Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee
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Richtlinien für die Einteilung der Schülerinnen und Schüler<br />
der Primarstufe in die Schulhäuser<br />
seit 01.08.2005 in Kraft<br />
32<br />
Für die Einteilung aller Primarschülerinnen und -schüler in die Schulhäuser<br />
ist die Primarstufenkommission zuständig. Da jedoch die <strong>Gemeinde</strong> unter<br />
bestimmten Voraussetzungen die Transportkosten für Schülerinnen und<br />
Schüler des 1. - 4. Schuljahres übernimmt, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat dafür einen<br />
Perimeter von 1'000m um jedes Schulhaus festgelegt und die Punkte<br />
1.4 und 1.5 der Richtlinien genehmigt.<br />
Eine Rückerstattung der Fahrkosten erfolgt nur auf Gesuch der Eltern<br />
vor Antritt der Fahrten. Eine Auszahlung für zurückliegende Fahrten<br />
erfolgt nicht. Das Gesuchsformular ist im Schulsekretariat erhältlich.<br />
Richtlinien<br />
für die Einteilung der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in die<br />
Schulhäuser<br />
1. Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen<br />
1.1 Um jedes Schulhaus wird ein Perimeter von 1’000m gezogen (siehe<br />
Anhang). Grundsätzlich werden die Schülerinnen und Schüler in<br />
ein Schulhaus eingeteilt, in dessen Perimeter sie wohnhaft sind.<br />
1.2 Schülerinnen und Schüler, die nicht innerhalb eines Perimeters<br />
wohnhaft sind, werden in das nächstgelegene Schulhaus eingeteilt.<br />
1.3 Zum Ausgleich der Klassengrössen können Schülerinnen und<br />
Schüler in ein weiter entferntes Schulhaus eingeteilt werden.<br />
1.4 Auf Antrag der Eltern der Schülerinnen und Schüler des 1. bis 4.<br />
Schuljahres werden die Fahrkosten für den RBS-Bus von der <strong>Gemeinde</strong><br />
übernommen, sofern Punkt 1.2 oder 1.3 auf sie zutrifft oder<br />
sie ausserhalb des 1’000m-Perimeters gem. Anhang wohnhaft<br />
sind.<br />
1.5 In besonderen Fällen, namentlich bei gesundheitlichen Problemen<br />
des Kindes, können die Eltern ein Gesuch für eine besondere<br />
Klasseneinteilung oder die Übernahme der Transportkosten für den<br />
RBS-Bus stellen. Das Gesuch ist unter Beilage eines schulärztlichen<br />
Zeugnisses an die Primarstufenkommission zu richten.<br />
2. Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen<br />
2.1 Die 4. Klassen treten am Ende des Schuljahres in der Regel geschlossen<br />
in ein Schulhaus mit 5. und 6. Klassen (Waldegg oder<br />
Bodenacker) über.