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abwarten, ob das Gericht die Klage abwies, was auch geschah. Ich hörte nie wieder was von<br />

dieser Angelegenheit!!!<br />

Ein Abend – zwei Anwaltsbesuche<br />

Anwalt W, der gegen meine erste Anwältin vorgehen sollte, weil es durch ihre Passivität zum<br />

Anordnungsverfahren gekommen war, hatte das Mandat, wie schon geschildert, niedergelegt.<br />

Also höchste Zeit, sich einen anderen Anwalt zu suchen, der gegen den Wucher von Herrn W<br />

vorgehen sollte.<br />

Ein alteingesessener promovierter Anwalt in meiner Nähe war mein Ziel. Ich erzählte ihm von<br />

den beiden Situationen, nämlich Haftbarkeit der Juristin H und der Mandatsniederlegung des<br />

Anwalts W. Mein Gegenüber fuhr mir regelrecht ins Wort und meinte sofort, er könne mich<br />

gegen seine Kollegin nicht vertreten, war es doch unüblich, innerhalb einer Stadt gegen<br />

Kollegen vorzugehen. Ich solle mir doch in einer anderen Stadt, wohl gemerkt, in einer anderen<br />

Stadt, einen Rechtsanwalt nehmen. Hier wurde mein schon lange bestehender Verdacht wieder<br />

bestätigt, dass Anwälte innerhalb einer Stadt oft zusammenhalten, eine Krähe der anderen kein<br />

Auge aushackt, hier geradezu freundschaftlich miteinander umgegangen wird,<br />

wobei die Belange der Mandanten dann natürlich zu kurz kommen, für mich schon eine Form<br />

von Parteienverrat. Wie Recht ich habe, sollte ich noch einmal an diesem Abend spüren….<br />

Dann prüfte der Anwalt die von mir kritisierte Rechnung seines Dortmunder Kollegen und<br />

stellte fest, dass diese cirka um den Faktor 3 überhöht war. Statt 13/10 hätte er nur 3/10 bis 5/10<br />

nehmen dürfen! Meine Bilanz bis zu diesem Zeitpunkt: 4 Anwälte, 2 völlig unkorrekte<br />

Rechnungen, insgesamt mehr als doppelt so hoch ausgefallen wie gerechtfertigt! Das lässt bei<br />

mir den dringenden Rat aufkommen: Man benötigt immer mindestens zwei Anwälte, einen für<br />

die Rechtsangelegenheit und einen zusätzlichen zur Überprüfung der Rechnung. Und an dieser<br />

Stelle noch ein ganz wichtiger Tip: Nehmen Sie sich einige Monate vor der Scheidung eine<br />

Rechtsschutzversicherung! Diese wird Ihnen zwar nicht die Scheidung bezahlen, jedoch wenn<br />

einem Anwalt Fehler unterlaufen, können sie kostenlos gegen ihn vorgehen können oder bei<br />

Niederlage kostet Sie das nur die Höhe der Selbstbeteiligung (typisch 150 €). Und wie Sie ja<br />

bisher in diesem Erfahrungsbericht gelesen haben, sind die Chancen verdammt hoch, gegen<br />

einen Anwalt Schritte unternehmen zu müssen! Die Verbraucherzentrale darf übrigens eine<br />

solche Überprüfung bzw. Beratung nicht übernehmen, würde doch das starke Monopol der<br />

Anwälte dadurch verletzt.<br />

Schnell wurde ein Schreiben in das Diktiergerät gesprochen, und der Fall war erledigt. Gegen<br />

die Mandatsniederlegung konnte nichts gemacht werden. 180 Euro waren somit verloren, denn<br />

wäre es zum Mahnverfahren gekommen, weil ich der Anwältin natürlich ihr Honorar nicht<br />

beglichen hatte, so hätte ich noch einmal die gleiche Summe einem neuen Anwalt zahlen<br />

müssen. Meine Kritik an der Gebührenrechnung war schließlich gerechtfertigt, wie sich<br />

eindeutig herausstellte! Zum Glück hatte ich seit langem eine Rechtsschutzversicherung, die<br />

wir um Rechtsbeistand ersuchten. Den bekamen wir, aber aufgrund der Selbstbeteiligung von<br />

150 € und den Kosten von 110 € nützte diese mir in diesem Fall nichts. Hier nun ein Auszug<br />

unseres Schreibens an Anwalt W:<br />

Zunächst beträgt der Streitwert kraft Streitwertbeschluss, den wir eingesehen haben, 9.454.00 €<br />

Des weiteren ist keine Geschäftsgebühr, sondern nur eine Beratungsgebühr angefallen; Sie haben unseren<br />

Mandanten schriftlich über etwaige Schritte gegen den Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren<br />

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