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Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee

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Richtlinien für die Einteilung der Schülerinnen und Schüler<br />

der Primarstufe in die Schulhäuser<br />

seit 01.08.2005 in Kraft<br />

32<br />

Für die Einteilung aller Primarschülerinnen und -schüler in die Schulhäuser<br />

ist die Primarstufenkommission zuständig. Da jedoch die <strong>Gemeinde</strong> unter<br />

bestimmten Voraussetzungen die Transportkosten für Schülerinnen und<br />

Schüler des 1. - 4. Schuljahres übernimmt, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat dafür einen<br />

Perimeter von 1'000m um jedes Schulhaus festgelegt und die Punkte<br />

1.4 und 1.5 der Richtlinien genehmigt.<br />

Eine Rückerstattung der Fahrkosten erfolgt nur auf Gesuch der Eltern<br />

vor Antritt der Fahrten. Eine Auszahlung für zurückliegende Fahrten<br />

erfolgt nicht. Das Gesuchsformular ist im Schulsekretariat erhältlich.<br />

Richtlinien<br />

für die Einteilung der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in die<br />

Schulhäuser<br />

1. Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen<br />

1.1 Um jedes Schulhaus wird ein Perimeter von 1’000m gezogen (siehe<br />

Anhang). Grundsätzlich werden die Schülerinnen und Schüler in<br />

ein Schulhaus eingeteilt, in dessen Perimeter sie wohnhaft sind.<br />

1.2 Schülerinnen und Schüler, die nicht innerhalb eines Perimeters<br />

wohnhaft sind, werden in das nächstgelegene Schulhaus eingeteilt.<br />

1.3 Zum Ausgleich der Klassengrössen können Schülerinnen und<br />

Schüler in ein weiter entferntes Schulhaus eingeteilt werden.<br />

1.4 Auf Antrag der Eltern der Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4.<br />

Schuljahres werden die Fahrkosten für den RBS-Bus von der <strong>Gemeinde</strong><br />

übernommen, sofern Punkt 1.2 oder 1.3 auf sie zutrifft oder<br />

sie ausserhalb des 1’000m-Perimeters gem. Anhang wohnhaft<br />

sind.<br />

1.5 In besonderen Fällen, namentlich bei gesundheitlichen Problemen<br />

des Kindes, können die Eltern ein Gesuch für eine besondere<br />

Klasseneinteilung oder die Übernahme der Transportkosten für den<br />

RBS-Bus stellen. Das Gesuch ist unter Beilage eines schulärztlichen<br />

Zeugnisses an die Primarstufenkommission zu richten.<br />

2. Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen<br />

2.1 Die 4. Klassen treten am Ende des Schuljahres in der Regel geschlossen<br />

in ein Schulhaus mit 5. und 6. Klassen (Waldegg oder<br />

Bodenacker) über.

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