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FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation

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• das Recht, über den behaupteten Verstoß gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen angemessen und<br />

rechtzeitig informiert zu werden,<br />

• das Recht, zu dem Vorwurf des Verstoßes gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen und den sich<br />

daraus ergebenden Konsequenzen Stellung nehmen zu können,<br />

• das Recht jeder Partei, Beweismittel vorzubringen, einschließlich des Rechts, Zeugen zu<br />

benennen und zu vernehmen (wobei es im Ermessen des Anhörungsausschusses steht, auch<br />

telefonische oder schriftliche Zeugenaussagen zuzulassen),<br />

• das Recht der Person zur Beiziehung eines Dolmetschers während der Anhörung, wobei der<br />

Anhörungsausschuss über die Auswahl des Dolmetschers und über die Frage der Übernahme der<br />

Dolmetscherkosten entscheidet, und<br />

• eine zeitnahe, schriftliche, begründete Entscheidung.<br />

8.2 Anhörungsverfahren gemäß diesem Artikel müssen schnell stattfinden und in jedem Fall<br />

binnen drei Monaten nach Abschluss des Ergebnismanagementverfahrens nach Artikel 7<br />

abgeschlossen sein. Anhörungsverfahren, die im Zusammenhang mit einem Sportevent stattfinden,<br />

können in einem Schnellverfahren durchgeführt werden. Wenn sich das Anhörungsverfahren über<br />

einen Zeitraum von drei Monaten hinaus verzögert, kann die <strong>FIL</strong> den Fall eines <strong>International</strong>en<br />

Spitzenathleten direkt vor einen Einzelschiedsrichter des <strong>International</strong>en Sportschiedsgerichts<br />

(CAS/TAS) bringen. Vor dem <strong>International</strong>en Sportschiedsgericht wird der Fall nach den<br />

Bestimmungen über das Rechtsmittelverfahren der Prozessordnung des <strong>International</strong>en<br />

Sportschiedsgerichts behandelt, jedoch ohne Geltung einer Rechtsmittelfrist. Wenn das<br />

Anhörungsverfahren über die Dreimonatsfrist hinaus verzögert wurde und der Athlet kein<br />

<strong>International</strong>er Spitzenathlet ist, kann die <strong>FIL</strong> den Fall direkt an die Rechtsmittelinstanz auf<br />

nationaler Ebene nach Artikel 13.2.2 verweisen. In beiden Fällen findet die Anhörung in der<br />

Verantwortung und auf Kosten der nationalen Föderation statt. In beiden Fällen ist ein Rechtsmittel<br />

gegen die Entscheidung zum <strong>International</strong>en Sportschiedsgericht gegeben.<br />

8.3 Die nationalen Föderationen setzen die <strong>FIL</strong> über den Sach- und Streitstand<br />

schwebender Verfahren und die Ergebnisse der Anhörungen in Kenntnis.<br />

8.4 Die <strong>FIL</strong> hat das Recht, Anhörungen als Beobachter beizuwohnen.<br />

8.5 Der Athlet oder die betroffene Person können eine Anhörung umgehen, wenn er/sie den<br />

Verstoß gegen diese <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen zugibt und die Konsequenzen akzeptiert, so wie sie<br />

sich aus Artikel 9 und 10 und dem Vorschlag der nationalen Föderation ergeben.<br />

8.6 Gegen Entscheidungen der nationalen Föderation, egal ob als Ergebnis einer Anhörung oder<br />

aufgrund der Akzeptanz des Athleten oder der betroffenen Person, kann gemäß Artikel 13 ein<br />

Rechtsmittel eingelegt werden.<br />

8.7 Entscheidungen einer nationalen Föderation, die aufgrund einer Anhörung ergangen sind,<br />

unterliegen keiner weiteren verwaltungsmäßigen Überprüfung auf nationaler Ebene, es sei denn, dass<br />

dies ist in Artikel 13 vorgesehen oder aufgrund des anwendbaren nationalen Rechts erforderlich ist.<br />

ARTIKEL 9<br />

AUTOMATISCHE DISQUALIFIKATION INDIVIDUELLER<br />

WETTKAMPFRESULTATE<br />

Ein Verstoß gegen diese <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen im Zusammenhang mit einer Wettkampfkontrolle führt<br />

automatisch zur Annullierung des in diesem Wettbewerb erzielten Einzelergebnisses, mit allen sich daraus<br />

ergebenden Konsequenzen, einschließlich der Aberkennung von Medaillen, Punkten und Preisen.<br />

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