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FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation

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4.4.3 Die Exekutive der <strong>FIL</strong> setzt eine Kommission von Ärzten ein, welche die Anträge<br />

auf medizinische Ausnahmegenehmigungen zu beurteilen hat (TUE Kommission). Die<br />

Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Die TUE Kommission bewertet und<br />

bescheidet den Antrag unverzüglich in Übereinstimmung mit dem <strong>International</strong>en Standard<br />

für Medizinische Ausnahmegenehmigungen. Diese Entscheidung gilt als endgültige<br />

Entscheidung der <strong>FIL</strong>.<br />

4.4.3.1 <strong>International</strong>e Spitzenathleten, die in den Registrierten Test-Pool der <strong>FIL</strong><br />

aufgenommen wurden, sollten die TUE bei <strong>FIL</strong> beantragen, und zwar zeitgleich mit<br />

der ersten, an <strong>FIL</strong> zu liefernden Information über den Aufenthaltsort und die<br />

Erreichbarkeit des Athleten. Der Antrag ist – außer in Notfällen - jedenfalls nicht<br />

später als 21 Tage vor der Teilnahme des Athleten an einer internationalen<br />

Wettkampfveranstaltung zu stellen.<br />

4.4.3.2 Athleten, die an internationalen Wettkampfveranstaltungen teilnehmen,<br />

aber nicht in den Registrierten Test-Pool der <strong>FIL</strong> aufgenommen wurden, müssen bei<br />

<strong>FIL</strong> eine TUE – abgesehen von Notfällen - spätestens 21 Tage vor der Teilnahme des<br />

Athleten an einer internationalen Wettkampfveranstaltung beantragen.<br />

4.4.4 WADA kann - auf Antrag des Athleten oder aufgrund eigener Initiative - die<br />

Erteilung oder die Ablehnung einer TUE für einen <strong>International</strong>en Spitzenathleten oder<br />

einen nationalen Spitzenathleten, der in den Registrierten Test-Pool der <strong>FIL</strong> aufgenommen<br />

wurde, überprüfen. Wenn WADA zu dem Schluss kommt, dass die Erteilung oder Ablehnung<br />

der TUE nicht dem zu diesem Zeitpunkt geltenden <strong>International</strong>en Standard für<br />

medizinische Ausnahmegenehmigungen entsprach, kann WADA die Entscheidung aufheben.<br />

Entscheidungen über Medizinische Ausnahmegenehmigungen können mit den weiteren in<br />

Artikel 13 vorgesehenen Rechtsmitteln angefochten werden.<br />

ARTIKEL 5<br />

DOPINGKONTROLLEN<br />

5.1 Befugnis für <strong>Doping</strong>kontrollen<br />

Alle Athleten, die einer nationalen Föderation angehören, unterliegen Wettkampfkontrollen der <strong>FIL</strong>,<br />

der nationalen Föderation des Athleten und jeder anderen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation, die für<br />

<strong>Doping</strong>kontrollen an einem Wettkampf oder einer Wettkampfveranstaltung, an welcher der Athlet<br />

teilnimmt, verantwortlich ist. Alle Athleten, die einer nationalen Föderation angehören, unterliegen<br />

darüber hinaus Trainingskontrollen an jedem Ort und zu jeder Zeit, mit oder ohne vorherige<br />

Ankündigung, durchgeführt durch <strong>FIL</strong>, WADA, die nationale Föderation des Athleten, die Nationale<br />

<strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation eines jeden Landes, in dem sich der Athlet aufhält, das IOC während der<br />

Olympischen Spiele und das IPC während der Paralympics.<br />

5.2 Verantwortlichkeit für die <strong>Doping</strong>kontrollen der <strong>FIL</strong><br />

Die <strong>FIL</strong> ist für die Aufsicht über alle von ihr durchgeführten <strong>Doping</strong>kontrollen verantwortlich. Die<br />

<strong>Doping</strong>kontrollen können von Mitgliedern der <strong>FIL</strong> oder anderen qualifizierten, von <strong>FIL</strong> autorisierten<br />

Personen, durchgeführt werden.<br />

Die Exekutive der <strong>FIL</strong> kann – auch nur zeitweise – einen <strong>Doping</strong>kontrollbeauftragten einsetzen.<br />

5.3 Standards für <strong>Doping</strong>kontrollen<br />

Die von <strong>FIL</strong> und ihren nationalen Föderationen durchgeführten <strong>Doping</strong>kontrollen haben in<br />

wirklicher Übereinstimmung mit dem <strong>International</strong>en Standard für <strong>Doping</strong>kontrollen in der jeweils<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Doping</strong>kontrolle geltenden Fassung zu erfolgen.<br />

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