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erheblich, wieder in den alten Beruf rein zukommen. Nach einem Jahr ist man oft schon nicht<br />

mehr vermittelbar. Aber das kann dem Gesetzgeber egal sein, dann zahlt halt der ehemalige<br />

Ehepartner bis zum Lebensende Unterhalt (nach altem Unterhaltsrecht bis 2007). Den letzten<br />

beißen die Hunde - das Prinzip unseres Familienrechts!<br />

Ich habe über das Internet recht viele Frauen kennen gelernt. Im Schnitt bei etwa jeder 4.<br />

Chatterin wurden die einstigen Ehemänner in die Scheinselbstständigkeit oder<br />

Dauerarbeitslosigkeit getrieben, die oft noch nicht mal Kinderunterhalt mehr zahlten mangels<br />

Einkommen! Sie fuhren noble Autos, die natürlich der Freundin gehörten, hatten ihre<br />

regelmäßigen Flugreisen, natürlich alles von der Freundin finanziert, verdienten nur an der<br />

nicht pfändbaren Selbstbehaltgrenze von ca. 900 €. Sie verstehen? Offiziell bekommen knapp<br />

500.000 Kinder keinen Unterhalt vom Vater, so der Stand vom Sommer 2006!<br />

So sehr ich einerseits diese ausbleibenden Alimente verurteile, kann ich andererseits diese<br />

Gegenmaßnahmen verstehen. Gewalt erzeugt nun mal Gegengewalt, Actio gleich Reactio. Ein<br />

ungerechtes System muss man mit den gleichen Waffen schlagen, schließlich kann man<br />

bekanntlich den Teufel nur mit Belzebub austreiben! Außerdem kommt der menschliche<br />

Selbsterhaltungstrieb zum Vorschein. Deswegen würde ich persönlich niemals einen<br />

bettelarmen Menschen, der sich was zum Essen stiehlt, um zu überleben, als Kriminellen<br />

titulieren, auch wenn ich mich bei diesem Beispiel sehr weit vom geltenden Recht entferne.<br />

Aber zurück zum sogenannten Familienrecht. Hier wird der Lebensstandard des beruflich<br />

erfolgreichen Ehepartners als Maßstab für den unter Umständen erfolglosen<br />

Unterhaltsempfänger. Hier wäre es gerechtfertigt, den Beruf und somit das Einkommen des<br />

Begünstigten als Grundlage für seinen Unterhalt zu nehmen! Und für den Kinderunterhalt kann<br />

ein Durchschnittseinkommen als Grundlage dienen, zwei Schritte zur sozialen Gerechtigkeit.<br />

Aber zurück zu meinem 1. Anwaltsbesuch. Ich nahm diese ungeheuren Unterhaltszahlen<br />

zähneknirschend hin, und meine Anwältin setzte ein entsprechendes Schreiben auf, in<br />

dem meine Scheidungsabsichten ersichtlich waren. Dann verließ ich nach etwa einer<br />

halben Stunde die Kanzlei, begleitet von einem Angstgefühl des bevorstehenden finanziellen<br />

Verfalls. Klar, die Zeiten, in denen ich etwa 600 Euro pro Monat zur Seite legen konnte, waren<br />

vorbei, 300 Euro nun das theoretische Maximum. Davon konnte man immerhin noch leben,<br />

dachte ich, aber es kam noch schlimmer.....<br />

Die Gegenseite schlägt zurück<br />

Eine Woche später meldete sich die Gegenseite. Meine Frau hatte sich ebenfalls einen Anwalt<br />

genommen, obwohl einer genügt hätte bei einer einvernehmlichen Scheidung, was enorme<br />

Kosten verhindert hätte. Noch viel schlimmer war aber der Name des Anwalts meiner Frau, der<br />

mich aufgrund seines negativen Rufes erschauern ließ. Bekannt als Umsatzspezialist im<br />

Familienrecht mit bestenfalls durchschnittlichem juristischen Background, aber mit<br />

unglaublichen Phantasien, biss er sich wie eine Hyäne solange in seine Beute fest - immer<br />

wieder neue Tricks und Scheinprobleme anwendend - bis die Richter nach vielen Jahren von<br />

diesen Scheinkämpfen endlich die Schnauze voll hatten, und die Würgegriffe an seinen Opfern<br />

völlig genervt beendeten. Das können ohne Weiteres über 5 Jahre sein, in denen dieser Anwalt<br />

dank fiktiver Probleme das Scheidungsurteil so lange hinauszögerte, sprich so lange<br />

abkassierte. Meine Anwältin hatte sich bei diesem Thema regelrecht bei mir ausgeheult. Ihre<br />

Mandanten wurden durch diese Verzögerungstaktiken bis zur Weißglut getrieben. Nicht nur die<br />

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