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FADC FIL Anti Doping Code deutsch - International Luge Federation

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von Medaillen, Punkten und Preisen, sofern nicht aus Gründen der Fairness eine andere<br />

Vorgehensweise erforderlich ist.<br />

10.8 Beginn der Sperre<br />

Die Sperre beginnt mit dem Tag der Anhörung, in der die Sperre beschlossen wurde, oder, wenn auf<br />

eine Anhörung verzichtet wurde, mit dem Tag der Annahme der Sperre oder ihrer anderweitigen<br />

Verhängung. Jede vorläufige Suspendierung (unabhängig davon, ob sie verhängt oder freiwillig<br />

angenommen wurde) wird auf die Gesamtdauer der abzuleistenden Sperre angerechnet. Wo dies die<br />

Fairness gebietet, etwa bei Verzögerungen während des Anhörungsverfahrens oder bei anderen, dem<br />

Athleten nicht zurechenbaren Gesichtspunkten des <strong>Doping</strong>kontrollverfahrens können <strong>FIL</strong> oder die<br />

<strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation den Beginn der Sperre auf ein früheres Datum, das bis zum Tag der<br />

Probenahme zurückreichen kann, vorverlegen.<br />

10.9 Status während der Sperre<br />

Eine gesperrte Person darf während der Sperre in keiner Eigenschaft an einer<br />

Wettkampfveranstaltung oder einer anderen Aktivität (außer an <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Erziehungs- oder<br />

Rehabilitationsprogrammen) teilnehmen, die von der <strong>FIL</strong> oder ihrer nationalen Föderation<br />

autorisiert oder organisiert wurden. Darüber hinaus werden die <strong>FIL</strong> und ihre nationalen<br />

Föderationen bei einem Verstoß gegen <strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Bestimmungen, der keine speziellen Wirkstoffe<br />

gemäß Artikel 10.3 betrifft, die im Zusammenhang mit dem Sport stehende finanzielle Unterstützung<br />

oder andere sportbezogene Leistungen, welche die Person erhält, teilweise oder gänzlich<br />

einbehalten. Eine Person, gegen die eine Sperre von mehr als vier Jahren verhängt wurde, darf nach<br />

Ablauf von vier Jahren der Sperre an lokalen sportlichen Wettkampfveranstaltungen in einer Sportart<br />

teilnehmen, welche nicht der Entscheidungsgewalt der <strong>FIL</strong> oder einer ihrer nationalen Föderationen<br />

untersteht, jedoch nur, sofern diese lokale sportliche Wettkampfveranstaltung nicht auf einer Ebene<br />

stattfindet, auf der sich die Person direkt oder indirekt für die Teilnahme an einer nationalen<br />

Meisterschaft oder einer <strong>International</strong>en Wettkampfveranstaltung qualifizieren kann (oder Punkte für<br />

eine derartige Qualifikation erwerben kann).<br />

10.10 <strong>Doping</strong>kontrollen vor Wiedererlangung der Startberechtigung<br />

Als Voraussetzung für die Wiedererlangung der Startberechtigung nach Ablauf einer bestimmten<br />

Sperre muss ein Athlet während der Zeit einer vorläufigen Suspendierung oder einer Sperre für<br />

Trainingskontrollen durch die <strong>FIL</strong>, die zuständige nationale Föderation oder jede andere <strong>Anti</strong>-<br />

<strong>Doping</strong>-Organisation mit <strong>Doping</strong>kontrollbefugnis zur Verfügung stehen und aktuelle und genaue<br />

Informationen zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit liefern, wie in Artikel 5.5 vorgesehen. Wenn ein<br />

Athlet, gegen den eine Sperre verhängt wurde, seine aktive Laufbahn beendet hat und aus dem Test-<br />

Pool für Trainingskontrollen gestrichen wird, zu einem späteren Zeitpunkt die Wiedererlangung der<br />

Startberechtigung beantragt, so ist dem Athleten die Wiedererlangung der Startberechtigung so lange<br />

verwehrt, bis der Athlet die <strong>FIL</strong> und die zuständige nationale Föderation informiert hat und er<br />

Trainingskontrollen während des längeren der beiden nachgenannten Zeiträume unterzogen wurde,<br />

der entweder dem in Artikel 5.6 bestimmten Zeitraum oder der verbliebenen Sperrzeit - gemessen<br />

vom Tag des Ausscheidens aus dem Sport – entspricht. Während dieser so verbliebenen Sperrzeit<br />

muss der Athlet mindestens 3 Kontrollen, mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zwischen<br />

diesen, unterzogen worden sein. Zwar ist die nationale Föderation für die Durchführung der<br />

erforderlichen Kontrollen verantwortlich, doch können die Anforderungen auch mit Kontrollen jeder<br />

<strong>Anti</strong>-<strong>Doping</strong>-Organisation erfüllt werden. Die Ergebnisse dieser <strong>Doping</strong>kontrollen sind der <strong>FIL</strong><br />

mitzuteilen. Zusätzlich muss sich der Athlet unmittelbar vor Ende der Suspendierung einer<br />

Trainingskontrolle der <strong>FIL</strong> für verbotene Wirkstoffe und verbotene Methoden unterziehen. Wenn die<br />

Suspendierung beendet ist und der Athlet die Bedingungen für die Wiedererlangung der<br />

Startberechtigung erfüllt hat, wird der Athlet automatisch wieder zum Wettkampfgeschehen<br />

zugelassen; ohne dass ein Antrag des Athleten oder dessen nationaler Föderation erforderlich ist.<br />

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