01.11.2013 Aufrufe

FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation

FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation

FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5.5.3 Jeder Athlet im Registrierten Test-Pool, der es unterlässt, rechtzeitig die geforderte<br />

vierteljährliche Meldung über seinen Aufenthaltsort und seine Erreichbarkeit zu machen,<br />

nachdem er innerhalb der 18 vorangegangenen Monate zwei förmliche schriftliche<br />

Warnungen der <strong>FIL</strong> oder seiner nationalen Föderation erhalten hatte, wird behandelt, als ob<br />

er einen Verstoß gegen eine <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmung im Sinne von Artikel 2.4 begangen<br />

hat.<br />

5.5.4 Jede nationale Föderation hat ihrer Nationalen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation dabei<br />

behilflich zu sein, einen nationalen Registrierten Test-Pool von nationalen Spitzenathleten zu<br />

erstellen, die nicht bereits im Registrierten Test-Pool der <strong>FIL</strong> eingeschlossen sind. Die<br />

nationale Föderation / Nationale <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation kann für diese Athleten ihre<br />

eignen Anforderungen an die Meldepflicht bezüglich ihres Aufenthaltsortes und ihrer<br />

Erreichbarkeit sowie Kriterien für Verstöße solcher Athleten gegen Artikel 2.4 aufstellen.<br />

5.5.5 Informationen über den Aufenthaltsort und die Erreichbarkeit, die gemäß Artikel<br />

5.5.1 und 5.5.4 gemeldet wurden, werden auch der WADA und anderen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-<br />

Organisationen zugeleitet, denen Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der <strong>Doping</strong>kontrolle<br />

eines Athleten zukommt, dies freilich unter der strengen Bedingung, dass diese<br />

Informationen nur zu Zwecken des <strong>Doping</strong>kontrollverfahrens genutzt werden dürfen.<br />

5.6 Rücktritt vom und Rückkehr zum Wettkampfgeschehen<br />

5.6.1 Für einen Athleten, der von der <strong>FIL</strong> zur Aufnahme in den Registrierten Test-Pool<br />

vorgesehen ist, gelten diese <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen, einschließlich seiner<br />

Verpflichtung, für unangemeldete Trainingskontrollen zur Verfügung zu stehen, wenn nicht<br />

und solange nicht der Athlet der <strong>FIL</strong> schriftlich mitteilt, dass er vom Wettkampfgeschehen<br />

zurückgetreten ist, oder bis er die Kriterien für die Aufnahme in den Registrierten Test-Pool<br />

der <strong>FIL</strong> nicht mehr erfüllt und durch <strong>FIL</strong> darüber informiert wurde.<br />

5.6.2 Ein Athlet, der die <strong>FIL</strong> über seinen Rücktritt informiert hat, kann nicht wieder an<br />

Wettkämpfen teilnehmen, es sei denn, er hat die <strong>FIL</strong> wenigstens 6 Monate vor seiner<br />

erwarteten Rückkehr zum Wettkampfgeschehen informiert und steht jederzeit während<br />

dieser Zeit bis zur tatsächlichen Rückkehr zum Wettkampfgeschehen für unangemeldete<br />

Trainingskontrollen zur Verfügung.<br />

5.6.3 Nationale Föderationen/Nationale <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisationen können ähnliche<br />

Voraussetzungen für den Rücktritt vom und die Rückkehr zum Wettkampfgeschehen für<br />

Athleten im nationalen Registrierten Test-Pool aufstellen.<br />

5.7 Auswahl der zu kontrollierenden Athleten<br />

5.7.1 Bei <strong>International</strong>en Wettkampfveranstaltungen hat die <strong>FIL</strong> die Anzahl der<br />

<strong>Doping</strong>kontrollen bei den Endplatzierten und derjenigen Kontrollen, die als<br />

Zufallskontrollen oder als Zielkontrollen durchgeführt werden sollen, festzulegen.<br />

Die folgenden Athleten sind bei allen Wettkämpfen während internationaler<br />

Sportveranstaltungen zu kontrollieren:<br />

5.7.1.1 Bei Einzelwettbewerben: Jeder Athlet, der einen der ersten drei Plätze in<br />

allen Disziplinen des Wettkampfs belegt, sowie ein weiterer, nach dem Zufallsprinzip<br />

ausgewählter Athlet.<br />

5.7.1.2 Bei Mannschaftswettbewerben: Ein nach dem Zufallsprinzip ausgewählter<br />

Athlet aus jeder der drei erstplazierten Mannschaften, sowie ein weiterer nach dem<br />

Zufallsprinzip ausgewählter Athlet aus einer ebenfalls nach dem Zufallsprinzip<br />

ausgewählten, nicht zu den drei erstplatzierten gehörenden Mannschaft.<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!