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Untitled - Soup

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Zu diesem Zweck suchte ich Ende Juni meinen Anwalt R in seiner Kanzlei auf.<br />

Irgendwie wollte er meine Ansichten nicht verstehen. Seine Freundlichkeit sank zunehmend.<br />

Dennoch befahl ich ihm, den Widerruf noch am selbigen Abend dem Gericht zu faxen, denn<br />

ich hatte die Hoffnung eines Gerichtsbeschlusses, der die Kosten des Verfahrens der<br />

Gegenseite aufbürden würde.<br />

Warum Anwalt R mir vom Widerruf abriet, konnte ich erst einige Tage später verstehen,<br />

als er mir eine korrigierte Rechnung schickte, in der die Vergleichsgebühr fehlte.<br />

Gut 600 Euro hatte ich gespart und der Anwalt damit weniger verdient. Kein Wunder,<br />

seine Laune litt erheblich darunter. Aber zu früh gefreut, denn zu diesem Zeitpunkt<br />

konnte ich noch nichts von seinem Plan wissen, sich das Geld anderweitig wieder reinzuholen,<br />

oder zumindest es zu versuchen......<br />

Die verhinderte Einigung – Teil 2<br />

Der Juni 2004 war fast zu Ende. Die Wogen des Anordnungsverfahrens klangen langsam ab,<br />

und die Vernunft schien in uns langsam einzukehren. Meine Frau und ich setzten uns abends<br />

öfter zwecks einer Einigung zusammen, um es wegen den Ehevertrag nicht zu einem<br />

kostspieligen Verfahren kommen zu lassen. Ich hatte besondere Angst vor einem solchen<br />

Kampf, prognostizierte doch Anwalt R so etwa 4000 Euro pro Instanz. Auch meine Frau kannte<br />

diese Kosten, was ihr Respekt einflößte. Gleichzeitig kam ich ihr auch im Vorfeld finanziell<br />

sehr weit entgegen, indem ich auf einige Regelungen des Ehevertrages verzichtete. So sollte sie<br />

doch von mir lebenslang Rente (=Versorgungsausgleich) erhalten. Zwar wusste keiner zu<br />

diesem Zeitpunkt sicher, ob man diesen Punkt überhaupt ausschließen konnte. Dennoch hätte<br />

dieses Angebot erneute teure Prozesse um den Ehevertrag verhindert. Auch hätte sie bar<br />

zusätzlich zu den 10.000 € noch etwa 6000 Euro in 50 Monatsraten bekommen und sich Kosten<br />

um 4000 – 8000 Euro erspart, wenn sie die Prozesse verloren hätte. Den nachehelichen<br />

Unterhalt hatten wir im Ehevertrag sowieso gegenseitig ausgeschlossen. Es war also kein neuer<br />

Punkt. Kurzum hätte dieser Frieden ihr mit Rentenansprüchen schätzungsweise 36.000 Euro bis<br />

zu ihrem Tod beschert, mir sicherlich auch über 10.000 Euro an Kostenersparnis. Meiner Frau<br />

gefiel der Vertrag, den wir zusammen ausgehandelt hatten. Natürlich wollte sie sich mit ihrem<br />

Anwalt beraten, wofür ich auch volles Verständnis hatte, wollte ich sie doch nicht übers Ohr<br />

hauen.<br />

So vergingen ein paar Tage, bis sie eines Abends aus heiterem Himmel meinte, aus unserem<br />

Vergleich würde nichts. Ich beabsichtige, sie mit dem Vertrag über den Tisch zu ziehen. Man<br />

habe sie vor der Unterzeichnung gewarnt, sie ginge gegen den Ehevertrag nun gerichtlich vor.<br />

Für mich brach eine Welt zusammen! Mir wurde wieder einmal klar: Die Scheidung trieb mich<br />

finanziell in den Ruin, und diese verlängerte sich auch noch um ein Jahr. Tatsächlich wurden es<br />

sogar über fünfeinhalb Jahre! Mir waren aber die Zusammenhänge für den plötzlichen<br />

Sinneswandel meiner Frau klar. Ihr Anwalt hatte ihr von dieser Einigung dringend abgeraten.<br />

Er konnte an dieser kaum verdienen, wohl aber an diversen langwierigen Verfahren u. a. gegen<br />

meinen Ehevertrag, so etwa das sechs bis zwölf fache, je nach dem, ob es bis zum<br />

Oberlandesgericht ging. Und in der Tat jagte er seine Mandantin in den nächsten fünf Jahren<br />

noch in weitere fünf völlig unnötige und teure Verfahren. Der Mann war ja schließlich ein guter<br />

Geschäftsmann, der es verstand, Umsatz zu machen, für mich ein juristischer Raubritter. Schon<br />

bei der ersten versuchten Einigung hatte er die Gefahr des Umsatzverlustes erkannt und meiner<br />

Frau von einer Einigung abgeraten. Vermutlich hatte er ihr bei diesem zweiten<br />

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