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Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

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Datum <strong>der</strong> Ausgabe: 18.02.2013


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 2<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 3<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 4<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 5<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 6<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 7<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 8<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 9<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 10<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 11<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 12<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 13<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

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Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 14<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 15<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 16<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 17<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 18<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 19<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 20<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 21<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 22<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 23<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 24<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 25<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 26<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 27<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 28<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 29<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 30<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Landtag Brandenburg P-AI 5/39 S. 31<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Inneres <strong>10.01.2013</strong><br />

<strong>39.</strong> <strong>Sitzung</strong> (öffentlich) he-we


Anlage<br />

LAND BRANDENBURG<br />

Ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

Der Staatssekretär<br />

Ministerium <strong>des</strong> Innern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg 1 Postfach 601165 1 14411 Pol<br />

An die<br />

Vorsitzende <strong>des</strong> <strong>Ausschusses</strong> <strong>für</strong> Inneres<br />

Frau Britta Stark, MdL<br />

Landtag Brandenburg<br />

Am Havelblick 8<br />

14473 Potsd<strong>am</strong><br />

<strong>am</strong><br />

2 0. Pn. 2118. 0<br />

Erledigt:<br />

üre<br />

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13<br />

14467 Potsd<strong>am</strong><br />

Hausruf: (0331) 866-2010<br />

Fax: (0331) 866-2626<br />

Internet: www.mi.branclenburg.de<br />

Bus und Straßenbahn: Haltestelle Alter Markt<br />

Bahn und S-Bahn: Potsd<strong>am</strong> Hauptbahnhof<br />

Potsd<strong>am</strong>, 18. Dezember 2012<br />

Ständige Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>am</strong> 05. bis<br />

07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

S<strong>am</strong>mlung <strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,<br />

anliegend übersende ich Ihnen die S<strong>am</strong>mlung <strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister<br />

und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in Rostock-Warnemünde.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

In Vertretung<br />

Wollny<br />

Dieses Dokument wurde <strong>am</strong> 18. Dezember 2012 durch Herrn Jörg Wollny in Vertretung von Herrn<br />

Staatssekretär Rudolf Zeeb elektronisch schlussgezeichnet.<br />

Anlage<br />

Duk.-NIE 20 -2251810


Ständige Konferenz <strong>der</strong> Innenminister Berlin, den 18.12.12<br />

und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

- Geschäftsstelle -<br />

S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong><br />

<strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister<br />

und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012<br />

in Rostock-Warnemünde<br />

Hinweise:<br />

Sofern im Folgenden Beschlüsse o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Dokumente von Arbeitskreisen und<br />

an<strong>der</strong>en Gremien <strong>der</strong> IMK bzw. von Bund und Län<strong>der</strong>n nicht ausdrücklich als zur<br />

Veröffentlichung freigegeben gekennzeichnet sind, wird darum gebeten, von<br />

Nachfragen abzusehen, da diese Unterlagen nicht an die Öffentlichkeit<br />

weitergegeben werden können.<br />

Für Beschlüsse an<strong>der</strong>er Fachministerkonferenzen gelten die dortigen Vorgaben zur<br />

Handhabung dieser Unterlagen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

1. Prüfung <strong>der</strong> Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens<br />

Beschluss:<br />

1. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> halten es <strong>für</strong> geboten, ein Verbot <strong>der</strong><br />

"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD) nach Artikel 21 Absatz 2 <strong>des</strong><br />

Grundgesetzes in Verbindung mit den Vorschriften <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichtsgesetzes vor dem Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht zu beantragen.<br />

Sie empfehlen <strong>der</strong> MPK, den zuständigen Verfassungsorganen Bun<strong>des</strong>tag, Bun<strong>des</strong>rat und<br />

Bun<strong>des</strong>regierung vorzuschlagen, eine entsprechende Antragstellung vorzubereiten.<br />

2. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern<br />

nehmen den auf <strong>der</strong> "Materials<strong>am</strong>mlung <strong>für</strong> ein mögliches Verbotsverfahren -VS-NfD-"<br />

(Stand: 25.10.12) (nicht freigegeben) basierenden "Bericht zur Prüfung <strong>der</strong><br />

Erfolgsaussichten eines neuen NPD-Verbotsverfahrens -VS-NfD-" (Stand: 09.11.12)<br />

(nicht freigegeben) <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe unter gemeins<strong>am</strong>em Vorsitz<br />

Sachsen-Anhalts und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministers <strong>des</strong> Innern zur Kenntnis. Die IMK bittet ihren<br />

Vorsitzenden, diesen Beschluss sowie den "Bericht zur Prüfling <strong>der</strong> Erfolgsaussichten<br />

eines neuen NPD-Verbotsverfahrens" <strong>der</strong> Vorsitzenden <strong>der</strong> MPK zur <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong><br />

Regierungschefinnen und Regierungschefs <strong>am</strong> 06.12.12 zuzuleiten.<br />

Sie sehen in dem vorgelegten quellenfreien Material eine geeignete Grundlage, das NPD-<br />

Verbotsverfahren mit hinreichen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit erfolgreich abschließen zu<br />

können. Die Ziele <strong>der</strong> NPD sind mit <strong>der</strong> freiheitlich demokratischen Grundordnung <strong>des</strong><br />

Grundgesetzes unvereinbar. Die NPD zielt darauf ab, die freiheitlich demokratische<br />

Grundordnung in aggressiv-kämpferischer Weise zu beeinträchtigen. Die Innenminister<br />

und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bitten das Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern, bis zu einer<br />

Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts gemeins<strong>am</strong> mit den Län<strong>der</strong>n die<br />

Fortsetzung <strong>der</strong> systematischen Materials<strong>am</strong>mlung im Hinblick auf aktuelle Erkenntnisse<br />

zu veranlassen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.201 2 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 1<br />

3. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern stellen<br />

fest, dass mit dem Verbot <strong>der</strong> NPD <strong>der</strong> Verlust <strong>des</strong> Parteienprivilegs einher geht und<br />

somit die NPD auch von <strong>der</strong> staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist.<br />

4, Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern sind<br />

sich darin einig, dass ein Verbot <strong>der</strong> NPD, das auch ein Verbot von<br />

Nachfolgeorganisationen beinhaltet, ein wichtiger Beitrag gegen den parteigebundenen<br />

Rechtsextremismus ist. In Ergänzung müssen frühzeitig Strategien entwickelt werden, um<br />

Verlagerungstendenzen in an<strong>der</strong>e rechtsextremistische Parteien und Gruppierungen zu<br />

verhin<strong>der</strong>n. Parteienverbote können die übrigen Bekämpfungsmaßnahmen gegen<br />

Rechtsextremismus nicht ersetzen.<br />

Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern sehen<br />

in <strong>der</strong> Bekämpfung und Ächtung <strong>des</strong> Rechtsextremismus <strong>für</strong> die Sicherheitsbehörden in<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n eine Daueraufgabe von hoher Priorität, die eine beson<strong>der</strong>e<br />

sicherheitspolitische Herausfor<strong>der</strong>ung darstellt. Darüber hinaus ist ein ebenso<br />

konsequentes und nachhaltiges wie koordiniertes Vorgehen <strong>der</strong> Sicherheitsbehörden in<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n gegen rechtsextremistische Bestrebungen notwendig.<br />

Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern<br />

bekräftigen daher, dass die Arbeit im präventiven Bereich zu intensivieren ist. Es ist<br />

sicherzustellen, dass diese Maßnahmen zielgerichtet, nachhaltig und von hoher Qualität<br />

sind. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang begrüßt die IMK die bestehenden Aussteigerprogr<strong>am</strong>me<br />

<strong>der</strong> Sicherheitsbehörden im rechtsextremistischen Bereich. Gleichzeitig sind die im<br />

rechtsstaatlichen Rahmen möglichen repressiven Instrumente zur Bekämpfung<br />

rechtsextremistischer Bestrebungen auszuschöpfen. Weiter hält es die IMK <strong>für</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lich, rechtsextremistische Gruppierungen im Hinblick auf Gewaltbereitschaft<br />

ständig zu überprüfen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 1<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz BMI, HE und SL:<br />

Die NPD ist eine rassistische und antisemitische Partei, die das Ziel verfolgt, die freiheitlich demokratische<br />

Grundordnung zu beseitigen. Daher ist es grundsätzlich richtig, dass die Län<strong>der</strong> gemeins<strong>am</strong> diese freiheitlich<br />

demokratische Grundordnung schützen wollen und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, d<strong>am</strong>it die NPD ihr<br />

Ziel nicht erreichen kann. Die NPD ist auf allen Ebenen gesellschaftlich und politisch zu bekämpfen.<br />

Über die Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens gibt es im Hinblick auf die Rechtsprechung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts und <strong>des</strong> Europäischen Gerichtshof <strong>für</strong> Menschenrechte nach wie vor erhebliche<br />

Risiken. Dabei ist zu bedenken, dass bei einem Scheitern - wie schon das erste Verbotsverfahren im Jahr 2003<br />

gezeigt hat - die Gefahr besteht, dass die NPD letztlich gestärkt aus einem solchen Verfahren hervorgeht.<br />

Zusatz Hessen:<br />

Im Interesse <strong>der</strong> Einigkeit und <strong>der</strong> Geschlossenheit aller. Demokraten wird sich das Land Hessen bei allen<br />

Bedenken und bestehenden Risiken dem Beschluss <strong>der</strong> IMK, <strong>der</strong> MPK vorzuschlagen, eine entsprechende<br />

Antragstellung <strong>für</strong> ein NPD-Verbotsverfahren vorzubereiten, nicht entgegenstellen.<br />

Zusatz Saarland:<br />

An<strong>der</strong>s als noch im Jahre 2003 ist mittlerweile ein rechtsextrem motivierter Terrorismus offenkundig geworden.<br />

Dies macht die Geschlossenheit und Entschlossenheit aller demokratischen Kräfte in <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik<br />

Deutschland notwendig. In Kenntnis <strong>der</strong> rechtlichen Risiken stimmt das Saarland dem vorliegenden Antrag eines<br />

NPD-Verbotes zu, um ein deutliches Signal an alle verfassungsfeindlichen Kräfte zu senden.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

2. Bericht <strong>des</strong> Län<strong>der</strong>vertreters im JI-Rat <strong>der</strong> EU<br />

Beschluss:<br />

Die Innenministerkonferenz nimmt den Bericht Bremens zur Län<strong>der</strong>vertretung im Rat <strong>der</strong><br />

Justiz- und Innenminister von Juni bis November 2012 (Stand: 09.11.12) (freigegeben) zur<br />

Kenntnis.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

3. Berichtsbitte <strong>der</strong> Chefinnen und <strong>der</strong> Chefs <strong>der</strong> Staats- und Senatskanzleien<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> vom 22./23.09.12 zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK stimmt <strong>der</strong> Freigabe <strong>des</strong> Ergebnisberichts zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken<br />

(Stand: 04.04.12) (freigegeben) zu.<br />

2. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Ergebnisbericht zum Datenschutz in Sozialen<br />

Netzwerken (Stand: 04.04.12) den Fachministerkonferenzen und den<br />

Datenschutzbeauftragten von Bund und Län<strong>der</strong>n zur Verfügung zu stellen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

4. Verbesserungen <strong>für</strong> in Schutzeinrichtungen lebende Frauen<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK teilt die Auffassung <strong>der</strong> GFMK, dass die Sicherheit von Menschenhandels-,<br />

Zwangsverheiratungs- und sonstigen Gewaltopfern, die in Schutzwohnungen o<strong>der</strong><br />

Frauenhäusern Zuflucht gefunden haben, sehr wichtig ist.<br />

2. Die IMK stellt fest, dass durch die bereits ergriffenen Maßnahmen in diesem Bereich <strong>der</strong><br />

Schutz <strong>der</strong> Opfer verbessert worden ist und verweist insoweit auf die bereits bestehenden<br />

Möglichkeiten im Bereich <strong>des</strong> Melde-, Auslän<strong>der</strong>- und Passrechts.<br />

3. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, die Vorsitzende <strong>der</strong> GFMK über diesen Beschluss zu<br />

unterrichten.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

5. XPersonenstand<br />

Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb <strong>des</strong> Standards<br />

XPersonenstand in den Jahren 2013, 2014 und 2015<br />

Beschluss:<br />

Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nehmen den von Nordrhein-Westfalen vorgelegten<br />

Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb <strong>des</strong> Standards<br />

"XPersonenstand" in den Jahren 2013, 2014 und 2015 (Stand: 11.10.12) zur Kenntnis und<br />

stimmen einer Unterzeichnung <strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung zu.<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> BY, BE, HE, MV, NI, SL, SN, ST und TH:<br />

Die in dem Beschluss genannten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> abschließenden Kosten- und<br />

Aufwandsschätzung sowie <strong>der</strong> Bereitstellung <strong>der</strong> notwendigen Haushaltsmittel.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

6. XPersonenstandsregister<br />

Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb <strong>des</strong> Standards<br />

XPersonenstandsregister<br />

Beschluss:<br />

Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> nehmen den von Bayern vorgelegten Entwurf<br />

einer Verwaltungsvereinbarung über den Betrieb <strong>des</strong> Standards "XPersonenstandsregister" in<br />

den Jahren 2013, 2014 und 2015 (Stand: 22.10.12) zur Kenntnis und stimmen einer Unterzeichnung<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsvereinbarung zu.<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> BY, BE, RE, MV, NI, SL, SN, ST und TH:<br />

Die in dem Beschluss genannten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> abschließenden Kosten- und<br />

Aufwandsschätzung sowie <strong>der</strong> Bereitstellung <strong>der</strong> notwendigen Haushaltsmittel.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

7. EU-Rahmenbeschluss zur Akkreditierung von Laboren<br />

Beschluss:<br />

1, Die IMK nimmt den Bericht "Umsetzung <strong>des</strong> Rahmenbeschlusses 2009/905/JI <strong>des</strong> Rates<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union vom 30.09.09 über die Akkreditierung von Anbietern<br />

kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen" (Stand: 07.08.12)<br />

(freigegeben) und den diesbezüglichen Beschluss <strong>des</strong> AK II zur Kenntnis.<br />

2. Sie begrüßt die bereits umgesetzten Schritte und bittet um Fortführung <strong>der</strong> Bemühungen<br />

zur Umsetzung <strong>des</strong> Rahmenbeschlusses.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

8. Abrechnung von Kosten bei Unterstützungseinsätzen<br />

Beschluss:<br />

Die IMK nimmt den Entwurf einer "Verwaltungsvereinbarung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelüngen und einheitliche Pauschalen <strong>für</strong> die<br />

Abrechnung von Unterstützungseinsätzen" sowie den diesbezüglichen Beschluss <strong>des</strong> AK II<br />

zur Kenntnis. Sie bittet die Län<strong>der</strong>, die zur Inkraftsetzung notwendigen Schritte einzuleiten.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

9. Son<strong>der</strong>auswertung zur bun<strong>des</strong>weiten Abfallverschiebung im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit <strong>der</strong> Rekultivierung von Bergbauoberflächen, Abgrabungen und<br />

Deponien - Lagefortschreibung<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt die Lagefortschreibung <strong>der</strong> "Son<strong>der</strong>auswertung <strong>des</strong> BKA zur bun<strong>des</strong>weiten<br />

Abfallverschiebung im Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Rekultivierung von<br />

Bergbaufolgeflächen, Abgrabungen und Deponien -VS-NfD-" (Stand: 18.09.12) (nicht<br />

freigegeben) sowie den hierzu im AK II gefassten Beschluss zur Kenntnis.<br />

2. Sie stellt fest, dass sich die in <strong>der</strong> ersten Son<strong>der</strong>auswertung (Stand: 15.09.09) getroffenen<br />

Annahmen bestätigt haben, wonach die aus <strong>der</strong> Abfallverschiebung in Deutschland resultierenden<br />

ökologischen und ökonomischen Schäden sowie prognostizierten kriminellen<br />

Gewinne erheblich sind und beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

<strong>für</strong> Berg- bzw. Abfallrecht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und Kommunen stellen.<br />

3. Die IMK bekräftigt weiterhin das Erfor<strong>der</strong>nis nach verstärkten abfallrechtlichen Kontrollmaßnahmen<br />

durch die originär zuständigen Überwachungsbehörden zur Eindämmung <strong>der</strong><br />

bun<strong>des</strong>weiten illegalen Praktiken <strong>der</strong> Abfallverschiebung.<br />

4. Sie sieht die Notwendigkeit, die <strong>für</strong> die Überwachung <strong>der</strong> Abfallentsorgung zuständigen<br />

Aufsichtsbehörden <strong>für</strong> Rerg- bzw. Abfallrecht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und Kommunen auch über die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Lagefortschreibung zu unterrichten.<br />

5. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Beschluss und den Bericht an den Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Umweltministerkonferenz zu leiten und dort eine weitere Befassung anzuregen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

10. PIAV - Sachstand<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den "Ges<strong>am</strong>tbericht Progr<strong>am</strong>m PIAV, Phase I - Fachfeinkonzept PIAV-<br />

Operativ -VS-NfD-" (Stand: 28.09.12) einschließlich Anlagen, die "Managementfassung<br />

zum Ges<strong>am</strong>tbericht Progr<strong>am</strong>m PIAV (Phase 1 - Fachfeinkonzept PIAV-Operativ<br />

-VS-NID-)" (Stand: 28.09.12) (nicht freigegeben) und den Beschluss <strong>des</strong> AK II zur<br />

Kenntnis.<br />

2. Sie bekräftigt, dass unter an<strong>der</strong>em auch mit Blick auf das Ermittlungsverfahren gegen den<br />

"NSU" die Umsetzung von PIAV als ein komplexes, zukunftsweisen<strong>des</strong> Verbundsystem<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage eines einheitlichen technischen Austauschstandards (XPolizei)<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, um insbeson<strong>der</strong>e<br />

künftig die Einmalerfassung und Mehrfachnutzung bei hoher Datenqualität zu<br />

gewährleisten,<br />

phänomenübergreifende Abfrage- und Recherchemöglichkeiten zu gewährleisten<br />

sowie<br />

- die Aussagekraft <strong>der</strong> Auswerteergebnisse zu optimieren.<br />

3. Sie stellt fest, dass die Konzeption eine belastbare Grundlage <strong>für</strong> eine Kostenschätzung<br />

darstellt und wesentlich <strong>für</strong> eine Realisierungsentscheidung ist.<br />

4. Die IMK begrüßt, dass vor dem Hintergrund <strong>des</strong> finanziellen Volumens und <strong>der</strong><br />

Komplexität <strong>des</strong> Projektes ein stufenweiser Ansatz gewählt wird. Dennoch wird das<br />

Progr<strong>am</strong>m beson<strong>der</strong>e finanzielle und personelle Aufwände erfor<strong>der</strong>n.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 10<br />

5. Sie bittet den Bund und die Län<strong>der</strong>, dort wo es möglich ist, trotz <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit noch nicht<br />

bei allen PIAV-Teilnehmern gesicherten Finanzierung im Januar 2013 mit <strong>der</strong><br />

Realisierung von PIAV-Operativ - wie im Ges<strong>am</strong>tbericht vorgeschlagen - zu beginnen<br />

und<br />

sieht in dem vorgeschlagenen Stufenmodell einen geeigneten Ansatz, um die Risiken<br />

eines solchen Großprojektes zu reduzieren,<br />

- hält die vorgesehene Organisationsstruktur als Progr<strong>am</strong>m <strong>für</strong> eine geeignete Form<br />

einer gemeins<strong>am</strong>en Umsetzung von PIAV-Operativ,<br />

geht von einer Wirkbetriebsaufnahme <strong>des</strong> PIAV-Piloten in Mitte 2014 aus,<br />

- erkennt an, dass das BKA im Bedarfsfall eine Oberfläche übergangsweise zur Verfügung<br />

stellt, <strong>der</strong>en Kosten die nutzenden Län<strong>der</strong> tragen und<br />

- begrüßt die Einrichtung eines Lenkungskreises durch den AK II unter Vorsitz <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>.<br />

Der Eintritt in die Realisierungsphase steht unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> abschließenden<br />

Kosten- und Aufwandsschätzung sowie <strong>der</strong> Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-W<strong>am</strong>emünde<br />

11. Telekommunikationsüberwachung<br />

Quellen-TKÜ<br />

Beschluss:<br />

Die IMK nimmt den Bericht <strong>des</strong> BMI zum "Sachstand <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Einsatzfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Quellen-TKÜ" (Stand: 02.10.12) (nicht freigegeben) zur Kenntnis.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

12. Einführung eines Nationalen Waffenregisters<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den 6. Sachstandbericht <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe Nationales<br />

Waffenregister (BLAG NWR) in <strong>der</strong> Version 1.1. (nicht freigegeben) sowie den hierzu<br />

gefassten Beschluss <strong>des</strong> AK II zur Kenntnis.<br />

2. Sie stellt fest, dass<br />

alle <strong>für</strong> die Errichtung und den Betrieb <strong>des</strong> NWR erfor<strong>der</strong>lichen gesetzlichen Regelungen<br />

geschaffen und veröffentlicht sind,<br />

die Entwicklung <strong>der</strong> Zentralen Komponente <strong>des</strong> NWR und <strong>der</strong> Probebetrieb mit<br />

Waffenbehörden erfolgreich abgeschlossen sind; die Erstbefüllung hat planmäßig<br />

begonnen und es kann von einem termingerechten Abschluss ausgegangen werden,<br />

die örtlichen Waffenbehörden die erfor<strong>der</strong>lichen IT-technischen, organisatorischen<br />

und personellen Voraussetzungen geschaffen haben, d<strong>am</strong>it das NWR zum 01.01.13'<br />

in den Regelbetrieb gehen kann und<br />

die gemeins<strong>am</strong> von Bund und Län<strong>der</strong>n getragene Fachliche Leitstelle NWR in H<strong>am</strong>burg<br />

ihre Arbeit vollumfänglich aufgenommen hat.<br />

3. Die IMK bittet die Län<strong>der</strong> in Fortführung <strong>der</strong> bisherigen Beschlusslage, im Rahmen ihrer<br />

Fachaufsicht bei den Behördenleitungen <strong>der</strong> Waffenbehörden weiterhin darauf hinzuwirken,<br />

dass diese ihre Mitarbeiter kontinuierlich in die Lage versetzen, ihre Aufgaben<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Betrieb <strong>des</strong> NWR (Datenbereinigung) erfüllen zu können.<br />

4. Sie nimmt die dargestellten Schwerpunkte <strong>für</strong> die Ausbaustufen <strong>des</strong> Nationalen<br />

Waffenregisters zur Kenntnis. Sie erwartet von <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe unter<br />

Leitung <strong>des</strong> BMI, ihr dazu 2013 die Ergebnisse <strong>der</strong> Prüfungen vorzulegen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 12<br />

5. Die IMK beauftragt den AK II, unter Einbeziehung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-AG<br />

NWR zur Frühjahreskonferenz 2013 über die Betriebsaufnahme <strong>des</strong> NWR in <strong>der</strong> Stufe I<br />

zu berichten. Sie beauftragt den AK II unter Beteiligung <strong>des</strong> AK I darzustellen, welche<br />

Kosten <strong>für</strong> den weiteren Ausbau und den Betrieb <strong>des</strong> NWR in den Stufen II und III<br />

anfallen werden sowie welche diesbezügliche Kostenverteilung bei den Län<strong>der</strong>n<br />

vorgesehen ist.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

13. Wie<strong>der</strong>einführung einer Buchführungspflicht <strong>für</strong> den Gebrauchtwarenhandel<br />

(§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO) und Schaffung eines<br />

flankierenden polizeilichen Kontrollrechts auch <strong>für</strong> das Pfandleihgewerbe<br />

(§ 34 GewO)<br />

Beschluss:<br />

I. Die IMK nimmt den Bericht "Wie<strong>der</strong>einführung einer Buchführungspflicht <strong>für</strong> den<br />

Gebrauchtwarenhandel (§ 38 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO) und Schaffung eines<br />

flankierenden polizeilichen Kontrollrechts auch <strong>für</strong> das Pfandleihgewerbe (§ 34 GewO)"<br />

(Stand: 05.04.12) (nicht freigegeben) sowie den diesbezüglichen Beschluss <strong>des</strong> AK II zur<br />

Kenntnis.<br />

2. Die IMK empfiehlt den Län<strong>der</strong>n, entsprechende Rechtsverordnungen (§ 38 Absatz 3<br />

GewO) zur Wie<strong>der</strong>einführung einer Buchführungspflicht zu erlassen.<br />

3. Sie bittet die Län<strong>der</strong> darüber hinaus, die Einführung eines polizeilichen Kontrollrechts <strong>für</strong><br />

den Gebrauchtwarenhandel und <strong>für</strong> das Pfandleihgewerbe - ggf. im Wege einer subsidiären<br />

Zuständigkeitsregelung - zu prüfen.<br />

4. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Vorsitzenden <strong>der</strong> Wirtschaftsministerkonferenz<br />

über ihren Beschluss und den Bericht zu informieren.<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz BY:<br />

Die Wie<strong>der</strong>einführung einer Buchführungspflicht <strong>für</strong> den Gebrauchtwarenhandel ist im Hinblick auf die<br />

Belastung <strong>der</strong> Wirtschaft durch den Bericht nach Auffassung Bayerns nicht ausreichend nachgewiesen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

14. Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz - IVSG<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den Bericht (Stand: 10.10.12) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen zu den<br />

<strong>für</strong> Bund und Län<strong>der</strong> möglichen Auswirkungen <strong>des</strong> Gesetzes über Intelligente<br />

Verkehrssysteme und <strong>der</strong>en Schnittstellen zu an<strong>der</strong>en Verkehrsträgern (Intelligente<br />

Verkehrssysteme-Gesetz - IVSG) sowie den hierzu gefassten Beschluss <strong>des</strong> AK II zur<br />

Kenntnis.<br />

2. Für die IMK genießen Maßnahmen zur Steigerung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit hohe Priorität.<br />

Unbeschadet <strong>des</strong>sen bewertet sie die sich aus den Spezifikationen zum IVSG <strong>für</strong> Bund<br />

und Län<strong>der</strong> ergebenden möglichen Kosten sowie Haftungsregelungen sehr kritisch.<br />

3. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Bun<strong>des</strong>verkehrsminister und den Vorsitzenden<br />

<strong>der</strong> Verkehrsministerkonferenz über den Beschluss <strong>der</strong> IMK zu unterrichten und diese zu<br />

bitten, sich <strong>für</strong> eine adäquate Beschreibung <strong>der</strong> zu definierenden Spezifikationen einzusetzen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

15. Neuausrichtung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes<br />

Beschluss:<br />

1. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bekräftigen, dass <strong>der</strong> Verfassungsschutz<br />

eine Institution <strong>des</strong> demokratischen Rechtsstaates und maßgebliche Bewertungsinstanz<br />

<strong>für</strong> Extremismus ist.<br />

Prävention und Aufklärung <strong>der</strong> Öffentlichkeit müssen im Aufgabenprofil stärkeres<br />

Gewicht bekommen. Eine neue Philosophie, sich nicht nur auf seine herkömmliche<br />

Aufgabe als Nachrichtendienst zu beschränken, son<strong>der</strong>n als aktiver Partner und<br />

Dienstleister in <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> Gesellschaft zu stehen, soll helfen, das Vertrauen <strong>der</strong><br />

Bevölkerung in den Verfassungsschutz zu stärken.<br />

2. In Umsetzung <strong>des</strong> IMK-Beschlusses vom 28.08.12 halten die Innenminister und<br />

-senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> zur Neuausrichtung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes eine Anpassung <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Regelungen im Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) über die<br />

Zentralstellenfunktion <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>tes <strong>für</strong> Verfassungsschutz (BfV) sowie die<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>des</strong> BW und <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz (LfV) <strong>für</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lich. Um die praktische Zus<strong>am</strong>menarbeit im Sinne <strong>der</strong> angestrebten gesetzlichen<br />

Regelungen möglichst schnell umsetzen zu können, beschließen sie in einem ersten<br />

Schritt eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie über die Zus<strong>am</strong>menarbeit von BW<br />

und LfV (zukünftig: Zus<strong>am</strong>menarbeitsrichtlinie), die <strong>am</strong> 31.12.12 in Kraft tritt, mit<br />

folgenden Eckpunkten:<br />

Zur Stärkung <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit im Verfassungsschutzverbund übermitteln die<br />

Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz unverzüglich alle relevanten Informationen<br />

an das BfV. Das BW koordiniert diese Informationsübermittlung. Zu diesem Zweck<br />

ist § 5 Absatz 1 BVerfSchG durch Streichung <strong>des</strong> letzten Halbsatzes entsprechend zu<br />

än<strong>der</strong>n.<br />

Die LW erstellen jährliche Lan<strong>des</strong>lageberichte zu den wesentlichen Phänomenbereichen,<br />

erfor<strong>der</strong>lichenfalls auch län<strong>der</strong>übergreifend.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 15<br />

- Das BfV unterstützt als Zentralstelle die LfV bei <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben nach<br />

§ 3 Absatz 1 BVerfSchG. Es übernimmt die zentrale Auswertung aller Informationen,<br />

unbeschadet <strong>der</strong> Auswertungsverpflichtung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Es unterrichtet<br />

die LfV unverzüglich über alle relevanten Informationen, Auskünfte, Nachrichten<br />

und Unterlagen sowie die Ergebnisse seiner Auswertung.<br />

- Das BfV hat als Zentralstelle insbeson<strong>der</strong>e regelmäßig bun<strong>des</strong>weite Lageberichte in<br />

allen Aufgabenbereichen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Lan<strong>des</strong>lageberichte zu erstellen, fortzuschreiben und den Län<strong>der</strong>n zu übermitteln,<br />

Methoden und Arbeitsweisen im Verfassungsschutz zu erforschen und zu<br />

entwickeln, Fortbildungsveranstaltungen in speziellen Bereichen <strong>der</strong> Arbeit im<br />

Verfassungsschutz durchzuführen und in technischen Angelegenheiten , die<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit zu koordinieren.<br />

Die Zentralstellenfunktion <strong>des</strong> BW wird gestärkt. Dazu soll ihm im Rahmen seiner<br />

Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 2 BVerfSchG zusätzlich die<br />

Koordinierungskompetenz im Benehmen mit den Län<strong>der</strong>n übertragen werden.<br />

- Das BW und die LfV werden künftig bei den Maßnahmen zur Beobachtung<br />

extremistischer Bestrebungen stärker arbeitsteilig vorgehen. Hierbei erfolgt die<br />

Koordinierung durch das BW.<br />

3. Der Einsatz von Vertrauenspersonen (VP) ist <strong>für</strong> die Erfüllung <strong>des</strong> gesetzlichen Auftrages<br />

als Frühwarnsystem von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Die VP-Führung soll standardisiert<br />

werden; künftig sollen insbeson<strong>der</strong>e folgende Standards und Leitlinien zur VP-Führung<br />

bun<strong>des</strong>einheitlich gelten:<br />

- Beim Einsatz von VP dürfen die Zielsetzung und die Aktivitäten von beobachteten<br />

Personenzus<strong>am</strong>menschlüssen und Einzelpersonen vom Verfassungsschutz we<strong>der</strong><br />

unmittelbar noch mittelbar steuernd beeinflusst o<strong>der</strong> bestimmt werden.<br />

- Grundsätzlich werden keine VP eingesetzt, gegen die wegen erheblicher Straftaten<br />

ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde o<strong>der</strong> die wegen<br />

Verbrechen im Sinne <strong>des</strong> § 12 StGB o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er erheblicher Straftaten verurteilt<br />

wurden.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 15<br />

- Der Einsatz und die Führung von VP ist einer engen Kontrolle und einem<br />

standardisierten Qualitätsmanagement zu unterziehen.<br />

Die VP ist im Regelfall nach fünf Jahren einem an<strong>der</strong>en VP-Führer zuzuordnen.<br />

- Geld-, Sachzuwendungen und sonstige Leistungen erfolgen nach einheitlichen<br />

Bemessungsfaktoren.<br />

- Bei <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden bei VP-Einsätzen bedarf es<br />

eines engen Informations- und Erkenntnisaustauschs sowie einer intensiven<br />

Abstimmung zwischen den Verfassungsschutzbehörden. Diese wird durch das<br />

Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong> Verfassungsschutz koordiniert. Die Lan<strong>des</strong>behörden melden diesem<br />

ausreichende Grund- und Strukturdaten <strong>der</strong> Vertrauenspersonen sowie die Qualität<br />

<strong>der</strong> Informationen. Die Lan<strong>des</strong>behörden melden diese Daten nach bestimmten<br />

Kriterien, dies sind insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Arbeitsn<strong>am</strong>e und frequentierte<br />

Personenzus<strong>am</strong>menschlüsse o<strong>der</strong> Einzelpersonen. Zur Dokumentation dieser Daten<br />

wird beim BfV eine Datei eingerichtet, <strong>der</strong>en im Einvernehmen mit den Län<strong>der</strong>n zu<br />

erstellende Anordnung gewährleistet, dass keine Enttarnung o<strong>der</strong> Deanonymisierung<br />

erfolgt.<br />

- Das BfV unterrichtet die LfV unverzüglich über das Ergebnis <strong>der</strong> Koordinierung und<br />

erörtert gegebenenfalls Defizite <strong>der</strong> Zugangslage, insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

län<strong>der</strong>übergreifend o<strong>der</strong> bun<strong>des</strong>weit agierenden beobachteten Bestrebungen o<strong>der</strong><br />

Personen.<br />

4. Der Verfassungsschutz hat eine Informationspflicht gegenüber den parl<strong>am</strong>entarischen<br />

Kontrollgremien. Er versteht diese Pflicht als eine Bringschuld und unterrichtet die<br />

parl<strong>am</strong>entarischen Kontrollgremien umfassend, auch eigeninitiativ und Anlass<br />

unabhängig.<br />

5. Die Analyse- und Recherchemöglichkeiten von NADIS WN als Volltextdatei sollen <strong>für</strong><br />

alle Aufgaben <strong>des</strong> Verfassungsschutzes genutzt werden können. Deshalb soll<br />

§ 6 BVerfSchG geän<strong>der</strong>t werden. Die Speicherfristen sollen auf 15 Jahre verlängert<br />

werden (vgl. TOP 22 <strong>der</strong> IMK vom 08./09.12.11 in Wiesbaden).


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 15<br />

6. Der Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz kommt beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung zu:<br />

- Der Leitfaden zur Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz wird<br />

fortgeschrieben; weitere Sicherheitsbehörden sollen einbezogen werden. Es sind<br />

dabei u. a. klare Vorgaben <strong>für</strong> die Zus<strong>am</strong>menarbeit und den Informationsaustausch<br />

zu schaffen. Der Verfassungsschutz muss die Belange, <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Gefahrenabwehr und <strong>der</strong> Strafverfolgung stärker mitberücksichtigen. An<strong>der</strong>erseits ist<br />

<strong>der</strong> Verfassungsschutz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben insbeson<strong>der</strong>e auf<br />

die systematische Übermittlung polizeilicher Informationen angewiesen. Polizei und<br />

Staatsanwaltschaft müssen noch intensiver die gesetzlichen Möglichkeiten zur<br />

eigeninitiativen Information an den Verfassungsschutz ausschöpfen.<br />

Die in den Verfassungsschutzgesetzen von Bund und Län<strong>der</strong>n enthaltenen<br />

Übermittlungsvorschriften sollten harmonisiert werden. Diese sind dabei so zu<br />

verstehen und anzuwenden, dass Gründe <strong>des</strong> Quellen- und sonstigen Geheimschutzes<br />

nicht generell, son<strong>der</strong>n nur nach Abwägung <strong>der</strong> wi<strong>der</strong>streitenden Interessen einer<br />

Übermittlung entgegenstehen.<br />

Im Lichte <strong>der</strong> anstehenden Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichtsentscheidung zur ATD wird<br />

geprüft, ob das RED-Gesetz und das ATD-Gesetz so angepasst werden können, dass<br />

eine Analyse- und Recherchemöglichkeit auch über Projektdateien hinaus<br />

gewährleistet ist.<br />

7. Extremistische Gruppierungen im In- und Ausland nutzen zunehmend die vielfältigen<br />

Möglichkeiten <strong>des</strong> Internets. Das Internet muss vom Verfassungsschutz noch intensiver<br />

und systematischer genutzt und ausgewertet werden. Bei <strong>der</strong> Aufklärung extremistischer<br />

Bestrebungen im und durch das Internet sollen unter an<strong>der</strong>em folgende Initiativen<br />

umgesetzt werden:<br />

- Bun<strong>des</strong>weite Koordination von Intemetzugängen (IntZ) durch Einrichtung einer<br />

Datei, aus <strong>der</strong> ersichtlich ist, welche Verfassungsschutzbehörde über einen "Zugang"<br />

zu einem Aufklärungsziel verfügt.<br />

- Schaffung einer zentralen Indexdatenbank <strong>für</strong> extremistische Internetinhalte, um<br />

schnell und umfassend auf extremistische Internetauftritte zugreifen, sie archivieren<br />

und darin recherchieren zu können.<br />

-23-


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 15<br />

- Einrichtung einer gemeins<strong>am</strong>en Mediendatei, in <strong>der</strong> relevante Audio und Textdateien<br />

einschließlich einer Bewertung archiviert werden und im Verfassungsschutzverbund<br />

je<strong>der</strong>zeit abrufbar sind.<br />

- Einrichtung eines Kompetenzzentrums beim BfV <strong>für</strong> operative Sicherheit im Internet.<br />

Bei <strong>der</strong> internetbasierten Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit soll ein zentrales<br />

Portal <strong>für</strong> Extremismusprävention aufgebaut werden.<br />

8. Das erweiterte Aufgabenverständnis <strong>des</strong> Verfassungsschutzes erfor<strong>der</strong>t bei den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern nicht nur methodisch-analytische, son<strong>der</strong>n zugleich soziale<br />

und insbeson<strong>der</strong>e kommunikative Kompetenzen. Dabei soll auch weiterhin auf die<br />

verstärkte Einstellung von Wissenschaftlern <strong>der</strong> verschiedenen <strong>für</strong> den Verfassungsschutz<br />

bedeuts<strong>am</strong>en Disziplinen Wert gelegt werden.<br />

Die Aus- und Fortbildung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verfassungsschutz<br />

wird verpflichtend und weiter standardisiert; <strong>für</strong> die Ausbildung bietet <strong>der</strong> Bund den<br />

Län<strong>der</strong>n Ausbildungsplätze <strong>für</strong> den gehobenen nichttechnischen Dienst im<br />

Verfassungsschutz an.<br />

Die Schule <strong>für</strong> Verfassungsschutz verstärkt ihre Kooperation mit an<strong>der</strong>en Bildungsträgern<br />

auf Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>ebene, insbeson<strong>der</strong>e mit denen <strong>der</strong> Polizei. Sie wird zu<br />

einer "Akademie <strong>für</strong> Verfassungsschutz" weiterentwickelt.<br />

9. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> beauftragen den AK IV, die im Bericht zur<br />

Neuausrichtung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes (Stand: 03.12.12) (freigegeben) aufgeführten<br />

Vorschläge und Maßnahmen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Bund-<br />

Län<strong>der</strong>-Expertenkommission Rechtsterrorismus schrittweise umzusetzen und <strong>der</strong> IMK<br />

zur Frühjahrskonferenz 2013 zu berichten. Dabei ist <strong>der</strong> AK II, soweit die Polizei<br />

betroffen ist, zu beteiligen. Aufgrund <strong>des</strong> gesetzlichen Auftrages <strong>für</strong> den<br />

Verfassungsschutz und <strong>der</strong> tatsächlichen Überschneidungen von legalistischen und<br />

gewaltorientierten Bestrebungen stellen die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> fest,<br />

dass die im Bericht dargestellte, stärkere Ausrichtung <strong>des</strong> Einsatzes<br />

nachrichtendienstlicher Mittel auf gewaltorientierte Bestrebungen/Personen nicht zu einer<br />

unverhältnismäßigen Einschränkung <strong>der</strong> Beobachtung legalistischer Strukturen führen<br />

darf Sie weisen darauf hin, dass <strong>der</strong> Bericht entsprechend <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />

angepasst werden muss.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 15<br />

10. Die Innenminister und -senatoren bitten ihren Vorsitzenden, den Bericht zur<br />

Neuausrichtung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes (Stand: 03.12.12) zur weiteren Verwendung <strong>der</strong><br />

Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission Rechtsterrorismus zuzuleiten.<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz BMI:<br />

Der Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern begrüßt die Stärkung <strong>der</strong> Zentralstellenfunktion <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>tes <strong>für</strong><br />

Verfassungsschutz. Er hält es darüber hinaus <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich, dem Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong> Verfassungsschutz im Falle<br />

einer gewaltorientierten Bestrebung in einem Land ein Selbsteintrittsrecht, jedenfalls aber ein Initiativrecht zur<br />

Übernahme <strong>der</strong> Informationss<strong>am</strong>mlung und Koordinierung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen als weitere<br />

gesetzliche Aufgabe zu übertragen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

16. Auswirkungen <strong>des</strong> demografischen Wandels<br />

Forschungsprojekt zur nachhaltigen Sicherstellung <strong>der</strong> ehren<strong>am</strong>tlichen<br />

Hilfeleistungsstruktur im Bevölkerungsschutz<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK hält es <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich, den Erfor<strong>der</strong>nissen eines Einsatzes von Freiwilligen<br />

nach dem Bun<strong>des</strong>freiwilligendienstgesetz auch bei den Einheiten <strong>des</strong> Brandschutzes, <strong>des</strong><br />

Rettungsdienstes, <strong>des</strong> Katastrophenschutzes und <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>anstalt Technisches Hilfswerk<br />

Rechnung zu tragen.<br />

2. Sie bittet den Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern, innerhalb <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung auf entsprechend<br />

notwendige Än<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>freiwilligendienstgesetzes hinzuwirken.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

17. Fukushima<br />

Folgerungen aus den Ereignissen von Fukushima <strong>für</strong> den Katastrophenschutz<br />

in <strong>der</strong> Umgebung kerntechnischer Anlagen<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den Zwischenbericht <strong>der</strong> län<strong>der</strong>offenen Arbeitsgruppe "Fukushima"<br />

(Stand: 04.10.12) (nicht freigegeben) sowie den diesbezüglichen Beschluss <strong>des</strong> AK V zur<br />

Kenntnis.<br />

2. Sie sieht das Erfor<strong>der</strong>nis, eine kreis- und län<strong>der</strong>übergreifende Rahmenempfehlung <strong>für</strong> die<br />

Evakuierung einer erweiterten Region zu erstellen und einheitliche Standards <strong>für</strong> den<br />

Betrieb von Notfallstationen zu schaffen.<br />

3. Die IMK beauftragt den AK V, ihr bis zur Herbstsitzung 2013 zu berichten.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

18. Kapazitätsbedarf <strong>der</strong> BOS in <strong>der</strong> drahtlosen Kommunikation<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK stellt fest, dass es einen unabweisbaren Bedarf <strong>für</strong> Breitbandfrequenzen <strong>für</strong><br />

Datenkommunikation neben dem Tetra-Digitalfunk im Bereich <strong>der</strong> BOS gibt.<br />

2. Sie bittet den Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern, sich innerhalb <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung da<strong>für</strong><br />

einzusetzen, dass diesem Bedarf Rechnung getragen wird.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

19. Bericht <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Bund-Arbeitsgruppe "Zukunft Personal"<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den Bericht (Stand: 20.09.12) <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Bund-Arbeitsgruppe "Zukunft<br />

Personal - ZuP -" <strong>des</strong> UA PöD (freigegeben) zur Kenntnis. Sie stellt insbeson<strong>der</strong>e<br />

Folgen<strong>des</strong> fest:<br />

Die demografische Entwicklung erfor<strong>der</strong>t trotz regionaler Unterschiede bei <strong>der</strong> Bevölkerungs-<br />

und Altersentwicklung sowohl strukturelle Anpassungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Verwaltungen als auch intensive Anstrengungen im Ringen um gutes Personal<br />

<strong>für</strong> die Zukunft.<br />

Der Bericht zeigt erste Handlungsfel<strong>der</strong> in den Bereichen Personalgewinnung,<br />

Qualifizierung und Bestandspflege auf, die geeignet sind, eine demografieorientierte<br />

Personalpolitik zu gestalten.<br />

2. Die IMK beauftragt den AK VI, dieses Thema weiter zu vertiefen und zur nächsten<br />

Herbstsitzung erneut zu berichten.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -Senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

20. Bericht aus dem IT-Planungsrat<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den Bericht (Stand: 22.10.12) (freigegeben) <strong>des</strong> Ansprechpartners <strong>der</strong><br />

IMK <strong>für</strong> den IT-Planungsrat zur Kenntnis.<br />

2. Die IMK beauftragt den AK III zu prüfen, ob die Einführung sowie die Anwendung von<br />

XFinanz im Bereich <strong>der</strong> Innenverwaltung möglich ist und die fachliche Fe<strong>der</strong>führung<br />

durch die IMK übernommen werden kann. Hierzu ist in <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong> über das<br />

Ergebnis zu berichten.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

21. Bericht aus dem Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und <strong>der</strong> län<strong>der</strong>offenen<br />

AG Cybersicherheit<br />

Beschluss:<br />

1, Die IMK nimmt den mündlichen Bericht <strong>des</strong> Vertreters <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen aus dem<br />

Nationalen Cyber-Sicherheitsrat sowie zu den Ergebnissen <strong>der</strong> län<strong>der</strong>offenen<br />

Arbeitsgruppe "Cybersicherheit" zur Kenntnis.<br />

2. Die IMK hält es <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich, die Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen den beiden<br />

Aufgabenbereichen Cybersicherheit und Schutz Kritischer Infrastrukturen weiter zu<br />

vertiefen. Sie bittet daher den Vorsitzenden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe "Cybersicherheit",<br />

Kontakt zu dem Vorsitzenden <strong>des</strong> AK V aufzunehmen mit dem Ziel, die Umsetzung <strong>des</strong><br />

vorgelegten Gesprächsleitfadens (freigegeben) zu unterstützen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

22. Bericht <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Expertenkommission "Rechtsterrorismus"<br />

Beschluss:<br />

Die IMK nimmt den zweiten Zwischenbericht <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Expertenkommission<br />

"Rechtsterrorismus" (Stand: 27.11.12) (freigegeben) sowie den mündlichen Bericht ihrer<br />

Vertreter zur Kenntnis. Sie bittet die Kommission, spätestens auf <strong>der</strong> Frühjahrs-IMK 2013<br />

abschließend zu berichten.<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz:<br />

Die Län<strong>der</strong> und das BMI sagen zu, die personelle Unterstützung weiterhin aufrecht zu erhalten.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

23. Bewältigung <strong>des</strong> polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen<br />

- Gewaltprävention<br />

Län<strong>der</strong>offenes Spitzengespräch mit DFB/DFL<br />

Beschluss:<br />

1. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> beobachten nach wie vor mit Sorge die<br />

zunehmende Gewalt und Gewaltbereitschaft im Zus<strong>am</strong>menhang mit Fußballspielen.<br />

2. Angesichts aktueller Ereignisse wird die Notwendigkeit schnellen und entschlossenen<br />

Handelns deutlich. Das Bemühen von DFB und DFL wird daher grundsätzlich positiv<br />

gesehen. Die <strong>der</strong>zeit vom DFB vorgelegten "Richtlinien zur Verbesserung <strong>der</strong> Sicherheit<br />

bei Bun<strong>des</strong>ligaspielen" sowie die von <strong>der</strong> DFL vorgelegten Anträge hierzu weisen in die<br />

richtige Richtung. Sie müssen von DFB und DFL sowie den Vereinen konsequent<br />

umgesetzt werden.<br />

3. Die Innenminister und -senatoren weisen darauf hin, dass die Maßnahmen, wie sie<br />

anlässlich <strong>des</strong> län<strong>der</strong>offenen Spitzengesprächs mit DFB und DFL <strong>am</strong> 23.07.12<br />

besprochen wurden, zügig und vollständig umgesetzt werden müssen. Dazu müssen<br />

insbeson<strong>der</strong>e folgende Punkte umgesetzt werden:<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Videotechnik auf den neuesten Stand, Qualifizierung <strong>der</strong><br />

Ordnungskräfte, Intensivierung von Einlasskontrollen,<br />

die konsequente Durchsetzung von Stadionverboten mit <strong>der</strong> Rücknahme <strong>der</strong> Senkung<br />

<strong>der</strong> Höchstdauer von Stadionverboten von fünf auf drei Jahre sowie <strong>der</strong> Einführung<br />

<strong>der</strong> Höchstdauer von 10 Jahren in Fällen extremer Gewaltanwendung,<br />

die Ächtung sowie zeitnahe und konsequente Sanktionierung <strong>der</strong> illegalen<br />

Verwendung von Pyrotechnik auf <strong>der</strong> Grundlage verbindlicher Vereinbarungen<br />

zwischen den Verbänden, Vereinen und ihren Fans,<br />

die Festlegung von Standards <strong>für</strong> Fanprojekte, <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Fanarbeit und<br />

die Ausweitung und Stärkung <strong>der</strong> Sportgerichtsbarkeit.<br />

-33-


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 23<br />

4. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> halten ausdrücklich an <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

substanziellen Erhöhung <strong>der</strong> Finanzierung <strong>der</strong> Fanarbeit durch die Verbände fest. Die<br />

Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sichern zu, ihre bislang zur Verfügung<br />

gestellten Mittel im gleichen Umfang zur Verfügung zu stellen. Sie erwarten, dass DFB<br />

und DFL über die Erhöhung ihres Anteils <strong>für</strong> die gemeins<strong>am</strong> finanzierten<br />

sozialpädagogischen Fanprojekte hinaus, einen festen Beitrag in Höhe von min<strong>des</strong>tens 10<br />

Millionen Euro zuzüglich möglicher Strafgel<strong>der</strong> zweckgebunden zur Verfügung stellen.<br />

Über die Verwendung dieser Mittel werden die Län<strong>der</strong> und die Verbände insbeson<strong>der</strong>e<br />

nach Qualitätsgesichtspunkten gemeins<strong>am</strong> beraten.<br />

5. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> halten es <strong>für</strong> geboten, bei Risikospielen<br />

vermehrt sogenannte "beschleunigte Verfahren" im Sinne <strong>des</strong> § 417 Strafprozessordnung<br />

bei Delikten, die typischerweise bei Fußballspielen bzw. Großveranstaltungen auftreten,<br />

durchzuführen. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, Sachverhalte mit einer einfachen<br />

Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln.<br />

6. Die IMK bittet den Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS), unter<br />

Einbeziehung <strong>des</strong> AK II, den Prozess <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Sicherheitsmaßnahmen durch<br />

DFB und DFL zu begleiten. Sie bittet den Vorsitzenden <strong>des</strong> NASS, ihr zur<br />

Frühjahrskonferenz 2013 zu berichten.<br />

7. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, den Vorsitzenden <strong>der</strong> Sportministerkonferenz, die<br />

Vorsitzende <strong>der</strong> Jugend- und F<strong>am</strong>ilienministerkonferenz, den Vorsitzenden <strong>der</strong><br />

Justizministerkonferenz, den Vorsitzenden <strong>der</strong> NASS sowie den DFB und die DFL über<br />

diesen Beschluss zu informieren und den DFB und die DFL zu bitten, auf <strong>der</strong><br />

Frühjahrssitzung <strong>der</strong> IMK 2013 auch über den Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Sicherheitsmaßnahmen zu berichten.<br />

Ferner bittet die IMK ihren Vorsitzenden darum, den DFB und die DFL darauf hinzuweisen,<br />

dass bei nicht zufriedenstellendem Verlauf <strong>der</strong> Umsetzung und nicht ausreichen<strong>der</strong><br />

finanzieller Unterstützung <strong>der</strong> Gewaltprävention eine Kostenbeteiligung an<br />

Polizeieinsätzen in den Stadien angestrebt wird.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 23<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz BY:<br />

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen in den Stadien ist aus bayerischer Sicht<br />

unrealistisch.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

24. Einrichtung eines Gemeins<strong>am</strong>en Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums<br />

(GETZ)<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK hält die Einrichtung eines Gemeins<strong>am</strong>en Extremismus- und<br />

Terrorismusabwehrzentrums <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zur Gefahrenabwehr und zur<br />

Bekämpfung <strong>der</strong> politisch motivierten Kriminalität und <strong>des</strong> Terrorismus in allen<br />

Phänomenbereichen <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich. In diesem gemeins<strong>am</strong>en Abwehrzentrum sollen zum<br />

Zweck <strong>der</strong> Koordinierung und Abstimmung Informationen aus Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

zus<strong>am</strong>mengeführt sowie über polizeiliche und nachrichtendienstliche Maßnahmen<br />

informiert werden. Durch die Einrichtung <strong>des</strong> Gemeins<strong>am</strong>en Extremismus- und<br />

Terrorismusabwehrzentrums bleiben die gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgaben<br />

sowie die bestehenden Dienst- und Meldewege <strong>der</strong> beteiligten Behörden unberührt.<br />

2. Die IMK nimmt die vom BMI übermittelte Konzeption (VS-1\11D) (nicht freigegeben) <strong>des</strong><br />

BKA und <strong>des</strong> BfV zur Einrichtung eines Gemeins<strong>am</strong>en Extremismus- und<br />

Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) zur Kenntnis und hält folgende Ergänzungen bzw.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3. Das GETZ sollte unter einem Dach und <strong>des</strong>halb an einem Standort stehen. Die mit dem<br />

GTAZ in Berlin bereits bestehende Struktur und Logistik sollte da<strong>für</strong> genutzt und<br />

entsprechend erweitert werden. Ein phänomenübergreifen<strong>des</strong> Zentrum an einem Standort<br />

gewährleistet übergreifende Lagebil<strong>der</strong> und Bewertungen, ermöglicht Synergieeffekte<br />

insbeson<strong>der</strong>e in technischen und methodischen Fragen und erlaubt eine<br />

ressourcenschonende Anbindung <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörden.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 24<br />

4. Um den aktuellen Sicherheitserfor<strong>der</strong>nissen Rechnung zu tragen, ist übergangsweise ein<br />

Wirkbetrieb an den <strong>der</strong>zeit drei eingerichteten Standorten vorzusehen. Dazu wird das<br />

GAR um den Bereich <strong>des</strong> Linksextremismus/-terrorismus erweitert; die Bereiche<br />

Auslän<strong>der</strong>extremismus/-terrorismus sowie Spionage/Proliferation sind beim GTAZ<br />

anzusiedeln.<br />

5. Organisatorisch ist das GETZ grundsätzlich dem GTAZ nachzubilden. Die weitere<br />

Ausgestaltung und die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung <strong>des</strong> GETZ sind<br />

zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n (hier über den AK II und den AK IV) fortlaufend<br />

abzustimmen.<br />

6. Das GETZ dient vor allem dem län<strong>der</strong>- und behördenübergreifenden<br />

Informationsaustausch, <strong>der</strong> Abstimmung gemeins<strong>am</strong>er Konzepte und Maßnahmen sowie<br />

<strong>der</strong> engeren organisatorischen und auch persönlichen Vernetzung. Hierzu gewährleisten<br />

alle beteiligten Behörden eine Präsenz durch feste Verbindungsbe<strong>am</strong>te. Sie sollen ihre<br />

Aufgabe grundsätzlich phänomenübergreifend wahrnehmen und fall- o<strong>der</strong> lagebezogen<br />

durch Spezialisten unterstützt werden.<br />

7. Die IMK hält unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bevorstehenden Entscheidung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts zur ATD Dateien <strong>für</strong> alle Phänomenbereiche <strong>des</strong><br />

gewaltorientierten Extremismus, die auch umfassende Analyse- und<br />

Recherchemöglichkeiten eröffnen, <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich.<br />

8. Die IMK beauftragt AK II und AK IV unter Einbeziehung <strong>des</strong> BMI, bis zur<br />

Frühjahrssitzung 2013 einen Bericht über die weitere Ausgestaltung <strong>des</strong> GETZ, auch zu<br />

Fragen einer gemeins<strong>am</strong>en Geschäftsführung bzw. eines Lenkungskreises, vorzulegen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 24<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz BMI:<br />

Das BMI begrüßt, dass sich die Län<strong>der</strong> über den von AK II und AK IV vereinbarten Beschluss konstruktiv in die<br />

weitere Fortentwicklung <strong>des</strong> Gemeins<strong>am</strong>en Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) einbringen.<br />

Dem BMI ist sehr daran gelegen, diese <strong>für</strong> die Sicherheit unseres Lan<strong>des</strong> maßgebliche Einrichtung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

gemeins<strong>am</strong> mit den Län<strong>der</strong>n zu einer effektiven, unverzichtbaren Kooperationsplattform auszugestalten, wie dies<br />

schon bei GTAZ und GAR gelungen ist.<br />

Die Vorschläge von AK II und AK IV weisen hier<strong>für</strong> mit Ausnahme <strong>des</strong> Vorschlags, alle Phänomenbereiche<br />

unter einem Dach <strong>am</strong> Standort Berlin zus<strong>am</strong>menzufassen und zu diesem Zweck das GTAZ zu einem GETZ<br />

fortzuentwickeln, einen gangbaren Weg. Sowohl das GTAZ, als auch das GAR profitieren erheblich von <strong>der</strong><br />

Rückkoppelung an die jeweiligen Fachabteilungen von BKA und BfV. Dieser Effekt ginge verloren, würden alle<br />

Zentren unter einem Dach an einem gemeins<strong>am</strong>en Standort zus<strong>am</strong>mengefasst. Vor diesem Hintergrund erübrigt<br />

sich aus Sicht <strong>des</strong> BMI auch <strong>der</strong> Vorschlag, übergangsweise den Phänomenbereich Linksextremismus/-<br />

terrorismus im GAR anzusiedeln und die Phänomenbereiche Auslän<strong>der</strong>extremismus/-terrorismus und<br />

Spionage/Proliferation im GTAZ zu behandeln.<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz BY:<br />

Bayern hält die For<strong>der</strong>ung nach einem Standort <strong>für</strong> das GETZ <strong>für</strong> nicht zwingend.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

25. Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK stellt fest, dass nach ersten Kurzauswertungen <strong>der</strong> Verkehrsunfallstatistik eine<br />

große Anzahl von Verkehrsunfällen unter Beteiligung alkoholisierter Radfahrer zu<br />

Beeinträchtigungen in <strong>der</strong> Verkehrssicherheit führt.<br />

2. Die IMK beauftragt den AK II, ein Verkehrslagebild "Radfahrer im Straßenverkehr unter<br />

Alkoholeinfluss" zu erstellen und <strong>der</strong> IMK zu ihrer Frühjahrssitzung 2013 darüber zu<br />

berichten.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

26. Polizeieinsatz in Afghanistan<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den dritten ergänzenden Bericht <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe<br />

Internationale Polizeimissionen (AG IPM) an die Innenministerkonferenz zur<br />

"Evaluierung <strong>des</strong> bisherigen Einsatzes in Afghanistan" (Stand: 01.11.12) (nicht<br />

freigegeben) zur Kenntnis. Sie unterstützt weiterhin die Planungen zur Personalgestellung<br />

und den beabsichtigten Schwerpunktsetzungen.<br />

2. Die IMK stellt fest, dass dieser Einsatz nach wie vor großes persönliches Engagement<br />

und Verantwortung vor Ort erfor<strong>der</strong>t und <strong>der</strong> fortgesetzten gemeins<strong>am</strong>en Anstrengung<br />

aller Beteiligten bedarf.<br />

3. Sie beauftragt die AG IPM, den Einsatz <strong>der</strong> deutschen Polizei in Afghanistan weiterhin<br />

zu evaluieren und wesentliche Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> IMK zu berichten.<br />

4. Die IMK beauftragt die AG IPM, zu ihrer Herbstsitzung 2013 eine Bewertung <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Sicherheitslage <strong>für</strong> die Polizeivollzugsbe<strong>am</strong>ten nach dem Abzug <strong>der</strong><br />

internationalen K<strong>am</strong>pftruppen vorzulegen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

27. Maßnahmen zur Bekämpfung <strong>der</strong> Crystal-Problematik<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den mündlichen Bericht Bayerns über die gegenwärtige Lage im<br />

Phänomenbereich "Crystal" in <strong>der</strong> Grenzregion Bayern/Tschechien zur Kenntnis.<br />

2. Die IMK. beauftragt den AK II, die geson<strong>der</strong>te Ausweisung <strong>des</strong> Betäubungsmittels<br />

"Meth<strong>am</strong>phet<strong>am</strong>in" in <strong>der</strong> Polizeilichen Kriminalstatistik im Bereich <strong>der</strong> BtM-Delikte vor<br />

dem Hintergrund aussagekräftiger Lagebil<strong>der</strong> zur Bekämpfung <strong>des</strong> Phänomenbereichs<br />

"Crystal-Speed" zu prüfen und <strong>der</strong> IMK zeitnah über das Ergebnis zu berichten.<br />

3. Sie bittet das BMI, bei den tschechischen Behörden darauf hinzuwirken, die Maßnahmen<br />

zur Bekämpfung <strong>des</strong> Phänomens "Crystal" im grenznahen Raum zu Deutschland in enger<br />

Abstimmung mit den deutschen Behörden weiter zu intensivieren.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

28. Maßnahmen zur Bekämpfung <strong>des</strong> Wohnungseinbruchsdiebstahls<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den mündlichen Bericht Bayerns zum Kriminalitätsphänomen<br />

"Wohnungseinbruchsdiebstahl" zur Kenntnis.<br />

2. Sie begrüßt, dass im Zus<strong>am</strong>menwirken zwischen Polizei und Kooperationspartnern aus<br />

<strong>der</strong> Wirtschaft bereits umfassende Aufklärungsmaßnahmen und<br />

Öffentlichkeitsk<strong>am</strong>pagnen zum Einbruchsschutz eingeleitet und umgesetzt werden<br />

konnten (z. B. K<strong>am</strong>pagne "K-Einbruch" <strong>des</strong> ProPK).<br />

3. Die IMK stellt fest, dass die Bekämpfung <strong>des</strong> Wohnungseinbruchsdiebstahls auf Grund<br />

<strong>der</strong> seit 2009 wie<strong>der</strong> steigenden Fallzahlen und den erheblichen negativen Auswirkungen<br />

auf das subjektive Sicherheitsgefühl <strong>der</strong> Bürger auch im repressiven Bereich einen<br />

Schwerpunkt <strong>der</strong> polizeilichen Arbeit darstellen muss.<br />

4. Sie erkennt an, dass <strong>der</strong> Wohnungseinbruch ein klassisches Massendelikt darstellt, <strong>des</strong>sen<br />

Bekämpfung langfristig nur über den täterbezogenen Ansatz und das Erkennen von<br />

Serien erreicht werden kann.<br />

5. Die IMK sieht die Notwendigkeit, die Bekämpfungsmaßnahmen <strong>der</strong> Polizeien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> weiter zu intensivieren und beauftragt den AK II, sich <strong>des</strong> Phänomens<br />

anzunehmen, Bekämpfungsmöglichkeiten zu erarbeiten und <strong>der</strong> IMK bis zur<br />

Herbstsitzung 2013 Handlungsempfehlungen in einem Bericht darzulegen. Dabei sind in<br />

ausreichendem Maße regionale Beson<strong>der</strong>heiten zu berücksichtigen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

29. Verschärfung <strong>des</strong> Ausweisungsrechts in Hinblick auf gewaltbereite<br />

salafistische Aktivisten<br />

Beschluss:<br />

1. Die Innenminister und -senatoren nehmen die Gesetzgebungsvorschläge <strong>des</strong> BMI zur<br />

Kenntnis und unterstützen das hiermit verfolgte Ziel.<br />

2. Die Innenminister und -senatoren bitten das BMI entsprechend ihrer Beschlussfassung<br />

vom 03./04.12.09 zu TOP 25 die in <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-AG zu "Praxisgerechten Optionen<br />

zur Fortentwicklung <strong>des</strong> Ausweisungsrechts" dargestellten Handlungsoptionen im<br />

Rahmen künftiger Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen, dabei angesichts <strong>der</strong><br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Ausweisungsrecht die Notwendigkeit einer<br />

strukturellen Anpassung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und <strong>der</strong> IMK über das<br />

Ergebnis zur Frühjahrssitzung 2013 <strong>Sitzung</strong> zu berichten.<br />

<strong>Protokoll</strong>notiz RP und HB:<br />

Das Ausweisungsrecht bedarf unabhängig von <strong>der</strong> Einzelfrage <strong>der</strong> Ausweisung von Salafisten einer<br />

grundlegenden Überarbeitung und Anpassung an die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei muss auch<br />

geprüft werden, ob die Einteilung in Ermessens-, Regel- und Ist-Ausweisung dauerhaft fortgeführt werden soll.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

30. Begleitung von Großraum- und Schwertransporten<br />

Beschluss:<br />

1. Die IMK nimmt den Sachstandsbericht <strong>der</strong> AG VPA zum Thema<br />

"Entlastungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Polizei im Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Begleitung von<br />

Großraum- und Schwertransporten (GST)" (Stand: 08.08.12) (freigegeben) und den dazu<br />

im AK II gefassten Beschluss zur Kenntnis.<br />

2. Sie nimmt insbeson<strong>der</strong>e zur Kenntnis, dass alle bisher mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Sachstandsberichts befassten Gremien in den vorgelegten<br />

Vorschlägen geeignete Ansätze zur Entlastung <strong>der</strong> Polizei sehen. Gleichzeitig stellen sie<br />

fest, dass die weitere praktische Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen von <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Anpassung <strong>der</strong> bun<strong>des</strong>weit geltenden Regelwerke abhängig ist.<br />

3. Die IMK hält es <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich das BMVBS zu bitten, unverzüglich den Entwurf<br />

geeigneter Ausbildungskonzepte erstellen zu lassen und die notwendigen Abstimmungen<br />

mit den tangierten Verbänden durchzuführen, d<strong>am</strong>it die Übernahme <strong>der</strong> Begleitung von<br />

Großraum- und Schwertransporten durch künftige Verwaltungshelfer zum<br />

frühestmöglichen Zeitpunkt gewährleistet ist. Auch hierzu sind die bun<strong>des</strong>weit geltenden<br />

Regelwerke entsprechend anzupassen.<br />

4. Sie begrüßt die Einrichtung einer geson<strong>der</strong>ten Projektgruppe <strong>der</strong> AG VPA zur weiteren<br />

Harmonisierung <strong>der</strong> polizeilichen Abfahrtkontrollen durch Definition eines einheitlichen<br />

Min<strong>des</strong>tstandards sowie <strong>der</strong> Anerkennung freiwillig erbrachter Gutachten durch <strong>am</strong>tlich<br />

anerkannte Prüforganisationen.<br />

5. Die IMK beauftragt den AK II, ihr zu ihrer Frühjahrssitzung 2013 einen<br />

Sachstandsbericht vorzulegen.<br />

- 44 -


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

noch TOP 30<br />

6. Sie bittet ihren Vorsitzenden, den Vorsitzenden <strong>der</strong> VMK über ihren Beschluss und<br />

Bericht zu informieren, ihn erneut auf die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung <strong>der</strong><br />

vorgeschlagenen Privatisierung <strong>der</strong> Begleitung von Großraum- und Schwertransporten<br />

zur schnellstmöglichen Entlastung <strong>der</strong> Polizei hinzuweisen sowie ihn zu bitten, über die<br />

VMK an das BMVBS heranzutreten und auf die Erfor<strong>der</strong>lichkeit einer unverzüglichen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> bisherigen Beschlüsse hinzuwirken und die Fachressorts <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in<br />

diesem Zus<strong>am</strong>menhang auf die erfor<strong>der</strong>liche schnellstmögliche Zustimmung im<br />

Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> bun<strong>des</strong>weiten Regelwerke hinzuweisen.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

31. Unterwan<strong>der</strong>ung von Rockergruppierungen durch rechtsextreme Kreise<br />

Beschluss:<br />

Die IMK beauftragt den AK II, gemeins<strong>am</strong> mit dem AK IV bis zur Frühjahrs-IMK 2013 ein<br />

abgestimmtes Lagebild vorzulegen, welches Aufschluss darüber geben soll, inwiefern<br />

Rockergruppierungen mit rechtsextremen Kreisen kooperieren bzw. von diesen unterwan<strong>der</strong>t<br />

werden.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

32. Ausstattung und Finanzierung <strong>der</strong> Bereitschaftspolizeien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> durch<br />

den Bund<br />

Beschluss:<br />

1. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sehen in dem Verwaltungsabkommen über<br />

die Bereitschaftspolizei die wesentliche Grundlage <strong>für</strong> die gemeins<strong>am</strong>e<br />

Einsatzbewältigung von Bund und Län<strong>der</strong>n.<br />

2. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> stellen fest, dass auf Grund stetig steigen<strong>der</strong><br />

Kosten, <strong>der</strong> vermehrten Einsatzbelastung sowie <strong>der</strong> regelmäßigen Kürzungen <strong>der</strong><br />

entsprechenden Ansätze im Bun<strong>des</strong>haushalt <strong>für</strong> die vom Bund zu leistende Ausstattung<br />

die Handlungsfähigkeit und Mobilität <strong>der</strong> Einsatzeinheiten gefährdet ist. Dies führt<br />

bereits seit Jahren zu einem erheblichen Investitionsstau, den auch die Län<strong>der</strong> mit<br />

eigenen, umfangreichen Finanzmitteln nicht ausgleichen können.<br />

3. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> begrüßen die Zusage <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>innenministers sich da<strong>für</strong> einzusetzen, dass zukünftig - spätestens ab dem<br />

Haushaltsjahr 2014 - die Ansätze im Bun<strong>des</strong>haushalt wie<strong>der</strong> auf das erfor<strong>der</strong>liche Maß<br />

erhöht werden.<br />

4. Kann <strong>der</strong> Bund die Erhöhung <strong>der</strong> Finanzmittel nicht gewährleisten und kommt d<strong>am</strong>it<br />

seiner Verpflichtung aus dem Verwaltungsabkommen nicht nach, so sehen die Län<strong>der</strong> die<br />

Einsatzfähigkeit <strong>der</strong> Bereitschaftspolizei und d<strong>am</strong>it den Fortbestand <strong>des</strong><br />

Verwaltungsabkommens als gefährdet an.


S<strong>am</strong>mlung<br />

<strong>der</strong> zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> 196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

vom 05.12. - 07.12.2012 in Rostock-Warnemünde<br />

33. Umsetzung <strong>des</strong> Konzepts <strong>für</strong> die ergänzende Ausstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>für</strong> den<br />

Katastrophenschutz<br />

Beschluss:<br />

1. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sehen in dem "Konzept <strong>für</strong> die ergänzende<br />

Ausstattung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> <strong>für</strong> den Katastrophenschutz <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>" eine wesentliche<br />

Grundlage <strong>für</strong> die Kooperation zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n im Katastrophenschutz.<br />

2. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> stellen fest, dass <strong>der</strong> Bund sich verpflichtet<br />

hat, jährlich min<strong>des</strong>tens 57 Millionen Euro <strong>für</strong> den Bevölkerungsschutz zur Verfügung zu<br />

stellen. Hieraus werden vom Bund Katastrophenschutzfahrzeuge beschafft und an die<br />

Län<strong>der</strong> übergeben. Durch den Rückgang <strong>der</strong> Haushaltsansätze <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> können<br />

erfor<strong>der</strong>liche Investitionen, wie die Auslieferung von Fahrzeugen an die Län<strong>der</strong>, nicht<br />

erfüllt werden.<br />

3. Die Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bitten den Bun<strong>des</strong>innenminister, sich da<strong>für</strong><br />

einzusetzen, dass ab dem Haushaltsjahr 2014 die Ansätze im Bun<strong>des</strong>haushalt wie<strong>der</strong> auf<br />

das erfor<strong>der</strong>liche und vereinbarte Maß erhöht werden.


Ergebnisbericht <strong>der</strong> Arbeitsgruppe <strong>des</strong> AK I „Staatsrecht<br />

und Verwaltung" zum Datenschutz in Sozialen Netzwerken<br />

vom 4. April 2012


2<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

I. Einleitung 3<br />

11. Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken als Gegenstand datenschutzaufsichtlicher<br />

Diskussion 4<br />

III.Berichtsbitte <strong>der</strong> CdS-Jahreskonferenz vom 22./23. September 2011 4<br />

IV. Aktuelle Entwicklungen 5<br />

V. Ausblick — weitere Entwicklung 26<br />

IV. Gemeins<strong>am</strong>e Vorschläge <strong>des</strong> AKI 27<br />

Der Ergebnisbericht beruht auf den Arbeiten einer vom AK I anlässlich <strong>der</strong> Berichtsbitte <strong>der</strong><br />

CdS-Jahreskonferenz vom 22./23. September 2011 eingerichteten län<strong>der</strong>offenen Arbeitsgruppe.<br />

Eine <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin und <strong>des</strong> Freistaats<br />

Bayern fand <strong>am</strong> 17. Februar 2012 statt.


3<br />

I. Einleitung<br />

Ein Grund <strong>für</strong> die Popularität von Sozialen Netzwerken liegt darin, dass <strong>der</strong>en Betreiber<br />

durch neue Funktionen die Kommunikationsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Nutzer ausbauen und<br />

dadurch die „soziale Vernetzung" weiter steigern. Den Nutzern wird ermöglicht, ihr Leben<br />

immer schneller und einfacher mit ihren „Freunden" in Sozialen Netzwerken zu teilen.<br />

In letzter Zeit geschieht dies auch dadurch, dass Soziale Netzwerke ihren Wirkungskreis<br />

über die eigene Internetpräsenz hinaus mittels „Social Plusgins" ausdehnen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Like-Button von Facebook hat sich rasant über das ges<strong>am</strong>te Internet verbreitet. Durch<br />

<strong>des</strong>sen Einbettung können Betreiber von Webseiten Facebook-Nutzern individualisierte Nutzungsmöglichkeiten<br />

<strong>für</strong> ihre Webseite anbieten. Ein Facebook-Nutzer kann durch einen Klick<br />

auf den Like-Button seine Facebook-Freunde auf seiner Profilseite auf die Webseite aufmerks<strong>am</strong><br />

machen. Zudem wird einem eingeloggten Facebook-Nutzer, <strong>der</strong> eine Webseite mit<br />

Like-Button besucht, personalisierter Inhalt angeboten: er erfährt, welche seiner Facebook-<br />

Freunde die Webseite ebenfalls empfohlen haben und ggf. welche Kommentare sie über die<br />

Webseite gepostet haben.<br />

Die Funktionsweise <strong>des</strong> Like-Buttons verdeutlicht, dass d<strong>am</strong>it nicht nur die Kommunikationsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Facebook-Nutzer erweitert werden, son<strong>der</strong>n <strong>für</strong> einen Webseitenbetreiber<br />

durch die Empfehlung im Facebook-Profil <strong>des</strong> klickenden Mitglieds ein neuer Marketingweg<br />

<strong>für</strong> seine Seite (und d<strong>am</strong>it <strong>für</strong> die angebotenen Produkte und Dienstleistungen) eröffnet<br />

wird. Soziale Netzwerke werden daher <strong>für</strong> öffentliche und private Institutionen im Hinblick<br />

auf Öffentlichkeitsarbeit und Marketing immer bedeuten<strong>der</strong>.<br />

Neben Social Plugins bieten die Betreiber von sozialen Netzwerken in zunehmendem Maß<br />

auch innerhalb <strong>der</strong> eigenen Internetpräsenz privaten und öffentlichen Institutionen Möglichkeiten<br />

<strong>für</strong> Öffentlichkeitsarbeit. Prominentestes Beispiel sind die Fanpages von Facebook.<br />

Dies sind Seiten auf <strong>der</strong> Plattform Facebook, weiche von Unternehmen und Institutionen zur<br />

Eigendarstellung betrieben werden können und Facebook-Nutzern die unmittelbare Kommunikation<br />

mit dem Unternehmen unter Einbindung ihrer Facebook-Freunde ermöglichen.<br />

Eine anlässlich <strong>der</strong> Erstellung dieses Berichts initiierte Umfrage im Län<strong>der</strong>kreis hat ergeben,<br />

dass öffentliche Stellen insbeson<strong>der</strong>e Fanpages, aber auch in geringerem Maße Social<br />

Plugins <strong>für</strong> ihre Öffentlichkeitsarbeit vielfältig nutzen. Aus dem Polizeibereich wurde neben<br />

klassischer Öffentlichkeitsarbeit auch die Nutzung von Fanpages als Veröffentlichungsplatt-


4<br />

form <strong>für</strong> Fahndungsaufrufe und Vermisstensuche genannt. Die sich hieraus ergebenden beson<strong>der</strong>en<br />

Fragestellungen bedürfen einer geson<strong>der</strong>ten polizeifachlichen Prüfung und sind<br />

nicht Gegenstand dieses Berichts.<br />

II. Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken als Gegenstand datenschutzaufsichtlicher<br />

Diskussion<br />

Im August 2011 hat das Unabhängige Lan<strong>des</strong>zentrum <strong>für</strong> Datenschutz Schleswig-Holstein<br />

(ULD) alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Fanpages bei Facebook<br />

und Social Plugins auf ihren Webseiten zu entfernen. Diese verstießen in ihrer gegenwärtigen<br />

Ausgestaltung gegen Bestimmungen <strong>des</strong> Telemediengesetzes (TMG).<br />

Die Konferenz <strong>der</strong> Datenschutzbeauftragten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hat in einer Entschließung<br />

vom 28./29. September 2011 hervorgehoben, dass die direkte Einbindung <strong>des</strong><br />

Like-Buttons und an<strong>der</strong>er Social Plugins in die Webseiten deutscher Anbieter momentan<br />

ohne hinreichende Information <strong>der</strong> Nutzer über die ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge<br />

und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards<br />

in Einklang stehe. Öffentliche Stellen sollten daher von <strong>der</strong> Nutzung absehen;<br />

gleiches gelte <strong>für</strong> Fanpages.<br />

Der Düsseldorfer Kreis hat <strong>am</strong> 8. Dezember 2011 beschlossen, dass die Betreiber von Fanpages<br />

und von Webseiten mit Like-Button eine Mitverantwortung <strong>für</strong> die Einhaltung <strong>der</strong> Datenschutzvorschriften<br />

treffe. Hierzu gehöre die umfassende Aufklärung <strong>der</strong> Nutzer über die<br />

erhobenen Daten. Insbeson<strong>der</strong>e beim Like-Button seien den Webseitenbetreibern die Datenflüsse<br />

an Facebook nicht in vollem Umfang bekannt, sodass sie diesen nicht ohne weiteres<br />

in das eigene Angebot einbinden dürften.<br />

Berichts bitte <strong>der</strong> CdS-Jahreskonferenz vom 22./23. September 2011<br />

Die Chefinnen und Chefs <strong>der</strong> Staats- und Senatskanzleien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> haben auf ihrer Jahreskonferenz<br />

vom 22.123. September 2011 die Diskussion über die Verbesserung <strong>des</strong> Datenschutzes<br />

in sozialen Netzwerken begrüßt, insbeson<strong>der</strong>e wenn Webseitenbetreiber Fanpages<br />

z.B. bei Facebook o<strong>der</strong> Social Plugins auf ihren Webseiten eingerichtet haben (Ziffer<br />

1 <strong>des</strong> CdS-Beschlusses). Sie stellen fest, dass die Sozialen Netzwerke von öffentlichen Stellen<br />

auf allen Ebenen, von privaten Institutionen und von Unternehmen als neue Form <strong>der</strong><br />

Kommunikation genutzt würden. Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Belange <strong>des</strong> Datenschutzes sei ein zwischen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n abgestimmtes gemeins<strong>am</strong>es Handeln erfor<strong>der</strong>lich, das europäi-


5<br />

sche und internationale Bezüge berücksichtige und hierbei auch die Notwendigkeit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

gesetzlicher Regelungen einbeziehe (Ziffer 2 <strong>des</strong> CdS-Beschlusses). Sie haben die<br />

Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> gebeten<br />

• über die aktuellen Entwicklungen zu berichten und<br />

• unter Einbeziehung von Initiativen <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung sowie <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Konferenz<br />

<strong>der</strong> Datenschutzbeauftragten erste gemeins<strong>am</strong>e Vorschläge zu machen (Ziffer 3<br />

<strong>des</strong> CdS-Beschlusses).<br />

Zur Erstellung <strong>des</strong> Berichts hat <strong>der</strong> Arbeitskreis I ,,Staatsrecht und Verwaltung" <strong>der</strong> Innenministerkonferenz<br />

eine Arbeitsgruppe einberufen.<br />

IV. Aktuelle Entwicklungen<br />

1. Sachstand Schleswig-Holstein<br />

Nach einer Pressemitteilung <strong>des</strong> ULD hat es hinsichtlich <strong>des</strong> Betreibens von Fanpages<br />

gegenüber sechs öffentlichen Stellen Beanstandungen ausgesprochen sowie gegenüber<br />

drei nicht-öffentlichen Stellen eine Anordnung nach § 38 Abs. 5 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>datenschutzgesetzes<br />

(BDSG) erlassen. Gegen die Anordnungen nach § 38 Abs. 5 BDSG wurde jeweils<br />

Anfechtungsklage zum VG Schleswig erhoben.<br />

2. Gutachten, Untersuchungen und Gremienbefassung<br />

2.1. Nationale Ebene<br />

Neben Veröffentlichungen in <strong>der</strong> datenschutzrechtlichen Literatur liegen mittlerweile<br />

eine Vielzahl von technischen und rechtlichen Analysen zur Nutzung von Fanpages<br />

sowie <strong>der</strong> Einbindung <strong>des</strong> Like-Buttons vor. Hervorzuheben sind:<br />

• Arbeitspapier <strong>des</strong> ULD „Datenschutzrechtliche Bewertung <strong>der</strong> Reichweitenanalyse<br />

durch Facebook" vom 19. August 2011<br />

• Ausarbeitung <strong>des</strong> Wissenschaftlichen Dienstes Dt. Bun<strong>des</strong>tag „Die Verletzung datenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und<br />

Social-Plugins" vom 7. Oktober 2011<br />

• Ausarbeitung <strong>des</strong> Wissenschaftlichen Dienstes Landtag Schleswig-Holstein vom<br />

24. Oktober 2011


6<br />

Zu technischen Fragen ist zudem eine umfassende Korrespondenz zwischen dem<br />

ULD und dem Unternehmen Facebook öffentlich zugänglich.<br />

2.2. Europäische Ebene<br />

Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde hat anlässlich einer Betriebsüberprüfung bei<br />

„Facebook Ireland Ltd." neben <strong>der</strong> Konzernstruktur <strong>des</strong> Unternehmens Facebook eine<br />

Vielzahl von Funktionen von Facebook (darunter auch den Like-Button) untersucht<br />

und bewertet. Der Untersuchungsbericht vom 21. Dezember 2011 enthält als Anlage<br />

auch eine technische Analyse <strong>der</strong> Funktionen. Der Bericht soll voraussichtlich in <strong>der</strong><br />

Art-29-Datenschutzgruppe beraten werden. Diese hat sich in <strong>der</strong> Vergangenheit zudem<br />

bereits mit dem Datenschutz in sozialen Netzwerken beschäftigt (Stellungnahme<br />

5/2009 zur Nutzung sozialer Online-Netzwerke vom 12. Juni 2009, WP 163).<br />

3. Würdigung <strong>der</strong> Sach- und Rechtsfragen<br />

3.1. Allgemeines<br />

Für die datenschutzrechtliche Beurteilung ist Kenntnis <strong>der</strong> technischen Abläufe erfor<strong>der</strong>lich,<br />

d.h. Kenntnis davon, welche Arten von Daten bei Social Plugins und Fanpages<br />

unter welchen Bedingungen von wem verarbeitet werden. Die unter Ziffer 2.1.<br />

zitierten Ausarbeitungen, die Korrespondenz von Facebook mit dem ULD sowie <strong>der</strong><br />

Untersuchungsbericht <strong>der</strong> irischen Datenschutzaufsichtsbehörde tragen hier zur Klärung<br />

bei. Die technischen Abläufe werden daher im Folgenden <strong>für</strong> den Like-Button<br />

und die Facebook-Fanpages beschrieben. Jedoch verbleiben Unsicherheiten, auf <strong>der</strong>en<br />

Auswirkung bei <strong>der</strong> Würdigung <strong>der</strong> Sach- und Rechtslage nachfolgend im Einzelnen<br />

einzugehen ist.<br />

3.2. Technische Abläufe beim Like-Button und bei Fanpages<br />

(1) Grundlagen<br />

Die Einbindung <strong>des</strong> Like-Buttons in Webseiten erfolgt mittels eines sog. Inline-<br />

Fr<strong>am</strong>es, <strong>der</strong> auch bei vielen an<strong>der</strong>en Internetseiten zur Zus<strong>am</strong>menführung von Textund<br />

Bildinhalten verschiedener Anbieter genutzt wird. Dies bedeutet, dass beim Aufruf<br />

einer Webseite mit Like-Button auch <strong>der</strong> Webserver von Facebook aufgerufen<br />

wird, ohne dass dies im Browser <strong>des</strong> Nutzers erkennbar ist. Es werden die gleichen<br />

Informationen an den Facebook-Server übertragen, die auch bei einem ausdrücklichen<br />

Aufruf <strong>der</strong> Seite durch Eingabe in den Browser übertragen werden. Dies ermöglicht<br />

es zum Beispiel, dass Cookies, welche Facebook zu einem früheren Zeitpunkt


7<br />

im Browser <strong>des</strong> Nutzers gesetzt hat, beim Besuch einer Webseite mit Like-Button an<br />

Facebook übertragen werden.<br />

Fanpages sind Webseiten von Facebook und enthalten daher auch die URL <strong>der</strong> Facebook-Seite<br />

(Beispiel: Fanpage <strong>des</strong> FC Bayern München, abrufbar unter http://dede.facebook.com/FCBayern)<br />

. Das Aufrufen einer Fanpage ist somit ein Aufrufen <strong>der</strong><br />

Facebook-Seite.<br />

(2) Datenflüsse<br />

Sowohl beim Like-Button als auch bei Fanpages ist nach Fallgruppen zu unterscheiden.<br />

Differenziert werden muss zwischen:<br />

• Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n und Nicht-Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n<br />

• Eingeloggten und nicht eingeloggten Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n<br />

• Klicken <strong>des</strong> Like-Buttons und bloßem Besuch einer Webseite mit Like-Button<br />

Betreffend die Art von Daten sind die IP-Adressen <strong>der</strong> Nutzer und die von Facebook<br />

gesetzten und an Facebook übertragenen Cookies <strong>für</strong> die datenschutzrechtliche Beurteilung<br />

von Bedeutung.<br />

IP-Adressen<br />

Sowohl beim Like-Button als auch bei Fanpages findet eine Übertragung <strong>der</strong> IP-<br />

Adresse <strong>des</strong> Nutzers an Facebook statt. Ohne Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse <strong>des</strong> Nutzers<br />

könnte diesem <strong>der</strong> Inhalt <strong>des</strong> Like-Buttons und <strong>der</strong> Fanpage nicht dargestellt<br />

werden. Nach Angaben von Facebook wird die IP-Adresse in den meisten Fallgruppen<br />

unmittelbar nach Übertragung in eine „generische IP-Adresse' umgewandelt.<br />

Dieser Begriff ist kein IT-Fachbegriff, son<strong>der</strong>n eine Bezeichnung von Facebook, die<br />

eine Anonymisierung meint. Details hierzu sind bislang nicht bekannt.<br />

Cookies<br />

Facebook setzt sowohl über den Like-Button als auch bei Fanpages Cookies im<br />

Webbrowser <strong>der</strong> Nutzer, wobei hier zwischen den Fallgruppen zu unterscheiden ist.<br />

Für die datenschutzrechtliche Würdigung bedeuts<strong>am</strong> sind <strong>der</strong> sog. datr-Cookie sowie<br />

<strong>der</strong> c user-Cookie. Der datr-Cookie, <strong>der</strong> bei jedem Aufruf <strong>der</strong> Webseite<br />

www.facebook.com gesetzt wird (Anm.: durch den Klick auf den Like-Button öffnet<br />

sich diese in einem separaten Fenster; bei Fanpages findet ein Aufruf <strong>der</strong> Facebook-<br />

Webseite statt), hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, kann aber durch entsprechende<br />

Browsereinstellung blockiert und gelöscht werden. Er dient Facebook nach eigenen


8<br />

Angaben zur Identifizierung <strong>des</strong> Webbrowsers, <strong>der</strong> die Verbindung mit <strong>der</strong> Facebook-<br />

Seite aufbaut, und spielt eine Schlüsselrolle beim Schutz <strong>des</strong> Sozialen Netzwerks vor<br />

„böswilligen Aktivitäten". Der c user-Cookie wird von Facebook gesetzt, wenn sich<br />

das Facebook-Mitglied einloggt, und enthält die Anmeldekennnummer (User-ID) <strong>des</strong><br />

Facebook-Mitglieds. Facebook kann dadurch das Mitglied identifizieren, den Aufruf<br />

<strong>der</strong> Webseite mit Like-Button o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fanpage einer konkreten Person zuordnen<br />

und auf diese Weise den Inhalt <strong>des</strong> Like-Buttons bzw. <strong>der</strong> Fanpage personalisieren.<br />

Die Gültigkeit <strong>des</strong> c_user-Cookies hängt davon ab, ob das Facebook-Mitglied in seinen<br />

Kontoeinstellungen die Option „Angemeldet bleiben" gewählt hat o<strong>der</strong> nicht. Hat<br />

es diese gewählt, verliert <strong>der</strong> Cookie seine Gültigkeit erst, wenn das Facebook-<br />

Mitglied den Facebook-Webserver 30 Tage nicht mehr aufruft. Ansonsten wird <strong>der</strong><br />

c_user-Cookie mit dem Schließen <strong>des</strong> Browsers gelöscht.<br />

Die nachfolgenden Tabellen 1 und 2 stellen die Datenflüsse dar, die Facebook beim<br />

Besuch einer Webseite mit Like-Button bzw. einer Fanpage vom Nutzer erhält.<br />

Tabelle 1: Like-Button<br />

Fallgruppe<br />

Technische Abläufe<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Nicht-Facebook-Mitglied besucht erstmalig eine<br />

Webseite mit Like-Button und klickt diesen<br />

nicht<br />

Nicht-Facebook-Mitglied besucht<br />

erstmalig eine Webseite mit Like-Button und<br />

klickt auf diesen<br />

Nicht-Facebook-Mitglied besucht, nachdem es<br />

früher bereits auf <strong>der</strong>selben o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en<br />

Webseite auf den Like-Button geklickt hatte,<br />

erneut eine Webseite mit Like-Button und<br />

- klickt aber den Like-Button nicht erneut<br />

- klickt den Like-Button erneut<br />

Facebook-Mitglied, das gerade nicht eingeloggt<br />

ist, besucht eine Webseite mit Like-Button und<br />

klickt diesen nicht<br />

Facebook-Mitglied, das gerade nicht eingeloggt<br />

ist, besucht eine Webseite mit Like-Button und<br />

klickt auf diesen<br />

Eingeloggtes Facebook-Mitglied besucht eine<br />

Webseite mit Like-Button<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse und Speicherung als<br />

generische IP-Adresse<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse/Speicherung als generische<br />

IP-Adresse<br />

und<br />

Setzen <strong>des</strong> datr-Cookie<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse/Speicherung als generische<br />

IP-Adresse<br />

und<br />

Übertragung <strong>des</strong> datr-Cookie (soweit noch gültig<br />

und noch nicht gelöscht)<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse/Speicherung als generische<br />

IP-Adresse<br />

und<br />

Übertragung <strong>des</strong> datr-Cookie (soweit noch gültig<br />

und noch nicht gelöscht)<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse und Speicherung als<br />

spezifische IP-Adresse<br />

und<br />

Übertragung <strong>des</strong> datr-Cookie (soweit noch gültig<br />

und noch nicht gelöscht)<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse und Speicherung als<br />

spezifische IP-Adresse<br />

und<br />

Übertragung <strong>des</strong> datr-Cookie (soweit noch gültig<br />

und noch nicht gelöscht)<br />

und


9<br />

Übertragung <strong>des</strong> c_user-Cookie<br />

Tabelle 2: Fanpage<br />

1<br />

2<br />

Fallgruppe<br />

Nicht-Facebook-Mitglied o<strong>der</strong> Facebook-<br />

Mitglied, das gerade nicht eingeloggt ist, besucht<br />

eine Fanpage<br />

Eingeloggtes Facebook-Mitglied besucht eine<br />

Fanpage<br />

Technische Abläufe<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse (unklar, ob Speicherung<br />

als generische o<strong>der</strong> spezifische IP-Adresse)<br />

und<br />

Setzen/Übertragen <strong>des</strong> datr-Cookie<br />

Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse (unklar, ob Speicherung<br />

als generische o<strong>der</strong> spezifische IP-Adresse)<br />

und<br />

Setzen/Übertragung <strong>des</strong> datr-Cookie<br />

und<br />

Übertragung <strong>des</strong> c_user-Cookies<br />

(3) Facebook Insights<br />

Webseitenbetreiber, die den Like-Button einbinden, und Betreiber von Fanpages<br />

können mit Hilfe <strong>des</strong> von Facebook kostenfrei zur Verfügung gestellten Werkzeugs<br />

„Facebook Insights" Statistikinformationen über Nutzer abrufen. Die durch Facebook<br />

erstellten Statistiken enthalten Angaben über die Nutzung <strong>der</strong> Webseite/Fanpage.<br />

Dazu gehören Informationen über den Nutzerzuwachs, die Demographie <strong>der</strong> Nutzer<br />

und über die Nutzung <strong>der</strong> einzelnen Funktionalitäten von Like-Button/Fanpage.<br />

3.3. Rechtsfragen — Würdigung<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Rechtsfragen behandelt ausschließlich den Like-Button und Facebook-Fanpages,<br />

über <strong>der</strong>en Funktionsweise <strong>am</strong> meisten bekannt ist.<br />

Like-Button und Fanpages ermöglichen dem Nutzer durch entsprechende Verwendung<br />

<strong>der</strong> Funktionen eine Kommunikation, d.h. das Teilen von Inhalten mit an<strong>der</strong>en.<br />

Aufgrund seiner Funktionsweise ist <strong>der</strong> Like-Button insbeson<strong>der</strong>e nicht nur eine auf<br />

eine einfache Transportfunktion von Inhalten reduzierte Leistung. Auch Fanpages<br />

bieten einem Besucher Bedienmöglichkeiten zur Interaktion mit dem Fanpage-<br />

Betreiber und den an<strong>der</strong>en Nutzern <strong>des</strong> Sozialen Netzwerks, die über eine einfache<br />

Transportfunktion von Inhalten hinausgeht. Aus diesem Grund sind Like-Button und<br />

Fanpage als Telemedien nach § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG zu qualifizieren, sodass <strong>der</strong><br />

sachliche Anwendungsbereich <strong>des</strong> TMG eröffnet ist.<br />

Im Überblick stellen sich dann bei <strong>der</strong> Nutzung von Like-Button und Fanpage auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>des</strong> Telemediengesetzes folgende Rechtsfragen, die nachfolgend im Einzelnen<br />

zu würdigen sind.


10<br />

Tabelle 3: Überblick zu den Rechtsfragen<br />

Aufgeworfene' Rechtsfrage<br />

Würdigung unter<br />

Internationales Datenschutzrecht: Anwendbarkeit<br />

(1)<br />

deutschen Rechts?<br />

Personenbezug <strong>der</strong> erhobenen Daten? (2)<br />

Verantwortlichkeit <strong>der</strong> Betreiber von Webseiten mit<br />

(3)<br />

Like-Button und <strong>der</strong> Betreiber von Fanpages?<br />

Verstoß gegen § 15 Abs. 3 TMG wegen Facebook<br />

(4)<br />

Insights und/o<strong>der</strong> Setzen/Übertragen von Cookies?<br />

Cookies nur noch mit Einwilligung <strong>des</strong> Nutzers? (5)<br />

Zulässigkeit <strong>der</strong> Übertragung und Speicherung <strong>der</strong><br />

generischen IP-Adresse?<br />

(6)<br />

Zulässigkeit <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> spezifischen IP- (7)<br />

Adresse?<br />

Zulässigkeit <strong>des</strong> Setzens/<strong>der</strong> Übertragung <strong>des</strong> datr- (8)<br />

Cookie?<br />

Zulässigkeit <strong>der</strong> Übertragung <strong>des</strong> c User-Cookie? (9)<br />

(1) Internationales Datenschutzrecht: Anwendbarkeit deutschen Rechts?<br />

Dies wird kontrovers diskutiert. Facebook ist <strong>der</strong> Auffassung, dass seine irische Nie<strong>der</strong>lassung<br />

Facebook Ireland Ltd. verantwortliche Stelle <strong>für</strong> die Datenverarbeitung<br />

seiner deutschen (und europäischen) Mitglie<strong>der</strong> sei und daher irisches Datenschutzrecht<br />

Anwendung finde. Das ULD sieht die Verantwortlichkeit bei Facebook Inc. in<br />

den USA, sodass deutsches Datenschutzrecht anwendbar sei. Die irische Nie<strong>der</strong>lassung<br />

sei lediglich eine Anlauf- und Beschwer<strong>des</strong>telle, trage jedoch <strong>für</strong> die Datenverarbeitung<br />

keine Verantwortlichkeit.<br />

Würdigung<br />

Die Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts kann aufgrund <strong>des</strong> Untersuchungsberichts<br />

<strong>der</strong> irischen Datenschutzaufsicht kritisch hinterfragt werden. Die Befassung<br />

<strong>der</strong> Art-29-Datenschutzgruppe und v.a. die in Schleswig-Holstein anhängigen<br />

Gerichtsverfahren können diesbezüffich zur Klärung beitragen.<br />

Im Einzelnen:<br />

Die Datenschutzvorschriften <strong>des</strong> TMG (§§ 11ff.) finden gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 4 TMG,<br />

§ 1 Abs. 5 Satz 2 BDSG nur Anwendung, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht<br />

in einem Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Union o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en Vertragsstaat<br />

<strong>des</strong> Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen ist, personenbezogene<br />

Daten im Inland erhebt, verarbeitet o<strong>der</strong> nutzt.<br />

Im Fall <strong>des</strong> Like-Buttons und <strong>der</strong> Fanpage wäre dies <strong>der</strong> Fall, wenn


11<br />

• die Betreiber deutscher Webseiten mit Like-Button/Fanpages die Daten erheben<br />

und sie dann an Facebook übermitteln o<strong>der</strong><br />

• Facebook die Daten durch seine US-Nie<strong>der</strong>lassung Facebook Inc. erhebt.<br />

Übermitteln ist gemäß § 12 Abs. 3 TMG, § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG das Bekanntgeben<br />

gespeicherter o<strong>der</strong> durch Datenverarbeitung gewonnener personenbezogener<br />

Daten an einen Dritten in <strong>der</strong> Weise, dass die Daten an den Dritten weitergegeben<br />

werden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Dritte zur Einsicht o<strong>der</strong> zum Abruf bereitgehaltene Daten einsieht<br />

o<strong>der</strong> abruft. Erfor<strong>der</strong>lich ist neben einem Bereithalten <strong>der</strong> Daten, dass Gegenstand<br />

<strong>der</strong> Übermittlung „gespeicherte" o<strong>der</strong> „durch Datenverarbeitung gewonnene" personenbezogene<br />

Daten sind.<br />

Im Hinblick auf den Betreiber einer Webseite mit Like-Button o<strong>der</strong> einer Fanpage ist<br />

dies aber nicht <strong>der</strong> Fall, da diese den Datenbestand, <strong>der</strong> Facebook zur Kenntnis gelangt,<br />

nicht auf einem Datenträger festhalten, d.h. also nicht „speichern". Der Datenbestand,<br />

den Facebook in Bezug auf die IP-Adresse von Nutzern zur Kenntnis erhält,<br />

mag inhaltlich <strong>der</strong> gleiche sein wie ihn auch <strong>der</strong> Webseitenbetreiber erhält. Er ist jedoch<br />

nicht „durch die Hände" <strong>des</strong> Webseitenbetreibers gegangen und besteht unabhängig<br />

von <strong>des</strong>sen Datensatz. Beson<strong>der</strong>s evident ist die fehlende Speicherung bei<br />

den von Facebook gesetzten Cookies. Auf diese hat nur Facebook Zugriff; <strong>der</strong> Webseitenbetreiber<br />

kann sie we<strong>der</strong> einsehen noch verän<strong>der</strong>n. Die von Facebook empfangenen<br />

Daten stellen auch keine unmittelbar „durch Datenverarbeitung gewonnenen"<br />

Daten dar, da sie vom Webseiten-/Fanpagebetreiber in keiner Weise <strong>für</strong> Facebook<br />

aufbereitet werden. Ein Übermitteln durch den Webseitenbetreiber erfolgt somit<br />

nicht.<br />

Für die Frage, ob Facebook die Daten durch seine US-Nie<strong>der</strong>lassung Facebook Inc.<br />

erhebt, ist entscheidend, ob die irische Nie<strong>der</strong>lassung Facebook Ireland Ltd. eine <strong>für</strong><br />

die Datenerhebung verantwortliche Stelle ist. Wird dies bejaht, findet gemäß § 1 Abs.<br />

5 Satz 1 BDSG irisches Datenschutzrecht Anwendung, welches die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

gemäß § 1 Abs. 5 Satz 5, § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG ihrer<br />

datenschutzrechtlichen Beurteilung zugrunde legen müssten. Gemäß § 12 Abs. 3<br />

TMG, § 3 Abs. 7 BDSG ist verantwortliche Stelle jede Person o<strong>der</strong> Stelle, die personenbezogene<br />

Daten <strong>für</strong> sich selbst erhebt, verarbeitet o<strong>der</strong> nutzt o<strong>der</strong> dies durch an<strong>der</strong>e<br />

im Auftrag vornehmen lässt, wobei es darauf ankommt, wer allein o<strong>der</strong> gemeins<strong>am</strong><br />

mit an<strong>der</strong>en über die Zwecke und Mittel <strong>der</strong> Verarbeitung von personenbezogenen<br />

Daten entscheidet (vgl. Art. 2 lit. d RL 95/46/EG). Die irische Datenschutzauf-


12<br />

sichtsbehörde hat die Struktur und die Aufgaben von Facebook Ireland Ltd. — v.a. im<br />

Verhältnis zu Facebook Inc. USA — eingehend untersucht. Aus dem Untersuchungsbericht<br />

sind folgende Gesichtspunkte beson<strong>der</strong>s hervorzuheben:<br />

• Zwischen Facebook Ireland Ltd. und Facebook Inc. USA besteht ein „Data Transfer<br />

and Processing Agreement', in dem Facebook Ireland <strong>für</strong> Daten von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

außerhalb <strong>der</strong> USA und Kanada als „data exporter" und Facebook Inc. als<br />

„data importer" bezeichnet wird.<br />

• Facebook Ireland Ltd. hat Facebook Inc. durch ein „Data hostings service agreement<br />

als Serviceprovi<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Datenverarbeitung beauftragt.<br />

• Sowohl das „Data Transfer and Processing Agreement' als auch das „Data<br />

hostings service agreement, die beide seit September 2010 gelten, werden als<br />

rechtsgültig und wirks<strong>am</strong> betrachtet.<br />

• Facebook Ireland Ltd. (400 Mitarbeiter) führt <strong>für</strong> Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>der</strong> USA<br />

und Kanada u.a. die Bereiche „Developer Relations", „Site Reliability Operations",<br />

„User Operations", „Network Operations" und „Database Operations".<br />

Gerade die (von <strong>der</strong> irischen Datenschutzaufsicht gewürdigten) vertraglichen Vereinbarungen<br />

zwischen Facebook Ireland Ltd. und Facebook Inc. könnten die Schlussfolgerung<br />

zulassen, dass die irische Nie<strong>der</strong>lassung über Zwecke und Mittel <strong>der</strong> Verarbeitung<br />

<strong>der</strong> personenbezogenen Daten <strong>der</strong> europäischen Nutzer entscheidet und daher<br />

auch <strong>für</strong> deutsche Nutzer eine datenschutzrechtliche Beurteilung nach irischem<br />

Recht erfolgen muss. Die Frage ist bislang noch nicht abschließend geklärt, das ULD<br />

ist an<strong>der</strong>er Auffassung.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> endgültigen Beantwortung <strong>der</strong> Frage <strong>des</strong> anwendbaren Rechts<br />

werden nachfolgend die zu prüfenden Fragen auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>des</strong> deutschen<br />

Rechts bewertet. Denn sowohl das ggf. auf Facebook anzuwendende irische als<br />

auch das deutsche Recht setzen EU-Recht um, so dass in jedem Fall die gleichen<br />

Schutzziele zugrunde liegen.<br />

(2) Personenbezug <strong>der</strong> erhobenen Daten?<br />

Das ULD ist <strong>der</strong> Auffassung, dass mit dem Like-Button und bei Fanpages folgende<br />

personenbezogenen Daten im Sinne <strong>des</strong> § 3 Abs. 1 BDSG erhoben und verarbeitet<br />

werden:<br />

• die durch die Facebook-Mitglie<strong>der</strong> gespeicherten persönlichen Informationen,


13<br />

• die IP-Adressen von Besuchern <strong>der</strong> Fanpages bzw. <strong>der</strong> Webseiten mit Like-<br />

Button (sowohl bei Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n als auch bei Nicht-Facebook-<br />

Mitglie<strong>der</strong>n),<br />

• die durch Facebook genutzten/gesetzten Cookies (sowohl bei Facebook-<br />

Mitglie<strong>der</strong>n als auch bei Nicht-Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n)<br />

Würd iqunq<br />

Die durch die Facebook-Mitglie<strong>der</strong> gespeicherten persönlichen Informationen und <strong>der</strong><br />

c-user-Gookie sind personenbezogene Daten.<br />

Ob dyn<strong>am</strong>ische IP-Adressen generell personenbezogene Daten sind, ist gerichtlich<br />

nicht abschließend geklärt. Eine richtlinienkonforme Auslegung könnte <strong>für</strong> eine Bejahung<br />

<strong>des</strong> generellen Personenbezugs sprechen, sodass <strong>für</strong> <strong>der</strong>en Übertragung §§<br />

1 iff. TMG gelten.<br />

Ob <strong>der</strong> date-Cookie als personenbezogenes Datum qualifiziert werden kann, <strong>für</strong> <strong>des</strong>sen<br />

Nutzung dann §§ 11ff. TMG gilt, ist aufgrund <strong>des</strong> Untersuchungsberichts <strong>der</strong> irischen<br />

Datenschutzaufsicht fraglich, kann aber aufgrund <strong>des</strong> gegenwärtigen Sachstands<br />

nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Eine Offenlegung <strong>des</strong> Inhalts <strong>des</strong><br />

datr-Cookies durch Facebook gegenüber den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

wäre zu begrüßen.<br />

Im Einzelnen:<br />

Gespeicherte persönliche Informationen <strong>der</strong> Facebook-Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Die bei <strong>der</strong> Facebook-Registrierung durch die Nutzer gemachten Angaben wie N<strong>am</strong>e,<br />

Alter, Geschlecht und Beruf sind personenbezogene Daten. Beim Besuch einer Webseite<br />

mit Like-Button bzw. beim Besuch einer Fanpage durch ein einoel000tes Facebook-Mitglied<br />

kommt es zu einer Verknüpfung mit seinem Account, weswegen eine<br />

Identifizierung möglich ist (vgl. Tabelle 1 Fallgruppe 6 und Tabelle 2 Fallgruppe 2) Insoweit<br />

werden beim Like-Button und beim Besuch einer Fanpage personenbezogene<br />

Daten verarbeitet.<br />

IP-Adressen:<br />

Die Frage nach dem Personenbezug von dyn<strong>am</strong>ischen IP-Adressen ist we<strong>der</strong> auf nationaler<br />

noch europäischer Ebene höchstrichterlich entschieden. Die Rechtsprechung<br />

<strong>der</strong> Instanzgerichte ist nicht einheitlich.


14<br />

Eine Auffassung prüft den Personenbezug relativ und bejaht ihn nur <strong>für</strong> diejenige datenverarbeitende<br />

Stelle, die über Kenntnisse, Mittel und Möglichkeiten (dementsprechend<br />

ein etwaiges Zusatzwissen) zur Zuordnung zu einer bestimmten Person verfügt.<br />

Dies trifft i.d.R. nur <strong>für</strong> den Access-Provi<strong>der</strong> (Anbieter <strong>des</strong> Internetzugangs) zu,<br />

da dieser dem Nutzer mit je<strong>der</strong> Einwahl die IP-Adresse zuweist und daher über die<br />

Mittel und Möglichkeiten <strong>der</strong> Zuordnung verfügt. Die Anbieter <strong>des</strong> Webseiteninhalts<br />

(wie Facebook und die Betreiber <strong>der</strong> Webseite mit Like-ButtonfFanpagebetreiber) haben<br />

dieses Zusatzwissen hingegen nicht. Die an<strong>der</strong>e Auffassung lässt bereits die<br />

theoretische Möglichkeit <strong>der</strong> Bestimmbarkeit einer Person genügen, um generell von<br />

einem personenbezogenen Datum auszugehen, auch wenn die Person nur durch einen<br />

Dritten bestimmt werden kann und dieser das notwendige Zusatzwissen nicht an<br />

die verarbeitende Stelle weitergibt.<br />

Zumin<strong>des</strong>t Erwägungsgrund 26 <strong>der</strong> EG-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG könnte <strong>für</strong><br />

letztgenannte Auffassung sprechen. Darin heißt es zum Begriff <strong>des</strong> personenbezogenen<br />

Datums in Art. 2 a) <strong>der</strong> Richtlinie, dass bei <strong>der</strong> Entscheidung, ob eine Person bestimmbar<br />

ist, alle Mittel berücksichtigt werden, die vernünftigerweise entwe<strong>der</strong> von<br />

dem Verantwortlichen <strong>für</strong> die Verarbeitung o<strong>der</strong> von einem Dritten eingesetzt werden<br />

können, um die betreffende Person zu bestimmen. Daher könnte folglich die Identifizierbarkeit<br />

allein durch einen Dritten <strong>für</strong> eine Bestimmbarkeit ausreichen und ein genereller<br />

Personenbezug von dyn<strong>am</strong>ischen IP-Adressen zu beiahen sein, sodass die<br />

IP-Adresse auch <strong>für</strong> Facebook und die Webseitenbetreiber/Fanpagebetreiber ein<br />

personenbezogenes Datum wäre.<br />

Auch <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Europäischen Kommission vorgelegte Entwurf einer EU-<br />

Datenschutzgrundverordnung lässt insoweit bislang keine eindeutige Festlegung erkennen<br />

(Wortlaut <strong>des</strong> Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Erwägungsgrund 24).<br />

Cookies:<br />

Ob bei <strong>der</strong> Nutzung von Cookies von einer ErhebungNerarbeitung personenbezogener<br />

Daten auszugehen ist, hängt davon ab, ob im Cookie als einem Datenpaket/Textdatei<br />

personenbezogene Informationen über den Nutzer gespeichert sind.<br />

Wenn Cookies personenbezogene Daten enthalten und dem Zweck dienen, personenbezogene<br />

Daten zu s<strong>am</strong>meln, gelten <strong>für</strong> die Nutzung die Datenschutzvorschriften<br />

<strong>des</strong> TMG.


15<br />

Der c user-Cookie enthält die Anmeldekennnummer <strong>des</strong> Facebook-Mitglieds, d.h.<br />

<strong>des</strong>sen personenbezogene Informationen. D<strong>am</strong>it kann Facebook eingeloggte Mitglie<strong>der</strong><br />

identifizieren, was auch gewollt ist, um den Like-Button und die Fanpage mit personalisiertem<br />

Inhalt anbieten zu können. Für den c user-Cookie gelten daher §§ 11ff.<br />

TMG.<br />

Nach Angaben von Facebook ist alleiniger Zweck <strong>des</strong> datr-Cookie, „böswillige Aktivitäten<br />

zu verhin<strong>der</strong>n und unsere Nutzer zu schützen". Er werde nicht dazu eingesetzt,<br />

personenbezogene Daten zu s<strong>am</strong>meln. Ob die Verwendung <strong>des</strong> datr-Cookies tatsächlich<br />

nur die Abwehr missbräuchlicher Nutzung <strong>des</strong> sozialen Netzwerks bezweckt,<br />

wird von den deutschen Aufsichtsbehörden kritisch hinterfragt. Es werden zum einen<br />

erhebliche Zweifel an <strong>der</strong> Effektivität zur „Missbrauchsabwehr" geäußert. Zum an<strong>der</strong>en<br />

könne bei entsprechen<strong>der</strong> inhaltlicher Gestaltung insbeson<strong>der</strong>e bei Nicht-<br />

Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n, bei denen <strong>der</strong> datr-Cookie einmal gesetzt wurde und die später<br />

Mitglied werden, durchaus die Möglichkeit bestehen, personenbezogene Daten zu<br />

erheben und Nutzerprofile unter Einbeziehung und Zuordnung <strong>der</strong> besuchten Webseiten<br />

mit Like-Button und Fanpages (vor Mitgliedschaft) zu erstellen; v.a. die zweijährige<br />

Geltungsdauer könnte dies nahelegen. Allerdings ist die Einschätzung <strong>der</strong> irischen<br />

Datenschutzaufsicht zur alleinigen „Sicherheitsrelevanz" <strong>des</strong> datr-Cookie wohl<br />

eine an<strong>der</strong>e: diese hat bei ihrer Prüfung keine Anhaltspunkte da<strong>für</strong> feststellen können,<br />

dass <strong>der</strong> datr-Cookie <strong>der</strong> S<strong>am</strong>mlung personenbezogener Daten dient. Jedoch ist<br />

dabei nicht zu verkennen, dass Facebook den genauen Inhalt <strong>des</strong> datr-Cookie bislang<br />

zumin<strong>des</strong>t gegenüber den deutschen Aufsichtsbehörden nicht offengelegt hat.<br />

(3) Verantwortlichkeit <strong>der</strong> Betreiber von Webseiten mit Like-Button und <strong>der</strong> Betreiber<br />

von Fanpages?<br />

Das ULD ist <strong>der</strong> Auffassung, dass diese neben Facebook die rechtliche Verantwortung<br />

<strong>für</strong> die Einhaltung <strong>der</strong> Datenschutzvorschriften <strong>des</strong> TMG tragen. Diese Verantwortung<br />

stellt auch <strong>der</strong> Beschluss <strong>des</strong> Düsseldorfer Kreises zu Sozialen Netzwerken<br />

vom 8. Dezember 2011 heraus.<br />

Würdigung<br />

Beim Like-Button ist <strong>für</strong> die Webseitenbetreiber zumin<strong>des</strong>t eine datenschutzrechtliche<br />

Mitverantwortung gut begründbar. Bei Fanpages kann man diese in Frage stellen, allerdings<br />

lässt sich nicht ausschließen, dass deutsche Gerichte auf die Einflussnahmemöglichkeit<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Ob <strong>der</strong> Datenverarbeitung abstellen.


16<br />

Im Einzelnen:<br />

Eine Verantwortlichkeit, die sich <strong>für</strong> die Datenschutzvorschriften <strong>des</strong> TMG nach § 3<br />

Abs. 7 BDSG richtet, kommt <strong>für</strong> Webseitenbetreiber/Fanpage-Betreiber in Betracht,<br />

wenn<br />

• sie selbst personenbezogene Daten erheben, verarbeiten o<strong>der</strong> nutzen,<br />

• Facebook durch den Like-Button bzw. mit <strong>der</strong> Fanpage im Auftrag <strong>der</strong> Webseitenbetreiber/Betreiber<br />

von Fanpages personenbezogene Daten erhebt o<strong>der</strong><br />

• Facebook und die Webseitenbetreiber/Betreiber von Fanpages eine gemeins<strong>am</strong>e<br />

Verantwortung tragen.<br />

ErhebungNerarbeitung durch Webseitenbetreiber/Fanpage-Betreiber:<br />

Die Datenflüsse erfolgen unmittelbar an Facebook. Eine Verarbeitung in Form einer<br />

Datenübermittlung durch den Webseitenbetreiber/Fanpage - Betreiber findet wie oben<br />

dargelegt nicht statt.<br />

Auftragsdatenverarbeitung durch Facebook:<br />

Beim Like-Button könnte dies <strong>des</strong>halb in Betracht kommen, weil Facebook den Webseitenbetreibern<br />

den Dienst „Facebook Insights" zur Verfügung stellt, mit dem diese<br />

Informationen zur Reichweite <strong>der</strong> Nutzung ihrer Webseite erlangen können. Allerdings<br />

ist die Bereitstellung von „Facebook Insights" im Hinblick auf die sonstigen<br />

Funktionen <strong>des</strong> Like-Buttons nicht Hauptzweck <strong>der</strong> Vertragsbeziehung. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

steht <strong>für</strong> Facebook beim Like-Button im Vor<strong>der</strong>grund, seinen Mitglie<strong>der</strong>n Zusatzfunktionen<br />

im Sinne einer erleichterten Kommunikation mit Facebook-Freunden und einer<br />

Personalisierung von Webseiteninhalten anzubieten, und durch die zunehmende<br />

Präsenz <strong>des</strong> Like-Buttons verstärkt neue Mitglie<strong>der</strong> zu werben. Die Tätigkeit von Facebook<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Like-Button wird d<strong>am</strong>it nicht nur durch die <strong>für</strong> die<br />

Auftragsdatenverarbeitung kennzeichnenden Merkmale eines Über-/Unterordnungsverhältnisses<br />

o<strong>der</strong> bloßer Hilfsfunktionen <strong>für</strong> einen Webseitenbetreiber geprägt.<br />

Bei den Fangages spricht <strong>für</strong> eine Auftragsdatenverarbeitung, dass ein eigener Internetauftritt<br />

<strong>des</strong> Betreibers unter <strong>der</strong> Oberfläche von Facebook vorliegt und dass Facebook<br />

die technischen Möglichkeiten zur Verfügung stellt, d<strong>am</strong>it z.B. Kommentare auf<br />

<strong>der</strong> Pinnwand gepostet werden können. Gegen eine Auftragsdatenverarbeitung<br />

spricht, dass <strong>der</strong> Betreiber nur sehr geringe Einflussmöglichkeiten auf die optische<br />

Gestaltung einer Fanpage und v.a. die ihm zur Verfügung stehenden Funktionen hat.<br />

Zudem ist die Fanpage eine Facebook-Domain, <strong>der</strong> Dienst ,,Facebook Insights" wird


17<br />

kostenlos zur Verfügung gestellt. Allerdings wurde das rechtliche Verhältnis zwischen<br />

Fanpage-Betreiber und Facebook von den deutschen Aufsichtsbehörden — soweit ersichtlich<br />

— noch nicht näher untersucht. Deren Einschätzung, dass Facebook die Nutzungsbedingungen<br />

<strong>für</strong> Fanpages strikt vorgibt und keine Abweichungen verhandelbar<br />

sind, dürfte jedoch schwer wi<strong>der</strong>legbar sein. Hier<strong>für</strong> sprechen die Marktmacht von<br />

Facebook sowie <strong>des</strong>sen bestehende Intention einer einheitlichen Optik und Funktionalität<br />

von Facebock-Seiten.<br />

Gemeins<strong>am</strong>e datenschutzrechtliche Verantwortung:<br />

In richtlinienkonformer Auslegung von § 3 Abs. 7 BDSG kann ein Selbsterheben, -<br />

verarbeiten und -nutzen auch vorliegen, wenn die Erhebung, Verarbeitung o<strong>der</strong> Nutzung<br />

zwar durch eine an<strong>der</strong>e Stelle erfolgt, jedoch diese nicht allein über die Zwecke<br />

und Mittel <strong>der</strong> Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, son<strong>der</strong>n eine<br />

gemeins<strong>am</strong>e Entscheidung vorliegt (vgl. Art. 2 lit. d RL 95/461EG).<br />

Die Art-29-Datenschutzgruppe hat sich zur gemeins<strong>am</strong>en Verantwortlichkeit eines<br />

Webseitenbetreibers geäußert, <strong>der</strong> den Betreibern sog. Werbenetzwerken seine<br />

Webseite zur Verfügung stellt. Für die Datenerhebung durch die Betreiber <strong>der</strong> Werbenetzwerke<br />

wurde <strong>für</strong> die Webseitenbetreiber, die die Werbung technisch ermöglichen,<br />

eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung hinsichtlich <strong>der</strong> Verpflichtungen<br />

zur Unterrichtung <strong>der</strong> Nutzer über die Zwecke und Mittel <strong>der</strong> Datenverarbeitung bejaht.<br />

Beim Like-Button ist die Konstellation vergleichbar. Die Dienstleistungen von<br />

Facebook sind zwar kostenlos, <strong>der</strong> Platz <strong>für</strong> das Social Plugin wird daher auch nicht<br />

,,vermietet", allerdings trifft ein Webseitenbetreiber durch die Einbindung eines Like-<br />

Buttons die technischen Voraussetzungen <strong>für</strong> die Datenerhebung durch Facebook,<br />

welches zumin<strong>des</strong>t bei eingeloggten Mitglie<strong>der</strong>n eine personalisierte Einblendung <strong>des</strong><br />

Like-Buttons zur Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>des</strong> Netzwerks bezweckt. Bei Fanpaqes<br />

ist die Konstellation hingegen nicht vergleichbar. Hier werden die technischen Voraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die Datenerhebung durch Facebook selbst geschaffen; lediglich<br />

<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Fanpage st<strong>am</strong>mt von <strong>der</strong>en Betreiber. Jedoch lehnt die Art-29-<br />

Datenschutzgruppe in einer weiteren Stellungnahme eine (gemeins<strong>am</strong>e) Verantwortung<br />

nur ab, wenn eine Stelle we<strong>der</strong> rechtlichen noch tatsächlichen Einfluss auf die<br />

Entscheidung hat, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei den Fanpages<br />

ist zumin<strong>des</strong>t ein tatsächlicher Einfluss vorhanden, weil die Betreiber auf die<br />

Errichtung <strong>der</strong> Fanpage verzichten und dadurch das Ob <strong>der</strong> Datenerhebung maßgeblich<br />

steuern können. Ob dies die Art-29-Datenschutzgruppe in ihrer Einschätzung<br />

auch so sieht, ist aber eher fraglich. Sie setzt wohl die Entscheidung über das Ob <strong>der</strong>


18<br />

Datenverarbeitung voraus und stellt auf den rechtlichen und tatsächlichen Einfluss<br />

auf das Wie <strong>der</strong> Datenverarbeitung ab. Ein solcher Einfluss <strong>des</strong> Fanpage-Betreibers<br />

ist aber wie oben dargelegt mehr als fraglich. Allerdings lässt sich nicht ausschließen,<br />

dass deutsche Gerichte in einem Erst-Recht-Schluss auf die Einflussnahmemöglichkeit<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Ob <strong>der</strong> Datenverarbeitung abstellen könnten.<br />

(4) Verstoß gegen § 15 Abs. 3 TMG wegen „Facebook Insights" und/o<strong>der</strong> Setzen/Übertragen<br />

von Cookies?<br />

Das ULD bejaht im Hinblick auf den beim Like-Button und bei Fanpages angebotenen<br />

Dienst „Facebook Insights" die Anwendbarkeit <strong>der</strong> Profilbildungsregelung in § 15<br />

Abs. 3 TMG. Zum einen sieht es mangels unstreitig nicht angebotener Wi<strong>der</strong>spruchsmöglichkeit<br />

einen Verstoß gegen § 15 Abs. 3 Satz 1 und 2 TMG. Zum an<strong>der</strong>en<br />

bejaht das ULD einen Verstoß gegen § 15 Abs. 3 Satz 3 TMG, d.h. eine unzulässige<br />

Zus<strong>am</strong>menführung <strong>der</strong> Nutzungsprofile mit den Daten über den Träger <strong>des</strong><br />

Pseudonyms. Zudem äußert auch <strong>der</strong> H<strong>am</strong>burgische Beauftragte <strong>für</strong> den Datenschutz<br />

aufgrund einer Prüfung den Verdacht, dass durch die Nutzung <strong>des</strong> datr-<br />

Cookies Trackingprofile <strong>der</strong> Nutzer erstellt würden, die ohne entsprechenden Hinweis<br />

auf das hiergegen bestehende Wi<strong>der</strong>spruchsrecht nicht zulässig seien.<br />

Würdigung<br />

Die Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 TMG in Bezug auf „Facebook Insights" ist<br />

noch nicht abschließend geklärt.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Setzens und Übertragens von Cookies stehen sich die Befunde<br />

<strong>der</strong> irischen Datenschutzaufsicht und <strong>des</strong> H<strong>am</strong>burger Datenschutzbeauftragten<br />

gegenüber. Eine Offenlegung <strong>des</strong> Inhalts <strong>des</strong> datr-Cookies durch Facebook gegenüber<br />

den deutschen Aufsichtsbehörden wäre zu begrüßen.<br />

Insges<strong>am</strong>t darf nicht verkannt werden, dass seitens <strong>des</strong> ULD <strong>der</strong> Verstoß gegen<br />

§ 15 Abs. 3 TMG den Hauptvorwurf bildet und insoweit eine erste gerichtliche Klärung<br />

in den bereits in Schleswig-Holstein anhängigen Verfahren noch aussteht.<br />

Im Einzelnen:<br />

Ob mit „Facebook Insights" ein pseudonymisiertes Nutzungsprofil im Sinne von § 15<br />

Abs. 3 Satz 1 TMG verbunden ist, welches auch <strong>für</strong> die Anwendbarkeit <strong>des</strong> § 15 Abs.<br />

3 Satz 3 TMG zwingende Voraussetzung ist, ist unklar. Ein Profil ist eine zielgerichtete<br />

Verknüpfung von personenbezogenen Daten durch ein logisches zueinan<strong>der</strong> in<br />

Beziehung setzen, wodurch zumin<strong>des</strong>t eine Wie<strong>der</strong>gabe <strong>des</strong> Teilabbilds <strong>der</strong> Persön-


19<br />

lichkeit erfolgt. Die im ULD-Arbeitspapier vom 19. August 2011 enthaltenen Auszüge<br />

aus „Facebook insights" zeigen, dass Einzelstatistiken zu verschiedensten Punkten<br />

<strong>der</strong> Nutzung von Like-Button und Fanpage zur Verfügung gestellt werden und diese<br />

jeweils auf die Ges<strong>am</strong>theit <strong>der</strong> Nutzer bezogen sind. Ein Profil als (pseudonymisierte)<br />

Wie<strong>der</strong>gabe <strong>des</strong> Teilabbilds <strong>der</strong> Persönlichkeit eines Nutzers ist hiermit wohl nicht<br />

verbunden. Dies wäre eher <strong>der</strong> Fall, wenn z.B. Informationen darüber bereitgestellt<br />

würden, wie viele männliche deutsche Nutzer <strong>der</strong> Altersgruppe XX aus X eine Seite<br />

mit Like-Button o<strong>der</strong> eine Fanpage auf welche Weise bedienen (Beitragsaufrufe, Beitrag<br />

„gefällt mir", Kommentierte Beiträge, Pinnwandeinträge etc.). ,,Facebook Insights"<br />

ist eher eine Nutzungsstatistik, aber kein Nutzungsprofil.<br />

In Bezug auf beim Like-Button gesetzte und übertragene Cookies hat die irische Datenschutzaufsicht<br />

ausgeführt, dass es d<strong>am</strong>it technisch sowohl bei Facebook-<br />

Mitglie<strong>der</strong>n (unabhängig, ob eingeloggt o<strong>der</strong> nicht) als auch bei Nicht-Facebook-<br />

Mitglie<strong>der</strong>n möglich sei, Profile <strong>der</strong> Nutzer zu erstellen. Man habe jedoch bei einer<br />

technischen Analyse keine Anhaltspunkte <strong>für</strong> eine solche Nutzung feststellen können.<br />

Sollte sich dieser Befund als zutreffend herausstellen, würde zumin<strong>des</strong>t ein Verstoß<br />

gegen § 15 Abs. 3 Satz 3 TMG unabhängig von <strong>der</strong> Frage, ob „Facebook Insights"<br />

überhaupt ein Nutzungsprofil darstellt, ausscheiden, da dann eine Zus<strong>am</strong>menführung<br />

im Sinne dieser Bestimmung ausgeschlossen werden könnte. Der H<strong>am</strong>burgische Datenschutzbeauftragte<br />

kommt hier zu einem an<strong>der</strong>en Ergebnis (Pressemitteilung vom<br />

2. November 2011). Die Erörterung <strong>des</strong> irischen Untersuchungsberichts in Rahmen<br />

<strong>der</strong> Art-29-Datenschutzgruppe wird hier möglicherweise Klarheit bringen. Es sollte jedoch<br />

nicht verkannt werden, dass Facebook insbeson<strong>der</strong>e den genauen Inhalt <strong>des</strong><br />

datr-Cookie bislang zumin<strong>des</strong>t gegenüber den deutschen Aufsichtsbehörden nicht offengelegt<br />

hat.<br />

(5) Cookies nur noch mit Einwilligung <strong>des</strong> Nutzers?<br />

Hintergrund ist die Richtlinie 2009/136/EG <strong>des</strong> Europäischen Parl<strong>am</strong>ents und <strong>des</strong><br />

Rates vom 25. November 2009, die u.a. die Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten und den Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre in <strong>der</strong> elektronischen<br />

Kommunikation (E-Privacy-Richtlinie) än<strong>der</strong>t und die von den Mitgliedstaaten<br />

bis zum 25. Mai 2011 umzusetzen war.<br />

Art. 5 Abs. 3 RL 2002/58/EG i.d.F. <strong>der</strong> RL 2009/136/EG in Verbindung mit Erwägungsgrund<br />

66 <strong>der</strong> RL 2009/136/EG sieht <strong>für</strong> die Verwendung von Cookies grundsätzlich<br />

das Erfor<strong>der</strong>nis einer Einwilligung <strong>des</strong> Nutzers vor, es sei denn, dass diese<br />

unbedingt erfor<strong>der</strong>lich sind, d<strong>am</strong>it <strong>der</strong> Anbieter eines Dienstes <strong>der</strong> lnformationsge-


20<br />

seilschaft, <strong>der</strong> vom Teilnehmer o<strong>der</strong> Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen<br />

Dienst zur Verfügung stellen kann. Wenn es technisch durchführbar und wirks<strong>am</strong> ist,<br />

kann die Einwilligung <strong>des</strong> Nutzers über die Handhabung <strong>der</strong> entsprechenden Einstellungen<br />

eines Browsers o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Anwendung ausgedrückt werden.<br />

Im August 2011 wurde vom Bun<strong>des</strong>rat <strong>der</strong> Entwurf eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

TMG eingebracht (BT-Drs. 17/6765). In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung äußerte<br />

diese, dass <strong>der</strong>zeit geprüft werde, wie durch eine Regelung im TMG Art. 5 Abs.<br />

3 <strong>der</strong> (geän<strong>der</strong>ten) E-Privacy-Richtlinie umgesetzt werden könne. Die Bun<strong>des</strong>regierung<br />

werde dem Bun<strong>des</strong>tag hierzu im Zuge <strong>der</strong> bereits im parl<strong>am</strong>entarischen Verfahren<br />

befindlichen Novellierung <strong>des</strong> Telekommunikationsgesetzes (TKG) eigene Vorschläge<br />

unterbreiten. Die Novellierung <strong>des</strong> TKG wurde mittlerweile nach Anrufung<br />

<strong>des</strong> Vermittlungsausschusses Anfang Februar 2012 abgeschlossen (BT-Drs.<br />

17/5707, BT-Drs. 17/7521, BT-Drs. 17/8569). Vorschläge <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung zur<br />

TMG-Än<strong>der</strong>ung wurden in diesem Verfahren nicht vorgelegt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf<br />

<strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung zur TKG-Novellierung heißt es, dass Einzelfragen<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung von Art. 5 Abs. 3 E-Privacy-Richtlinie <strong>der</strong>zeit Gegenstand<br />

umfangreicher Konsultationen auf europäischer Ebene seien, die auch Selbstregulierungsansätze<br />

umfassten. Das Ergebnis dieses Prozesses werde vor einer<br />

Entscheidung über weitergehenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf abgewartet.<br />

Bei <strong>der</strong> Beratung <strong>des</strong> Gesetzentwurfs zur TKG-Än<strong>der</strong>ung im fe<strong>der</strong>führenden Ausschuss<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie wurden seitens <strong>der</strong> Fraktionen SPD und<br />

Bündnis 90/DIE GRÜNEN ein Entschließungsantrag zur Umsetzung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> E-Privacy-Richtlinie gestellt und festgestellt, dass die von <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung<br />

angekündigten Vorschläge zur Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 E-Privacy-Richtlinie nicht<br />

vorlägen (Ausschussdrucksache 17(9)684). Der Antrag fand im Ausschuss keine<br />

Mehrheit. Ein aktueller Gesetzentwurf <strong>der</strong> Fraktion <strong>der</strong> SPD vom Januar 2012 zur<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> TMG mit dem Ziel <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Art. 5 Abs. 3 <strong>der</strong> E-Privacy-<br />

Richtlinie (BT-Drs. 17/8454) wurde Ende Januar 2012 eingebracht. Nach Beschlussempfehlung<br />

<strong>des</strong> Wirtschaftsausschusses vom 1. März 2012 wird Ablehnung vorgeschlagen<br />

(BT-Drs. 17/8814).<br />

Vor diesem Hintergrund ist zumin<strong>des</strong>t <strong>für</strong> die nachfolgende Beurteilung <strong>der</strong> Rechtsfragen<br />

Folgen<strong>des</strong> festzuhalten:<br />

1. Eine unmittelbare Wirkunq <strong>der</strong> Richtlinie 2009/136/EG kann nach Ablauf <strong>der</strong> Umsetzungsfrist<br />

we<strong>der</strong> sicher angenommen noch ausgeschlossen werden. Nach <strong>der</strong><br />

ständigen Rechtsprechung <strong>des</strong> EuGH kann sich zwar <strong>der</strong> Einzelne in Fällen, in de-


21<br />

nen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbed<br />

ichend genau<br />

sind, vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen<br />

berufen, wenn <strong>der</strong> Mitgliedstaat die Richtlinie nicht fristgemäß o<strong>der</strong> unzulänglich<br />

in nationales Recht umgesetzt hat. Eine unmittelbare Wirkung einer Richtlinie<br />

wurde bislang jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht nur eine Begünstigung <strong>des</strong><br />

Bürgers bedeutet, son<strong>der</strong>n auch zu einer Verpflichtung o<strong>der</strong> Belastung einer nichtstaatlichen<br />

Stelle führen würde. Der Grundsatz <strong>der</strong> Rechtssicherheit, so bislang <strong>der</strong><br />

EuGH, steht <strong>der</strong> Begründung von Verpflichtungen <strong>für</strong> den Einzelnen durch Richtlinien<br />

entgegen, sodass gegenüber dem Einzelnen die Bestimmungen einer Richtlinie nur<br />

Rechte begründen können. Die Rechtsprechung <strong>des</strong> EuGH geht bislang davon aus,<br />

dass <strong>der</strong> Einzelne sich nicht gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie berufen<br />

kann, wenn mit <strong>der</strong> Erfüllung dieser Richtlinie eine unmittelbare Inpflichtnahme<br />

eines Dritten verbunden ist EuGH Urteil vom 07.01.2004 Rs. C-201/02 — Wells<br />

Rn. 56 m.w.N.). Bei einer direkten Anwendung von Art. 5 Abs. 3 RL 2002/58/EG<br />

<strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> RL 2009/136/EG käme es aber gerade zu einer solchen unmitteib<br />

ren Inpflichtnahme.<br />

Die Richtlinien, <strong>der</strong>en unmittelbare Horizontalwirkung <strong>der</strong> EuGH bislang mit<br />

auf den Grundsatz <strong>der</strong> Rechtssicherheit abgelehnt hatte (s.o.), datieren jedoch soweit<br />

ersichtlich — aus <strong>der</strong> Zeit vor Inkrafttreten <strong>des</strong> Vertrags von Maastricht, als eine<br />

Veröffentlichung von Richtlinien im Amtsblatt <strong>der</strong> EU nicht vorgesehen war. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass nunmehr, nachdem auch <strong>für</strong> Richtlinien die Veröffentlichung<br />

im Amtsblatt zwingend vorgeschrieben (Art. 297 Abs. 1 AEUV) und d<strong>am</strong>it Publizität<br />

hergestellt ist, <strong>der</strong> EuGH eine unmittelbare Horizontalwirkung von Richtlinien<br />

bejaht, soweit auch die übrigen Voraussetzungen <strong>für</strong> eine unmittelbare Geltung erfüllt<br />

sind.<br />

2. Die (geän<strong>der</strong>te) E-Privacy-Richtlinie ist wohl dahingehend auszulegen, dass eine<br />

Einwilligung zum Setzen von Cookies nicht erfor<strong>der</strong>lich ist, wenn dies nicht die Erhebung<br />

personenbezogener Daten bezweckt, d.h. Cookies keine personenbezogenen<br />

Daten enthalten. Dies ergibt sich aus <strong>der</strong>en Anwendungsbereich, <strong>der</strong> die Verarbeitung<br />

personenbezogener Daten im Bereich <strong>der</strong> elektronischen Kommunikation um<br />

fasst.<br />

3. Eine Einwilligung ist zumin<strong>des</strong>t dann nicht erfor<strong>der</strong>lich, wenn ein Cookie unverzichtbar<br />

ist, um die Nutzung eines vom Nutzer ausdrücklich angefor<strong>der</strong>ten Dienstes<br />

zu ermöglichen,


22<br />

(6) Zulässigkeit <strong>der</strong> Übertragung und Speicherung <strong>der</strong> generischen IP-Adresse?<br />

Die Übertragung und Speicherung <strong>der</strong> generischen IP-Adresse ist nach gegenwärti4,<br />

gern Sachstand nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG zulässig. Sehr zweifelhaft ist jedoch,<br />

ob diesbezüglich auch die Unterrichtungspflicht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 TMG insbeson<strong>der</strong>e<br />

gegenübe.r Nicht-Facebook-Mitgliedem ausreichend erfüllt wird.<br />

Im Einzelnen:<br />

Rechtsgrundlage <strong>für</strong> die nicht-anonymisierte Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse <strong>des</strong> Nutzers<br />

an Facebook ist § 15 Abs. 1 TMG. Danach darf <strong>der</strong> Diensteanbieter personenbezogene<br />

Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erfor<strong>der</strong>lich ist,<br />

um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).<br />

Wie oben dargelegt kann — obwohl gerichtlich nicht abschließend geklärt<br />

— die Einordnung <strong>der</strong> IP-Adresse als generell personenbezogenes Datum nicht<br />

ausgeschlossen werden. Aus technischer Sicht ist die Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Nur durch die Übertragung kann Facebook den Like-Button und die Fanpage<br />

mit Inhalt darstellen. Dass einem Nicht-Facebook-Mitglied die (Facebook-<br />

)Funktion durch den Besuch <strong>der</strong> Webseite mit Like-Button o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fanpage letztlich<br />

„aufgedrängt" wird, än<strong>der</strong>t an <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit nichts. Ein Vertragsverhältnis zwischen<br />

Telemedienanbieter und Nutzer muss bei § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG — im Gegensatz<br />

zu § 14 TMG — nicht vorliegen. Durch die über das Ende <strong>des</strong> Nutzungsvorgangs<br />

hinausgehende Speicherung als generische IP-Adresse liegt auch kein Verstoß<br />

gegen § 15 Abs. 4 Satz 1 TMG vor, weil durch die Anonymisierunq keine Nutzungsdaten<br />

gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG mehr vorliegen. Nur diese wären nach<br />

Ende <strong>des</strong> Nutzungsvorgangs zu löschen. Hier darf jedoch nicht verkannt werden,<br />

dass die Anonymisierung von Facebook vorgetragen wird und noch nicht abschließend<br />

verifiziert ist.<br />

Auch bei einer Datenerhebung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG hat <strong>der</strong> Diensteanbieter<br />

die Unterrichtungspflicht nach § 13 Abs. 1 Satz 1 TMG zu erfüllen. Unabhängig von<br />

<strong>der</strong> Frage <strong>des</strong> anwendbaren Rechts auf Facebook trifft diese Pflicht mitverantwortlich<br />

auch den Webseitenbetreiber, <strong>der</strong> den Like-Button einbettet, und — auch wenn man<br />

dies eher in Frage stellen kann — den Betreiber <strong>der</strong> Fanpage. Gerade ein Nicht-<br />

Facebook-Mitglied wird jedoch beim Besuch einer Webseite mit Like-Button o<strong>der</strong> einer<br />

Fanpage mangels Kenntnis <strong>der</strong> Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen<br />

von Facebook jedenfalls keine Kenntnis über die Übertragung <strong>der</strong> IP-Adresse<br />

an Facebook erlangen.


23<br />

(7) Zulässigkeit <strong>der</strong> Speicherung <strong>der</strong> spezifischen IP-Adresse?<br />

Die Speicherung <strong>der</strong> spezifischen IP-Adresse bedarf wohl einer informierten Einwilligung<br />

und kann nicht auf § 14 o<strong>der</strong> § 15 TMG gestützt werden. Die Zustimmung -zu<br />

den Datenverwendungsrichtlinien von Facebook kann als Einwilligung gelten ; wobei<br />

allerdings die Wahrung <strong>der</strong> auch diesbezüglich geltenden Linterrichtungspflichten<br />

nach § 13 Abs. 1 Satz 1 TMG unterschiedlich beurteilt werden kann.<br />

Im Einzelnen:<br />

Für die Speicherung <strong>der</strong> spezifischen IP-Adresse bei zunächst nicht-eingeloggten<br />

Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n, die einen Like-Button bestätigen (und sich dadurch i.d.R. einloggen<br />

werden), sowie bei eingeloggten Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n, die eine Webseite mit<br />

Like-Button besuchen, ist wohl eine (informierte) Einwilligung <strong>des</strong> Facebook-Mitglieds<br />

erfor<strong>der</strong>lich. § 14 Abs. 1 TMG, wonach <strong>der</strong> Diensteanbieter personenbezogene Daten<br />

eines Nutzers erheben und verwenden darf, soweit sie <strong>für</strong> die Begründung, inhaltliche<br />

Ausgestaltung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter<br />

und dem Nutzer Ober die Nutzung von Telemedien erfor<strong>der</strong>lich sind (Bestandsdaten),<br />

scheidet als Rechtsgrundlage aus. Die Erfor<strong>der</strong>lichkeit <strong>der</strong> Erhebung und<br />

Verwendung von Bestandsdaten wird von <strong>der</strong> herrschenden Auffassung eng ausgelegt<br />

und nur bejaht, wenn sie <strong>für</strong> die Gestaltung <strong>des</strong> Telemediendienstevertrags unerlässlich<br />

ist. Für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Funktionalität Like-Button ist die Speicherung<br />

<strong>der</strong> spezifischen IP-Adresse jedoch nicht unerlässlich, da diese auch ohne sie<br />

technisch umsetzbar ist. Auch § 15 Abs. 1 TMG kommt <strong>für</strong> die Speicherung nicht in<br />

Betracht, da die spezifische IP-Adresse als Nutzungsdatum nach Ende <strong>des</strong> Nutzungsvorgangs<br />

zu löschen ist (§ 15 Abs. 4 Satz 1 TMG); aufgrund <strong>der</strong> Unentgeltlichkeit<br />

von Facebook ist die Speicherung gerade nicht <strong>für</strong> Zwecke <strong>der</strong> Abrechnung mit<br />

dem Nutzer erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Maßgeblich <strong>für</strong> die hiernach erfor<strong>der</strong>liche Einwilligung sind die „Datenverwendungsriehtlinien"<br />

von Facebook, denen bei Registrierung zugestimmt werden muss. Diese<br />

enthalten verschiedene Themenrubriken mit anklickbaren und z.T. untereinan<strong>der</strong> verlinkten<br />

Untermenüs. Unter den Rubriken „Daten, die wir über dich erhalten", „Wie wir<br />

uns bereitgestellte Daten verwenden" und „Teilen von Inhalten mit an<strong>der</strong>en Webseiten<br />

und Anwendungen — Über soziale Plug-ins" werden Informationen u.a. über die<br />

Speicherung <strong>der</strong> mit den sozialen Plug-ins ges<strong>am</strong>melten Daten (hierzu gehören auch<br />

die IP-Adressen) bereitgehalten. Über den Verwendungszweck werden pauschale<br />

Aussagen getroffen, die v.a. auf die Ermöglichung eines sozialeren und persönlichen<br />

Nutzungserlebnisses abstellen. Ob dies den auch <strong>für</strong> die Einwilliqunq geltenden An-


24<br />

for<strong>der</strong>ungen an die Transparenz einer Unterrichtung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 TMG<br />

genügt, wird unterschiedlich beurteilt. Allerdings sollten an eine Unterrichtung in allgemein<br />

verständlicher Form auch keine zu hohen Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden: gerade<br />

eine zu große Detailliertheit wäre <strong>für</strong> die allgemeine Verständlichkeit eher abträglich.<br />

(8) Zulässigkeit <strong>des</strong> Setzens/<strong>der</strong> Übertragung <strong>des</strong> datr-Cookie?<br />

Die Einordnung <strong>des</strong> datr-Cookie als personenbezogenes,Datum kann nach gegenwärtigem<br />

Sachstand nicht ausgeschlossen werden, Bejaht man den Personenbezug,<br />

ist die Übertragung eines gesetzten datr-Cookies beim Like-Button ohne Einwilligung<br />

unzulässig, wenn Nutzer (Facebook-Mitglie<strong>der</strong> und Nicht-Mitglie<strong>der</strong>) in <strong>der</strong> Folge<br />

beim Besuch von VVebseiten mit Like-Button diesen nicht klicken.<br />

Ansonsten ist das Setzen und Übertragen <strong>des</strong> datr-Cookies nach § 15 Abs. 1 TMG<br />

zulässig, sofern sich die Befunde <strong>der</strong> irischen Datenschutzaufsicht zur ausschließlichen<br />

Sicherheftsrelevanz <strong>des</strong> date-Cookies als zutreffend erweisen. Der H<strong>am</strong>burger<br />

Datenschutzbeauftragte ist hier an<strong>der</strong>er Auffassung. Eine Offenlegung <strong>des</strong> Inhalts<br />

<strong>des</strong> datr-Cookies durch Facebook gegenüber den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

wäre zu begrüßen.<br />

Im Einzelnen:<br />

Wie oben darlegt kann die Einordnung <strong>des</strong> datr-Cookie als personenbezogenes Datum<br />

nach gegenwärtigem Sachstand nicht ausgeschlossen werden.<br />

Für den Fall, dass weitere Untersuchungen einen Personenbezug <strong>des</strong> datr-Cookie<br />

bestätigen sollten, gilt neben den unter (4) dargelegten Fragen zur Nichtanwendbarkeit<br />

<strong>der</strong> Profilbildungsregelung in 15 Abs. 3 TMG Folgen<strong>des</strong>:<br />

• Bei Nicht-Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n, die mehrmals Like-Buttons klicken o<strong>der</strong> Fanpages<br />

besuchen, sowie bei Facebook-Mitgliedem, die sich anlässlich <strong>der</strong> Bestätigung<br />

<strong>des</strong> Like-Buttons o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bedienung einer Fanpage einloggen, bzw. im<br />

eingeloggten Zustand Webseiten mit Like-Button o<strong>der</strong> Fanpages besuchen, mag<br />

das Setzen und die spätere Übertragung <strong>des</strong> datr-Cookies nach § 15 Abs. 1 Satz<br />

1 TMG zulässig sein. Mit dem Klicken <strong>des</strong> Like-Buttons bzw. dem Besuch <strong>der</strong><br />

Fanpage wird die Facebook-Plattform geöffnet mit <strong>der</strong> Möglichkeit, sich zu registrieren<br />

und einzuloggen, und d<strong>am</strong>it auch mit <strong>der</strong> Möglichkeit, sich mit <strong>der</strong> Identität<br />

eines Facebook-Mitglieds missbräuchlich einzuloggen. Mit dem Übertragen <strong>des</strong><br />

datr-Cookies will Facebook solche Versuche verhin<strong>der</strong>n, um dadurch seine re-


25<br />

gistrierten Nutzer zu schützen. Insoweit ließe sich von einer Erfor<strong>der</strong>lichkeit zur<br />

Ermöglichung <strong>der</strong> Inanspruchnahme von Facebook sprechen, da hierzu auch die<br />

Nutzung unter Ausschluss von Missbrauch gehört.<br />

• Vor diesem Hintergrund ist dann aber beim Like-Button nicht ersichtlich, dass eine<br />

Übertragung <strong>des</strong> beim ersten Klicken eines Like-Buttons sowohl bei Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n<br />

als auch bei Nicht-Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n gesetzten datr-Cookies<br />

auch erfor<strong>der</strong>lich ist, wenn bei späteren Besuchen von Webseiten mit Like-<br />

Buttons diese nicht geklickt werden. Hier erfolgt nämlich jeweils kein Anmeldeversuch<br />

bei Facebook, <strong>der</strong> die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung herbeiführen<br />

würde. § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG kann daher nicht als Rechtsgrundlage herangezogen<br />

werden. Vielmehr bedarf es — unabhängig von den Vorgaben <strong>der</strong> E-<br />

Privacy-Richtlinie — einer Einwilligung <strong>des</strong> Nutzers.<br />

(9) Zulässigkeit <strong>der</strong> Übertragung <strong>des</strong> c User-Cookie?<br />

Die Übertragung <strong>des</strong> c_User-Cookie kann auf § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG gestützt werden.<br />

Es gilt die spezielle Unterrichtungspflicht nach § 13 Abs. 1 Satz 2 TMG. Hier besteht<br />

unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Transparenz Verbesserungsbedarf,<br />

Im Einzelnen:<br />

Die Übertragung <strong>des</strong> c_user-Cookies bei eingeloggten Facebook-Mitglie<strong>der</strong>n (beim<br />

Like-Button als auch bei Fanpages) kann auf § 15 Abs. 1 Satz 1 TMG gestützt werden,<br />

da sie gerade erfor<strong>der</strong>lich ist, um <strong>für</strong> Facebook-Mitglie<strong>der</strong> die personalisierte<br />

Nutzung <strong>des</strong> Like-Button/<strong>der</strong> Fanpage zu ermöglichen. Unabhängig von <strong>der</strong> — abzulehnenden<br />

— horizontalen Drittwirkung <strong>der</strong> E-Privacy-Richtlinie ist das Setzen/Übertragen<br />

<strong>des</strong> c-user-Cookie weiter auf <strong>der</strong> Grundlage von § 15 Abs. 1 Satz 1<br />

TMG möglich und nicht erst aufgrund einer Einwilligung zulässig. D<strong>am</strong>it Facebook die<br />

von seinen Nutzern ausdrücklich gewünschte personalisierte Darstellung einer Fanpage<br />

zur Verfügung stellen kann, ist <strong>der</strong> c_user-Cookie unverzichtbar, sodass auch<br />

nach <strong>der</strong> Richtlinie eine Ausnahme vom Einwilligungserfor<strong>der</strong>nis greift.<br />

Für den c_user-Cookie ist die spezielle Unterrichtungspflicht nach § 13 Abs. 1 Satz 2<br />

TMG einschlägig. Der c_user-Cookie ermöglicht nämlich eine spätere Identifizierung<br />

<strong>des</strong> Facebook-Mitglieds und dient daher auch <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> ErhebungNerwendung<br />

personenbezogener Daten. Insoweit kommt es darauf an, ob Facebook<br />

seine Mitglie<strong>der</strong> zu Beginn <strong>des</strong> Verfahrens über solche personalisierten Inhalte<br />

mit Hilfe <strong>der</strong> Nutzung von Cookies unterrichtet o<strong>der</strong> dies bei <strong>der</strong> Registrierung bereits<br />

in allgemeiner Form getan hat. Solche Hinweise gibt Facebook tatsächlich; diese


26<br />

sind aber unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Transparenz verbesserungswürdig. In den<br />

„Datenverwendungsrichtlinien" erhält <strong>der</strong> Nutzer diese Hinweise nur versteckt unter<br />

<strong>der</strong> Rubrik „Was du sonst noch wissen solltest", Unterrubrik „Cookies" mit einem Link<br />

auf „Hilfebereich" unter <strong>der</strong> Rubrik „Etwas funktioniert nicht - Cookies" (dort allerdings<br />

in gut verständlicher Form).<br />

V. Ausblick — weitere Entwicklung<br />

Neben Social Plugins und Fanpages sind weitere technische Entwicklungen und Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Geschäftspraktiken <strong>der</strong> Sozialen Netzwerke Gegenstand intensiver datenschutzrechtlicher<br />

Diskussionen. So untersucht die Art-29-Datenschutzgruppe mit dem Ziel eines<br />

abgestimmten Vorgehens <strong>der</strong> europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden die Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> Nutzungsbedingungen bei Google, die <strong>für</strong> die Nutzer eine Zus<strong>am</strong>menführung <strong>der</strong> über<br />

sie bei den einzelnen Google-Diensten — darunter auch das Soziale Netzwerk Google+ —<br />

gespeicherten Daten ohne Wi<strong>der</strong>spruchsmöglichkeit vorsehen. Bei Facebook ist zu erwarten,<br />

dass die jetzt eingefügte Funktion einer umfassenden digitalen Nutzerbiographie („Timeline")<br />

noch eingehen<strong>der</strong> datenschutzrechtlicher Untersuchung unterzogen wird. Das gleiche<br />

gilt <strong>für</strong> die von Facebook beabsichtigte, von vielen Nutzern abgelehnte und von Datenschützern<br />

kritisierte Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzungsbedingungen („Datenverwendungsrichtlinien").<br />

Die Ergebnisse dieser laufenden Untersuchungen <strong>der</strong> zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

sind <strong>der</strong>zeit we<strong>der</strong> auf nationaler noch auf europäischer Ebene<br />

absehbar. So steht die endgültige Entscheidung <strong>der</strong> irischen Datenschutzaufsicht über die<br />

konkret zu einzelnen Funktionen von Facebook erhobenen Beschwerden noch aus. Der Untersuchungsbericht<br />

zeigt aber bereits auf, dass in vielen Bereichen Verbesserungen bei <strong>der</strong><br />

Transparenz <strong>der</strong> Datenerhebung angemahnt werden, hinsichtlich <strong>der</strong>er Facebook erste Zusagen<br />

gemacht hat. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind die vom Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong><br />

Innern im November 2011 initiierten, unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter<br />

(FSM) geführten Verhandlungen über eine Selbstverpflichtung <strong>der</strong><br />

Betreiber Sozialer Netzwerke.<br />

Vor diesem Hintergrund beschränken sich die nachfolgenden gemeins<strong>am</strong>en Vorschläge <strong>des</strong><br />

AK I auf die in <strong>der</strong> Berichtsbitte <strong>der</strong> CdS-Jahreskonferenz in den Mittelpunkt gestellte Nutzung<br />

von Social Plugins und Fanpages.


27<br />

VI. Gemeins<strong>am</strong>e Vorschläge <strong>des</strong> AK I<br />

Die unter Ziffer IV.3. dargestellte Würdigung <strong>der</strong> einzelnen Sach- und Rechtsfragen zeigt,<br />

dass die datenschutzkonforme Ausgestaltung <strong>der</strong> Nutzung von Social Plugins wie dem Like-<br />

Button sowie von Fanpages sowohl in tatsächlicher Hinsicht —weitere Auskünfte von Facebook<br />

insbeson<strong>der</strong>e zu Nutzung und Verwendungszweck von Cookies — als auch in rechtlicher<br />

Hinsicht — insbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> Unterrichtungspflichten nach dem TMG und Erfor<strong>der</strong>nis<br />

von Einwilligungen in bestimmten Fallkonstellationen — noch nicht abschließend<br />

geklärt ist. Die Würdigung bestimmter Rechtsfragen hängt dabei von <strong>der</strong> Klärung tatsächlicher<br />

Fragen ab. Der Untersuchungsbericht <strong>der</strong> irischen Datenschutzaufsichtsbehörde gibt <strong>für</strong><br />

diese Klärung Anhaltspunkte, kann aber nicht als abschließende Klärung auch im Verhältnis<br />

zu den deutschen Aufsichtsbehörden und in den bereits anhängigen gerichtlichen Verfahren<br />

gelten.<br />

Aufgrund dieses Sach- und Rechtsstands ergeben sich gegenwärtig folgende Vorschläge<br />

und Empfehlungen betreffend die Nutzung von Social Plugins und Fanpages durch öffentliche<br />

Stellen:<br />

1. Öffentliche Stellen trifft bei <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit mittels Sozialer Netzwerke die<br />

Pflicht, hierbei sorgfältig auf ein hohes Datenschutzniveau zu achten. Bei Social<br />

Plugins wie dem Like-Button kann diese datenschutzrechtliche Mitverantwortung neben<br />

den Betreibern <strong>der</strong> Sozialen Netzwerke bereits aus den einfachgesetzlichen<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Telemediengesetzes und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>datenschutzgesetzes abgeleitet<br />

werden. Bei Fanpages sollte eine solche Mitverantwortung zumin<strong>des</strong>t aufgrund<br />

einer ,,Vorbildfunktion" <strong>des</strong> Staates bejaht werden, <strong>der</strong> das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung seiner Bürgerinnen und Bürger schützen sollte.<br />

2. Diese datenschutzrechtliche Mitverantwortung legt nahe, Gefährdungen <strong>der</strong> informationellen<br />

Selbstbestimmung durch neue Technologien und Vorteile bei <strong>der</strong> sachgerechten<br />

Erfüllung öffentlicher Aufgaben wie <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>des</strong> Informationsauftrags<br />

öffentlicher Stellen sorgs<strong>am</strong> gegeneinan<strong>der</strong> abzuwägen. Es sollte dabei nicht<br />

verkannt werden, dass <strong>für</strong> den Betreiber <strong>des</strong> Sozialen Netzwerks, <strong>der</strong> notwendigerweise<br />

in die Öffentlichkeitsarbeit <strong>der</strong> öffentlichen Stelle eingebunden ist, personenbezogene<br />

Daten und <strong>der</strong>en Nutzung <strong>für</strong> Werbezwecke die Währung sind, mit <strong>der</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürger <strong>für</strong> die "unentgeltliche" Bereitstellung von Sozialen Netzwerken<br />

tatsächlich bezahlen. Dies gilt umso mehr, als bei Social Plugins und Fanpages auch


28<br />

Bürgerinnen und Bürger betroffen sind, die die Nutzung Sozialer Netzwerke <strong>für</strong> sich<br />

bislang nicht in Betracht ziehen.<br />

3. Zur Minimierung <strong>der</strong> Gefährdungen <strong>für</strong> die informationelle Selbstbestimmung bei <strong>der</strong><br />

Nutzung von Social Plugins und Fanpages trifft die Betreiber <strong>der</strong> Sozialen Netzwerke<br />

die Hauptverantwortung. Zur Wahrung dieser Verantwortung wäre ein mit den Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

abzustimmen<strong>des</strong> Maßnahmenkonzept begrüßenswert. Für<br />

die Erarbeitung und Vorlage eines solchen Maßnahmenkonzepts bieten die gegenwärtig<br />

laufenden, vom Bun<strong>des</strong>minister <strong>des</strong> Innern im November 2011 initiierten Beratungen<br />

zu einem allgemeinen Datenschutzkodex <strong>für</strong> Soziale Netzwerke Gelegenheit.<br />

Diese Beratungen unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-<br />

Diensteanbieter (FSM) sollten ausdrücklich um die Gesichtspunkte Social Plugins<br />

und Fanpages erweitert werden. Die Einbeziehung <strong>der</strong> Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

in diesen Beratungsprozess ist hierbei von großer Wichtigkeit.<br />

Ein Maßnahmenkonzept sollte insbeson<strong>der</strong>e folgende Defizite aufgreifen und Lösungsmöglichkeiten<br />

aufzeigen:<br />

• Technische Abläufe bei Social Plugins und Fanpages sind gegenüber den deutschen<br />

Aufsichtsbehörden umfassend offenzulegen (insbeson<strong>der</strong>e Nutzungszweck<br />

von Cookies).<br />

• Die Erstellung von Nutzerprofilen durch den Besuch von Webseiten mit Like-<br />

Button und von Fanpages ist insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Nichtnutzer von Sozialen<br />

Netzwerken auszuschließen. Die Nachprüfbarkeit durch die Datenschutzaufsicht<br />

sollte hierbei sichergestellt sein.<br />

• Im Interesse einer umfassenden Gewährleistung <strong>der</strong> informationeller -) Selbstbestimmung<br />

sollte bei je<strong>der</strong> Art von Statistikverfahren betreffend die Reichweite <strong>der</strong><br />

Nutzung einer Webseite ein Wi<strong>der</strong>spruchsrecht nach § 15 Abs. 3 TMG bestehen,<br />

unabhängig davon, ob das Verfahren im Einzelnen als pseudonymisiertes Nutzungsprofil<br />

im Sinne dieser Vorschrift zu qualifizieren ist.<br />

• Bei <strong>der</strong> Entscheidung über Art und Weise <strong>der</strong> Verwendung von Cookies sollten<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> überarbeiteten E-Privacy-Richtlinie nicht unbeachtet bleiben.<br />

• Die Verwendung personenbezogener Daten im Rahmen von Mechanismen zum<br />

Ausschluss missbräuchlicher Nutzung Sozialer Netzwerke sollte sich strikt an<br />

dem Grundsatz <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit orientieren. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e <strong>für</strong> die Bemessung<br />

von Speicherfristen.<br />

• Die Unterrichtungspflichten nach dem Telemediengesetz (§ 13 Abs. 1 TMG) sind<br />

umfassend zur Geltung zu bringen. Social Plugins und Fanpages sind so auszu-


29<br />

gestalten, dass insbeson<strong>der</strong>e Nichtnutzer Sozialer Netzwerke idealerweise vor<br />

dem Datenfluss über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten<br />

informiert werden.<br />

• Im Interesse <strong>der</strong> umfassenden Gewährleistung <strong>der</strong> informationellen Selbstbestimmung<br />

sollten die Betreiber Sozialer Netzwerke bei Social Plugins aktiv o<strong>der</strong><br />

zumin<strong>des</strong>t wohlwollend unterstützend an technischen Lösungen mitwirken, bei<br />

denen personenbezogene Daten <strong>der</strong> Nutzer erst an den Betreiber übertragen<br />

werden, wenn die entsprechende Schaltfläche durch den Nutzer nach einer Information<br />

über die dann fließenden Daten und <strong>der</strong>en Verwendung freigegeben<br />

wird. Mit einer solchen Funktion werden Einwilligungslösungen ermöglicht, die<br />

neben <strong>der</strong> praktischen Handhabbaikeit <strong>der</strong> Unterrichtungspflichten auch Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

aus <strong>der</strong> E-Privacy-Richtlinie und an Statistikverfahren berücksichtigen<br />

können. Bei Fanpages sollten die Betreiber Sozialer Netzwerke adäquate Lösungen<br />

entwickeln.<br />

4. Betreiber von Webseiten mit Social Plugins können durch die (durch ein IT-<br />

Informationsportal entwickelte) Zwei-Klick-Lösung das soeben dargelegte Maßnahmenkonzept<br />

auch ohne den Betreiber <strong>des</strong> Sozialen Netzwerks in gewissem Maße<br />

bereits jetzt grundsätzlich erfüllen und dadurch Gefährdungen <strong>für</strong> die informationelle<br />

Selbstbestimmung <strong>der</strong> Nutzer minimieren. Aufgrund <strong>des</strong> bestehenden Aufklärungsbedarfs<br />

tatsächlicher Art hinsichtlich <strong>der</strong> technischen Abläufe ist insbeson<strong>der</strong>e die<br />

umfassende Information <strong>der</strong> Nutzer jedoch mit Unwägbarkeiten behaftet. Bei Fanpages<br />

könnten ergänzende Nutzerinformationen über die Datenverarbeitungsprozesse,<br />

die zunächst bei Aufruf <strong>der</strong> Fanpage eingeblendet werden, einen ersten Ansatz<br />

<strong>für</strong> eine Risikominimierung darstellen. Der sofortige Datenfluss beim bloßen Besuch<br />

<strong>der</strong> Fanpage kann hier jedoch ohne Mitwirkung von Facebook nicht unterbunden<br />

werden.<br />

5. Die Debatte über den Einsatz von Social Plugins und Fanpages zeigt wie<strong>der</strong>um, dass<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Umsetzung folgen<strong>der</strong> rechtspolitischer For<strong>der</strong>ungen dringend geboten<br />

ist:<br />

• völkerrechtliche Vereinbarungen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit,<br />

die auch <strong>für</strong> nichtöffentliche Stellen, die ihren Sitz außerhalb <strong>der</strong> EU haben, verbindlich<br />

sind und <strong>der</strong>en Einhaltung von den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden<br />

wirks<strong>am</strong> überprüft werden können<br />

• Regelungen zur Verbesserung <strong>der</strong> Transparenz bei <strong>der</strong> Datenverarbeitung durch<br />

erweiterte Informations- und Auskunftspflichten <strong>der</strong> verantwortlichen Stellen


30<br />

• Regelungen, die <strong>der</strong> Bildung von Persönlichkeitsprofilen (z. B. Konsumentenprofile,<br />

Bewegungsprofile, Nutzerprofile im Internet) möglichst enge Grenzen<br />

setzen<br />

• Regelungen <strong>für</strong> soziale Netzwerke zum Schutz <strong>des</strong> Persönlichkeitsrechts <strong>der</strong><br />

Nutzer (z. B. Verpflichtung <strong>der</strong> verantwortlichen Stelle zu datenschutzfreundlichen<br />

Voreinstellungen, zu beson<strong>der</strong>em Schutz <strong>für</strong> min<strong>der</strong>jährige<br />

Nutzer, Löschungsanspruch bei Ausscheiden aus dem Netzwerk)<br />

Die Reform <strong>des</strong> Europäischen Datenschutzrechts und die parallel dazu auch in den<br />

Vereinigten Staaten von Amerika angelaufene Debatte über einen neuen Rechtsrahmen<br />

<strong>für</strong> den Datenschutz in <strong>der</strong> Informationsgesellschaft eröffnen die Chance, diese<br />

For<strong>der</strong>ungen in umfassend verbindlicher und zeitgemäßer Gewährleistung <strong>der</strong> informationellen<br />

Selbstbestimmung umzusetzen.


Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

Umsetzung <strong>des</strong><br />

Rahmenbeschlusses 200919051J1 <strong>des</strong> Rates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union vom 30.09.2009 über die Akkreditierung<br />

von Anbietern kriminaltechnischer Dienste,<br />

die Labortätigkeiten durchführen<br />

Stand: 07.08.12<br />

Hinweise:<br />

Im Falle <strong>der</strong> Behandlung <strong>des</strong> Themas durch die IMK wird die Freigabe <strong>des</strong> Berichtes<br />

nicht empfohlen.<br />

Nach abschließen<strong>der</strong> Befassung <strong>der</strong> Gremien ist <strong>der</strong> Bericht <strong>für</strong> eine Veröffentlichung<br />

in Extrapol.de nicht freigegeben.<br />

Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

Kommission Kriminalwissenschaft und -technik / Erkennungsdienst Telefon: (0611) 55-14284<br />

Geschäftsführung Telefax: (0611) 55-45106<br />

65173 Wiesbaden KT53Gremien@bka.bund.de


Inhaltsverzeichnis<br />

1 STAND DER UMSETZUNG - ZUSAMMENFASSUNG 3<br />

2 STAND DER UMSETZUNG — LÄNDER / BUND 5<br />

2.1 Bayerisches Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t 5<br />

2.2 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Baden-Württemberg 6<br />

2.3 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Berlin 7<br />

2.4 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Brandenburg 8<br />

2.5 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Bremen 9<br />

2.6 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t H<strong>am</strong>burg 10<br />

2.7 Hessisches Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t 10<br />

2.8 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Mecklenburg-Vorpommern 12<br />

2.9 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Nie<strong>der</strong>sachsen 12<br />

2.10 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Nordrhein-Westfalen 13<br />

2.11 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Rheinland-Pfalz 14<br />

2.12 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Saarland 15<br />

2.13 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Sachsen 16<br />

2.14 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Sachsen-Anhalt 17<br />

2.15 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Schleswig-Holstein 18<br />

2.16 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Thüringen 18<br />

2.17 Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t 19<br />

2.18 Bun<strong>des</strong>polizei 20<br />

Seite 2 von 21


Beschlusslage<br />

• UM 04/2011 <strong>der</strong> KKWT/ED vom 18.03.2011<br />

• 168. Tagung AG Kripo, TOP 5.4<br />

• 229. <strong>Sitzung</strong> AK II, TOP 18<br />

• 192. <strong>Sitzung</strong> IMK, TOP 4<br />

• 169. Tagung AG Kripo, TOP 5.1<br />

• 231. <strong>Sitzung</strong> AK II, TOP 26<br />

• 193. <strong>Sitzung</strong> IMK, TOP 10<br />

Verpflichtende Akkreditierung <strong>der</strong> DNA-Untersuchungsstellen <strong>der</strong> kriminaltechnischen Institute<br />

<strong>der</strong> LKÄ und <strong>des</strong> BKA bis November 2013 nach DIN EN ISO/IEC 17025.<br />

Verpflichtende Akkreditierung <strong>der</strong> daktyloskopischen Zentrallabore <strong>der</strong> LKÄ und <strong>des</strong> BKA<br />

bis November 2015 nach DIN EN ISO/IEC 17025. Gewährleistung <strong>der</strong> Zuverlässigkeit von<br />

daktyloskopischen Daten aus nicht verpflichtend zu akkreditierenden Laboren (Modell <strong>des</strong><br />

"kompetenten Unterauftragnehmer" nach DIN EN ISO/IEC 17025 o<strong>der</strong> eine eigenständige<br />

Akkreditierung dezentraler daktyloskopischer Labore).<br />

1 Stand <strong>der</strong> Umsetzung - Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

DNA-Labore:<br />

Folgende DNA-Untersuchungsstellen kriminaltechnischer Institute sind bereits akkreditiert:<br />

• Hessisches LKA (2007)<br />

• LKA Baden-Württemberg (2009)<br />

• Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t (2009)<br />

• LKA Sachsen (2010)<br />

• LKA Brandenburg (Die Begutachtung erfolgte im März 2012, die Urkunde wurde noch<br />

nicht ausgestellt.)<br />

• LKA Rheinland-Pfalz (Die Begutachtung erfolgte im April 2012, die Urkunde wurde<br />

noch nicht ausgestellt.)<br />

Seite 3 von 21


Eine Teilakkreditierung <strong>der</strong> DNA-Untersuchungsstelle besteht beim<br />

• LKA Nordrhein-Westfalen (2010: Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben. Die Teilakkreditierung<br />

<strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist beantragt, die Akkreditierung ist noch <strong>für</strong><br />

2012 geplant.)<br />

• Bayerisches LKA (2007; Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben)<br />

Das LKA Saarland verfügt über kein eigenes DNA-Labor, sämtliche Untersuchungen<br />

werden an ein akkreditiertes Labor fremdvergeben. Die Bun<strong>des</strong>polizei verfügt ebenfalls<br />

über kein eigenes DNA-Labor; ihre DNA-Untersuchungen werden durch das BKA<br />

durchgeführt.<br />

Alle an<strong>der</strong>en LKÄ planen die Akkreditierung ihrer DNA-Untersuchungs stellen innerhalb<br />

<strong>der</strong> Zeitvorgabe <strong>des</strong> EU-Rahmenbeschlusses (2013).<br />

Daktyloskopische Labore:<br />

Folgende daktyloskopische Zentrallabore sind bereits akkreditiert:<br />

• LKA Baden-Württemberg (2008)<br />

• LKA Saarland (2009)<br />

• LKA Nordrhein-Westfalen (2010)<br />

• LKA Mecklenburg-Vorpommern (2011)<br />

• LKA Sachsen (2012)<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> da ktyloskopischen Zentrallabors besteht beim<br />

• Hessischen LKA (2010)<br />

Alle an<strong>der</strong>en LKÄ und das BKA planen die Akkreditierung <strong>des</strong> daktyloskopischen Zentrallabors<br />

innerhalb <strong>der</strong> Zeitvorgabe <strong>des</strong> EU-Rahmenbeschlusses (2015). Die Bun<strong>des</strong>polizei verfügt<br />

über keine daktyloskopischen Labore; ihre daktyloskopischen Untersuchungen werden<br />

durch das BKA durchgeführt.<br />

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Planungen <strong>für</strong> die Akkreditierung dezentraler daktyloskopischer Labore bestehen beim<br />

• LKA Baden-Württemberg (abhängig von <strong>der</strong> aktuellen Polizeireform)<br />

• Hessischen LKA (PP Frankfurt)<br />

Die Einführung <strong>des</strong> Modells <strong>des</strong> „kompetenten Unterauftragnehmers" planen<br />

• Bayerisches LKA<br />

• LKA Baden-Württemberg<br />

• Hessisches LKA<br />

• LKA Rheinland-Pfalz<br />

• LKA Mecklenburg-Vorpommern<br />

• LKA Sachsen-Anhalt<br />

• LKA Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

LKA Nordrhein-Westfalen<br />

•<br />

• LKA Sachsen<br />

• Bun<strong>des</strong>polizei<br />

2 Stand <strong>der</strong> Umsetzung — Län<strong>der</strong> / Bund<br />

2.1 Bayerisches Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: 2007 ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: L 2007 ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: 1<br />

Planung: vgl. Fallarbeit 2012<br />

Bemerkungen:<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben:<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 QI ❑<br />

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akkreditiert:<br />

Bemerkungen:<br />

öffentl. Ausschreibung <strong>für</strong> ca. 50% <strong>des</strong> Fallaufkommens in regionalen<br />

Losen<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: 1 1<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung: bis 2013<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ e:<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

nicht beabsichtigt<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde eingeführt:<br />

Planung: bis 2013<br />

Bemerkungen:<br />

2.2 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Baden-Württemberg<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ►4 2009 ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑ EI<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben:<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Spuren und Vergleichsproben<br />

I<br />

I<br />

❑<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: 2008 ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ I<br />

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Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ■ Ei<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> gegenwärtigen Polizeireform in BW wird die sichernde KT<br />

(dezentrale KT-Labore) neu organi siert.<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer wurde einge-<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

in Arbeit<br />

Reduzierung <strong>der</strong> dez. KT-Labore von <strong>der</strong>zeit 39 auf zukünftig 12 Labore<br />

geplant.<br />

❑<br />

2.3 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Berlin<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ 1.:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: III 12<br />

Planung: Ende 2013<br />

Bemerkungen:<br />

❑<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: 4 ❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 ❑ El<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Die Vergabe erfolgt im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem<br />

Institut <strong>für</strong> Rechtsmedizin, Charite Berlin, <strong>des</strong>sen Akkreditierungstermin<br />

im Dezember 2012 ist.<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: 1<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ la<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung: 2013<br />

Bemerkungen:<br />

Planung gilt <strong>für</strong> den Bereich <strong>der</strong> chemischen Labortätigkeit<br />

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Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑<br />

❑<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde einge-<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

2.4 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Brandenburg<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ II<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: 1<br />

Planung: Frühjahr 2012<br />

Bemerkungen:<br />

Die Begutachtung durch die DAkkS erfolgte <strong>am</strong> 26.03.2012. Die Entscheidung<br />

<strong>des</strong> Akkreditierungsausschusses steht <strong>der</strong>zeit noch aus.<br />

EI<br />

■<br />

❑<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben:<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Es werden ausschließlich Untersuchungen von Speichelproben fremd<br />

vergeben.<br />

❑<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ Ei<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ El<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung: Frühjahr 2014 statt 2013<br />

Bemerkungen:<br />

Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Planung gegenüber <strong>der</strong> Vorjahresmeldung, da Zus<strong>am</strong>menlegung<br />

mit <strong>der</strong> Reakkreditierung beabsichtigt ist<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ 41<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde einge- ❑<br />

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führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: Ist nicht vorgesehen,<br />

durchgeführt wird.<br />

da KTU ausschließlich im zentralen Labor<br />

2.5 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Bremen<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ @<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑ I<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

❑I<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: ❑ I<br />

Die externe) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen:<br />

❑<br />

a<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ 1<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ a<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

QM soll eingeworben werden<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ I<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

offen<br />

OPB-Bremerhaven<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer' wurde einge-<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

❑<br />

►<br />

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2.6 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t H<strong>am</strong>burg<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ ∎<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ •<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ■ •<br />

Planung: Antragsstellung bei <strong>der</strong> DAkkS im Herbst 2012<br />

Bemerkungen:<br />

Geplant ist die Akkreditierung <strong>der</strong> ges<strong>am</strong>ten forensischen DNA-Analytik<br />

im LKA 3 (Fachbereich LKA 35) zum Ende 2012 / Anfang 2013.<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: • ❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISOIIEC 17025 E ❑<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Fremdvergabe findet an das lfR H<strong>am</strong>burg stat<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ I<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ I<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ ❑<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

I<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer wurde einge- ❑<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: Dezentrale daktyloskopische Labore gibt es in H<strong>am</strong>burg nicht.<br />

❑<br />

2.7 Hessisches Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ∎ 11/2007 ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ 111<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt:<br />

Planung:<br />

Seite 10 von 21


Bemerkungen:<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: @<br />

❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 I<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen:<br />

❑<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ■ ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: [X] 28.04.2010 ❑<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Ninhydrin- und Cyanacrylat-Verfahren, fotografische Spu-<br />

rensicherung, Auswertung (daktyl. Spurenuntersuch ung)<br />

Planung: Erweiterung um das DFO-Verfahren bis 2012<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ El<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Für das dezentrale daktyloskopische Labor <strong>des</strong> PP Frankfurt ist eine eigenständige<br />

Akkreditierung bis 30.11.2015 vorgesehen.<br />

Gemäß dem Bericht EU-Rahmenbeschluss vom 18.03.2011 sind alle daktyloskopischen<br />

Labore verpflichtend zu akkreditieren, die den ges<strong>am</strong>ten<br />

Arbeitsprozess incl. AFIS abdecken. Dies trifft auch auf das dezentrale<br />

Labor <strong>des</strong> PP Frankfurt zu.<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde einge-<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Zur Gewährleistung <strong>der</strong> Zuverlässigkeit <strong>der</strong> Daten aus nicht akkreditierten<br />

Laboren ist <strong>für</strong> alle weiteren dezentralen daktyloskopischen Labore in<br />

Hessen die Einführung <strong>des</strong> Modells <strong>der</strong> „kompetenten Unterauftragnehmer"<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Fachaufsicht <strong>des</strong> HLKA bis 2015 vorgesehen.<br />

Hierzu wurde im HLKA eine Projektgruppe eingerichtet, die sich zurzeit in<br />

<strong>der</strong> Informationsphase <strong>für</strong> die Polizeipräsidien befindet und das Grundverständnis<br />

sowie die notwendige Akzeptanz herstellen soll. Im nächsten<br />

Schritt soll eine Bestandsaufnahme vor Ort erfolgen auf <strong>der</strong>en Grundlage<br />

ein Feinkonzept erstellt wird, in dem die erfor<strong>der</strong>lichen organisatorischen<br />

und materiellen Maßnahmen <strong>für</strong> die Umsetzung festgelegt werden.<br />

❑<br />

El<br />

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2.8 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Mecklenburg-Vorpommern<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ la<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: 111<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑<br />

E<br />

•<br />

Planung: 2013<br />

Bemerkungen:<br />

Vorbereitungen <strong>für</strong> die Akkreditierung<br />

12/2012 geplant.<br />

laufen, Anstragstellung ist <strong>für</strong><br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: E ❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISOIIEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Nur DNA-Personenprofile aus ED-Maßnahmen o<strong>der</strong> Massenscreenings,<br />

keine Spuren<br />

PI<br />

❑<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: I ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>: I<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: 1. Überwachung <strong>für</strong> August 2012 geplant<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ I<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: Akkreditierung <strong>der</strong> dezentralen Labore nicht vorgesehen<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde eingeführt:<br />

Planung: bis 30.11.2015<br />

Bemerkungen: Erste Beratungen mit Dienststellenvertretern fand statt, Gründung einer<br />

Projektgruppe, Realisierung in 3 Phasen angedacht, z.Z. Ist-<br />

Stan<strong>der</strong>hebung z ur Ausstattung <strong>der</strong> bestehenden Flächen' abore<br />

❑<br />

E4<br />

2.9 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ■ I<br />

Seite 12 von 21


Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ 0<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑ I<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Antragstellung zur Akkreditierung durch DakkS ist geplant <strong>für</strong> IV. Quartal<br />

2012; die Akkreditierung soll fristgerecht, spätestens zum 30.11.2013,<br />

erfolgen.<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: I■ ❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Zusätzliche Anfor<strong>der</strong>ung: die externe Untersuchungsstelle muss<br />

Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an GEDNAP-Ringversuchen zu<br />

forensischen Spuren- und Personen proben <strong>für</strong> min<strong>des</strong>tens die letzten<br />

vier Jahre erbringen.<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ I<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung: 2014<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ I<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: Keine Akkreditierung dezentraler Labore in NI<br />

Das Modell ,,kompetenter Unterauftragnehmer" wurde eiligeführt:<br />

Planung: Einführung <strong>des</strong> Modells in Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Akkreditierung<br />

Bemerkungen:<br />

❑<br />

II<br />

2.10 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Nordrhein-Westfalen<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: LI<br />

❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: I 10.2010 ril<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑ @,<br />

Planung: Die Akkreditierung <strong>der</strong> vergleichenden Fallarbeit ist beantragt, ein<br />

Seite 13 von 21


Bemerkungen:<br />

Begutachtung stermin durch die DAkkS steht noch aus. Die Akkredtierung<br />

wird vorraussichtlich noch in 2012 erreicht.<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: El ■<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 I ❑<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Die Fremdvergabe beschränkt sich auf Vergehenstatbestände.<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: 11 10.2010<br />

❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ ■<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt:<br />

I<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde eingeführt:<br />

Planung: Ein Konzept zur Umsetzung <strong>des</strong> Modells „kompetenter<br />

Unterauftragnehmer" wird <strong>der</strong>zeit erarbeitet.<br />

Bemerkungen: Aufgrund <strong>der</strong> starken Dezentralisierung <strong>der</strong> Daktyloskopie in NW muss<br />

das Modell ggf. <strong>für</strong> ca. 16 Laboratorien gepl ant und umgesetzt werden.<br />

❑<br />

El<br />

2.11 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Rheinland-Pfalz<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ r<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ @<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: 1<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Akkreditierungsaudit erfolgreich in 04/2012, Urkunde noch nicht vorhanden<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

Seite 14 von 21


DNA-Untersuchungen werden vergeben:<br />

I<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 Cl<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: Speichelprobenanalyse in akkreditierten Frem dlaboren, die vergleichende<br />

Fallarbeitsanalyse erfolgt im internen Zentrallabor<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

I<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung: Herbst 2013<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt:<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde eingeführt:<br />

Planung: Umsetzung sukzessive 2013 - 2015<br />

Bemerkungen:<br />

I<br />

2.12 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Saarland<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ E<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑ E<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

kein eigenes Labor<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: Cl ❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 Cl ❑<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen:<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Seite 15 von 21


Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: 1 Sept. 2009 ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt:<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors: keine dezentralen Laboratorien<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde eingeführt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

2.13 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Sachsen<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: I 10/2010<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ E<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Flexible Akkreditierung ist erfolgt<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: E ❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 ff ❑<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen:<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

I<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Seite 16 von 21


Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ■ EI<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde eingeführt:<br />

Planung: 2012<br />

■<br />

El<br />

Bemerkungen: Fachvorgaben und Qualitätskontrolle (z.B. Audits) sind geplant<br />

2.14 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Sachsen-Anhalt<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ Ell<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

2013 abgeschlossen<br />

I<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: 11, ■<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen:<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ■ ■<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

2015 abgeschlossen<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ >I<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde einge-<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

2015 abgeschlossen<br />

❑<br />

I<br />

I<br />

Seite 17 von 21


2.15 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Schleswig-Holstein<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ ■<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: 0 121<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ❑ Q<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Audit <strong>für</strong> die Akkreditierung <strong>für</strong> März 2013 geplant<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: I ❑<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025 El<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: SH vergibt Spuren und Vergleichsmaterial fremd<br />

❑<br />

Daktylosko pisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ El<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ El<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung: PG Akkreditierung <strong>der</strong> Polizei SH bereitet die fristgerechte Akkreditierung<br />

vor<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ■ Al<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: in SH gibt es keine dezentralen Labore<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer" wurde einge- ❑ r 131<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: s.o.<br />

2.16 Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t Thüringen<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ ...<br />

Seite 18 von 21


Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ■ I<br />

Planung: geplant bis Ende Oktober 2013<br />

Bemerkungen: Unterlagen werden eingereicht bis September 2012<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: I ■<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN 1SO/IEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen:<br />

Rechtsmedizin <strong>des</strong> Universitätsklinikums Jena, LGC Köln<br />

I<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ El<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: 111 r<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ■<br />

❑<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer wurde einge- ❑<br />

führt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

El<br />

2.17 Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ' 2009 ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt:<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt: ■<br />

❑<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben: ■ I<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISO/IEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

■<br />

❑<br />

Seite 19 von 21


Bemerkungen:<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt: ❑ 0.<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

- ausführliche Beschreibung <strong>der</strong> Kernprozesse bei ZD31<br />

- Erstellung mitgelten<strong>der</strong> Dokumente <strong>für</strong> QM-Handbuch<br />

(Verantwortlichkeiten, Gerätelisten etc.)<br />

- die zunächst zu akkreditierenden Verfahren (Cyan und NPB) sind bereits<br />

beschrieben<br />

- QM-Verantwortliche sind bereits bestellt und beschult<br />

El<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: 0<br />

❑<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung: nicht vorgesehen<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer' wurde eingeführt:<br />

Planung: nicht vorgesehen<br />

Bemerkungen:<br />

I<br />

2.18 Bun<strong>des</strong>polizei<br />

DNA-Labor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung ist erfolgt: ❑ ❑<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> Speichelproben ist erfolgt: ❑ ■<br />

Eine Teilakkreditierung <strong>für</strong> vergleichende Fallarbeit ist erfolgt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

kein eigenes DNA-Labor <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>polizei<br />

Fremdvergabe an BKA<br />

DNA-Untersuchungen in Fremdvergabe ja nein<br />

DNA-Untersuchungen werden vergeben:<br />

Die externe(n) Untersuchungsstelle(n) ist/sind nach DIN EN ISOIIEC 17025<br />

akkreditiert:<br />

Bemerkungen: DNA-Untersuchungen <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>polizei werden durch das BKA<br />

durchgeführt.<br />

❑<br />

❑<br />

Daktyloskopisches Zentrallabor ja seit nein<br />

Die Akkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Seite 20 von 21


Eine Teilakkreditierung <strong>des</strong> Zentrallabors ist erfolgt:<br />

Die Teilakkreditierung gilt <strong>für</strong>: .<br />

Planung: kein eigenes Da ktyloskopisches-Labor <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>polizei<br />

Bemerkungen: Daktyloskopische Untersuchungen <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>polizei werden durch das<br />

BKA durchgeführt.<br />

Dezentrale daktyloskopische Labore ja seit nein<br />

Die Akkreditierung eines dezentralen Labors ist erfolgt: ❑ ❑<br />

Dienststelle <strong>des</strong> Labors:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen:<br />

Das Modell „kompetenter Unterauftragnehmer wurde eingeführt:<br />

Planung:<br />

Bemerkungen: Basierend auf dem Abstimmungsgespräch mit dem Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

vom 20.06.2011 wird <strong>für</strong> die BPOL im Bereich <strong>der</strong> daktyloskopischen Spurensicherung<br />

das Modell <strong>des</strong> „kompetenten Unterauftragnehmers" angestrebt.<br />

Seite 21 von 21


DEMOGRAFIE UND PERSONALENTWICKLUNG<br />

IM ÖFFENTLICHEN DIENST<br />

Bericht<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Bund-Arbeitsgruppe<br />

Zukunft Personal - ZuP -<br />

<strong>des</strong> Unterausschusses "Personal und öffentliches<br />

Dienstrecht" <strong>des</strong> Arbeitskreises VI "Organisation, Öffentliches<br />

Dienstrecht und Personal" <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong><br />

Innenminister- und senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

Stand: 20.09.2012<br />

1


1. Einleitung<br />

2. Altersstrukturdaten Bund und Län<strong>der</strong><br />

2.1. Altersstruktur Bund<br />

2.2 Altersstruktur Län<strong>der</strong><br />

3. Personalgewinnung, Qualifizierung, Bestandspflege<br />

3.1 Personalgewinnung<br />

3.1.1 Zukünftige Anfor<strong>der</strong>ungsprofile <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

3.1.2 Erschließung neuer Zielgruppen<br />

3.1.3 Maßnahmen <strong>der</strong> Personalwerbung<br />

3.1.4 Län<strong>der</strong>übergreifende Maßnahme- und Kooperationsmodelle<br />

3.2 Qualifizierung<br />

3.2.1 Ausbildung<br />

3.2.2 Fort- und Weiterbildung<br />

3.3 Bestandspflege<br />

3.3.1 Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie<br />

3.3.2 Arbeitszeitflexibilität<br />

3.3.3 Gesundheitsmanagement<br />

3.3.4 Berufs- und Aufgabenvielfalt<br />

3.3.5 Personalentwicklung<br />

3.3.6 Karriereentwicklung<br />

3.3.7 Organisations- und Führungskultur<br />

3.3.8 Wissensmanagement<br />

4. Schlussfolgerungen <strong>für</strong> eine demografiesichere Personalpolitik<br />

5. Anhang<br />

5.1 Mitwirkende <strong>der</strong> AG ZuP<br />

5.2 Ansprechpersonen zu fachspezifischen Themen<br />

2


1. Einleitung<br />

Der Unterausschuss "Personal und öffentliches Dienstrecht" <strong>des</strong> AK VI <strong>der</strong> IMK hat<br />

bereits mehrfach im Wege <strong>des</strong> Erfahrungsaustausches über Maßnahmen zur<br />

quantitativen und qualitativen Sicherstellung <strong>der</strong> Personalressourcen <strong>für</strong> unsere<br />

Verwaltungen in <strong>der</strong> Zukunft diskutiert.<br />

Daraus erwuchs in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> in Wismar <strong>am</strong> 29.09.2011 die Arbeitsgruppe Zukunft<br />

und Personal - AG ZuP - mit Teilnehmern aus den Innenministerien von Nordrhein-<br />

Westfalen (fe<strong>der</strong>führend), Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Nie<strong>der</strong>sachsen und dem Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern.<br />

In den ersten von insges<strong>am</strong>t zwei Arbeitssitzungen <strong>der</strong> AG ZuP wurde die<br />

Aufgabenstellung wie folgt konkretisiert: Demografie und Personalentwicklung;<br />

Bestandaufnahme und Strategien zur Gestaltung maßgeblicher Handlungsfel<strong>der</strong> in<br />

den Verwaltungen von Län<strong>der</strong>n und Bund.<br />

Dazu wurden nach intensivem Diskurs einvernehmlich folgende Grundsätze <strong>für</strong><br />

unsere Berichtsgestaltung festgelegt:<br />

- Verzicht auf eine redundante allgemeine Darstellung <strong>der</strong> Ausprägungen <strong>des</strong><br />

demografischen Wandels, da dies bereits vielfältig geschehen ist (vgl. beispielhaft<br />

den Demografiebericht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung vom Oktober 2011).<br />

- Die Befunde und Herausfor<strong>der</strong>ungen in den Län<strong>der</strong>n und beim Bund sind strukturell<br />

im Wesentlichen identisch und erfor<strong>der</strong>n vergleichbare Handlungsstrategien.<br />

- Deshalb ist es im Rahmen unserer Aufgabenstellung und <strong>der</strong> uns zur Verfügung<br />

stehenden Arbeitsressourcen vertretbar, <strong>für</strong> die darzustellenden Handlungsfel<strong>der</strong><br />

beispielhaft und stellvertretend aus <strong>der</strong> Sicht eines Lan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> Befunde<br />

und Lösungsstrategien zu präsentieren.<br />

Wir sind uns auch bewusst, dass alle Handlungsoptionen in Interdependenz zu den<br />

ges<strong>am</strong>twirtschaftlichen Entwicklungen und verfassungsrechtlichen Vorgaben wie z.B.<br />

"Schuldenbremsen" stehen. Dies gilt sowohl <strong>für</strong> Personalrekrutierungen als auch <strong>für</strong><br />

Maßnahmen <strong>der</strong> sog. Bestandspflege.<br />

3


Zielsetzung <strong>des</strong> Berichts ist es letztlich einen beispielhaften Aufriss von schon<br />

bestehenden Maßnahmen, innovativen Projekten und Denkprozessen<br />

zus<strong>am</strong>menzutragen. Somit sollen Anregungen zur weiteren Verbreitung, Anwendung<br />

und Weiterentwicklung gegeben werden im Sinne eines Memorandums <strong>für</strong> die, die<br />

es angeht.<br />

2. Altersstrukturdaten Bund und Län<strong>der</strong><br />

2.1. Altersstruktur Bund<br />

Die nachfolgende Tabelle und das Diagr<strong>am</strong>m zeigen die Altersstruktur <strong>der</strong><br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten und Richterinnen und Richter <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> im direkten<br />

Vergleich zur Altersstruktur <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten. Auffällig ist, dass 37.670<br />

Tarifbeschäftigte 55 Jahre und älter sind und d<strong>am</strong>it in den nächsten zehn Jahren in<br />

Rente gehen. Das sind über ein Viertel <strong>der</strong> Tarif beschäftigten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. Im<br />

Be<strong>am</strong>tenbereich sind es in dieser Altersgruppe nur 24.968 (18,2 Prozent), demnach<br />

weniger als einem Fünftel.<br />

In <strong>der</strong> Nachwuchsgeneration <strong>der</strong> 34-jährigen und jünger sind hingegen 25.376<br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te und 26.382 Tarifbeschäftigte. Bei prozentualer Betrachtung<br />

bedeutet dies, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Nachwuchsgeneration im Be<strong>am</strong>ten- und im<br />

Tarifbereich fast gleichauf liegt (19,5 % bei den Be<strong>am</strong>ten, 19,3 % bei<br />

Tarifbeschäftigten).<br />

4


Stand Tabelle und Diagr<strong>am</strong>m: 30.06.2011<br />

Be<strong>am</strong>te Tarifbeschäftigte insges<strong>am</strong>t<br />

Altersgrub°<br />

• • e Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %<br />

unter 25 5.834 4,5 12.079 8,8 17.913 6,7<br />

25 - 34 19.542 15,0 14.303 10,5 33.845 12,7<br />

35 - 44 36.842 28,3 23.177 17,0 60.019 22,5<br />

45 - 54 42.927 33,0 49.381 36,1 92.308 34,6<br />

ab 55 24.968 19,2 37.670 27,6 62.638 23,5<br />

Summen 130.113 100,0 136.610 100,0 266.723 100,0<br />

60000<br />

50000<br />

40000<br />

30000<br />

20000<br />

10000<br />

0<br />

unter 25 25 bis 34 35 bis 44 45 bis 54 ab 55<br />

Be<strong>am</strong>te/Richter<br />

e Tarifbeschäftigte<br />

Festzustellen ist, dass in den nächsten zwanzig Jahren insges<strong>am</strong>t 58 % <strong>der</strong> aktuell<br />

beim Bund beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Be<strong>am</strong>te und<br />

Tarifbeschäftigte) altersbedingt in den Ruhestand treten.


2.2 Altersstruktur Län<strong>der</strong><br />

Seit 2003 ist die Bevölkerung in Deutschland von 82,51 1 auf 81,7 Millionen<br />

Einwohner und Einwohnerinnen gesunken. Laut Modellberechnungen <strong>des</strong><br />

Statistischen Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>tes wird die Bevölkerung bis 2060 weiter auf 65 bis 70<br />

Millionen Einwohner sinken. 2<br />

Im Jahr 2025 wird die voraussichtliche Bevölkerungszahl zwischen 79 und 80<br />

Millionen liegen. 3<br />

Ebenso betroffen von diesen Verän<strong>der</strong>ungen ist die Bevölkerung im Erwerbsalter. im<br />

Jahr 2030 wird die Zahl <strong>der</strong> Menschen im erwerbsfähigen Alter wird von heute 50<br />

Millionen auf etwa 42 Millionen zurückgehen. Ein erheblicher Teil <strong>der</strong> Erwerbsfähigen<br />

wird dann 50 Jahre und älter sein. 4<br />

Beispielhaft sei hier Baden-Württemberg benannt:<br />

Die in <strong>der</strong> Innenverwaltung Baden-Württemberg beschäftigten Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter sind aktuell im Durchschnitt ca. 48 Jahre alt. Bis 2020 gehen 35 % <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeit Beschäftigten in den Ruhestand, bis 2030 sind es voraussichtlich sogar 71 °/0.<br />

Trotz regionaler Unterschiede bei <strong>der</strong> Bevölkerungs- und Altersstrukturentwicklung<br />

erfor<strong>der</strong>n die daraus erwachsenden gravierenden Verän<strong>der</strong>ungen notwendige<br />

Anpassungen <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />

Sowohl <strong>der</strong> Bund als auch die Län<strong>der</strong> stehen vor <strong>der</strong> Herausfor<strong>der</strong>ung, ihre<br />

Einstellungs-, Personaleinsatz- und Nachwuchsgewinnungsstrategien neu zu<br />

überdenken und zu modifizieren.<br />

Anzumerken bleibt, dass die erfolgreiche Umsetzung einer demografiegerechten<br />

Personalpolitik nur im Kontext sicherer und gesun<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen,<br />

betrieblicher Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Arbeitsstrukturen, die Sorge tragen, dass<br />

Beschäftigte motiviert und leistungsfähig bleiben, gelingen kann.<br />

Statistisches Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />

2 Zahlenangaben siehe Demografiebericht <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung zur demografischen Lage und künftigen<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> (Stand:Oktober 2011) S. 30 ff.<br />

3 Ebd.<br />

4 Ebd.<br />

6


3. Personalgewinnung, Qualifizierung, Bestandspflege<br />

3.1 Personalgewinnung<br />

3.1.1 Zukünftige Anfor<strong>der</strong>ungsprofile <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

Die öffentliche Verwaltung wird in den kommenden Jahren mit großen<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen konfrontiert: dem demografischen Wandel, Haushaltszwängen<br />

und <strong>der</strong> fortschreitenden technischen Entwicklung. Aufgrund <strong>des</strong> schrumpfenden<br />

Personalkörpers und sich ständig beschleunigen<strong>der</strong> technologischer<br />

Entwicklungszyklen erhöhen sich die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter. Zudem erfor<strong>der</strong>n die durch zunehmende Globalisierung und den sich<br />

verstärkenden Einfluss <strong>der</strong> Europäischen Union immer komplexer gestalteten<br />

Verwaltungsprozesse ein höheres Maß an Flexibilität bei den Beschäftigten.<br />

Angesichts <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zukunft ist es zwingend<br />

notwendig, die Anfor<strong>der</strong>ungsprofile <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst zu überdenken.<br />

Im Informations- und Kommunikationszeitalter steht dabei eine Verlagerung <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen vom Bereich Fachwissen auf den Bereich Kompetenzen im<br />

Vor<strong>der</strong>grund. In <strong>der</strong> Vergangenheit konnte eine Mitarbeiterin o<strong>der</strong> ein Mitarbeiter<br />

viele Jahre auf das in <strong>der</strong> Ausbildung erworbene Fachwissen zurückgreifen. Daher<br />

war es sinnvoll im Rahmen <strong>der</strong> Mitarbeitergewinnung den Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

Anfor<strong>der</strong>ungen bei den Fachkenntnissen zu setzen. Ein soli<strong>des</strong> Grundlagenwissen<br />

<strong>des</strong> Verwaltungsnachwuchses wird zwar auch in Zukunft erfor<strong>der</strong>lich sein, um die<br />

jeweiligen Aufgaben erfüllen zu können. Noch wichtiger als heute wird aber die auf<br />

solidem Grundlagenwissen basierende, in <strong>der</strong> Ausbildung entwickelte Fähigkeit <strong>des</strong><br />

Nachwuchses sein, neue Probleme o<strong>der</strong> Lagen methodisch strukturiert anzugehen<br />

und zu lösen. In <strong>der</strong> digitalen vernetzten Welt werden die Wissenszyklen heute und<br />

in Zukunft immer kürzer, das in einer grundlegenden Ausbildung erworbene Wissen<br />

ist möglicherweise bereits nach wenigen Jahren veraltet. Es ist daher unerlässlich,<br />

dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich ständig fortbilden und neben <strong>der</strong><br />

analytisch-logischen Kompetenz als Voraussetzung ein hohes Maß an intellektueller<br />

Flexibilität aufweisen. Bereits die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die<br />

Fähigkeit und Bereitschaft verfügen, sich rasch von einem Sachverhalt auf einen<br />

7


an<strong>der</strong>en umzustellen, verschiedene Perspektiven einnehmen, und durch kreative<br />

Beiträge zu Problemlösungen beitragen können. Letzteres ist umso mehr von<br />

Bedeutung, weil bereits jetzt die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Verwaltung durch E-<br />

Government zu einer grundlegenden Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungsprozesse führt.<br />

Daneben ist vor dem Hintergrund zunehmen<strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Verfahren und neuer<br />

Organisationsformen - als Beispiel Projektgruppen ein hohes Maß an sozialer<br />

Kompetenz erfor<strong>der</strong>lich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten in hohem Maß<br />

die Fähigkeit und Bereitschaft besitzen, mit Kolleginnen und Kollegen Bürgerinnen<br />

und Bürgern und diversen Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen, diesen<br />

partnerschaftlich zu gestalten und zielorientiert zu beeinflussen.<br />

Hierbei besteht ein enger Zus<strong>am</strong>menhang zur Anfor<strong>der</strong>ung an die<br />

Kommunikationskompetenz, unter <strong>der</strong> nicht mehr nur die Fähigkeit und Bereitschaft<br />

zu verstehen ist, sich in Sprache, Mimik und Gestik situations- und<br />

adressatengerecht auszudrücken, son<strong>der</strong>n auch die Fähigkeit, aus den zur<br />

Verfügung stehenden mo<strong>der</strong>nen Kommunikationsmitteln die zu nutzen, die <strong>der</strong><br />

Situation und dem Kommunikationspartner o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommunikationspartnerin<br />

angemessen sind.<br />

Darüber hinaus sind vor dem Hintergrund <strong>der</strong> langjährigen Bindung an die öffentliche<br />

Verwaltung und den d<strong>am</strong>it verbundenen Entwicklungsmöglichkeiten bereits bei den<br />

Bewerberinnen und Bewerbern <strong>für</strong> Einstiegsämter zumin<strong>des</strong>t entwicklungsfähige<br />

Ansätze zur Führungskompetenz einzufor<strong>der</strong>n. Führungskompetenz ist aus Sicht <strong>der</strong><br />

öffentlichen Verwaltung die Fähigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei <strong>der</strong><br />

Bewältigung anstehen<strong>der</strong> Verwaltungsaufgaben erfolgreich zu führen. Dies umfasst<br />

die Kompetenz zu leiten, zu delegieren, zu motivieren ebenso wie die Fertigkeit,<br />

Konflikte konstruktiv zu bewältigen.<br />

Von Bedeutung wird auch die Bereitschaft und Fähigkeit sein, im Te<strong>am</strong> o<strong>der</strong> Kollektiv<br />

mitzuarbeiten, gemeins<strong>am</strong> in vertrauensvoller Zus<strong>am</strong>menarbeit Ziele zu verfolgen.<br />

Mit dieser Fähigkeit eng verbunden ist die gerade von (Nachwuchs)Führungskräften<br />

zu for<strong>der</strong>nde Leitungskompetenz, auch schwierige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

zu integrieren.<br />

Bewerberinnen und Bewerber sollten über eine gemeinwohlorientierte Motivation<br />

verfügen. Die Bürgerinnen und Bürger bringen sich mittels <strong>der</strong> neuen Medien<br />

8


zunehmend stärker in den gesellschaftlichen Diskurs ein. Sie erwarten nicht nur,<br />

durch den Staat umfassend über Entscheidungen und Entscheidungsgrundlagen<br />

informiert zu werden (Open Data und Open Government), son<strong>der</strong>n haben — wie<br />

Umfragen bestätigen (vergl. u.a. IBM Institut "Verwaltung 2020" S. 15) - auch hohe<br />

Erwartungen an die Professionalität und die Integrität <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Dem entsprechend muss das Leitbild <strong>der</strong><br />

Beschäftigten die partnerschaftliche Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den Bürgerinnen und<br />

Bürgern sein. Dies umfasst sowohl die Bereitschaft zu transparentem Handeln als<br />

auch eine beson<strong>der</strong>e Identifikation mit dem demokratischen Rechtsstaat und <strong>des</strong>sen<br />

verfassungsmäßigen Zielen. Dazu gehört auch das Bewusstsein, dass <strong>der</strong> Staat<br />

seinen Kernbestand an Hoheit schützen muss und daher <strong>der</strong> Transparenz <strong>des</strong><br />

Verwaltungshandelns Grenzen gesetzt sind.<br />

3.1.2 Erschließung neuer Zielgruppen<br />

In den öffentlichen Verwaltungen und dort speziell in den Berufen mit<br />

Laufbahnausbildung sind Menschen mit Migrationshintergrund im Verhältnis zum<br />

Anteil an <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbevölkerung unterrepräsentiert. Offenbar ist noch nicht<br />

hinreichend bekannt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit keine zwingende<br />

Voraussetzung ist, um Be<strong>am</strong>tin o<strong>der</strong> Be<strong>am</strong>ter zu werden. Es ist daher sinnvoll und<br />

notwendig, um die Bewerbungszahlen trotz <strong>des</strong> demographischen Wandels zu<br />

erhöhen, diese Zielgruppe verstärkt anzusprechen und den Anteil <strong>des</strong> Personals mit<br />

Migrationshintergrund unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und Leistung<br />

zu erhöhen. Darüber hinaus sind als weitere Wirkungen zu nennen, dass d<strong>am</strong>it auch<br />

die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger verbessert wird und dass<br />

die Dienstleistungsangebote <strong>der</strong> Verwaltungen optimiert werden können. Zu nennen<br />

sind hier z.B. die Mehrsprachigkeit o<strong>der</strong> die Erfahrung im Umgang mit an<strong>der</strong>en<br />

Kulturen.<br />

Da die Tätigkeit in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung weniger oft von Jugendlichen mit<br />

Migrationshintergrund als Ausbildungsmöglichkeit erkannt wird, sind zu den sonst<br />

üblichen Kanälen zur Nachwuchswerbung weitere Maßnahmen durchzuführen. Zu<br />

nennen sind hier Informationen <strong>für</strong> Eltern, Vereine und an<strong>der</strong>e Träger, Entwicklung<br />

9


von Elternflyern (auch fremdsprachig), Zus<strong>am</strong>menarbeit mit Multiplikatoren,<br />

Sportvereinen, Eltern- und Kulturverbänden.<br />

Des Weiteren sind die bisherigen Auswahlverfahren kritisch zu prüfen, ob sie z.B.<br />

verborgene diskriminierende Barrieren enthalten. H<strong>am</strong>burg hat beispielsweise<br />

jährliche Bewerbungsverlaufsanalysen durchgeführt, interkulturelle Wissensfragen<br />

aufgenommen, kultursensible Testverfahren (CFT 20-R) eingeführt und die Lösung<br />

interkultureller Konfliktsituationen zum Gegenstand <strong>des</strong> Auswahlverfahrens gemacht<br />

und d<strong>am</strong>it gute Ergebnisse erzielt.<br />

Auch eine entsprechende Schulung <strong>der</strong> <strong>am</strong> Auswahlverfahren Beteiligten ist<br />

vorzusehen.<br />

Praxisbeispiel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>:<br />

Nationaler Aktionsplan Integration - Dialogforum Migranten im öffentlichen Dienst<br />

Das neue Ausbildungsportal www.wir-sind-bund.de <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung informiert Bewerberinnen<br />

und Bewerber aller Nationalitäten über den Berufseinstieg in <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung.<br />

Praxisbeispiel aus H<strong>am</strong>burg:<br />

Kulturelle Vielfalt in <strong>der</strong> Ausbildung -Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund<br />

in Ausbildungen <strong>der</strong> h<strong>am</strong>burgischen Verwaltung<br />

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Wir sind H<strong>am</strong>burg.<br />

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10


Öffentlichkeitsarbeit — II<br />

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Für mehr kulturelle Vielfalt in <strong>der</strong><br />

h<strong>am</strong>burgischen Verwaltung!<br />

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3.1.3 Maßnahmen <strong>der</strong> Personalwerbung<br />

Im Wettlauf um die besten Köpfe muss sich auch <strong>der</strong> öffentliche Dienst offensiv als<br />

attraktiver Arbeitgeber präsentieren. Das Personalmarketing sollte mehrere Kanäle<br />

umfassen, um einen möglichst großen Bewerberkreis zu erreichen.<br />

In den Regionen werden regelmäßig Ausbildungsmessen veranstaltet, die häufig<br />

auch spezielle Veranstaltungen <strong>für</strong> Jugendliche mit Hochschulzugangsberechtigung<br />

umfassen. Sich im Konzert <strong>der</strong> vielen an<strong>der</strong>en Arbeitgebern mit Flyern und<br />

persönlicher Ansprache zu präsentieren, erhöht den Bekanntheitsgrad und kann<br />

helfen, die Vielfalt <strong>der</strong> Ausbildungsmöglichkeiten aufzuzeigen.<br />

Für die Generation, die mit dem Internet groß geworden ist, ist es selbstverständlich,<br />

online eine Ausbildung o<strong>der</strong> eine Stelle zu suchen. Diverse Studien und Befragungen<br />

bestätigen, dass die Karriere-Website <strong>für</strong> potenzielle Bewerberinnen und Bewerber<br />

die Anlaufstelle Nummer 1 ist, um sich über einen Arbeitgeber zu informieren. Es ist<br />

11


daher wichtig, einen Internetauftritt zu haben, <strong>der</strong> hinsichtlich Zugang, Design,<br />

Navigation, Information und lnteraktivität mo<strong>der</strong>nen Anfor<strong>der</strong>ungen entspricht.<br />

Praxisbeispiel aus Nie<strong>der</strong>sachsen:<br />

www.karriere.nie<strong>der</strong>sachsen.de<br />

I Karriereportal<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

Stellenbörse<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

tA6n( i\t#SbilAimn<br />

rikii,c-Anyan<br />

I La<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen hat ein zentrales ressortübergreifen<strong>des</strong> Karriereportal entwickelt, um die Präsenz<br />

<strong>des</strong> „Arbeitgebers Land" im Internet sicher zu stellen. Unter http://karriere.nie<strong>der</strong>sachsen.de<br />

werden alle Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltung zielgruppenbezogen<br />

dargestellt. Kernstücke <strong>des</strong> Karriereportals sind eine Ausbildungs- und Stellenbörse, die von <strong>der</strong><br />

Job-Börse Nie<strong>der</strong>sochsen als ressortübergreifen<strong>der</strong> Service- und Beratungsstelle gepflegt werden.<br />

Eine weitere Möglichkeit ist das Angebot von Praktikumsplätzen. Hier kann z.B. in<br />

einem Schülerpraktikum bereits Einsicht in die spätere Berufs- und Arbeitswelt<br />

geboten werden.<br />

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die direkte und persönliche Werbung - insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf Ausbildungsmessen - durch mehr o<strong>der</strong> weniger Gleichaltrige, die sich bereits in<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Verwaltungsausbildung befinden.<br />

Praxisbeispiel aus Nordrhein-Westfalen:<br />

Online-Bewerbungsverfahren<br />

In Nordrhein-Westfalen wird auch <strong>für</strong> die allgemeine innere Verwaltung ein online-<br />

Bewerbungsverfahren eingeführt, vgl. bereits Polizei sowie Finanz- und Justizverwaltung. Hiermit soll<br />

in Sachen Personalgewinnung ein wichtiger Schritt auf unsere Zielgruppen <strong>für</strong> verschiedene<br />

Ausbildungen gemacht werden. Dies sind junge Leute <strong>für</strong> die mD- und gD-Ausbildung und <strong>für</strong> die<br />

Ausbildung in marktgängigen Berufen wie z.B. lT-Fachkräfte und Gewerbeassistenten; <strong>des</strong> Weiteren<br />

sind dies junge Leute mit Studienabschluss <strong>für</strong> das Verwaltungsreferendariat. Perspektivisch ist auch<br />

die Einbeziehung <strong>der</strong> Einstellungsverfahren (z.B. feste Einstellungen <strong>für</strong> den höheren allgemeinen<br />

Verwaltungsdienst) beabsichtigt. Befragungen auf Ausbildungsmessen und in Schulen haben<br />

ergeben, dass <strong>der</strong> persönliche Kontakt zu schon in <strong>der</strong> Ausbildung stehenden jungen Leuten sowie<br />

unkomplizierte, medienadäquate Bewerbungsmöglichkeiten (neben einem gewissen inhaltlichen<br />

Grundinteresse) von maßgeblicher Relevanz <strong>für</strong> eine Bewerbung sind. Darüber hinaus soll mit dem<br />

online-Bewerbungsverfahren ein Beitrag zur Imageverbesserung <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />

geleistet werden; dies haben wir bereits an an<strong>der</strong>er Stelle (Flyer u.a.) mit dem Slogan "Mit uns STAAT<br />

machen!" initiiert. Auch ist <strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Verwaltungsvereinfachung relevant. Die Vereinfachung<br />

erfolgt durch diverse im Hintergrund laufende Prozesse, die zur Generierung von<br />

Eingangsbestätigungen, Termineinladungen u.v.a. führen.<br />

12


3.1.4 Län<strong>der</strong>übergreifende Maßnahme- und Kooperationsmodelle<br />

Die Erschließung neuer Zielgruppen <strong>für</strong> die Laufbahnen <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />

und die entsprechende Werbung da<strong>für</strong> liegen im gemeins<strong>am</strong>en Interesse <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>. In diesem Bereich sind künftig auch weitere Initiativen und<br />

Kooperationsmodelle denkbar.<br />

Darüber hinaus findet in Ansätzen bereits eine län<strong>der</strong>übergreifende<br />

Personalvermittlung statt. So gibt es in allen Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n gut qualifizierte<br />

Beschäftigte, die sich — meist aus persönlichen Gründen - um eine Versetzung in ein<br />

an<strong>der</strong>es Bun<strong>des</strong>land o<strong>der</strong> zum Bund bemühen. Gemeins<strong>am</strong>es Interesse ist es, diese<br />

erfahrenen Personen nicht zu verlieren, son<strong>der</strong>n <strong>für</strong> eine Beschäftigung in den<br />

öffentlichen Verwaltungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu halten. Dabei können die<br />

Betroffenen aktuell in verschiedenen Län<strong>der</strong>n das Angebot <strong>der</strong> zentralen<br />

Personalvermittlungsstellen nutzen. Mit Hilfe dieser Stellen können Wechsel o<strong>der</strong><br />

Tausche <strong>der</strong> Beschäftigten unterstützt werden und das Be<strong>am</strong>tenstatusgesetz<br />

vereinfacht seit 2009 auch den län<strong>der</strong>übergreifenden Laufbahnwechsel von<br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten. Ein gutes Beispiel stellt das seit Jahren bewährte<br />

Tauschverfahren <strong>für</strong> Lehrkräfte im Bereich <strong>der</strong> Kultusministerien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> dar.<br />

3.2 Qualifizierung<br />

3.2.1 Ausbildung<br />

Die Frage <strong>des</strong> zukünftigen Arbeitskräfteangebots <strong>für</strong> den öffentlichen Dienst ist nicht<br />

ausschließlich quantitativer Natur. Auch die Qualität wird eine entscheidende Rolle<br />

spielen. Wenn sich die Situation je nach Region, Aufgabenbereich und<br />

Hierarchiestufe im Detail auch unterschiedlich darstellen mag, so wird dennoch<br />

deutlich, dass die Aufgaben <strong>der</strong> ges<strong>am</strong>ten öffentlichen Hand fortschreitend<br />

komplexer werden. Die Aufgaben müssen angesichts eines fortbestehenden<br />

Kostendrucks und fortgesetzter Personalreduktion von immer weniger und<br />

durchschnittlich älterem Personal bewältigt werden.<br />

13


Die zunehmende Vernetzung und neue Formen <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit sowohl<br />

zwischen dem öffentlichen und dem privaten Bereich als auch <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bereiche untereinan<strong>der</strong> lassen die Anfor<strong>der</strong>ungen an die Kompetenzen <strong>der</strong><br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beständig zunehmen. Hinzukommt, dass die<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen in Reaktion auf immer schnelllebigere Gesellschafts- und<br />

Lebensverhältnisse einem fortlaufenden Wandel unterliegen.<br />

Die mo<strong>der</strong>ne Verwaltung fragt demzufolge in weit geringerem Maße nach dem<br />

langjährig spezifizierten Fachmann und unangreifbaren Kenner seiner Materie. Sie<br />

verlangt den flexiblen und selbständigen Generalisten mit rascher Auffassungsgabe,<br />

<strong>der</strong> fähig ist, sich mit verlässlichen (Selbst-) Managementqualitäten weitgehend<br />

eigenständig sowohl in fachlicher als auch persönlicher Hinsicht weiterzubilden- und<br />

zu entwickeln.<br />

Kernaufgabe <strong>der</strong> zukunftssicheren Ausbildung ist es, Ausbildungsinhalte und<br />

Lehrmethoden diesem Bedarf anzupassen. Die Ausbildung muss den künftigen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Rüstzeug <strong>für</strong> eine beständige Fort- und<br />

Weiterqualifizierung während <strong>des</strong> ges<strong>am</strong>ten Berufslebens liefern. Ergänzend kommt<br />

es entscheidend darauf an, dass die Ausbildung auch das dazu gehörige berufliche<br />

Selbstverständnis <strong>der</strong> künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Sinne<br />

schärft.<br />

Wesentlichstes und zugleich wirks<strong>am</strong>stes Instrument zur richtigen Identifizierung <strong>des</strong><br />

jeweiligen Ausbildungsbedarfs ist eine tiefgreifende Integration <strong>der</strong><br />

Verwaltungspraxis nicht nur in die vorgelagerte Entwicklung von Ausbildungsinhalten,<br />

son<strong>der</strong>n auch und gerade in den Ausbildungsvorgang selbst.<br />

14


Praxisbeispiel aus Bayern:<br />

Einbindung <strong>der</strong> Verwaltungspraxis in die Ausbildung aller Qualifikationsebenen<br />

Im Bereich <strong>der</strong> allgemeinen Inneren Verwaltung rekrutiert Bayern sein Personal <strong>des</strong> höheren<br />

Dienstes (nach <strong>der</strong> Dienstrechtsreform und Einführung einer einheitlichen Leistungslaufbahn in<br />

Bayern nunmehr „Ämter ab <strong>der</strong> 4. Qualifikationsebene") überwiegend aus Juristinnen und Juristen.<br />

Im Rechtsreferendariat werden eine Vielzahl von engagierten neben<strong>am</strong>tlichen Ausbil<strong>der</strong>/innen und<br />

Arbeitsgemeinschaftsleiter/innen eingesetzt, die als Verwaltungsbe<strong>am</strong>te/innen o<strong>der</strong> Richter/innen<br />

unmittelbar aus <strong>der</strong> Verwaltung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Justiz kommen. Ergänzend zur Ausbildungstätigkeit stehen<br />

sie den Referendaren/innen als zugängliche Ansprechpartner/innen <strong>für</strong> die künftige Berufswahl zur<br />

Verfügung.<br />

Das Studium und die Ausbildung <strong>des</strong> Personals <strong>des</strong> mittleren und gehobenen Dienstes („Ämter ab <strong>der</strong><br />

2. und 3. Qualifikationsebene') sind so strukturiert, dass sich fachtheoretische Abschnitte an <strong>der</strong><br />

Fachhochschule bzw. Verwaltungsschule mit jeweils mehrmonatigen Praktikumsphasen an den<br />

Ausbildungsbehörden abwechseln. Auf den jüngsten Wunsch <strong>der</strong> Ausbildungsbehörden, im Bereich<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Inneren Verwaltung verstärkt multipel einsetzbare Verwaltungsgeneralisten<br />

auszubilden, reagierte die Bayerische Fachhochschule <strong>für</strong> öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium <strong>des</strong> Innern zeitnah durch eine Rückführung<br />

bislang praktizierter fachlicher Studienschwerpunkte zu Gunsten einer Aufstockung<br />

fachübergreifen<strong>der</strong> Zentralkompetenzen.<br />

3.2.2 Fort-und Weiterbildung<br />

Aufbauend auf einer nachhaltigen Ausbildung müssen die Weiter- und Fortbildung<br />

als wesentliches Steuerungselement <strong>der</strong> demografieorientierten Personalentwicklung<br />

genutzt werden. Die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen<br />

hinsichtlich ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten in die Lage versetzt werden, den<br />

ständig steigenden und sich wandelnden Herausfor<strong>der</strong>ungen in ihren<br />

Aufgabenbereichen gerecht zu werden. Der hohe Flexibilitätsgrad eines effizienten<br />

und effektiven Personaleinsatzes erfor<strong>der</strong>t darüber hinaus gehaltvolle<br />

Qualifizierungsmöglichkeiten <strong>für</strong> neue und an<strong>der</strong>e Einsatzfel<strong>der</strong>.<br />

Die Maßnahmen <strong>der</strong> Weiter- und Fortbildung können dabei je nach Bedarf <strong>für</strong> alle<br />

Kompetenzbereiche (Selbstkompetenz, Sozialkompetenz, Wissenskompetenz,<br />

Methodenkompetenz) zugeschnitten werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Entwicklung von Weiterbildungskonzepten sollte das breite Spektrum <strong>der</strong><br />

Möglichkeiten genutzt werden, um je nach Lerninhalten, Anfor<strong>der</strong>ungen und<br />

Lernverhalten <strong>des</strong> Mitarbeiters und <strong>der</strong> Mitarbeiterin individuell geeignete<br />

Weiterbildungsangebote konzipieren zu können.<br />

Durch die steigende Zahl älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss sich die<br />

Methodik und Didaktik <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung anpassen. Zwar sind die<br />

15


Bereitschaft und Fähigkeit zum Lernen altersunabhängig. Aber es unterscheiden sich<br />

sowohl Lernziele als auch Lernweise mit dem Alter. Die Lerninhalte müssen <strong>des</strong>halb<br />

altersgerecht abgestimmt werden. Nur wenn es gelingt, die älteren Mitarbeiter <strong>für</strong><br />

kontinuierliche Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren, kann<br />

langfristig mit älter werdendem Personalbestand das Leistungsniveau <strong>der</strong><br />

öffentlichen Verwaltung gehalten werden.<br />

Das Erkennen und die Befriedigung <strong>des</strong> Weiter- und Fortbildungsbedarfs ebenso wie<br />

die Motivation <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zentrale Aufgaben <strong>der</strong><br />

Führungskräfte. Die gewinnbringendste Personalqualifizierung beginnt bei <strong>der</strong><br />

Sensibilisierung und Schulung <strong>der</strong> Führungskräfte selbst. Nur so werden diese<br />

befähigt, die Entwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zukunftssichernd zu<br />

steuern und ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.<br />

3.3 Bestandspflege<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> mit dem demografischen Wandel und <strong>der</strong> angespannten<br />

Haushaltssituation in Bund und Län<strong>der</strong>n einhergehenden Herausfor<strong>der</strong>ungen (s.<br />

Glie<strong>der</strong>ungspunkte 1 und 2) wird die Innenverwaltung ihre immer komplexer<br />

werdenden Aufgaben künftig mit weniger und älterem Personal zu bewältigen haben.<br />

Dabei wird es jedoch nur gelingen, den bisherigen Standard in Qualität und Quantität<br />

zu erhalten o<strong>der</strong> zu steigern, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>der</strong> einzelnen<br />

Dienststellen sowohl leistungsfähig und gesund als auch leistungsbereit und motiviert<br />

sind.<br />

Im Folgenden werden verschiedene Themenfel<strong>der</strong> dargestellt, die <strong>für</strong> die<br />

Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft <strong>der</strong> Beschäftigten von beson<strong>der</strong>em<br />

Interesse sind. Ein Großteil <strong>der</strong> dargestellten Maßnahmen wird von Bund und<br />

Län<strong>der</strong>n bereits erfolgreich praktiziert. Mit Blick auf die sich in den kommenden<br />

Jahren weiter verän<strong>der</strong>nden Personalstrukturen sollten jedoch weitere Maßnahmen<br />

ergriffen bzw. einzelne Maßnahmen intensiviert und weiter ausgebaut werden.<br />

16


Dies gilt umso mehr, als die in diesem Abschnitt dargestellten Maßnahmen nicht nur<br />

die Arbeitsmotivation <strong>der</strong> Beschäftigten erhöhen, son<strong>der</strong>n auch ihre Bindung an die<br />

jeweilige Dienststelle stärken. Zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken<br />

darüber hinaus als Multiplikatoren: Sämtliche <strong>der</strong> hier aufgeführten Aspekte, die eine<br />

Beschäftigung in <strong>der</strong> Innenverwaltung attraktiv machen, werden durch die eigenen<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>am</strong> besten nach außen getragen. Dadurch werden<br />

Werbung und tatsächliche Personalgewinnung optimal unterstützt.<br />

3.3.1 Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie<br />

Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie im Sinne <strong>der</strong><br />

Berücksichtigung einer „Work-Life-Balance" gewinnen zunehmend an Bedeutung:<br />

Sie steigern nicht nur die Lebensqualität <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie<br />

sind auch ein Weg, um die Potenziale von f<strong>am</strong>ilienorientierten Menschen stärker zu<br />

nutzen. Dabei handelt es sich vor allem um Frauen, denn nach wie vor kommen<br />

primär Frauen f<strong>am</strong>iliären Verpflichtungen nach und passen ihre berufliche<br />

Entwicklung den Bedürfnissen <strong>der</strong> F<strong>am</strong>ilie an. Aber auch von Männern wird<br />

zunehmend <strong>der</strong> Wunsch nach einer kürzeren Wochenarbeitszeit geäußert (z.B. auch<br />

durch die Möglichkeit, Überstunden abzubauen), um Zeit <strong>für</strong> die F<strong>am</strong>ilie und an<strong>der</strong>e<br />

außerberufliche sinnstiftende Tätigkeiten zu haben.<br />

Die Vereinbarkeitsproblematik darf jedoch nicht auf die Belange von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern mit Kin<strong>der</strong>n reduziert werden. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und<br />

Pflege o<strong>der</strong> Betreuung von meist älteren F<strong>am</strong>ilienangehörigen wird vor dem<br />

Hintergrund <strong>der</strong> demografischen Entwicklung zu einem zentralen Thema <strong>für</strong><br />

Arbeitgeber werden.<br />

Eine qualitativ hochwertige, verlässliche und an den Arbeitszeiten <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

orientierte Kin<strong>der</strong>betreuung trägt ganz wesentlich zu einer besseren Vereinbarkeit<br />

von Beruf und F<strong>am</strong>ilie bei. Sie gibt den Eltern die erfor<strong>der</strong>liche Sicherheit, die <strong>für</strong> ihre<br />

Leistungsfähigkeit im Beruf und ihre Zufriedenheit <strong>am</strong> Arbeitsplatz notwendig ist.<br />

Insoweit sind behördeneigene Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> (Kin<strong>der</strong>krippen,<br />

Kin<strong>der</strong>gärten) ein wichtiger Ansatzpunkt.<br />

17


Deshalb sollte grundsätzlich bei jedem Behördenneubau ein behördennahes und<br />

bedarfsgerechtes Kin<strong>der</strong>betreuungsangebot eingeplant werden.<br />

Praxisbeispiel aus Baden-Württemberg: Zum Einstieg und als erster Schritt <strong>des</strong> Innenministeriums<br />

wird in dem Anfang 2013 bezugsfertigen Neubau <strong>des</strong> Innenministeriums eine Kin<strong>der</strong>tagesstätte<br />

mit Ganztagesbetreuung <strong>für</strong> Kleinkin<strong>der</strong> bis 3 Jahre (Krippenbetreuung) eingerichtet werden.<br />

Praxisbeispiel aus Nordrhein-Westfalen:<br />

F<strong>am</strong>ilienservice - B.u.K. GmbH (Kin<strong>der</strong>betreuung)<br />

Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> besseren Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie nutzt das MIK NRW den<br />

F<strong>am</strong>ilienservice von B.u.K. Hierzu wurde innerhalb einer lan<strong>des</strong>weiten Rahmenvereinbarung <strong>für</strong><br />

die Ministerien in NRW ein separater Einzelvertrag abgeschlossen. Dieser F<strong>am</strong>ilienservice im<br />

Bereich "Kin<strong>der</strong>betreuung" - kompetente Beratung, Klärung <strong>des</strong> individuellen Betreuungsbedarfs<br />

und Entscheidungshilfen - steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>des</strong> MIK NRW präventiv<br />

o<strong>der</strong> in schon bestehen<strong>der</strong> Betreuungsverantwortung kostenlos zur Verfügung.<br />

Der Wunsch vieler Eltern nach individueller Beratung und Informationen bei <strong>der</strong> Suche nach<br />

geeigneten Betreuungsformen <strong>für</strong> ihre Kin<strong>der</strong> wird erfüllt und erleichtert somit den<br />

Beschäftigten die Rückkehr (z.B. aus <strong>der</strong> Elternzeit) in das Berufsleben, die Teilnahme an<br />

Dienstreisen und Fortbildungen o<strong>der</strong> die Übernahme von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen in<br />

<strong>der</strong> Behörde. Auch kurzfristige Hilfe bei Ausfall von bisherigen Betreuungspersonen ist<br />

gewährleistet.<br />

Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> besseren Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie nutzt das MIK NRW<br />

den F<strong>am</strong>ilienservice von B.u.K. Hierzu wurde innerhalb einer lan<strong>des</strong>weiten<br />

Rahmenvereinbarung <strong>für</strong> die Ministerien in NRW ein separater Einzelvertrag<br />

abgeschlossen. Dieser F<strong>am</strong>ilienservice im Bereich "Kin<strong>der</strong>betreuung" - kompetente<br />

Beratung, Klärung <strong>des</strong> individuellen Betreuungsbedarfs und Entscheidungshilfen -<br />

steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>des</strong> MIK NRW präventiv o<strong>der</strong> in schon<br />

bestehen<strong>der</strong> Betreuungsverantwortung kostenlos zur Verfügung.<br />

Der Wunsch vieler Eltern nach individueller Beratung und Informationen bei <strong>der</strong><br />

Suche nach geeigneten Betreuungsformen <strong>für</strong> ihre Kin<strong>der</strong> wird erfüllt und erleichtert<br />

somit den Beschäftigten die Rückkehr (z.B. aus <strong>der</strong> Elternzeit) in das Berufsleben,<br />

die Teilnahme an Dienstreisen und Fortbildungen o<strong>der</strong> die Übernahme von Urlaubsund<br />

Krankheitsvertretungen in <strong>der</strong> Behörde. Auch kurzfristige Hilfe bei Ausfall von<br />

bisherigen Betreuungspersonen ist gewährleistet.<br />

18


Praxisbeispiel aus NRW:<br />

F<strong>am</strong>ilienservice - B.u.K. plus (Pflege von Angehörigen)<br />

Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> besseren Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie nutzt das MIK NRW den<br />

F<strong>am</strong>ilienservice von B.u.K.plus. Hierzu wurde innerhalb einer lan<strong>des</strong>weiten Rahmenvereinbarung<br />

<strong>für</strong> die Ministerien ein separater Einzelvertrag abgeschlossen. Dieser F<strong>am</strong>ilienservice im Bereich<br />

"Pflege von Angehörigen" steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern <strong>des</strong> MIK NRW präventiv<br />

o<strong>der</strong> in schon bestehen<strong>der</strong> Pflegeverantwortung kostenlos zur Verfügung.<br />

Wir helfen Ihnen, Anfor<strong>der</strong>ungen und Möglichkeiten zu erkennen und notwendige Schritte<br />

einzuleiten (Ist ein Pflegefall eingetreten? Organisation <strong>der</strong> Pflege, Bestimmung <strong>der</strong><br />

Pflegeeinstufung, Suche nach entsprechenden stationären Einrichtungen, Informationen und<br />

Beratung zu Themen wie Vollmacht und Patientenverfügung, Pflegeversicherung,<br />

Wohnungsverän<strong>der</strong>ung, Umgang mit dementen Angehörigen u.a.)<br />

ts berät persönlich und individuell<br />

*tle ää-4 ;<br />

Um die Diskrepanz zwischen Schulferien (in Baden-Württemberg ca. 14 Wochen)<br />

und Urlaubsanspruch <strong>der</strong> Beschäftigten (ca. 30 Tage) abzumil<strong>der</strong>n, bieten bereits<br />

viele Behörden vorwiegend in den Sommerferien Ferienbetreuungsangebote <strong>für</strong><br />

Schulkin<strong>der</strong> an. Diese Angebote könnten auf weitere längere Ferienzeiten<br />

ausgedehnt werden.<br />

Im Falle kurzfristiger Betreuungsengpässe bieten viele Behörden die Möglichkeit an,<br />

die Kin<strong>der</strong> mit ins Büro zu bringen. Zum Teil stehen hier<strong>für</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

kin<strong>der</strong>freundlich eingerichtete Eltern-Kind-Büros o<strong>der</strong> sog. „Spielmobile" (Trolleys mit<br />

19


Spielzeug <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong> verschiedenen Alters) zur Verfügung, die von den Eltern<br />

abgeholt und in das eigene Büro mitgenommen werden können.<br />

Im Betreuungsnotfall kann auch daran gedacht werden, mit Hilfe von „First Aid<br />

Notebooks" die Arbeit <strong>für</strong> kurze Zeit von zu Hause aus zu erledigen, so dass eine<br />

Betreuung von Kin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> pflegebedürftigen Angehörigen möglich ist."<br />

Praxisbeispiel aus NRW:<br />

Kin<strong>der</strong>notfallbetreuung<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Audits "Beruf und F<strong>am</strong>ilie" <strong>der</strong> Hertie-Stiftung ist das MIK NRW seit 2010 als<br />

zertifizierte f<strong>am</strong>ilienfreundliche Behörde eingestuft. In Notfallsituationen, wenn bestehende<br />

Betreuungsoptionen kurzfristig entfallen, bietet das MIK NRW seinen Beschäftigten die Möglichkeit,<br />

(Enkel-)Kin<strong>der</strong> mit ins Büro zu bringen. Hier<strong>für</strong> stellt das MIK NRW zwei mobile Spielecontainer<br />

bereit.<br />

Weiterhin kann die Innenverwaltung als Arbeitgeber durch Serviceleistungen <strong>der</strong><br />

Dienststellen signalisieren, dass sie die (Vereinbarkeits-)Probleme <strong>der</strong><br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrnimmt und sie beim Auffinden von Lösungen<br />

unterstützt. Es bietet sich an, im Intranet o<strong>der</strong> <strong>am</strong> Schwarzen Brett Informationen<br />

zum Thema Betreuung von F<strong>am</strong>ilienangehörigen (Kin<strong>der</strong> und pflegebedürftige<br />

Ältere) anzubieten: So könnten z.B. Anbieter von Betreuungsleistungen aufgelistet<br />

und speziell zum Thema Pflege Informationen zu Ansprechpartnern eingestellt<br />

werden („Wo bekomme ich Hilfe bei rechtlichen o<strong>der</strong> finanziellen Fragen?; „Wer sind<br />

fachkundige Partner bei <strong>der</strong> Unterstützung von Pflegeaufgaben?; Hinweise auf<br />

Vorbereitungskurse <strong>für</strong> private Pflege, Selbsthilfegruppen o<strong>der</strong> auf Wohn- und<br />

Wohnraumberatung usw.).<br />

20


Praxisbeispiel aus Hessen:<br />

Im Mitarbeiterportal <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Hessen sind nützliche Informationen zum Thema<br />

Pflegebedürftigkeit zus<strong>am</strong>mengetragen worden. Zum Einstieg steht eine Broschüre mit dem<br />

Titel „Pflegebedürftig — Was ist zu tun?" zum Download zur Verfügung. Es wird über<br />

entsprechende Verlinkung Hilfe bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>des</strong> passenden Pflegeangebots aufgezeigt,<br />

zum Betreuungsrecht informiert und z.B. auf einen Erlass über die Freistellung <strong>für</strong><br />

Lan<strong>des</strong>bedienstete im Betreuungsfall hingewiesen.<br />

Die Arbeitsgruppe regt an, einen län<strong>der</strong>übergreifenden Maßnahmenkatalog zur<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vereinbarkeit von F<strong>am</strong>ilie/Privatleben und Beruf aufzustellen und als<br />

Empfehlung allen Län<strong>der</strong>n zur Verfügung zu stellen.<br />

3.3.2 Arbeitszeitflexibilität<br />

Neben einem bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Betreuungsangebot sind<br />

f<strong>am</strong>ilienfreundliche Arbeitszeiten <strong>der</strong> entscheidende Faktor <strong>für</strong> größere<br />

Zeitsouveränität und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie.<br />

Dementsprechend wurden die Arbeitszeiten in den Innenverwaltung von Bund und<br />

Län<strong>der</strong>n in den letzten Jahren erheblich flexibilisiert: Mittlerweile gilt fast überall die<br />

gleitende Arbeitszeit, die eine flexible Gestaltung <strong>des</strong> Arbeitstages und <strong>der</strong><br />

Arbeitswoche ermöglicht. Darüber hinaus werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

mit Betreuungspflichten auf Antrag vielfach über die gleitende Arbeitszeit hinaus<br />

individuelle, den jeweiligen F<strong>am</strong>ilienverhältnissen angepasste Arbeitszeiten<br />

eingeräumt. Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen zum Thema<br />

Pflegezeiten besteht sowohl <strong>für</strong> im öffentlichen Dienst Beschäftigte als auch <strong>für</strong><br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>te die Möglichkeit, eine mehrmonatige Pflegezeit in Anspruch<br />

zu nehmen und bei Akutereignissen zur Sicherstellung <strong>der</strong> Pflege einer o<strong>der</strong> eines<br />

nahen Angehörigen <strong>für</strong> kurze Zeit dem Dienst fern zu bleiben.<br />

Auch die Möglichkeit, einer Tätigkeit in Teilzeit nachzugehen ist <strong>für</strong> viele<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine grundlegende Voraussetzung zur besseren<br />

Vereinbarkeit von Beruf und F<strong>am</strong>ilie. Auch auf diesem Gebiet ist die Innenverwaltung<br />

von Bund und Län<strong>der</strong>n bemüht, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter<br />

21


Berücksichtigung <strong>der</strong> dienstlichen Belange nahezu je<strong>des</strong> auf die individuellen<br />

Bedürfnisse angepasstes Teilzeitmodell zu ermöglichen. Wichtig ist in diesem<br />

Zus<strong>am</strong>menhang die Möglichkeit, auch außerhalb <strong>der</strong> Elternzeit in unterhälftiger<br />

Teilzeit arbeiten zu können und Vorgesetzte kontinuierlich <strong>für</strong> die Belange von<br />

Teilzeitkräften zu sensibilisieren, d<strong>am</strong>it auch letzteren faire Aufstiegschancen<br />

eingeräumt werden.<br />

Darüber hinaus wird künftig eine Flexibilisierung <strong>der</strong> ges<strong>am</strong>ten Lebensarbeitszeit<br />

durch die Einführung von Langzeitkonten zu prüfen sein.<br />

Nicht nur die Flexibilität <strong>der</strong> Arbeitszeit, auch die Flexibilität <strong>des</strong> Arbeitsortes spielt<br />

eine nicht zu unterschätzende Rolle. So bieten viele Dienststellen die sog. Telearbeit<br />

an, bei <strong>der</strong> die Arbeit <strong>am</strong> vom Dienstherrn gestellten und mit <strong>der</strong> Dienststelle<br />

verbundenen PC-Arbeitsplatz verrichtet wird. Darüber hinaus wird in einigen<br />

Dienststellen die Möglichkeit angeboten, zu Hause zu arbeiten<br />

22


3.3.3 Gesundheitsmanagement<br />

Gesundheitsmanagement ist die bewusste Steuerung und Integration behördlicher<br />

Prozesse zur Erhaltung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheit und <strong>des</strong> Wohlbefindens <strong>der</strong><br />

Beschäftigten in ihrer Arbeitsumwelt. Es umfasst neben den klassischen<br />

Themenfel<strong>der</strong>n Arbeitsschutz, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung von<br />

Beschäftigten nach längeren Erkrankungen auch Organisationsentwicklung und<br />

Personalmanagement, insbeson<strong>der</strong>e Personalentwicklung sowie<br />

Führungskräfteauswahl und -fortbildung.<br />

Es ist ein präventiver Ansatz: Krankheiten sollen vermieden werden — Gesundheit<br />

soll geför<strong>der</strong>t werden, um die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Beschäftigten zu steigern.<br />

Im Wesentlichen werden zwei Ziele verfolgt:<br />

■ Die Arbeitsbedingungen werden durch die aktive Mitwirkung <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

verbessert.<br />

■ Das individuelle Gesundheitsverhalten und die Fähigkeiten zur Bewältigung<br />

von Anfor<strong>der</strong>ungen werden geför<strong>der</strong>t.<br />

Die langjährigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es Erfolgsfaktoren <strong>für</strong> ein<br />

nachhaltiges Gesundheitsmanagement gibt. Ein rechtlicher Rahmen in Form einer<br />

Vereinbarung zwischen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung und den Spitzenorganisationen <strong>der</strong><br />

Gewerkschaften wie es sie beispielsweise in Nie<strong>der</strong>sachsen gibt (§ 81<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Personalvertretungsgesetz) und ein verbindliches lan<strong>des</strong>weites<br />

Konzept bilden eine gute Grundlage <strong>für</strong> die Dienststellen Gesundheitsmanagement<br />

einzuführen. Ebenso hilft eine zentrale Steuerung und Koordinierung bei <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>des</strong> Gesundheitsmanagements in den Dienststellen <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>verwaltung, z. B. in Form einer lan<strong>des</strong>weiten Steuerungsgruppe. Diese plant<br />

und begleitet den gezielten Ausbau <strong>des</strong> Gesundheitsmanagements in den<br />

Dienststellen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltung. Sie wirkt bei <strong>der</strong> Entwicklung von Instrumenten<br />

mit und sichert die Qualität. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Steuerungsgruppe sind Promotoren<br />

und Multiplikatoren <strong>des</strong> Gesundheitsmanagements.<br />

23


In Nie<strong>der</strong>sachsen hat sich die Einrichtung <strong>des</strong> Beratungsservices<br />

Gesundheitsmanagement bewährt. Er berät und informiert die Dienststellen beim<br />

Einstieg in das Gesundheitsmanagement und evaluiert Projekte. Der fachlich<br />

kompetente und neutrale Beratungsservice besteht aus einer Mitarbeiterin <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>vereinigung <strong>für</strong> Gesundheit und Akademie <strong>für</strong> Sozialmedizin Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

e.V. (LVG). Die Mitarbeiterin <strong>des</strong> Beratungsservices baut Netzwerke zwischen den<br />

beteiligten Dienststellen auf und pflegt sie. Sie führt Qualifizierungsmaßnahmen<br />

durch und kooperiert mit lan<strong>des</strong>internen Trainerinnen und Trainern.<br />

Auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Dienststellen sollten die Dienststellenleitung und die<br />

Interessenvertretungen das Thema zus<strong>am</strong>men vorantreiben. Optimale<br />

Voraussetzungen liegen vor, wenn die Führungskräfte den Prozess aktiv<br />

unterstützen. Die Betroffenen müssen zu Beteiligten werden, die als Expertinnen und<br />

Experten in eigener Sache Belastungen analysieren und Maßnahmen erarbeiten, die<br />

die Arbeitsbedingungen verbessern. Die Ergebnisse <strong>des</strong> Prozesses müssen in <strong>der</strong><br />

Dienststelle offen und ehrlich kommuniziert werden. Eine externe Mo<strong>der</strong>ation und<br />

Prozessbegleitung kann <strong>für</strong> den Prozess hilfreich sein.<br />

24


3.3.4 Berufs- und Aufgabenvielfalt<br />

Die Wahrnehmung <strong>der</strong> Berufswelt <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes in <strong>der</strong> Gesellschaft ist<br />

<strong>am</strong>bivalent bis prekär. D<strong>am</strong>it korrespondiert eine unterdurchschnittliche Wertschätzung,<br />

von Berufsfel<strong>der</strong>n wie Polizei und Feuerwehr mal abgesehen. Der Befund<br />

ist auch nicht neu; eine Trendumkehr ist <strong>des</strong>halb umso schwieriger.<br />

Wie können wir auf solche Gegebenheiten reagieren? Nach Auffassung <strong>der</strong> AG ZuP<br />

müssen wir uns informativer präsentieren. Nur so können wir die Qualität <strong>der</strong><br />

Ausbildung und <strong>der</strong> Arbeit im Öffentlichen Dienst offensiver herausstellen.<br />

Wir müssen verstärkt die neuen Medien nutzen, uns im Internet besser und<br />

zielgruppenorientierter aufstellen, wir müssen uns wohl auch den weiteren Web 2.0-<br />

An-wendungen annähern, wir müssen uns verstärkt auf Ausbildungsmessen<br />

engagieren und wir müssen weitere Maßnahmen starten, wie z.B. eine<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit mit ausgewählten Schulen als Pilotprojekt. Frühe Bindung <strong>der</strong><br />

Besten praktizieren schon heute Unternehmen <strong>der</strong> Privatwirtschaft.<br />

In <strong>der</strong> Sache haben wir gewichtige positive Argumente <strong>für</strong> eine Tätigkeit im<br />

Öffentlichen Dienst in die Waagschale zu werfen:<br />

- Aufgabenvielfalt<br />

- Arbeitsplatzrotation<br />

- Gemeinwohlorientierung<br />

- regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten<br />

- Aufstiegsmöglichkeiten<br />

- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben<br />

- Flexibilität <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />

- und last but not least Arbeitsplatzsicherheit<br />

25


Aus Gründen <strong>der</strong> Teilhabe und Akzeptanz sollte <strong>der</strong> öffentliche Dienst auch den<br />

Anteil <strong>der</strong> Menschen mit Migrationshintergrund wi<strong>der</strong>spiegeln. Sowohl bei den<br />

Beschäftigten in allen Dienststellen als auch bei den Bewerbungen um eine Stelle<br />

o<strong>der</strong> eine Ausbildung <strong>für</strong> den Öffentlichen Dienst entspricht dieser Personenkreis<br />

<strong>der</strong>zeit nicht dem Anteil <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbevölkerung.<br />

Menschen mit Migrationshintergrund aller Altersgruppen sind ein wichtiges Potenzial<br />

an qualifizierten o<strong>der</strong> qualifizierbaren Fachkräften. Darüber hinaus kann ein höherer<br />

Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund den kompetenten Umgang mit<br />

kultureller Vielfalt in den Behörden und die Identifikation <strong>der</strong> Zugewan<strong>der</strong>ten mit<br />

staatlichen Stellen mittelbar erhöhen.<br />

Praxisbeispiel aus Berlin:<br />

Kooperation Schule —Verwaltung/Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> K<strong>am</strong>pagne „Berlin braucht dich!" zur Gewinnung von Menschen mit<br />

Migrationshintergrund als Nachwuchskräfte <strong>für</strong> die öffentliche Verwaltung wurde das Konzept <strong>der</strong><br />

Betriebsbegegnungen entwickelt. Das Ziel ist, insbeson<strong>der</strong>e bei Schülerinnen und Schüler mit<br />

Migrationshintergrund, das Interesse <strong>für</strong> eine duale Berufsausbildung im öffentlichen Dienst durch<br />

attraktive Betriebsbegegnungen in <strong>der</strong> Berliner Verwaltung o<strong>der</strong> in Lan<strong>des</strong>betrieben zu wecken.<br />

Die Betriebsbegegnungen sind in vierstufig aufgebaut:<br />

1. Stufe: Betrieblicher Erstkontakt ( drei Stunden in <strong>der</strong> 7. Klasse)<br />

2. Stufe: Schnupperpraktikum (eine Woche in <strong>der</strong> 8. Klasse)<br />

3. Stufe: Betriebspraktikum (drei Wochen in <strong>der</strong> 9./10. Klasse)<br />

4. Stufe: Bewerbertag (10. Klasse)<br />

Getragen werden diese Betriebsbegegnungen von einem Konsortium aus über 40<br />

Ausbildungsbehörden und -betrieben <strong>des</strong> öffentlichen Dienstes in Berlin mit zwölf Berufsfel<strong>der</strong>n und<br />

über 30 allgemein- und berufsbildenden Schulen. Die Koordination obliegt einem Koordinierungsgremium<br />

aus Vertretungen <strong>der</strong> Konsortialpartner. Derzeit wird die Umsetzung erprobt.<br />

26


Offentlicher<br />

Diens<br />

Landmunter.<br />

nehmen<br />

3.3.5 Personalentwicklung<br />

Personal ist <strong>der</strong> Schlüsselfaktor <strong>für</strong> die erfolgreiche Umsetzung von Verän<strong>der</strong>ungsund<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungsprozessen in unserer Verwaltung. Das bedingt Konzepte zur<br />

Personalentwicklung. Personalentwicklung umfasst alle systematisch gestalteten<br />

Prozesse, die es ermöglichen, das Leistungs- und Lernpotenzial von Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern zu erkennen, zu erhalten und in Abstimmung mit dem Verwaltungsbedarf<br />

verwendungs- und entwicklungsbezogen zu för<strong>der</strong>n.<br />

Personalentwicklung ist ein andauern<strong>der</strong> Prozess, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Arbeitsaufnahme<br />

beginnt und mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst- o<strong>der</strong><br />

Beschäftigungsverhältnis endet, d.h. das ges<strong>am</strong>te Berufsleben lang andauert.<br />

Personalentwicklung ist jedoch nicht gleichzusetzten mit individueller<br />

Karriereplanung, son<strong>der</strong>n beschreibt mögliche Karrierepfade und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

27


Voraussetzungen und Kompetenzen mit dem Ziel: "Der richtige Mann/die richtige<br />

Frau zur richtigen Zeit <strong>am</strong> richtigen Arbeitsplatz".<br />

Systematische Personalentwicklung will die Interessen <strong>der</strong> Verwaltung mit den<br />

Interessen <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich in Einklang bringen. Ein<br />

Personalentwicklungskonzept umfasst diverse Bausteine und Instrumente wie z.B.:<br />

- Anfor<strong>der</strong>ungsprofile<br />

- Fortbildung<br />

- Arbeitsplatzrotation<br />

- Aufstiegsqualifizierung<br />

- Führungsfeedback<br />

- Grundsätze <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit und Führung<br />

- Zielvereinbarungen.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsprofile bilden die Grundlage jeglicher Personalentwicklung; prägend<br />

sind Schlüsselkompetenzen wie<br />

- Fachkompetenz<br />

- Personalführungskompetenz<br />

- Kooperationskompetenz<br />

- Kommunikationskompetenz<br />

- Verän<strong>der</strong>ungskompetenz<br />

- Wertevermittlung<br />

- Kundenorientierung<br />

- Strategische Kompetenz<br />

- Interkulturelle Kompetenz.<br />

Über diese sollten grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen;<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Gewichtung und Ausprägung gilt es dann zu differenzieren <strong>für</strong> die<br />

Wahrnehmung unterschiedlicher Funktionen/Stellen.<br />

28


Mit dem Abgleich <strong>des</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsprofils eines vorhandenen o<strong>der</strong> neu<br />

geschaffenen Arbeitsplatzes und dem individuellen Profil einer Person wird<br />

erkennbar, in welchen Bereichen eine Weiterqualifizierung <strong>der</strong> Mitarbeiterin bzw. <strong>des</strong><br />

Mitarbeiters erfor<strong>der</strong>lich und sinnvoll erscheint.<br />

Entscheidend <strong>für</strong> eine erfolgreiche Personalentwicklung ist ein kontinuierlicher<br />

Kommunikationsprozess innerhalb <strong>der</strong> Organisation. Die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter erfahren somit Personalentwicklung als grundlegenden Baustein einer<br />

wertschätzenden Arbeitskultur. Die sich daraus ergebenden Impulse setzen eine<br />

erhöhte Selbstmotivation und Verän<strong>der</strong>ungsbereitschaft frei. Dadurch freiwerdende<br />

und gewonnene Ressourcen und Potenziale stellen gerade mit Blick auf die<br />

demografischen Verän<strong>der</strong>ungen im öffentlichen Dienst einen nicht zu<br />

unterschätzenden Gewinn dar.<br />

Praxisbeispiel aus Nordrhein-Westfalen:<br />

Gesundheitscoaching - ein Instrument <strong>der</strong> Personalentwicklung.<br />

Ein 2008/2009 gestartetes Pilotprojekt "gesund leben - gesund arbeiten. Aktive Gesundheitsför<strong>der</strong>ung im<br />

IM NRW" konnte zwischenzeitlich zu einem Coaching-Angebot <strong>für</strong> alle Beschäftigten <strong>des</strong> Ministeriums<br />

ausgebaut werden. Das Angebot bietet die Möglichkeit, die persönliche Gesundheitskompetenz zu<br />

verbessern und erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren, um somit langfristig nicht nur die eigene<br />

Leistungs-fähigkeit zu erhalten o<strong>der</strong> zu stärken, son<strong>der</strong>n auch positiv auf die persönliche<br />

Arbeitszufriedenheit Einfluss zu nehmen.<br />

Zwei externe professionelle Begleiter suchen interessierte Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen auf In<br />

durchschnittlich 5 individuell terminierten, ca. 45 minütigen <strong>Sitzung</strong>en erarbeiten sie, unter Anwendung<br />

motivationsför<strong>der</strong>n<strong>der</strong> Interviewtechniken, mit den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen<br />

persönlichen Gesundheitsplan. Aspekte wie z.B. Arbeitsergonomie, Zeit-und Stressmanagement,<br />

Bewegung und Ernährung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben etc. werden gemeins<strong>am</strong> mit dem<br />

Coach behandelt. Die Probleme bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> selbst festgelegten Handlungsschritte können mit<br />

dem Coach erörtert werden, um in <strong>der</strong> Folge das eigene Verhalten zu reflektieren.<br />

29


3.3.6 Karriereentwicklung<br />

Karriereentwicklung im hier verstandenen Sinne bedeutet das Erreichen höherer<br />

Qualifikationsebenen gerade auch als Resultat von Personalentwicklung. D<strong>am</strong>it mag<br />

dann eine Statusverän<strong>der</strong>ung einhergehen. Dies ist aber nicht zwingend; es kann<br />

auch "nur" die Übertragung eines anspruchsvolleren Aufgabengebietes sein.<br />

Karriereentwicklung im öffentlichen Dienst beginnt in vielen Segmenten mit<br />

verwaltungsinterner Ausbildung. Zu denken ist an die Polizei, den mittleren und<br />

gehobenen Dienst in Bund, Län<strong>der</strong>n und Kommunen und diverse Referendariate <strong>für</strong><br />

den höheren Dienst sowie die Ausbildung von Tarifbeschäftigten als<br />

Verwaltungsfachwirte und Verwaltungsfachangestellte. Hier gehen wir in traditioneller<br />

Weise einen guten Weg, den die Privatwirtschaft mit sog. Firmenakademien o<strong>der</strong><br />

ähnlichen internen Bildungseinrichtungen erst später entdeckt hat. Es wird d<strong>am</strong>it<br />

passgenau <strong>für</strong> unsere Belange qualifiziert und wir brauchen keine zeitintensiven<br />

Einarbeitungsphasen, weil die Absolventen in hohem Maße berufsfertig aber auch<br />

berufsfähig sind zur Einarbeitung in neue Aufgabenstellungen. Sie verfügen auch<br />

über das, was neu-deutsch corporate identity genannt wird. Im Übrigen sollten wir<br />

beim anstehenden Wettbewerb um junge Menschen nicht unterschätzen, welche<br />

Attraktivität wir mit diesen anspruchsvollen und obendrein regelmäßig noch<br />

bezahlten Ausbildungsangeboten entfalten.<br />

Neben <strong>der</strong> klassischen Karriereperspektive in Form einer Beför<strong>der</strong>ung ermöglicht <strong>der</strong><br />

sog. Aufstieg - sei es vom mittleren in den gehobenen Dienst bzw. vom gehobenen in<br />

den höheren Dienst - eine berufliche Entwicklung über die jeweilige Laufbahngruppe<br />

hinaus. Das gilt schon jetzt und wird im Rahmen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Dienstrechtes<br />

weiterentwickelt.<br />

Über die bestehenden Instrumente hinaus ist es künftig denkbar, nachträglich<br />

erworbene Qualifikationen noch stärker zu berücksichtigen. Durch die in vielen<br />

Bologna-Studiengängen konsekutiv ausgestalteten Studienstrukturen hat in manchen<br />

Bereichen eine Annäherung <strong>der</strong> erworbenen Qualifikationen <strong>für</strong> die klassischen<br />

Ebenen <strong>des</strong> gehobenen und höheren Dienstes stattgefunden. Auch dies kann die<br />

Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen erleichtern..<br />

30


Innerhalb zus<strong>am</strong>mengefasster Laufbahnen könnten berufliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten künftig auch im Wege eines berufsbegleitenden<br />

Masterstudiums o<strong>der</strong> diesem gleichwertig durch einen Kanon von festgelegten<br />

Fortbildungs- und Praxismodulen eröffnet werden. Diese modulare Qualifizierung, die<br />

eine grundständige Qualifizierung via Ausbildung und erworbener Berufserfahrung<br />

ergänzt, sollte Maßstab <strong>für</strong> die Entwicklung <strong>der</strong> Karriere sein. Dabei sollte es aus<br />

Gründen <strong>der</strong> Messbarkeit, Vergleichbarkeit und d<strong>am</strong>it <strong>der</strong> verfassungsrechtlich<br />

gebotenen Chancengleichheit kein Tabu sein, bei einzelnen Modulen das Bestehen<br />

einer Prüfung zu for<strong>der</strong>n.<br />

Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen die Ansätze und Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong><br />

lebenslangen Lernens sowie die Tendenzen, erworbene Berufserfahrungen als<br />

Äquivalenzen zu theoretisch erworbenem Wissen förmlich anzuerkennen.<br />

Praxisbeispiel aus Bayern:<br />

Einführung einer modularen Qualifizierung mit Abschluss<br />

Bayern hat mit <strong>der</strong> 2011 erfolgten Dienstrechtsreform eine beson<strong>der</strong>e Möglichkeit <strong>der</strong> beruflichen<br />

Weiterqualifizierung geschaffen. Die sogenannte modulare Qualifizierung bereitet unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Vor- und Ausbildung sowie <strong>der</strong> vorhandenen Berufserfahrung zeitlich und<br />

inhaltlich gezielt auf die steigenden Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> nächsthöheren Qualifikationsebene vor.<br />

Gegenüber dem bisherigen Verwendungsaufstiegsverfahren baut sie ganz bewusst auf <strong>der</strong><br />

vorhandenen Berufserfahrung auf. in den zu durchlaufenden Modulen werden sowohl fachlichtheoretische<br />

inhalte als auch die erfor<strong>der</strong>lichen weichen Kompetenzen zu Kommunikation und<br />

Führung vermittelt. Die fachlich-theoretischen Module schließen mit einer Prüfung ab, bei den<br />

übrigen Modulen wird die erfolgreiche Teilnahme bestätigt. Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme an <strong>der</strong><br />

modularen Qualifizierung ist dabei unter an<strong>der</strong>em ein entsprechen<strong>der</strong> Eignungsvermerk in <strong>der</strong><br />

dienstlichen Beurteilung.<br />

Die modulare Qualifizierung folgt konsequent dem Ansatz <strong>des</strong> „lebenslangen Lernens". Den<br />

Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten wird — soweit die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind —<br />

durch eine erfolgreiche Teilnahme <strong>der</strong> Weg zu höheren Ämtern eröffnet. Aufwand und Nutzen stehen<br />

<strong>für</strong> die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in direkt erkennbarem Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Konsequenz,<br />

dass ein hohes Maß an Motivation zur Teilnahme besteht. Durch die Vergabe <strong>des</strong> Eignungsvermerks<br />

im Rahmen <strong>der</strong> dienstlichen Beurteilung sind die Führungskräfte als Vorgesetzte in <strong>der</strong> Lage, die<br />

Entwicklung geeigneter Be<strong>am</strong>tinnen und Be<strong>am</strong>ten auf lange Sicht zu steuern.<br />

31


3.3.7 Organisations- und Führungskultur<br />

Jede Organisation ist gekennzeichnet durch bestimmte Regeln, Verhaltensmuster,<br />

offene und stillschweigende Übereinkünfte, Werte, Haltungen und Usancen. Die<br />

Summe <strong>des</strong>sen wird hinlänglich unter dem Begriff "Organisationskultur"<br />

zus<strong>am</strong>mengefasst. Diese entsteht und verän<strong>der</strong>t sich (permanent) durch die<br />

Interaktion <strong>der</strong> Mitwirkenden innerhalb einer Organisation, wird aber auch beeinflusst<br />

durch äußere Rahmenbedingungen (u.a. wirtschaftliche und soziale Par<strong>am</strong>eter,<br />

Erwartungen, Anfor<strong>der</strong>ungen, politische Verän<strong>der</strong>ungen).<br />

Gestaltbarkeit und Einflussnahme auf eine spezifische Organisationskultur sind<br />

wegen <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> wirkenden Faktoren schwierig und in <strong>der</strong> Zeit-Ziel-<br />

Dimension nicht exakt festzulegen. Das klassische Beispiel - <strong>des</strong> Versuchs - von<br />

Verän<strong>der</strong>ungsimpulsen ist die Festlegung sog. Leitbil<strong>der</strong>. Beispielhaft sei hier das<br />

Leitbild <strong>des</strong> Innenministeriums <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen benannt.<br />

32


Bfr IllEr<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung IM<br />

Unser Leitbild<br />

Vorwort<br />

Wir, die Angehörigen <strong>des</strong> Innenministeriums Nordrhein-Westfalen,<br />

haben dieses Leitbild erarbeitet. Es liegt d<strong>am</strong>it ein Orientierungsrahmen<br />

vor; den wir auf allen Ebenen als verbindlich betrachten.<br />

Als Innenministerium sind wir mitverantwortlich vor allem <strong>für</strong><br />

die vielfältige innere Verwaltung, die Polizei und die kommunale Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen.<br />

Wirarbeiten im Rahmen <strong>des</strong> geltenden Rechts. Wir berücksichtigen die politischen Leitlinien<br />

und gesellschaftlichen Entwicklungen.<br />

Wir sind gegenüber den sich ständig wandelnden Anfor<strong>der</strong>ungen an Staat und Verwaltung aufgeschlossen.<br />

Wie wir handeln<br />

• Wir sind ein öffentlicher Dienstleister im Interesse <strong>des</strong> Gemeinwohls und <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger.<br />

• Wir treten ein <strong>für</strong> den Ausgleich wi<strong>der</strong>streiten<strong>der</strong> Interessen und beziehen Position, wo es erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

• Wir schöpfen die Möglichkelten partnerschaftlicher Zus<strong>am</strong>menarbeit aus.<br />

• Wir för<strong>der</strong>n die Aizeptanz unseres Handelns insbeson<strong>der</strong>e durch nachvollziehbare Begründungen.<br />

• Wir gehen mit den uns anvertrauten Befugnissen und Ressourcen verantwortungsvoll und wirtschaftlich um.<br />

• Wir tragen zu einem positiven Bild unserer Behörde in <strong>der</strong> Öffentlichkeit bei.<br />

• Wir sprechen nach außen mit einer Stimme. Meinungsverschiedenheiten klären wir intern,<br />

Wie wir miteinan<strong>der</strong> umgehen<br />

• Wir tragen zu einem guten Betriebsklima bei. Wir verhalten uns kollegial, Informieren uns zeitgerecht und<br />

umfassend. Wir sind loyal und erwarten Loyalität. Wir unterstützen und beraten uns hierarchie- und abteilungsübergreifend<br />

bei <strong>der</strong> Erreichungaller Ziele. Gegenseitige Wertschätzung ist <strong>für</strong> uns selbstverständlich.<br />

• Wir achten auf Chancengleichheit und treten jeglicher Art <strong>der</strong> Diskriminierung konsequent entgegen.<br />

• Persönliche Belange, die Arbeitszufriedenheit, die Fortbildung sowie die Vereinbarung von Zielen sind<br />

Gegenstand regelmaßiger Gespräche,<br />

• Wir erkennen Leistung an. Arbeitsergebnisse werden gerecht und transparent bewertet.<br />

• Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit sind aufallen Ebenen gefor<strong>der</strong>t.<br />

Wir erweitern kontinuierlich unsere Qualifikation.<br />

• Wir för<strong>der</strong>n Zus<strong>am</strong>menarbeit und Te<strong>am</strong>geist über alle Hierarchieebenen hinweg und arbeiten auch in Arbeitsund<br />

Projektgruppen zus<strong>am</strong>men. Wir stehen neuen Arbeitsformen und -techniken aufgeschlossen gegenüber.<br />

• Konfliktelösen wir konstruktiv und sachlich; wir suchen Lösungen, nicht Schuldige.<br />

• Personalentscheidungen werden transparent auf <strong>der</strong> Grundlage eines Personalentwicklungskonzeptes getroffen.<br />

Schlusswort<br />

Wir verwirklichen und entwickeln das Leitbild in unserer Arbeit und im Umgang<br />

miteinan<strong>der</strong>. Fs wird durch Maßnahmen begleitet, die seine Wirkung unterstützen.<br />

33


Die anspruchsvolle Auflistung macht deutlich, dass das Ges<strong>am</strong>tgebilde<br />

Organisationskultur ständig Spannungen und Ambivalenzen ausgesetzt ist, die im<br />

Kern um die Einflussnahme auf Werte und Haltungen ringen. Daraus gehen dann<br />

prozesshaft "starke" und "schwache" Kulturen hervor.<br />

Neben einem Leitbild als Einflussgröße gibt es vielfältige "push- und pull"-Faktoren<br />

wie z.B. (gutes und schlechtes) Vorbildverhalten, (neue) Regelwerke, Fortbildungen,<br />

ausscheidende und neu hinzukommende Personen und last but not least die mit<br />

einer Organisationskultur symbiotisch verbundene Führungskultur. Dies hat u.a. zur<br />

Folge, dass eine verantwortungsbewusste Führungskraft die Stärken und<br />

Schwächen einer spezifischen Organisationskultur wahrnehmen und auch daran<br />

eigenes Führungsverhalten ausrichten muss.<br />

Auch die Darstellungen zum Aktionsfeld "Führen' füllen Bibliotheken. Deshalb soll an<br />

dieser Stelle auf grundlegend - abstrakte Ausführungen zugunsten eines praktischen<br />

Führungskanons verzichtet werden.<br />

Der nachstehende "Globus Führung" beschreibt anhand konkreter Maßstäbe und<br />

Handlungserfor<strong>der</strong>nisse gutes Führungsverhalten. D<strong>am</strong>it wird eine optimale<br />

Zielerreichung in <strong>der</strong> Sache und in <strong>der</strong> persönlichen Entwicklung maßgeblich<br />

unterstützt.<br />

34


Mitarbeiter/innen<br />

Globus Führung<br />

Führungskräfte<br />

ebildung<br />

struktuflert<br />

Ve1rauengemnik<br />

mzeta<br />

ge Leine"<br />

etiurio<br />

wol at.to<br />

Optimale Zielerreichung<br />

in <strong>der</strong> Sache und in <strong>der</strong> persönlichen<br />

Entwicklung


3.3.8 Wissensmanagement<br />

Ein vorausschauen<strong>des</strong> Management zur Beför<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Wissenstranfers<br />

kennzeichnet ebenfalls eine gute Verwaltungskultur. Dieses Instrument hat eine<br />

Brückenfunktion zu erfüllen. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e in dem klassischen Fall, dass<br />

einer an<strong>der</strong>en Person eine bestehende Aufgabe übertragen wird. Das ist <strong>der</strong><br />

Gestaltungsraum im Verhältnis <strong>des</strong> bisher Zuständigen zur neuen Person. Die<br />

regelmäßigen Anwendungsfälle sind Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel durch<br />

Rotation o<strong>der</strong> Ausscheiden aus dem Dienst. Letztere Fallvariante hat wegen <strong>der</strong><br />

bekannten Altersstrukturen zunehmende Bedeutung.<br />

Neben den vorrangig erfor<strong>der</strong>lichen persönlichen Lernerfor<strong>der</strong>nissen <strong>des</strong> neuen<br />

Arbeitsplatzinhabers kommt <strong>der</strong> Gestaltung <strong>des</strong> Wissenstransfers eine wichtige<br />

unterstützende Funktion zu. Dies wird oftmals sträflich vernachlässigt und tendiert<br />

manchmal gegen Null ("Kaltes Wasser"), wie je<strong>der</strong> es schon beobachtet o<strong>der</strong> gar<br />

selbst erlitten haben wird.<br />

Der Instrumentenkasten <strong>für</strong> den Wissenstransfer ist vielfältig. Es sollen hier<br />

beispielhaft einige Vorgehensweisen dargestellt werden, die natürlich auch<br />

kombinierbar sind bzw. es sein sollten.<br />

Dokumentationen<br />

Der Arbeitsplatzinhaber legt - insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Zeitspanne vor einem absehbaren<br />

Arbeitsplatzwechsel - Dokumente/"Handakten" an, die grundlegend sind <strong>für</strong> die<br />

Arbeit in <strong>der</strong> spezifischen Aufgabe. Zu denken ist insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Gestalt von<br />

Similes an Standardschreiben, Bescheide, Vorlagen, Ablaufschemata, Tabellen,<br />

Statistiken, aber auch Listen von Ansprechpartnern und "hilfreichen Personen".<br />

Dies sollte ein Fundus sein, <strong>der</strong> sich dem neuen Arbeitsplatzinhaber ohne weitere<br />

Hilfestellung erschließt und somit quasi lexikalische Nachschlagfunktion hat.<br />

36


Vorbereitende Fortbildungskurse<br />

Zur Erlangung notwendiger Fachkenntnisse wird es künftigen Arbeitsplatzinhabern<br />

ermöglicht, schon in <strong>der</strong> noch ausgeübten Funktion vorbereitende Fortbildung zu<br />

betreiben. Dabei ist eine beratende Unterstützung wichtig, d<strong>am</strong>it nicht falsche<br />

Schwerpunkte gesetzt werden.<br />

Modell "Senior-Berater"<br />

Wie <strong>der</strong> Begriff schon vermuten lässt, unterstützen hier die "Alten" die "Jungen".<br />

Gerade bei Kolleginnen und Kollegen, die in den Ruhestand gegangen sind, erfährt<br />

man regelmäßig sehr positive Resonanz, in gewissem Umfange noch <strong>für</strong> den<br />

Nachfolger mit gutem Rat zur Verfügung zu stehen. Dies kann in vielfältigen Formen<br />

geschehen; regelmäßige persönliche Treffen, Telefonkontakte, email-Austausch etc.<br />

Der Charme dieses Instruments liegt vor allem darin, dass über objektive<br />

Informationen (s. Dokumentationen) hinaus auch Einschätzungen, Bewertungen und<br />

somit analytische Sichtweisen vermittelt werden können. Es handelt sich um eine<br />

spezifische Mentorenfunktion. Diese muss jedoch ihre inhaltlichen und zeitlichen<br />

Begrenzungen haben, d<strong>am</strong>it <strong>der</strong> "Alte" nicht versteckt weiterhin <strong>der</strong> Akteur ist.<br />

Begleitende Einarbeitungsphase<br />

Dies ist die klassische Brücke, die aber in Zeiten von Stellen- und Ressourcenabbau<br />

nur noch selten errichtet wird.<br />

idealtypisch ist es, wenn dem künftigen Aufgabeninhaber ermöglicht wird, dem bald<br />

ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen schon einige Zeit "über die Schulter zu<br />

schauen" o<strong>der</strong> punktuell bei bestimmten Terminen o<strong>der</strong> Besprechungen quasi<br />

hospitierend dabei zu sein. Dabei wird <strong>der</strong> Arbeitsplatz - jedenfalls ausschnittsweise -<br />

authentisch vermittelt.<br />

Last but not least muss betont werden, dass je<strong>des</strong> Wissenstransfersystem die<br />

gebotenen Selbstlernphasen <strong>des</strong> bzw. <strong>der</strong> Neuen nur unterstützen, nicht aber<br />

ersetzen kann.<br />

37


Praxisbeispiel aus Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Wissensmanagement in Mecklenburg-Vorpommern<br />

Eine immer stärker werdende Vernetzung <strong>der</strong> Informationen zwingt auch die Verwaltungen aller<br />

Ebenen, Informationen und Wissen zu strukturieren, eine hohe Verfügbarkeit zu sichern und da<strong>für</strong><br />

zu sorgen, dass die Quelle <strong>der</strong> Informationen und <strong>der</strong>en Verlässlichkeit und Aktualität dem Nutzer<br />

je<strong>der</strong>zeit bekannt ist. Es stellt sich auch die Aufgabe, erworbenes Wissen in den Köpfen <strong>der</strong><br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - etwa beim Ausscheiden von Mitarbeitern — weiterhin in <strong>der</strong><br />

Organisation verfügbar zu halten. Das Projekt „Wissensmanagement in M-V" im Rahmen <strong>der</strong><br />

gemeins<strong>am</strong>en E-Government-Initiative Land/kommunale Lan<strong>des</strong>verbände, das im September<br />

2012 startet und bis Mitte 2014 angelegt ist, soll zu den vorgenannten Ansätzen die Grundlagen<br />

liefern. Das Projekt soll Rahmenbedingungen <strong>für</strong> das Wissensmanagement identifizieren und<br />

Konzepte sowie einen Handlungsleitfaden zur Einführung eines effektiven und nachhaltigen<br />

Wissensmanagements in den Verwaltungen aller Ebenen im Land M-V entwickeln.<br />

4. Schlussfolgerungen <strong>für</strong> eine demografiesichere Personalpolitik<br />

Die demografische Entwicklung erfor<strong>der</strong>t zahlreiche Anstrengungen im Ringen um<br />

gutes Personal <strong>für</strong> die Zukunft, sowohl bei <strong>der</strong> Personalrekrutierung als auch<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Bestandspflege.<br />

Im Wettbewerb mit dem privaten Sektor muss <strong>der</strong> öffentliche Dienst stärker<br />

immaterielle Anreize betonen.<br />

Also können "nur" gute Arbeitsbedingungen im weitesten Sinne in den Wettbewerb<br />

eintragen werden und wir müssen auf intrinsische Motivation setzen.<br />

Die einzelnen Bausteine sind in diesem Bericht aus beispielhafter Län<strong>der</strong>sicht<br />

dargestellt worden (siehe insbeson<strong>der</strong>e Glie<strong>der</strong>ungspunkt 3.3 )<br />

Die Summe all dieser Komponenten prägt eine gute Verwaltungskultur verbunden mit<br />

<strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>theit <strong>der</strong> sozialen Verhaltensweisen, Werte, Maßstäbe und<br />

Steuerungsinstrumente. Diese Verwaltungskultur ist es, die das Arbeitsleben mit<br />

Wirkung nach innen und nach außen prägt.<br />

Die Wirkung nach innen betrifft insbeson<strong>der</strong>e die "Bestandspflege". Diese ist<br />

gekennzeichnet durch Arbeitsbedingungen, die es den Beschäftigten ermöglichen,<br />

38


mit hoher Arbeitszufriedenheit und in sozialer Verträglichkeit die Qualität <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

Gesellschaft erwarteten Dienstleistungen zu sichern und zu verbessern.<br />

Geboten ist es Personalstrukturanalyse, Bedarfsplanung und Personalentwicklung<br />

als systematischen Prozess langfristig zu verankern.<br />

Aus <strong>der</strong> gelebten Verwaltungskultur muss sich eine werbende Wirkung nach außen<br />

entfalten, die <strong>für</strong> junge Menschen attraktiv ist.<br />

Dieses werbende Wirken in die Gesellschaft hinein ist eine Schwachstelle <strong>des</strong><br />

öffentlichen Dienstes <strong>der</strong>zeit. Hier müssen vielfältige Vermittlungsanstrengungen<br />

unternommen werden, die zu differenzieren sind, zum einem nach Zielgruppen (u.a.<br />

schulische und universitäre Bildungsabschlüsse, Männer/Frauen, Migrantinnen und<br />

Migranten) und zum an<strong>der</strong>en nach Berufsbil<strong>der</strong>n.<br />

Gerade die Vielfalt <strong>der</strong> Berufstätigkeiten im öffentlichen Dienst ist nicht hinreichend<br />

bekannt.<br />

Realistischer Weise müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir mit allen<br />

Informations- und Vermittlungsstrategien gegen eine eingefräste skeptische Haltung<br />

gegenüber dem öffentlichen Dienst in <strong>der</strong> Gesellschaft ankämpfen müssen. Hier ist<br />

unterstützend auch eine positive Haltung <strong>der</strong> Politik und <strong>der</strong> Politiker gefor<strong>der</strong>t.<br />

Wünschenswert wäre es, dass sich Politiker im öffentlichen Diskurs häufiger<br />

wertschätzend über unsere Arbeit äußern und d<strong>am</strong>it zu einer Verbesserung unseres<br />

gesellschaftlichen Ansehens beitragen würden.<br />

39


Mitwirkende <strong>der</strong> AG ZuP<br />

Godehard Elsner,<br />

Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Kommunales <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen - fe<strong>der</strong>führend -<br />

Anke Breusing,<br />

Nie<strong>der</strong>sächsisches Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Sport<br />

Beate Grunewald,<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium <strong>des</strong> Innern<br />

Helga Happ,<br />

Bayerisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern<br />

Karen Hemmes-Schmitt, Innenministerium Baden-Württemberg<br />

Astrid Jäger,<br />

Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Kommunales <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Manuela Meyn,<br />

Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Sport<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Susanne Reul,<br />

Hessisches Ministerium <strong>des</strong> Innern und <strong>für</strong> Sport<br />

Martina Strecker,<br />

Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Kommunales <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Nordrhein-Westfalen<br />

Karl-Heinz Wanninger,<br />

Senatsverwaltung <strong>für</strong> Inneres u. Sport <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin<br />

Bernd Zischler<br />

Bayrisches Staatsministerium <strong>des</strong> Innern<br />

40


Ansprechpersonen zu fachspezifischen Themen<br />

Thema Ansprechperson E-Mail<br />

Zukünftige<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsprofile<br />

<strong>für</strong> den öffentlichen Dienst<br />

Erschließung neuer<br />

Zielgruppen<br />

Migrantinnen/Migranten im<br />

öffentlichen Dienst<br />

Maßnahmen Personalwerbung<br />

Online-Bewerbungsverfahren<br />

- Praxisbeispiel -<br />

Aus- und Fortbildung<br />

Berufliche Weiterqualifizierung<br />

Manuela Mayn<br />

Susanne Reul<br />

Susanne Reul<br />

Susanne Reul<br />

Anke Breusing<br />

Monika Jokisch-Mouseck<br />

Martina Strecker<br />

Frie<strong>der</strong>ike Engert<br />

Helga Happ<br />

Frie<strong>der</strong>ike Engert<br />

Helga Happ<br />

manuela.mevn@im.mv-regierung.de<br />

susanne.reul@hmdis.hessen.de<br />

susanne.reulPhmdis,hessen.de<br />

susanne.reul@hmdis.hessen.de<br />

anke.breusing@mi.nie<strong>der</strong>sachsen.de<br />

monika.iokisch-mouseck@_mik.nrw.de<br />

martina.strecker@mik.nrw.de<br />

frie<strong>der</strong>ike.engert@stmi.bayern.de<br />

helga.happ@stmlbavern.de<br />

Frie<strong>der</strong>ike.engert@stmi.bayern.de<br />

helga.happ@stmi.bavern.de<br />

Vereinbarkeit Beruf und<br />

F<strong>am</strong>ilie<br />

F<strong>am</strong>ilienservice<br />

-Praxisbeispiel-<br />

Tageseinrichtungen <strong>für</strong> Kin<strong>der</strong><br />

-Praxisbeispiel-<br />

Kin<strong>der</strong>notfallbetreuung<br />

-Praxisbeispiel-<br />

Arbeitszeitflexibilität<br />

Gesundheitsmanagement<br />

Karen Hemmes-Schmitt<br />

Helga Jacobs<br />

Helga Jacobs<br />

Karen Hemmes-Schmitt<br />

Anke Breusing<br />

Claudia Schulz<br />

karen.hemmes-schmitt@im.bwl.de<br />

Helga.jacobs@mik.nrw.de<br />

Helga.iacobs@mi.nrw.de<br />

karen.hemmes-schmitt@im.bwl.de<br />

anke.breusing@mi.nie<strong>der</strong>sachsen.de<br />

Berufs- und Aufgabenvielfalt<br />

Godehard Elsner<br />

Godehard.elsner@mik.nrw.de<br />

Kooperation Schule-<br />

Verwaltung/Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

-Praxisbeispiel-<br />

Karl-Heinz Wanninger karl-heinz.wanninger@seninnsport.berlin.de<br />

Personalentwicklung<br />

Carla Köpperschmidt- carla.koepperschmidt-bau@mik.nrw.de<br />

Gesundheitscoaching<br />

Bau<br />

- Praxisbeispiel -<br />

Karriereentwicklung Godehard Elsner godehard.elsner@mik.nrw.de<br />

Organisations-und<br />

Führungskultur<br />

- Leitbild NRW<br />

- Globus Führung<br />

Wissensmanagement<br />

Wissensmanagement<br />

-Praxisbeispiel -<br />

Godehard Elsner<br />

Godehard Elsner<br />

Manuela Meyn<br />

godehard.elsner@mik.nrw.de<br />

godehard.elsner@mik.nrw.de<br />

manuela.meyn@im.mv-regierung.de<br />

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Schwerin, 22. Oktober 2012<br />

196. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> ständigen Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

<strong>am</strong> 06.107. Dezember 2012 in Rostock-Warnemünde<br />

hier: Bericht aus dem IT-Planungsrat<br />

Als Mitglied <strong>des</strong> IT-Planungsrates und in meiner Funktion <strong>des</strong> von <strong>der</strong> IMK <strong>für</strong> den IT-Planungsrat<br />

(IT-PLR) benannten Ansprechpartners möchte ich Sie über die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 21. Juni<br />

2012 in Brüssel und eine mir übermittelte Bitte <strong>des</strong> IT-Planungsrates informieren.<br />

Die wesentlichen Themen und Beschlüsse dieser 8. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> IT-PLR lassen sich wie folgt zus<strong>am</strong>menfassen:<br />

I. Themenbereiche<br />

Allgemeines<br />

Der IT-PLR hat seine <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 21. Juni 2012 in Brüssel durchgeführt, um die Wahrnehmung <strong>des</strong><br />

deutschen E-Governments in <strong>der</strong> EU zu verbessern. D<strong>am</strong>it sollte die Einbindung Deutschlands in<br />

das europäische E-Government beför<strong>der</strong>t und vor Ort auf die Aktivitäten <strong>des</strong> deutschen E-<br />

Governments aufmerks<strong>am</strong> gemacht werden, denn nur durch eine aktive Beteiligung und Einbindung<br />

Deutschlands wird eine EU-weite Durchgängigkeit von Services und Netzen möglich sein.<br />

Aus den genannten Gründen wurde die <strong>Sitzung</strong> inhaltlich schwerpunktmäßig auf europäische<br />

Themen ausgerichtet und Vertreter <strong>der</strong> EU zur <strong>Sitzung</strong> eingeladen.<br />

Schwerpunktthemen <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong><br />

1. Europäische Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> stellte Herr Dr. Detlef Eckert, Direktor „Policy Coordinalion and Strategy"<br />

bei <strong>der</strong> Generaldirektion „Communications Networks, Content & Technology<br />

(CONNECT)", in einem Vortrag die Wirkungsziele <strong>des</strong> Infrastrukturfonds „Connecting Europe<br />

Facility (CEF)" vor. Der CEF sieht Investitionen von 50 Mrd. EUR in die Verkehrs-, die<br />

Energie- und die digitalen Netze Europas vor. D<strong>am</strong>it sollen Projekte finanziert werden, mit<br />

denen die Lücken in den europäischen Verkehrs- und Energietrassen und digitalen Netzen<br />

geschlossen werden. Geför<strong>der</strong>t werden sollen sauberere Verkehrsträger, Hochgeschwindigkeits-Breitbandverbiniungen<br />

und die Nutzung erneuerbarer Energien. Die Initiativen<br />

werden mit denen <strong>des</strong> Europäischen Fonds <strong>für</strong> regionale Entwicklung (EFRE) abgestimmt.<br />

Somit ist sowohl eine För<strong>der</strong>ung ländlicher Räume als auch von Ballungsräumen möglich.<br />

Die Mittel <strong>des</strong> Fonds werden voraussichtlich ab 2014 <strong>für</strong> 7 Jahre zur Verfügung stehen. Für<br />

Deutschland könnte von beson<strong>der</strong>em Interesse sein, dass das Progr<strong>am</strong>m wahrscheinlich<br />

auch <strong>für</strong> die Breitbandför<strong>der</strong>ung genutzt werden kann. Derzeit werden aber die För<strong>der</strong>inhalte<br />

noch abgestimmt.<br />

Im Weiteren ging Frau Margarida Abecasis, Referatsleiterin bei <strong>der</strong> Generaldirektion Informatik<br />

(DIGIT) <strong>der</strong> EU-KOM, mit einem Vortrag auf die europäische Interoperabilitätsstrategie<br />

und das europäische Interoperabilitätsrahmenwerk ein. In dem Zus<strong>am</strong>menhang informierte<br />

sie über das ISA-Progr<strong>am</strong>m, das auf die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwaltungsvernetzung und<br />

die Konsolidierung <strong>der</strong> Vielzahl an E-Government-Initiativen in Europa hinzielt. Deutlich<br />

wurde, dass sich Deutschland noch stärker im ISA-Ausschuss und in den entsprechenden<br />

EU-Initiativen einbringen muss, um deutsche Standardisierungsbestrebungen durchsetzen<br />

zu können. Die Vertretung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates im ISA-Ausschuss erfolgt durch Baden-<br />

Hausanschrift:<br />

Postansch ritt:<br />

Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Sport Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Sport Telefon: +49 385 588-2005<br />

Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern Telefax: +49 385 588-2970<br />

Arsenal <strong>am</strong> Pfaffent&ch 19048 Schwerin E-Mail: poststellegim.mv-regierung.de<br />

Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin<br />

I nternet: www. ira.mv-regierung.de


Württemberg. Der IT-Planungsrat stellte in dem Zus<strong>am</strong>menhang heraus, dass bei den<br />

Standardisierungsaktivitäten im deutschen E-Government-Bereich grundsätzlich Kompatibilität<br />

zum Europäischen Interoperabilitätsrahmen besteht. Ungeachtet <strong>des</strong>sen soll <strong>für</strong> die<br />

Steuerungsprojekte und die KoSIT eine weitergehende Ausrichtung <strong>am</strong> Europäischen Interoperabilitätsrahmen<br />

erfolgen. Dazu werden vom IT-Planungsrat entsprechende Handlungsempfehlungen<br />

erarbeitet. Diese werden auch den Fachministerkonferenzen zur<br />

Kenntnis gegeben.<br />

Darüber hinaus erörterte <strong>der</strong> IT-PLR die neue Zielrichtung <strong>des</strong> EU E-Government Benchmarking<br />

und die Vorstellungen <strong>der</strong> EU zu neuen grenzüberschreitenden öffentlichen Online-Diensten.<br />

!n dem Zus<strong>am</strong>menhang wurde auf die deutsche Beteiligung <strong>am</strong> neuen EU-<br />

Pilotprojekt „Electronic Simple European Networked Services (e-SENS)", die durch NW in<br />

enger Kooperation mit SN wahrgenommen wird, hingewiesen.<br />

Zur besseren Unterstützung <strong>der</strong> Aktivitäten mit EU-Bezug beschließt <strong>der</strong> IT-Planungsrat,<br />

zunächst <strong>für</strong> die Dauer von drei Jahren die Stelle eines EU-Referenten in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

<strong>des</strong> 1T-Planungsrats zu schaffen.<br />

2. Vorschlag <strong>der</strong> EU-KOM <strong>für</strong> eine Datenschutz-Grundverordnung<br />

Der Bund informiert über den Entwurf <strong>der</strong> EU-Kommission <strong>für</strong> eine Datenschutz-<br />

Grundverordnung und über eine dort vorgesehene Regelung, dass die EU-Kommission<br />

auch im öffentlichen Bereich Befugnisse zur technischen Standardisierung erhalten soll.<br />

3. Leitlinie Informationssicherheit<br />

Ein beson<strong>der</strong>er Schwerpunkt <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> IT-PLR bildete die Meinungsbildung zu <strong>der</strong><br />

geplanten Leitlinie „Informationssicherheit" und insbeson<strong>der</strong>e zur Einbeziehung <strong>der</strong> Kommunen<br />

in die vorgesehene Leitlinie. In einem Schreiben an die Vorsitzende <strong>des</strong> IT-PLR haben<br />

die Kommunalen Spitzenverbände die Position vertreten, dass die Leitlinie auch <strong>für</strong> die<br />

Kommunen verbindlichen Charakter haben solle. Die Vorsitzende betonte, dass die Leitlinie<br />

ein klares Signal zur notwendigen Verbesserung <strong>des</strong> Sicherheitsniveaus auf allen Verwaltungsebenen<br />

setzen soll. Sofern Gebietskörperschaften an ebenen übergreifenden Fachverfahren<br />

teilnehmen, bestimmt das Sicherheitsniveau im jeweiligen Bereich über die Risiken<br />

sowie die Sicherheit aller angeschlossenen Nutzer. Die Vorsitzende vertrat daher die<br />

Auffassung, dass die Leitlinie im kommunalen Bereich grundsätzlich nur empfehlenden<br />

Charakter haben solle, die Kommunen aber ein angemessenes Min<strong>des</strong>tsicherheitsniveau<br />

entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Leitlinie gewährleisten müssten, wenn sie an ebenen<br />

übergreifenden Fachverfahren teilnehmen wollen. Einige Län<strong>der</strong>vertreter äußerten hingegen<br />

die Meinung, dass die Standards durchgehend gelten müssten, wenn die Kommunen<br />

staatliche Aufgaben wahrnehmen. Insges<strong>am</strong>t wird vom 1T-Planungsrat im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit <strong>der</strong> Anbindung <strong>der</strong> Kommunen an das DOI-Verbindungsnetz ohnedies eine Verbesserung<br />

<strong>des</strong> dortigen Sicherheitsniveaus erwartet.<br />

4. Standardisierungsagenda <strong>des</strong> IT-Planungsrats<br />

Der IT-Planungsrat beschloss die durch die Koordinierungsstelle <strong>für</strong> IT-Standards vorgelegte<br />

Standardisierungsagenda 2012 — 2015. Die Standardisierungsagenda zeigt insges<strong>am</strong>t<br />

sechs im fö<strong>der</strong>alen Kontext relevante Standardisierungsbedarfe auf, <strong>für</strong> die innerhalb <strong>der</strong><br />

nächsten drei Jahre eine verbindliche Lösung geschaffen werden soll.<br />

Die in <strong>der</strong> Agenda aufgeführten Standardisierungsbedarfe im Einzelnen sind:<br />

• Gesicherte Übermittlung von Daten im E-Government<br />

• Einheitlicher Zugang zu Transportverfahren im E-Government


• Einheitlicher Zeichensatz <strong>für</strong> Datenübermittlung und Registerführung<br />

• Methoden zur Bereitstellung von Wertelisten<br />

• Übermittlung von Antragsdaten<br />

• Austausch von Akten, Vorgängen und Dokumenten<br />

5. Umsetzung <strong>der</strong> Steuerungsprojekte aus <strong>der</strong> Nationalen E-Government-Strategie<br />

(NEGS)<br />

Der IT-Planungsrat hat <strong>am</strong> 13. Oktober 2011 das Schwerpunktprogr<strong>am</strong>m zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) beschlossen. Dieses Schwerpunktprogr<strong>am</strong>m<br />

enthält insges<strong>am</strong>t 13 Maßnahmen, davon sieben Steuerungsprojekte, die dem IT-<br />

Planungsrat <strong>am</strong> 17. November 2011 durch die Konferenz <strong>der</strong> CdS zur Umsetzung zugewiesen<br />

wurden.<br />

Nunmehr verabschiedete <strong>der</strong> IT-Planungsrat in seiner <strong>Sitzung</strong> konkrete Vorschläge <strong>für</strong><br />

Verbesserungen bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> neu zugewiesenen Steuerungsprojekte. Mit Blick<br />

auf die Fortschreibung seines Projekt- und Anwendungsplans, sollen zudem Vorschläge <strong>für</strong><br />

Kriterien zur Aufnahme und zur Kategorisierung neuer Projekte entwickelt werden. Zugleich<br />

beschloss <strong>der</strong> IT-Planungsrat die Fortführung <strong>der</strong> fe<strong>der</strong>führenden Kooperationsgruppe Strategie<br />

bis zum 31. Dezember 2015<br />

6. Fachkongress <strong>des</strong> IT-Planungsrats<br />

Der IT-Planungsrat erörterte das Konzept <strong>für</strong> die Durchführung eines jährlichen Fachkongresses<br />

<strong>des</strong> IT-Planungsrats und beschloss diesen erstmals ab dem Jahr 2013 durchzuführen.<br />

Der Fachkongress <strong>des</strong> IT-Planungsrats wird jeweils im jährlichen Wechsel durch ein<br />

Land vorbereitet und durchgeführt. Er wird dabei als zweitägige Veranstaltung mit einem<br />

angemessenen Abendprogr<strong>am</strong>m ausgerichtet. Inhaltliche Schwerpunkte sollen die Vermittlung<br />

<strong>der</strong> und die Diskussion über die strategischen und politischen Themen <strong>des</strong> IT-<br />

Planungsrats sowie <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch zwischen Projekten sein. Weiterhin soll <strong>der</strong><br />

Kongress zur Kommunikation mit den Fachministerkonferenzen genutzt werden. Der IT-<br />

Planungsrat hielt dabei in Anlehnung an die früheren KoopA-Erfahrungsaustausche <strong>am</strong><br />

Konzept einer rein verwaltungsinternen Veranstaltung fest. Bayern erklärte die Bereitschaft,<br />

2013 den ersten Fachkongress auszurichten.<br />

7. E-Government-Gesetz <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><br />

Der Bund stellte in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> lediglich kurz den aktuellen Stand zum Entwurf <strong>des</strong> E-<br />

Government-Gesetzes <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> dar. Der IT-Planungsrat verständigte sich auf die<br />

Durchführung einer Son<strong>der</strong>sitzung zu dem Thema, die im Juli 2012 statt fand. Hier betonte<br />

<strong>der</strong> Bund, dass es ihm bei <strong>der</strong> Konzeption <strong>des</strong> Gesetzes wichtig war, die Län<strong>der</strong> so weit<br />

wie verfassungsrechtlich möglich in den Anwendungsbereich <strong>des</strong> Gesetzes einzubeziehen,<br />

weil sie den größten Teil <strong>des</strong> Verwaltungsvollzugs abdecken. Bei den Inhalten hat sich das<br />

BMI an <strong>der</strong> NEGS und auch an den Ergebnissen <strong>der</strong> Abfragen zum Regelungsbedarf orientiert,<br />

so dass <strong>der</strong> Gesetzentwurf explizit auch Interessen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Kommunen<br />

aufgreift. Dabei wurden selbstverständlich die Grenzen <strong>der</strong> Gesetzgebungskompetenz <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> beachtet. Deshalb sind die Lan<strong>des</strong>behörden nur einbezogen, soweit sie Bun<strong>des</strong>recht<br />

ausführen. Zudem gelten manche Vorschriften nur <strong>für</strong> Bun<strong>des</strong>behörden. Die Notwendigkeit<br />

eines St<strong>am</strong>mgesetzes wurde d<strong>am</strong>it begründet, dass ein Gleichlauf im Anwendungsbereich<br />

<strong>des</strong> VwVfG von Bund und allen Län<strong>der</strong>n z.Zt. keine realistische Option sei. Hier<br />

müssten die Grundsätze <strong>der</strong> Simultangesetzgebung beachtet werden. Zudem gibt es auch<br />

Normen im St<strong>am</strong>mgesetz, die systematisch nicht in das VwVfG passen. Der Bund wies da-


aufhin, dass mit dem Gesetz ermöglicht werden soll, Schriftform im Verwaltungsrecht nicht<br />

nur — wie schon bisher - durch die Qualifizierte elektronische Signatur, son<strong>der</strong>n auch durch<br />

weitere Verfahren abzubilden.<br />

8. Standardisierung im Bereich „Austausch von Akten, Vorgängen und Dokumenten"<br />

Der IT-Planungsrat sieht einen beson<strong>der</strong>en Standardisierungsbedarf <strong>für</strong> den Austausch von<br />

Akten, Vorgängen und Dokumenten. Er richtete <strong>des</strong>halb <strong>für</strong> die fachliche Begleitung <strong>der</strong><br />

Bedarfsdeckung im Bereich Akten, Vorgänge und Dokumente eine Arbeitsgruppe unter Leitung<br />

von Rheinland-Pfalz ein, die unterhalb <strong>der</strong> Schwerpunktmaßnahme "Ausbau <strong>der</strong><br />

Standardisierung im Bereich Daten- und Dokumentenaustausch" zur Umsetzung <strong>der</strong> Nationalen<br />

E-Government-Strategie tätig sein wird. Die Arbeitsgruppe wird zur 12. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />

IT-Planungsrats einen Sachstandsbericht vorlegen. Alle Fachministerkonferenzen und<br />

Fachgremien werden gebeten sich hier einzubringen.<br />

II. Zus<strong>am</strong>menarbeit von IMK und IT-Planungsrat<br />

Der IT-Planungsrat ist gemäß Art. 91 c GG i.V.m. dem IT-Staatsvertrag <strong>für</strong> die Beschlussfassung<br />

über fachunabhängige und fachübergreifende IT-Interoperabiltäts- und IT-Sicherheitsstandards<br />

zuständig. Aus dieser Verantwortung heraus hat <strong>der</strong> IT-Planungsrat <strong>am</strong> 22. Juni 2012 die erste<br />

Fassung einer Standardisierungsagenda beschlossen. Sie dient dazu den im fö<strong>der</strong>alen Kontext<br />

relevanten Bedarf <strong>für</strong> fachunabhängige und fachübergreifende Standards zu erfassen, zu klassifizieren<br />

und einer Lösung zuzuführen. Ausgangspunkt sind dabei die von <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung<br />

gemeldeten Standardisierungsanfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Im Wege <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Standardisierungsagenda ist unter an<strong>der</strong>em auch ein Bedarf im Bereich<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Finanzwesens <strong>der</strong> Kommunen angezeigt worden. Das öffentliche Finanzwesen<br />

ist ein Verfahren mit hohem Datentransfer- und Standardisierungspotenzial. Dieses Verfahren<br />

steht mit nahezu jedem an<strong>der</strong>en öffentlichen Fachverfahren in unmittelbarer Austauschbeziehung.<br />

Die entwicklungsbedingte sehr heterogene Verfahrenslandschaft im Bereich <strong>des</strong> Finanzwesens in<br />

öffentlichen Verwaltungen und die Vielzahl Fachverfahren mit ihren individuellen Schnittstellen<br />

zum Finanzverfahren erschweren nicht nur eine effiziente und medienbruchfreie Datenübermittlung<br />

son<strong>der</strong>n führen auch zu erheblichen finanziellen Belastungen <strong>für</strong> Entwicklung, Wartung und Pflege<br />

<strong>der</strong> Schnittstellen. Erfahrungen zeigen, dass in öffentlichen Verwaltungen bei konsequenter Standardisierung<br />

<strong>des</strong> Austausches von Finanzdaten sowohl erhebliche finanzielle Einsparungen als<br />

auch qualitative Verbesserungen <strong>der</strong> Verwaltungsarbeit realisiert werden können. Der Standardisierungsbedarf<br />

wird insbeson<strong>der</strong>e im Kommunalen Bereich zur Kommunikation zwischen den<br />

HKR-Verfahren und den kommunalen Fachverfahren gesehen und zwar <strong>für</strong> den standardisierten<br />

Datenaustausch zwischen den Haushalts- und Kassenverfahren (HKR-Verfahren) <strong>der</strong> kommunalen<br />

Behörden untereinan<strong>der</strong> sowie zwischen den HKR-Verfahren und den Fachverfahren <strong>der</strong><br />

Kommunen und an<strong>der</strong>er externer Stellen. Hier<strong>für</strong> wurde bereits die Spezifikation XFinanz entwickelt.<br />

Diese hat das Potential als bun<strong>des</strong>weiter Standard im Bereich <strong>des</strong> öffentlichen Finanzwesens<br />

Anwendung zu finden. Aus diesem Grunde ist es wichtig, auf eine Verbindlichkeit dieses<br />

Standards hinzuwirken und die Pflege <strong>des</strong> Standards zu regeln.<br />

Der Standard XFinanz<br />

• ist ein fachübergreifen<strong>der</strong> Standard zum Austausch finanzrelevanter Fachdaten. Er ist kein<br />

technischer, son<strong>der</strong>n ein Fachdatenstandard, d. h. er definiert fachlich spezifizierte Datenstrukturen.<br />

• integriert eine Vielzahl beteiligter Fachverfahren, z. B. OWI, Vollstreckung, Sozialwesen, Gewerbe,<br />

Kfz-Zulassung mit den Finanzverfahren<br />

-4-


• sichert den Import von Finanzdaten in das Haushalts- Kassen und Rechnungswesen, den Export<br />

aus dem HKR in die Fachverfahren sowie die bidirektionale Datenübermittlung<br />

• erfüllt sowohl die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> klassischen K<strong>am</strong>eralistik als auch <strong>des</strong> neuen öffentlichen<br />

Finanzwesens auf Doppik-Basis.<br />

• ist universell einsetzbar, wurde aus kommunaler Finanzsicht entwickelt, ist aber ebenso <strong>für</strong><br />

Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>verwaltungen einsetzbar, da neutral gehalten. Er deckt die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Finanzwesens ab.<br />

• hat seinen Einsatzschwerpunkt zwar primär verwaltungsintern, ist jedoch so konzipiert, dass<br />

er auch über Verwaltungsgrenzen /-ebenen hinweg eingesetzt werden kann und wird, z. B.<br />

o Anbindung <strong>der</strong> ePayment-Basiskomponente an Finanzverfahren<br />

o einige Lan<strong>des</strong>verfahren benutzen XFinanz, z. B. bei SGB II Lan<strong>des</strong>blindengeld, zur<br />

Übermittlung <strong>der</strong> Zahlungsinformationen an Finanzverfahren <strong>der</strong> Landkreise,<br />

o Übermittlung von Vollstreckungshilfeersuchen mit XFinanz über Kommunal- und Lan<strong>des</strong>grenzen<br />

hinweg, z. B. GEZ.<br />

Im zuständigen Arbeitsgremium <strong>des</strong> 1T-Planungsrats, dem Beirat <strong>der</strong> Koordinierungsstelle <strong>für</strong> IT-<br />

Standards (KoSIT), wurde die Aufnahme <strong>des</strong> Bedarfs <strong>für</strong> den Standard XFinanz in die Standardisierungsagenda<br />

erörtert. Das Gremium ist <strong>der</strong> Auffassung, dass es sich bei dem Bedarf insbeson<strong>der</strong>e<br />

um einen Bedarf im Bereich <strong>der</strong> kommunalen Finanzen und somit um einen potentiellen<br />

Fachstandard <strong>der</strong> Innenverwaltung handle. Daher gehört er in die fachliche Zuständigkeit <strong>der</strong> Innenministerkonferenz.<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> IT-Planungsrats wäre eine klare Aussage <strong>der</strong> Innenministerkonferenz<br />

zur Übernahme und Unterstützung <strong>des</strong> Vorhabens XFinanz ein wichtiges Signal zum<br />

Fortgang <strong>der</strong> Arbeiten durch die KoSIT.<br />

In diesem Sinne bittet <strong>der</strong> IT-Planungsrat die IMK sich <strong>für</strong> die Einführung und verbindliche Anwendung<br />

von XFinanz im Bereich <strong>der</strong> Innenverwaltung einzusetzen und die fachliche Fe<strong>der</strong>führung <strong>für</strong><br />

den Standard XFinanz zu übernehmen.<br />

Thomas Lenz


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.201214:06)<br />

Themenkatalog zur Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Cyber-<br />

Sicherheit kritischer Infrastrukturen<br />

10.10.2012 1


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

1 Ziele 3<br />

2 Rahmenbedingungen 3<br />

3 Mögliche Gesprächsthemen 3<br />

3.1 Herstellen einer gemeins<strong>am</strong>en Gesprächsbasis 3<br />

3.1.1 Warum trifft man sich zu gemeins<strong>am</strong>en Gesprächen? 3<br />

3.1.2 Liegt eine Kritische Infrastruktur vor? 4<br />

3.2 Strukturen und Kooperationen (Organisation und Management) 6<br />

3.2.1 Etablierung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems 6<br />

3.2.2 Gewährleistung <strong>der</strong> Verfügbarkeit notwendiger Ressourcen, Bereitstellung<br />

angemessener eigener Ressourcen 6<br />

3.3 Untersuchungen, Konzepte (Analyse <strong>des</strong> Schutzbedarfs) 7<br />

3.3.1 Festlegung <strong>der</strong> Basismaßnahmen zur Cyber-Sicherheit 7<br />

3.3.2 Zusatzmaßnahmen bei höherer Cyber-Sicherheits-Exposition 8<br />

3.3.3 Produkt- und Dienstleistungssicherheit gewährleisten 8<br />

3.3.4 Erfassung und sicherheitstechnische Bewertung <strong>der</strong> lT-Systeme und 1T-<br />

Verfahren 8<br />

3.4 Präventionsmaßnahmen (innerer, äußerer und personeller Schutz) 9<br />

3.4.1 Sicherstellung eines aktuellen Informationsstands 9<br />

3.4.2 Absicherung von Netzübergängen 9<br />

3.4.3 Abwehr von Schadprogr<strong>am</strong>men 11<br />

3.4.4 Vermeidung von offenen Sicherheitslücken 11<br />

3.4.5 Sichere Interaktion mit dem Internet 11<br />

3.4.6 Logdatenerfassung und -auswertung 12<br />

3.4.7 Sichere Authentisierung 12<br />

3.4.8 Durchführung nutzerorientierter Maßnahmen 12<br />

3.5 Krisenmanagement bei Großschadenslagen (Ausfallplanung, Redundanzen,<br />

Notfallmanagement, Rückfallebenen) 13<br />

3.5.1 Mit Übungen auf den Ernstfall vorbereiten 13<br />

3.5.2 Meldung von Sicherheitsvorfällen 13<br />

10.10.2012 2


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

1 Ziele<br />

Der vorliegende Gesprächsleitfaden zur Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Cyber-Sicherheit bei Betreibern<br />

kritischer Infrastrukturen (KRITIS) dient <strong>der</strong> Kontaktaufnahme und dem gegenseitigen<br />

Austausch mit KRITIS-Betreibem zum Thema Cyber-Sicherheit.<br />

Der Leitfaden ist bewusst nicht als Fragebogen gestaltet worden, son<strong>der</strong>n soll die gedankliche<br />

Vorbereitung <strong>für</strong> einen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Län<strong>der</strong>n<br />

und den KRITIS-Betreibern auf gleicher Augenhöhe erleichtern und die Gleichartigkeit <strong>der</strong><br />

Gespräche zwischen den Län<strong>der</strong>n und den KRITIS-Betreibem för<strong>der</strong>n.<br />

In den Gesprächen soll das Bewusstsein <strong>für</strong> die Risiken geschärft werden, die sich aus den<br />

Bedrohungen aus dem Cyberraum ergeben. Nach <strong>der</strong> Sensibilisierung <strong>der</strong> Gesprächspartner<br />

sollen in weiteren Gesprächen eine Bestandsaufnahme eingeleitet und Handlungsnotwendigkeiten<br />

abgeleitet werden.<br />

2 Rahmenbedingungen<br />

Die Gespräche sollen auf Lan<strong>des</strong>ebene jeweils über eine einheitliche Kommunikationsschnittstelle<br />

(Single Point of Contact) geführt werden. Dadurch sollen die Gesprächspartner<br />

nicht mehrfach mit den Bereichen Katastrophenschutz und Cyber-Sicherheit konfrontiert<br />

werden.<br />

Dabei sollen möglichst die auf Län<strong>der</strong>ebene vorhandenen Organisations- und/o<strong>der</strong> Gremienstrukturen<br />

genutzt werden. Es sollten keine zusätzlichen Institutionen geschaffen werden.<br />

Die Gesprächsrunden sollten von Seiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und Unternehmen bzw. Verbände jeweils<br />

mit KRITIS- / Krisenmanagement- und IT/Cyber-Fachkompetenz besetzt werden und<br />

diese einheitlich nach außen repräsentieren.<br />

3 Mögliche Gesprächsthemen<br />

3.1 Herstellen einer gemeins<strong>am</strong>en Gesprächsbasis<br />

D<strong>am</strong>it Deutschland auf Dauer wettbewerbsfähig bleibt, ist es auf solide und sichere Infrastrukturen<br />

angewiesen. Sie sind ein Standortfaktor mit Zukunft. An oberster Stelle steht die<br />

Sicherung <strong>der</strong> Organisationen und Einrichtungen, die eine wichtige Bedeutung <strong>für</strong> das Gemeinwesen<br />

haben und <strong>der</strong>en Ausfall o<strong>der</strong> Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe,<br />

erhebliche Störungen <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e weitreichende<br />

Folgen <strong>für</strong> unsere Gesellschaft hätte, den so genannten Kritischen Infrastrukturen.<br />

3.1.1 Warum trifft man sich zu gemeins<strong>am</strong>en Gesprächen?<br />

Die Bedrohungen aus dem Cyberraum wachsen ständig und richten sich zunehmend auch<br />

gegen Kritische Infrastrukturen. Deswegen hat die Bun<strong>des</strong>regierung mit <strong>der</strong> Cyber-Sicherheitsstrategie<br />

dem Schutz Kritischer Infrastrukturen höchste Priorität gegeben. Ziel <strong>der</strong> Bun-<br />

10.10.2012 3


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

<strong>des</strong>regierung ist es, einen signifikanten Beitrag <strong>für</strong> einen sicheren Cyber-Raum zu leisten.<br />

Dadurch sollen die wirtschaftliche und gesellschaftliche Prosperität <strong>für</strong> Deutschland bewahrt<br />

und geför<strong>der</strong>t werden. Die Cyber-Sicherheit in Deutschland ist auf einem <strong>der</strong> Bedeutung und<br />

<strong>der</strong> Schutzwürdigkeit <strong>der</strong> vernetzten Informationsinfrastrukturen angemessenen Niveau zu<br />

gewährleisten, ohne die Chancen und den Nutzen <strong>des</strong> Cyber-Raums zu beeinträchtigen. Der<br />

Zustand eines sicheren Cyber-Raums ergibt sich dabei als Summe aller nationalen und internationalen<br />

Maßnahmen zum Schutz <strong>der</strong> Verfügbarkeit <strong>der</strong> Informations- und Kommunikationstechnik<br />

sowie <strong>der</strong> Integrität, Authentizität und Verlraulichkeit <strong>der</strong> sich darin befindenden<br />

Daten. Cyber-Sicherheit kann nur in einem umfassenden Ansatz verfolgt werden. Dies erfor<strong>der</strong>t<br />

die weitere Intensivierung <strong>des</strong> Informationsaustausches und <strong>der</strong> Koordinierung.'<br />

Ergänzend zu den Aktivitäten <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung bemühen sich auch die Län<strong>der</strong>regierungen<br />

um entsprechende Gespräche mit Unternehmen und Verbänden, um im Rahmen ihrer<br />

Zuständigkeit <strong>für</strong> den Schutz Kritischer Infrastrukturen durch Cybersicherheit zu sorgen.<br />

Die Gespräche auf Län<strong>der</strong>ebene werden ergänzend und parallel zu den Bun<strong>des</strong>aktivitäten<br />

geführt. Die Anknüpfungspunkte zum Bund sind dabei insbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Die KRITIS-Strategie <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, die Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

gern. § 18 Abs. 2 ZSKG und <strong>der</strong> Beschluss <strong>des</strong> AK V zu KRITIS aus Herbst 2011.<br />

• die Cybersicherheitsstrategie, <strong>der</strong> UP-KRITIS, die Gespräche <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>innenministers<br />

mit KRITIS-Betreibern sowie die Allianz <strong>für</strong> Cybersicherheit <strong>des</strong> BSI.<br />

Die Gespräche sollen im Gleichklang zu den Bun<strong>des</strong>aktivitäten stehen und <strong>der</strong> Verstetigung<br />

<strong>des</strong> von Bund und Län<strong>der</strong>n gemeins<strong>am</strong> initiierten Prozesses auf Län<strong>der</strong>ebene dienen.<br />

Über die jeweiligen Gespräche wird mit den Partnern Vertraulichkeit vereinbart.<br />

3.1.2 Liegt eine Kritische Infrastruktur vor?<br />

Da es <strong>der</strong>zeit — unterhalb <strong>der</strong> Sektoren- und einer gegebenenfalls lan<strong>des</strong>pezifischen Brancheneinteilung<br />

— keine Kataster mit konkrete Einrichtungen o<strong>der</strong> Anlagen als KRITIS gibt, ist<br />

mit den Gesprächspartnern die Bedeutung <strong>der</strong> einzelnen Organisation bzw. <strong>des</strong> einzelnen<br />

Unternehmens, möglicherweise auch nur die Bedeutung einzelner Bestandteile <strong>der</strong> Organisation<br />

o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Unternehmens als Kritische Infrastruktur im Ges<strong>am</strong>tsystem einvernehmlich<br />

zu bewerten.<br />

Die KRITIS-Strategie <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> definiert Kritische Infrastrukturen als „Organisationen und<br />

Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung <strong>für</strong> das staatliche Gemeinwesen, bei <strong>der</strong>en Ausfall<br />

o<strong>der</strong> Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen <strong>der</strong><br />

öffentlichen Sicherheit o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e dr<strong>am</strong>atische Folgen eintreten würden."<br />

1 Cyber-Sicherheitsstrategie <strong>für</strong> Deutschland, BMI, 2011<br />

10.10.2012 4


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

Hierbei ist vorrangig die Kritikalität zu beurteilen: Infrastrukturen gelten dann als „kritisch",<br />

wenn sie <strong>für</strong> die Funktionsfähigkeit mo<strong>der</strong>ner Gesellschaften von wichtiger Bedeutung sind<br />

und ihr Ausfall o<strong>der</strong> ihre Beeinträchtigung nachhaltige Störungen im Ges<strong>am</strong>tsystem zur Folge<br />

hat. Ein wichtiges Kriterium da<strong>für</strong> ist die Kritikalität als relatives Maß <strong>für</strong> die Bedeuts<strong>am</strong>keit<br />

einer Infrastruktur in Bezug auf die Konsequenzen, die eine Störung o<strong>der</strong> ein Funktionsausfall<br />

<strong>für</strong> die Versorgungssicherheit <strong>der</strong> Gesellschaft mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen<br />

hat. 2<br />

Zur Feststellung <strong>der</strong> Kritikalität betrachtet man Teilprozesse und Komponenten einer Sektoren-<br />

o<strong>der</strong> Branchenaufgabe. Die Kritikalität und somit <strong>der</strong> Schutzbedarf <strong>des</strong> jeweiligen Teilprozesses<br />

und <strong>der</strong> Komponente sind abhängig von <strong>der</strong>en Einfluss auf die Folgeprozesse<br />

und -komponenten und somit die Funktionsfähigkeit <strong>des</strong> ges<strong>am</strong>ten Infrastruktursystems. Kritikalität<br />

und Schutzbedarf sind somit ein relatives Maß <strong>der</strong> Folgen bei Eintritt einer Gefahr.<br />

Die Folgen durch den Ausfall <strong>der</strong> einzelnen Komponente können durch Bildung relevanter<br />

Gefahrenszenarien (z. B. Unwetter o<strong>der</strong> Cyberangriff) und <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

(Ausfälle) im betroffenen Infrastruktursystem festgestellt werden. Hierzu bietet sich <strong>der</strong><br />

Ansatz <strong>des</strong> BBK an:<br />

1. Handelt es sich um eine Infrastruktur aus den KRITIS-Sektoren / -Branchen laut<br />

www.kritis.bund.de und aus den gegebenenfalls lan<strong>des</strong>spezifisch festgelegte Branchen?<br />

2. Sind von einem Ausfall auch an<strong>der</strong>e KRITIS betroffen?<br />

3. Ist die Infrastruktur die größte Versorgungsquelle <strong>für</strong> den Untersuchungsraum?<br />

4. Ist die Infrastruktur die einzige Versorgungsquelle <strong>für</strong> den Untersuchungsraum?<br />

5. Ist die Infrastruktur auch <strong>für</strong> an<strong>der</strong>e außerhalb <strong>des</strong> Untersuchungsraums die einzige Versorgungsquelle?<br />

Mögliche Kriterien zur Identifizierung von KRITIS können sein:<br />

• Marktbeherrschung (Monopol-, Oligopolbranchen)<br />

• Versorgungsgrad (prozentualer Anteil <strong>der</strong> Versorgung in Region/Land)<br />

• Zeitlicher Aspekt (wie schnell treten Folgen auf, wie lange ist Ausfall)<br />

• Auswirkung auf Bevölkerung / an<strong>der</strong>e Infrastrukturen /Wirtschaftsstandort (Folgenbetrachtung)<br />

2 KRITIS-Strategie <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>, 2009<br />

10.10.2012 5


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

3.2 Strukturen und Kooperationen (Organisation und Management)<br />

3.2.1 Etablierung eines IT-Sicherheitsmanagementsystems<br />

Das IT-Sicherheitsmanagementsystem bedarf einer entsprechenden Bedeutung im unternehmerischen<br />

Optimierungsprozess und sollte Bestandteil <strong>des</strong> Qualitätsmanagement und<br />

Risikomanagement sein.<br />

Im Unternehmen existieren angemessene Beziehungen o<strong>der</strong> Kooperationsstrukturen zwischen<br />

materieller Sicherheit, IT-Sicherheit und personeller Sicherheit. Schadensfälle werden<br />

unternehmensintern, aber auch innerhalb <strong>der</strong> Branche o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Aufsichtsbehörden analysiert<br />

(Rekonstruktion <strong>der</strong> Schadensursache, Schlussfolgerungen, Umsetzung einschließlich Erfolgskontrolle).<br />

Die Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung in allen Bereichen <strong>der</strong> Informationssicherheit<br />

ein.<br />

Die Fähigkeit zur Planung wirks<strong>am</strong>er Cyber-Sicherheits-Maßnahmen wird im Wesentlichen<br />

durch die Qualtät und den Umfang <strong>des</strong> eigenen Informationsstands bestimmt. Das Unternehmen<br />

ist daher an einen entsprechenden CERT-Verbund angeschlossen und wird mit aktuellen<br />

und fachlich verlässlichen Informationen zur Cyber-Sicherheit versorgt.<br />

3.2.2 Gewährleistung <strong>der</strong> Verfügbarkeit notwendiger Ressourcen, Bereitstellung angemessener<br />

eigener Ressourcen<br />

Die wirks<strong>am</strong>e Abwehr von Bedrohungen <strong>der</strong> Cyber-Sicherheit erfor<strong>der</strong>t auch die Bereitstellung<br />

angemessener Ressourcen. Diese Aufwände müssen von Unternehmen und Behörden<br />

in je<strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> IT-Planung und dem anschließenden IT-Betrieb hinreichend berücksichtigt<br />

werden. Entsprechende finanzielle und personelle Mittel müssen bereitgestellt werden.<br />

3.2.2.1 Zus<strong>am</strong>menarbeit im Schadensfall<br />

Gerade Ressourcen, die erst bei unvorhergesehenen Sicherheitsvorfällen benötigt werden,<br />

sollten rechtzeitig eingeplant werden. Bereits lange vor dem tatsächlichen Vorfall muss feststehen,<br />

auf welchen externen Dienstleister im Ernstfall verlässlich und kurzfristig zurückgegriffen<br />

werden kann.<br />

Daher muss ausgeschlossen werden, dass ein unverzichtbarer Vertragspartner nicht ebenfalls<br />

durch ein extremes Ereignis seine Leistungen einstellen muss, insbeson<strong>der</strong>e, weil er<br />

kein umfassen<strong>des</strong> Risiko- und Krisenmanagement-System betreibt.<br />

Über die unmittelbaren Betriebsprozesse hinaus muss feststehen, welche weiteren Kooperationen<br />

<strong>für</strong> den Großschadensfall erfor<strong>der</strong>lich sind, bspw. zur Aufrechterhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung<br />

<strong>der</strong> <strong>für</strong> die IT notwendigen Energie- und Kommunikationsnetze. Hierzu ist die<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit mit beteiligten Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Katastrophenschutzorganisationen<br />

evaluierbar zu regeln.<br />

10.10.2012 6


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

3.2.2.2 Sicherheitsüberprüfung von Fremdfirmen<br />

In <strong>der</strong> sicherheitsrelevanten Zus<strong>am</strong>menarbeit mit an<strong>der</strong>en Unternehmen — wie im Rahmen<br />

von Outsourcing sowie mit an<strong>der</strong>en Nutzern <strong>der</strong> IKT-Infrastruktur, beispielsweise in regionalen<br />

Verbünden— sind die unternehmensinternen Sicherheitsrichtlinien entsprechend anzuwenden.<br />

3.2.2.3 Einbindung externer Dienstleister<br />

Das <strong>für</strong> einen umfassenden Schutz erfor<strong>der</strong>liche Know-how ist, angesichts <strong>der</strong> hohen Spezialisierung<br />

und Verän<strong>der</strong>ungen, oftmals in <strong>der</strong> Organisation nicht o<strong>der</strong> nicht wirtschaftlich darstellbar.<br />

Um IT-Sicherheitsmaßnahmen vollständig und wirks<strong>am</strong> umzusetzen zu können,<br />

muss regelmäßig auch auf externes Fachwissen zurückgegriffen werden. Dies kann insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>für</strong> folgende Bereiche sinnvoll sein:<br />

• Durchführung einer herstellerneutralen Cyber-Sicherheitsberatung,<br />

• Penetrationstests gegen die eigene 1T,<br />

• regelmäßige Cyber-Audits, Cyber-Quickcheck, automatisierte Schwachstellenüberprüfungen,<br />

Grundschutz-Audits,<br />

• Informationssicherhefts-Revisionen,<br />

• Analyse und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen durch ein externes Computer<br />

Emergency Response Te<strong>am</strong> (CERT), sowohl in simulierten Übungsszenarien als<br />

auch im Ernstfall,<br />

• Durchführung forensischer Maßnahmen.<br />

3.3 Untersuchungen, Konzepte (Analyse <strong>des</strong> Schutzbedarfs)<br />

3.3.1 Festlegung <strong>der</strong> Basismaßnahmen zu . Cyber-Sicherheit<br />

Risikoanalysen, wie bspw. die Bestimmung <strong>der</strong> Cyber-Sicherheits-Exposition <strong>der</strong> zu schützenden<br />

Infrastruktur gemäß BSI, bilden die Voraussetzung <strong>für</strong> die Planung und Umsetzung<br />

angemessener Maßnahmen und ihre anschließende Bewertung auf Notwendigkeit, Angemessenheit<br />

und Wirtschaftlichkeit. Mithilfe <strong>der</strong> in Kapitel 3.4, „Präventionsmaßnahmen (innerer,<br />

äußerer und personeller Schutz)" dargestellten Maßnahmen <strong>der</strong> Cyber-Sicherheit sollen<br />

die Verantwortlichen <strong>für</strong> IT-Planung und -Betrieb in die Lage versetzt werden, orientiert an<br />

<strong>der</strong> zuvor bestimmten Cyber-Sicherheits-Exposition, ein angemessenes Cyber- Sicherheits-<br />

Niveau zu realisieren. Die Risikoanalyse <strong>der</strong> IKT muss mit den sonstigen Unternehmenssicherheitskonzepten<br />

auf systemübergreifende Interdependenzen (Domino- und Kaskadeneffekte)<br />

überprüft werden. Cyber-Sicherheitsmaßnahmen müssen auch mittels Kosten-Nutzen-<br />

Analysen hinsichtlich <strong>des</strong> möglichen Schadensausmaßes beurteilt werden.<br />

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Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

Kritische Infrastrukturen können nur dann ohne nennenswerte Unterbrechungen funktionieren,<br />

wenn ihre Kernprozesse und die zugrunde liegenden IT-Prozesse robust ausgestaltet<br />

sind. Eine umfassende und konsequent wirkungsvolle Umsetzung von Schutzmaßnahmen,<br />

die dem jeweiligen Schutzbedarf entsprechen, ist grundlegend. Für eine nachvollziehbare<br />

Überprüfung bedarf es regelmäßiger Sicherheitsaudits.<br />

3.3.2 Zusatzmaßnahmen bei höherer Cyber-Sicherheits-Exposition<br />

Die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Informationstechnik bilden die klassischen<br />

Grundwerte <strong>für</strong> einen sicheren Betrieb. In Abhängigkeit <strong>des</strong> individuellen Schutzbedarfs<br />

eines Systems, Netzsegments o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ges<strong>am</strong>ten Organisation sind zur Gewährleistung<br />

dieser Grundwerte zusätzliche Maßnahmen gemäß spezieller Sicherheitskonzepte erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Notwendigkeit folgt insbeson<strong>der</strong>e aus <strong>der</strong> oben beschriebenen Feststellung<br />

<strong>der</strong> Cyber-Sicherheits-Exposition, sobald hohe o<strong>der</strong> sehr hohe Werte in Bezug auf Vertraulichkeit,<br />

Verfügbarkeit o<strong>der</strong> Integrität festgestellt werden. Es empfiehlt sich, Konzepte aus<br />

vergleichbaren Bereichen o<strong>der</strong> Branchen auszuwerten. Auch aus beson<strong>der</strong>s gravierenden<br />

Vorfällen im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Kerngeschäftsfeld <strong>des</strong> Unternehmens müssen entsprechende,<br />

herausragende Konsequenzen gezogen werden.<br />

Beson<strong>der</strong>e Prozesse bedürfen darüber hinaus beson<strong>der</strong>er Sicherheitsmaßnahmen. Diese<br />

Prozesse sollten we<strong>der</strong> mit dem Internet und mit öffentlichen Netzen verbunden sein, noch<br />

von über das Internet angebotenen Diensten abhängig sein.<br />

3.3.3 Produkt- und Dienstleistungssicherheit gewährleisten<br />

Umfassende IT-Sicherheit lässt sich nur durch Security-by-Design erreichen. Daher fließen<br />

IT-Sicherheitsaspekte von Beginn an in die Planung von IKT-Netzen und —Anwendungen<br />

sowie bei <strong>der</strong> Beschaffung von IKT-Produkten mit ein. Wo verfügbar, kommen <strong>für</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

sensible Bereiche zertifizierte Produkte bzw. Dienstleistungen zur Anwendung.<br />

3.3.4 Erfassung und sicherheitstechnische Bewertung <strong>der</strong> IT-Systeme und 1T-<br />

Verfahren<br />

Zur Planung und anschließenden Umsetzung von Abwehrmaßnahmen auf den eingesetzten<br />

IT-Systemen ist zunächst eine vollständige Inventarisierung <strong>der</strong> eingesetzten IT-Systeme<br />

notwendig 3. Mithilfe dieses Inventarverzeichnisses ist insbeson<strong>der</strong>e zu klären, welche verschiedenen<br />

Systemtypen in <strong>der</strong> Organisation im Einsatz sind.<br />

Anhand <strong>der</strong> Inventarisierung sollte auch die Frage geklärt werden, ob die erhobene Vielfalt<br />

an Systemen sicherheitstechnisch und administrativ beherrschbar ist.<br />

im Sinne <strong>des</strong> BSI-Grundschutz und BSI-Basismaßnahmen<br />

10.10.2012 8


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

3.4 Präventionsmaßnahmen (innerer, äußerer und personeller Schutz)<br />

3.4.1 Sicherstellung eines aktuellen Informationsstands<br />

Eine umfassende Information über die aktuelle Cyber-Gefährdungslage ist Voraussetzung<br />

<strong>für</strong> die eigene Handlungsfähigkeit und Grundlage <strong>für</strong> eine abgestimmte, effektive Reaktion.<br />

Grundlegend wichtige Informationsquellen sind:<br />

• Warn- und Informationsmeldungen eines etablierten CERT,<br />

• Warn- und Informationsmeldungen zu industriellen Steuerungsanlagen (Industrial<br />

Control Systems CERT, ICS-CERT),<br />

• Lagebil<strong>der</strong> von staatlichen Stellen, Herstellern und Sicherheitsdienstleistern,<br />

• Warnungen und Sicherheitsempfehlungen von zuständigen Sicherheitsgruppen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Hersteller innerhalb <strong>des</strong> Unternehmens o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Behörde eingesetzter Informationstechnik,<br />

z.B. <strong>des</strong> Microsoft Security Response Centers o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Adobe<br />

Product Security and Incident Response Te<strong>am</strong>s.<br />

Diese Quellen müssen täglich ausgewertet werden. Kritische Informationen müssen unmittelbar<br />

zu Reaktionen führen.<br />

Mechanismen zur Früherkennung von Gefährdungen und eine Anbindung an die Warn- und<br />

Alarmierungsmechanismen (i.d.R. über sogenannte Single Points of Contact, SPOCs) <strong>des</strong><br />

Umsetzungsplan KRITIS gewährleisten die nationale Handlungsfähigkeit — hier<strong>für</strong> sind gegenüber<br />

dem BSI „Warn- und Alarmierungskontakte" benannt. Nur so kann sichergestellt<br />

werden, dass bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen o<strong>der</strong> Cyber-Angriffen an<strong>der</strong>e betroffene<br />

kritische Infrastrukturen und das Lagezentrum <strong>des</strong> BSI unverzüglich informiert werden.<br />

3.4.2 Absicherung von Netzübergängen<br />

3.4.2.1 Identifikation aller Netzübergänge<br />

Netzzugänge sind im Rahmen einer Netzstrukturaufnahme vollständig zu erfassen. Hierzu<br />

zählen auch insbeson<strong>der</strong>e:<br />

• individuelle DSL-Zugänge,<br />

• UMTS-Datenverbindungen mobiler Geräte und<br />

• verschlüsselte Kommunikationswege wie z.B. von IT-Nutzern selbst eingerichtete und<br />

genutzte VPN-Verbindungen,<br />

die Schutzmaßnahmen <strong>der</strong> allgemeinen Netzinfrastruktur umgehen können.<br />

10.10.2012 9


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

Von beson<strong>der</strong>s kritischer Bedeutung sind Zugänge zu Netzen und IT-Systemen <strong>für</strong> Administratoren,<br />

vor allem solche Zugänge, die auch eine Fernwartung/Fernadministration erlauben.<br />

Darüber hinaus sind auch Netzübergänge zwischen verschiedenen Liegen schaften und Anbindungen<br />

von Produktivsystemen zu erfassen.<br />

3.4.2.2 Segmentierung <strong>des</strong> Netzes und Minimierung <strong>der</strong> Übergänge<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> eine in <strong>der</strong> Praxis umsetzbare und im Betrieb beherrschbare Lösung ist<br />

eine <strong>am</strong> Schutzbedarf unterschiedlicher Bereiche orientierte Netzsegmentierung sowie eine<br />

weitgehende Minimierung <strong>der</strong> externen Netzübergänge. Eine Umgehung dieser minimierten<br />

Zahl an Netzübergängen, z. B. durch parallel betriebene DSL- o<strong>der</strong> UMTS-Zugänge, muss<br />

technisch und organisatorisch unterbunden werden.<br />

3.4.2.3 Sicherheitsgateways<br />

Die minimierte Zahl an Netzübergängen muss mit einem geeigneten Sicherheitsgateway<br />

abgesichert werden, das min<strong>des</strong>tens über folgende Eigenschaften verfügt:<br />

• Application Level Gateway bzw. Proxy Firewall<br />

• Intrusion Detection (ab einer hohen Cyber-Sicherheits-Exposition in Bezug auf Vertraulichkeit<br />

o<strong>der</strong> Integrität)<br />

• Intrusion Prevention (ab einer sehr hohen Cyber-Sicherheits-Exposition in Bezug auf<br />

Vertraulichkeit o<strong>der</strong> Integrität)<br />

• Überprüfung von Datenströmen wie E-Mail, http, https und ftp auf Schadprogr<strong>am</strong>me<br />

• Möglichkeit <strong>für</strong> Blacklist- und Whitelist-Lösungen, insbeson<strong>der</strong>e beim Zugriff auf<br />

Webseiten<br />

Mit einem geeigneten Set von Überwachungswerkzeugen muss erreicht werden, dass auch<br />

Erkenntnisse zu nicht erfassten Zwischenfällen (Dunkelfel<strong>der</strong>hellung) möglich sind (s.a. Kapitel<br />

3.4.6, Logdatenerfassung und -auswertung).<br />

3.4.2.4 Schnittstellenkontrolle<br />

Eine Umgehung <strong>des</strong> Sicherheitsgateways ist durch eine technische Schnittstellenkontrolle<br />

auf Client-Systemen, Servern o<strong>der</strong> weiteren IT-Systemen auszuschließen, um beispielsweise<br />

Angriffe über externe Speichermedien (z.B. USB-Speichermedien, Digitalk<strong>am</strong>eras o<strong>der</strong><br />

MP3-Player) abwehren zu können.<br />

3.4.2.5 Absicherung mobilerZugänge<br />

Mobile IT-Systeme - wie Smartphones o<strong>der</strong> Laptops - unterliegen einem sehr hohen Verlustund<br />

Diebstahlrisiko. Daher sind die Berechtigungen, mit denen sich Nutzer über ein mobiles<br />

10.10.2012 10


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRIT1S" (AG KRIT1S)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

IT-System im Netz bewegen können, auf das unbedingt erfor<strong>der</strong>liche Min<strong>des</strong>tmaß zu beschränken.<br />

Verlustfälle mobiler IT-Systeme müssen im Vorfeld eingeplant werden. Reaktive<br />

Maßnahmen müssen geübt und im Ernstfall schnell umgesetzt werden, auch außerhalb üblicher<br />

Arbeitszeiten.<br />

3.4.3 Abwehr von Schadprogr<strong>am</strong>men<br />

Die gestaffelte Verteidigung von Angriffen unter dem Einsatz von Schadprogr<strong>am</strong>men (Viren,<br />

Würmer und Trojanische Pferde) muss über eine große Zahl von Systemen verteilt werden.<br />

Der eigentliche Client als Arbeitsplatzsystem ist dabei die fette Verteidigungslinie.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind Schutzprogr<strong>am</strong>me gegen Schadsoftware auf folgenden Systemen durchgängig<br />

einzusetzen:<br />

• Sicherheitsgateway,<br />

• E-Mail-Server,<br />

• Dateiserver,<br />

• mobile und stationäre Arbeitsplatzsysteme.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl von Schutzprogr<strong>am</strong>men sollte ab einer hohen Cyber-Sicherheits-Exposition<br />

in Bezug auf Vertraulichkeit o<strong>der</strong> Integrität darauf geachtet werden, dass mehrere Lösungen<br />

unterschiedlicher Anbieter eingesetzt werden.<br />

3.4.4 Vermeidung von offenen Sicherheitslücken<br />

Der überwiegende Teil von Angriffen gegen IT-Systeme erfolgt über Schwachstellen in eingesetzten<br />

Softwareprodukten, die in aktuelleren Versionen bereits durch die Hersteller geschlossen<br />

o<strong>der</strong> <strong>für</strong> die neue Schutzmaßnahmen entwickelt wurden. Mit vergleichsweise geringem<br />

Aufwand kann daher eine beson<strong>der</strong>s große Schutzwirkung durch:<br />

• ein effizientes Patchmanagement,<br />

• stärkere Abwehrmechanismen in aktuellerer Software und<br />

• Workarounds und Sicherheitsaktualisierungen<br />

erzielt werden. Aktualisierungen <strong>der</strong> eingesetzten Software müssen stets kurzfristig installiert<br />

werden.<br />

3.4.5 Sichere Interaktion mit dem Internet<br />

Alle Vorgänge, bei denen Daten und Dienste aus dem Internet abgefragt und verarbeitet<br />

werden, sind mit geeigneten Maßnahmen abzusichern. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e in Betracht zu<br />

ziehen, dass ein zu schützen<strong>des</strong> System dem Angreifer ggf. nur als Zwischenstation <strong>für</strong> ei-<br />

10.10.2012 11


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

nen darüber hinaus gehenden Angriff gegen vollkommen an<strong>der</strong>e Ziele im selben Netzsegment<br />

dient. Deshalb sind ausschließlich<br />

• sichere Browser,<br />

• sichere E-Mail-Anwendungen und<br />

• Verfahren zur sicheren Darstellung von Dokumenten<br />

einzusetzen. Beispiele <strong>für</strong> letzteres sind die „Geschützte Ansicht" in Microsoft Office 2010<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> „Geschützte Modus" im Adobe Rea<strong>der</strong> X.<br />

3.4.6 Logdatenerfassung und -auswertung<br />

Mithilfe eines gut getarnten und hinreichend vorsichtigen Vorgehens ist es Angreifern u. U.<br />

möglich, über längere Zeiträume die Kontrolle über Zielsysteme zu übernehmen, ohne dass<br />

diese Angriffe unmittelbar aufgrund singulärer Ereignisse detektiert werden.<br />

Eine zentrale Rolle spielt daher hier<strong>für</strong> die regelmäßige Auswertung von Logdaten. Wichtige<br />

Quellen <strong>für</strong> Logdaten sind in jedem Fall das Sicherheitsgateway (s. a. Kapitel 3.4.2.3) und<br />

die eingesetzten Betriebssysteme.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die auf Intrusion Detection Systemen (IDS) anfallenden Daten sind ab einer<br />

hohen Cyber-Sicherheits-Exposition in Bezug auf Vertraulichkeit o<strong>der</strong> Integrität bei <strong>der</strong> regelmäßigen<br />

Auswertung mit einzubeilehen. Der Einsatz von Lösungen zum Security Information<br />

and Event Management (S1EM) ist vorzusehen.<br />

3.4.7 Sichere Authentisierung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Authentisierung, <strong>für</strong> die eine Nutzung eines sicheren Verzeichnisdienstes<br />

vorausgesetzt wird, sollte ab einer hohen Cyber-Sicherheits-Exposition in Bezug auf Vertraulichkeit<br />

o<strong>der</strong> Integrität ein Zweifaktor-Mechanismus verwendet werden.<br />

Unterschiedliche Rollen (s. a. Kapitel 3.4.8.2) erfor<strong>der</strong>n zudem verschiedene Authertisierungsdaten.<br />

Weiterhin sind Bereiche unterschiedlichen Schutzbedarfs zu identifizieren, die in<br />

<strong>der</strong> Folge unterschiedliche Authentisierungen erfor<strong>der</strong>n. Dabei ist beson<strong>der</strong>s auf eine Trennung<br />

<strong>der</strong> Konten von Administratoren und an<strong>der</strong>en Nutzern zu achten.<br />

3.4.8 Durchführung nutzerorientierter Maßnahmen<br />

3.4.8.1 Sensibilisierung und Schulung<br />

Auch das eigene Personal muss in den Mittelpunkt einer Cyber-Sicherheitsstrategie gerückt<br />

werden. Sämtliche technischen Vorkehrungen können durch menschliche Fehler o<strong>der</strong> bewusste<br />

Fehlhandlungen unwirks<strong>am</strong> werden.<br />

10.10.2012 12


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

Daher ist das Personal - vom Nutzer <strong>der</strong> Informationstechnik bis hin zum Administrator, von<br />

<strong>der</strong> Arbeitsebene bis hin zur Leitungsebene, umfassend zu sensibilisieren. Dies gilt auch <strong>für</strong><br />

die Mitarbeiter externer Dienstleister, die in <strong>der</strong> Organisation eingesetzt werden.<br />

3.4.8.2 Rollentrennung<br />

Die Personalplanung muss zudem in Bezug auf die eingesetzte IT folgende Aspekte umfassen:<br />

• Die Definition <strong>der</strong> technischen und organisatorischen Rollen,<br />

• die Klärung von Verantwortlichkeiten eines jeden Einzelnen und<br />

• die Festlegung von Zuständigkeiten (auch unter Einbeziehung externer Dienstleister).<br />

Diese Planung soll eine klare Trennung von Rollen vorsehen. Eine Konzentration vieler o<strong>der</strong><br />

aller Zuständigkeiten in einer Rolle sollte vermieden werden und Zielkonflikte bei <strong>der</strong> Rollenzuweisung<br />

sollen ausgeschlossen sein.<br />

3.5 Krisenmanagement bei Großschadenslagen (Ausfallplanung, Redundanzen,<br />

Notfallmanagement, Rückfallebenen)<br />

3.5.1 Mit Übungen auf den Ernstfall vorbereiten<br />

Die Bewältigung von Sicherheitsvorfällen muss geübt werden, um die Geschäftsabläufe auch<br />

unter den erschwerten Bedingungen eines Sicherheitsvorfalls aufrecht erhalten o<strong>der</strong> zumin<strong>des</strong>t<br />

schnell wie<strong>der</strong>herstellen zu können. Maßnahmen zur Eingrenzung <strong>des</strong> Schadens müssen<br />

bei <strong>der</strong> IT-Planung konzipiert werden, im Ernstfall schnell umsetzbar sein und eben daher<br />

immer wie<strong>der</strong> geübt werden.<br />

Eine <strong>der</strong> wichtigsten Maßnahmen dabei ist eine regelmäßige Erstellung von Backups, die im<br />

Ernstfall auch tatsächlich wie<strong>der</strong>zurückgespielt werden können.<br />

Regelmäßige Cyber-Sicherheitsübungen und die Teilnahme an größeren, branchenübergreifenden<br />

Übungen schaffen Vertrauen in die Strukturen und die gegenseitige Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

in IT-Krisensituationen und helfen, sektorspezifische Ansätze und Handlungsanleitungen zur<br />

Differenzierung und Bewältigung von Schadenslagen zu bilden.<br />

Weiterhin kann die Einbindung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben<br />

(BOS) sowie <strong>des</strong> BSI zur Bewältigung von Großschadenslagen optimiert werden.<br />

3.5.2 Meldung von Sicherheitsvorfällen<br />

Informationen zu sicherheitsrelevanten IT-Vorfällen sind die Grundlage zur Bewertung <strong>der</strong><br />

Sicherheitslage und <strong>der</strong> Notwendigkeit, eigene Sicherheitsmaßnahmen anzupassen. Daher<br />

10.10.2012 13


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

sollten Informationen von bedeutenden sicherheitsrelevante IT-Vorfälle und Angriffen an die<br />

zuständigen Stellen frühzeitig gemeldet werden, um Zus<strong>am</strong>menhänge erkennen zu können.<br />

Neben <strong>der</strong> Bewältigung <strong>des</strong> eigenen Schadens sollte bei Verdacht frühzeitig Strafanzeige<br />

erstattet werden, um weitere Vorfälle in an<strong>der</strong>en Organisationen zu vermeiden und den Polizeibehörden<br />

weitergehende Ermittlungen zu ermöglichen.<br />

Darüber hinaus kann sowohl bei vorsätzlichen Handlungen als auch bei gravierenden technischen<br />

Problemen (zumin<strong>des</strong>t anonym) eine Meldung an das BS1 erfolgen, d<strong>am</strong>it die Informationen<br />

zu dem gemeldeten Vorfall in das allgemeine Lagebild einfließen und übergreifende<br />

Zus<strong>am</strong>menhänge erkannt werden können. Nur so kann großflächigen IT-<br />

Schadensereignissen koordiniert begegnet werden.<br />

10.10.2012 14


Gesprächsleitfaden / Themenkatalog<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>-Unter-Arbeitsgruppe<br />

„Cyber-Sicherheit-KRITIS" (AG KRITIS)<br />

(Stand: 10.10.2012 14:06)<br />

Quellen:<br />

Schutz Kritischer infrastrukturen — Basisschutzkonzept <strong>des</strong> BMI<br />

Diskussionspapier IT-Schutz Kritischer Infrastrukturen in Deutschland 25. Januar 2012 <strong>des</strong><br />

BMI<br />

Schutz Kritischer Infrastruktur: Risikomanagement im Krankenhaus Herausgeber: © Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />

<strong>für</strong> Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)<br />

Basismaßnahmen <strong>der</strong> Cyber-Sicherheit, BSI<br />

10.10.2012 15


1<br />

Bun<strong>des</strong>ministerium Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission Ständige Konferenz <strong>der</strong> Innenminister<br />

<strong>des</strong> Innern<br />

Rechtsterrorismus<br />

und -senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

2. Zwischenbericht<br />

<strong>der</strong><br />

Bund-Län<strong>der</strong> Expertenkommission Rechtsterrorismus<br />

(Stand 27. November 2012)


Inhalt<br />

1 Sachstand 4<br />

1.1 Vorbemerkung 4<br />

1.2 Verfahrensgang 4<br />

2 Erste Ergebnisse und Tendenzen 6<br />

2.1 Zentralisierung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>des</strong> Verfassungsschutzes bzw.<br />

Zus<strong>am</strong>men-legung mehrerer Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz 6<br />

2.1.1 Problemstellung 6<br />

2.1.2 Bewertung 8<br />

2.1.3 Empfehlung 8<br />

2.2 Stärkung <strong>der</strong> Zentralstelle — Stärkung <strong>des</strong> Verbun<strong>des</strong> 9<br />

2.2.1 Problemstellung 9<br />

2.2.2 Bewertung 10<br />

2.2.3 Empfehlung 11<br />

2.3 Harmonisierung bestehen<strong>der</strong> gesetzlicher Übermittlungsvorschriften<br />

auf Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>ebene 12<br />

2.3.1 Problemstellung 12<br />

2.3.2 Bewertung 13<br />

2.3.3 Empfehlung 14<br />

2.4 Quellenschutz 15<br />

2.4.1 Problemstellung 15<br />

2.4.2 Bewertung 16<br />

2.4.3 Empfehlung 18<br />

2.5 Dienst- und Fachaufsicht 25<br />

2.5.1 Problemstellung 25<br />

2.5.2 Bewertung 27<br />

2


2.5.3 Empfehlung 27<br />

2.6 Erweiterung <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>des</strong> GBA 28<br />

2.6.1 Materielle Zuständigkeit 28<br />

2.6.2 Formelle Zuständigkeit 30<br />

2.6.3 Erweiterung <strong>des</strong> § 143 Abs. 3 GVG 30<br />

Anlage 32<br />

3


1 Sachstand<br />

1.1 Vorbemerkung<br />

Die Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission Rechtsterrorismus (BLKR) hat <strong>der</strong> Ständigen<br />

Konferenz <strong>der</strong> Innenminister und —senatoren (IMK) auf ihrer 195. <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 1. Juni<br />

2012 in Göhren-Lebbin einen ersten Zwischenbericht zum Stand ihrer Arbeiten erstattet.<br />

Die IMK hat die BLKR gebeten, zur Herbstkonferenz 2012 über den aktuellen<br />

Stand zu berichten. Hierzu legt die BLKR diesen Sachstandsbericht vor.<br />

Am 17. September 2012 ist Herr Senator a. D. Dr. Ehrhart Körting aus <strong>der</strong> BLKR<br />

ausgeschieden, um vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Vorkommnisse um die mögliche Tätigkeit<br />

eines mutmaßlichen Helfers <strong>des</strong> „Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) als<br />

V-Person <strong>für</strong> das Berliner Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t (LKA) den Anschein <strong>der</strong> Befangenheit<br />

zu vermeiden. Mit Bedauern hat die BLKR den Rücktritt von Herrn Dr. Körting zur<br />

Kenntnis genommen. Die Ergebnisse seiner engagierten Mitarbeit werden weiter<br />

Berücksichtigung finden.<br />

Mit Herrn Staatsminister a. D. Karl Peter Bruch steht <strong>der</strong> BLKR ein neues Mitglied zur<br />

Verfügung, das über langjährige Erfahrung im Bereich <strong>der</strong> Inneren Sicherheit verfügt.<br />

1.2 Verfahrensgang<br />

Bislang hat die BLKR 21-mal getagt und verschiedentlich Gespräche geführt. Zuletzt<br />

fand <strong>am</strong> 16. Oktober 2012 ein Gespräch mit dem Bun<strong>des</strong>innenminister statt. Am<br />

14. November 2012 tauschte sich die BLKR mit dem Vorsitzenden und weiteren<br />

Vertretern <strong>des</strong> Arbeitskreises IV „Verfassungsschutz" <strong>der</strong> IMK aus. Mit den Mitglie<strong>der</strong>n<br />

<strong>des</strong> 2. Untersuchungsausschusses <strong>der</strong> 17. Wahlperiode <strong>des</strong> Deutschen<br />

Bun<strong>des</strong>tages wird <strong>am</strong> 13. Dezember 2012 ein erneutes Gespräch geführt werden.<br />

Die BLKR hat bisher mehr als 100 Aktenordner zum Fallkomplex NSU ausgewertet.<br />

Anhand dieser Unterlagen sowie <strong>der</strong> vom Generalbun<strong>des</strong>anwalt (GBA) übersandten<br />

Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen im Zus<strong>am</strong>menhang mit den Tötungsdelikten,<br />

Erkenntnisse <strong>der</strong> Untersuchungsausschüsse von Bund, Bayern, Sachsen und<br />

4


Thüringen sowie weiterer Berichte von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden ist<br />

zunächst eine Faktenlage erhoben worden. Zu relevanten, insbeson<strong>der</strong>e neu aufgetretenen<br />

Sachverhalten erfolgen laufend weitere Aktenanfor<strong>der</strong>ungen.<br />

In Umsetzung <strong>des</strong> IMK-Umlaufbeschlusses vom 6. Februar 2012 hat die BLKR von<br />

allen Innenministerien und Innenverwaltungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> sowie von Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

(BKA) und Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong> Verfassungsschutz (BfV) anhand umfangreicher<br />

Fragenkataloge Stellungnahmen zur Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>der</strong> Sicherheitsbehörden angefor<strong>der</strong>t<br />

und erhalten. Darüber hinaus untersucht die BLKR gesetzliche und untergesetzliche<br />

Regelungen <strong>für</strong> die Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>der</strong> Sicherheitsbehörden <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> und <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sowie aufbau- und ablauforganisatorische Vorgaben zur<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit und <strong>der</strong>en Umsetzung in <strong>der</strong> Praxis.<br />

Die <strong>der</strong> BLKR vorliegenden Unterlagen reichen bis in die frühen 1990er Jahre<br />

zurück. Ob sämtliche relevanten Dokumente vorgelegen haben, kann die BLKR aus<br />

eigenem Wissen nicht beurteilen. Bei <strong>der</strong> Analyse und Bewertung <strong>der</strong> Vorgänge ist<br />

sich die BLKR bewusst, dass in den vergangenen Jahren — insbeson<strong>der</strong>e nach den<br />

Anschlägen <strong>des</strong> 11. September 2001 und dem Bekanntwerden <strong>des</strong> NSU-Komplexes<br />

— umfangreiche Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> deutschen Sicherheitsarchitektur vorgenommen<br />

und Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen<br />

den Sicherheitsbehörden zu verbessern. Deshalb betrachtet die BLKR die Ereignisse<br />

im Zeitraum von 1998 bis 2011 sowohl im Lichte <strong>der</strong> d<strong>am</strong>aligen als auch <strong>der</strong><br />

heutigen Rahmenbedingungen.<br />

5


2 Erste Ergebnisse und Tendenzen<br />

Nach Einschätzung <strong>der</strong> BLKR sind Defizite im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem NSU-<br />

Komplex nicht nur bei den Verfassungsschutzbehörden, son<strong>der</strong>n auch bei den<br />

Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften erkennbar.<br />

In <strong>der</strong> Öffentlichkeit werden Aufgaben von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden<br />

oft vermischt. So wird etwa den Verfassungsschutzbehörden vorgeworfen, sie hätten<br />

bei <strong>der</strong> Suche nach den Tätern versagt. Dabei wird verkannt, dass Polizei- und<br />

Verfassungsschutzbehörden unterschiedliche gesetzliche Aufträge haben. Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Polizei ist Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Den Verfassungsschutzbehörden<br />

hingegen obliegt ausschließlich die Beobachtung verfassungsfeindlicher<br />

und sicherheitsgefährden<strong>der</strong> Bestrebungen und Tätigkeiten. Polizeiliche Befugnisse<br />

— wie Festnahme o<strong>der</strong> Durchsuchung — stehen ihnen gerade nicht zu. Deshalb<br />

haben Verfassungsschutzbehörden auch nicht die Aufgabe, nach Straftätern zu<br />

fahnden. Gleichwohl dürfen sie grundsätzlich — bei unterschiedlichen rechtlichen<br />

Voraussetzungen — Erkenntnisse über Straftaten und -täter an die Strafverfolgungsbehörden<br />

weitergeben. Von dieser Möglichkeit ist nach Einschätzung <strong>der</strong> BLKR im<br />

NSU-Komplex nicht in ausreichen<strong>der</strong> Weise Gebrauch gemacht worden. Aber auch<br />

bei Polizei, Staatsanwaltschaften und in <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit dieser Behörden sind<br />

Fehler erkennbar geworden.<br />

Für den Abschlussbericht hat die BLKR eine — noch vorläufige — Glie<strong>der</strong>ung erarbeitet<br />

(vgl. Anlage). Zu ausgewählten Themen kommt sie bereits jetzt zu folgenden<br />

— teilweise vorläufigen — Ergebnissen und Handlungsempfehlungen:<br />

2.1 Zentralisierung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>des</strong> Verfassungsschutzes bzw. Zus<strong>am</strong>menlegung<br />

mehrerer Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />

2.1.1 Problemstellung<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Aufklärung <strong>des</strong> NSU-Komplexes werden in <strong>der</strong> Öffentlich-<br />

keit teilweise For<strong>der</strong>ungen erhoben, den Verfassungsschutz insges<strong>am</strong>t aufzulösen<br />

o<strong>der</strong> die Verfassungsschutzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> abzuschaffen und die Wahr-<br />

6


nehmung <strong>der</strong> Aufgaben beim BfV zu zentralisieren. An<strong>der</strong>e sehen in <strong>der</strong> Fusion<br />

mehrerer Verfassungsschutzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> einen geeigneten Ansatz <strong>für</strong> eine<br />

Verbesserung <strong>der</strong> nachrichtendienstlichen Arbeit.<br />

Gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG hat <strong>der</strong> Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz<br />

<strong>für</strong> die Zus<strong>am</strong>menarbeit von Bund und Län<strong>der</strong>n u. a. zum Schutze <strong>der</strong><br />

freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Sicherheit<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> o<strong>der</strong> eines Lan<strong>des</strong> (Verfassungsschutz). Nach Art. 87 Abs. 1 Satz 2<br />

GG hat <strong>der</strong> Bund die Möglichkeit, Zentralstellen zur S<strong>am</strong>mlung von Unterlagen <strong>für</strong><br />

Zwecke <strong>des</strong> Verfassungsschutzes einzurichten.<br />

Die Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden auf Bun<strong>des</strong>- und<br />

Lan<strong>des</strong>ebene ist dem Grundsatz nach in § 1 Abs. 2 BVerfSchG geregelt, <strong>der</strong> Bund<br />

und Län<strong>der</strong> dazu verpflichtet, in Angelegenheiten <strong>des</strong> Verfassungsschutzes<br />

zus<strong>am</strong>menzuarbeiten. In Konkretisierung dieser Verpflichtung bestimmt § 2 Abs. 1<br />

BVerfSchG, dass <strong>der</strong> Bund ein Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong> Verfassungsschutz als Bun<strong>des</strong>oberbehörde<br />

unterhält. § 2 Abs. 2 BVerfSchG normiert, dass je<strong>des</strong> Land eine Behörde<br />

zur Bearbeitung von Angelegenheiten <strong>des</strong> Verfassungsschutzes unterhält.<br />

Die For<strong>der</strong>ung nach einer Abschaffung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes insges<strong>am</strong>t ist nicht<br />

neu.' Auch die Zentralisierung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes beim BfV bzw. eine<br />

Zus<strong>am</strong>menlegung mehrerer Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz wird nicht zum<br />

ersten Mal gefor<strong>der</strong>t. Im Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform I erörterten<br />

Bund und Län<strong>der</strong>, ob eine Zentralisierung <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />

angesichts <strong>der</strong> Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus<br />

notwendig sei. Letztlich haben sie sich nicht auf eine entsprechende Lösung<br />

verständigt.<br />

Die Innenminister und —senatoren <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> haben auf Ihrer Arbeitstagung <strong>am</strong><br />

28. August 2012 in Berlin in ihrem Eckpunktepapier festgestellt, dass die fö<strong>der</strong>ale<br />

Aufgabenverteilung im Bereich <strong>der</strong> Inneren Sicherheit auch nach den Erkenntnissen<br />

um den NSU-Komplex nicht zur Disposition steht.<br />

'Vgl. Haedge, Das neue Nachrichtendienstrecht <strong>für</strong> die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland, 1998, S. 1.<br />

7


2.1.2 Bewertung<br />

Der Verfassungsschutz hat sich als Instrument <strong>der</strong> wehrhaften Demokratie grundsätzlich<br />

bewährt. Bei aller berechtigten Kritik bleibt er eine tragende Säule <strong>der</strong><br />

Sicherheitsarchitektur <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland.<br />

Die BLKR hat unabhängig davon geprüft, ob strukturelle Probleme in <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen<br />

Sicherheitsarchitektur bestanden und möglicherweise ursächlich <strong>für</strong> Defizite in <strong>der</strong><br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>der</strong> Sicherheitsbehörden im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem NSU-<br />

Komplex waren.<br />

Eine Zentralisierung <strong>des</strong> Verfassungsschutzes hätte zwar den Vorteil, dass ein<br />

zwischenbehördlicher und ebenenübergreifen<strong>der</strong> Informationsaustausch nicht mehr<br />

erfolgen müsste. Nach Auffassung <strong>der</strong> BLKR erkennen die Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong><br />

Verfassungsschutz jedoch die Entstehung lokaler o<strong>der</strong> regionaler Phänomene aufgrund<br />

ihrer räumlichen Nähe eher und können darauf schneller und flexibler<br />

reagieren als eine zentrale Behörde auf Bun<strong>des</strong>ebene. So verfügten die Lan<strong>des</strong>behörden<br />

<strong>für</strong> Verfassungsschutz gerade auch im NSU-Komplex über umfangreiche<br />

Erkenntnisse zur Entstehung und zu Aktivitäten lokaler bzw. regionaler rechtsextremistischer<br />

Bestrebungen und <strong>der</strong>en Personenpotenzial.<br />

Der notwendige ganzheitliche Ansatz zur Bekämpfung <strong>des</strong> gewaltbereiten<br />

Extremismus und Terrorismus setzt jedoch eine enge Kooperation mit den an<strong>der</strong>en<br />

— auch kommunalen — Behörden und Einrichtungen „vor Ort" voraus. Hierzu<br />

bestehen auf Lan<strong>des</strong>ebene bereits langjährige Kommunikationsbeziehungen aus <strong>der</strong><br />

täglichen Zus<strong>am</strong>menarbeit, insbeson<strong>der</strong>e zur Polizei und zu den Staatsanwaltschaften.<br />

Demgegenüber bieten große Zentralbehörden nach Ansicht <strong>der</strong> BLKR<br />

keine nennenswerten Vorteile. Sie bergen vielmehr die Gefahr <strong>der</strong> Unbeweglichkeit.<br />

2.1.3 Empfehlung<br />

Es empfiehlt sich daher nicht, die Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz abzu-<br />

schaffen. Die fö<strong>der</strong>ale Sicherheitsstruktur als solche stand nach Ansicht <strong>der</strong> BLKR<br />

8


einer Aufklärung <strong>des</strong> NSU-Komplexes nicht im Wege. Anlass zu einer grundsätzlichen<br />

Verän<strong>der</strong>ung sieht sie <strong>des</strong>halb nicht. Die Defizite beruhen in erster Linie auf<br />

dem unzureichenden Austausch von Informationen zwischen Verfassungsschutz-,<br />

Polizei- und Justizbehörden und <strong>der</strong>en Zus<strong>am</strong>menarbeit. Hier sieht die BLKR<br />

Verbesserungsbedarf.<br />

Gegen den Zus<strong>am</strong>menschluss mehrerer Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz zu<br />

einer Behörde bestehen aus Sicht <strong>der</strong> BLKR keine grundsätzlichen Einwände. Die<br />

Entscheidung darüber muss allerdings allein den daran beteiligten Län<strong>der</strong>n vorbehalten<br />

bleiben. Die BLKR gibt zu bedenken, dass in diesem Fall klare Regelungen<br />

<strong>für</strong> die parl<strong>am</strong>entarische und verwaltungsinterne Kontrolle sowie die politischen<br />

Verantwortlichkeiten getroffen werden müssen. Jedenfalls empfiehlt es sich, eine § 1<br />

Abs. 2 Satz 2 Bun<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>tsgesetz (BKAG) 2 entsprechende Regelung in das<br />

Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz aufzunehmen.<br />

2.2 Stärkung <strong>der</strong> Zentralstelle — Stärkung <strong>des</strong> Verbun<strong>des</strong><br />

2.2.1 Problemstellung<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen hat die BLKR dazu veranlasst, sich mit<br />

<strong>der</strong> Stellung <strong>des</strong> BfV als Zentralstelle und <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit im Verfassungsschutzverbund<br />

auseinan<strong>der</strong>zusetzen. Hierzu ist vorauszuschicken, dass Art. 87<br />

Abs. 1 Satz 2 GG dem Bund die Möglichkeit gibt, Zentralstellen zur S<strong>am</strong>mlung von<br />

Unterlagen <strong>für</strong> Zwecke <strong>des</strong> Verfassungsschutzes einzurichten (vgl. 2.1.1). Zentralstellen<br />

sind den Bun<strong>des</strong>ministerien nachgeordnete Verwaltungseinrichtungen, die<br />

<strong>der</strong> unmittelbaren Bun<strong>des</strong>verwaltung angehören und über keinen Verwaltungsunterbau<br />

verfügen. Sie koordinieren das Handeln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>.<br />

Von <strong>der</strong> Möglichkeit zur Einrichtung einer solchen Zentralstelle <strong>für</strong> den Bereich <strong>des</strong><br />

Verfassungsschutzes hat <strong>der</strong> Bund auf den ersten Blick mit dem Gesetz über die<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in Angelegenheiten <strong>des</strong> Verfassungs-<br />

2<br />

§ 1 Abs. 2 Satz 2 BKAG lautet: „Mehrere Län<strong>der</strong> können ein gemeins<strong>am</strong>es Lan<strong>des</strong>kriminal<strong>am</strong>t<br />

unterhalten."<br />

9


schutzes und über das Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong> Verfassungsschutz (BVerfSchG) und die<br />

durch dieses Gesetz erfolgte Errichtung <strong>des</strong> BfV Gebrauch gemacht.<br />

Eine wirks<strong>am</strong>e Koordinierung durch eine Zentralstelle setzt insbeson<strong>der</strong>e voraus,<br />

dass sie umfassend informiert ist. Die Analyse <strong>der</strong> gesetzlichen und untergesetzlichen<br />

Regelungen zum Informationsaustausch innerhalb <strong>des</strong> Verfassungsschutzverbun<strong>des</strong><br />

hat jedoch ergeben, dass die Verfassungsschutzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

bislang nicht in allen Phänomenbereichen verpflichtet sind, sämtliche von ihnen<br />

erhobenen Informationen an das BfV zu übermitteln. So sind die Bereiche Links- und<br />

Auslän<strong>der</strong>extremismus von dieser Verpflichtung ausgenommen. Das BfV ist<br />

seinerseits nicht zu einer umfassenden Informationssteuerung an die Lan<strong>des</strong>behörden<br />

verpflichtet. Insbeson<strong>der</strong>e besteht keine ausdrückliche gesetzliche<br />

Verpflichtung zur Weitergabe <strong>der</strong> dort vorliegenden, ein Land betreffenden Unterlagen,<br />

ggf. angereichert mit weiteren Bewertungen. Das BfV hat die Lan<strong>des</strong>behörden<br />

lediglich über bei ihm vorhandene Unterlagen zu unterrichten, <strong>der</strong>en Kenntnis <strong>für</strong> das<br />

jeweilige Land zum Zwecke <strong>des</strong> Verfassungsschutzes erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Ferner ist eine durch das BfV koordinierte Zus<strong>am</strong>menarbeit bei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong><br />

in den Verfassungsschutzbehörden angefallenen Informationen bislang nicht ausdrücklich<br />

gesetzlich vorgesehen. Lediglich in <strong>der</strong> Koordinierungsrichtlinie (KR) 3 ist die<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit ausführlicher geregelt. In den dort genannten Phänomenbereichen<br />

(u. a. <strong>der</strong> gewaltbereite Rechtsextremismus) begründet die KR einerseits eine<br />

umfängliche Informationsverpflichtung <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz<br />

gegenüber dem BfV. Außerdem sieht sie eine gegenüber <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgabe<br />

deutlich erweiterte Verpflichtung <strong>des</strong> BfV zur Informationsweitergabe an die Lan<strong>des</strong>behörden<br />

<strong>für</strong> Verfassungsschutz vor.<br />

2.2.2 Bewertung<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> BLKR ist das BfV als Zentralstelle im Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz<br />

bislang nur ansatzweise in einer Form ausgestaltet, die <strong>der</strong> Funktion einer Zentral-<br />

Richtlinie <strong>für</strong> die Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>tes <strong>für</strong> Verfassungsschutz und <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörden<br />

<strong>für</strong> Verfassungsschutz gemäß Beschluss <strong>der</strong> Innenministerkonferenz vom 26. November<br />

1993 in <strong>der</strong> Fassung vom 15. Dezember 2011 (Koordinierungsrichtlinie — KR).<br />

10


stelle zur S<strong>am</strong>mlung von Unterlagen <strong>für</strong> Zwecke <strong>des</strong> Verfassungsschutzes i. S. v.<br />

Art. 87 Abs. 1 Satz 2 Var. 4 GG entspricht, und wird zudem noch nicht einmal als<br />

Zentralstelle bezeichnet. Im Gegensatz hierzu ist das BKA gemäß Art. 87 Abs. 1<br />

Satz 2 Var. 2, 3 GG im BKAG ausdrücklich als Zentralstelle bezeichnet und als<br />

solche konkret beschrieben.<br />

Maßgebliche Aspekte <strong>für</strong> die Zentralstellenfunktion <strong>des</strong> BfV sind lediglich in einer<br />

untergesetzlichen Richtlinie geregelt. So regeln §§ 6 ff. KR die Koordinationstätigkeit<br />

<strong>des</strong> BfV und die informationelle Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen <strong>der</strong> Zentralstelle und den<br />

Verfassungsschutzbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Nur in wenigen Fällen, z. B. in § 6<br />

BVerfSchG im Hinblick auf die Befugnis zur Einrichtung gemeins<strong>am</strong>er Dateien im<br />

Verfassungsschutzverbund, weist das Gesetz Regelungen über eine Zentralstellenfunktion<br />

<strong>des</strong> BfV auf. Vor dem Hintergrund <strong>des</strong> aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden<br />

Wesentlichkeitsprinzips, wonach <strong>der</strong> Gesetzgeber das Wesentliche selbst im Gesetz<br />

regeln muss und dies nicht auf die Exekutive delegieren darf, hält die BLKR die<br />

<strong>der</strong>zeitige Regelungslage <strong>für</strong> nicht ausreichend.<br />

2.2.3 Empfehlung<br />

Die BLKR empfiehlt daher zunächst, den verpflichtenden Informationsaustausch<br />

zwischen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>- und <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>ebene auf gesetzlicher Ebene durch eine<br />

Än<strong>der</strong>ung von § 5 BVerfSchG deutlich zu erweitern. Die Lan<strong>des</strong>behörden sollen<br />

zukünftig verpflichtet werden, sowohl ihre Informationen aus allen Phänomenbereichen<br />

als auch die entsprechenden Auswertungen an das BfV zu übermitteln. Im<br />

Gegenzug ist auch <strong>für</strong> das BfV eine Pflicht zur umfassenden Übermittlung von<br />

Informationen und Auswertungen an die Lan<strong>des</strong>behörden jedenfalls in den Fällen<br />

vorzusehen, in denen ein Bezug zum jeweiligen Land besteht. Der grundlegenden<br />

Bedeutung einer umfänglichen informationellen Zus<strong>am</strong>menarbeit innerhalb <strong>des</strong><br />

Verfassungsschutzverbun<strong>des</strong> wird dadurch Rechnung getragen, dass bislang<br />

lediglich in <strong>der</strong> KR enthaltene gegenseitige Informationsverpflichtungen sowohl<br />

erweitert als auch auf gesetzlicher Ebene festgeschrieben werden. Zudem gewährleistet<br />

eine solche Regelung einen einheitlichen Informationsstand <strong>für</strong> die betroffenen<br />

Verfassungsschutzbehörden.<br />

11


Ergänzend ist eine gesetzliche Verpflichtung zu einer durch das BfV koordinierten<br />

einvernehmlichen Auswertung <strong>für</strong> bestimmte Fälle zu schaffen, z. B. bei län<strong>der</strong>übergreifenden<br />

Bestrebungen. Hierdurch können die Kenntnisse und Fähigkeiten<br />

<strong>des</strong> BfV mit denen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörden <strong>für</strong> Verfassungsschutz in optimaler Weise<br />

verknüpft werden. Vor allem aber können auf diese Weise sämtliche Erkenntnisse zu<br />

einem Ges<strong>am</strong>tlagebild und einer einvernehmlichen Einschätzung zus<strong>am</strong>mengeführt<br />

werden.<br />

Diese gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen führen zu einem verbesserten Informationsaustausch.<br />

Zudem wird durch die gemeins<strong>am</strong>e Auswertung relevanter Sachverhalte die<br />

Analysefähigkeit <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden erweitert. Aus Sicht <strong>der</strong> BLKR<br />

stärkt dies einerseits nachhaltig die Zentralstellenfunktion <strong>des</strong> BfV, ohne dass<br />

an<strong>der</strong>erseits den Lan<strong>des</strong>behörden Kompetenzen genommen werden. D<strong>am</strong>it wird<br />

auch eine Stärkung <strong>des</strong> Verfassungsschutzverbun<strong>des</strong> insges<strong>am</strong>t erreicht. Die BLKR<br />

wird hierzu einen Gesetzesvorschlag unterbreiten.<br />

2.3 Harmonisierung bestehen<strong>der</strong> gesetzlicher Übermittlungsvorschriften auf<br />

Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>ebene<br />

2.3.1 Problemstellung<br />

Die Analyse <strong>der</strong> in den verschiedenen Verfassungsschutzgesetzen auf Bun<strong>des</strong>- und<br />

Lan<strong>des</strong>ebene enthaltenen Regelungen zur Übermittlung von Informationen zwischen<br />

den Verfassungsschutzbehörden und den Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden<br />

hat zu <strong>der</strong> Erkenntnis geführt, dass keinerlei Einheitlichkeit herrscht.<br />

Die untersuchten Vorschriften divergieren teilweise sowohl bei den Tatbestandsvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> eine Datenübermittlung als auch bei <strong>der</strong> Frage, ob eine<br />

Übermittlung verpflichtend geschehen muss o<strong>der</strong> ins Ermessen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Behörde gestellt ist. Hervorzuheben ist in diesem Zus<strong>am</strong>menhang, dass eine Pflicht<br />

zur Informationsübermittlung <strong>der</strong> Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden an<br />

die Verfassungsschutzbehörden in den Verfassungsschutzgesetzen auf Bun<strong>des</strong>- und<br />

Lan<strong>des</strong>ebene weit häufiger geregelt ist als umgekehrt.<br />

12


Die sich an dieser Stelle aufdrängende Frage, ob das Trennungsgebot auch <strong>der</strong><br />

informationellen Zus<strong>am</strong>menarbeit von Verfassungsschutz- und Polizeibehörden<br />

entgegen steht, bleibt einer Behandlung im Abschlussbericht vorbehalten.<br />

2.3.2 Bewertung<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> BLKR ist schon die Uneinheitlichkeit <strong>der</strong> Vorschriften an sich zu beanstanden.<br />

Die Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden mit den Strafverfolgungs-<br />

und Gefahrenabwehrbehörden findet nicht nur innerhalb <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>grenzen<br />

bzw. ausschließlich auf Bun<strong>des</strong>ebene statt, son<strong>der</strong>n in gleicher Weise<br />

län<strong>der</strong>übergreifend und zwischen Bund und Län<strong>der</strong>n. Für eine effektive und effiziente<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit erscheint die <strong>der</strong>zeit uneinheitliche gesetzliche Regelungslage nicht<br />

nur nicht för<strong>der</strong>lich, son<strong>der</strong>n geradezu schädlich. Die BLKR ist <strong>der</strong> Ansicht, dass <strong>der</strong><br />

Rechtsanwen<strong>der</strong> bei seiner Zus<strong>am</strong>menarbeit mit an<strong>der</strong>en Behörden unabhängig vom<br />

Ort seiner Tätigkeit die Gewissheit haben muss, dass <strong>für</strong> ihn selbst wie auch <strong>für</strong> sein<br />

Gegenüber annähernd gleiche rechtliche Gegebenheiten herrschen.<br />

In materieller Hinsicht ist es aus Sicht <strong>der</strong> BLKR ebenso unzweckmäßig, eine<br />

Übermittlungspflicht — wie <strong>der</strong>zeit im Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz und einigen<br />

Lan<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetzen geregelt — ausschließlich an das Vorliegen von<br />

Staatsschutzdelikten zu knüpfen. Es ist zu berücksichtigen und hat sich gerade im<br />

NSU-Komplex erwiesen, dass Allgemeinkriminalität durchaus Bezüge in den extremistischen<br />

o<strong>der</strong> terroristischen Bereich haben kann (z. B. <strong>der</strong> untergetauchte<br />

Rechtsextremist, <strong>der</strong> ein Auto stiehlt o<strong>der</strong> eine Bank überfällt). Außerdem führt die<br />

Beschränkung auf Staatsschutzdelikte dazu, dass bei jedem Staatsschutzdelikt eine<br />

verpflichtende Übermittlung stattfindet, während bei einem schweren Delikt <strong>der</strong><br />

allgemeinen Kriminalität die Übermittlung ins Ermessen gestellt wird. Vor dem Hintergrund<br />

<strong>des</strong> NSU-Komplexes ist diese Differenzierung überholt und nicht sachgerecht.<br />

In diese Richtung geht bereits das im Juli 2012 neugefasste Thüringer Verfassungsschutzgesetz,<br />

das in § 14 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1 das Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong><br />

Verfassungsschutz verpflichtet, personenbezogene Daten zur Verhin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />

Verfolgung von Staatsschutzdelikten o<strong>der</strong> zur Verfolgung von in § 100a StPO<br />

13


genannten Straftaten im Rahmen <strong>der</strong> Organisierten Kriminalität sowie von<br />

Verbrechen zu übermitteln.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> BLKR ist es zudem nicht hinzunehmen und auch öffentlich nicht<br />

vermittelbar, dass Verfassungsschutzbehörden in bestimmten Fällen ihnen vorliegende<br />

Informationen zur Aufklärung o<strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung schwerster Straftaten nicht<br />

an die zur Strafverfolgung bzw. zur Gefahrenabwehr berufenen Behörden<br />

weitergeben müssen.<br />

2.3.3 Empfehlung<br />

Die BLKR ist <strong>der</strong> Ansicht, dass eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> Übermittlungsvorschriften<br />

in Bund und Län<strong>der</strong>n notwendig ist, d<strong>am</strong>it alle Behörden auf Bun<strong>des</strong>- und<br />

Lan<strong>des</strong>ebene von einem einheitlichen Rechtsstandard ausgehen können.<br />

In allen Verfassungsschutzgesetzen sollte ein <strong>für</strong> alle Verfassungsschutzbehörden<br />

einheitlicher Tatbestand geschaffen werden, <strong>der</strong> — neben <strong>der</strong> verbindlichen Informationsübermittlung<br />

bei Staatsschutzdelikten — eine Übermittlungspflicht gegenüber<br />

Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden bei weiteren Delikten vorsieht.<br />

Diese Übermittlungspflicht sollte an die Schwere <strong>des</strong> in Frage kommenden Delikts<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> abzuwehrenden Gefahr geknüpft werden. Dies kann z. B. anhand eines<br />

Kataloges (wie § 138 StGB, §§ 100a Abs. 2, 100c Abs. 2 StPO, §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4<br />

G10), anhand <strong>des</strong> § 12 StGB (Differenzierung nach Verbrechen/Vergehen) o<strong>der</strong><br />

abstrakt nach <strong>der</strong> Schwere <strong>des</strong> Delikts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> drohenden Gefahr (wie in §§ 5<br />

Abs. 2, 6 Abs. 1 <strong>des</strong> Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei<br />

von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Län<strong>der</strong>n zur<br />

Bekämpfung <strong>des</strong> gewaltbezogenen Rechtsextremismus (Rechtsextremismus-Datei-<br />

Gesetz - RED-G)) geschehen.<br />

Die BLKR hat sich hierzu noch keine endgültige Meinung gebildet. Sie wird im<br />

Abschlussbericht einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.<br />

14


2.4 Quellenschutz<br />

2.4.1 Problemstellung<br />

Ausgehend von den vorliegenden Unterlagen untersucht die BLKR die Regelungen<br />

zum sogenannten Quellenschutz im Verfassungsschutzverbund. Anlass hier<strong>für</strong> bietet<br />

exemplarisch <strong>der</strong> folgende Sachverhalt aus dem NSU-Komplex:<br />

Eine Lan<strong>des</strong>behörde <strong>für</strong> Verfassungsschutz hatte <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörde<br />

eines an<strong>der</strong>en Lan<strong>des</strong> mitgeteilt, dass ein V-Mann erfahren habe, die drei Flüchtigen<br />

planten „einen weiteren Überfall". Eine n<strong>am</strong>entlich benannte Kontaktperson habe den<br />

Auftrag, die Gesuchten mit Waffen zu versorgen. Zu dieser Quellenmeldung fand<br />

eine Besprechung zwischen den beteiligten Verfassungsschutzbehörden statt. Dabei<br />

war die nachrichtengebende Verfassungsschutzbehörde grundsätzlich nicht bereit,<br />

die Quellenmeldung als solche <strong>für</strong> die Polizei freizugeben. Sie eröffnete jedoch <strong>der</strong><br />

Verfassungsschutzbehörde <strong>des</strong> an<strong>der</strong>en Lan<strong>des</strong> die Möglichkeit, ohne Nennung <strong>der</strong><br />

Herkunft <strong>der</strong> Information das zuständige LKA über den Sachverhalt in Kenntnis zu<br />

setzen. 4<br />

Nach dem bisherigen Stand <strong>der</strong> Untersuchung lässt sich Folgen<strong>des</strong> festhalten:<br />

Die Verfassungsschutzgesetze gestatten die Zus<strong>am</strong>menarbeit mit an<strong>der</strong>en Sicherheitsbehörden<br />

wie <strong>der</strong> Polizei; einige verpflichten die Verfassungsschutzbehörden<br />

sogar dazu, bestimmte Informationen den Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln<br />

(z. B. §§ 20 ff. BVerfSchG, vgl. dazu 2.3.1).<br />

An<strong>der</strong>erseits sind die Verfassungsschutzbehörden gesetzlich verpflichtet, ihre<br />

Erkenntnisquellen zu schützen. Grundlagen hier<strong>für</strong> bilden z. B. § 23 Nr. 2 BVerfSchG<br />

bzw. die entsprechenden Regelungen in den Verfassungsschutzgesetzen <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> 5. Danach ist bei Vorliegen von „überwiegenden Sicherheitsinteressen" die<br />

Vgl. SchäferlWache/Meiborg, Gutachten zum Verhalten <strong>der</strong> Thüringer Behörden und Staatsanwaltschaften<br />

bei <strong>der</strong> Verfolgung <strong>des</strong> „Zwickauer Trios" vom 14. Mai 2012, Rdnr. 359.<br />

5 § 11 Abs. 1 Nr. 2 LSVSG BW; Art. 17 Abs. 1 Nr. 2 BayVSG; § 28 Nr. 2 VSG Bln; § 19 Nr. 3<br />

BbgVerfSchG; § 23 Abs. 1 Nr. 4 Brem VerfSchG; § 21 Abs. 1 Nr. 2 HmbVerfSchG; § 15 Nr. 2<br />

VerfSchutzG HE; § 25 Abs. 1 Nr. 2 LVerfSchG M-V; § 20 Abs. 1 Nr. 4 NVerfSchG; § 19 Nr. 2 VSG<br />

15


Übermittlung zwingend und ohne Ausnahme verboten. Unter „überwiegende Sicherheitsinteressen"<br />

fallen u. a. Gründe <strong>des</strong> Quellenschutzes, <strong>des</strong> Schutzes operativer<br />

Maßnahmen und sonstige Geheimhaltungsgründe. 6 Der Quellenschutz umfasst<br />

dabei alle Maßnahmen, die erfor<strong>der</strong>lich und geeignet sind, nachrichtendienstliche<br />

Quellen gegen eine Enttarnung und <strong>der</strong>en Folgen zu schützen. Vorrangiges Ziel <strong>des</strong><br />

Schutzes menschlicher Quellen ist d<strong>am</strong>it <strong>der</strong> Schutz ihrer Identität, bei sonstigen<br />

Quellen <strong>der</strong> Schutz <strong>der</strong> Art und Weise <strong>der</strong> Informationsgewinnung.<br />

In <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion ist zudem die Frage aufgeworfen worden, ob die<br />

Verfassungsschutzbehörden auf menschliche Quellen verzichten sollten. Nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden handelt es sich bei menschlichen<br />

Quellen um ein bedeuts<strong>am</strong>es nachrichtendienstliches Mittel zur Erkenntnisgewinnung.<br />

Vielfach wird davon ausgegangen, dass <strong>der</strong> Einsatz menschlicher<br />

Quellen unverzichtbar <strong>für</strong> die Aufklärung insbeson<strong>der</strong>e von „abgeschotteten"<br />

Personenstrukturen ist.<br />

2.4.2 Bewertung<br />

Im oben beschriebenen Sachverhalt verfügte die betreffende Verfassungsschutzbehörde<br />

über Quelleninformationen, die die erneute Begehung einer Straftat i. S. v.<br />

§§ 249 ff. StGB nahe legten. Dies zeigt, dass die Gewinnung wichtiger Informationen<br />

selbst aus dem unmittelbaren Nahbereich <strong>des</strong> Trios mit Hilfe menschlicher Quellen<br />

grundsätzlich möglich war. Dass diese Information letztlich die Polizeibehörden nicht<br />

in geeigneter Form erreicht hat, liegt nicht <strong>am</strong> Wert <strong>des</strong> nachrichtendienstlichen<br />

Mittels an sich, son<strong>der</strong>n an den sich aus dem Einsatz menschlicher Quellen<br />

ergebenden weiteren Problemstellungen. Dies war im vorliegenden Fall <strong>der</strong> Quellenschutz.<br />

Im Ergebnis stellt <strong>der</strong> Sachverhalt die Informationsgewinnung mit Hilfe<br />

menschlicher Quellen nicht grundsätzlich in Frage, wohl aber die bestehenden<br />

Regelungen zum Quellenschutz.<br />

NRW; § 15 Nr. 2 LVerfSchG RP; § 19 Abs. 1 Nr. 2 SVerfSchG; § 13 Abs. 1 Nr. 2 SächsVSG; § 20<br />

Nr. 2 VerfSchG-LSA; § 24 Abs. 1 Nr. 2 LVerfSchG S-H; § 15 Nr. 2 ThürVSG.<br />

Bergemann in Lisken/Denninger, Handbuch <strong>des</strong> Polizeirechts, 5. Auflage 2012, H, Rdnr. 114;<br />

Droste, Handbuch <strong>des</strong> Verfassungsschutzrechts, 2007, S. 554. Der Quellenschutz wird z. B. auch in<br />

§ 15 Nr. 2 LVerfSchG RP ausdrücklich als ein überwiegen<strong>des</strong> Sicherheitsinteresse aufgeführt.<br />

16


Die BLKR hat sich die Frage gestellt, ob und inwieweit <strong>der</strong> Quellenschutz hinter dem<br />

Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zurücktreten<br />

muss. Diese Frage verlangt eine Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den Grundlagen <strong>des</strong><br />

Quellenschutzes.<br />

Der Schutzanspruch im Behördenauftrag tätiger menschlicher Quellen ergibt sich aus<br />

<strong>der</strong>en Grundrechten. Aus ihnen resultiert eine Fürsorgepflicht <strong>des</strong> Staates gegenüber<br />

seinen geheimen Informanten o<strong>der</strong> V-Leuten. Diese Fürsorgepflicht hin<strong>der</strong>t an einer<br />

schranken- und schutzlosen Offenlegung <strong>der</strong> Identität dieser Personen.' Das Grundrecht<br />

auf Leben und körperliche Unversehrtheit genießt nach <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verfassungsgerichts 8 beson<strong>der</strong>en Stellenwert. Danach verpflichten das<br />

Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG sowie<br />

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1<br />

Abs. 1 GG den Staat, je<strong>des</strong> menschliche Leben zu schützen. Diese Schutzpflicht ist<br />

umfassend und wiegt grundsätzlich höher als das Recht <strong>des</strong> Rechtssuchenden aus<br />

Art. 19 Abs. 4 GG o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Auskunftsanspruch an<strong>der</strong>er Behörden. Die Pflicht zum<br />

Schutz <strong>des</strong> Lebens gebietet es dem Staat, sich schützend und för<strong>der</strong>nd vor das<br />

Leben zu stellen und es vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten An<strong>der</strong>er zu<br />

bewahren. Alle staatlichen Organe haben nach diesem Gebot zu handeln. Das<br />

menschliche Leben stellt einen Höchstwert dar. Aus diesem Grunde muss diese<br />

Schutzverpflichtung, insbeson<strong>der</strong>e von den beauftragenden staatlichen<br />

Organisationen, beson<strong>der</strong>s ernst genommen werden.<br />

Dem Schutzanspruch menschlicher Quellen vor Offenbarung gegenüber den Straf-<br />

verfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden steht jedoch zum einen die aus dem<br />

Rechtsstaatsprinzip herzuleitende Pflicht zur Gewährleistung einer effektiven Straf-<br />

7 Droste, Handbuch <strong>des</strong> Verfassungsschutzrechts, 2007, S. 281.<br />

8 BVerfG, NJW 1977, 2255; BVerfG, NJW 1975, 573; vgl. auch Droste, Handbuch <strong>des</strong><br />

Verfassungsschutzrechts, 2007, S. 281; Kornblum, Rechtsschutz gegen geheimdienstliche Aktivitäten,<br />

2010, S. 272 f.; Möstl, Die staatliche Garantie <strong>für</strong> die öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2002, S. 52.<br />

Nur wenn ausreichende Anhaltspunkte <strong>für</strong> die Annahme vorliegen, dass <strong>der</strong> Informant seine<br />

Aussagen wi<strong>der</strong> besseres Wissen o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> vorgefassten Absicht <strong>der</strong> Rufschädigung tätigt o<strong>der</strong><br />

leichtfertig falsche Informationen übermittelt, überwiegen nach <strong>der</strong> Rechtsprechung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts<br />

regelmäßig die Interessen <strong>des</strong> Rechtssuchenden an <strong>der</strong> Aufklärung <strong>des</strong><br />

Sachverhalts (vgl. BVerwG, NJW 2004, 1543, 1544; BVerwG, NJW 1992, 451, 452 f.).<br />

17


echtspflege 9 gegenüber. Zum an<strong>der</strong>en verlangen dieselben Grundrechte, die den<br />

Staat zum Schutz seiner menschlichen Quellen verpflichten, den Schutz <strong>der</strong><br />

Bevölkerung vor Gefahren <strong>für</strong> Leib, Leben, Gesundheit usw. 19 Deshalb darf Quellenschutz<br />

kein Selbstzweck sein.<br />

Die wi<strong>der</strong>streitenden Positionen können aber dann nicht ohne Weiteres einseitig<br />

aufgelöst werden, wenn auf beiden Seiten eine konkrete Gefährdung hochwertiger<br />

Rechtsgüter vorliegt o<strong>der</strong> die begründete Besorgnis einer solchen Gefährdung<br />

besteht. Insoweit sind die in § 23 Nr. 2 BVerfSchG einer Übermittlung entgegen<br />

stehenden überwiegenden Sicherheitsinteressen nicht aus sich selbst heraus zu<br />

beurteilen, son<strong>der</strong>n müssen einer Abwägung mit den <strong>für</strong> eine Übermittlung<br />

sprechenden Interessen standhalten.<br />

2.4.3 Empfehlung<br />

Eine denkbare Lösung könnte nach einer ersten Analyse etwa in <strong>der</strong> Erweiterung<br />

<strong>des</strong> § 23 BVerfSchG und <strong>der</strong> entsprechenden lan<strong>des</strong>gesetzlichen Regelungen"<br />

bestehen. Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesetzeslage empfiehlt sich aus Sicht <strong>der</strong> BLKR zum<br />

einen, um berechtigten Belangen von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr<br />

Rechnung zu tragen. Zum an<strong>der</strong>en muss dem Rechtsanwen<strong>der</strong> die notwendige<br />

Sicherheit bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> wi<strong>der</strong>streitenden Interessen gegeben werden. Die<br />

bestehenden Normen zu den Übermittlungsverboten in den Verfassungsschutzgesetzen<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> können in ihrer bisherigen Form, ggf.<br />

harmonisiert, erhalten bleiben. Es bietet sich in Anlehnung an § 15 Nr. 2 LVerfSchG<br />

RP aus Gründen <strong>der</strong> Normenklarheit an, den Quellenschutz als Beispiel <strong>für</strong> überwiegende<br />

Sicherheitsinteressen in § 23 Nr. 2 BVerfSchG ausdrücklich zu benennen.<br />

An die Vorschriften zu den Übermittlungsverboten sollten aber Regelungen angefügt<br />

° Vgl. BVerfG, NJW 1970, 2205, 2206; BVerfG, NJW 1972, 2214 f.; BVerfG, NJW 1988, 329, 331;<br />

BVerfG, NJW 2000, 55, 65.; Möstl, Die staatliche Garantie <strong>für</strong> die öffentliche Sicherheit und Ordnung,<br />

2002, S. 67.<br />

10 Vgl. Möstl, Die staatliche Garantie <strong>für</strong> die öffentliche Sicherheit und Ordnung, 2002, S. 52 ff.<br />

11 § 11 LSVSG BW; Art. 17 BayVSG; § 28 VSG Bin; § 19 BbgVerfSchG; § 23 Brem VerfSchG; § 21<br />

HmbVerfSchG; § 15 VerfSchutzG HE; § 25 LVerfSchG M-V; § 20 NVerfSchG; § 19 VSG NRW; § 15<br />

LVerfSchG RP; § 19 SVerfSchG; § 13 SächsVSG; § 20 VerfSchG-LSA; § 24 LVerfSchG S-H; § 15<br />

ThürVSG.<br />

18


werden, die das unbedingte Übermittlungsverbot einschränken. Dazu wird die BLKR<br />

einen Gesetzesvorschlag unterbreiten.<br />

2.4.3.1 Einschränkung <strong>des</strong> Übermittlungsverbots<br />

Nach Auffassung <strong>der</strong> BLKR sollte das Übermittlungsverbot grundsätzlich keine<br />

Anwendung finden (Ausnahme vom Übermittlungsverbot), wenn die Übermittlung zur<br />

Verfolgung von beson<strong>der</strong>s schweren Straftaten i. S. v. § 100c StPO o<strong>der</strong> zur Abwehr<br />

einer gegenwärtigen Gefahr <strong>für</strong> den Bestand o<strong>der</strong> die Sicherheit <strong>des</strong> Staates o<strong>der</strong> <strong>für</strong><br />

Leib, Leben, Gesundheit o<strong>der</strong> Freiheit einer Person o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Sachen von erheblichem<br />

Wert, <strong>der</strong>en Erhaltung und Funktion im beson<strong>der</strong>en öffentlichen Interesse erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

Der Rückgriff auf beson<strong>der</strong>s schwere Straftaten bietet sich <strong>des</strong>halb an, weil das<br />

Gewicht <strong>des</strong> Strafverfolgungsinteresses insbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Schwere und <strong>der</strong><br />

Bedeutung <strong>der</strong> aufzuklärenden Straftat abhängig ist. 12 Das Strafmaß <strong>für</strong> die als<br />

beson<strong>der</strong>s schwere Straftaten bezeichneten Delikte beträgt regelmäßig min<strong>des</strong>tens<br />

fünf Jahre Freiheitsstrafe. Hierbei liegt es auf <strong>der</strong> Hand, dass <strong>der</strong> Gesetzgeber ihnen<br />

einen beson<strong>der</strong>s hohen Handlungsunwert beimisst. Ebenso ist es zweckmäßig, auf<br />

den Schutz <strong>der</strong> o. g. Rechtsgüter o<strong>der</strong> Sachen von erheblichem Wert zurückzugreifen.<br />

Diese sind entwe<strong>der</strong> grundrechtlich von beson<strong>der</strong>er Bedeutung o<strong>der</strong> ihr<br />

Schutz ist im Interesse <strong>der</strong> Allgemeinheit unerlässlich.<br />

An diese Wertung hat <strong>der</strong> Gesetzgeber auch bei <strong>der</strong> Schaffung <strong>des</strong> RED-Gesetzes<br />

angeknüpft. So bestimmt § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RED-G, dass eine Nutzung <strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> RED erfassten personenbezogenen Daten zu einem an<strong>der</strong>en Zweck als zur Aufklärung<br />

o<strong>der</strong> Bekämpfung <strong>des</strong> gewaltbezogenen Rechtsextremismus nur stattfinden<br />

darf, soweit dies zur Verfolgung einer beson<strong>der</strong>s schweren Straftat o<strong>der</strong> zur Abwehr<br />

einer Gefahr <strong>für</strong> Leib, Leben, Gesundheit o<strong>der</strong> Freiheit einer Person erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

§ 5 Abs. 2 RED-G regelt zudem, dass eine abfragende Behörde im Falle eines<br />

Treffers unmittelbar auf die in <strong>der</strong> RED erfassten erweiterten Grunddaten zugreifen<br />

darf, wenn dies aufgrund bestimmter Tatsachen zur Abwehr einer gegenwärtigen<br />

12 Vgl. BVerfG, NJW 2003, 1787, 1791.<br />

19


Gefahr <strong>für</strong> den Bestand o<strong>der</strong> die Sicherheit <strong>des</strong> Staates o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Leib, Leben,<br />

Gesundheit o<strong>der</strong> Freiheit einer Person o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Sachen von erheblichem Wert, <strong>der</strong>en<br />

Erhaltung und Funktion im beson<strong>der</strong>en öffentlichen Interesse geboten ist, im<br />

Zus<strong>am</strong>menhang mit <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>des</strong> gewaltbezogenen Rechtsextremismus<br />

unerlässlich ist und die Datenübermittlung aufgrund eines Ersuchens nicht rechtzeitig<br />

erfolgen kann (Eilfall) und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Behörde, die die<br />

Daten eingegeben hat, den Zugriff verweigern würde.<br />

D<strong>am</strong>it wird deutlich, dass es sich bei den genannten Voraussetzungen um Sachverhalte<br />

handelt, bei denen entwe<strong>der</strong> ein beson<strong>der</strong>s hohes Interesse an <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gefahrenabwehr besteht. Gegenüber dieser Interessenlage<br />

kann <strong>der</strong> Quellenschutz grundsätzlich keinen Vorrang haben.<br />

2.4.3.2 Ausnahmeregelungen <strong>für</strong> den Bereich <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />

Eine Ausnahme von den Einschränkungen <strong>des</strong> Übermittlungsverbots kann nur in den<br />

Fällen in Betracht kommen, in denen eine begründete Besorgnis da<strong>für</strong> besteht, dass<br />

durch die Übermittlung Leib, Leben o<strong>der</strong> Freiheit von Personen gefährdet o<strong>der</strong> die<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden im Sinne von § 3 Abs. 1 BVerfSchG<br />

wesentlich erschwert o<strong>der</strong> unmöglich gemacht werden und dies nicht durch<br />

geeignete Maßnahmen abgewendet werden kann.<br />

2.4.3.2.1 Gefährdung von Leib, Leben o<strong>der</strong> Freiheit von Personen<br />

Werden durch die Übermittlung von Informationen Leib, Leben o<strong>der</strong> Freiheit von<br />

menschlichen Quellen, ihren Angehörigen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Personen gefährdet, muss<br />

die Übermittlung an die Strafverfolgungsbehörden unterbleiben. Dies ergibt sich<br />

daraus, dass das Strafverfolgungsinteresse hinter <strong>der</strong> Verpflichtung <strong>des</strong> Staates, <strong>für</strong><br />

den Schutz von Leib, Leben 13 und Freiheit 14 seiner menschlichen Quellen und ihrer<br />

Angehörigen zu sorgen, zurücktreten muss. 15 Die Annahme einer Gefährdung ist zu<br />

begründen.<br />

13 Vgl. BVerfGE 57, 250, 284 f. BVerfG, NJW 1977, 2255; BVerfG, NJW 1975, 573.<br />

14 Vgl. BVerfGE 57, 250, 285.<br />

15 Vgl. Droste, Handbuch <strong>des</strong> Verfassungsschutzrechts, 2007, S. 281.<br />

20


Muss also begründet d<strong>am</strong>it gerechnet werden, dass durch die Übermittlung einer<br />

Information Rückschlüsse auf die Quelle gezogen werden können und führen diese<br />

Rückschlüsse aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte zu <strong>der</strong> o. g. Gefährdung <strong>der</strong><br />

Quelle, ihrer Angehörigen o<strong>der</strong> Dritter, muss auf die Übermittlung verzichtet werden.<br />

Allerdings müssen die Verfassungsschutzbehörden vor dem Unterlassen <strong>der</strong> Weitergabe<br />

von relevanten Informationen umfassend prüfen, ob die be<strong>für</strong>chtete<br />

Gefährdung durch geeignete Schutzmaßnahmen abgewendet werden kann. Diese<br />

Schutzmaßnahmen müssen darauf abzielen, die gefährdeten Personen nachhaltig<br />

vor einer Beeinträchtigung <strong>der</strong> körperlichen Unversehrtheit zu schützen. In Betracht<br />

kommen z. B. die Ausstellung von Tarndokumenten o<strong>der</strong> die Verbringung an einen<br />

neuen Aufenthaltsort. Umfassend ist die Prüfung dann, wenn alle denkbaren Maßnahmen<br />

hinsichtlich ihrer Wirks<strong>am</strong>keit und Umsetzbarkeit geprüft und abgewogen<br />

werden. Diese Prüfung ist zu dokumentieren.<br />

2.4.3.2.2 Wesentliche Erschwerung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden<br />

Auch wenn durch die Übermittlung einer Information die Arbeit <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden<br />

wesentlich erschwert o<strong>der</strong> unmöglich gemacht wird, muss die<br />

Möglichkeit bestehen, von <strong>der</strong> Weitergabe <strong>der</strong> Information zu Zwecken <strong>der</strong> Strafverfolgung<br />

abzusehen. Das grundgesetzlich geschützte Interesse an einer effektiven<br />

Strafverfolgung vermag nämlich das Interesse an <strong>der</strong> Beobachtung verfassungsfeindlicher<br />

o<strong>der</strong> sicherheitsgefährden<strong>der</strong> Bestrebungen und Tätigkeiten i. S. v. § 3<br />

Abs. 1 BVerfSchG nicht von vornherein zu überwiegen. Denn auch die Tätigkeit <strong>der</strong><br />

Verfassungsschutzbehörden hat verfassungsrechtlichen Rang. 16 Die in § 3 Abs. 1<br />

BVerfSchG aufgeführten Aufgaben dienen dem Schutz <strong>der</strong> in Art. 9 Abs. 2, 26 Abs. 1<br />

und 73 Abs. 1 Nr. 10 lit. b) und c) GG enthaltenen Verfassungspositionen. 17<br />

Derartige Konflikte sind nach dem Grundsatz <strong>der</strong> „praktischen Konkordanz" zu lösen.<br />

Dieser verlangt, dass nicht eine <strong>der</strong> wi<strong>der</strong>streitenden Verfassungspositionen „bevorzugt<br />

und maximal behauptet" wird, son<strong>der</strong>n alle einen „möglichst schonenden Ausgleich<br />

erfahren". 16<br />

16 Vgl. <strong>für</strong> das Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong> Verfassungsschutz BVerwG, NVwZ 2011, 161, 171.<br />

17 Hierzu zählen die freiheitliche demokratische Grundordnung, <strong>der</strong> Bestand und die Sicherheit <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong> o<strong>der</strong> eines Lan<strong>des</strong>, auswärtige Belange <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>republik Deutschland sowie <strong>der</strong> Gedanke<br />

<strong>der</strong> Völkerverständigung, insbeson<strong>der</strong>e das friedliche Zus<strong>am</strong>menleben <strong>der</strong> Völker.<br />

16 BVerfG, NM 1995, 2477, 2479.<br />

21


Vor diesem Hintergrund kommt die BLKR zu folgendem Ergebnis: Insbeson<strong>der</strong>e in<br />

den Fällen, in denen die Verfassungsschutzbehörden durch die Offenbarung einer<br />

menschlichen Quelle ihrem gesetzlichen Aufklärungsauftrag nicht o<strong>der</strong> nicht mehr in<br />

ausreichen<strong>der</strong> Weise nachkommen können, kann die Übermittlung nicht zwingend<br />

geboten sein. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Beobachtung <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Objekts durch Offenlegung <strong>der</strong> Identität <strong>der</strong> Quelle unmöglich o<strong>der</strong> wesentlich<br />

erschwert wird. Dies kann dann gegeben sein, wenn die jeweilige Verfassungsschutzbehörde<br />

lediglich über eine einzige „Quelle im Objekt" verfügt und an<strong>der</strong>e<br />

Erkenntnisquellen nicht vorhanden sind o<strong>der</strong> erschlossen werden können. Bei <strong>der</strong><br />

Beurteilung, ob die Beobachtung <strong>des</strong> Objekts unmöglich o<strong>der</strong> wesentlich erschwert<br />

wird, kommt es nicht auf die Qualität o<strong>der</strong> die Gefährlichkeit <strong>des</strong> Beobachtungsobjekts<br />

an, weil die Verfassungsschutzbehörden unabhängig davon bei Vorliegen <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Voraussetzungen zur Beobachtung verfassungsfeindlicher bzw. sicherheitsgefährden<strong>der</strong><br />

Bestrebungen verpflichtet sind und ihnen ein Ermessensspielraum<br />

insoweit nicht eröffnet ist. Vielmehr ist maßgeblich, ob das Beobachtungsobjekt<br />

weiter mit an<strong>der</strong>en Mitteln aufgeklärt werden kann. Auch hier müssen die<br />

Verfassungsschutzbehörden umfassend alle in Betracht kommenden Maßnahmen<br />

prüfen, um den drohenden Erkenntnisverlust in an<strong>der</strong>er Weise zu verhin<strong>der</strong>n als<br />

durch das Unterlassen <strong>der</strong> Informationsweitergabe.<br />

Die gleiche Problemstellung ergibt sich, wenn ausländische Nachrichtendienste<br />

relevante Informationen an die Verfassungsschutzbehörden übermitteln, diese aber<br />

nicht <strong>für</strong> eine Weitergabe an die Polizeibehörden freigeben. In <strong>der</strong> internationalen<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit gilt <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> so genannten „Third Party Rule". Danach<br />

dürfen Informationen nur mit vorheriger Einwilligung <strong>des</strong> Nachrichtengebers an dritte<br />

Stellen weitergegeben werden. Wird die Einwilligung verweigert, wird im internationalen<br />

Verkehr <strong>der</strong> Nachrichtendienste davon ausgegangen, dass die Übermittlung<br />

unterbleibt. Geben die Verfassungsschutzbehörden diese Informationen<br />

dennoch ohne Einwilligung <strong>des</strong> Nachrichtengebers weiter, müssen sie d<strong>am</strong>it<br />

rechnen, keine weiteren Informationen mehr zu erhalten. Dadurch wird die Arbeitsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden gefährdet. So konnten nur in enger<br />

Kooperation mit ausländischen Partnerbehörden mehrere ernstzunehmende Anschlagsversuche<br />

verhin<strong>der</strong>t werden, wie zum Beispiel <strong>der</strong> sogenannten Sauerland-<br />

22


gruppe im September 2007. Aus diesem Grund muss es den Verfassungsschutzbehörden<br />

möglich sein, in den Fällen auf die Übermittlung von Informationen ausländischer<br />

Dienste zu Zwecken <strong>der</strong> Strafverfolgung zu verzichten, in denen eine<br />

Freigabe <strong>für</strong> die Strafverfolgungsbehörden nicht vorliegt. An<strong>der</strong>enfalls droht auch hier<br />

langfristig <strong>der</strong> Verlust wesentlicher Erkenntnisse, ohne die die Beobachtung<br />

verfassungsfeindlicher, sicherheitsgefährden<strong>der</strong> bzw. terroristischer Bestrebungen<br />

o<strong>der</strong> Tätigkeiten nicht geleistet werden kann. Die Verfassungsschutzbehörden<br />

müssen aber in jedem Fall darauf hinwirken, eine Freigabe zur Übermittlung <strong>der</strong><br />

jeweiligen Information an die Strafverfolgungsbehörden zu erhalten.<br />

2.4.3.3 Ausnahmeregelung <strong>für</strong> den Bereich <strong>der</strong> Gefahrenabwehr<br />

Ist die Übermittlung von Informationen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr <strong>für</strong><br />

den Bestand o<strong>der</strong> die Sicherheit <strong>des</strong> Staates o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Leib, Leben, Gesundheit o<strong>der</strong><br />

Freiheit einer Person o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Sachen von erheblichem Wert, <strong>der</strong>en Erhaltung und<br />

Funktion im beson<strong>der</strong>en öffentlichen Interesse erfor<strong>der</strong>lich ist, notwendig, darf sie nur<br />

unterbleiben, wenn durch die Übermittlung eine Gefahr <strong>für</strong> Leib o<strong>der</strong> Leben an<strong>der</strong>er<br />

Personen besteht und diese Gefahr nicht auch durch geeignete Maßnahmen<br />

abgewendet werden kann (vgl. 2.4.3.2.1).<br />

An<strong>der</strong>s als in den oben dargestellten Fällen <strong>der</strong> Strafverfolgung (vgl. 2.4.3.2.2)<br />

wiegen hier die abzuwehrenden Gefahren so schwer, dass die Übermittlung<br />

relevanter Informationen nur dann unterbleiben kann, wenn daraus eine ebensolche<br />

Gefahr <strong>für</strong> Leib o<strong>der</strong> Leben von menschlichen Quellen, ihren Angehörigen o<strong>der</strong><br />

dritten Personen entstünde. Diese Ausnahme folgt aus dem verfassungsrechtlichen<br />

Verbot, Leben gegen Leben abzuwägen. 19 Kann eine Gefahr nur um den Preis einer<br />

gleichwertigen Gefahr beseitigt werden, muss von <strong>der</strong> Gefahrenabwehr Abstand<br />

genommen werden. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz <strong>der</strong> Verhältnismäßigkeit <strong>der</strong><br />

Mitte1 2° und muss auch <strong>für</strong> die Verfassungsschutzbehörden gelten. Die Übermittlung<br />

darf auch hier nur unterbleiben, wenn die Verfassungsschutzbehörden zu dem<br />

19<br />

Vgl. BVerfGE 115, 118, 130 f.; BGH, NM 2003, 2464, 266; Perron in Schönke/Schrö<strong>der</strong>, Strafgesetzbuch,<br />

28. Auflage 2010, § 34 Rdnr. 24, 30.<br />

° Vgl. Perron in Schönke/Schrö<strong>der</strong>, Strafgesetzbuch, 28. Auflage 2010, § 34 Rdnr. 20, 46.<br />

23


Ergebnis gelangen, dass eine Gefährdung <strong>der</strong> Quelle, ihrer Angehörigen o<strong>der</strong> Dritter<br />

nicht durch geeignete Maßnahmen abgewendet werden kann.<br />

Bei Gefährdungen unterhalb <strong>der</strong> Schwelle einer gegenwärtigen Gefahr <strong>für</strong> den<br />

Bestand o<strong>der</strong> die Sicherheit <strong>des</strong> Staates o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Leib, Leben, Gesundheit o<strong>der</strong> Freiheit<br />

einer Person o<strong>der</strong> <strong>für</strong> Sachen von erheblichem Wert, <strong>der</strong>en Erhaltung und<br />

Funktion im beson<strong>der</strong>en öffentlichen Interesse erfor<strong>der</strong>lich ist, gilt das unter 2.4.3.2.1<br />

Gesagte.<br />

2.4.3.4 Entscheidungsbefugnis und Kontrolle<br />

Der Umstand, dass die Entscheidung über das Unterbleiben <strong>der</strong> Weitergabe von<br />

Informationen zu Zwecken <strong>der</strong> Strafverfolgung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gefahrenabwehr weitreichende<br />

Konsequenzen hat, wirft die Frage auf, wer diese Entscheidung trifft. In<br />

an<strong>der</strong>en grundrechtsrelevanten Fällen weist das Bun<strong>des</strong>verfassungsschutzgesetz<br />

die Entscheidungskompetenz dem Präsidenten <strong>des</strong> BfV o<strong>der</strong> seinem Vertreter zu. So<br />

dürfen er o<strong>der</strong> sein Vertreter gemäß § 9 Abs. 2 BVerfSchG Maßnahmen zum Mithören<br />

o<strong>der</strong> Aufzeichnen <strong>des</strong> nichtöffentlich gesprochenen Wortes in Wohnungen<br />

(„großer Lauschangriff) anordnen, wenn die gemäß Art. 13 Abs. 2 GG erfor<strong>der</strong>liche<br />

richterliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Unabhängig<br />

davon, dass diese Anordnung unverzüglich richterlich bestätigt werden muss, zeigt<br />

diese Kompetenzzuweisung die Verantwortung <strong>des</strong> Präsidenten bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

grundrechtsintensiver Maßnahmen.<br />

Daher sollte aus Sicht <strong>der</strong> BLKR die Entscheidungsbefugnis über das Unterbleiben<br />

<strong>der</strong> Informationsweitergabe ebenfalls den Leitern <strong>der</strong> Verfassungsschutzbehörden<br />

obliegen. Aus Gründen <strong>der</strong> Nachvollziehbarkeit muss die Entscheidung mit einer<br />

Begründung versehen und dokumentiert werden.<br />

Allerdings können die Gründe <strong>für</strong> den Quellenschutz mit <strong>der</strong> Zeit entfallen. Deshalb<br />

muss die Entscheidung in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Dadurch wird<br />

sichergestellt, dass vor allem das Strafverfolgungsinteresse nicht abschließend hinter<br />

dem Quellenschutz o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en überwiegenden Sicherheitsinteressen zurücktreten<br />

24


muss, son<strong>der</strong>n diesem nach <strong>der</strong>en Wegfall noch Rechnung getragen werden kann.<br />

Die Prüfabstände können insoweit an die Regelung <strong>des</strong> § 4 Abs. 1 Satz 1 G10 angelehnt<br />

werden. Dieser schreibt vor, dass durch G10-Maßnahmen gewonnene<br />

personenbezogene Daten im Abstand von höchstens sechs Monaten darauf hin<br />

überprüft werden müssen, ob sie noch erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

Zudem muss die Entscheidung — soweit sie durch das BfV bzw. ein Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t <strong>für</strong><br />

Verfassungsschutz getroffen worden ist — <strong>der</strong> obersten Dienstbehörde unverzüglich<br />

berichtet werden. Auf diese Weise wird ein Begründungserfor<strong>der</strong>nis geschaffen, das<br />

die Verfassungsschutzämter zu einer umfassenden Prüfung anhält. Zudem wird<br />

dadurch die notwendige Nachvollziehbarkeit und Transparenz <strong>der</strong> Entscheidungsfindung<br />

geschaffen.<br />

Darüber hinaus ist das jeweilige parl<strong>am</strong>entarische Kontrollgremium über den Sachverhalt<br />

zu unterrichten.<br />

2.5 Dienst- und Fachaufsicht<br />

2.5.1 Problemstellung<br />

Die Beschäftigung mit den NSU-Taten und <strong>der</strong> Vorgeschichte <strong>des</strong> Trios haben die<br />

BLKR veranlasst, sich auch mit Fragen <strong>der</strong> dienst- und fachaufsichtlichen Kontrolle<br />

von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu befassen. Nach einer ersten Einschätzung<br />

schließt die Kommission nicht aus, dass auch mangelnde Kontrolle zu<br />

Fehlentwicklungen innerhalb <strong>der</strong> Behörden geführt haben könnte. Beson<strong>der</strong>s<br />

deutlich wird dies an einer Lan<strong>des</strong>behörde <strong>für</strong> Verfassungsschutz, <strong>der</strong>en Leiter<br />

sinngemäß äußerte, keine Aufsicht zu benötigen. 21 Zwar ist sich die BLKR bewusst,<br />

dass es sich hier um einen Einzelfall handelt, <strong>der</strong> auch nicht die heutigen Verhältnisse<br />

insbeson<strong>der</strong>e in den Verfassungsschutzbehörden wi<strong>der</strong>spiegelt. Gleichwohl<br />

handelt es sich hier — nicht zuletzt auch im Hinblick auf die in <strong>der</strong> Öffentlichkeit immer<br />

21 Gasser, Untersuchungsbericht über in den Medien dargestellte Vorgänge in dem Thüringer Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />

<strong>für</strong> Verfassungsschutz und <strong>der</strong>en Auswirkung auf die Funktionsweise <strong>des</strong> Amtes vom 23.08.2000,<br />

S. 10 (VS- NfD).<br />

25


wie<strong>der</strong> erhobenen For<strong>der</strong>ungen nach einer besseren Kontrolle <strong>der</strong> Sicherheitsbehörden<br />

— um ein Thema von hohem Stellenwert.<br />

Die Gesetzesbindung von Polizei- und Verfassungsschutzbehörden nach Art. 20<br />

Abs. 3 GG kann durch verschiedene Arten <strong>der</strong> Kontrolle erfolgen. Dazu zählt<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Dienst- und Fachaufsicht:<br />

Dienstaufsicht ist die Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> internen Angelegenheiten <strong>der</strong> Behörde. Die Vorgaben zu diesen Angelegenheiten<br />

ergeben sich insbeson<strong>der</strong>e aus Gesetzen, Rechtsverordnungen und<br />

Verwaltungsvorschriften sowie aus organisatorischen Grundsätzen. Die Dienstaufsicht<br />

erstreckt sich auf den Aufbau, die innere Ordnung, die allgemeine Geschäftsführung<br />

einschließlich Ablauforganisation und die Personal- und Haushaltsangelegenheiten.<br />

Fachaufsicht ist die Aufsicht über die Recht- und Zweckmäßigkeit <strong>des</strong> Verwaltungshandelns<br />

<strong>der</strong> nachgeordneten Behörde zur Erfüllung ihrer Fachaufgaben. Mit <strong>der</strong><br />

Fachaufsicht sollen insbeson<strong>der</strong>e die fehlerfreie und einheitliche Rechtsanwendung<br />

sowie Ermessensausübung, eine hohe Qualität bei <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung, die<br />

Minimierung <strong>der</strong> Risiken <strong>für</strong> das Gemeinwesen, transparente Entscheidungs- und<br />

Verwaltungsabläufe sowie die Stärkung <strong>der</strong> Eigenverantwortlichkeit <strong>der</strong> nachgeordneten<br />

Behörden gewährleistet werden. Die nachgeordneten Behörden erfüllen<br />

die ihnen obliegenden Aufgaben gleichwohl eigenständig.<br />

Folgende Instrumente können im Bereich <strong>der</strong> Dienst- und Fachaufsicht Verwendung<br />

finden:<br />

• Erlasse,<br />

• Zustimmungsvorbehalte,<br />

• Anfor<strong>der</strong>ung von Berichten,<br />

• Einrichtung regelmäßiger und anlassbezogener Informations- und Berichtspflichten,<br />

• Durchführung von regelmäßigen Dienstbesprechungen,<br />

• Inspektionen und Informationsbesuche vor Ort,<br />

26


• Akteneinsicht sowie<br />

• Geschäftsprüfungen (u. a. umfassende Prüfung <strong>der</strong> Gesetzesanwendung, <strong>der</strong><br />

Effektivität und <strong>der</strong> Effizienz sowie <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung).<br />

2.5.2 Bewertung<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> BLKR ist eine wirks<strong>am</strong> wahrgenommene Dienst- und Fachaufsicht <strong>für</strong><br />

eine sowohl rechtmäßige als auch nutzbringende Behördenarbeit essentiell. Es darf<br />

insoweit keine kontrollfreien Räume in den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden<br />

geben.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>des</strong> Verfassungsschutzes kommt <strong>der</strong> Kontrolle durch Aufsicht<br />

eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Die Arbeit von Verfassungsschutzbehörden<br />

findet — dies liegt in <strong>der</strong> Natur eines Nachrichtendienstes — auch im Verborgenen<br />

statt. Auch die Polizeibehörden verfügen über die Befugnis zur verdeckten Informationsgewinnung.<br />

Umso wichtiger ist es daher, dass eine dienst- und<br />

fachaufsichtliche Kontrolle nicht nur theoretisch stattfindet, son<strong>der</strong>n diese von den<br />

hier<strong>für</strong> verantwortlichen Stellen auch ernsthaft und sachkundig wahrgenommen wird.<br />

Dienst- und Fachaufsicht über Polizei- und Verfassungsschutzbehörden müssen<br />

effektive Kontrollinstanzen im Hinblick auf die behördliche Bindung an Recht und<br />

Gesetz sein. Insofern ist eine wirks<strong>am</strong>e Aufsicht rechtsstaatliches Gebot.<br />

2.5.3 Empfehlung<br />

Die BLKR ist sich <strong>der</strong> Tatsache bewusst, dass die tatsächliche Ausgestaltung <strong>der</strong><br />

Dienst- und Fachaufsicht als originäre Aufgabe <strong>des</strong> Dienstvorgesetzten bzw. <strong>der</strong><br />

jeweiligen obersten Bun<strong>des</strong>- o<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörde anzusehen ist und als solche in<br />

<strong>der</strong> Organisationshoheit <strong>der</strong> zuständigen Ressortminister und —senatoren liegt.<br />

Dennoch müssen, um die notwendige Effektivität zu erreichen, bestimmte Rahmenbedingungen<br />

erfüllt sein: Als Min<strong>des</strong>tstandard bedarf es aus Sicht <strong>der</strong> Kommission<br />

zumin<strong>des</strong>t eigener Organisationseinheiten innerhalb <strong>der</strong> obersten Dienstbehörden,<br />

die <strong>für</strong> die Aufsicht über die Ämter <strong>für</strong> Verfassungsschutz und Polizeibehörden<br />

27


zuständig sind, Diese Organisationseinheiten müssen personell so ausgestattet sein,<br />

dass die Aufsicht auch tatsächlich wahrgenommen werden kann. Außerdem müssen<br />

die Beschäftigten über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen. Es ist zudem<br />

sinnvoll, wenn die jeweiligen Organisationseinheiten sich ausschließlich auf die Aufsicht<br />

über die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden konzentrieren.<br />

An<strong>der</strong>s stellt sich die Situation in denjenigen Län<strong>der</strong>n dar, in denen die Verfassungsschutzbehörde<br />

als Abteilung <strong>des</strong> jeweiligen Innenressorts besteht 22. In <strong>der</strong> Regel<br />

unterstehen diese Abteilungen <strong>der</strong> jeweiligen Behördenleitung, welche die Aufsicht<br />

ausübt. Sie kann sich bei ihrer Aufsichtsführung durch geeignete Organisationseinheiten<br />

unterstützen lassen. So ist in Berlin gemäß § 2 Abs. 3 VSG Bln eine eigene<br />

Organisationseinheit „Revision" eingerichtet worden. Sie ist unmittelbar bei <strong>der</strong><br />

Behördenleitung angesiedelt, bei <strong>der</strong> Prüfung und Bewertung von Vorgängen <strong>der</strong><br />

Verfassungsschutzbehörde unabhängig tätig und soll diese im Rahmen ihrer<br />

Aufsichtsfunktionen über die Abteilung Verfassungsschutz unterstützen. Inwieweit<br />

dieses Modell als zusätzliche Option <strong>für</strong> eine effektivere Kontrolle in den Län<strong>der</strong>n in<br />

Betracht kommen kann, in denen die Verfassungsschutzbehörde in die oberste<br />

Dienstbehörde integriert ist, wird die Kommission weiter prüfen.<br />

Die BLKR wird sich mit dem Thema Dienst- und Fachaufsicht vertieft auseinan<strong>der</strong><br />

setzen und ggf. weiterführende Vorschläge unterbreiten.<br />

2.6 Erweiterung <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>des</strong> GBA<br />

2.6.1 Materielle Zuständigkeit<br />

2.6.1.1 Problemstellung<br />

We<strong>der</strong> die von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> NSU verübten Tötungsverbrechen noch die<br />

zahlreichen bewaffneten Raubüberfälle ließen bis zum November 2011 zureichende<br />

tatsächliche Anhaltspunkte da<strong>für</strong> erkennen, dass hinter diesen Taten eine im Sinne<br />

<strong>des</strong> § 129a StGB terroristische Vereinigung stand. D<strong>am</strong>it entfiel eine Übernahme <strong>der</strong><br />

22 Berlin, Brandenburg, H<strong>am</strong>burg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie<strong>der</strong>sachsen, Nordrhein-Westfalen,<br />

Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.<br />

28


jeweiligen Ermittlungsverfahren durch den GBA kraft originärer Zuständigkeit gemäß<br />

§§ 142, 120 Abs. 1 GVG.<br />

Aber auch <strong>für</strong> die Inanspruchnahme <strong>der</strong> sog. evokativen Zuständigkeit aus §§ 142a,<br />

120 Abs. 2 GVG reichten die d<strong>am</strong>als vorhandenen Erkenntnisse nicht aus, weil trotz<br />

<strong>der</strong> beispiellosen Serie schwerster, län<strong>der</strong>übergreifend begangener Straftaten nicht<br />

festgestellt wurde, dass die Taten „nach den Umständen bestimmt und geeignet"<br />

waren, die in § 120 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) bis d) GVG bezeichneten Ziele zu erreichen.<br />

Im Interesse <strong>der</strong> wünschenswerten und gebotenen einheitlichen Sachleitung und<br />

Ermittlungsführung gerade bei Straftaten solcher Schwere wird vielfach eine Erweiterung<br />

<strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>des</strong> GBA zur Übernahme solcher Verfahren gefor<strong>der</strong>t.<br />

2.6.1.2 Empfehlung<br />

Auch die BLKR ist <strong>der</strong> Ansicht, dass aus den vorstehend genannten Gründen die<br />

Möglichkeiten <strong>des</strong> GBA, ein Verfahren jedenfalls im Rahmen seiner evokativen<br />

Zuständigkeit zu übernehmen, verbessert werden sollten. Angesichts <strong>der</strong> engen<br />

verfassungsrechtlichen Grenzen <strong>für</strong> die Ausübung von Bun<strong>des</strong>justiz, die nicht angetastet<br />

werden sollten, neigt die BLKR dazu, zunächst eine gewisse Lockerung <strong>der</strong><br />

einfach-gesetzlichen Einschränkungen <strong>des</strong> § 120 Abs. 2 GVG vorzuschlagen. Hier<br />

bieten sich die Merkmale „bestimmt und geeignet" sowie das Erfor<strong>der</strong>nis einer<br />

„beson<strong>der</strong>en Bedeutung <strong>des</strong> Falles" an. Hier sollte — insbeson<strong>der</strong>e im frühen Stadium<br />

strafrechtlicher Ermittlungen — <strong>der</strong> GBA in <strong>der</strong> Frage seiner eigenen Zuständigkeit<br />

einen größeren Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum haben als dies<br />

insbeson<strong>der</strong>e nach den insoweit zunehmend einschränkenden Entscheidungen <strong>des</strong><br />

BGH jetzt <strong>der</strong> Fall ist. Zu weiteren Einzelheiten wird sich die BLKR in ihrem Abschlussbericht<br />

äußern.<br />

29


2.6.2 Formelle Zuständigkeit<br />

2.6.2.1 Problemstellung<br />

Nach Erkenntnissen <strong>der</strong> BLKR, die auch durch die „Stellungnahme zum Bericht <strong>der</strong><br />

Evaluierungsgruppe ARP <strong>des</strong> Generalbun<strong>des</strong>anwalts" <strong>der</strong> früheren Bun<strong>des</strong>richterin<br />

Rissing van Saan bestätigt werden, erfährt <strong>der</strong> GBA von Straftaten, die zumin<strong>des</strong>t<br />

seine evokative Zuständigkeit begründen könnten, vielfach aus <strong>der</strong> Presse und nicht<br />

durch die z. B. in Nr. 202 RiStBV eigentlich statuierte Unterrichtung durch die Staatsanwaltschaften<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Aus den <strong>der</strong> BLKR vorliegenden Unterlagen entsteht<br />

sogar <strong>der</strong> Eindruck, dass im Fall <strong>der</strong> NSU-Straftaten eine Einbindung <strong>des</strong> GBA nicht<br />

angestrebt wurde.<br />

2.6.2.2 Empfehlung<br />

Da <strong>der</strong> GBA über die Ausübung seines Evokationsrechts nur dann sinnvoll entscheiden<br />

kann, wenn er über potentiell in Frage kommende Sachverhalte zeitnah<br />

und vollständig unterrichtet wird, schlägt die BLKR vor, die bisher untergesetzliche<br />

Informationspflicht <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>staatsanwaltschaften aus Nr. 202 RiStBV durch eine<br />

gesetzliche Regelung (etwa durch Einfügung in § 142a GVG) zu ersetzen und d<strong>am</strong>it<br />

zugleich die Befugnis <strong>des</strong> GBA zu verbinden, die zur Klärung seiner Zuständigkeit<br />

notwendigen Feststellungen durch Einholung von Auskünften, Beiziehung von Akten<br />

usw. zu treffen und hierzu ggf. auch polizeiliche Vorermittlungen anzuordnen.<br />

2.6.3 Erweiterung <strong>des</strong> § 143 Abs. 3 GVG<br />

2.6.3.1 Problemstellung<br />

Die Vielzahl <strong>der</strong> von den NSU-Mitglie<strong>der</strong>n im ges<strong>am</strong>ten Bun<strong>des</strong>gebiet verübten<br />

Straftaten führte naturgemäß zur Begründung einer entsprechenden Vielzahl staatsanwaltschaftlicher<br />

Zuständigkeiten. Soweit sich den <strong>der</strong> BLKR vorliegenden Unterlagen<br />

entnehmen lässt, wurde mit dieser Zuständigkeitszersplitterung in <strong>der</strong> Praxis<br />

unterschiedlich umgegangen: während <strong>für</strong> die in Bayern begangenen Tötungsverbrechen<br />

zentral die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zuständig wurde, blieb die<br />

30


Bearbeitung aller übrigen Tötungs- und Raubdelikte bei den jeweils örtlichen<br />

Staatsanwaltschaften. Ob sich aus diesem Nebeneinan<strong>der</strong> tatsächlich Erkenntnisverluste<br />

ergeben haben, vermag die BLKR nicht zu beurteilen. Grundsätzlich aber ist<br />

gerade bei Serienstraftaten eine einheitliche Sachleitung und Ermittlungsführung<br />

anzustreben, um Erkenntnisverluste und Doppelarbeit zu verhin<strong>der</strong>n. Wenn — wie<br />

vorliegend — aus den o. g. Gründen <strong>der</strong> GBA eine eigene Ermittlungszuständigkeit<br />

nicht zu begründen vermag und es außerdem bei keiner <strong>der</strong> zuständigen Staatsanwaltschaften<br />

zu einem sog. S<strong>am</strong>melverfahren kommt, besteht die Gefahr <strong>der</strong><br />

vorstehend beschriebenen Folgen.<br />

2.6.3.2 Empfehlung<br />

Die BLKR erwägt hier<strong>für</strong> folgende Lösung: § 143 Abs. 3 GVG sieht <strong>für</strong> den Fall, dass<br />

Staatsanwaltschaften verschiedener Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> sich nicht auf die Übernahme <strong>der</strong><br />

Strafverfolgung verständigen können, vor, dass <strong>der</strong> GBA — auf Antrag einer dieser<br />

Staatsanwaltschaften — die Zuweisung <strong>des</strong> Ermittlungsverfahrens an eine dieser<br />

Staatsanwaltschaften bindend verfügt. Diese Regelung <strong>des</strong> § 143 Abs. 3 GVG<br />

könnte dahingehend erweitert werden, dass <strong>der</strong> GBA von Amts wegen eine bindende<br />

Zuweisung von Ermittlungsverfahren an eine Lan<strong>des</strong>staatsanwaltschaft vornehmen<br />

darf, wenn er selbst sich an <strong>der</strong> Übernahme <strong>des</strong> Verfahrens aus Rechtsgründen<br />

gehin<strong>der</strong>t sieht. Über Details dieses Vorschlags hat sich die BLKR noch nicht<br />

verständigt.<br />

31


Anlage<br />

Vorläufige Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Abschlussberichts<br />

<strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Kommission Rechtsterrorismus<br />

Vorbemerkung<br />

(Kurzübersicht <strong>des</strong> NSU-Komplexes)<br />

1 Verfahren<br />

1.1 Einsetzung, Mitglie<strong>der</strong> u. Auftrag <strong>der</strong> Kommission<br />

1.2 Gang <strong>der</strong> Untersuchungen<br />

2 Grundsätze zu Polizei und Verfassungsschutz<br />

2.1 Verfassungsrechtliche Stellung<br />

2.2 Aufgaben<br />

2.3 Trennungsgebot<br />

2.4 Zus<strong>am</strong>menarbeit innerhalb <strong>der</strong> Polizei- u. Verfassungsschutzbehörden<br />

2.5 Kontrolle von Polizei- u. Verfassungsschutzbehörden<br />

3 Bestandsaufnahme<br />

3.1 Grundlagen <strong>der</strong> informationellen Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

3.2 Verdeckte Informationsgewinnung<br />

3.3 Aus- und Fortbildung<br />

4 Faktenlage „Nationalsozialistischer Untergrund"<br />

4.1 „Thüringer Heimatschutz" (1990er Jahre)<br />

4.2 Briefbombenimitate und Bombenfunde (1996/1997)<br />

4.3 Das Abtauchen <strong>des</strong> Trios (1998)<br />

4.4 Fahndungsmaßnahmen (1998 - 2003)<br />

4.5 Raubstraftaten (1998 - 2007)<br />

4.6 Tötungsdelikte und Sprengstoffanschläge (2000 - 2007)<br />

4.7 Aufdeckung und Ende <strong>des</strong> NSU (2011)<br />

5 Ungerechtfertigte Vorwürfe in den Medien<br />

6 Problemstellung, Bewertung und Empfehlung<br />

7 Zus<strong>am</strong>menfassung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Kommission<br />

32


Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />

<strong>für</strong> Zentrale Polizeiliche Dienste<br />

Nordrhein-Westfalen<br />

LZPD NRW, Postfach 210765, 47029 Duisburg<br />

Elektronische Post<br />

AG VPA<br />

Ministerium <strong>für</strong> Inneres und Kommunales<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen<br />

08. August 2012<br />

Seite 1 von 10<br />

Aktenzeichen:<br />

Dez. 44 — 57.04.17<br />

(bei Antwort bitte angeben)<br />

PHK Holger Lemmer<br />

Großraum- und Schwertransporte<br />

1. Sachstand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-<br />

Arbeitsgruppe zur Entlastung <strong>der</strong> Polizei in Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

Großraum- und Schwertransporten<br />

2. Projektgruppe „Prüfung weiterer Harmonisierungsmöglichkeiten bei<br />

den so genannten polizeilichen Abfahrtkontrollen"; Projektbericht<br />

Telefon 0203 4175 - 4418<br />

Fax 0203 4175 - 4402<br />

dez44.1zpd<br />

@polizei.nrw.de<br />

1. Projektgruppenbericht <strong>der</strong> AG VPEA, Projektgruppe Großraumund<br />

Schwertransporte, vom 07.08.2008<br />

2. Bericht <strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe <strong>des</strong> BLFA-StVO/OWi und<br />

<strong>des</strong> UA FEK (AG VPA) „Entlastungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Polizei<br />

im Zus<strong>am</strong>menhang mit Großraum- und Schwertransporten" vom<br />

04.05.2011<br />

3. AG VPA 18./19.01.2012, TOP 7.1.1<br />

4. Sachstandsbericht „Großraum- und Schwertransporte (GST)" <strong>der</strong><br />

AG VPA vom 08.02.2012<br />

5. UA FEK UB vom 08.03.2012 schrift:<br />

6. UA FEK Schreiben vom 08.03.2012 H<strong>am</strong>mleidd<strong>am</strong>m 4 a<br />

7. AK II 18./19.04.2012, TOP 24 41460 Neuss<br />

8. AG VPA Schreiben vom 04.05.2012 Telefon 0203 4175 - 0<br />

9. IMK 31.05./01.06.2012, TOP 12 Telefax 0203 41 75 - 4608<br />

10.AG VPA 12./13.06.2012, TOP 7.1.1 und 7.1.2<br />

fuesta4.1zpd@polizei.nrw.de<br />

Dienstgebäude und Lieferan-<br />

www.lzpd.de<br />

Zahlungen an :<br />

Lan<strong>des</strong>kasse Düsseldorf<br />

Kto-Nr.: 4 100 012<br />

BLZ: 300 500 00 WestLB AG<br />

IBAN :<br />

DE41300500000004100012<br />

BIC WELADEDD


1. Sachstand zur Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen zur Entlastung<br />

<strong>der</strong> Polizei in Zus<strong>am</strong>menhang mit Großraum- und Schwertransporten<br />

Seite 2 von 10<br />

Der Arbeitsgruppenbericht <strong>der</strong> BLAG GST wurde in <strong>der</strong> 48. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />

UA FEK <strong>am</strong> 819. September 2011, TOP 5.2, sowie in <strong>der</strong> Folge in <strong>der</strong><br />

<strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> Verkehrsministerkonferenz <strong>am</strong> 5./6. Oktober 2011, TOP 6.6,<br />

in <strong>der</strong> 231. <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> AK II <strong>am</strong> 20./21. Oktober 2011, TOP 30, und in<br />

<strong>der</strong> Herbstsitzung <strong>der</strong> Innenministerkonferenz <strong>am</strong> 8./9. Dezember 2011,<br />

TOP 12, zur Kenntnis genommen.<br />

In den im Bericht enthaltenen Vorschlägen sahen alle d<strong>am</strong>it befassten<br />

Gremien geeignete Ansätze, die Anzahl und die Dauer polizeilicher Begleiteinsätze<br />

<strong>für</strong> Großraum- und Schwertransporte signifikant zu reduzieren.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wurde zur Entlastung <strong>der</strong> Polizei vorgeschlagen,<br />

• die Überprüfung incl. <strong>des</strong> gutachterlichen Nachweises von<br />

Großraum- und Schwertransporten ab 100 Tonnen Ges<strong>am</strong>tmasse<br />

und/o<strong>der</strong> einer Achslast von mehr als 12 Tonnen<br />

durch anerkannte Sachverständige <strong>für</strong> den Kraftfahrzeugverkehr<br />

o<strong>der</strong> Prüfingenieure <strong>am</strong>tlich anerkannter Überwachungsorganisationen<br />

durchzuführen und<br />

• die Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen von Verkehrszeichen<br />

im ges<strong>am</strong>ten Umfeld eines Transportes bei allen<br />

vorhersehbaren und planbaren regulierenden Verkehrsmaßnahmen<br />

durch private Begleitunternehmen als Verwaltungshelfer<br />

ohne eigene Entscheidungskompetenz vornehmen<br />

zu lassen.<br />

2/10


Die weitere praktische Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen sowie die in diesem<br />

Zus<strong>am</strong>menhang erfor<strong>der</strong>liche Anpassung <strong>der</strong> bun<strong>des</strong>weit geltenden<br />

Regelwerke hängt nunmehr von <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Verkehrsressorts<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>für</strong> entsprechende Regelpläne ab, mit <strong>der</strong>en Hilfe künftig<br />

private Begleitunternehmen einen Großteil <strong>der</strong> bisherigen polizeilichen<br />

Aufgaben übernehmen sollen. In Vorbereitung auf die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Abstimmung wurde die Bun<strong>des</strong>anstalt <strong>für</strong> Straßenwesen (BASt) vom<br />

BMVBS gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.<br />

Seite 3 von 10<br />

Die ersten grob skizzierten Entwürfe <strong>der</strong> BASt von Regelplänen <strong>für</strong> verkehrsrechtliche<br />

Anordnungen zur Begleitung von GST durch private<br />

Verwaltungshelfer wurden anlässlich <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> BLFA StVO <strong>am</strong><br />

9./10. Mai 2012 in Dresden mit den Vertretern <strong>der</strong> Verkehrs- und Innenressorts<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> erörtert. U. a. bedingt durch Personalrotationen in<br />

einigen Verkehrsressorts wurde <strong>der</strong> Einsatz von privaten Verwaltungshelfern<br />

erneut in Frage gestellt bzw. Ergebnisse diskutiert, die bisher<br />

von allen d<strong>am</strong>it befassten Gremien be<strong>für</strong>wortet wurden. Die Vorsitzende<br />

<strong>des</strong> BLFA StVO/OWi erinnerte in diesem Zus<strong>am</strong>menhang an die Beschlusslage<br />

von IMK und VMK.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Diskussion zu den vorgelegten Regelplänen erhielten<br />

die Län<strong>der</strong> die Möglichkeit, gegenüber <strong>der</strong> BASt schriftlich ihre Auffassungen<br />

zu den Regelplänen mitzuteilen, wobei die Pläne auf Tauglichkeit<br />

mit konkreten Verbesserungsvorschlägen bewertet werden sollen.<br />

Strittig in diesem Gremium war insbeson<strong>der</strong>e die Frage, ob bei kurzfristigen<br />

Vollsperrungen von Straßen auf den Polizeivollzugsdienst verzichtet<br />

werden kann.<br />

3/10


Im Zus<strong>am</strong>menhang mit einer Stellungnahme <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> an die BASt<br />

bezüglich <strong>der</strong> Regelpläne ist eine enge Abstimmung <strong>der</strong> Innenressorts<br />

mit den Verkehrsressorts von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, um die Empfehlungen<br />

<strong>der</strong> BLAG GST in absehbarer Zeit tatsächlich umsetzen zu können.<br />

Seile 4 von 10<br />

Ein Einfluss <strong>der</strong> Polizei auf die Umsetzung <strong>der</strong> Empfehlungen ist nur<br />

bedingt möglich. Es wird jedoch als zielführend eingeschätzt, von Seiten<br />

<strong>der</strong> Innenressorts gegenüber den Verkehrsressorts die Dringlichkeit <strong>der</strong><br />

Umsetzung zu betonen.<br />

2. Projektgruppe „Prüfung weiterer Harmonisierungsmöglichkeiten<br />

bei den so genannten polizeilichen Abfahrtkontrollen"; Projektbericht<br />

2.1 Ausgangslage zur Einrichtung einer geson<strong>der</strong>ten Projektgruppe<br />

<strong>der</strong> AG VPA<br />

Die Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe <strong>des</strong> BLFA-StVO/OWi und <strong>des</strong> UA FEK<br />

(AG VPA) „Entlastungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die Polizei im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit Großraum- und Schwertransporten" (BLAG GST) hat ihren Bericht<br />

mit darin enthaltenen Empfehlungen vorgelegt (Arbeitsgruppenbericht<br />

vom 04.05.2011). Die Empfehlungen wurden von allen d<strong>am</strong>it befassten<br />

Gremien getragen, soweit die einschlägigen Fachverbände keine<br />

durchgreifenden Einwände vorbrächten.<br />

Die Befassung <strong>der</strong> Fachverbände erbrachte neben <strong>der</strong>en generellen<br />

Zustimmung zu den Vorschlägen <strong>der</strong> BLAG GST auch <strong>der</strong>en Bedürfnis<br />

nach einer maßgeblichen Harmonisierung <strong>der</strong> sogenannten polizeilichen<br />

Abfahrtkontrollen (Bezug zu 4.)). Die AG VPA hielt daher die Einrichtung<br />

einer geson<strong>der</strong>ten Projektgruppe <strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lich, um auf Grundlage <strong>der</strong><br />

Empfehlungen <strong>der</strong> BLAG GST zu prüfen, inwieweit sich aus einer weite-<br />

4/10


en Harmonisierung bei den sogenannten polizeilichen Abfahrtkontrollen<br />

ein zusätzliches Einsparpotential bei <strong>der</strong> Polizei und ein Mehr an Handlungssicherheit<br />

<strong>für</strong> die durchführenden Polizeibe<strong>am</strong>ten ergeben. Hierbei<br />

sollen ggf. entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.<br />

Nach Zustimmung <strong>der</strong> einschlägigen Gremien wurde folgende Projektgruppe<br />

(NW FF, NI, RP, HB, SN) eingerichtet.<br />

Seite 5 von 10<br />

Projektgruppenmitglie<strong>der</strong>:<br />

POR Bernd Heller<br />

NW (Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

PHK Holger Lemmer NW (Geschäftsführer)<br />

POR Jürgen Griesing NW<br />

LPD Karl-Heinz Brüggemann NI<br />

POR Volker Orben<br />

RP<br />

PR'in Jana Hänsel<br />

SN<br />

PR Rene Demmler SN<br />

PHK'in Andrea Twachtmann HB<br />

Diese wurde mit Schreiben vom 04.05.2012 vom Vorsitz <strong>der</strong> AG VPA<br />

und Beschluss in <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong> AG VPA <strong>am</strong> 12./13.06.2012 gebeten, einen<br />

Sachstandsbericht zum 01.08.2012 vorzulegen.<br />

5/10


2.2 Ergebnisse <strong>der</strong> Projektgruppenbefassung<br />

Seite 6 von 10<br />

Es fanden bisher zwei Projektgruppensitzungen <strong>am</strong> 1. Juni 2012 in<br />

Neuss und <strong>am</strong> 3. Juli 2012 in Münster statt. Dieser Sachstandsbericht<br />

gibt die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Sitzung</strong>en wie<strong>der</strong>.<br />

Die Projektgruppe prüft weitere Harmonisierungsmöglichkeiten bei den<br />

Abfahrtkontrollen mit dem Ziel,<br />

• den Umfang <strong>der</strong> polizeilichen Überprüfung auf einem einheitlichen<br />

Min<strong>des</strong>tstandard neu zu definieren,<br />

• auf eine weitere Überprüfung bei Übergabe / Übernahme bereits<br />

überprüfter polizeilich begleiteter Transporte verzichten zu können<br />

und<br />

• freiwillig erbrachte Gutachten <strong>der</strong> Transportunternehmen in Anlehnung<br />

an die 100t-Gutachten bun<strong>des</strong>weit anzuerkennen.<br />

2.2.1 Rechtsgrundlagen und <strong>der</strong>zeitige Praxis<br />

Ordnet eine Straßenverkehrsbehörde eine polizeiliche Begleitung <strong>des</strong><br />

Transportes an, erfolgt dies mit dem Ziel, Gefahren, die durch die<br />

Transportdurchführung entstehen, von an<strong>der</strong>en Verkehrsteilnehmern<br />

abzuwenden'. Die da<strong>für</strong> grundsätzliche Zuständigkeit <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde<br />

ergibt sich aus § 44 Abs. 1 und Abs. 3a StVO 2. Eine Zuständigkeit<br />

<strong>der</strong> Polizei ergibt sich aus § 44 Abs. 2 StVO, wonach sie befugt<br />

ist, den Verkehr "...durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO)..."<br />

zu regeln. Die Polizei hat somit als Regelzuständigkeit die Verwirklichung<br />

<strong>der</strong> Vorschriften und Anordnungen <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde 3 .<br />

vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.1988 (18U221/88) in VersR 1989, 185<br />

2<br />

vgl. JAGOW, Joachim; BURRMANN, Michael; 14E8, Rainer, Straßenverkehrsrecht, 19.<br />

Aufl., München 2006, S. 554, RN 1<br />

3 ebenda, S. 554, RN 2<br />

6/10


Daraus resultierend ergibt sich auch eine Amtspflicht 4 zur Begleitung <strong>der</strong><br />

Transporte im Rahmen <strong>der</strong> Erlaubnis bzw. Genehmigung 5 .<br />

Seite 7 von 10<br />

Die Polizeien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> entscheiden, welche Polizeikräfte die Begleitung<br />

von GST durchführen.<br />

Einige Län<strong>der</strong> haben spezifische Regelungen zur Überprüfung und Begleitung<br />

von Transporten erlassen, wobei deutliche Unterschiede zu<br />

verzeichnen sind. Eine Sachstandsdarstellung findet sich im Projektgruppenbericht<br />

<strong>der</strong> AG VPEA (Bezug zu 1.) unter Punkt 3.2 sowie unter<br />

Punkt 9.<br />

2.2.2 Definition eines einheitlichen Min<strong>des</strong>tstandards<br />

Da bereits das Erlaubnis- bzw. Genehmigungsverfahren <strong>der</strong> Straßenverkehrsbehörde<br />

das Ziel <strong>der</strong> Abwehr von Gefahren <strong>für</strong> die an<strong>der</strong>en<br />

Verkehrsteilnehmer verfolgt, kann sich <strong>der</strong> standardmäßige Umfang polizeilicher<br />

Überprüfung (Sichtprüfung) auf Folgen<strong>des</strong> beschränken:<br />

• Überprüfung <strong>der</strong> Gültigkeit <strong>der</strong> Erlaubnis/Genehmigung<br />

• Sichtprüfung hinsichtlich offenkundiger Mängel (z. B. Abmaße<br />

<strong>des</strong> Transports, Kenntlichmachung von Fahrzeug und Ladung 6 ,<br />

Verstöße gegen Auflagen und Bedingungen)<br />

Weiterführende Maßnahmen sind <strong>für</strong> die Vorbereitung einer behördlich<br />

angeordneten Begleitung nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die Bestimmung <strong>des</strong> Gewichtes<br />

kann auf Verdachtsfälle auf Verstöße gegen Bedingungen und<br />

Auflagen reduziert werden. Grundsätzlich ist das Gewicht kein kritischer<br />

Punkt <strong>für</strong> die verkehrssichere Begleitung. Zum Schutz <strong>der</strong> Straßeninfra-<br />

4<br />

vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 22.11.2005 (2023/04)<br />

Eine zeitliche Eingrenzung ergibt sich aus <strong>der</strong> Gültigkeitsdauer, <strong>der</strong> Anmeldefrist und Fahrzeitbeschränkung,<br />

6 Die ROST 1992 schreibt dazu als Allgemeine Auflage die Beachtung <strong>der</strong> Richtlinie <strong>für</strong> die<br />

Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragen<strong>der</strong><br />

Ladungen (VkBI 1974, S. 2, zuletzt geän<strong>der</strong>t <strong>am</strong> 04.01.1983, VkBl. 1983, S. 23) vor.<br />

7/10


struktur ist den Empfehlungen <strong>der</strong> BLAG (Bezug zu 2.; Pkt. 3.3 und Pkt.<br />

7) folgend und in <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>des</strong> BMVBS liegend die Überprüfung<br />

und Dokumentierung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Achslastverteilung, ab 100<br />

Tonnen Ges<strong>am</strong>tmasse o<strong>der</strong> einer Achslast größer als 12 Tonnen durch<br />

einen Prüfer vorgesehen.<br />

Seite 8 von 10<br />

Durch die gewonnenen Erkenntnisse zu Fahrzeug und Fahrstrecke sind<br />

zudem notwendige Verkehrsregelungs- und Sicherungsmaßnahmen zu<br />

bestimmen. Entsprechende Absprachen mit dem Transportpersonal sind<br />

zu führen. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls ist <strong>der</strong> angemessene Einsatz weiterer Kräfte<br />

zu veranlassen.<br />

Der o. g. Umfang <strong>der</strong> polizeilichen Überprüfung stellt einen Min<strong>des</strong>tstandard<br />

dar. Offensichtliche, ohne Spezialwissen erkennbare Mängel<br />

begründen unter gefahrenabwehrrechtlichen Gesichtspunkten' sowie<br />

aus <strong>der</strong> polizeilichen Aufgabe zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten<br />

gern. § 53 OWiG 8 heraus weitere polizeiliche Maßnahmen. Bei Verdacht<br />

auf technische Mängel sowie Zweifeln an <strong>der</strong> Befähigung und<br />

Eignung <strong>des</strong> Fahrpersonals ist eine entsprechende weitergehende Ü-<br />

berprüfung vorzunehmen.<br />

Eine Harmonisierung in <strong>der</strong> dargestellten Weise hat folgende Vorteile:<br />

• Reduzierung <strong>der</strong> Übergabezeiten im Verlauf <strong>der</strong> Transporte, da<br />

grundsätzlich keine weitere Überprüfung erfor<strong>der</strong>lich ist; daraus<br />

resultierend: personelle Entlastung <strong>der</strong> Polizei und Beschleunigung<br />

<strong>der</strong> Transporte<br />

7<br />

vgl. JAGOW, Joachim; BURRMANN, Michael; HEß, Rainer, a.a.O., S. 410, RN 12: "...<br />

Verkehrskontrollen sind präventive, verkehrsbezogene Maßnahmen..."<br />

8 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 19. Februar<br />

1987 (BGBl. 1 S. 602), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 <strong>des</strong> Gesetzes vom 7. August 2007<br />

(BGBI. I S. 1786)<br />

8/10


• Handlungssicherheit <strong>für</strong> die den Transport begleitenden Polizeibe<strong>am</strong>ten/-be<strong>am</strong>tinnen<br />

• Gewinn an Flexibilität <strong>für</strong> die Transportunternehmer<br />

• Verlässlichkeit und Berechenbarkeit <strong>für</strong> alle <strong>am</strong> Transport Beteiligten<br />

Seite 9 von 1a<br />

Durch die beschriebene Vorgehensweise werden die Unteren Straßenverkehrsbehörden<br />

nicht zusätzlich belastet.<br />

2.2.3 Anerkennung freiwillig erbrachter Gutachten<br />

Die erstmalige Überprüfung von Transporten, bei denen eine polizeiliche<br />

Begleitung erfor<strong>der</strong>lich ist, kann darüber hinaus durch vom Unternehmer<br />

freiwillig beauftragte <strong>am</strong>tlich anerkannte Prüforganisationen erfolgen.<br />

Das Ergebnis dieser Überprüfung sollte in einem standardisierten Gutachten<br />

festgehalten werden. Der Umfang <strong>der</strong> Gutachten sollte sich an<br />

den Vorschlägen <strong>der</strong> BLAG GST <strong>für</strong> die 100t-Gutachten orientieren. Die<br />

Gutachten sollten von den Polizeien aller Län<strong>der</strong> als Nachweis anerkannt<br />

werden, Da eine solche Regelung dem Gefahrenabwehrrecht zuzurechnen<br />

wäre, bedürfte eine solche Regelung einer einheitlichen Erlasslage<br />

<strong>der</strong> Innenressorts.<br />

Bei Vorlage eines Gutachtens würde sich <strong>der</strong> polizeiliche Kontrollumfang<br />

reduzieren auf:<br />

• Überprüfung <strong>des</strong> Vorliegens <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Erlaubnis / Genehmigung<br />

und<br />

• Bloße Inaugenscheinnahme <strong>des</strong> Transportes<br />

Entwürfe von Standards solcher Gutachten sowie von Ausbildungskon-<br />

zepten <strong>für</strong> Mitarbeiter (z. B. Prüfingenieure) <strong>am</strong>tlich anerkannter Über-<br />

9/10


wachungsorganisationen liegen im Detail noch nicht vor. Als Anhalts-<br />

Seite 10 von 10<br />

punkt könnte die Checkliste <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Nordrhein-Westfalen dienen.<br />

Im Auftrag<br />

gez.<br />

Heller<br />

10/10


EINGEGANGEN<br />

a NOV. 2012 1114 1<br />

U Ih? ' /-2-`)t.t/<br />

Erledigt:<br />

A - AnIag<br />

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• •<br />

• •<br />

LANDTAG<br />

BRANDENBURG<br />

Landtag Brandenburg; Postfach 60 10 64; 14410 Potsd<strong>am</strong><br />

Der Präsident<br />

Vorsitzende <strong>der</strong><br />

Fachausschüsse <strong>des</strong> Landtages Brandenburg<br />

im Hause<br />

Datuml . November 2012<br />

Bericht zum Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Seniorenpolitischen Maßnahmenpaketes „Aktives Altern in<br />

Brandenburg - Seniorenpolitisches Maßnahmenpaket <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung"<br />

Beschluss <strong>des</strong> Landtages Brandenburg „Seniorenpolitik - Politik <strong>für</strong> ältere Menschen als Teil einer übergreifenden<br />

Generationspolitik" vom 01.09.2011 - Drucksache 5/3916-B<br />

Sehr geehrter D<strong>am</strong>en und Herren,<br />

gemäß § 52 Absatz 4 <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>des</strong> Landtages Brandenburg übermittele ich den Fachausschüssen<br />

den o. g. Bericht <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung mit <strong>der</strong> Bitte um Kenntnisnahme.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

ACC<br />

Fritsch<br />

Anlage<br />

Landtag Brandenburg<br />

Internet: www.landtag.brandenburg.de<br />

Am Havelblick 8 Telefon: 0331 966-1003 E-Mail: praesiclent@landtag.brandenburg.de<br />

14473 Potsd<strong>am</strong> Telefax; 0331 966-1005 praesiclialbuero@landtag.brandenburg,de


02 .flOY .2012. 13:14<br />

LAND BRANDENBURG<br />

Chef <strong>der</strong> Staatskanzlei<br />

Chef dor Staetekanzlof dee Lan<strong>des</strong> Brendenburg I Hernrich•Arlann•Aliee 107 14473 Potsd<strong>am</strong><br />

Präsidenten <strong>des</strong> Landtages Brandenburg<br />

Herrn Gunter Fritsch<br />

Am Havelblick 8<br />

14473 Potsd<strong>am</strong><br />

Heinrich-Mann-Allee 107<br />

14473 Potsd<strong>am</strong><br />

Potsd<strong>am</strong>, 30 Oktober 2012<br />

Bericht zum Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets<br />

„Aktives Altern in Brandenburg - Seniorenpolitisches Maßnahmenpaket<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung"<br />

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,<br />

die Lan<strong>des</strong>regierung hat in ihrer <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 23. Oktober 2012 den o. g. Bericht<br />

zur Kenntnis genommen und beschlossen, die jeweiligen Fachausschüsse <strong>des</strong><br />

Landtages gemäß Landtagsbeschluss vom 1. September 2011 (Drucksache<br />

5/3916-8) zu informieren.<br />

Ich bitte Sie daher um Weiterleitung an die jeweiligen Fachausschüsse.<br />

Die Textdatei wird per E-Mail übersandt.<br />

Mit freundlichen Grüßen


Bericht <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung zum Stand <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong><br />

Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets „Aktives Altern in Brandenburg<br />

- Seniorenpolitisches Maßnahmenpaket <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung"<br />

(Stand: 23. Oktober 2012)<br />

1


Glie<strong>der</strong>ung:<br />

1.Anlass zur Berichterstattung<br />

2. Ergebnisse im Überblick<br />

3.Abgeschlossene Maßnahmen<br />

4. Maßnahmen, die weiterentwickelt wurden<br />

5. Laufende Maßnahmen/Projekte (Beispiele)<br />

6. Ges<strong>am</strong>teinschätzung<br />

Tabellenanhang


1. Anlass zur Berichterstattung<br />

Am 10. Mai 2011 verabschiedete das Kabinett das Seniorenpolitische Maßnahmenpaket <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>regierung „Aktives Altern in Brandenburg", In einem Beschluss vom 01. September 2011<br />

(Drucksache 5/3916-B) for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Landtag die Lan<strong>des</strong>regierung u. a. auf, bis Ende Oktober 2012<br />

ressortbezogen über den Stand <strong>der</strong> Umsetzung und <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> konkreten Maßnahmen<br />

<strong>des</strong> Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets „Aktives Altern in Brandenburg — Seniorenpolitisches<br />

Maßnahmenpaket <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung" (Drucksache 5/3224) in den jeweiligen Fachausschüssen <strong>des</strong><br />

Landtages zu informieren. Die Lan<strong>des</strong>regierung wird zudem aufgefor<strong>der</strong>t, bis Ende April 2014 über den<br />

Stand <strong>der</strong> Verwirklichung <strong>der</strong> Leitlinien <strong>für</strong> Seniorenpolitik und <strong>des</strong> Seniorenpolitischen<br />

Maßnahmenpakets und sich daraus ergeben<strong>der</strong> Schlussfolgerungen <strong>für</strong> eine künftige Seniorenpolitik zu<br />

berichten.<br />

Unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>des</strong> Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, Frauen und F<strong>am</strong>ilie wurde <strong>der</strong> nachfolgende<br />

Bericht in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit den jeweils <strong>für</strong> die einzelnen Maßnahmen und Projekte zuständigen<br />

Ressorts und <strong>der</strong> Staatskanzlei erarbeitet. Mit <strong>der</strong> bis 2014 laufenden Umsetzung <strong>des</strong><br />

Maßnahmenpakets wurde 2011 begonnen. Der Bericht gibt einen ersten Überblick zum Zwischenstand<br />

<strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets zum Stichtag 01. August 2012.<br />

Der Bericht setzt sich aus einer kurzen Einführung und einer tabellarischen Übersicht zu den einzelnen<br />

Projekten zus<strong>am</strong>men.<br />

2, Ergebnisse im Überblick<br />

Die Umsetzung <strong>des</strong> Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets wird begleitet durch eine Projektgruppe, in<br />

<strong>der</strong> - bis auf MdF und MdJ - alle Ressorts <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung und die Staatskanzlei sowie <strong>der</strong><br />

Seniorenrat <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e.V. und <strong>der</strong> Städte- und Gemeindebund Brandenbürg vertreten<br />

sind. Die Projektgruppe trifft sich 2 - 3 Mal pro Jahr. D<strong>am</strong>it wird dem Querschnittcharakter von<br />

Seniorenpolitik Rechnung getragen sowie über den Seniorenrat <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e.V. die<br />

Beteiligung von Seniorinnen und Senioren an <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Seniorenpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

gewährleistet.<br />

Das Maßnahmenpaket umfasst insges<strong>am</strong>t 40 Maßnahmen. Dabei handelt es sich zum einen um<br />

bewährte, bereits laufende Maßnahmen und zum an<strong>der</strong>en um eine Vielzahl neuer Projekte. Die 40<br />

Maßnahmen sind zum Teil in mehrere Maßnahmenbestandteile unterteilt und werden nicht alle<br />

gleichzeitig umgesetzt, Eine Reihe <strong>der</strong> Maßnahmen konnte bereits abgeschlossen werden, an<strong>der</strong>e<br />

werden erst in 2013 o<strong>der</strong> 2014 begonnen. Die dem Bericht als Anlagen beigefügten 48 Übersichten<br />

zeigen nur den Sachstand zu den Projekten und Maßnahmen, die bereits begonnen (und zum Teil auch<br />

schon abgeschlossen) wurden. Die vier noch nicht begonnenen Maßnahmen 3b, 9b, 29 und 30d<br />

werden <strong>des</strong>halb nicht berücksichtigt.<br />

Die <strong>für</strong> 2011 und 2012 vorgesehenen Maßnahmen bzw. Projekte o<strong>der</strong> Teile davon laufen planmäßig.<br />

Sieben Maßnahmen (Ziffern 2, 4, 15, 18, 20, 21 und 22b <strong>des</strong> Maßnahmenpakets) konnten bereits<br />

erfolgreich abgeschlossen werden. Vier <strong>für</strong> diesen Zeitraum vorgesehenen Maßnahmen (Ziffern 11, 12,<br />

14 und 24) wurden weiterentwickelt bzw. inhaltlich verän<strong>der</strong>t. Die <strong>für</strong> 2013 vorgesehene Maßnahme 36<br />

konnte bereits 2012 gestartet werden. Eine Maßnahme (Ziffer 25) wurde wegen mangeln<strong>der</strong> Nachfrage<br />

beendet und eine Maßnahme (Ziffer 16) wurde nicht neu aufgelegt. Bei einer Maßnahme (Ziffer 39)<br />

wurde keine För<strong>der</strong>ung ausgereicht.<br />

3


3. Abgeschlossene Maßnahmen<br />

Nr. 2: „Fünf Regionalkonferenzen zur Seniorenpolitik" (MASF)<br />

Die fünf im Oktober und November 2011 in fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong> Verantwortung <strong>des</strong> Seniorenrates <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Brandenburg e.V. durchgeführten Regionalkonferenzen können als erfolgreich eingeschätzt<br />

werden. Vertreterinnen und Vertreter aus örtlichen Seniorenbeiräten und aus Verwaltungen konnten<br />

über eine Vielzahl von Aktivitäten im seniorenpolitischen Bereich vor Ort berichten, tauschten sich über<br />

Erfahrungen aus und formulierten, „wo <strong>der</strong> Schuh drückt". Die Veranstaltungen zeigten deutlich, dass<br />

das Thema „Seniorinnen und Senioren" in den Kommunen vor Ort präsent ist und eine Reihe guter<br />

Beispiele kommuniziert werden können.<br />

Nr. 4: „Umfrage zur Aktualität und Wirkung <strong>der</strong> Seniorenpolitischen Leitlinien" (MASF)<br />

Im Zeitraum Dezember 2010 bis Dezember 2011 wurden die Seniorenpolitischen Leitlinien durch das<br />

Institut <strong>für</strong> Pflege- und Gesundheitswissenschaften Berlin hinsichtlich ihrer Aktualität und Wirkung<br />

evaluiert. Im März 2012 lag das Ergebnis in Form eines Berichts (in Lang- und Kurzfassung) vor. Neben<br />

den Ergebnissen einer schriftlichen Befragung und qualifizierter Interviews enthält <strong>der</strong> Bericht einen<br />

Län<strong>der</strong>vergleich in Bezug auf seniorenpolitische Schwerpunkte sowie Schlussfolgerungen und<br />

Handlungsempfehlungen. Die Evaluation hat u.a. zum Ergebnis, dass die Handlungsfel<strong>der</strong>, die im<br />

Mittelpunkt <strong>der</strong> Leitlinien und <strong>des</strong> Maßnahmenpakets stehen, auch diejenigen sind, welche durch die<br />

Befragten als beson<strong>der</strong>s wichtig eingeschätzt wurden. Ausgenommen ist <strong>der</strong> Bereich Pflege, <strong>für</strong> den die<br />

Lan<strong>des</strong>regierung in Auswertung und Umsetzung <strong>der</strong> Brandenburger Fachkräftestudie Pflege, die Mitte<br />

2013 vorliegen wird, ein weiteres Handlungspaket vorlegen wird. Das Wohnen im Alter wurde<br />

einschließlich Mobilität als Handlungsschwerpunkt identifiziert, auf den beson<strong>der</strong>es Augenmerk<br />

gerichtet werden sollte.<br />

Aus den Schlussfolgerungen und Konsequenzen lassen sich nur zum geringen Teil Handlungsoptionen<br />

<strong>für</strong> das Land ableiten. Sie sind zum einen oft an die Kommunen gerichtet o<strong>der</strong> betreffen zum an<strong>der</strong>en<br />

Bereiche, in denen die Einflussnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gar nicht o<strong>der</strong> nur geringfügig möglich ist.<br />

Nr. 15: „Erweiterung <strong>des</strong> Internetportals www.wohnerHm-alter-in-brandenburg.de " (MASF)<br />

Das Internetportal zum Wohnen im Alter in Brandenburg wurde um Informationen zu haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen erweitert. Zu finden sind 120 Einträge von 52 Anbietern. Das Portal ist so aufgebaut,<br />

dass die Einträge fortlaufend erweitert werden können. Allerdings ist festzustellen, dass die Bereitschaft<br />

von Anbietern begrenzt ist, sich dort aufnehmen zu lassen. Im Hintergrund steht hier vermutlich, dass<br />

die Dienstleister eher regional wirks<strong>am</strong> sind bzw. ihre Dienstleistungen zum Teil nicht nur <strong>für</strong> ältere<br />

Menschen anbieten.<br />

Nr. 18: „INNOPUNKT - Initiative 'Ältere — Erfahrung trifft Herausfor<strong>der</strong>ung' (MASF)<br />

Vor dem Hintergrund <strong>des</strong> zu erwartenden Fachkräftemangels wird es in Perspektive zunehmend darauf<br />

ankommen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Beschäftigte in den Betrieben und<br />

Unternehmen zu halten und Entwicklungsmöglichkeiten <strong>für</strong> sie aufzuzeigen bzw. ältere Arbeitslose<br />

durch eine maßgeschnei<strong>der</strong>te Qualifizierung wie<strong>der</strong> in Beschäftigung einzuglie<strong>der</strong>n. Im Rahmen <strong>des</strong><br />

Projekts konnten erfolgreich praxisorientierte Lernarrangements angeboten werden. Als beson<strong>der</strong>s<br />

gelungen kann die Kooperation von Betrieben, Hochschulen und Weiterbildungsträgern eingeschätzt<br />

werden (Teilziel 1: Kreative Projektarbeit - „KPA"). Schwieriger gestaltete sich die Umsetzung <strong>des</strong><br />

zweiten Teilziels (Berufswegeplanung); bei dem Abstriche gemacht werden mussten. Als erfolgreiches<br />

Instrument hat sich die Etablierung . von betrieblichen Demografielotsen gezeigt. Mithilfe ihrer<br />

Unterstützung waren positive Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen in den teilnehmenden<br />

Unternehmen (überwiegend Kleinst- und Kleinbetriebe) zu verzeichnen. Die Evaluation <strong>der</strong> Initiative<br />

empfiehlt uneingeschränkt die Fortführung <strong>der</strong> „KPA" und die Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

„Demografielotsen".<br />

4


Nr. 20: „Lebenslanges Lernen zur Qualifizierung von Ingenieuren und Technikern" (MWFK):<br />

Die Weiterbildungsmaßnahmen haben dazu beitragen, dass über 81 % <strong>der</strong> Teilnehmerinnen und<br />

Teilnehmer (39 von 48) in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden konnten.<br />

Nr. 21: „Freiwilligendienste aller Generationen" (MASE1<br />

Die „Freiwilligendienste aller Generationen" waren ein an dem Modellprojekt „Generationenübergreifende<br />

Freiwilligendienste" anschließen<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>progr<strong>am</strong>m im Zeitraum von 2009 bis 2011.<br />

Ursprünglich gab es die Zielstellung, die F_ reiwilligendienste möglichst dauerhaft zu etablieren. Mit Start<br />

<strong>des</strong> neuen Bun<strong>des</strong>freiwilligendienstes im Jahr 2011 wurde die zunächst noch angekündigte finanzielle<br />

Unterstützung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> über das Jahr 2011 hinaus nicht mehr in Aussicht gestellt. Dies führte zur<br />

Verunsicherung von Trägern <strong>der</strong> Freiwilligendienste aller Generationen und zur Stagnation. Es wird<br />

nunmehr davon abhängen, wie erfolgreich die Bun<strong>des</strong>ratsinitiative hinsichtlich <strong>der</strong> Verankerung <strong>des</strong><br />

Freiwilligendienstes aller Generationen als zweite Säule im Bun<strong>des</strong>freiwilligendienstgesetz ist und ob es<br />

gelingt, diese Dienstform nachhaltig bun<strong>des</strong>weit zu etablieren. Nach gegenwärtigem Stand lehnt die<br />

Bun<strong>des</strong>regierung den Gesetzentwurf mit Blick auf die vorgeschlagene Finanzierung durch den Bund ab.<br />

Nr. 22b: „Paten „Ältere <strong>für</strong> Jüngere und Jüngere <strong>für</strong> Ältere" (MBJS):<br />

Der Leitfaden <strong>für</strong> Lesepatenwurde erstellt und ist auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg abrufbar.<br />

Nr. 25: "Senior Experten Service" (MWE)<br />

Die Nachfrage seitens <strong>der</strong> Unternehmen nach För<strong>der</strong>ung war gering. Deshalb konnten im Jahr 2011 nur<br />

zwei Projekte geför<strong>der</strong>t und das Ziel, min<strong>des</strong>tens 10 Unternehmen zu unterstützen, d<strong>am</strong>it nicht erreicht<br />

werden,<br />

4. Maßnahmen, die weiterentwickelt wurden<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung hat im Maßnahmenpaket selbst deutlich formuliert, dass es als Einladung zum<br />

Dialog und partnerschaftlichem Handeln zu verstehen ist, Daher war und ist das Maßnahmenpaket als<br />

Ganzes und in seinen Teilen ausdrücklich entwicklungsoffen; seine Umsetzung braucht den Dialog im<br />

ganzen Land. Und so haben die Anregungen auf den Seniorenpolitischen Regionalkonferenzen und aus<br />

vielen weiteren Gesprächen sowie die ersten Erfahrungen bei Planung und Umsetzung <strong>der</strong><br />

Maßnahmen neue Erkenntnisse und Gesichtspunkte ergeben, die zu einer Weiterentwicklung einzelner<br />

Maßnahmen geführt haben. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e folgende Vorhaben:<br />

Nr.11: ,,Qualifizierung Älterer zu Experten im Bereich Wohnen" (MASF)<br />

Der erste Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> bisher ausgebildeten Seniorwohnexperten in 2011 und die<br />

Abschlussdiskussion <strong>des</strong> 2. Ausbildungskurses 2012 haben gezeigt, dass ein Erfahrungsaustausch <strong>der</strong><br />

aktiven Seniorinnen und Senioren von diesen stark gewünscht und auch notwendig ist. Die Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Projekts in 2012 wird dahingehend modifiziert, dass keine weiteren Seniorwohnexperten<br />

ausgebildet werden, son<strong>der</strong>n die bereits Qualifizierten zu bestimmten Themen fit gemacht werden (z. B.<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierungsmodelle). Daher ist <strong>für</strong> das 2. Halbjahr 2012 ein 2.<br />

Erfahrungsaustausch, aber kein weiterer Qualifizierungskurs vorgesehen. Perspektivisch ist angedacht,<br />

den Erfahrungsaustausch in Form von Vorträgen und Diskussionen weiter zu entwickeln.<br />

Nr. 12: „Aktiv und Mobil — selbstbestimmt Leben im Alter" (MIL/MASF)<br />

Mit diesem Projekt wird ein Handlungsfeld aufgegriffen (Mobilitätsanfor<strong>der</strong>ungen älterer Menschen zur<br />

Sicherung einer bedarfsgerechten, selbstbestimmten Lebensqualität insbeson<strong>der</strong>e in den ländlichen<br />

Regionen), welches im Ergebnis <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> Seniorenpolitischen Leitlinien im Zus<strong>am</strong>menhang<br />

mit dem „Wohnen im After" von über 87 % <strong>der</strong> Befragten als beson<strong>der</strong>s bedeutend eingeschätzt wurde<br />

und nicht unwesentlich die Teilhabemöglichkeiten Älterer <strong>am</strong> gesellschaftlichen Leben prägt.<br />

5


Die <strong>für</strong> die Umsetzung <strong>des</strong> Projekts vorgesehenen Arbeitsschritte wurden dahingehend modifiziert, dass<br />

zunächst beispielhaft in zwei unterschiedlich strukturierten Landkreisen (O<strong>der</strong>-Spree und Uckermark)<br />

durch die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Seniorenbeiräte eine „face to face—Befragung" <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren<br />

zu ihren Lebensstilen und den hier<strong>für</strong> notwendigen Mobilitätsangeboten sowie den vorhandenen<br />

Mobilitätsdefiziten erfolgt ist. Auf <strong>der</strong> Grundlage dieser Ergebnisse und. Analysen sollen in einem <strong>für</strong><br />

Ende 2012 geplanten gemeins<strong>am</strong>en zweitägigen Workshop <strong>der</strong> Seniorenbeiräte bei<strong>der</strong> Landkreise mit<br />

externen Experten, Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> Verwaltungen und <strong>des</strong> parl<strong>am</strong>entarischen Raums<br />

Lösungsansätze zur stärkeren Berücksichtigung <strong>der</strong> Mobilitätsanfor<strong>der</strong>ungen älterer Menschen in<br />

beiden Landkreisen erarbeitet werden. Als dritter Baustein ist die Überprüfung <strong>der</strong> erarbeiteten<br />

Lösungsansätze hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit auf an<strong>der</strong>e Landkreise , die Verknüpfung mit bereits<br />

erprobten und erfolgreichen best-präctice- Beispielen sowie die Veröffentlichung dieser<br />

Arbeitsergebnisse in einem Leitfaden „Aktiv und Mobil — <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes Leben im Alter" in<br />

2013 geplant. In einem vierten Baustein ist die Erprobung konkreter, zwischen allen Beteiligten<br />

abgestimmten Mobilitätsprojekte in den beiden Landkreisen. ab 2013/2014 vorgesehen, sofern ab<br />

2013/14 die hier<strong>für</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Haushaltsmittel bereit gestellt werden.<br />

Nr. 14: „Gut Leben im Hohen Alter" (MASF)<br />

Das ursprünglich geplante Projekt sollte auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>projektes „Soziale<br />

Innovationen <strong>für</strong> Lebensqualität im Alter" (SILQUA) in Trägerschaft <strong>der</strong> Fachhochschule Potsd<strong>am</strong> (FHP)<br />

umgesetzt werden. Nach Einschätzung <strong>der</strong> FHP waren die Ergebnisse jedoch als Basis nicht<br />

ausreichend. Mit dem Lan<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> Volkssolidarität (VS) und dem Mehrgenerationenhaus<br />

Schwedt konnten ein neuer Projektträger bzw. Projektpartner gefunden sowie ein neues Konzept<br />

entwickelt werden. Inhaltlicher Schwerpunkt ist es, niedrigschwellige nachbarschaftliche<br />

Unterstützungsstrukturen unter Nutzung vorhandener Strukturen <strong>der</strong> VS zu etablieren.<br />

Nr. 24: „För<strong>der</strong>ung regionaler Hilfe-Netzwerke — 'Ältere <strong>für</strong> Ältere" (MASF)<br />

Ziel <strong>des</strong> Projekts sollte in einem ersten Schritt die Durchführung von zwei Veranstaltungen zur<br />

Vorstellung gelungener Beispiele und Diskussion möglicher Formen von Hilfenetzwerken sein. In einem<br />

zweiten Schritt war die Entwicklung eines Leitfadens zur Unterstützung neuer Formen <strong>der</strong> Selbsthilfe<br />

und <strong>des</strong> bürgerschaftlichen Engagements vorgesehen. Die in Vorbereitung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

durchgeführte Recherche und Analyse vorhandener Hilfenetzwerke (Tauschbörsen,<br />

Seniorenwohngenossenschaften) gestaltete sich schwierig und langwierig. Es fehlt in Brandenburg an<br />

Initiativen, teilweise auch und vor allem an Bereitschaft, selbst aktiv zu werden, um entsprechende<br />

Netzwerke zu bilden. Die Erfahrung aus <strong>der</strong> Analyse und <strong>der</strong> durchgeführten Recherche führte zu einer<br />

Modifizierung <strong>des</strong> ursprünglich angedachten Veranstaltungskonzeptes und auch <strong>der</strong> Idee eines<br />

Leitfadens. Für 2012 ist nun vorgesehen, das Veranstaltungskonzept eher auf die Vielfalt kleiner<br />

Beispiele abzustellen, wie z. B. (gegenseitige Hilfen Z. B. durch „Jahresringe Brandenburg"). Die<br />

angedachte Zus<strong>am</strong>menfassung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Veranstaltungen zu einem Leitfaden ist auf Grund<br />

fehlen<strong>der</strong> Beispiele schwierig.<br />

5. Laufende Maßnahmen/Projekte (Beispiele)<br />

Nr. 1: „Überprüfung Brandenburger Rechtsvorschriften..." (alle Ressorts)<br />

Rechtsvorschriften können sich sowohl durch Altershöchst- als auch durch Altersmin<strong>des</strong>tgrenzen<br />

diskriminierend auswirken. Während es <strong>für</strong> die Kategorie „Geschlecht" in Brandenburg beispielsweise<br />

eine gezielte Prüfung aller Kabinettvoriagen daraufhin gibt, ob und wie sie sich <strong>für</strong> Frauen und Männer<br />

unterschiedlich auswirken, ist das „Alter" eine Kategorie, <strong>für</strong> die es bislang an Sensibilität fehlte,<br />

inwiefern es zu unbeabsichtigten Benachteiligungen durch den Staat kommt. Das Alter ist zwar nicht in<br />

den speziellen Gleichheitssätzen <strong>des</strong> Artikels 3 Abs. 3 <strong>des</strong> Grundgesetzes bzw. <strong>des</strong> Artikels 12 Abs. 2<br />

<strong>der</strong> Verfassung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg ausdrücklich erwähnt. Es ist jedoch ebenfalls ein<br />

6


personenbezogenes Merkmal, auf das die betroffene PerSon keinen Einfluss hat. Eine <strong>am</strong> Alter<br />

anknüpfende ungleiche Behandlung bedarf daher aufgrund <strong>des</strong> allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />

nach <strong>der</strong> verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung einer strengen Prüfung. Mit <strong>der</strong> Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Altersgrenzen bietet eich die Möglichkeit, ungerechtfertigte Benachteiligungen aufgrund <strong>des</strong> Alters<br />

zu beseitigen und in Zukunft zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Nr. 8: „Veranstaltungsreihe (eintägige Workshops) zum Schutz vor Benachteiligung (Diskriminierung)<br />

wegen <strong>des</strong> Alters an sechs dezentralen Veranstaltungsorten' (MASF)<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltungsreihe „Chancengleichheit und Teilhabe — ohne Ausgrenzung<br />

selbstbestimmt älter werden" steht das selbstbestimmte Älterwerden und die Frage, wie Menschen im<br />

Alter leben möchten, d.h. welche Ideen, Vorstellungen und Wünsche sie <strong>für</strong> ihre Lebensgestaltung<br />

haben. Ein wichtiges Ziel <strong>der</strong> Veranstaltungsreihe ist die Initiierung eines Dialogs zwischen<br />

Migrantenorganisationen und den Seniorenbeiräten vor Ort. Hierdurch kann eine stärkere Beteiligung<br />

von älteren Zugewan<strong>der</strong>ten in <strong>der</strong> Seniorenarbeit unterstützt werden und die gesellschaftliche<br />

Einbeziehung älterer Migrantinnen und Migranten in alle gesellschaftlichen Bereiche geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Thematisiert wurden auf den drei bisherigen Veranstaltungen daher Ausgrenzungserscheinungen<br />

gegenüber älteren Menschen, die gesellschaftliche Teilhabe verhin<strong>der</strong>n. Zugleich wurden Möglichkeiten<br />

diskutiert, wie man sich gegen Ausgrenzung wehren kann. Weitere Themen, die im Vorfeld gemeins<strong>am</strong><br />

mit den lokalen Akteuren erarbeitet wurden, waren Fragestellungen aus dem Bereich <strong>der</strong><br />

gesellschaftlichen und politischen Partizipation, <strong>der</strong> Freizeitgestaltung und dem Thema Pflege: Durch<br />

die Beteiligung z.B. <strong>der</strong> kommunalen Verwaltung o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Pflegestützpunktes gab es auf diesem Wege<br />

die Gelegenheit, mit an<strong>der</strong>en Ehren<strong>am</strong>tlichen und Fachkräften zu ausgewählten Themen zu diskutieren.<br />

Hierdurch entstanden neue Kontakte auf lokaler Ebene, wodurch die Grundlage da<strong>für</strong> gelegt werden<br />

konnte, dass Informationen über die Aktivitäten und Angebote in den Landkreisen in Zukunft noch mehr<br />

ältere Menschen mit und ohne Migrationshintergrund erreichen.<br />

Im Ergebnis wurde deutlich, dass es einen enormen Austauschbedarf zu Themen gibt, mit denen sich<br />

Seniorinnen und Senioren mit und ohne Migrationshintergrund konfrontiert sehen.<br />

Nr. 23: „Altenbewegung — Gemeins<strong>am</strong>e Aktivitäten von Jung und Alt" (MASF)<br />

Das Projekt wurde erfolgreich durchgeführt. Wesentliche Erkenntnisse daraus sind, dass die<br />

Seniorinnen und Senioren aus den Einrichtungen vom intergenerationellen Austausch stark profitieren.<br />

Sie „blühen auf' und ihr Selbstwertgefühl wird gesteigert. Beson<strong>der</strong>s niedrigschwellige Angebote<br />

werden gern "angenommen. Es wird nicht.nur „bewegt" son<strong>der</strong>n auch gekocht, gesungen, gebastelt.<br />

Angebote, die schulisch verankert sind, finden wöchentlich in den Einrichtungen statt. Die Motivationen<br />

<strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler sind unterschiedlich: Berufsfindung, persönliche Gründe (z.B. eigene<br />

ältere Angehörige) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Wunsch, sich zu engagieren. Vor diesem Hintergrund wird 2012 seitens<br />

<strong>des</strong> MASF auch nach Abschluss <strong>der</strong> Maßnahmen die Etablierung <strong>des</strong> Projekts an einem weiteren<br />

Standort durch Lottomittel unterstützt.<br />

Nr. 31: „Bündnis Gesund Älter werden im Land Brandenburg" (MUGV)<br />

Das Bündnis wurde im März 2012 als ein weiterer Gesundheitszieleprozess gegründet. Ca. 25 Akteure<br />

im Land haben im Vorfeld <strong>der</strong> Gründung eine gemeins<strong>am</strong>e Erklärung ausgearbeitet, in <strong>der</strong> betont wird,<br />

dass man sich über Ressortgrenzen hinweg da<strong>für</strong> einsetzen wolle, die Bedingungen <strong>für</strong> ein gesun<strong>des</strong><br />

Älterwerden im Land zu verbessern. Viele Akteure haben sich eingebracht wie zum Beispiel <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>seniorenrat und Seniorenbeiräte verschiedener Landkreise und Städte, Krankenkassen, die<br />

Lan<strong>des</strong>ärztek<strong>am</strong>mer, die Akademie 2. Lebenshälfte, MASF und MBJS.<br />

7


Nr. 38: „Weiterbildungsangebote <strong>für</strong> Ältere an Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in<br />

freier Trägerschaft" (MBJS/MASF)<br />

Sowohl spezielle Schulungsangebote, die darauf ausgerichtet sind, aktive Seniorinnen und Senioren <strong>für</strong><br />

ihr Engagement zu qualifizieren, als auch das Lernen bzw. das sich Bilden, gehören zum so genannten<br />

„Lebenslangen Lernen". Bei<strong>des</strong> trägt zu einer Verbesserung von Lebensqualität älterer Menschen bei.<br />

Mit dem erst <strong>am</strong> 1. August 2012 gestarteten Projekt soll in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit Seniorenbeiräten das<br />

Angebot <strong>der</strong> Volkshochschulen noch stärker auf die Bedarfe <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren ausgerichtet<br />

werden.<br />

6. Ges<strong>am</strong>teinschätzung<br />

Die Laufzeit <strong>des</strong> Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets umfasst den Zeitraum von Mai 2011 (nach<br />

Kabinettbeschluss) bis Ende 2014. Nach gut einem Jahr Laufzeit kann als Zwischenbilanz festgestellt<br />

werden, dass die Umsetzung <strong>der</strong> überwiegenden Anzahl <strong>der</strong> Maßnahmen und Projekte wie vorgesehen<br />

verläuft. Dort, wo erfor<strong>der</strong>lich, wurden sie weiterentwickelt, die Flexibilität ist gewährleistet. Durch die<br />

bisher durchgeführten Veranstaltungen, wie z.B. die Regionalkonferenzen vor Ort, erlangte das<br />

Maßnahmenpaket bei den Akteuren <strong>der</strong> Seniorenpolitik einen guten Bekanntheitsgrad und gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch als Arbeitsgrundlage und Orientierung <strong>der</strong> Seniorenbeiräte.<br />

Dennoch ist auch weiterhin eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Weitere Veranstaltungen,<br />

wie z.B. die Seniorenpolitische Konferenz o<strong>der</strong> die Präsentation und Verbreitung <strong>der</strong> Filme aus<br />

Maßnahme 3a zum Thema, sollen hierzu beitragen.<br />

Beson<strong>der</strong>es Augenmerk bei <strong>der</strong> weiteren Umsetzung sollte, auch vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> Seniorenpolitischen Leitlinien, insbeson<strong>der</strong>e den Themen Wohnen und Mobilität<br />

gelten. Eine gute Chance, nachhaltige Wirkungen zu erzielen, bietet auch die Überprüfung <strong>der</strong><br />

Brandenburger Rechtsvorschriften auf altersdiskriminierende Tatbestände.<br />

8


Tabellenanhang


Maßnahmennummer: 1<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Brandenburger Rechtsvorschriften<br />

Zeltrahrrin: 201212013 .<br />

Ressort(s): MASF<br />

in Kooperation mit<br />

RessbitS und<br />

StaatSkanzlei<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Überprüfung <strong>der</strong> Brandenburger Rechtsvorschriften. hinsichtlich bestehen<strong>der</strong> diskriminieren<strong>der</strong> Altersgrenzen<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Bestehende Rechtsvorschriften <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg sollen systematisch auf mögliche Benachteiligungen<br />

o<strong>der</strong> Bevorzugungen auf Grund <strong>des</strong> Alters untersucht werden. Ausgehend von den Erkenntnissen sollen<br />

Handlungsbedarfe aufgezeigt werden, die dazu beitragen können, Ungleichbehandlungen Älterer in bestimmten<br />

Bereichen zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

I<br />

1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

- 2011 wurde seitens <strong>des</strong> Ministeriums <strong>für</strong> Arbeit, Soziales, Frauen und F<strong>am</strong>ilie (MASF) Kontakt zu <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Senatsverwaltung <strong>für</strong> Integration, Arbeit und Soziales zugeordneten „Lan<strong>des</strong>steile <strong>für</strong><br />

Gleichbehandlung — gegen Diskriminierung" aufgenommen. Diese hatte in Berlin fe<strong>der</strong>führend eine<br />

entsprechende Prüfung durchgeführt und in einem Bericht an das Abgeordnetenhaus <strong>der</strong>en<br />

Ergebnisse dargestellt. Im August 2011 informierte eine Vertreterin <strong>der</strong> o.g. Stelle in <strong>der</strong><br />

ressortübergreifenden Projektgruppe zum Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket über die Berliner<br />

Erfahrungen bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>des</strong> Projektes.<br />

- Danach wurde die Definition von „Diskriminierung", Verfahren und Zeitschiene <strong>der</strong> Durchführung <strong>des</strong><br />

Projektes sowie notwendige Fragestellungen hinsichtlich <strong>der</strong> Prüfung einzelner Normen entwickelt und<br />

in <strong>der</strong> Projektgruppe erörtert und beschlossen.<br />

- Mithilfe <strong>des</strong> Ministeriums <strong>der</strong> Justiz wurde eine Übersicht über Brandenburger Normen erstellt, welche<br />

die Stichworte „Alter'', „Lebensjahre, „jünger " und „älter " enthalten. Gegenwärtig wird die Übersicht<br />

um die konkreten Textpassagen ergänzt.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

l laufende Maßnahme<br />

Ei neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

0 Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Es liegen über 200 Brandenburger Normen (Gesetze und Verordnungen) vor, welche die o.g. Stichworte<br />

enthalten und gesichtet und geprüft werden müssen.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben!<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

❑<br />

L<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis): Das Projekt verläuft bisher planmäßig,<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung: Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Rechtsvorschriften werden diskriminierende Altersgrenzen aufgezeigt, <strong>der</strong>en<br />

Streichung bzw. Modifizierung angeraten ist. Das Kabinett wird hierüber informiert. Die Nachhaltigkeit <strong>der</strong><br />

Maßnahme würde dann mit Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> entsprechenden Vorschriften, ggf, in einem Artikelgesetz,<br />

erreicht werden.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung: Keine.<br />

. 10


Maßnahmennummer: 2<br />

. ,<br />

. .<br />

_ .<br />

Maßnahme .laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Fünf Regionalkopfgrenzen' - - -<br />

ZOrahmen: 2411<br />

'Ressort(s): MASF -<br />

.. ..<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Fünf Regionalkonferenzen zur Seniorenpolitik<br />

•<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Der Seniorenrat <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e.V. führt in 2011 fünf Regionalkonferenzen zu seniorenpolitischen<br />

Themen durch. Zielgruppe sind engagierte Seniorinnen und Senioren, Engagierte in Vereinen, Verbänden,<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> Seniorenarbeit und weiteren Interessenvertretungen. Hierbei geht es um eine weitere<br />

Vernetzung und den Erfahrungsaustausch engagierten Seniorinnen und Senioren und an<strong>der</strong>en Akteuren in <strong>der</strong> •<br />

Seniorenarbeit. Es werden zudem spezifische Themen behandelt, wie die Ergebnisse <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong><br />

Seniorenpolitischen Leitlinien (s. Maßnahme 4) und <strong>des</strong> 6. Altenberichtes <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>regierung. •<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

In Verantwortung <strong>des</strong> Seniorenrates <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e.V. und in Kooperation mit den jeweiligen<br />

Seniorenbeiräten <strong>der</strong> Landkreise bzw. kreisfreien Städte sowie dem MASF wurden die 5 geplanten<br />

Regionalkonferenzen durchgeführt:<br />

- <strong>am</strong> 21.10.2011 in Eberswalde<br />

- <strong>am</strong> 28.10.2011 in Neuruppin<br />

- <strong>am</strong> 01.11.2011 in Cottbus<br />

- <strong>am</strong> 03.12.2011 in Brandenburg a.d.H. und<br />

- <strong>am</strong> 25.11.2011 in Storkow.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

■ laufende Maßnahme<br />

► neue Maßnahme<br />

E abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

An den 5 Regionalkonferenzen nahmen rund 380 Personen teil. Das Seniorenpolitische Maßnahmenpaket<br />

wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Es wurde im Vergleich zu den Leitlinien von 2007 aufgrund<br />

seiner Konkretheit und Abrechenbarkeit als Qualitätssprung empfunden und auch als gute Ausgangsbasis<br />

<strong>für</strong> die regionale seniorenpolitische Arbeit (als Handhabe <strong>für</strong> Seniorenbeiräte) gewertet.<br />

Kritisch nachgefragt wurde:<br />

Was kommt direkt an <strong>der</strong> Basis an?<br />

Warum nicht flächendeckende För<strong>der</strong>ungen?<br />

Wer setzt die Menge an Maßnahmen um, wer hat die Fäden in <strong>der</strong> Hand?<br />

Die Vertreter <strong>der</strong> Interessenvertretungen sowie aus den Kommunen berichteten von ihren vielfältigen<br />

Erfahrungen in Bezug auf seniorenpolitische Aktivitäten, über Erfolge und Probleme und informierten über<br />

beson<strong>der</strong>s gut gelungene Projekte und Maßnahmen.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Die 5 Regionalkonferenzen wurden planmäßig durchgeführt.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

L<br />

ja<br />

nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

11


2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit seniorenpolitischen Themen und <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch wurden beför<strong>der</strong>t,<br />

Impulse und Anregungen gegeben.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 14.000 EUR<br />

12


Maßnahmennurnmer: 3ä)<br />

, . . .<br />

..Mäßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext)<br />

; .-Kommunikation heutiger realiStischer differenzieren-.<br />

dir , eieli'd ,'. • - ' ''' , ••,• • •••<br />

ZeitiihmW'2012<br />

Ressort(s): MAST: :<br />

.(Fe<strong>der</strong>führung -FF)<br />

.-, -•••,-.. '<br />

MI L<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Kommunikation heutiger realistischer differenzieren<strong>der</strong> Altersbil<strong>der</strong><br />

a) Entwicklung von drei filmischen Beiträgen zu den Themen:<br />

- Zeitgemäße Altersbil<strong>der</strong>,<br />

- Wohnformen,<br />

- altersgerechtes Leben in Stadt und Land.<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Mit den Beiträgen soll ein differenziertes Altersbild in einer breiten Öffentlichkeit im Sinne von „Spots" z.B. in<br />

Kinos und im Öffentlichen Personennahverkehr vermittelt werden sowie über Wohnformen im Alter und die<br />

Gestaltung <strong>des</strong> Lebens ins unterschiedlichen Räumen unter verschiedenen Bedingungen informiert werden und<br />

aufgeklärt werden.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Der Vertragsabschluss mit dem Auftragsnehmer <strong>für</strong> die drei Kurzfilme ist im Februar 2012 erfolgt nach<br />

Abstimmung zwischen dem Ministerium <strong>für</strong> Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) und dem Ministerium <strong>für</strong><br />

Arbeit, Soziales, Frauen und F<strong>am</strong>ilie.<br />

Die Abnahme <strong>des</strong> Endprodukts ist <strong>für</strong> den 30.09.2012 vorgesehen. Die Kurzfilme sollen im Rahmen <strong>der</strong> 2.<br />

Seniorenpolitischen Konferenz <strong>am</strong> 22.10.2012 uraufgeführt werden,<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich): .<br />

4 laufende Maßnahme<br />

KI neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

.<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Siehe oben.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

IN nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Anstelle <strong>der</strong> vergleichsweise teuren Nutzung von ÖPNV und Kinos zur Verbreitung <strong>der</strong> Filme werden diese<br />

als DVD produziert, die zum einen ins Internet <strong>des</strong> MASF integriert und zum an<strong>der</strong>en als Beilage zur<br />

Broschüre „Aktives Altern..." verteilt wird. Die Filme werden vom MASF auch dem Rundfunk Berlin-<br />

Brandenburg angeboten,<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Mit den Filminhalten werden z.B. Impulse zur differenzierten Wahrnehmung <strong>des</strong> Alter(n)s gesetzt.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2012: 24.838 EUR<br />

davon: 3.000 EUR vom MIL<br />

13


Maßnahmennummer: 4<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Umfrige zur Aktualität und Wirkung <strong>der</strong><br />

SeniorenpolitiSchen Leitlinien<br />

Zeltrahmen: 201012011<br />

..._.<br />

Ressort(s): MASF (FF)<br />

In Kooperation .<br />

mit<br />

Ressorts . , Staatskanzlei,<br />

Seniorenrat <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> .<br />

gie hdenburg e V. und<br />

Städtelund . Oemeinde-<br />

' Bund Brandenbürg<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Umfrage zur Aktualität und Wirkung <strong>der</strong> Seniorenpolitischen Leitlinien: Analyse von Aktualität und Wirkung <strong>der</strong><br />

Seniorenpolitischen Leitlinien und Entwicklung von Handlungsempfehlungen<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Anhand eines Fragebogens und durch gezielte Interviews werden sowohl Seniorenbeiräte als auch<br />

Verwaltungen in den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten zur Aktualität und zur Wirkung <strong>der</strong><br />

Seniorenpolitischen Leitlinien <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung von 2007 befragt. Ziel ist die Überprüfung von inhaltlichen<br />

Schwerpunkten und Ausrichtung <strong>der</strong> progr<strong>am</strong>matischen Grundlage <strong>für</strong> die Seniorenpolitik <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Die Evaluation <strong>der</strong> Seniorenpolitischen Leitlinien wurde Ende 2010 durch den Auftragnehmer gestartet. Es<br />

wurden 216 Ämter, <strong>am</strong>tsfreie Gemeinden und kreisfreien Städte und Landkreise und 175 Seniorenbeiräte<br />

angeschrieben. Darüber hinaus wurden 28 Interviews geführt, an denen 69 Personen beteiligt waren.<br />

Diese dauerten im Schnitt 2,3 Stunden. Zudem wurden Seniorenpolitische Schwerpunktsetzungen <strong>der</strong><br />

Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> recherchiert und verglichen. Im März 2012 lag <strong>der</strong> Endbericht (Lang- und Kurzform) vor.<br />

Ku rzbeschreibung (Mehrfachnennung<br />

III laufende Maßnahme<br />

A neue Maßnahme<br />

F.11 abgeschlossene Maßnahme<br />

■ Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

möglich):<br />

über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Von 216 schriftlich befragten Ämtem, <strong>am</strong>tsfreien Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen haben<br />

44 Kommunen sowie von 175 Seniorenbeiräte 107 geantwortet.<br />

Wesentliche Erkenntnis ist,<br />

- dass die in den Seniorenpolitischen Leitlinien und dem Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket<br />

aufgegriffenen seniorenpolitischen Themen auch die sind, welche nach Auffassung <strong>der</strong> Befragten im<br />

Focus von Seniorenpolitik stehen sollten. Von den Befragten werden folgende Themen als beson<strong>der</strong>s<br />

bedeuts<strong>am</strong> angesehen: Wohnen einschließlich Mobilität (87,4 % <strong>der</strong> Befragten), Pflege (86,8%),<br />

Gesundheitsversorgung und Prävention (86,1%) und Bürgerschaftliches Engagement (84,1%).<br />

- dass die Leitlinien bei 78,8 % <strong>der</strong> Befragten Anregungen <strong>für</strong> die eigene Arbeit geben. 30%<br />

bescheinigen den Leitlinien Wirkungen vor Ort. Einige Landkreise und Gemeinden verfügen<br />

inzwischen über eigene seniorenpolitische Leitlinien. Insofern sind die Lan<strong>des</strong>leitlinien auch<br />

Impulsgeber <strong>für</strong> die Erarbeitung eigener Leitlinien auf kommunaler Ebene.<br />

- dass es unterschiedliche Selbstverständnisse <strong>der</strong> Seniorenbeiräte und ihrer Arbeit vor Ort gibt, die<br />

jedoch selten in Reinform vorhanden sind: einmal <strong>der</strong> Seniorenbeirat als „Institution zur Sicherung von<br />

gesellschaftlicher Teilhabe (Leistungs- und Teilhabeorientierung); dann <strong>der</strong> Seniorenbeirat als<br />

„politisch verstandenes Gremium" (sozial-, kommunalpolitische Orientierung) und schließlich <strong>der</strong><br />

Seniorenbeirat als „Institution zur sozialen Integration" (integrative Orientierung.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Evaluierung sind 15 Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen formuliert. So wie<br />

die Evaluation durch die Projektgruppe zum Seniorenpolitischen • Maßnahmenpaket (Ressorts,<br />

Lan<strong>des</strong>seniorenrat und Städte-und Gemeindebund) gemeins<strong>am</strong> begleitet wurde, wurden auch die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation, insbeson<strong>der</strong>e die Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Dialog<br />

ausgewertet. Dies insbeson<strong>der</strong>e vor dem Hintergrund <strong>der</strong> ressortübergreifenden Anlage <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>seniorenpolitik und <strong>der</strong> intensiven Partizipation <strong>der</strong> Vertretung <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren.<br />

Die Schlussfolgerungen und Konsequenzen waren Thema in einer Besprechung mit Vertretern <strong>des</strong><br />

14


Seniorenrats <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg <strong>am</strong> 18.07.2012, <strong>am</strong> 30.03. und <strong>am</strong> 24.07.2012 in <strong>der</strong><br />

ressortübergreifenden Projektgruppe, an welcher <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>seniorenrat ebenfalls regelmäßig teilnimmt.<br />

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass auf das Thema „Wohnen" gekoppelt mit „Mobilität" beson<strong>der</strong>es<br />

Adgenmerk gelegt werden sollte.<br />

Mit dem Seniorenpolitischen Maßnahmenpaket konnte <strong>der</strong> Hauptkritikpunkt an den 2007 verabschiedeten<br />

Seniorenpolitischen Leitlinien - <strong>der</strong>en Unkonkretheit und das Fehlen von Maßnahmen - ausgeräumt<br />

werden.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Die Evaluierung <strong>der</strong> Seniorenpolitischen Leitlinien wurde abgeschlossen.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

ja<br />

■ nein<br />

_ .<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):.<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Bei <strong>der</strong> weiteren Umsetzung <strong>des</strong> Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets werden die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Evaluierung genannten Schwerpunktthemen verstärkt aufgegriffen und soweit erfor<strong>der</strong>lich Partner gesucht<br />

(z.B. Wohnen und Mobilität). Erkenntnisse aus <strong>der</strong> Evaluation sowie bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen<br />

und Projekte <strong>des</strong> Pakets werden bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung von Seniorenpolitik berücksichtigt.<br />

111. Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2010-2012: 17.000 EUR -<br />

15


'<br />

Maßnahmennummer: 5<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

2. Seniorenpolitische Konferenz<br />

; Zeltrahmen: 2012<br />

.<br />

Ressort(s): MASF (FF)<br />

in..Kobperation mit dem<br />

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Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

2. Seniorenpolitische Konferenz: „Politik <strong>für</strong> und mit älteren Menschen in Stadt und Land"<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die Konferenz soll den Akteurinnen und Akteuren von Seniorenpolitik auf allen Ebenen eine Plattform <strong>für</strong> den<br />

Austausch zu gelungenen Maßnahmen und Projekten bieten, insbeson<strong>der</strong>e mit Bezug auf die kommunale<br />

Ebene.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Die 2. Seniorenpolitische Konferenz „Politik <strong>für</strong> und mit älteren Menschen in Stadt und Land" wird <strong>am</strong><br />

22.10.2012 im Brandenburg-Saal in <strong>der</strong> Staatskanzlei stattfinden. Veranstalter sind das MASF, <strong>der</strong> Städteund<br />

Gemeindebund Brandenburg und <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>eniorenrat in Kooperation mit <strong>der</strong> Staatskanzlei und den<br />

Ressorts <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung Das Konzept <strong>für</strong> die Veranstaltung liegt vor, Organisation und inhaltliche<br />

Vorbereitung laufen planmäßig.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

■ laufende Maßnahme<br />

Er,"1 neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Siehe oben.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ei<br />

ja<br />

nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

•<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Veranstaltung steht im Kontext sowohl zu den in 2011 durchgeführten 5 Regionalkonferenzen<br />

(Maßnahme 2) als auch zu <strong>der</strong> <strong>am</strong> 11.06.2012 im Rahmen <strong>des</strong> Europäischen Jahres 2012 durchgeführten<br />

Veranstaltung <strong>der</strong> AG Gesundheit Berlin/Brandenburg „Generationen Hand in Hand". Zum einen soll eine<br />

regelmäßige Kommunikation <strong>der</strong> seniorenpolitischen Akteure und <strong>der</strong> aktiven Älteren sowie <strong>der</strong><br />

kontinuierliche Austausch von Projektträgern ermöglicht werden, mit dem Ziel gute Praxis weit bekannt zu<br />

machen und zum an<strong>der</strong>en Impulse <strong>für</strong> <strong>der</strong>en (ehren<strong>am</strong>tliche) Aktivitäten zu geben. Zudem soll<br />

kontinuierlich ein differenzieren<strong>des</strong> Bild vom Alter(n) öffentlichkeitswirks<strong>am</strong> dargestellt werden.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2012: 7.000 EUR (geplante Kosten)<br />

16


Maßnahmennummer 6<br />

. ,<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext)<br />

Erstellen einerinternetplattform<br />

Zeitrahmeri:1012120i<br />

‘ . ,<br />

ReSSOrt(g):'mAsF<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Erstellen einer Internetplattform zur Seniorenpolitik <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung Brandenburg<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die Plattform soll über die Seniorenpolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> in einem übergreifenden Ansatz informieren sowie <strong>für</strong><br />

Seniorinnen und Senioren interessante Themen aufgreifen, insbeson<strong>der</strong>e durch Linksetzung.<br />

I. 1. Beschreibung. <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Das MASF erweitert seine Internetplattform in Bezug auf die Seniorenpolitik fortlaufend (Herstellen<br />

aktueller Bezüge und Linksetzungen).<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

Al laufende Maßnahme<br />

• neue Maßnahme<br />

• abgeschlossene Maßnahme<br />

0 Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. H.<br />

hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Siehe oben.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben. ,<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

III<br />

ja<br />

nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Informationen zur Seniorenpolitik stehen über die Internetpräsentation kontinuierlich zur Verfügung.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Keine.<br />

17


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Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Information und Aufklärung: Aktionsangebot „Fit im Alter"<br />

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Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Durch Information sollen den Seniorinnen und Senioren Kenntnisse und Erkenntnisse zu einer ausgewogenen<br />

Ernährung im Alter vermittelt werden, mit <strong>der</strong>en Hilfe eine höhere Lebensqualität erzielt werden kann. Ziel <strong>der</strong><br />

Vortragsreihe soll die Stärkung von Prävention und Selbsthilfe durch Information sein.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> biiherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

L laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

► Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Zielgruppe sind Seniorinnen und Senioren, die sich noch selbst versorgen. Sie werden befähigt, bewusste<br />

Entscheidungen <strong>am</strong> Markt zu treffen, in dem sie Informationen zur Kennzeichnung <strong>der</strong> Lebensmittel, zu<br />

Portionsgrößen und gesun<strong>der</strong> Lebensweise erhalten. Alternativprodukte kennen lernen und verkosten<br />

bzw. selbst zubereiten, über ausreichen<strong>des</strong> Trinken und empfehlenswerte Getränke informiert werden,<br />

über Nahrungsergänzungsmittel und Fallen bei Werbeveranstaltungen aufgeklärt werden. Neu ist ab 2012<br />

die Einbeziehung sozial schwacher Gruppen und von Aus- und Umsiedlern. Angebote und Anregungen <strong>für</strong><br />

einen bewegteren Alltag runden das Angebot auf Lan<strong>des</strong>ebene ab.<br />

Kurs und Materialien, die im Rahmen eines IN FORM-Projektes (gemeins<strong>am</strong> und gleichzeitig arbeitsteilig<br />

mit <strong>der</strong> Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong> Ernährung und <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Senioren-<br />

Organisationen) wurden mehrmals extern evaluiert und weiterentwickelt und mit gut bis sehr gut bewertet.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> In FORM-Projektes 2011/2012:<br />

2011: Bewilligt wurden 15 Veranstaltungen <strong>für</strong> Brandenburg; durchgeführt: 15 Veranstaltungen mit 366<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />

2012: Bewilligt wurden 16 Veranstaltungen <strong>für</strong> Brandenburg; durchgeführt: bisher 11 Veranstaltungen mit<br />

209 Teilnehmerinnen und Teilnehmern<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>projektes 2012:<br />

Bewilligt wurden 15 Veranstaltungen; durchgeführt bisher 15 Veranstaltungen<br />

und Teilnehmern<br />

mit 352 Teilnehmerinnen<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

► ja, auf Bun<strong>des</strong>ebene im Rahmen <strong>des</strong> IN FORM-Projektes; Evaluiert wurden sowohl die<br />

eingesetzten Materialien als auch die Methodik und <strong>der</strong> anwendbare Wissenszuwachs bei <strong>der</strong><br />

Zielgrüppe.<br />

❑ nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis): .<br />

Erfolgreiche Evaluierung; Bewertungen zwischen 1 und 2, gegebene Hinweise wurden jeweils bei<br />

Material- und Konzeptüberarbeitung berücksichtigt.<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Anpassung an neue Zielgruppen (ausländische Bürgerinnen und Bürger, sozial schwache), mehr<br />

praktische Inhalte, um Anwendbarkeit <strong>der</strong> Kenntnisse zu erleichtern, Konzipierung von Hilfsmitteln wie<br />

18


Trinkplan, um Nachhaltigkeit und Einprägen neuer Gewohnheiten zu för<strong>der</strong>n<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Aus dem Evaluierungsbericht 2010: „Der Bericht von• Dr. Thomas Kliche und Te<strong>am</strong> (Universitätsklinikum<br />

H<strong>am</strong>burg-EPpendorf) stellt fest, dass die Kurse „Fit im Alter die gewünschte Zielgruppe sehr gut und<br />

zuverlässig erreichen. Das Miteinan<strong>der</strong> und <strong>der</strong> persönliche Kontakt erhöhen die positiven,<br />

gesundheitsbezogenen Nachwirkungen. Die Erkenntnisse <strong>der</strong> bun<strong>des</strong>weitern Teilnehmerbefragung gehen<br />

detailliert in den neuen Materialien/Konzepte ein. Kursinhalte wirken nachhaltig.".<br />

Teilnehmerbefragung 2010/2011<br />

Der Fokus <strong>der</strong> zweiten Teilnehmerbefragung lag auf <strong>der</strong> Zielgruppe <strong>der</strong> sozial benachteiligten Seniorinnen<br />

und Senioren. Aus 54 Kursen wurden im September bis Dezember 2010 782 Fragebögen erfasst. Drei<br />

Monate nach dem Kurs nahmen 248 Personen an <strong>der</strong> Nachbefragung teil. Folgende Ergebnisse konnten<br />

ermittelt werden:<br />

- Die „Fit im Alter"-Kurse sprechen gesundheitsbewusste Seniorinnen und Senioren an, die mit <strong>der</strong><br />

" Veranstaltung sehr zufrieden waren.<br />

- Die Teilnehmer haben eine hohe Selbstwirks<strong>am</strong>keitserwartung und d<strong>am</strong>it verbunden eine hohe<br />

Umsetzungsmotivation.<br />

- Eine leichte Verbesserung <strong>des</strong> Essverhaltens konnte nach drei Monaten festgestellt werden.<br />

- Größte Wirkung hatten die Botschaften: „genug trinken" und „Nahrungsergänzungsmittel meiden."<br />

50 % <strong>der</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten niedrige Bildungsabschlüsse. Bei allen waren die<br />

Effekte <strong>des</strong> Kurses etwa gleich stark ausgeprägt.<br />

III. Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung: .<br />

Aktionen im Rahmen von IN FORM (bun<strong>des</strong>weite Bereitstellung von Mitteln <strong>für</strong> die Durchführung, Planung<br />

. und Anpassung <strong>der</strong> Aktionen) und 2012 irn Rahmen <strong>der</strong> MUGV-Projektför<strong>der</strong>ung<br />

(Seniorenveranstaltungen als ein Teil <strong>der</strong> Projektinhalte 2012).<br />

Kosten pro Veranstaltung im Durchschnitt 300 - 350 EUR, Eigenanteil ca. 25 - 50 EUR.<br />

Kostendeckung kann bei <strong>der</strong> Zielgruppe nicht erreicht werden (teilweise auch erhebliche Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> Veranstaltungen im ländlichen Raum durch die Fahrtkosten bedingt).<br />

19


Maßnahmennummer: 8<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Veranstaltungsreihe (eintägige Workshops) .<br />

Ressort(s): MASF<br />

Zeltrahmen: 2011/2012/2013<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Veranstaltungsreihe (eintägige Workshops) zum Schutz vor Benachteiligung (Diskriminierung) wegen <strong>des</strong> Alters<br />

an sechs dezentralen Veranstaltungsorten<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Vorstellung juristischer und politischer Möglichkeiten, sich gegen Benachteiligung, z.B. <strong>am</strong> Arbeitsplatz, bei <strong>der</strong><br />

Arbeitssuche, bei <strong>der</strong> Wohnungssuche o<strong>der</strong> beim Einkauf zu wehren, - Austausch zu Handlungsmöglichkeiten<br />

anhand von Praxisbeispielen<br />

Ziel: Unter Beteiligung aktiver Seniorengruppen/Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Seniorenrates und Migrantenorganisationen mit<br />

hohem Anteil älterer Mitglie<strong>der</strong> sollen gefährdete Gruppen erfahren, wie sie sich gegen Diskriminierung wehren<br />

und untereinan<strong>der</strong> unterstützen können. Dadurch wird gesellschaftliche Teilhabe erhöht. Durch die Begegnung<br />

kann zudem eine stärkere Beteiligung von Migrantinnen und Migranten in Seniorengruppen, in Vereinen,<br />

Verbänden, Einrichtungen <strong>der</strong> Seniorenarbeit unterstützt werden, in denen sie bisher nicht präsent sind.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

L laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

► I Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Im Jahr 2011 fanden in Kooperation mit MIR e.V. und dem Lan<strong>des</strong>seniorenrat zwei Veranstaltungen zum<br />

Thema ,,Chancengleichheit und Teilhabe — ohne Ausgrenzung selbstbestimmt älter werden" in Seelow und<br />

Brandenburg/Havel statt. Lokale Partner waren in Seelow <strong>der</strong> Integrationsverein Seelow e.V. und in<br />

Brandenburg/Havel <strong>der</strong> Integrationsrat sowie <strong>der</strong> dortige Seniorenbeirat. Die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Veranstaltungen wurden durch MIR e.V. dokumentiert.<br />

Im Juni 2012 wurde eine Veranstaltung im Landkreis Teltow-Fläming durchführt, im November wird eine<br />

weitere Veranstaltung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz stattfinden.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

Planmäßig werden auch 2012 und 2013 zwei Veranstaltungen in den Kreisen stattfinden.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja<br />

nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Im Mittelpunkt <strong>der</strong> Veranstaltungsreihe steht das selbstbestimmte Älterwerden und die Frage, wie<br />

Menschen im Alter leben möchten, d.h. welche Ideen, Vorstellungen und Wünsche sie <strong>für</strong> ihre<br />

Lebensgestaltung haben.'<br />

Durch die Veranstaltungen ist es gelungen, ältere Menschen unterschiedlicher Herkunft miteinan<strong>der</strong> ins<br />

Gespräch zu bringen. Allgemein hat die Ansprache <strong>der</strong> Menschen vor Ort durch die Einbeziehung <strong>der</strong><br />

lokalen Integrations- und Seniorenbeauftragten, <strong>der</strong> Seniorenbeiräte und <strong>der</strong> Migrantenorganisationen<br />

sehr gut funktioniert. Durch umfangreiche Einbeziehung <strong>der</strong> lokalen Akteure konnten <strong>für</strong> sie relevante<br />

Themen identifiziert werden. Durch die interaktive Gestaltung <strong>der</strong> Veranstaltungen (World Cafe) hatten alle<br />

Teilnehmerinnen und Teilnehmer <strong>der</strong> Veranstaltungen die Gelegenheit, sich einzubringen.<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Bereits bei den Planungen im Vorfeld zur ersten Veranstaltung wurde diskutiert, das Thema<br />

20


„Diskriminierung” nicht als einziges auf <strong>der</strong> Veranstaltungsreihe zu behandeln, da auf die Lebenslagen<br />

älterer Menschen mit und ohne Migrationshintergrund insges<strong>am</strong>t eingegangen werden sollte. Außerdem<br />

wurde entschieden, in den Veranstaltungen überwiegend kleinere Tischdiskussionen anzubieten.<br />

Dementsprechend wurden folgende Themen auf den Workshops behandelt: Diskriminierung im Alltag,<br />

Pflege und Gesundheit, Sicherheit im Alter auch über Ehren<strong>am</strong>t, Beteiligung und Aktives Altern.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Veranstaltungen sind dokumentiert worden. Außerdem finden Nachtreffen von<br />

interessierten Beteiligten zu bestimmten Fragestellungen statt.<br />

Ill.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 5.900 EUR<br />

2012: 5.900 EUR<br />

2013:5.900 EUR (geplant)<br />

21


Maßnahmennummer: 9a)<br />

Maßnahme laut_Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Wohnraumför<strong>der</strong>ung<br />

Zeltrahmen: bis•2012<br />

Ressort(s): MIL<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

a) Wohnraumför<strong>der</strong>ung in den Innenstädten mit dem Schwerpunkt generationsgerechtes Wohnen<br />

(einschließlich barrierefreier Neubau)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die Wohnraumför<strong>der</strong>ung (Wohneigentum und Mietwohnungen) dient <strong>der</strong> Unterstützung <strong>der</strong> Versorgung auch<br />

älterer Menschen mit angemessenem Wohnraum u.a. mit dem Ziel, möglichst lange ein selbstbestimmtes<br />

Wohnen, in <strong>der</strong> eigenen Wohnung zu ermöglichen, .<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

A Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

von 2009 bis 2013 laufende Maßnahme<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

Planmäßige Progr<strong>am</strong>mumsetzung, Mittelbindung 100%<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

❑<br />

El<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Maßnahme dient <strong>der</strong> Anpassung an den demografischen Wandel, insbeson<strong>der</strong>e an die Bedürfnisse<br />

<strong>der</strong> alternden Bevölkerung, <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> Städte und <strong>der</strong> Verkehrsvermeidung und ist insofern<br />

nachhaltig.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2009 bis 2013 ca. 30 Mio. EUR verfügbar<br />

22


Maßnahmennummer: 10<br />

__ _<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Schaffung von Einrichtungen ,<br />

Zeitrahmen: bis 2013 ,<br />

Ressort(s): MIL<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Schaffung von Einrichtungen mit Versorgungs- und Betreuungsdienstleistungen <strong>für</strong> Seniorinnen und Senioren<br />

im ländlichen Raum<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Sicherung <strong>der</strong> Lebensgrundlage, Teilhabe <strong>am</strong> sozialen, kulturellen und bürgerschaftlichen Leben.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

KurzbeSchreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

L laufende Maßnahme<br />

❑D. neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

❑<br />

EJ<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Evaluierung wird im Rahmen <strong>der</strong> Evaluierung <strong>der</strong> ELER-För<strong>der</strong>periode 2007-2013 erfolgen.<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine. .<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Maßnahme sichert die Daseinsvorsorge und soziale Teilhabe im ländlichen Raum bei altern<strong>der</strong> und<br />

schrumpfen<strong>der</strong> Bevölkerung und ist insofern nachhaltig.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Finanzierung aus Mitteln <strong>des</strong> ELER nach Antragslage und verfügbaren Haushaltsmitteln<br />

23


Maßnahmennummer: 11<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Qualifizierung Älterer<br />

Zeltrahmen: 20101201112012<br />

Ressort(s): MASF<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Qualifizierung Älterer zu Experten im Bereich Wohnen im Alter<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die Seniorenwohnexperten sollen als Aktiver Motor" das Thema ,,Wohnen/alternative Wohnformen im Alter" vor<br />

Ort voranbringen und die handelnden Akteure und Partner hier<strong>für</strong> sensibilisieren. Hierbei sind Kooperationen<br />

<strong>der</strong> Wohnexperten mit bestehenden Strukturen (Pflegestützpunkte, Seniorenräte, kommunalen<br />

Beratungsstellen, Wohnungsbaugesellschaften u.a.) sinnvoll, Des Weiteren sollen die Wohnexperten die<br />

Bildung von Netzwerken und Arbeitskreisen initiieren und gelungene Wohnkonzepte und Beispiele öffentlich<br />

machen. Darüber hinaus stehen die Wohnexperten auch als Ansprechpartner beson<strong>der</strong>s <strong>für</strong> ältere Menschen<br />

bereit. Im ländlichen Raum ist insbeson<strong>der</strong>e eine aufsuchende Beratung und Information Älterer in <strong>der</strong><br />

Häuslichkeit angedacht. Seniorenwohnexperten sollen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

vertreten sein. Begleitet werden die Qualifizierung und <strong>der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Seniorenwohnexperten durch eine<br />

jährliche gemeins<strong>am</strong>e Veranstaltung im ländlichen Raum um die nötige Plattform <strong>für</strong> Vernetzung und den<br />

Erfahrungsaustausch anzubieten.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Gestartet und finanziell unterstützt wurde das Projekt bereits 2010 vor Fertigstellung <strong>des</strong><br />

Maßnahmenpakets. Geschult wurden insges<strong>am</strong>t 47 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Davon 25 im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Maßnahmenpakets im 2. Schulungskurs <strong>am</strong> 30. und 31.01.2012. Am 27.06.2011 wurde im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Maßnähmenpakts ein erster Erfahrungsaustausch unter Beteiligung <strong>des</strong> MASF durchgeführt.<br />

Ein zweiter Erfahrungsaustausch ist <strong>für</strong> November 2012 vorgesehen.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

laufende Maßnahme<br />

L<br />

■ • neue Maßnahme<br />

■<br />

►<br />

abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

- Die Seniorenwohnexpertinnen und -experten <strong>des</strong> 1. und 2. Kurses sind in <strong>der</strong> Regel vor Ort in<br />

Strukturen und Netzwerke eingebunden, z.B. in das Kompetenzzentrum HVL; in lokale Bündnisse <strong>für</strong><br />

F<strong>am</strong>ilien; in <strong>der</strong> Kommune und in Seniorenbeiräten.<br />

- Die Nachfrage war nach Einschätzung <strong>der</strong> Akademie 2. Lebenshälfte sehr groß; es wurden<br />

Landkreise erreicht, zu denen die Akademie sonst keinen Zugang hat.<br />

- 'Probleme, die von den <strong>der</strong> Seniorenwohnexpertinnen und -experten im Rahmen <strong>des</strong><br />

Erfahrungsaustauschs angesprochen wurden:<br />

- fehlende Investoren (Pool von Investoren wäre wichtig!):<br />

- Ältere beschäftigen sich oft zu spät mit dem Thema — Jüngere ansprechen'und<br />

gewinnen;<br />

- fehlende För<strong>der</strong>möglichkeiten <strong>für</strong> den ländlichen Raum;<br />

- Finanzierungsmodelle fehlen;<br />

- zu hohe Preise bei Wohnangeboten von einigen Trägern;<br />

- neue Bauvorhaben nicht immer seniorengerecht.<br />

- Was können die Seniorenwohnexpertinnen und -experten tun?<br />

- Seniorinnen und Senioren vor Ort aktivieren, informieren, aufklären; Treffpunkte schaffen;<br />

- Vorurteile abbauen gegenüber alternativen Wohnformen;<br />

- Personen in Regionen außerhalb <strong>des</strong> Speckgürtels aktivieren<br />

Ziel <strong>des</strong> 2. Kurses war es, Akteure aus den fehlenden Landkreisen zu erreichen und Menschen zu stärken,<br />

24


die vor Ort etwas bewegen wollen. Das ist gut erreicht worden. Die Abschlussdiskussion <strong>des</strong> 2. Kurses hat<br />

gezeigt, dass ein Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> aktiven Seniorinnen und Senioren gefragt und notwendig ist.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

Insges<strong>am</strong>t sind die Wohnexpertinnen und -experten in 12 Landkreisen und kreisfreien Städten aktiv. Es<br />

wurden auch Regionen außerhalb <strong>des</strong> Speckgürtels erschlossen. .<br />

4.Evaluierung erfolgt<br />

0 ja (Für das 2. Halbjahr 2012 ist eine Erfassung <strong>des</strong> geplanten Engagement <strong>der</strong> 2012 ausgebildeten Experten<br />

all<br />

nein<br />

vorgesehen.)<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Perspektive: es sollen keine weiteren Seniorenwohnexpertinnen und -experten geschult werden, son<strong>der</strong>n<br />

die bereits Qualifizierten zu bestimmten Themen gezielt fit machen (z.13. Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Finanzierungsmodelle).<br />

Für die nächsten Jahre sollte eine neue Form <strong>des</strong> Erfahrungsaustausches gefunden werden z. B.<br />

,,Senioren-Wohn-Tage" mit vielfältigen Vorträgen und Diskussionen. Hier<strong>für</strong> wäre es gut auch das MIL als<br />

Partner zu gewinnen.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Seniorenwohnexpertinnen und -experten sind i.d.R. vor Ort in bestehende Strukturen integriert.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 8.000 EUR<br />

2012: 2.000 EUR<br />

25


Maßnahmennummer: 12 a<br />

und b)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Projekt „Alt und Mobil"<br />

neu:<br />

„Aktiv und mobil - <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes _ Leben<br />

im Alter'<br />

Zeitrahmen: 201112012721:11312Ö14?<br />

Ressort(s): MIL (FF)<br />

MASF<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Projekt „Alt und Mobil"<br />

neu: „Aktiv und mobil - <strong>für</strong> ein selbstbestimmtes Leben im Alter"<br />

neu: a) Analyse von Strukturdaten und Mobilitätsbedürfnissen und —verhalten von Seniorinnen und Senioren<br />

b) Expertenworkshops<br />

c) Leitfaden<br />

d) Erprobung konkreter Mobilitätsprojekte in <strong>der</strong> Praxis<br />

' Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

neu:<br />

a) Als erster Schritt sollen in zwei Landkreisen in einer empirischen Befragung Wünsche, Bedürfnisse von Seniorinnen<br />

und Senioren in Bezug auf Mobilität sowie <strong>der</strong>en Mobilitätsverhalten erfragt, Strukturdaten erfasst<br />

und mit vorhandenen Forschungsergebnissen abgeglichen werden.<br />

b) Als zweiter Schritt sollen in einem Workshop gemeins<strong>am</strong> mit Seniorinnen und Senioren (Experten in eigener<br />

Sache), kommunalen Verantwortungsträgern sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis<br />

auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> unter a) genannten Analyse die Mobilitätsanfor<strong>der</strong>ungen und -bedürfnisse <strong>der</strong> Seniorinnen<br />

und Senioren diskutiert sowie Lösungsansätze entwickelt werden.<br />

c) Als dritter Schritt soll die Übertragbarkeit <strong>der</strong> erarbeiteten Lösungsansätze auf an<strong>der</strong>e Landkreise überprüft<br />

werden und ein Leitfaden entwickelt werden.<br />

d) Als vierter Schritt ist die Erprobung konkreter Mobilitätsprojekte vorgesehen.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

► I laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

A Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Das Modul 1 (Datenanalyse und Befragung zur Mobilität in den LK Barnim und Uckermark) ist im<br />

Dezember 2011 durch die ausgewählten Landkreise an das Zentrum <strong>für</strong> Alternskulturen <strong>der</strong> Universität<br />

Bonn vergeben und im März 2012 abgeschlossen worden. Die Befragung <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren<br />

ist durch geschulte Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Seniorenbeiräte selbst erfolgt, die eine pauschalisierte<br />

Aufwandsentschädigung (Zeitaufwand, Fahrkosten etc.) erhalten haben. Die hohe Beteiligungsquote und<br />

die Bereitschaft zur Beantwortung auch sehr persönlicher Fragen hat die Wirks<strong>am</strong>keit dieser<br />

Herangehensweise gezeigt (Experten in eigener Sache).<br />

•<br />

Die Ergebnisse <strong>der</strong> Befragung sollen im nächsten Schritt (Modul 2) in einem gemeins<strong>am</strong>en Workshop <strong>der</strong><br />

Seniorenbeiräte bei<strong>der</strong> Landkreise mit Experten diskutiert und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden.<br />

Die aktuelle Planung <strong>der</strong> beiden beteiligten Ministerien sieht eine zeitliche Einordnung <strong>des</strong> Workshops <strong>für</strong><br />

Ende Dezember vor. Im Ergebnis <strong>des</strong> Workshops soll in 2013 ein Leitfaden mit Best Practice—Beispielen<br />

und Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> die kommunale Ebene erarbeitet werden.<br />

Die Finanzierung <strong>für</strong> den Leitfaden Modul 3 und Modul 4 -Erprobung von Mobilitätsprojekten - ist bisher<br />

nicht gesichert. Inhaltlich und finanziell untersetzte Aussagen zu den Modulen 3 und 4 können erst nach<br />

Abschluss <strong>des</strong> Workshops gemacht werden.<br />

26


3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zählen usw.)<br />

4.Evaluierung erfolgt<br />

EJ ja -<br />

Isj nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Maßnahme unterstützt die nachhaltige Mobilität von Senioren.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011/2012: Modul 1 (Analyse): 15.000 EUR (MIL)<br />

7.000 EUR (MASF)<br />

2012: Modul 2 (Workshop): 5.000 EUR (MIL)<br />

5.000 EUR (MASF)<br />

2013: Modul 3 (Leitfaden): 5.000 EUR Erarbeitung (MIL)<br />

5.000 EUR Druck und Versand (MASF)<br />

2014: Modul 4: Finanzierungsbedarf ungeklärt<br />

27


Maßnahmennummer: 13 Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Seniorenticket<br />

Ressort(s): MIL<br />

Zeltrahmen: Laufend seit 2009<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Seniorenticket<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die Monatskarte <strong>für</strong> alle Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren gilt <strong>für</strong> den ges<strong>am</strong>ten Tarifbereich <strong>des</strong> VBB,<br />

um den speziellen Mobilitätsbedürfnissen von Seniorinnen und Senioren Rechnung zu tragen und diese als<br />

neue Zielgruppe <strong>des</strong> ÖPNV zu gewinnen.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschrelbung (Mehrfachnennung möglich):<br />

► laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Cl Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Dank hoher Nachfrage kann das Ticket zu einem niedrigen Preis angeboten werden.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

Das Seniorenticket hat sich bewährt. Im Jahr 2011 wurde das Seniorenticket VBB-weit an 74.052<br />

Abonnenten verkauft.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ell<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Die hohe Nachfrage belegt den Erfolg <strong>des</strong> Tarifangebots.<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung: .<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Nutzung <strong>des</strong> ÖPNV ist in je<strong>der</strong> Hinsicht nachhaltig; sie vermeidet Individualverkehr, ermöglicht soziale<br />

Teilhabe, senkt Mobilitätskosten und schont die Umwelt.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Die Maßnahme trägt sich selbst ohne geson<strong>der</strong>te Zuschüsse durch die öffentliche Hand.<br />

28


Maßnahmennummer 14<br />

...' ' .<br />

Maßnahme-, laut Maßnahmenpaket (curztexi):.' Out<br />

leben im (hohen) Alter<br />

ResSort(s):.MASF<br />

, .<br />

Zeitrahmen: 20121203<br />

•'<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Gut leben im (hohen) Alter — Konzepte sozialraumorientierter Unterstützung von Selbstsorge,<br />

Selbstorganisation und Vernetzung im demografischen Wandel:<br />

•<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Neu:<br />

1) Verbesserung <strong>der</strong> Lebensqualität älterer Menschen im ländlichen Raum.<br />

2) Aufbau von Strukturen <strong>für</strong> verlässliche Nachbarschaftshilfe und Formen <strong>des</strong> Dorflebens.<br />

3) Entwicklung von autonomen Ritualen im Sozialraum.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Im August 2011 informierte die Fachhochschule Potsd<strong>am</strong> als Träger <strong>des</strong> Projektes über die schwierige<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Projektziele <strong>des</strong> Projektes „Soziale Innovationen <strong>für</strong> Lebensqualität im Alter" (SILQUA"):<br />

- Insbeson<strong>der</strong>e im ländlichen Raum waren die Hemmfaktoren groß. Dabei spielte <strong>der</strong> „Ruf' <strong>der</strong> Aktiven<br />

eine entscheidende Rolle (Historie, Standing und Hintergrund <strong>der</strong> aktiven Personen).<br />

- Probleme ergaben sich insbeson<strong>der</strong>e auch immer dann, wenn es galt, bestimmte Verbindlichkeiten<br />

herzustellen.<br />

- Ältere Menschen auf dem Lande „akzeptieren", dass es im Alter etwas schwierig ist.<br />

- Selbstorganisation wurde als von „oben verordnet" empfunden.<br />

- Die Dorfgrenze stellt eine psychologische Grenze dar. Die Idee „Netzwerker auf 2 Jahre angelegt und<br />

<strong>für</strong> mehrere Dörfer verantwortlich zu etablieren funktioniert insofern eher im dorfbezogenen Ansatz (1<br />

Netzwerker <strong>für</strong> 1 Dorf). ,<br />

Folge: Ernüchterung beim Projektträger<br />

Im Ergebnis <strong>des</strong> Projektes insges<strong>am</strong>t wird es eine Fortbildung zum Thema an <strong>der</strong> Fachhochschule<br />

Potsd<strong>am</strong> sowie eine Handlungsempfehlung geben. Die Trägerschaft <strong>des</strong> im Rahmen <strong>des</strong><br />

Maßnahmenpakets geplanten Projektes wird aus (lg. Gründen von <strong>der</strong> FHP nicht mehr übernommen.<br />

Im April 2012 k<strong>am</strong> es im MASF zu einem Gespräch mit dem Lan<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> Volkssolidarität<br />

Brandenburg e.V. (VSB), in welchem die Möglichkeiten eines neuen Projektansatzes erörtert wurden. Im<br />

Juni 2012 verständigten sich <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> VSB, das Mehrgenerationenhaus Schwedt und das<br />

MASF auf ein neues Konzept <strong>für</strong> die Jahre 2012/2013:<br />

1) Mit dem Mehrgenerationenhaus Schwedt als zentrale Anlaufstelle soll in den Sozialräumen Schwedt,<br />

Gartz, Tantow, Casekow, Geesow, Wartin, Hohenselchow und Groß-Pinnow<br />

8 ehren<strong>am</strong>tliche „Sozialbegleiterinnen und -Begleiter" gewonnen und geschult werden.<br />

2.) Die Aufgaben <strong>der</strong> „Sozialbegleiterinnen und —begleiter" sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

- Analyse <strong>des</strong> Echtbedarfes im Sozialraum<br />

a) Handlungsfeldorientiert (Vorhandene Angebote kommunizieren, z.B. Chor, Wan<strong>der</strong>gruppe)<br />

b) Erwerbsorientiert (semiprofessionell, z.B. landwirtschaftliche Produkte o<strong>der</strong> Handwerk)<br />

c) Interessenorientiert (Vermittlung b_ zw, Hilfe bei <strong>der</strong> Organisation zur Umsetzung <strong>der</strong> eigenen<br />

Interessen, z.B. Polnisch lernen)<br />

- Organisation von Nachbarschaftshilfe<br />

- Vermittlung von ehren<strong>am</strong>tlicher Unterstützung<br />

- Organisation von Veranstaltungen mit präventivem Charakter<br />

- Maßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong> Infrastruktur<br />

- „Guten Morgen!"-Angebot<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

El laufende Maßnahme<br />

r neue Maßnahme<br />

abgeschlossene Maßnahme<br />

■<br />

E Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

29


2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Maßnahme startet <strong>am</strong> 1. August 2012.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

Cl nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Da sich die Fachhochschule Potsd<strong>am</strong> als Träger <strong>des</strong> ursprünglich geplanten Projekts aus den unter Ziffer<br />

1.1 geschil<strong>der</strong>ten Gründen zurückgezogen hat, wurde <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verband <strong>der</strong> Volkssolidarität als Träger<br />

<strong>für</strong> ein neues Projekt gewonnen (Details siehe Ziffer 1.1).<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die strukturgebenden Rahmenbedingungen <strong>für</strong> das Projekt sind bei <strong>der</strong> VSB e.V. vorhanden. Die zu<br />

akquirierenden Freiwilligen werden von Anfang an in diese Struktur eingebunden. Daraus ergibt sich auch<br />

die Nachhaltigkeit <strong>der</strong> Maßnahme nach Wegfall <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung.<br />

III.<br />

_<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2012: 10.000 EUR<br />

2013: 20.000 EUR (geplante Kosten) .<br />

30


Maßnahmennummer: 15 - ..<br />

.<br />

. . . . . . . ..<br />

.<br />

MaßnahnieleeMaßnahmenpaket.(Kucn:<br />

Erweiterung <strong>des</strong> internetperḟ els-1; --<br />

ziträhitiörü2011<br />

e<br />

. .<br />

. . .... . - . ,.<br />

. -F3,95sert(s): ::MASF. - -- -<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Intemetportals www.wohnen-im-alter-in-brandenburg.de<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Das bestehende Wohnportal soll um Informationen zu haushaltsnahen Dienstleistungen ergänzt werden: D<strong>am</strong>it<br />

soll hilfebedürftigen älteren Menschen bei <strong>der</strong> Selbstorganisation ihres täglichen Lebens Unterstützung gegeben<br />

werden. Eine längere Verweildauer <strong>für</strong> Ältere in <strong>der</strong> Häuslichkeit/im vertrauten Umfeld durch Selbstorganisation<br />

und Selbstsorge kann beför<strong>der</strong>t werden. .<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Die Akademie 2. Lebenshälfte hat als Träger <strong>des</strong> Projekts zunächst recherchiert und überlegt, welche<br />

Dienstleistungen aufgenommen werden sollten und in welcher Form, Dem folgten Recherchen nach<br />

entsprechenden Angeboten, Anschreiben o<strong>der</strong> Ansprechen <strong>der</strong> Anbieterinnen und Anbieter; Rundmails an<br />

alle Partnerinnen und Partner zur Verteilung <strong>der</strong> Erfassungsbögen, Son<strong>der</strong>newsletter; Telefonakquise,<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> Seniorwohnexpertinnen und -experten in die . Recherche, Gestaltung <strong>der</strong> Datenbank,<br />

Einpflegen <strong>der</strong> erhaltenen Erfassungsbögen, Werbeaktivitäten über Google und an<strong>der</strong>e Portale zum Start<br />

<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Seite zum 30.06.2012.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

■ laufende Maßnahme<br />

❑ neue Maßnahme<br />

IM abgeschlossene Maßnahme<br />

❑ Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2, Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse: •<br />

Die Aufgaben sind erfüllt, das Portal ist im Juni erweitert gestartet. Die Maßnahme ist beendet.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Bisher gibt es 120 Einträge von 52 Anbietern auf dem Portal. Diese wurden in<br />

alter-in-brandenburg•de integriert.<br />

das Portal www.wohnen-im-<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

11 nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Informationen stehen <strong>der</strong> Zielgruppe unter ww•wohnen-im-alter-in-brandenburo.de zur Verfügung.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 10.000 EUR<br />

31


Maßnahmennummer: 16<br />

. Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Information und Aufklärung<br />

Zeltrahmen: 2012<br />

• Ressort(s): MUGV<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Ranking im Internetauftritt <strong>der</strong> Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zum „Seniorengerechten Supermarkt"<br />

aktivieren<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Unternehmen sollen motiviert werden, sich den Auswirkungen <strong>des</strong> demografischen Wandels zu stellen und<br />

auch <strong>für</strong> Seniorinnen und Senioren freundliche Strukturen schaffen.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Lan<strong>des</strong>weite Umfrage „Seniorengerechter Supermarkt" mit Übergabe <strong>der</strong> Ergebnisse an Händler, Seniozur<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Angebotsstrukturen in 2009/2010 bereits renbeiräte und Verbände<br />

abgeschlossen.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

❑ laufende Maßnahme<br />

❑ neue Maßnahme<br />

► abgeschlossene Maßnahme<br />

❑ Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Siehe oben.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung: (ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

@ nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Neuauflage ist nicht mehr sinnvoll, da <strong>der</strong> Trend in Richtung „Märkte. <strong>der</strong> Generationen" geht.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Marktchecks, bei denen seniorengerechte Bedingungen beson<strong>der</strong>e Beachtung fanden und zu<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Angebotspraxis und <strong>des</strong> Services führen sollten.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

aus institutionellen Mitteln<br />

32


Maßnahmennummer 17a)<br />

' • •<br />

.<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Schutz vor' Kriminalität:<br />

Zeiterrieh: 2011<br />

..<br />

Ressort(s) M<br />

,<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Schutz vor Kriminalität:<br />

a) Unterstützung von Veranstaltungen .<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Unterstützung von Veranstaltungen <strong>des</strong> Seniorenrates <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e. V./von Seniorenbeiräten<br />

durch Aufklärung und Sensibilisierung mittels Informationsweitergabe zur Verkehrsunfall- und Kriminalitätslage.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

-<br />

Verlaufs:<br />

,<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

e laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

El<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Auf Einladung <strong>der</strong> Seniorenbeiräte führen die örtlichen Präventionsbereiche <strong>der</strong> Polizeiinspektionen zu<br />

bestimmten Fragen Multiplikatorenveranstaltungen durch. In Seniorentreffs wird dieses erworbene Wissen<br />

anschließend von den Multiplikatoren vermittelt.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

eli nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Keine.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Keine.<br />

33


Maßnahmennummer: 17b)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Schutz vor Kriminalität:<br />

Zeltrahmen; 2011 fortlaufend<br />

Ressort(s): MI<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Schutz vor Kriminalität:<br />

b) Informationen zu seniorenspezifischen Präventionsangeboten und Unterstützung von örtlichen Projekten und<br />

Veranstaltungen ,<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Durch verhaltensorientierte Beratung soll das Sicherheitsgefühl von Seniorinnen und Senioren erhöht und zur<br />

Verhütung von Kriminalität beigetragen werden, Daneben geben die örtlichen Dienststellen und<br />

Revierpolizistinnen und Revierpolizisten sowie die Opferschutzbeauftragten <strong>der</strong> Polizei Informationen zum<br />

Thema „Seniorensicherheit".<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

0 laufende Maßnahme<br />

III neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

2 Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. 1-1j, 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Die an den Präventionsveranstaltungen teilnehmenden Seniorinnen und Senioren verfügen über<br />

Kenntnisse zu speziellen Kriminalitätsbereichen und <strong>der</strong>en Schutzmöglichkeiten,<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

Im Jahr 2011 wurden 364 polizeiliche Veranstaltungen mit 9.212 erreichten Teilnehmern durchgeführt.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

III la<br />

IS] nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Keine.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Keine,<br />

34


Maßnahmennummer Iii..t:<br />

-,-<br />

,_ _ .<br />

'MaßnahmWiatitlilaßnahMenPaket (Kurztext): .<br />

1141'40P(AKT " '-.<br />

Zeitratirrin:2008 -• 201<br />

:. .<br />

-Ressö ( ::MÄSF - .<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

INNOPUNKT - Initiative „Ältere — Erfahrung trifft Herausfor<strong>der</strong>ung"<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Ziel <strong>der</strong> Initiative ist die Erhöhung <strong>der</strong> Beschäftigungschancen älterer Erwerbspersonen, die Verbesserung <strong>der</strong><br />

Entwicklung und <strong>des</strong> Erhalts beruflicher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft sowie die Stärkung <strong>der</strong><br />

Beschäftigungsfähigkeit.<br />

1. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

laufende Maßnahme .<br />

■ neue Maßnahme<br />

0 abgeschlossene Maßnahme<br />

❑ Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. H. 2012 hinaus -<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Nach dreijähriger Projektarbeit endete <strong>am</strong> 09.12.2011 die INNOPUNKT-Initiative „Ältere — Erfahrung trifft<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung". Drei Modellprojekte haben im Rahmen <strong>des</strong> Teilziels 1 ,,Kreative Projektarbeit" (KPA)<br />

neue praxisbezogene Lernarrangements <strong>für</strong> ältere arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker sowie<br />

Fachkräfte in Kooperation mit Hochschulen und Unternehmen erfolgreich erprobt. In einem zweiten<br />

Teilziel wurden in zwei Projekten Methoden zur „individuellen Berufswegegestaltung" getestet, die neue<br />

Entwicklungsmöglichkeiten <strong>für</strong> ältere Beschäftigte aufzeigen konnten. Die Umsetzungsphase <strong>der</strong> Initiative<br />

endete im Juni 2011, Anschließend gingen vier <strong>der</strong> fünf Projekte in eine 6-monatige Transferphase über,<br />

um ihre Projektergebnisse zu verbreiten sowie auszuloten, welche Möglichkeiten zur Weiterführung<br />

erfolgreicher Projektansätze bestehen.<br />

Durch die Aktivitäten in <strong>der</strong> Transferphase konnte beispielsweise erreicht werden, dass <strong>der</strong> in Eberswalde<br />

erprobte KPA-Ansatz in die Regionalbudgetför<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Landkreis Barniet mit einfloss,<br />

Ferner wurde in Lauchh<strong>am</strong>mer ein Wissenszentrum Demografie eingerichtet, das Unternehmen bei <strong>der</strong><br />

Bewältigung <strong>des</strong> demografischen Wandels unterstützt.<br />

Einzelne Projektergebnisse<br />

abgerufen werden.<br />

können unter .http://www.lasa-brandenburo.de/Eroebnisse.846.0.html<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

An <strong>der</strong> Erprobung <strong>des</strong> Ansatzes „Kreative Projektarbeit" (KPA) im Teilziel 1 waren vier Brandenburger<br />

Hochschulen beteiligt. Insges<strong>am</strong>t nahmen 207 arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker sowie<br />

Fachkräfte über 50 Jahre, (davon 113 Männer und 94 Frauen) an <strong>der</strong> KPA teil. Bemerkenswert ist, dass<br />

Zweidrittel <strong>der</strong> Teilnehmenden bereits über 55 Jahre alt war. An <strong>der</strong> Universität Potsd<strong>am</strong> arbeiteten die<br />

Älteren gemeins<strong>am</strong> mit Studierenden an den Projektaufgaben, In Te<strong>am</strong>s wurden 53 Projektarbeiten<br />

zus<strong>am</strong>men mit 50 Betrieben bearbeitet. 87 Teilnehmenden (42 Prozent) gelang <strong>der</strong> Sprung zurück in die<br />

Erwerbstätigkeit (inkl, Mini-Jobs und Selbständigkeit); davon konnten 65 Personen eine<br />

sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Neben dem beachtlichen Vermittlungserfolg<br />

unterstreichen Befragungsergebnisse, dass die KPA als praxisbezogene Qualifizierungsform die Älteren<br />

beson<strong>der</strong>s gut angesprochen hat Auch bei den beteiligten Unternehmen stieß die KPA auf eine hohe<br />

Akzeptanz.<br />

Im Teilziel 2 <strong>der</strong> Initiative befassten sich zwei Projekte mit dem Konzept <strong>der</strong> Berufswegegestaltung bei<br />

Älteren, In 33 Unternehmen, darunter 61 Prozent Kleinst- und Kleinbetriebe, wurde mit 235 Beschäftigten<br />

versucht, die beruflichen Kompetenzen und Entwicklungswünsche <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

mit den Möglichkeiten <strong>der</strong> Arbeitgeber zur Arbeitsplatzgestaltung in Einklang zu bringen. Hierbei<br />

35


wurden insges<strong>am</strong>t 197 Berufswegepläne <strong>für</strong> ältere Beschäftigte angefertigt, die in 35 Fällen zu konkreten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>am</strong> Arbeitsplatz geführt haben. Als erfolgreiche Umsetzungsstrategie hat sich die<br />

Einführung von „betrieblichen Demografielotsen" herausgestellt. Sie befassen sich mit Fragen <strong>der</strong><br />

demografiefesten Personalentwicklung und kümmern sich um eine altersgerechte Arbeitsgestaltung.<br />

Insges<strong>am</strong>t konnten 17 Demografielotsen zunächst qualifiziert und dann eingesetzt werden.<br />

Die quantitativen Ziele wurden erreicht.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

►..1 ia<br />

nein<br />

■<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

An <strong>der</strong> INNOPUNKT-Initiative „Ältere — Erfahrung trifft Herausfor<strong>der</strong>ung" haben sich insges<strong>am</strong>t 442 ältere<br />

Beschäftigte und Arbeitslose sowie 83 Unternehmen, die allermeisten unter ihnen Kleinst-, Klein- und<br />

Mittelbetriebe, beteiligt.<br />

Eine Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> Kreativen Projektarbeit war die Kooperation ,von Betrieben, Hochschulen und<br />

Weiterbildungsträgern, die gemeins<strong>am</strong> eine neuartige Form <strong>der</strong> Qualifizierung Älterer entwickelt haben:<br />

Das handelnde bzw. forschende Lernen. Es zeichnet sich dadurch aus, dass in exemplarischer Weise<br />

Sequenzen von Handlungs- und Lernschritten ineinan<strong>der</strong> verwoben werden und auf diese Weise <strong>am</strong><br />

Gegenstand, dem betrieblichen Projekt, gelernt werden kann. Die Evaluation sieht darin eine <strong>für</strong> die<br />

Zielgruppe qualifizierter älterer Erwerbspersonen angemessene innovative pädagogische Methode, die<br />

unbedingt weiter zur Anwendung kommen sollte. Unter Evaluationsgesichtspunkten war die „Kreative<br />

Projektarbeit" ein doppelter Erfolg: Sie hat die Situation <strong>der</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Teil<br />

entscheidend verbessert, und sie hat durch die Einbeziehung <strong>der</strong> Hochschulen und <strong>der</strong> Betriebe ein über<br />

den Tag hinaus attraktives Weiterbildungsmodell kreiert. Sie hat darüber hinaus gezeigt, dass ältere<br />

arbeitslose Akademikerinnen und Akademiker sowie Fachkräfte eine nicht zu vernachlässigende Gruppe<br />

zur Abwendung eines Fachkräftemangels sind.<br />

Im zweiten Teilziel mussten im Verlaufe <strong>des</strong> Projektprozesses beide Projektträger erkennen, dass eine<br />

avancierte Form einer längerfristigen Berufswegegestaltung <strong>für</strong> Ältere in den überwiegend kleinen und<br />

mittleren Unternehmen nicht zu verwirklichen ist. Im Falle <strong>des</strong> einen Projekts hat dies zu einem<br />

,Abspecken' <strong>des</strong> ursprünglich geplanten Progr<strong>am</strong>ms und zur Überleitung <strong>der</strong> Berufswegeplanung in die<br />

Durchführung betrieblicher Projekte zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation<br />

geführt. Im Falle <strong>des</strong> an<strong>der</strong>en Projektes ist die Berufswegegestaltung an die betrieblichen Bedingungen<br />

angepasst worden, indem Demografielotsen benannt und altersgerechte Arbeitsarrangements geschaffen<br />

würden. Trotz <strong>der</strong> Abstriche, die beide Projekte vornehmen mussten, sind in den beteiligten Unternehmen<br />

zahlreiche positive Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen zu verzeichnen.<br />

Die Evaluation empfiehlt uneingeschränkt die Fortführung <strong>der</strong> „KPA" und die Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Demografielotsen".<br />

Il.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Ein Projekt <strong>der</strong> KPA konnte in eine neue För<strong>der</strong>ung überführt werden. Zudem wurde in Lauchh<strong>am</strong>mer ein<br />

Wissenszentrum Demografie eingerichtet. Darüber hinaus wirken die Verän<strong>der</strong>ungen an den<br />

Arbeitsplätzen in verschiedenen Fällen weiter. Schließlich profitieren zahlreiche arbeitslose Ältere als<br />

Teilnehmende <strong>der</strong> KPA direkt von <strong>der</strong> Vermittlung in Arbeit.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen KoSten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2.396.686 EUR : 1.797.247 EUR (ESF- Mittel)<br />

599.439 EUR (Lan<strong>des</strong>mittel)<br />

36


Maßnahmennummer: 19<br />

' -<br />

.<br />

, Maßnahme lautMaßnahmenpaket (Kurztext):<br />

INNOPUNKT ,Beruf, F<strong>am</strong>ilie,' Pflegerin<br />

Zeitrahmen: 0012010 -;09/2013<br />

Ressorts): MAST<br />

••<br />

. • •<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

INNOPUNKT - Initiative „Beruf, F<strong>am</strong>ilie, Pflegen. Neue Vereinbarkeitslösungen <strong>für</strong> Brandenburg"<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Anhand von praktikablen, tragfähigen Lösungen soll zu einer Entlastung von Erwerbstätigen mit<br />

Pflegeverantwortung - dies sind häufig „ältere" Arbeitnehmerinneri und Arbeitnehmer - beigetragen und somit<br />

eine gute Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege ermöglicht werden.<br />

l. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

gr1 laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

e2.1 Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

- Sensibilisierung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) sowie <strong>der</strong>en Beschäftigten <strong>für</strong> die<br />

Thematik „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege"<br />

- Beratung von KMU zu betrieblichen Vereinbarkeitslösungen<br />

- Beratung von Beschäftigten mit Pflegeverantwortung<br />

- Schulung von ehren<strong>am</strong>tlichen Unterstützerinnen und Unterstützem<br />

- Entwicklung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung: -<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

- Ein Jahr vor Maßnahmenende liegen die Ergebnisse bei <strong>der</strong> angestrebten Anzahl <strong>der</strong> Sensibilisierungen<br />

von KMU und Beschäftigten bereits weit über den Sollzahlen.<br />

•<br />

- Die Beratungszahlen <strong>für</strong> die Betriebe liegen ebenfalls über den Erwartungen. Allerdings bereiten die<br />

Identifizierung und Beratung von Beschäftigten mit Pflegeverantwortung den Projektträgern weiterhin<br />

Schwierigkeiten.<br />

- Mit <strong>der</strong> Qualifizierung von Arbeitslosen zu ehren<strong>am</strong>tlichen Helferinnen und Helfern war insbeson<strong>der</strong>e ein<br />

Projektträger bisher erfolgreich.<br />

- Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen verläuft hingegen bisher eher schleppend.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

E ja<br />

■<br />

nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Die Projektträger haben mit dem Aufschluss von KMU und <strong>der</strong>en Sensibilisierung <strong>für</strong> die Vereinbarkeit von<br />

Beruf und Pflege wichtige Pionierarbeit im Land <strong>für</strong> das Thema geleistet, das in absehbarer Zukunft imme r<br />

stärker an Brisanz gewinnen wird. Unternehmen darüber hinaus zu konkretem Handeln und aktiver<br />

Projektteilnahme zu bewegen, stellt eine deutliche Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> die Projektträger dar. Noch<br />

aufwendiger stellt sich die Identifizierung von Erwerbstätigen mit Pflegeverantwortung und <strong>der</strong>en<br />

Gewinnung <strong>für</strong> eine Projektbeteiligung dar. Die Ursachen, dass sich Beschäftigte mit Pflegeverantwortung<br />

nicht zu erkennen geben, können u.a. in dem nach wie vor tabubelasten Thema „Pflege', liegen<br />

Außerdem können Be<strong>für</strong>chtungen vor Nachteilen o<strong>der</strong> gar Arbeitsplatzverlust dazu führen, dass sich<br />

Beschäftigte mit ihrer Belastungssituation nicht „outen" wollen.<br />

Die Evaluierung <strong>der</strong> INNOPUNKT-Initiative befindet sich <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong> Ausschreibung. Ein<br />

Zwischenbericht liegt im Februar 2013 und <strong>der</strong> Endbericht <strong>am</strong> 31.10.2013 vor.<br />

37


II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Umsteuerungsbedarf entstand insbeson<strong>der</strong>e bei Trägern, die die Qualifizierung und den Einsatz von<br />

Langzeitarbeitslosen zu Pflegehelferinnen und -helfem vorgesehen hatten, da sich hier <strong>der</strong><br />

Arbeitsmarktbedarf seit <strong>der</strong> Konzeptentwicklung verän<strong>der</strong>t hat (Mitteking seitens <strong>der</strong> Jobcenter).<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Eine nachhaltige Wirkung <strong>der</strong> INNOPUNKT-Initiative „Beruf, F<strong>am</strong>ilie, Pflegen" wird durch die Übertragung<br />

von Beratungsansätzen auf .an<strong>der</strong>e Regionen und insbeson<strong>der</strong>e durch eine im Rahmen <strong>der</strong> Kooperation<br />

mit den Pflegestützpunkten und lokalen Bündnissen <strong>für</strong> F<strong>am</strong>ilie angestrebte Übernahme und Fortführung<br />

von spezifischen, durch die Projekte entwickelten und erprobten Angebote vorgesehen.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Vorgesehene Ges<strong>am</strong>tausgaben bis September 2013: rd. 2,3 Mio, EUR,<br />

(Finanzierung aus ESF- und Lan<strong>des</strong>mitteln)<br />

38


Maßnahmennummer 20 . Maßnahme laut Mäßnahmenpaket (Kurztext):".<br />

Lebenslanges Lernen<br />

. • '<br />

Zeitrahmen: .0112009'.-12/2011 • •<br />

Ressort(s): MWFK<br />

.. .<br />

. ,<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Lebenslanges Lernen zur Qualifizierung von Ingenieuren und Technikern<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die Weiterbildungsmaßnahmen zielen insbeson<strong>der</strong>e auf arbeitslose bzw. langzeitarbeitslose Ingenieure und<br />

Techniker, um <strong>der</strong>en Kompetenzen, Fähigkeiten und Potentiale <strong>für</strong> den regionalen Arbeitsmarkt wie<strong>der</strong> nutzbar<br />

zu machen bzw. auszubauen.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

► abgeschlossene Maßnahme (geför<strong>der</strong>t mit ESF-Mitteln <strong>des</strong> MWFK)<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Alle im Vorhaben geplanten Module verfügen als Angebote <strong>der</strong> Technischen Hochschule Wildau (THWi)<br />

über Hochschulniveau und sind bei identischen Inhalten <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> Module von<br />

Regelstudienangeboten vergleichbar. Zusätzlich werden Module aus den neuen Master-Studiengängen<br />

integriert. Das Qualifizierungsangebot wurde in Form von austauschbaren Modulen angeboten und bezgl.<br />

Nachhaltigkeit verstärkt. Im Berichtszeitraum hat sich das Firmennetzwerk um einige Unternehmen<br />

erweitert. In <strong>der</strong> Region besteht vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein<br />

überdurchschnittlich hoher Bedarf an hochqualifiziertem technologisch orientiertem Personal. Wichtige<br />

Einrichtungen in <strong>der</strong> Region wie IHK, Kunststoffnetzwerk; Institute <strong>der</strong> Fraunhofer Gesellschaft und<br />

Industriepartner unterstützen das Konzept. Die Konzeption entspricht <strong>der</strong> Kernkompetenz <strong>der</strong> Region und<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

Teilnahme im ges<strong>am</strong>ten Zeitraum: 48 Personen, davon 17 Frauen.<br />

Von den Teilnehmern waren 29 Personen gemeldete Arbeitslose. Von den Teilnehmern waren 19<br />

Personen zwischen 55 und 64 Jahre. Von den Teilnehmern sind nach Abschluss <strong>des</strong> Projektes 39<br />

Personen in ein Beschäftigungsverhältnis übergegangen.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

►<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

s. Pkt. 1.2<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizieriingen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Maßnahme ist abgeschlossen<br />

•<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

s. Pkt. 1.2<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Der geplante und bewillige Finanzrahmen wurde eingehalten.<br />

39


Maßnahmennummer: 21<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpäket (Kurztext):<br />

Freiwilligendienste aller Generationen (FDaG)<br />

Ressort(s): M_<br />

ASF<br />

Zeltrahmen: 2009 - 2011<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Freiwilligendienste aller Generationen<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Gewinnen und Schulen von Freiwilligen:<br />

Die Freiwilligendienste sollen vor Ort etabliert und Freiwillige <strong>für</strong> diesen Dienst gewonnen und qualifiziert<br />

werden. Die Lan<strong>des</strong>regierung begleitet diesen Prozess und för<strong>der</strong>t anteilig.<br />

•<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Das vom Bund initiierte Progr<strong>am</strong>m „Freiwilligendienste aller Generationen" startete im Jahr 2009 und lief<br />

bis Ende 2011,<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Laut AuSkunft <strong>des</strong> Projektträgers haben sich im o.g. Zeitraum insges<strong>am</strong>t 450 Brandenburgerinnen und<br />

Brandenburger im neuen Progr<strong>am</strong>m „Freiwilligendienste aller Generationen" an fast 40 Projektstandorten<br />

in Brandenburg engagiert.<br />

Einige Beispiele:<br />

- ,Senioren-Fitness-Express in Potsd<strong>am</strong>-Mittelmark", - Träger Akademie 2. Lebenshälfte<br />

- „Pflegebegleitung" — Träger AWO Sano gGmbH<br />

- „BOP-Brandenburger Online-Paten" - Träger AWO Sano gGmbH<br />

- ,Lernlotsen im Landkreis Spree-Neisse" — Träger Haus <strong>der</strong> F<strong>am</strong>ilie e.V, Guben<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ie<br />

ja<br />

nein<br />

.<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Ankündigung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> vom April 2011 über das definitive Auslaufen <strong>des</strong> Progr<strong>am</strong>ms zum<br />

31.12,2011 hatte zu einer Verunsicherung <strong>der</strong> Projektträger geführt und die weitere Entwicklung <strong>der</strong><br />

Projekte in 2011 gehemmt. Noch im September 2010 wurde seitens <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> in Aussicht gestellt, dass<br />

auch nach 2011 Bildungs- und Qualifizierungsmittel <strong>für</strong> den FDaG zur Verfügung gestellt werden und die<br />

aufgebauten Strukturen nachhaltig gesichert werden sollen.<br />

Inzwischen gab es eine Bun<strong>des</strong>ratsinitiative <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die die Verankerung <strong>des</strong> Freiwilligendienstes aller<br />

Generationen als zweite Säule im Bun<strong>des</strong>freiwilligendienstgesetz zum Ziel hatte, um die Dienstform<br />

nachhaltig bun<strong>des</strong>weit zu etablieren. Die Bun<strong>des</strong>regierung begrüßt zwar das Anliegen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, lehnt<br />

den Gesetzentwurf jedoch ab, da eine alleinige Bun<strong>des</strong>finanzierung vorgesehen ist.<br />

Hl.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

40


Für den Zeitraum 2009-2011: Bund: insges<strong>am</strong>t 368.330 EUR<br />

Land: insges<strong>am</strong>t 15.000 EUR (MASF)<br />

30.000 EUR (Staatskanzlei)<br />

Voraussetzung <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>för<strong>der</strong>ung war eine enge Kooperation <strong>des</strong> Projektträgers mit weiteren Akteuren.<br />

41


Maßnahmennummer: 22a)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Paten<br />

Zeltrahmen; ab 2011<br />

Ressort(s): MBJS<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Paten „Ältere <strong>für</strong> Jüngere und Jüngere <strong>für</strong> Ältere":<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Das MBJS wird die Schulen anschreiben und auf die Möglichkeit hinweisen, die Seniorenbeiräte vor Ort als<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Seniorenrates <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e. V. bei <strong>der</strong> Erziehung und Bildung <strong>der</strong> Schülerinnen<br />

und Schüler einzubinden. Durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Schulen<br />

und dem Seniorenrat <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg (e. V.) soll <strong>der</strong> Dialog <strong>der</strong> Generationen unterstützt werden. Im<br />

Rahmen <strong>des</strong>sen können Ältere z. B. Aufgaben als Lesepaten übernehmen<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

r4 laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

EI Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Die Schulrätinnen und Schulräte wurden ausführlich informiert und beauftragt, die Schulen auf die<br />

Möglichkeit <strong>des</strong> Abschlusses von Kooperationsvereinbarungen mit dem Seniorenverband hinzuweisen.<br />

Die Seniorenbeiräte können vor Ort bei <strong>der</strong> Erziehung und Bildung <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler<br />

eingebunden werden, z.B. als Schulmediatoren o<strong>der</strong> Lesepaten.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Eine statistische Erfassung ist nicht vorgesehen.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

E<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

11. 1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Verän<strong>der</strong>ungen sind nicht notwendig.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Keine Evaluierung.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Keine.<br />

42


Maßnahmennummer 22b), Maßnahmelaut Maßnahmenpaket (Kurztext):,<br />

Paten.<br />

'<br />

Ressort(s) . MBJS<br />

Zeitrahmen: ab 2011<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Paten „Ältere <strong>für</strong> Jüngere und Jüngere <strong>für</strong> Ältere":<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Lesepaten sollen Materialien entwickelt und bereitgestellt werden.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung<br />

laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

ffl abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

, -<br />

möglich):<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg ist ein Leitfaden <strong>für</strong> Lesepaten unter<br />

http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/lesecurriculum eingestellt. Bei Bedarf wird auf Anfrage durch<br />

das LISUM Berlin-Brandenburg auch eine Beratung <strong>der</strong> Seniorenverbände durchgeführt.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.) .<br />

Die Materialien sind auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg stets abrufbar.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

L<br />

ja<br />

nein<br />

.<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Il.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine Verän<strong>der</strong>ungen notwendig.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Lesepaten leisten einen wichtigen Beitrag bei <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Lesekompetenz <strong>der</strong> Schülerinnen und<br />

Schüler.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Keine.<br />

43


Maßnahmennummer: 23<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Projekt<br />

Zeltrahmen: 2011/2012<br />

Ressort(s): MASF<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Projekt „Altenbewegung-Gemeins<strong>am</strong>e Aktivitäten von Jung und Alt" (Kobra.net )<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Das Projekt dient dem Dialog <strong>der</strong> Generationen. Durch regelmäßige Kontakte von . Schülerinnen und Schülern<br />

mit älteren Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen und gemeins<strong>am</strong>e Bewegungsaktivitäten sollen <strong>der</strong><br />

soziale Zus<strong>am</strong>menhalt und die soziale Aufmerks<strong>am</strong>keit <strong>für</strong> Menschen in Pflegeeinrichtungen gestärkt werden.<br />

Die Bewegung soll zur gesundheitlichen Vorbeugung und zur Erhöhung <strong>der</strong> Lebensqualität beitragen.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

- Das Projekt begann <strong>am</strong> 01.08.2011. Zu Beginn <strong>des</strong> Schuljahres ging es vor allen Dingen darum, interessierte<br />

Schulen, Bildungseinrichtungen und Senioreneinrichtungen <strong>für</strong> die Mitarbeit <strong>am</strong> Projekt zu<br />

gewinnen. Es konnten vier Gruppen von Jugendlichen (zwei Klassen <strong>der</strong> Seilheim-Schule, ein<br />

Leistungskurs <strong>des</strong> beruflichen Gymnasiums <strong>am</strong> OSZ II und eine Azubi-Gruppe <strong>der</strong> Bildungseinrichtung<br />

Buckow e.V.) und zwei Senioreneinrichtungen (Seniorenwohnanlage Barnimpark, Pflegewohnheim „Im<br />

Wolfswinkel") in Eberswalde verbindlich <strong>für</strong> die Mitarbeit <strong>am</strong> Projekt gewonnen werden. Zwischen diesen<br />

wurden Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen.<br />

Neben den Akteuren vor Ort konnte das Projektebüro „Dialog <strong>der</strong> Generationen" als Berater und Multigewonnen<br />

werden.<br />

plikator <strong>für</strong> das Projekt<br />

- Interessenabfrage<br />

Im Juni 2011 wurden telefonisch in mehreren größeren Städten Brandenburgs Schulen,<br />

Bildungseinrichtungen und Senioreneinrichtungen über das Projekt informiert und ihr Interesse an einer<br />

aktiven Teilnahme abgefragt. Ergebnis dieser Vorabfrage war die Entscheidung, das Projekt in<br />

Eberswalde umzusetzen, da es dort erste Interessenbekundungen von Trägern <strong>der</strong> Altenhilfe und<br />

bestehende Kontakte zu Schulen gab.<br />

- Erstgespräche<br />

•<br />

In allen Einrichtungen wurden Erstgespräche geführt, in denen erörtert wurde,<br />

• welche Ziele <strong>für</strong> die beteiligten Jugendlichen / Senior/innen im Rahmen <strong>des</strong> Projekts<br />

angestrebt werden können,<br />

• welche Ressourcen (Zeiten, Räume, Begleitung <strong>der</strong> Jugendlichen und Senior/innen) die<br />

einzelnen Akteure in das Projekt einbringen können und<br />

• wie die Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>der</strong> Schule/Bildungseinrichtung und <strong>der</strong> Senioreneinrichtung konkret<br />

gestaltet werden kann (organisatorischer Rahmen).<br />

- Auftaktveranstaltung<br />

Am 09.11.11 fand das ganztägige Auftakttreffen unter dem Motto „Alt sein — wie ist das?' statt.<br />

Teilgenommen haben alle beteiligten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Pädagoginnen und<br />

Vertreterinnen <strong>des</strong> Personals <strong>der</strong> Senioreneinrichtungen (insges<strong>am</strong>t über 50 Personen).<br />

Alle Beteiligten erarbeiteten gemeins<strong>am</strong><br />

• Ziele und Wünsche <strong>für</strong> gemeins<strong>am</strong>e Aktivitäten von Jung und Alt,<br />

• mögliche Schwierigkeiten in <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit und<br />

Aktivierungsangebote <strong>der</strong> Jugendlichen <strong>für</strong> Senior/innen in den Pflege-<br />

• konkrete Ideen <strong>für</strong><br />

einrichtungen.<br />

Außerdem boten Mitarbeiterinnen <strong>des</strong> Heyer-Hentschel-Instituts mit Hilfe <strong>des</strong> Alterssimulationsanzugs<br />

„AgeMan" Workshops an, in denen die Jugendlichen sich d<strong>am</strong>it auseinan<strong>der</strong>setzen konnten, wie<br />

Alltag erschweren und was sie bei <strong>der</strong> Zus<strong>am</strong>menarbeit mit älteren Menschen<br />

Alterserscheinungen den<br />

beachten müssen.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

A laufende Maßnahme<br />

0 neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

e<br />

44


2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Aktivitäten in den Pflegeeinrichtungen<br />

Folge <strong>der</strong> Auftaktveranstaltung waren konkrete Aktivitäten in den Pflegeinrichtungen:<br />

• Die Schülerinnen <strong>des</strong> OSZ II trafen sich gemeins<strong>am</strong> mit den Schülerinnen und Schülern <strong>der</strong> Karl-<br />

Sellheim-Schule <strong>am</strong> 28.11.2011 im Pflegewohnheim „Im Wolfswinkel" und gestalteten Angebote <strong>für</strong><br />

interessierte Seniorinnen und Senioren. Dabei konnten die Gymnasiastinnen den Schülerinnen und<br />

Schüler mit Gehörbehin<strong>der</strong>ung aus <strong>der</strong> Seilheim-Schule über die Schulter schauen, da diese schon<br />

konkrete Erfahrungen im Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohner <strong>des</strong> Pflegewohnheims<br />

einbringen konnten,<br />

• Die Auszubildenden <strong>der</strong> Bildungseinrichtung Buckow e.V. trafen sich <strong>am</strong> 05.12.11 gemeins<strong>am</strong> mit<br />

ihren Ausbildnerinnen in <strong>der</strong> Seniorenwohnanlage. Barnimpark mit <strong>der</strong> Beschäftigungsleiterin und<br />

Seniorinnen und Senioren, um ihre Ideen <strong>für</strong> Aktivierungsangebote vorzustellen und auszuprobieren.<br />

In beiden Fällen wurden konkrete Verabredungen über die Zus<strong>am</strong>menarbeit getroffen und die<br />

Kooperationsvereinbarungen verhandelt.<br />

Der Austausch verstetigte sich im Verlauf <strong>der</strong> Projektzeit.<br />

So fanden nach Absprache und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong> Senior/innen regelmäßig<br />

Angebote statt:<br />

• Annähernd täglich durch die Azubi-Gruppe <strong>der</strong> Bildungseinrichtung Buckow e.V.<br />

• Wöchentlich durch die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Karl-Sellheim-Schule<br />

• Individuell verabredet durch die Gymnasiastinnen <strong>des</strong> OSZ II<br />

• Monatlich durch die Kita „Haus <strong>der</strong> fröhlichen Kin<strong>der</strong>'<br />

Die Projektleitung konnte sich bei regelmäßigen Besuchen in den Einrichtungen ein differenziertes Bild<br />

über die Aktivitäten vor Ort machen und stand den Akteuren bei Bedarf beratend zur Seite.<br />

Vernetzungstreffen<br />

Am 18.04.2012 fand im Pflegewohnheim „Im Wolfswinkel" das Vernetzungstreffen statt. Teilgenommen<br />

haben alle <strong>am</strong> Projekt beteiligten Schülerinnen und Schüler, Pädagoginnen, Pflegeheimleiterinnen und<br />

-mitarbeiterinnen sowie Bewohnerinnen und Bewohner <strong>der</strong> Pflegeeinrichtungen. Kern <strong>der</strong><br />

Veranstaltung war eine intergenerative Olympiade, bei <strong>der</strong> Te<strong>am</strong>s bestehend aus Alt und Jung<br />

verschiedenste Wettkämpfe durchführten.<br />

Zuvor wurden die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer zum Thema Demenz qualifiziert. Zudem<br />

stand <strong>der</strong> Erfahrungsaustausch im Fokus. Darüber hinaus wurden weitere Ideen und Wünsche <strong>für</strong> den<br />

intergenerativen Austausch ermittelt.<br />

Schulbesuch<br />

Neben den regelmäßigen Aktivitäten in den Pflegewohnheimen fand <strong>am</strong> 03.05.2012 ein Projekttag in<br />

<strong>der</strong> Aula <strong>der</strong> Karl-Sellheim-Schule anlässlich <strong>der</strong> Europawoche „Begegnungen <strong>der</strong> Generationen —<br />

voneinan<strong>der</strong> lernen" statt. Während <strong>des</strong> Vormittags fanden Gesprächsrunden („Schule früher und<br />

heute") zwischen Alt und Jung statt (ca. 50 Schülerinnen und Schüler und 8 Seniorinnen und Senioren<br />

+ Pflegepersonal).<br />

Die. Seniorinnen und Senioren äußerten den Wunsch, dies sehr gern zu wie<strong>der</strong>holen und an einer<br />

Unterrichtsstunde teilzunehmen.<br />

Auswertungsgespräch<br />

Am 06.06.2012 fand ein zweistündiges Auswertungsgespräch mit allen Projektbegleitern statt:<br />

Pflegeheimleitung, Pädagoginnen sowie Mitarbeiterinnen <strong>der</strong> Pflegeheime. Ziel war es, Anregungen,<br />

Feedback, Ideen und Wünsche <strong>für</strong> den weiteren Projektverlauf und ein eventuelles Folgeprojekt zu<br />

ermitteln.<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Zum Ende <strong>des</strong> ersten Projektzeitraumes liegen eine Reportage über das Auftakttreffen und ein<br />

Fernsehbericht eines Regionalsen<strong>der</strong>s vor. Darüber hinaus wurde <strong>für</strong> das Projekt eine Onlinepräsenz<br />

auf www.kobranet.de geschaffen. Des Weiteren wurden Projekt bezogene Postkarten erarbeitet, die u.<br />

a. auf Entwürfe <strong>der</strong> beteiligten Schülerinnen und Schüler zurückgreifen. Darüber hinaus konnte die<br />

Projektleiterin das Projekt im Rahmen <strong>der</strong> Veranstaltung „GenerationenLernen in kommunalen<br />

Kontexten" <strong>am</strong> 07.12.11 in Potsd<strong>am</strong> vorstellen und an einer Podiumsdiskussion teilnehmen. Anlässlich<br />

<strong>des</strong> Vemetzungstreffens erschien <strong>am</strong> 25.04.2012 ein Artikel in <strong>der</strong> MOZ: „Alt und Jung kommen sich<br />

spielend näher.<br />

Zudem entstand eine filmische Projektdokumentation. Sie wurde erstmals bei <strong>der</strong> Fachtagung<br />

45


„Generationen Hand in Hand” <strong>am</strong> 11,08.2012 in Potsd<strong>am</strong> gezeigt. Die Projektleitung führte im Rahmen<br />

dieser Tagung ein Workshop zum Thema Generationendialog durch und nahm an <strong>der</strong> anschließenden<br />

Fishbowl-Diskussion teil.<br />

Der Film ist auf <strong>der</strong> Onlinepräsenz <strong>des</strong> Projektes sowie auf youtube zu sehen: Generationen in<br />

Bewegung — Imagefilm. Vervielfältigt kommt <strong>der</strong> Film allen Projektteilnehmer/innen sowie Interessierten<br />

zu.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

50 Schülerinnen und Schüler im Alter von 15-23 sind regelmäßig im Einsatz (insbeson<strong>der</strong>e die Azubis <strong>der</strong><br />

Bildungseinrichtung Buckow e.V. sind schon über 18).<br />

Jungen: 15<br />

Mädchen: 35 (<strong>der</strong> Leistungskurs <strong>des</strong> beruflichen Gymnasiums besteht nur aus Mädchen)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

CI nein<br />

II.<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

•<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine,<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Das 1. Modul endete Ende Juli 2012. Der Träger möchte das Projekt auf 1 weiteren Standort ausweiten<br />

und inhaltlich erweitern über den stationären Bereich hinaus durch Einbindung von Einrichtungen <strong>der</strong><br />

Tagespflege und von Mehrgenerationenhäusern. Eine För<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> den neuen Standort erfolgt aus<br />

Lottomitteln.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 12.750 EUR<br />

2012: 12.750 EUR<br />

2012: 8.000 EUR (zusätzlich Lottomittel)<br />

46


Maßnahmennummer: 24<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

För<strong>der</strong>ünd regionaler Hilfe Netrwerke<br />

Ressorts) MASF<br />

.Zeitrahmen:<br />

. , .<br />

2011/2012-<br />

. -<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

För<strong>der</strong>ung regionaler Hilfe - Netzwerke „Ältere <strong>für</strong> Ältere" (z. B. Seniorengenossenschaften, Tauschbörsen)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

In einem ersten Schritt sollen zwei Veranstaltungen (Stadt, Land) konzipiert und durchgeführt werden, die <strong>der</strong><br />

Vorstellung gelungener Beispiele und <strong>der</strong> Diskussion möglicher Formen von Hilfenetzwerken unter<br />

Einbeziehung von Fachleuten dienen sollen. In einem zweiten Schritt sollen die Schlussfolgerungen aus den<br />

Veranstaltungen und gelungene Bespiele in einem Leitfaden zus<strong>am</strong>mengefasst werden. .<br />

Die Veranstaltungen und <strong>der</strong> Leitfaden sollen die Entwicklung neuer Formen <strong>des</strong> bürgerschaftlichen<br />

Engagements und <strong>der</strong> Selbsthilfe unterstützen und Impulse <strong>für</strong> die Weiterentwicklung vorhandener Initiativen<br />

und neue Organisationsformen ermöglichen.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Begonnen wurde mit einer Recherche im Internet nach vorhandenen Hilfenetzwerken. Beim Träger liegt<br />

eine Synopse <strong>der</strong> inhaltlichen Ansätze und Organisationsformen und umfangreiches Material über<br />

unterschiedliche Ansätze <strong>für</strong> Selbsthilfenetze bzw. Seniorengenossenschaften und ähnliches vor. Die<br />

Analyse in Brandenburg gestaltete sich langwierig, da es unter diesem Begriff kaum Initiativen in<br />

Brandenburg gibt. Bun<strong>des</strong>politische Aktivitäten wurden ebenso verfolgt und aufgenommen. Hier gibt es<br />

interessante Entwicklungen.<br />

In Vorbereitung <strong>der</strong> geplanten Veranstaltungen wurden intensive Gespräche mit Akteuren geführt. Dabei<br />

wurden einzelne Ansätze aufgedeckt, die in die Veranstaltungen einbezogen werden können — z.B. ein<br />

Netzwerk in <strong>der</strong> Uckermark, die Jahresringe Oberhavel — „Heinzelmännchen"; „Dienstleistungsnetzwerk in<br />

Schönwalde; Erfahrungen mit den Engagement-Lotsen in Havelland. Zudem führte <strong>der</strong> Projektträger<br />

vielfältige Gespräche<br />

Seniorenbeiräten.<br />

mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kommunen und<br />

Des Weiteren erfolgte eine Analyse von Erfahrungen und weitere Klärung von Ansätzen durch Besuche<br />

vielfältiger Veranstaltungen (Bertelsmann-Stiftung, SILQUA-Tagung) und die Gewinnung von Partnern<br />

(Volkssolidarität, Uckermärkischer Regionalverband etc.) und Referenten.<br />

Die Konzeptentwicklung<br />

einem weiteren Ort) ist<br />

den zweiten Standort<br />

geplant im Herbst 2012<br />

<strong>der</strong> Veranstaltungen (Ende Oktober 20'12 in <strong>der</strong> Uckermark / Ende November an<br />

abgeschlossen. Die Partner <strong>für</strong> den Standort Uckermark wurden gewonnen, <strong>für</strong><br />

gibt es noch keine endgültige Entscheidung. Die Veranstaltungen können wie<br />

stattfinden.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

rd laufende Maßnahme<br />

et neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

erl<br />

'2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Siehe oben,<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja<br />

nein<br />

47


5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Geplant ist im Herbst 2012 die Durchführung von zwei Veranstaltungen im Landkreis Uckemiark und<br />

einem weiteren Landkreis, die <strong>der</strong> Vorstellung bisher gelungener Beispiele in an<strong>der</strong>en Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n und<br />

<strong>der</strong> Diskussion möglicher Formen von Hilfenetzwerke dienen sollen. Das Veranstaltungskonzept zielt in<br />

Bezug auf Brandenburg mangels vorhandener Beispiele nunmehr eher auf die Vielfalt kleiner Beispiele ab,<br />

wie z. B. kleine Netzwerke (gegenseitige Hilfen; z. B. durch Jahresringe Oranienburg).<br />

Die Zus<strong>am</strong>menfassung in einem Leitfaden gestaltet sich aufgrund fehlen<strong>der</strong> Beispiele schwierig; ggf.<br />

könnte eine Ideens<strong>am</strong>mlung gefertigt werden. Dabei sollen auch Jüngere einbezogen werden.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2012: 10.000 EUR<br />

48


.<br />

Maßnahmennummer : 25_ •<br />

.:- -' ' ''. ' • - .<br />

, -' '. '.',- .<br />

'Maßnahme laut MaßnahmenPaket(Kurzte): . '<br />

Senior Experten Service (SES)<br />

':, -: ';.- -.f-.2. :-: . ; - -, ..*:: -.;. .i .':; - '.'...' . ' . - .:: -.:-.; »-: .' ',' •"...'1.:,.<br />

Zeitrenen .: 2011<br />

_ .<br />

Ressort(s) MWE ..<br />

::'''. :;:':.-....'-'..:':......-:'-',:::.:. »,:' '''' .<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Senior Experten Service (SES)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

SES vermittelt pensionierte Fachkräfte aus allen Branchen als Beraterinnen und Berater an Unternehmen, die<br />

ihren Betriebssitz im Land Brandenburg haben. Die Seniorexperten stellen ihr Wissen kleinen und mittleren<br />

Unternehmen ehren<strong>am</strong>tlich zur Verfügung.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

• laufende Maßnahme<br />

11 neue Maßnahme<br />

.1 abgeschlossene Maßnahme<br />

• Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Der Seniorexpertenservice wurde im Jahr 2011 minimal angenommen. Die Nachfrage <strong>der</strong> Unternehmen<br />

nach den Seniorexperten war gering.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

•Das Ziel, min<strong>des</strong>tens zehn Unternehmen zu unterstützen, wurde nicht erreicht.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

• ja<br />

e nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Das Projekt wurde ab dem 01.01.2012 wegen zu geringer Nachfrage eingestellt.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Im Jahr 2011 konnten zwei Projekte geför<strong>der</strong>t werden. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v,<br />

10.000 EUR wurden 1.500 EUR in Anspruch genommen.<br />

49


Maßnahmennummer: 26<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Daseinsvorsorge im ländlichen Raum<br />

Zeltrahmen: laufend •<br />

Ressort(s):<br />

Staatskanzlei<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Daseinsvorsorge im ländlichen Raum durch Unterstützung von Netzwerken und Projekten zur För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

freiwilligen Engagements von Seniorinnen und Senioren (Engagementlotsen — Kompetenzzentrum Havelland,<br />

JAZ)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die aktive Teilnahme <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren <strong>am</strong> gesellschaftlichen Leben soll unter Nutzung ihrer<br />

eigenen Erfahrungen ermöglicht werden.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

i2 laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

► Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Das Kompetenzzentrum Havelland begleitet 60 Projekte, in denen sich Menschen ab 55+ engagieren.<br />

Wichtig ist dabei <strong>der</strong> generationenübergreifende Ansatz bei <strong>der</strong> Projektarbeit. Neben dem St<strong>am</strong>msitz in<br />

Rathenow, gibt es bislang 5 weitere Neben- und Kontaktstellen. Für das außerordentliche Engagement<br />

wurde das Kompetenzzentrum 2011 als Ort im Wettbewerb „365 Orte im Land <strong>der</strong> Ideen" ausgezeichnet<br />

und 2012 <strong>für</strong> den Deutschen Engagementpreis nominiert. Ausgebildet wurden vom Kompetenzzentrum<br />

Engagementlotsen und SeniorTrainer, Das Kompetenzzentrum erhielt 2011 als erste Freiwilligenagentur<br />

im Land Brandenburg das Qualitätssiegel <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Freiwilligenagenturen<br />

(bagfa).<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Beratungen zum Thema Ehren<strong>am</strong>t, zu lokalen Einsatzmöglichkeiten, über passgenaue<br />

Qualifizierungsmöglichkeiten, Vermittlung von Ehren<strong>am</strong>tlichen, Entwicklung neuer Projekte bis zur<br />

Evaluation, Beratungsangebot auch beim Mobilen Bürgerdienst in Nauen<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

...1 ja<br />

■ nein<br />

5.. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Evaluierung <strong>der</strong> Arbeit erfolgte durch die bagfa und mündete in <strong>der</strong> Verleihung <strong>des</strong> Qualitätssiegels,<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Seit 2009 erfolgte eine Unterstützung aus Lottomitteln <strong>des</strong> Ministerpräsidenten i.H.v. 25.000 EUR.<br />

50


MaßnahmennuMm er: 27a)<br />

- '<br />

•<br />

. .. ,.<br />

. ,<br />

,<br />

Maßnahme l aut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

ur igung<br />

'<br />

1,1(" d <strong>des</strong> 'Engagements '<br />

Zeitrahmen; jährlich<br />

' FDaG Empfang: 2011<br />

. _<br />

Ressortls);-<br />

'Staatskanzle r<br />

- ,., . 1-"i•,‘": F'-'<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Würdigung <strong>des</strong> Engagements <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren durch unterschiedliche Formen <strong>der</strong> Anerkennung.<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

a) - Ehren<strong>am</strong>tsempfang,<br />

- Gesprächsrunden mit dem Ministerpräsidenten,<br />

- Ehren<strong>am</strong>tlerin/Ehren<strong>am</strong>tler <strong>des</strong> Monats,<br />

- FreiwilligenPass, Lan<strong>des</strong>orden<br />

- Empfang <strong>für</strong> FDaG-Freiwillige im MASF<br />

Durch unterschiedliche Formen <strong>der</strong> Anerkennung soll die Motivation zum Engagement gestärkt und den<br />

Engagierten ein Dank <strong>für</strong> ihre Leistungen ausgesprochen werden.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

- Der Empfang <strong>des</strong> Landtagspräsidenten und <strong>des</strong> Ministerpräsidenten findet jährlich zum Internationalen<br />

Tag <strong>des</strong> Ehren<strong>am</strong>tes im Dezember statt.<br />

- Der Ehren<strong>am</strong>tler o<strong>der</strong> die Ehren<strong>am</strong>tlerin <strong>des</strong> Monats wird seit September 2007 regelmäßig in jedem<br />

Monat ausgezeichnet.<br />

- Die Gesprächsrunden mit ehren<strong>am</strong>tlich Engagierten finden kontinuierlich im Rahmen <strong>der</strong> Arbeitsbesuin<br />

den Landkreisen und kreisfreien Städten statt.<br />

che <strong>des</strong> Ministerpräsidenten<br />

- Der Empfang <strong>für</strong> Freiwillige aus dem Freiwilligendienst aller Generationen fand <strong>am</strong> 07,12.2011 im MASF<br />

statt.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

t. laufende Maßnahme<br />

III neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

► Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Etwa ein Drittel <strong>der</strong> Geehrten kommt aus dem Seniorenbereich. D<strong>am</strong>it wird auch den Ergebnissen <strong>des</strong> 3.<br />

Freiwilligensurveys zum Engagement von Seniorinnen und Senioren Rechnung getragen.<br />

15 Freiwillige wurden anlässlich <strong>des</strong> Empfangs <strong>am</strong> 07.12.2011 durch den Minister <strong>für</strong> Soziales geehrt.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.) s. oben<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja<br />

0 nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Die öffentliche Wahrnehmung <strong>des</strong> Engagements von Seniorinnen und Senioren konnte stark verbessert<br />

werden.<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung: Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Anerkennung motiviert sich bürgerschaftlich zu engagieren.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Die Kosten sind im Etat <strong>der</strong> Staatskanzlei veranschlagt.<br />

51


Maßnahmennummer: 27b)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Würdigung <strong>des</strong> Engagements<br />

Zeitrahmen: jährlich<br />

Ressort(s): MASF<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Auszeichnung mit dem „Veltener Teller"<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Anlässlich <strong>des</strong> Tages <strong>des</strong> Ehren<strong>am</strong>tes im Dezember <strong>des</strong> jeweiligen Jahres überreicht <strong>der</strong> <strong>für</strong> Soziales<br />

zuständige Minister diese Auszeichnung auf Vorschlag <strong>des</strong> Seniorenrates <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e. V. an<br />

beson<strong>der</strong>s engagierte ältere Menschen.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Die Auszeichnungsveranstaltung wird seit 1995 einmal im Jahr, jeweils im Dezember, in Kooperation<br />

zwischen dem Seniorenrat <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg und dem MASF durchgeführt. Auch <strong>am</strong> 05.12.2011<br />

wurden 10 aktive Seniorinnen und Senioren mit dem Veltener Teller. geehrt.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung mbglich):<br />

ig laufende Maßnahme<br />

❑ neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

► Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. 1-ij. 2012 hinaus<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Die Auszeichnung in einem feierlichen Rahmen würdigt in geeigneter Weise das Engagement Älterer.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Seit 1995 erhielten rund 170 Seniorinnen und Senioren den Veltener Teller als Anerkennung <strong>für</strong> ihr<br />

ehren<strong>am</strong>tliches Engagement überreicht (pro Jahr i.d.R.10 Personen).<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

III ja<br />

►l<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Il.<br />

III.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit: .<br />

Anerkennung gehört zu den entscheidenden Rahmenbedingungen <strong>für</strong> das Bürgerschaftliehe Engagement<br />

und motiviert die Aktiven, sich auch weiterhin zu engagieren.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Finanzierung <strong>des</strong> Kaufs <strong>der</strong> Veltener Teller: alle 3 Jahre <strong>für</strong> 30 Teller rund 1.000 E(JR. Bereitstellen von<br />

Getränken und Imbiss durch den Minister/die Ministerin.<br />

52


,<br />

'<br />

Maßnahmennummer 28<br />

Maßnahm e<br />

.<br />

laut .Maßnahmenpaket<br />

.<br />

(Kurzte4):<br />

.,_<br />

Gewinnung von älteren 'Arbeitnehmerinnen und •<br />

Arbelehrtier <strong>für</strong>das'Ehren<strong>am</strong>t . ' •<br />

-Reisorgs : MASF.<br />

,..<br />

•<br />

Zeltrahmen: 2011- 2014 '<br />

-<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Gewinnung von Älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern <strong>für</strong> das Ehren<strong>am</strong>t<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Das Projekt verfolgt das Ziel, den Unternehmen/Gewerkschaften/K<strong>am</strong>mern/Kommunen die gesellschaftliche<br />

und unternehmerische Bedeutung <strong>der</strong> Gewinnung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern direkt vor<br />

dem Übergang in den Ruhestand <strong>für</strong> freiwilliges Engagement zu vermitteln und Möglichkeiten und Formen <strong>der</strong><br />

Gewinnung aufzuzeigen.<br />

In einem ersten Schritt soll durch Diskussionsforen mit Unternehmensverbänden, K<strong>am</strong>mern, etc. das Thema<br />

vorgestellt und in einem zweiten Schritt zwei bis drei Formen <strong>der</strong> Gewinnung entwickelt werden. Geplant ist in<br />

einem dritten Schritt die Erprobung <strong>der</strong> aufgezeigten Möglichkeiten in regionalen Unternehmen.<br />

1. •<br />

1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

2011: •<br />

- Recherche im Internet nach Beispielen und Materialien zum Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand<br />

durch den Träger; Erstellung einer Synopse zu Beispielen, Trägern, Methoden, Ergebnissen. Es<br />

liegen Materialien von - 56 Unternehmen, Kommunen und wissenschaftlichen Ergebnissen vor.<br />

- Erarbeitung eines Fragebogens <strong>für</strong> Unternehmen hinsichtlich ihrer Sicht auf das Thema;<br />

- begleitende Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden (Unternehmerverbände, UPJ-<br />

Netzwerk), Präsentation bei Veranstaltungen ;<br />

- 12 Interviews in Unternehmen und Kommunen <strong>der</strong> Region, Dokumentation <strong>der</strong> Ergebnisse;<br />

- Konzipierung und Organisation einer Diskussionsveranstaltung zu dem Thema;<br />

- Durchführung <strong>der</strong> Veranstaltung „Neue Horizonte — Übergänge gestalten! Vom Erwerbsleben ins Ehrenund<br />

die Gemeinde<br />

<strong>am</strong>t" <strong>am</strong> 17.11.2011. Präsentation <strong>der</strong> Ergebnisse und Dokumentation <strong>der</strong> Veranstaltung.<br />

Wichtigstes Ergebnis: Gewinnen von 2 Partnern <strong>für</strong> die Erprobung (AOK Nord-Ost<br />

Kleinmachnow);<br />

- Erstellen und Verteilen eines Projektflyers<br />

2012:<br />

Ziele: Weitere Sensibilisierung <strong>der</strong> Öffentlichkeit und <strong>der</strong> Unternehmen<br />

Entwicklung und Erprobung einzelner Formen <strong>der</strong> Gewinnung in 3-5 Unternehmen<br />

Darstellung und Diskussion guter Beispiele<br />

Aktivitäten und Ergebnisse<br />

Projektdarstellung auf <strong>der</strong> Homepage<br />

Vorstellung bei Veranstaltungen von Seniorenverband Vattenfall in Lübben; von Phineo/ Bertelsmann-<br />

Stiftung <strong>am</strong> 11.07.2012 in Berlin und Planung eines Erfahrungstausches im September / Oktober 2012 mit<br />

Vattenfall<br />

Weiterführung <strong>der</strong> Gespräche mit den beteiligten Unternehmen<br />

Das Projekt ist gut gestartet. Die Resonanz ist gut, insbeson<strong>der</strong>e auch bei überregionalen Veranstaltungen<br />

zeigt sich die wachsende Bedeutung <strong>des</strong> Themas und das große Interesse an den Ergebnissen.<br />

.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

► laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

53


3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ _ ja<br />

11 nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 15.000 EUR<br />

2012: 5.000 EUR<br />

2013: 5.000 EUR (geplante Kosten)<br />

2014: 5.000 EUR (geplante Kosten)<br />

54


Maßnähmennummer: 30a) - Maßnahme laut Maßnahmenpaket (KurZtext):<br />

Stärkung von Inier:eSsenyertretung<br />

Ressort(s) MASF -..<br />

'Zeitrahmen: Jährlich • ‘,<br />

, .<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

a) Unterstützung <strong>der</strong> Brandenburgischen Seniorenwoche (regionale Aktivitäten)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Mit dieser Maßnahme werden sowohl die Organisation <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>weiten Eröffnungsveranstaltung als auch eine<br />

Vielzahl verschiedener Veranstaltungen <strong>der</strong> Seniorenbeiräte in den Regionen vor Ort unterstützt,<br />

I.<br />

1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Sowohl in 2011 als.auch in 2012 wurde die Brandenburgische Seniorenwoche durchgeführt.<br />

Die 19. Brandenburgische Seniorenwoche fand in <strong>der</strong> Zeit vorn 17.06.2012 bis zum 24.06.2012 unter <strong>der</strong><br />

Schirmherrschaft <strong>des</strong> Ministerpräsidenten statt. Sie stand unter dem Motto „Alt werden in Brandenburg -<br />

aktiv, selbstbestimmt, solidarisch ". Die Gestaltung <strong>der</strong> Eröffnungsveranstaltung <strong>des</strong> Seniorenrates <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Brandenburg <strong>am</strong>' Freitag, dem 15.06.2012 im Kreiskulturhaus Rü<strong>der</strong>sdorf hatte <strong>der</strong><br />

Kreisseniorenbeirat Märkisch-O<strong>der</strong>land übernommen.<br />

•<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

El laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

►<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

In vielen Kreisen fanden ebenfalls Eröffnungsveranstaltungen statt, die den Auftakt <strong>für</strong> die vielfältigen<br />

Veranstaltungen bildeten, wie z.B.:<br />

- Diskussion zum Netzwerk „Mobilität im ländlichen Raum" Kyritz (OPR),<br />

- eine Gesprächsrunde mit Politik und Verwaltung im Rathaussaal Wittstock (OPR),<br />

- in Bad Freienwalde (MOL) Veranstaltung zum Thema <strong>des</strong> Miteinan<strong>der</strong> <strong>der</strong> Generationen und Ehrung<br />

von Seniorinnen und Senioren, .<br />

- 17. Kreissportfest deutscher und polnischer Senioreninnen und Senioren im Westendstadion Eberswalde<br />

(BAR) mit Sportschau von Gruppen <strong>der</strong> Volkssolidarität,<br />

- Workshop zum Thema Pflegestützpunkte in <strong>der</strong> DRK-Begegnungsstätte in Angermünde (UM),<br />

- im Bürgertreff in Potsd<strong>am</strong>: Senioren im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern .<strong>der</strong> Stadt und ihrer<br />

Einrichtungen unter dem Motto „Ja zum Alter'',<br />

- im Vereinslokal Brandenburger Hof in Cottbus, Friedrich-Ebert-Straße Vortrag und Diskussion mit Prof.<br />

Christa Luft zum Thema „Ist <strong>der</strong> Euro noch zu retten",<br />

- generationSübergreifende Lesung im Heron Buchhaus Mauerstraße in Cottbus <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

Zeitzeugen und <strong>der</strong> Schreibwerkstatt „Wortfenster,<br />

- „Helfende Hände — älter werden in Frankfurt (O<strong>der</strong>)" — Informations- und Beratungsveranstaltung zum<br />

Thema „Mobil im Alter",<br />

- Collegium Polonicum, Slubice, (Frankfurt/O<strong>der</strong>) - festlicher Abschluss <strong>des</strong> 12. Studienjahres <strong>der</strong><br />

deutsch-polnischen Seniorenakademie mit Vorträgen und einem Kulturprogr<strong>am</strong>m mit polnischen<br />

Seniorinnen und Senioren,<br />

- Seidenraupenfest in <strong>der</strong> Museumsschule Hardenbeck, Gemeinde Boitzenburger Land (UM) Veranstaltung<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Projektwoche „Vom Maulbeerbaum zur Seidenraupe",<br />

- Treffen mit <strong>der</strong> Partnerseniorenorganisation aus Slawa in Luckau (LDS),<br />

- im Evangelischen Gemeindezentrum Rü<strong>der</strong>sdorf (MOL) treffen sich Jung und Alt zum Thema:<br />

,Wir Kriegskin<strong>der</strong>.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

4.Evaluierung erfolgt<br />

55


KI<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine,<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 65,000 EUR<br />

2012: 65.000 EUR<br />

56


Maßnahmennummer: 30b)I<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

_ .,<br />

Stärkung von IntereSsenvertretung<br />

Rissort(s): -MASF<br />

• Zeitrahmen: Wach, '<br />

.,.<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

b) Finanzielle Unterstützung <strong>der</strong> Projektarbeit <strong>des</strong> Seniorenrats <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e. V.<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Zur lan<strong>des</strong>weiten Vernetzung <strong>der</strong> Kompetenzen und Aktivitäten <strong>der</strong> Seniorenbeiräte, dem Erfahrungsaustausch,<br />

<strong>der</strong> Qualifizierung und Information ihrer insges<strong>am</strong>t etwa 2000 Mitglie<strong>der</strong> wird die Geschäftsstelle zu einer<br />

Beratungs- und Koordinierungsstelle und personell mit einer halben Stelle ausgestattet.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Für das Jahr 2011 wurde die Geschäftsstelle <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>seniorenrates nach dem Kabinettbeschluss zum<br />

Maßnahmenpaket anteilig und <strong>für</strong> 2012 ganzjährig finanziell unterstützt.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

E laufende Maßnahme<br />

L neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

0, Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Die Unterstützung bewirkt, dass die Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>seniorenrates, insbeson<strong>der</strong>e die Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />

mit den Seniorenbeiräten vor Ort, schneller und intensiver koordiniert werden kann. Der<br />

Lan<strong>des</strong>seniorenrat hat d<strong>am</strong>it die Möglichkeit, bei Veranstaltungen vor Ort mehr präsent zu sein. Projekte<br />

und Maßnahme aus an<strong>der</strong>en Ressorts können begleitet werden, eigene Maßnahmen und Projekte<br />

realisiert werden, wie z.B. die Organisation und Durchführung <strong>der</strong> 5 Regionalkonferenzen in 2011<br />

(Maßnahme Ziffer 2). Das Redaktionskollegium <strong>der</strong> Zeitung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>seniorenrates „Wissen und<br />

Erfahrung" wird zudem gestärkt und eine stärkere Beteiligung <strong>der</strong> örtlichen Ebene bei <strong>der</strong> inhaltlichen<br />

Gestaltung <strong>der</strong> Zeitung ermöglicht.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung: .<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

FIrl'<br />

ja<br />

nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Il.<br />

III.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

•<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Maßnahme wirkt sich auf Qualität und Quantität <strong>der</strong> Aktivitäten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>seniorenrates aus, da sie<br />

eine kontinuierliche Projektarbeit ermöglicht. Dies ist sowohl im Lan<strong>des</strong>seniorenrat, als auch in den<br />

örtlichen Seniorenbeiräten spürbar.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 17.200 EUR<br />

2012; 20.000 EUR<br />

57


Maßnahmennummer: 30c)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Stärkung von Interessenvertretung<br />

Zeltrahmen: 2012 - 2014<br />

Ressort(s): MASF<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

c) Schulung von Seniorenbeiräten <strong>der</strong> Landkreise und kreisfreien Städte (zweitägige Klausurtagung)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Der Seniorenrat <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg e. V. führt einmal jährlich eine zweitägige Klausurtagung<br />

insbeson<strong>der</strong>e mit den Vorsitzenden <strong>der</strong> Kreisseniorenbeiräte und <strong>der</strong> Seniorenbeiräte <strong>der</strong> kreisfreien Städte<br />

durch. Dabei geht es um den Erfahrungsaustausch. Es werden zudem spezifische Themen in den Mittelpunkt<br />

gestellt, wie z. B. die Verankerung von Seniorenbeiräten in <strong>der</strong> Hauptsatzung.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Der Lan<strong>des</strong>seniorenrat hat <strong>für</strong> eine Klausurtagung <strong>am</strong> 06. und 07.09.2012 in <strong>der</strong> Heimvolkshochschule<br />

Seddin Mittel in Höhe von 5.000 EUR beantragt.<br />

Folgende Themen sollen behandelt werden:<br />

- Ergebnisse <strong>der</strong> Evaluation <strong>der</strong> Seniorenpolitischen Leitlinien<br />

- Arbeit <strong>der</strong> Seniorenbeiräte und Umsetzung §19 <strong>der</strong> Brandenburger Kommunalverfassung<br />

- Wohnen im Alter als wesentliche Voraussetzung <strong>des</strong> selbstbestimmten Lebens.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

❑ laufende Maßnahme<br />

ell neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

l Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Der Kurs wird erst im September realisiert.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja<br />

›... nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit: •<br />

Die Vorsitzenden <strong>der</strong> Kreisseniorenbeiräte und <strong>der</strong> Seniorenbeiräte <strong>der</strong> kreisfreien Städte sollen <strong>für</strong> ihre<br />

Tätigkeiten bei <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Interessenvertretung vor Ort weiter qualifiziert werden.<br />

Hl.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2012: 5.000 EUR<br />

58


.<br />

. Meatimennelmen, 31 -,<br />

. ,<br />

, Malklaiffl, •• . . . 1 4 Maßnahmenpaket _ , . •<br />

;,BüridriiS Gesund Alter werden' im 'Land . , , ,<br />

.<br />

Brandenburg"<br />

.<br />

:Ressort(St MUG V-<br />

- .: - * ' • • :,„<br />

zeitrornen::e2011: :--<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Aufbau eines „Bündnis Gesund Älter werden im Land Brandenburg"<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Unterstützung <strong>des</strong> gesunden Alterns durch Prävention, Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und qualitativ hochwertige<br />

Versorgung! Das Bündnis soll den Charakter eines Gesundheitszieleprozesses haben und die wichtigen<br />

Akteure bündeln.<br />

I. 1, Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

In Analogie zum „Bündnis Gesund Aufwachsen in Brandenburg" wurde das Bündnis als ein weiterer<br />

Gesundheitszieleprozess im Land Brandenburg auf Initiative und unter Mo<strong>der</strong>ation <strong>des</strong><br />

Gesundheitsministeriums (MUGV) im März 2012 gegründet. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf<br />

gesundheitsför<strong>der</strong>nden und präventiven Ansätzen, insbeson<strong>der</strong>e auf <strong>der</strong> Schaffung, dem Erhalt und <strong>der</strong><br />

Entwicklung gesun<strong>der</strong> Lebenswelten.<br />

Im Bündnis haben sich bereits drei Arbeitsgruppen gebildet:<br />

- AG Gesundheits- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung bei älteren Menschen (hervorgegangen aus <strong>der</strong> AG<br />

„Alter, Bewegung und Gesundheit" <strong>des</strong> Zentrum <strong>für</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung (bis 2010 finanziert aus<br />

Bun<strong>des</strong>mitteln „InForm", ab 2011 aus Bun<strong>des</strong>- und Lan<strong>des</strong>mitteln; Schwerpunkt:<br />

Bewegungsför<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> ältere Menschen)<br />

- AG Mundgesundheit bei älteren Menschen<br />

- AG Gute Praxis — Gesund älter werden in Brandenburg<br />

.<br />

Weiterhin sind mit dem Bündnis assoziiert:<br />

- Lan<strong>des</strong>arbeitskreis Arbeit und Gesundheit beim MASF:<br />

Der Arbeitskreis ist strategischer Gesprächskreis zum Thema „Sicherheit und<br />

Gesundheitsschutz" in Brandenburg.<br />

- Safe Region — Sicheres Brandenburg: Kooperation mit <strong>der</strong> Initiative <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>für</strong><br />

Verletzungsprävention<br />

- Steuerungsgruppe Soziale und Gesunde Stadt: Kooperation mit <strong>der</strong> Gemeinschaftsinitiative von<br />

MIL, MUGV, Krankenkassen, Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.<br />

- AG Prävention <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>suchtkonferenz<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

e laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Das Bündnis wurde <strong>am</strong> 16.03.2012 gegründet und hat mit 3 Arbeitsgruppen, 4 assoziierten<br />

Arbeitsgruppen und einer Steuerungsgruppe seine Arbeit aufgenommen.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

0 nein<br />

,<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

59


II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Das Bündnis ist auf Dauer angelegt und wird wie die an<strong>der</strong>en Gesundheitszieleprozesse <strong>des</strong> MUGV von<br />

<strong>der</strong> koordinierten Tätigkeit <strong>der</strong> Bündnispartner getragen.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Das MUGV för<strong>der</strong>t die Fachstelle Gesundheitsziele bei Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V., die das<br />

MUGV konzeptionell und organisatorisch beim Kooperationsmanagement <strong>des</strong> Bündnisses unterstützt.<br />

60


1 MaßnahmennuMmer: 3<br />

. '<br />

,<br />

'<br />

.Mallnahme, IOUt MaßpahMenpaket (Kurlex* .<br />

ReSSOrt(S):'MLIdV<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Zentrum <strong>für</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung Brandenburg „Strukturen <strong>für</strong> Bewegung im Alltag"<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Strukturen <strong>für</strong> mehr Gesundheit und Bewegung sollen im Alltag mit und <strong>für</strong> ältere Bürger geschaffen werden.<br />

Hintergrund: Das Zentrum <strong>für</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung wurde in allen Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong>n mit Bun<strong>des</strong>mitteln <strong>der</strong><br />

initiative In Form geför<strong>der</strong>t (Bewegung und Ernährung, Bun<strong>des</strong>för<strong>der</strong>ung durch BMG und BMELV 2009 - 2011)<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Das Zentrum <strong>für</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung Brandenburg führte zu Projektbeginn eine Situations- und<br />

Projektanalyse zur Bewegungsför<strong>der</strong>ung bei älteren Menschen durch und wertete die Datenlage <strong>der</strong><br />

Gesundheitsberichterstattung aus.<br />

In Kooperation mit einer Modellkommune, Eberswalde, wurde eine Fachtagung zur kommunalen<br />

Gesundheits- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung bei älteren Menschen durchgeführt (16.09.2010). Im Nachgang<br />

erfolgte eine Bedarfsanalyse zur Gesundheits- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung bei älteren Menschen in einem<br />

Stadtviertel mit Hilfe von Fokusgruppenbefragungen. Es wurden Handlungsempfehlungen <strong>für</strong> die<br />

Kommune formuliert, um auf dieser Basis bedarfsgerechte Gesundheits- und Bewegungsangebote <strong>für</strong><br />

ältere Menschen im Viertel zu initiieren.<br />

Um den fachlichen Austausch und die Vernetzung von Akteuren zur Gesundheits- und<br />

Bewegungsför<strong>der</strong>ung bei älteren Menschen weiter zu för<strong>der</strong>n, wurde ein Arbeitskreis (AK) gegründet. In<br />

ihm sind lan<strong>des</strong>weite Akteure aus den Bereichen Sport, Wissenschaff, Soziales, Gesundheit und<br />

Ehren<strong>am</strong>t zus<strong>am</strong>mengeschlossen. Der Arbeitskreis setzt selbständig Arbeitsschwerpunkte und erarbeitet<br />

Empfehlungen. Ab 2012 wird <strong>der</strong> AK im Rahmen <strong>des</strong> Bündnis Gesund Älter werden in Brandenburg<br />

weitergeführt. Weitere im Projektzeitraum durchgeführte Fachveranstaltungen:<br />

• Fachforum „Männer wollen ihren Sport", 07.12.2010, Blossin<br />

• Regionalkonferenz <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>zentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Aufklärung (BZgA),,Hier werd' ich alt,<br />

hier kann ich bleiben!", 27.10.2011, Potsd<strong>am</strong><br />

Die Ergebnisse und Erfahrungen <strong>des</strong> Zentrums <strong>für</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung Brandenburg werden in einer<br />

Handreichung zur Gesundheits- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung mit älteren Menschen im Land Brandenburg<br />

gebündelt und Ende 2012 <strong>der</strong> Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

EJ laufende Maßnahme<br />

NN neue Maßnahme<br />

• abgeschlossene Maßnahme<br />

@ Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 20.12 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Das Zentrum <strong>für</strong> Bewegungsför<strong>der</strong>ung Brandenburg hat das Thema Gesundheits- und<br />

Bewegungsför<strong>der</strong>ung bei älteren Menschen in ländlichen Lebensräumen sondiert und aufbereitet. Die<br />

Vernetzung unter den Akteuren wurde angeregt und <strong>der</strong> fachliche Austausch geför<strong>der</strong>t. Zudem konnten<br />

Multiplikatoren u.a. durch Fachveranstaltungen hinsichtlich <strong>des</strong> Themas sensibilisiert und informiert<br />

werden.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung: (ggf. Zahlen usw.) .<br />

Im aktuellen Projektzeitraum wurde die BZgA-Regionalkonferenz mit 150 Teilnehmenden durchgeführt.<br />

Die Beiträge und Ergebnisse <strong>der</strong> Veranstaltung wurden in einer Broschüre zus<strong>am</strong>mengetragen. Der<br />

lan<strong>des</strong>weite Arbeitskreis „Alter, Bewegung und Gesundheit" trifft sich ca. viermal im Jahr. Ende 2012<br />

werden die Ergebnisse zur Bedarfsermittlung in <strong>der</strong> Modellkommune vorjelegt. Ebenfalls Ende 2012 wird<br />

die Handreichung zur Gesundheits- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung mit älteren Menschen <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit<br />

61


in einer Printversion zur Verfügung gestellt (Auflage 1.000). Das Zentrum unterstützt mit seinen<br />

Maßnahmen und Aktivitäten den Gesundheitszieleprozess <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja (teilweise)<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Die Fachveranstaltungen wurden intern ausgewertet. Das Zentrum hat die Ziele <strong>des</strong> Maßnahmenpaketes<br />

erreicht und umgesetzt. Die Arbeit <strong>des</strong> Zentrums wird in das Bündnis Gesund Älter werden eingebracht.<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Der AK Alter, Bewegung und Gesundheit ist seit <strong>der</strong> Gründung <strong>des</strong> Bündnisses Gesund Älter werden dort<br />

strukturell angebunden. Er wird auch zukünftig durch Gesundheit Berlin-Brandenburg organisiert und<br />

mo<strong>der</strong>iert. Weiterhin soll die Kompetenz <strong>des</strong> Zentrums im Schnittstellenbereich von Bewegung, Sport und<br />

Gesundheit eingebracht werden.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Eine Weiterfinanzierung <strong>des</strong> Zentrums wird voraussichtlich 2013 und 2014 mit För<strong>der</strong>ung durch das<br />

MUGV möglich. Nach erfolgter Bedarfsermittlung in <strong>der</strong> Modellkommune (siehe Punkt 1.) sollen<br />

gemeins<strong>am</strong> Maßnahmen zur Gesundheits- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> ältere Menschen im Stadtviertel<br />

erarbeitet werden. Das Zentrum hat sich als beratende Institution bewährt.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Projektzeiträume:<br />

2009 — 2010: 79.552,00 EUR (Bun<strong>des</strong>zuwendung)<br />

2011: 19.650,00 EUR (Bun<strong>des</strong>zuwendung),<br />

9.850,00 EUR (MUGV)<br />

2012: 10.500,00 EUR (MUGV)<br />

62


Maßnahmennummer 33a)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext)<br />

•<br />

Schaffen von Rahmenbedtrgungert<br />

0<br />

Ressortjs): MBJS<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (LangtexO:<br />

a) För<strong>der</strong>richtlinie zur Neugründung von Sportgruppen mit Seniorinnen und Senioren ab 50<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Ziel ist es, die Vereinsbindung <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren zu stärken.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

r laufende Maßnahme<br />

❑ neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

r;^ Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2, Hj. 2012 hinaus<br />

z. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Im Projektjahr 2011 wurden insges<strong>am</strong>t 15 Seniorensportgruppen aus 9 Kreissportbünden gegründet. Die<br />

Palette reicht von Wan<strong>der</strong>sport - über Kegelsport bis zu allgemeinen Sportgruppen.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung : (ggf. Zahlen usw.)<br />

Die 15 Seniorensportgruppen haben insges<strong>am</strong>t 194 Mitglie<strong>der</strong> in sich vereint.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

0 ja<br />

II nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Das För<strong>der</strong>progr<strong>am</strong>m sollte zielgerichtet in weiteren Lan<strong>des</strong>regionen etabliert werden.<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Eine Mittelaufstockung auf das bis 2010 bereits erreichte För<strong>der</strong>volumen von 10.000 EUR wäre<br />

angemessen. Dagegen hatte <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>sportbund Brandenburg das För<strong>der</strong>volumen <strong>für</strong> 2012 aus<br />

unverständlichen Gründen halbiert. ,<br />

III.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die neu gewonnenen Teilnehmer bleiben in aller Regel in <strong>der</strong> Gruppe und d<strong>am</strong>it im Verein.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2010: 10.000 EUR<br />

2011: 7.500 EUR<br />

2012: 5.000 EUR<br />

•<br />

63


Maßnahmennummer: 33b)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Schaffen von Rahmenbedingungen<br />

Zeltrahmen: laufend<br />

Ressort(s): MBJS<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

b) Verstärkung <strong>des</strong> Progr<strong>am</strong>ms zur Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern <strong>der</strong> ersten<br />

und zweiten Lizenzstufen (Seniorensport und Prävention)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Durch regionale Angebote eine qualitätsgerechte Anleitung <strong>der</strong> im Seniorensport Aktiven sicherstellen.<br />

I.<br />

1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Die Lehrmaterialien <strong>der</strong> 1. Lizenzstufe wurden überarbeitet. In <strong>der</strong> 2. Lizenzstufe wurde ein<br />

zielgruppengerechtes variables Modulsystem entwickelt. Die dazu notwendige Neuerarbeitung <strong>der</strong><br />

Lehrmaterialien wurde weitestgehend <strong>für</strong> den Präventionsbereich abgeschlossen. Neue Konzeptionen zur<br />

Optimierung wurden beim Deutschen Olympischen Sportbund eingereicht. Zusätzlich wurden<br />

Lehrmaterialien <strong>für</strong> den Rehabilitationssport entwickelt.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

L laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj, 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Das Modulsystem wurde insbeson<strong>der</strong>e durch Lehrgänge <strong>für</strong> den Bereich Stütz- und Bewegungsapparat<br />

gut angenommen. Die Ausbildungen <strong>für</strong> den Bereich Herz-Kreislauf-System sind nicht so stark gefragt.<br />

Hier konnte eine erste Ausbildung in Kooperation mit einem Kreissportbund regional durchgeführt werden.<br />

Die Fortbildungen in Form von Tagesausbildungen haben einen guten Zuspruch gefunden. Dies gilt auch<br />

<strong>für</strong> die Fortbildungen im Seniorensport. Regionale Fortbildungsangebote <strong>für</strong> die 1. Lizenzstufe durch die<br />

KSB/SSB ergänzen das Fortbildungsangebot.<br />

.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Insges<strong>am</strong>t haben 182 Übungsleiterinnen und Übungsleiter die Lizenz Übungsleiter B „Sport in <strong>der</strong><br />

Prävention" o<strong>der</strong> „Sport in <strong>der</strong> Rehabilitation" im Jahr 2011 erworben. Im 1. Halbjahr 2012 hält <strong>der</strong> Trend<br />

<strong>für</strong> Ausbildungen <strong>für</strong> Lizenz im Bereich Stütz- und Bewegungsapparat an.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

Die steigende Anzahl <strong>der</strong> Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Ausbildungsgängen <strong>der</strong> 2. Lizenzstufe<br />

ist zufriedenstellend. Auch die Fortbildungen werden gut genutzt. Dennoch ist <strong>der</strong> Qualifizierungsgrad <strong>der</strong><br />

Übungsleiter, bezogen auf das ges<strong>am</strong>te Land Brandenburg betrachtet, <strong>der</strong>zeit noch nicht zufriedenstellend.<br />

Die Betreuung möglichst aller Sportgruppen durch lizenzierte Übungsleiter ist schrittweise zu<br />

erreichen.<br />

Il.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung: .<br />

Weitere Ausbildungs- und Fortbildungsmodule sind zu überarbeiten und neu zu entwickeln. Die in<br />

Workshop-Form entwickelte Reihe „Wissen kompakt" mit seniorensportspezifischen Themen zu<br />

untersetzen.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Nachhaltigkeit wird durch das Lizenzwesen mit <strong>der</strong> Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung<br />

erreicht. Die regelmäßige Aktualisierung <strong>der</strong> Lehrmaterialien ist vorgesehen.<br />

64


II!. Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Für die Entwicklung, Überarbeitung und Druck <strong>der</strong> Lehrmaterialien wurden 2011 und 2012 (1.11J.) rund<br />

25.000 EUR investiert. Die Umsetzung <strong>der</strong> Bildungsmaßnahmen erfolgt durch Eigenbeiträge <strong>der</strong><br />

Teilnehmer sowie aus Haushaltsmitteln (För<strong>der</strong>ung).<br />

65


I<br />

Maßnahmennummer: 33c)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Schaffen von Rahmenbedingungen<br />

Zeltrahmen: laufend<br />

Ressort(s): MBJS<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

c) Verstärkung von Beratung und Verstetigung öffentlichkeitswirks<strong>am</strong>er Veranstaltungen zur Entwicklung <strong>des</strong><br />

Seniorensports<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Bei den VerantwortliChen in Sportvereinen soll das Bewusstsein da<strong>für</strong> entwickelt werden, das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil<br />

von Sportvereinen so zu verän<strong>der</strong>n, dass die Angebotsvielfalt auf die Bedürfnisse <strong>der</strong> Seniorengeneration<br />

abgestimmt wird und d<strong>am</strong>it die Einstiegsbarrieren zur Sportbeteiligung sinken.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen<br />

Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

L laufende Maßnahme<br />

❑ neue Maßnahme<br />

III abgeschlossene Maßnahme<br />

►.I Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Neben den öffentlichkeitswirks<strong>am</strong>en Veranstaltungen auf Lan<strong>des</strong>ebene (vgl. Maßnahme Nr. 34 und 35)<br />

gibt es durch das im Februar 2012 gegründete „Bündnis Gesund Älter werden im Land Brandenburg" im<br />

Rahmen seiner AG „Gesundheits- und Bewegungsför<strong>der</strong>ung" neue Beratungsangebote auch <strong>für</strong><br />

Sportvereine.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung: (ggf, Zahlen usw.)<br />

Der Lan<strong>des</strong>sportbund bringt sich (auch mit Vertretern verschiedener Sportvereine) aktiv in das Bündnis<br />

ein.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

❑ ja<br />

K. nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Bündnis ist in Aufbauphase<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Bündnis ist in Aufbauphase<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Die Geschäftsführung <strong>für</strong> das Bündnis liegt beim Lan<strong>des</strong>gesundheitsministerium.<br />

66


Maßnahmennummer 34<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaketlieztexn:<br />

Seniorensportspiele<br />

,<br />

Zeitehen': 2011 und 2013<br />

rRessort(s). MBJS<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Seniorensportspiele alle 2 Jahre<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:*<br />

Um. die Vielfalt <strong>der</strong> Sportvereine zu präsentieren und einen sportlichen Höhepunkt zu schaffen, finden alle 2<br />

Jahre gemeins<strong>am</strong> mit den Lan<strong>des</strong>fachverbänden Lan<strong>des</strong>seniorensportspiele statt. Die Angebotsvielfalt <strong>der</strong><br />

Seniorensportspiele bezieht sich auf attraktive, altersgerechte und gesundheitsorientierte sportliche Wettkämpfe<br />

und Mitmachangebote. Neben dem Messen <strong>der</strong> sportlichen Leistungen sind auch soziale und<br />

gesellschaftspolitische Aspekte von Bedeutung. Es wird dabei deutlich, dass durch eine regelmäßige sportliche<br />

Betätigung ältere Menschen länger aktiv und gesund bleiben und dass <strong>der</strong> Eins<strong>am</strong>keit und Isolation vorgebeugt<br />

werden kann.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

@ laufende Maßnahme<br />

III neue Maßnahme<br />

■ abgechlossene•Maßnahme<br />

>II Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Die Seniorensportspiele im Jahr 2011 fanden mit ca. 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern in<br />

Strausberg eine große Resonanz. .<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung: (ggf. Zahlen usw.)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> erreichten Teilnehmerzahlen soll das Projekt im 2-Jahres-Rhythmus fortgeführt werden.<br />

4.Evaluierung erfolgt<br />

Ill ja<br />

ii nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Einbeziehung weiterer Sportverbände und d<strong>am</strong>it zusätzlicher Sportarten in die Angebotspalette<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die Veranstaltung ist inzwischen auf Lan<strong>des</strong>ebene etabliert.<br />

111. Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2011: 27.500 EUR<br />

67


Maßnahmennummer: 35<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Symposium Seniorensport<br />

Ressort(s): MBJS<br />

1<br />

Zeltrahmen: 2012<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Symposium Seniorensport alle 3 Jahre<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Die gemeins<strong>am</strong>e Veranstaltung <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>sportbünde Brandenburg und Berlin bietet durch die Mitwirkung von<br />

Akteuren aus dem Sport, <strong>der</strong> Politik, <strong>der</strong> Medizin, Wissenschaft und Seniorenvertretungen die Chance, das<br />

Thema „Seniorensport" aus den unterschiedlichsten Perspektiven zu betrachten, um den größtmöglichen<br />

Nutzen <strong>für</strong> die weitere Entwicklung ableiten zu können. D<strong>am</strong>it können neue Impulse <strong>für</strong> den Seniorensport in<br />

Berlin und Brandenburg gesetzt werden.<br />

1. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

C1 laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Egi Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Das 3. Symposium Seniorensport Berlin/Brandenburg fand mit ca. 120 Vereinsvertreterinnen und -vertretern<br />

in Berlin statt.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung: (ggf. Zahlen usw.)<br />

Aufgrund <strong>der</strong> erreichten Resonanz in den Sportorganisationen findet das 4. Symposium im Oktober 2012<br />

im Land Brandenburg statt.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja<br />

nein<br />

__<br />

Il.<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

•<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Das im Jahr 2012 gegründete „Bündnis Gesund Älter werden im Land Brandenburg" sollte künftig in das<br />

Symposium Seniorensport einbezogen werden.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

3-Jahres-Rhythmus hat sich als angemessen erwiesen.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

10.000 EUR (Berlin und Brandenburg je 5.000 EUR)<br />

68


Maßnahmennummer 36 • 'Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Ge 'rneirisgme ,Aktivplatz <strong>für</strong> SeniOrinnen'und<br />

Senioren UndrKin<strong>der</strong>'<br />

ReSSOrge' ,.' MASF (FF)<br />

MßJS<br />

Zeitrahmen : neu 201212013<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Gemeins<strong>am</strong>er „Aktivplatz <strong>für</strong> Seniorinnen und Senioren und Kin<strong>der</strong>'<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Unterstützung <strong>des</strong> gesunden Alterns durch Bewegung; Dialog <strong>der</strong> Generationen<br />

Entwicklung von Orten, an denen Jung und Alt auf altersgerechte Weise mit- und nebeneinan<strong>der</strong> ihren<br />

Interessen nachgehen können. Schaffung von Anreizen <strong>für</strong> Ältere, sich „Draußen" zu bewegen und mit an<strong>der</strong>en<br />

Gleichaltrigen in Kontakt zu kommen.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

- Die Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahme (1 Aktivplatz) war laut Maßnahmenpaket zunächst <strong>für</strong> das Jahr 2013<br />

vorgesehen, Inzwischen besteht die Möglichkeit, mithilfe von Mauerfondsmitteln im Zeitraum 2012/2013<br />

drei Aktivplätze aufzubauen.<br />

Das MASF beabsichtigt gemeins<strong>am</strong> mit dem MBJS und dem MUGV, die Mittel im Rahmen eines<br />

Wettbewerbs einzusetzen. Träger ist die AG Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V..<br />

- Für 2012 ist vorgesehen:<br />

1, Einsetzen einer Steuerungsgruppe<br />

Bewerbungsbögen erarbeiten<br />

Flyer entwickeln, drucken<br />

Jury zus<strong>am</strong>menstellen<br />

2. Ausschreibung Wettbewerb:<br />

Presse/ÖA-Arbeit (Vorankündigung)<br />

Versand Flyer <strong>für</strong> Bewerbung<br />

Bewerbungsfrist bis 28.12.2012 (12 Wochen)<br />

- 2013 soll die Juryauswahl und die Auswahl erfolgen (bis März 2013) '<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

0 laufende Maßnahme<br />

► neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2 Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Siehe oben.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

Siehe oben.<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

C1<br />

ja<br />

nein<br />

II.<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Statt eines Aktivplatzes können drei aufgebaut werden. Die Verteilung <strong>der</strong> Mittel erfolgt im Rahmen eines<br />

Wettbewerbs, welcher bereits 2012 startet.<br />

1<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

69


Für die Auswahl werden Kriterien festgelegt, die auch auf Nachhaltigkeit abzielen, z.B. Einbindung von<br />

freiwilligem Engagement bei <strong>der</strong> Instandhaltung und Pflege <strong>der</strong> Aktivplätze.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

2012/2013: 189.700 EUR<br />

70


i<br />

Maßnahmennummer: 37 Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext): =<br />

Entwicklung spezieller Bildungsangebote<br />

ReSSOti(S):'MVVFK<br />

. Zeiträhtnen:.2010 fif..laufend<br />

„C<strong>am</strong>pus de Generationen bis 2011<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Entwicklung spezieller Bildungsangebote <strong>der</strong> Hochschulen <strong>für</strong> Seniorinnen und Senioren<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Lebenslanges Lernen soll unabhängig von <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit durch Bereitstellen entsprechen<strong>der</strong> Angebote<br />

ermöglicht werden und zur Unterstützung bei <strong>der</strong> beruflichen Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung beitragen, z. B.:<br />

- Seniorenakademie<br />

- Seniorenuniversität<br />

- Seniorenseminare<br />

- Gasthörerschaft<br />

- „C<strong>am</strong>pus <strong>der</strong> Generationen" (Eine INNOPUNKT-Initiative <strong>des</strong> MASF)<br />

I.<br />

1, Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

'<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

► laufende Maßnahme<br />

III neue Maßnahme<br />

► abgeschlossene Maßnahme: betrifft Projekt „C<strong>am</strong>pus <strong>der</strong> Generationen'<br />

❑ Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2.Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

An einigen brandenburgischen Hochschulen finden in eigener Zuständigkeit verschiedene Maßnahmen<br />

zur Unterstützung <strong>der</strong> Bildung von Seniorinnen und Senioren und älteren beruflich Qualifizierten statt.<br />

Diese Maßnahmen werden durch die Hochschulen aus ihren regulären Hochschulhaushalten finanziert,<br />

durch das MWFK erfolgen darüber hinaus es keine geson<strong>der</strong>ten Mittelzuweisungen.<br />

BTU Cottbus: Seniorenuniversität, Gasthörerschaft<br />

UNIP: Gasthörerschaft<br />

THWi (FH): Seniorenseminare<br />

HL (FH) Seniorenakademie<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

Die Maßnahmen laufen kontinuierlich, sie werden von den Hochschulen geplant und durchgeführt. Es gibt<br />

keine Berichtspflicht <strong>der</strong> Hochschulen an das Ministerium . <strong>für</strong> Wissenschaft, Forschung und Kultur.<br />

Zum Projekt „C<strong>am</strong>pus <strong>der</strong> Generationen" s. Pkt. 5<br />

4.Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

ja<br />

0 nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

„C<strong>am</strong>pus <strong>der</strong> Generationen":lm Projektzeitraum 2008-2011 haben 57 ältere erwerbslose Akademikerinnen<br />

und Akademiker <strong>am</strong> Projekt teilgenommen. Von ihnen haben 31 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, davon<br />

17 Frauen, eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen. In <strong>der</strong> Qualifizierung wurden u.a. folgende Maßnahmen<br />

umgesetzt:<br />

- Projektarbeit an aktuellen Themen in Brandenburger Unternehmen gemeins<strong>am</strong> mit Studierenden<br />

als altersgemischtes Te<strong>am</strong>;<br />

- Teilnahme <strong>am</strong> Lehrangebot <strong>der</strong> UNIP als Gasthörer, Zus<strong>am</strong>menstellung eines individuellen<br />

Stundenplanes:<br />

- Bedarfsgerechtes Workshopprogr<strong>am</strong>m, u.a. mit gezielter Schulung von Schlüssel-, Beratungsund<br />

Managementkompetenzen;<br />

- Individuelles Coaching.<br />

71


Die Unternehmen konnten gezielt auf die Leistungen Und Kompetenzen <strong>der</strong> Älteren zugreifen u. ggf.<br />

Arbeitsplätze vermitteln.<br />

Die Erwerbslosen hatten direkte Kontakte zu den Unternehmen, konnten die erworbene Qualifizierung und<br />

Kompetenzen <strong>für</strong> eine mögliche Arbeitsaufnahme nutzen. Sie gewannen Zugang zu vielfältigen sozialen<br />

und wirtschaftlichen Netzwerken. '<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

III.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

s. Punkt I.2<br />

zum Projekt ,,C<strong>am</strong>pus <strong>der</strong> Generationen": Die finanzielle För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Projektes durch das MASF ist<br />

ausgelaufen. Gegenwärtig werden an<strong>der</strong>e Wege <strong>der</strong> Mitfinanzierung gesucht.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

s. Punkt 11.2<br />

I<br />

72


Maßnahmennummer 38 --<br />

•<br />

,<br />

Mißnähme laut Maßnahmenpiket (Kurztext):<br />

Weiterbildungsangebote <strong>für</strong> Altere<br />

' Zeitiähmen: 2012/2013<br />

Ressort(s»mis .<br />

. ' , MASF,<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

Weiterbildungsangebote <strong>für</strong> Ältere an Volkshochschulen und in Weiterbildungseinrichtungen in freier<br />

Trägerschaft<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Bedarfserschließung und Angebotsentwicklung:<br />

- Ausbau . einer stabilen Kommunikationsstruktur (feste Ansprechpartner) zwischen den (Kreis-)<br />

Volkshochschulen und den Seniorenbeiräten <strong>der</strong> Landkreise und kreisfreien Städte<br />

- Austausch über Weiterbildungsinteressen von Seniorinnen und Senioren und <strong>der</strong>en institutionellen Vertretern<br />

sowie die Abstimmung möglicher Angebote seitens <strong>der</strong> Volkshochschulen (VHS)<br />

- Ausbau <strong>der</strong> bestehenden seniorenspezifischen Angebote an Volkshochschulen (z. B. Senioren-Akademien<br />

in Elbe-Elster und Ostprignitz, Senioren—VHS in Potsd<strong>am</strong>, Angebote im Bereich <strong>der</strong> Medienkompetenz,<br />

Sprachenkompetenz, Gesundheitsbildung in fast allen VHS).<br />

•<br />

- Ausbau generationsübergreifen<strong>der</strong> Angebote in allen Fachbereichen.<br />

I. 1. Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

An allen Volkshochschulen (VHS) im Land Brandenburg werden seniorenspezifische bzw.<br />

generationsübergreifende Veranstaltungen angeboten. Einige VHS haben Seniorenakademien o<strong>der</strong><br />

Seniorenvolkshochschulen als spezielle Angebotsform <strong>für</strong> Ältere ausgewiesen.<br />

Um Weiterbildungsangebote <strong>für</strong> Ältere an Volkshochschulen noch bedarfsgerechter planen und ausweiten<br />

zu können, führt <strong>der</strong> Brandenburgische Volkshochschulverband e.V. ein Projekt zur Bedarfserschließung<br />

und Angebotsentwicklung durch. Partner in diesem Prozess sind Seniorenbeiräte. Sie vertreten Positionen<br />

<strong>der</strong> Nachfrageseite.<br />

Das Vorhaben Nr. 38 glie<strong>der</strong>t sich in folgende Arbeitsschritte:<br />

1. Recherche, Analyse und Auswertung von seniorenspezifischen Angeboten<br />

2. Entwicklung eines Angebots-Portfolios<br />

3. Konkretisierung regionalspezifischer Angebote <strong>für</strong> Ältere<br />

4. Transfer <strong>des</strong> Angebotsportfolios auf weitere Landkreise und kreisfreien Städte<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

0 laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

0 Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Beginn <strong>der</strong> Projektlaufzeit <strong>am</strong> 01.08.2012.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

.<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

s.o. ; Derzeit stellt sich die Altersverteilung an Volkshochschulen wie folgt dar: Anteil <strong>der</strong> 50 — 64 Jährigen:<br />

25,4%; Anteil <strong>der</strong> über 65 Jährigen 14<br />

4. Evaluierung erfolgt:<br />

❑<br />

ja<br />

0 nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

73


Angestrebt wird <strong>der</strong> Aufbau einer tragfähigen Kommunikationsstruktur zwischen den<br />

Weiterbildungseinrichtungen und den Seniorenbeiräten sowie ein bedarfsorientiertes<br />

zielgruppenspezifisches Weiterbildungsangebot.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Kosten <strong>der</strong> Weiterbildungsangebote und. anteiligen Verbandsför<strong>der</strong>ung nicht bezifferbar<br />

Projektkosten 2012: 2.650 EUR<br />

74


Maßnahmennummer: 39<br />

' Maßnahme laut.Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

„Initiative Interneterfahren — gemeins<strong>am</strong> durc<br />

Netz"<br />

Zeitrahmen , :2012<br />

RessOrt(s): IVIASF ..,<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

„Initiative Internet erfahren — gemeins<strong>am</strong> durchs Netz"<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Das Projekt wurde zunächst an drei Standorten von „Pflegebegleitern" in Brandenburg gestartet und soll auf 15<br />

Standorte ausgeweitet werden.<br />

Ältere Menschen sollen bei <strong>der</strong> Nutzung neuer Medien unterstützt werden, z. B. im Rahmen <strong>des</strong> Projekts<br />

„Brandenburger Online-Paten". Ältere, die das Internet bisher nicht nutzen, sollen Chancen auch <strong>für</strong> sich<br />

persönlich erkennen; die sich durch aktive Nutzung von Internet und / o<strong>der</strong> PC ergeben und den Umgang mit<br />

<strong>der</strong> Technik erlernen. Durch den Besuch im häuslichen Umfeld sollen insbeson<strong>der</strong>e auch ältere Frauen <strong>für</strong> das<br />

Internet begeistert werden. Durch die Nutzung von PC/Internet soll die Anknüpfung und Aufrechterhaltung<br />

sozialer Kontakte erleichtert werden.<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Für die Maßnahme wurden seitens <strong>des</strong> MASF keine <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Ausstattung geplanten För<strong>der</strong>mittel<br />

ausgereicht, um eine Doppelfinanzierung auszuschließen.<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

L laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Siehe oben!<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

E.I nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Siehe oben.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Siehe oben.<br />

Ill.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Keine.<br />

75


Maßnahmennummer: 40a)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Tourismus<br />

Zeltrahmen: 2011 - 2015<br />

Ressort(s): MWE<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

a) Lan<strong>des</strong>tourismuskonzeption<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Entwicklung von auch <strong>für</strong> Seniorinnen und Senioren geeigneten Produkten sowie von Dienstleistungen <strong>für</strong> die<br />

ältere Generation mittels weiterer Berücksichtigung <strong>der</strong> Themen „Demografischer Wandel" und „Barrierefreiheit"<br />

in <strong>der</strong> Tourismuspolitik <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

C.1 laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Lan<strong>des</strong>tourismuskonzeption (LTK): Der demografische Wandel und seine Folgen <strong>für</strong> die Reisebranche<br />

werden in <strong>der</strong> aktuellen LTK zentral beschrieben und mit Zahlen hinterlegt. Als richtungsweisende<br />

Handlungs- und Arbeitsgrundlage bereitet die LTK die Branche somit auf zukünftige Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Bevölkerungsstruktur mit den dazugehörigen Rahmenbedingungen vor. Die Bedeutung bzw. <strong>der</strong> Ausbau<br />

<strong>der</strong> Barrierefreiheit wird in zahlreichen Maßnahmen z. B. im Hinblick auf eine Zielgruppenschärfung o<strong>der</strong><br />

Produktgestaltung thematisiert.<br />

Aktivitäten <strong>der</strong> Tourismusakademie Brandenburg (TAB) (zum Internet, s.a. Nr. 40b): Anfang <strong>des</strong> Jahres<br />

2012 erschien die Broschüre "Brandenburg <strong>für</strong> alle - Barrierefrei reisen" in Kooperation mit <strong>der</strong> terra press<br />

GmbH. Zusätzlich zum Flyer "Reisefreiheit" wurde erstmalig ein Flyer <strong>für</strong> barrierefreie Gruppenangebote<br />

veröffentlicht. Aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit: Im .September 2012 veranstaltet das MWE in<br />

Kooperation, mit <strong>der</strong> TAB ein lan<strong>des</strong>weites "Branchenforum zum barrierefreien Tourismus in Brandenburg"<br />

im Mercure Hotel Potsd<strong>am</strong>. Im Juli 2012 wurde eine Pressekonferenz zum Thema „Barrierefreier<br />

Tourismus im Land Brandenburg" in Kooperation mit dem MASF durchgeführt.<br />

Die Reisegebiete Ruppiner Seenland und Lauster Seenland sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> AG „Barrierefreie<br />

Reiseziele in Deutschland". Neuigkeiten werden u.a. via http://www.barrierefreie-reiseziele.de/<br />

kommuniziert.<br />

Auf Initiative Brandenburgs wurde 2009 <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitskreis "Tourismus <strong>für</strong> Alle" mit d<strong>am</strong>als fünf<br />

Lan<strong>des</strong>marketingorganisationen als Mitglie<strong>der</strong> gegründet. Seitdem ist Brandenburg bis auf Weiteres<br />

Sprecher <strong>des</strong> Arbeitskreises, <strong>der</strong> inzwischen auf 11 Mitglie<strong>der</strong> angewachsen ist. Mit <strong>der</strong> Sprecherrolle ist .<br />

u.a. <strong>der</strong> Sitz im Projektbeirat <strong>des</strong> aktuellen DSFT-Projekts "Tourismus <strong>für</strong> Alle in Deutschland" verbunden.<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■ ja<br />

/1 nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

11. 1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

76<br />


2. Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst sich konkret eine von zehn Schlüsselstrategien <strong>der</strong> LTK:<br />

„Ressourcen sichern". Kernziele sind hier die Sicherung <strong>des</strong> Fachkräftebedarfes, die Erreichbarkeit<br />

touristischer Ziele mit öffentlichen Verkehrsmitteln, d.h. die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> ökologischen Nachhaltigkeit <strong>der</strong><br />

Tourismusentwicklung, vor dem Hintergrund <strong>des</strong> Klimawandels. Nachhaltigkeit sowie Energieeffizienz<br />

werden in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen, da diese Themen in <strong>der</strong> neuen EFRE-För<strong>der</strong>periode<br />

beson<strong>der</strong>e Beachtung finden. Entsprechende Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> touristischen Angebotes (z.B.<br />

ökologische Mo<strong>der</strong>nisierungen im Gastgewerbe, Elektro-Bikes etc.) werden sich nachhaltig positiv<br />

auswirken.<br />

■<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Die institutionelle För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> TAB ist seitens <strong>des</strong> Ministeriums <strong>für</strong> Wirtschaft und<br />

Europaangelegenheiten auch zukünftig klare Zielstellung, um die kontinuierliche Erfüllung <strong>der</strong> oben<br />

beschriebenen Aufgaben zu gewährleisten.<br />

77


Maßnahmennummer: 40b)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Tourismus<br />

Zeltrahmen: 2012 — 2014<br />

Ressort(s): MWE<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

b) Tourismusakademie Brandenburg (TAB)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

- Durchführung von Seminaren<br />

- Internetauftritt<br />

und Workshops<br />

Sensibilisierung von Unternehmen <strong>für</strong> die Marktchancen auf neuen Absatzmärkten zur Produktentwicklung<br />

entlang <strong>der</strong> touristischen Servicekette.<br />

Ansprache <strong>der</strong> Seniorinnen und Senioren in ihrer Rolle als Verbraucherinnen und Verbraucher mittels Erhebung<br />

und Ausweisung barrierefreier touristischer Angebote im Internet.<br />

zusätzlich:<br />

1 Workshop pro Jahr zur Sensibilisierung<br />

und Senioren<br />

von touristischen Leistungsträgern auf die Zielgruppe <strong>der</strong> Seniorinnen<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

e laufende Maßnahme<br />

■ neue Maßnahme<br />

❑ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Seminare und Workshops: Bei allen TAB-Veranstaltungen werden Barrierefreiheit und demografischer<br />

Wandel grundlegend und umfassend thematisiert. Der nächste Workshop speziell <strong>für</strong> die Zielgruppe von<br />

Seniorinnen und Senioren ist <strong>für</strong> Herbst 2012 geplant.<br />

Zum Internet: Die Webseite www.barrierefrei-brandenburg.de ist seit September 2010 online und hat im<br />

März 2012 ihren ersten Relaunch erfahren. Seitdem werden die Informationen noch nutzerfreundlicher<br />

sowie in englischer Sprache präsentiert. Im März 2012 sind zusätzliche Filtermöglichkeiten <strong>für</strong> die<br />

passgenaue Angebotssuche hinzugekommen, z.B. Pflegebetten, Gruppenangebote. Für Leistungsträger<br />

wurde die Bereitstellung von Informationsmaterial erweitert. Keine an<strong>der</strong>e touristische Internetplattform in<br />

Deutschland richtet sich an so viele Zielgruppen, verfügt über solch gute individuelle Filtermöglichkeiten<br />

und hält so viele Informationen nicht nur <strong>für</strong> Gäste, son<strong>der</strong>n auch <strong>für</strong> touristische Anbieter bereit. Reisende<br />

finden hier über 900 Übernachtungsmöglichkeiten, Freizeit- und Gastronomiebetriebe. Seit März 2012 ist<br />

Brandenburg auch als erstes Bun<strong>des</strong>land mit einem Facebookaccount zum Barrierefreien Tourismus aktiv<br />

(http://www.facebook.com/Brandenburg Barrierefrei).<br />

3.Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

•<br />

4.Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

F.3.<br />

ja<br />

nein<br />

5.Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1.Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Keine.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

78


111. Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

siehe 40a)<br />

79


Maßnahmennummer: 40c)<br />

Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Kurztext):<br />

Tourismus<br />

Zeltrahmen: bis 2013<br />

Ressort(s): MWE<br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Maßnahme laut Maßnahmenpaket (Langtext):<br />

c) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-G und GRW-I)<br />

Ziele laut Maßnahmenpaket:<br />

Unterstützung <strong>der</strong> Entwicklung von auch <strong>für</strong> Seniorinnen und Senioren geeigneten Produkten und<br />

Dienstleistungen <strong>für</strong> die ältere Generation über die. Berücksichtigung <strong>des</strong> Kriteriums Barrierefreiheit im<br />

Tourismus bei GRW-G und GRW-I<br />

I. 1.Beschreibung <strong>des</strong> bisherigen Verlaufs:<br />

I<br />

Kurzbeschreibung (Mehrfachnennung möglich):<br />

M laufende Maßnahme<br />

neue Maßnahme<br />

.<br />

■ abgeschlossene Maßnahme<br />

Fortführung <strong>der</strong> Maßnahme über 2. Hj. 2012 hinaus<br />

■<br />

2. Beschreibung <strong>der</strong> Ergebnisse:<br />

Barrierefreiheit als verbindliches Zugangskriterium <strong>für</strong> touristische För<strong>der</strong>ung findet bei allen<br />

Antragsprüfungen konsequente Anwendung. Erfreulich ist hier das Engagement <strong>der</strong> privaten Investoren.<br />

Die Einführung <strong>der</strong> neuen Richtlinie hat zu keinem Rückgang von Investitionen geführt, d.h. hier sind wir<br />

mit den Gewerbetreibenden im Konsens.<br />

Schaffung von Barrierefreiheit in den Kur- und Erholungsorten zur umfassenden Teilhabe <strong>am</strong><br />

gesellschaftlichen Leben Umsetzung <strong>des</strong> § 2 Abs. 4 <strong>des</strong> Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG):<br />

Die Umsetzung erfolgt fortlaufend, da mit jedem Antrag auf staatliche Anerkennung zum Kur- o<strong>der</strong><br />

Erholungsort die For<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> BbgKOG, §2 Abs.4, vom Antragsteller (Kommune) nachgewiesen<br />

werden müssen. Je nach örtlichen Gegebenheiten unterscheiden sich die Bedingungen bzw. das<br />

vorhandene barrierefreie Angebot in den Kommunen voneinan<strong>der</strong> und werden von Fall zu Fall bewertet.<br />

Eine Überprüfung erfolgt auch im Rahmen <strong>der</strong> zehnjährlich wie<strong>der</strong>kehrenden Wie<strong>der</strong>holungsprüfung.<br />

3. Stand <strong>der</strong> Zielerreichung:<br />

(ggf. Zahlen usw.)<br />

4. Evaluierung erfolgt<br />

■<br />

@<br />

ja<br />

nein<br />

5. Kurzresümee (sofern Evaluierung erfolgt ist mit Ergebnis):<br />

II.<br />

1. Beschreibung notwendiger Verän<strong>der</strong>ungen bzw. Modifizierungen bedingt durch aktuelle<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse und Weiterentwicklung:<br />

Aufgrund einer verän<strong>der</strong>ten Erwartungshaltung auf Kundenseite ist <strong>der</strong>zeit eine Novellierung <strong>des</strong><br />

BbgKOG in Erarbeitung.<br />

2.Angaben zur erreichten bzw. angestrebten Nachhaltigkeit:<br />

Die För<strong>der</strong>ung ist gekoppelt an die Einhaltung verbindlicher Qualitätsnachweise, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

Zweckbindung von bis zu 15 Jahren kontinuierlich überprüft werden.<br />

III.<br />

Angaben zu den bisherigen Kosten bzw. <strong>der</strong> Finanzierung:<br />

Zur Zeit nicht möglich.<br />

80

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