FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation
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5.5.3 Jeder Athlet im Registrierten Test-Pool, der es unterlässt, rechtzeitig die geforderte<br />
vierteljährliche Meldung über seinen Aufenthaltsort und seine Erreichbarkeit zu machen,<br />
nachdem er innerhalb der 18 vorangegangenen Monate zwei förmliche schriftliche<br />
Warnungen der <strong>FIL</strong> oder seiner nationalen Föderation erhalten hatte, wird behandelt, als ob<br />
er einen Verstoß gegen eine <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmung im Sinne von Artikel 2.4 begangen<br />
hat.<br />
5.5.4 Jede nationale Föderation hat ihrer Nationalen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation dabei<br />
behilflich zu sein, einen nationalen Registrierten Test-Pool von nationalen Spitzenathleten zu<br />
erstellen, die nicht bereits im Registrierten Test-Pool der <strong>FIL</strong> eingeschlossen sind. Die<br />
nationale Föderation / Nationale <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation kann für diese Athleten ihre<br />
eignen Anforderungen an die Meldepflicht bezüglich ihres Aufenthaltsortes und ihrer<br />
Erreichbarkeit sowie Kriterien für Verstöße solcher Athleten gegen Artikel 2.4 aufstellen.<br />
5.5.5 Informationen über den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit, die gemäß Artikel<br />
5.5.1 und 5.5.4 gemeldet wurden, werden auch der WADA und anderen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-<br />
Organisationen zugeleitet, denen Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der <strong>Doping</strong>kontrolle<br />
eines Athleten zukommt, dies freilich unter der strengen Bedingung, dass diese<br />
Informationen nur zu Zwecken des <strong>Doping</strong>kontrollverfahrens genutzt werden dürfen.<br />
5.6 Rücktritt vom und Rückkehr zum Wettkampfgeschehen<br />
5.6.1 Für einen Athleten, der von der <strong>FIL</strong> zur Aufnahme in den Registrierten Test-Pool<br />
vorgesehen ist, gelten diese <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen, einschließlich seiner<br />
Verpflichtung, für unangemeldete Trainingskontrollen zur Verfügung zu stehen, wenn nicht<br />
und solange nicht der Athlet der <strong>FIL</strong> schriftlich mitteilt, dass er vom Wettkampfgeschehen<br />
zurückgetreten ist, oder bis er die Kriterien für die Aufnahme in den Registrierten Test-Pool<br />
der <strong>FIL</strong> nicht mehr erfüllt und durch <strong>FIL</strong> darüber informiert wurde.<br />
5.6.2 Ein Athlet, der die <strong>FIL</strong> über seinen Rücktritt informiert hat, kann nicht wieder an<br />
Wettkämpfen teilnehmen, es sei denn, er hat die <strong>FIL</strong> wenigstens 6 Monate vor seiner<br />
erwarteten Rückkehr zum Wettkampfgeschehen informiert und steht jederzeit während<br />
dieser Zeit bis zur tatsächlichen Rückkehr zum Wettkampfgeschehen für unangemeldete<br />
Trainingskontrollen zur Verfügung.<br />
5.6.3 Nationale Föderationen/Nationale <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisationen können ähnliche<br />
Voraussetzungen für den Rücktritt vom und die Rückkehr zum Wettkampfgeschehen für<br />
Athleten im nationalen Registrierten Test-Pool aufstellen.<br />
5.7 Auswahl der zu kontrollierenden Athleten<br />
5.7.1 Bei <strong>International</strong>en Wettkampfveranstaltungen hat die <strong>FIL</strong> die Anzahl der<br />
<strong>Doping</strong>kontrollen bei den Endplatzierten und derjenigen Kontrollen, die als<br />
Zufallskontrollen oder als Zielkontrollen durchgeführt werden sollen, festzulegen.<br />
Die folgenden Athleten sind bei allen Wettkämpfen während internationaler<br />
Sportveranstaltungen zu kontrollieren:<br />
5.7.1.1 Bei Einzelwettbewerben: Jeder Athlet, der einen der ersten drei Plätze in<br />
allen Disziplinen des Wettkampfs belegt, sowie ein weiterer, nach dem Zufallsprinzip<br />
ausgewählter Athlet.<br />
5.7.1.2 Bei Mannschaftswettbewerben: Ein nach dem Zufallsprinzip ausgewählter<br />
Athlet aus jeder der drei erstplazierten Mannschaften, sowie ein weiterer nach dem<br />
Zufallsprinzip ausgewählter Athlet aus einer ebenfalls nach dem Zufallsprinzip<br />
ausgewählten, nicht zu den drei erstplatzierten gehörenden Mannschaft.<br />
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