FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation
FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation
FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ARTIKEL 13<br />
RECHTSMITTEL<br />
13.1 Anfechtbare Entscheidungen<br />
Gegen Entscheidungen, die auf Grundlage dieser <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen ergehen, können<br />
Rechtsmittel gemäß den Bestimmungen der Artikel 13.2 bis 13.4 eingelegt werden. Derartige<br />
Entscheidungen entfalten auch während des Rechtsmittelverfahrens Wirkung, solange nicht seitens<br />
des angerufenen Berufungsorgans eine anders lautende Anordnung ergeht. Vor Beginn eines<br />
Rechtsmittelverfahrens müssen sämtliche verbandsinternen Überprüfungsmöglichkeiten nach der<br />
Entscheidung, soweit in Artikel 8.7 zugelassen, ausgeschöpft sein.<br />
13.2 Rechtsmittel gegen Entscheidungen wegen Verstößen gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-<br />
Bestimmungen, deren Konsequenzen und gegen vorläufige Suspendierungen<br />
Gegen eine Entscheidung, die feststellt, dass ein Verstoß gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen<br />
begangen wurde, gegen eine Entscheidung, die feststellt, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen<br />
<strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen nach sich zieht, oder gegen eine Entscheidung, die feststellt, dass kein<br />
Verstoß gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen begangen wurde, gegen eine Entscheidung, die der <strong>FIL</strong><br />
oder einer nationaler Föderation die Entscheidungsbefugnis abspricht, um über einen behaupteten<br />
Verstoß gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen oder über dessen Konsequenzen zu entscheiden, sowie<br />
gegen eine Entscheidung, mit welcher aufgrund einer vorläufigen Anhörung oder aufgrund eines<br />
Verstoßes gegen Artikel 7.4 eine vorläufige Suspendierung verhängt wird, können Rechtsmittel<br />
ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Artikels 13.2 eingelegt werden. Unbeschadet<br />
anderer hier vorgesehener Regelungen, können nur der Athlet oder die andere Person, welche mit<br />
einer vorläufigen Suspendierung belegt wurden, ein Rechtsmittel gegen die vorläufige<br />
Suspendierung einlegen.<br />
13.2.1 In Fällen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer internationalen<br />
Sportveranstaltung stehen, oder in Fällen von internationalen Spitzenathleten können<br />
Rechtsmittel gegen Entscheidungen ausschließlich zum <strong>International</strong>en Sportschiedsgericht<br />
(„CAS“) gemäß den Vorschriften eingelegt werden, die vor diesem Gericht angewandt<br />
werden.<br />
13.2.2 Für Fälle, die Athleten betreffen, welche nicht das Recht zur Einlegung eines<br />
Rechtsmittels gemäß Artikel 13.2.1 haben, soll jede nationale Föderation ein<br />
Rechtsmittelverfahren bereit halten, das folgende Grundsätze beachtet: eine zeitnahe<br />
Anhörung; ein faires und unparteiisches Anhörungsorgan; das Recht, sich auf eigene Kosten<br />
anwaltlich vertreten zu lassen und eine zeitnahe, schriftliche und begründete Entscheidung.<br />
Das Recht der <strong>FIL</strong>, in diesen Fällen Rechtsmittel einzulegen, sind im folgenden Artikel<br />
13.2.3 festgelegt.<br />
13.2.3 In den Fällen des Artikels 13.2.1 sind folgende Parteien berechtigt, zum CAS<br />
Rechtsmittel einzulegen: (a) Der Athlet oder die andere Person, gegen welche die<br />
anzufechtende Entscheidung ergangen ist; (b) die andere Partei des Falles, in dem die<br />
Entscheidung ergangen ist; (c) <strong>FIL</strong> und jede andere <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation, nach deren<br />
Regeln eine Sanktion hätte verhängt werden können; (d) das <strong>International</strong>e Olympische<br />
Komitee oder das <strong>International</strong>e Paralympische Komitee, je nachdem, ob die Entscheidung<br />
Auswirkungen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen oder Paralympischen<br />
Spielen haben könnte, einschließlich Entscheidungen mit Auswirkungen auf die<br />
Startberechtigung bei den Olympischen Spielen oder den Paralympischen Spielen; und (e)<br />
WADA. In den Fällen des Artikels 13.2.2 werden die Parteien, die berechtigt sind,<br />
Rechtsmittel zur nationalen Rechtsmittelinstanz einzulegen, durch die Vorschriften der<br />
nationalen Föderation bestimmt. Jedoch sind in jedem Fall berechtigt, Rechtsmittel<br />
einzulegen: (a) der Athlet oder die andere Person, gegen welche die Entscheidung ergangen<br />
ist; (b) die andere Partei des Falles, in dem die Entscheidung ergangen ist; (c) <strong>FIL</strong> und (d)<br />
WADA. Für Fälle des Artikels 13.2.2 haben WADA und <strong>FIL</strong> zusätzlich das Recht, ein<br />
20