begünstigt der Halter in so einem Fall den<br />

Diebstahl in grob fahrlässiger Weise.<br />

Das Gericht wies mit diesem Urteil (8 U<br />

31/05) die Zahlungsklage eines Geschädigten<br />

gegen seine Teilkaskoversicherung<br />

ab. Er war sogar selbst der Restaurantbesitzer<br />

und hatte seine Autoschlüssel unbeobachtet<br />

auf dem Tresen liegen lassen.<br />

Und prompt wurde der Schlüssel dort<br />

entwendet und sein Fahrzeug gestohlen.<br />

Das Oberlandesgericht entschied, daß<br />

die Versicherung für den Schaden nicht<br />

aufkommen muß. Die Begründung: Wenn<br />

eine anständige Überwachung nicht gewährleistet<br />

ist, ist das Liegenlassen des<br />

Fahrzeugschlüssels als grob fahrlässig<br />

zu werten. Also kein Geld!<br />

Eine Harley<br />

ist nichts Besseres<br />

Vor dem Gesetz sind alle Motorräder<br />

gleich - und das ist gut so. So können<br />

auch Besitzer einer Harley-Davidson keine<br />

besonderen Ansprüche auf ein besonderes<br />

Format beim Nummernschild<br />

stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht<br />

Rheinland-Pfalz entschieden.<br />

In dem Rechtsstreit wollte ein Biker die<br />

Erlaubnis für ein kleineres Nummernschild<br />

durchsetzen, weil er das normale<br />

Kennzeichen für seine Maschine zu groß<br />

fand. Zur Begründung der Ablehnung<br />

hieß es, daß verkleinerte Kennzeichen<br />

ausnahmsweise nur an Motorrädern angebracht<br />

werden dürfen, wenn sie nicht<br />

schneller als 80 Stundenkilometer fahren.<br />

An schnelleren Fahrzeugen müssen<br />

wegen der besseren Lesbarkeit normale<br />

Schilder angebracht werden.

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