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Vorindustrielle Waldnutzung am Schönberg bei Freiburg - Kartan

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Ergebnisse 28<br />

erste lokale Waldordnungen erstellt, in denen die vielfältigen Nutzungen der Gesellschaft<br />

geregelt wurden, was eine geordnete Waldwirtschaft mit den gängigen Nutzungsformen<br />

Nieder- und Mittelwald zur Folge hatte (vergleiche Kapitel 4.5.2). Im Laufe des 18. Jahrhunderts<br />

wurden von den Landesherren verschiedene Forstordnungen erlassen, so zum<br />

Beispiel auch die vorderösterreichischen Forstordnungen von 1754 und 1786.<br />

Zunehmend entwickelte sich der Demokratiegedanke, der sich auf Gesellschaft, Wirtschaft<br />

und Recht auswirken sollte. So brachten auch die vorderösterreichischen Reformen Maria<br />

Theresas und Joseph II. „eine grundsätzliche Änderung der bäuerlichen Verhältnisse“<br />

(WELLMER, 1967: 324); <strong>bei</strong>spielsweise die Einführung der Besteuerung aller Stände 1753<br />

und die Abschaffung der Lei<strong>bei</strong>genschaft 1782 (WELLMER, 1967: 328).<br />

Während Fürstabt Beda im schweizerischen St. Gallen mit sozialem Engagement (Hungerhilfe<br />

1770/71, Schulwesen und Gemeinwohlbemühungen) ebenfalls diesen neuen Strömungen<br />

folgte (STAUB, 1988: 6), gab es in den eigenen Reihen einige „reaktionäre“<br />

(STAUB, 1988: 8) Widersacher, die diese Wirtschaftsweise des Abtes nicht verstanden und<br />

daher eine Klage in Rom einreichten. Sie wurden Ende des 18. Jahrhunderts aus St. Gallen<br />

in die vom St<strong>am</strong>mkloster <strong>am</strong> weitesten entfernte Besitzung Ebringen strafversetzt und nahmen<br />

hier sogleich wichtige Positionen innerhalb der Herrschaft ein:<br />

• Pater GEROLD, Statthalter von 1789-1795<br />

• Pater PANKRATIUS VORSTER, „Haupt der Opposition“, (HISTORISCHER VEREIN ST.<br />

GALLEN, 1874: 5) Vizestatthalter von 1789-1796, löste 1796 den verstorbenen<br />

Abt Beda in St. Gallen ab<br />

• Pater ILDEFONS V. ARX, Pfarrherr von Ebringen 1789–1796, schrieb 1792 eine erste<br />

Ebringer Dorfchronik, die 1860 in Buchform von BOOZ veröffentlicht wurde; von<br />

ihm gibt es außerdem ein Tagebuch aus der Zeit von 1790–1796, veröffentlicht und<br />

kommentiert von OECHSLER, 1927<br />

• Pater AMBROSIUS EPP, Vizestatthalter von 1796–1800, verfasste 1799 das Kopialbuch<br />

‘Das blaue Buch’, indem „die Rechte und Gerechtigkeiten, Lehen, Gütter,<br />

Gülten und Gefälle der Herrschaft Ebringen und Norsingen aus den Urkunden und<br />

Bereinen“ zus<strong>am</strong>mengetragen sind. Er bezog seine Informationen hauptsächlich<br />

aus einem anderen Kopialbuch, das so genannte ‘grüne Buch’, in welchem „die<br />

meisten alten gedruckten Urkunden (…) enthalten sind“ (EBRINGEN. KREIS FREI-<br />

BURG, 1952: 49).<br />

Erneute Kriege zogen von Frankreich her wieder in die Oberrheinebene, der erste Koalitionskrieg<br />

(1792–1797), von dessen alltäglichen Kriegsgeschehen V. ARX in seinem Tage-

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