FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation
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• das Recht, über den behaupteten Verstoß gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen angemessen und<br />
rechtzeitig informiert zu werden,<br />
• das Recht, zu dem Vorwurf des Verstoßes gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen und den sich<br />
daraus ergebenden Konsequenzen Stellung nehmen zu können,<br />
• das Recht jeder Partei, Beweismittel vorzubringen, einschließlich des Rechts, Zeugen zu<br />
benennen und zu vernehmen (wobei es im Ermessen des Anhörungsausschusses steht, auch<br />
telefonische oder schriftliche Zeugenaussagen zuzulassen),<br />
• das Recht der Person zur Beiziehung eines Dolmetschers während der Anhörung, wobei der<br />
Anhörungsausschuss über die Auswahl des Dolmetschers und über die Frage der Übernahme der<br />
Dolmetscherkosten entscheidet, und<br />
• eine zeitnahe, schriftliche, begründete Entscheidung.<br />
8.2 Anhörungsverfahren gemäß diesem Artikel müssen schnell stattfinden und in jedem Fall<br />
binnen drei Monaten nach Abschluss des Ergebnismanagementverfahrens nach Artikel 7<br />
abgeschlossen sein. Anhörungsverfahren, die im Zusammenhang mit einem Sportevent stattfinden,<br />
können in einem Schnellverfahren durchgeführt werden. Wenn sich das Anhörungsverfahren über<br />
einen Zeitraum von drei Monaten hinaus verzögert, kann die <strong>FIL</strong> den Fall eines <strong>International</strong>en<br />
Spitzenathleten direkt vor einen Einzelschiedsrichter des <strong>International</strong>en Sportschiedsgerichts<br />
(CAS/TAS) bringen. Vor dem <strong>International</strong>en Sportschiedsgericht wird der Fall nach den<br />
Bestimmungen über das Rechtsmittelverfahren der Prozessordnung des <strong>International</strong>en<br />
Sportschiedsgerichts behandelt, jedoch ohne Geltung einer Rechtsmittelfrist. Wenn das<br />
Anhörungsverfahren über die Dreimonatsfrist hinaus verzögert wurde und der Athlet kein<br />
<strong>International</strong>er Spitzenathlet ist, kann die <strong>FIL</strong> den Fall direkt an die Rechtsmittelinstanz auf<br />
nationaler Ebene nach Artikel 13.2.2 verweisen. In beiden Fällen findet die Anhörung in der<br />
Verantwortung und auf Kosten der nationalen Föderation statt. In beiden Fällen ist ein Rechtsmittel<br />
gegen die Entscheidung zum <strong>International</strong>en Sportschiedsgericht gegeben.<br />
8.3 Die nationalen Föderationen setzen die <strong>FIL</strong> über den Sach- und Streitstand<br />
schwebender Verfahren und die Ergebnisse der Anhörungen in Kenntnis.<br />
8.4 Die <strong>FIL</strong> hat das Recht, Anhörungen als Beobachter beizuwohnen.<br />
8.5 Der Athlet oder die betroffene Person können eine Anhörung umgehen, wenn er/sie den<br />
Verstoß gegen diese <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen zugibt und die Konsequenzen akzeptiert, so wie sie<br />
sich aus Artikel 9 und 10 und dem Vorschlag der nationalen Föderation ergeben.<br />
8.6 Gegen Entscheidungen der nationalen Föderation, egal ob als Ergebnis einer Anhörung oder<br />
aufgrund der Akzeptanz des Athleten oder der betroffenen Person, kann gemäß Artikel 13 ein<br />
Rechtsmittel eingelegt werden.<br />
8.7 Entscheidungen einer nationalen Föderation, die aufgrund einer Anhörung ergangen sind,<br />
unterliegen keiner weiteren verwaltungsmäßigen Überprüfung auf nationaler Ebene, es sei denn, dass<br />
dies ist in Artikel 13 vorgesehen oder aufgrund des anwendbaren nationalen Rechts erforderlich ist.<br />
ARTIKEL 9<br />
AUTOMATISCHE DISQUALIFIKATION INDIVIDUELLER<br />
WETTKAMPFRESULTATE<br />
Ein Verstoß gegen diese <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Wettkampfkontrolle führt<br />
automatisch zur Annullierung des in diesem Wettbewerb erzielten Einzelergebnisses, mit allen sich daraus<br />
ergebenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen.<br />
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