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Diese Vollmachten geben Anwälten alle nur denkbaren Handlungsfreiheiten, etwa Erheben von<br />

Klagen, Widerklagen, Antragstellung in Folgesachen, außergerichtliche Schritte aller Art,<br />

Abschluss von Vereinbarungen, Stellen von Anträgen, Bewirkung von Zustellungen,<br />

Ladungen. Der Gipfel ist die Klausel „ohne Vollständigkeit auf Aufzählung“ einer Vollmacht.<br />

Das bedeutet, wenn Ihrem Rechtsbeistand sonstige Handlungen noch einfallen, hat er hierzu die<br />

Blankovollmacht, folglich einen Blankoscheck! Wenn Sie beim Bauen eines Hauses Ihren<br />

Architekt mit solchen Vollmachten ausstatten, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn dieser<br />

Ihnen einen zweiten und unbezahlbaren Buckingham Palast hinstellt! Also mein Tipp: Am<br />

besten unter die umfangreiche Vollmacht, die generell die Lizenz zum Gelddrucken darstellt,<br />

einen Satz handschriftlich darunter schreiben: „Aktionen nur nach Rücksprache mit dem<br />

Mandanten!“ Und wenn Ihr Anwalt an dieser Stelle Ärger macht, dann sofort ab zum nächsten<br />

Anwalt, von denen gibt es genug dank Pisaabitur!<br />

Aber zurück zu meinem Anwaltsbesuch. Die Vollmacht war schnell unterschrieben, und die<br />

ältere Dame rechnete mir vor, was ich ab sofort an Unterhalt zu zahlen hatte, nämlich<br />

stolze 1630 Euro für meine Kinder und Ehefrau, die natürlich noch in der ehelichen Wohnung<br />

wohnten. Mir selber blieben noch 1700 Euro zum leben, wovon aber die Eigentumswohnung,<br />

Strom, Nebenkosten und mein Wirtschaftsgeld beglichen werden mussten. Die Zeit des<br />

Sparens war damit vorbei, der Beginn des finanziellen Falls hatte begonnen, erfordern doch die<br />

Anwälte Kapital ohne Ende. An dieser Stelle fragt man sich schon, wofür man zahlen soll? Ich<br />

gebe zu, man hat die Trennung von Tisch und Bett, also muss die Ehefrau Wirtschaftsgeld<br />

bekommen, was Essen, Trinken und Kleidung beinhaltet. Aber 1630 Euro? Wofür? Ich habe<br />

mal nachgerechnet: Die beiden Kinder mit Ehefrau erfordern etwa 120 Euro Wirtschaftsgeld<br />

pro Woche. Kleidungsbedarf pro Jahr für meine drei Familienmitglieder: 1500 Euro, macht<br />

linear abgeschrieben pro Monat 125 Euro plus 500 Euro Wirtschaftsgeld = 625 Euro. Der<br />

Ehefrau verbleiben 1300 Euro Taschengeld mit den 300 Euro aus ihrem Nebenjob. Haben Sie<br />

so viel Taschengeld?? Und ich hatte sogar noch Glück, dass meine Nochfrau einen Job im<br />

Rahmen des 400 Euro Gesetzes hatte, sonst wäre ich bei 1800 Euro Unterhalt gelandet!<br />

Betrachten wir dieses ungeheure Szenario mal genauer: Dem Ehemann verbleiben von den<br />

ca. 3300 Euro Nettogehalt nach Abzug des Unterhalts 1700 Euro, von denen er Lebenshaltungskosten<br />

von 1400 Euro zu begleichen hat. Also Kosten wie Baukredit, Versicherungen,<br />

Telefon, Strom, sein Wirtschaftsgeld, Auto. Gönnt er sich kein Taschengeld, so kann er<br />

theoretisch 300 Euro sparen bei diesem überdurchschnittlichen Gehalt. Während seine Frau<br />

Prozesskostenhilfe erhält, rollen regelmäßig auf ihn Anwaltsrechnungen zu, in meinem Fall<br />

typisch so ab1300 Euro aufwärts. Das heißt, für den Unterhaltszahler beginnt der freie Fall in<br />

den finanziellen Abgrund, während seine Frau mit den beiden Kindern monatlich 1300 Euro<br />

zur Seite legen kann! Meine Arbeitskollegen, oft junge Ingenieure, die gerade mal 1-3 Jahre im<br />

Beruf standen, also frisch von der Universität oder Fachhochschule kamen, beneideten meine<br />

Frau um diese „Nettogehälter“, die meinen jungen, studierten Kollegen fremd waren. Meine<br />

Frau, die nie einen Beruf erlernt hatte - sie warf die Lehre als Zahnarzthelferin im dritten Jahr -<br />

zog mit akademischem Gehalt davon! Ich spreche hier nicht von der Gesetzgebung einer<br />

südamerikanischen Bananenrepublik, sondern von der Bundesrepublik Deutschland! Natürlich<br />

hat der Gesetzgeber dafür auch eine „plausible“ Begründung: Der eheliche Lebensstandard<br />

muss erhalten bleiben, wobei ich mir die Frage erlauben darf, mit welchem Recht? Ein<br />

Arbeitsloser könnte mit gleichem Recht einen solchen Anspruch gegenüber dem Arbeitsamt<br />

stellen! Und wenn der Ehemann für die hohe Lebensqualität allein gesorgt hat, weil die Ehefrau<br />

keinen erlernten Beruf hat, dann geht man halt vom Gehalt des Ehemanns aus, der Defizite<br />

seiner Frau ausgleichen muss. Hier zählt also nicht ihr Anspruch aufgrund ihrer Fähigkeiten,<br />

sondern man garantiert ihr einen Lebensstandard jenseits ihrer beruflichen Möglichkeiten! An<br />

dieser Stelle wollen die Frauen und der Gesetzgeber natürlich vom Thema Emanzipation nichts<br />

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