Nr. 449 – November 2006-2 - Blickpunkt Quickborn
Nr. 449 – November 2006-2 - Blickpunkt Quickborn
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POMMERENING<br />
Kieler Straße 48 • 25451 <strong>Quickborn</strong><br />
Telefon: 04106 / 21 44 • Fax 8 26 59<br />
Auch die neueste Idee der Initiative<br />
„<strong>Quickborn</strong> hilft“ hat gezündet: Etwa 200<br />
Besucher kamen zur 70er-Jahre-Fete in<br />
die geschmückte Aula des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums<br />
und tanzten bis<br />
zum Abwinken nach den unverwüstlichen<br />
Hits, die DJ Haigo Eckerle auswählte.<br />
Ein Kostümwettbewerb ließ die<br />
Zeit der Schlaghosen, Miniröcke und<br />
36 blickpunkt quickborn<br />
Zimmerei • Innenausbau<br />
Holzrahmenbau<br />
Schieferfassaden<br />
Super-70er-Jahre-Party:<br />
Großer Spendenerfolg<br />
www.meister-priess.de<br />
Federboas aufleben. Und am Ende der<br />
stimmungsvollen Veranstaltung, die von<br />
Ragna Köppl und Jens Gercken ausgerichtet<br />
wurde, konnte das Projektteam<br />
einen1000-Euro-Scheck an Susanne<br />
Loos-Jayawickreme aus Weligama (Sri<br />
Lanka) überreichen.<br />
Ihre Stiftung hat dort <strong>–</strong> wie mehrfach<br />
berichtet - mit <strong>Quickborn</strong>er Spenden-<br />
geldern eine Kindertagesstätte mit Sonntagsschule<br />
im Ortsteil Pelena errichtet,<br />
die am 9. September <strong>2006</strong> eröffnet werden<br />
konnte. Es fehlte jedoch Geld für die<br />
Ausstattung des Projekts mit Stühlen,<br />
Tischen, Schränken, Büchern, Tafeln<br />
und anderen Unterrichtsmitteln.<br />
„Sie haben einen wunderschönen Weg<br />
gefunden, uns erneut zu helfen“, bedankte<br />
sich der Ehrengast aus Sri Lanka<br />
für die Spendengelder. Großen Anteil<br />
am Gelingen des Festes hatten rund<br />
vierzig ehrenamtliche Helfer. Weitere<br />
Spenden können auf das Konto der Initiative<br />
bei der VR Bank Pinneberg, Konto.<br />
58 00 00 55, BLZ 221 914 05, Stichwort<br />
„<strong>Quickborn</strong> hilft“, eingezahlt oder<br />
überwiesen werden. Foto: Hauptsache<br />
ausgefallen: Auch dieses „Paar“ erschien<br />
im Outfit der 70er Jahre auf der Benefizveranstaltung<br />
von „<strong>Quickborn</strong> hilft“.<br />
Autoschlüssel gehören<br />
nicht auf den Tresen<br />
Mann oder Frau sollte niemals die Autoschlüssel<br />
unbewacht auf dem Tresen eines<br />
Restaurants liegen lassen. In dem Fall riskiert<br />
der Fahrzeughalter nämlich im Diebstahlsfall<br />
seinen Versicherungsschutz.<br />
Der Meinung ist auch das Oberlandesgericht<br />
Celle. Nach Meinung der Richter<br />
begünstigt der Halter in so einem Fall den<br />
Diebstahl in grob fahrlässiger Weise.<br />
Das Gericht wies mit diesem Urteil (8 U<br />
31/05) die Zahlungsklage eines Geschädigten<br />
gegen seine Teilkaskoversicherung<br />
ab. Er war sogar selbst der Restaurantbesitzer<br />
und hatte seine Autoschlüssel unbeobachtet<br />
auf dem Tresen liegen lassen.<br />
Und prompt wurde der Schlüssel dort<br />
entwendet und sein Fahrzeug gestohlen.<br />
Das Oberlandesgericht entschied, daß<br />
die Versicherung für den Schaden nicht<br />
aufkommen muß. Die Begründung: Wenn<br />
eine anständige Überwachung nicht gewährleistet<br />
ist, ist das Liegenlassen des<br />
Fahrzeugschlüssels als grob fahrlässig<br />
zu werten. Also kein Geld!<br />
Eine Harley<br />
ist nichts Besseres<br />
Vor dem Gesetz sind alle Motorräder<br />
gleich - und das ist gut so. So können<br />
auch Besitzer einer Harley-Davidson keine<br />
besonderen Ansprüche auf ein besonderes<br />
Format beim Nummernschild<br />
stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht<br />
Rheinland-Pfalz entschieden.<br />
In dem Rechtsstreit wollte ein Biker die<br />
Erlaubnis für ein kleineres Nummernschild<br />
durchsetzen, weil er das normale<br />
Kennzeichen für seine Maschine zu groß<br />
fand. Zur Begründung der Ablehnung<br />
hieß es, daß verkleinerte Kennzeichen<br />
ausnahmsweise nur an Motorrädern angebracht<br />
werden dürfen, wenn sie nicht<br />
schneller als 80 Stundenkilometer fahren.<br />
An schnelleren Fahrzeugen müssen<br />
wegen der besseren Lesbarkeit normale<br />
Schilder angebracht werden.