Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee
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2.2 In besonderen Fällen, namentlich bei gesundheitlichen Problemen<br />
des Kindes, können die Eltern der Primarstufenkommission ein<br />
Gesuch um Versetzung in das jeweils andere Schulhaus stellen.<br />
Dem Gesuch ist ein schulärztliches Zeugnis beizulegen.<br />
Diese Richtlinien treten auf den 1. August 2005 in Kraft und ersetzen das<br />
„Reglement über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe<br />
in die Schulhäuser“ der Zentralschulkommission vom 24. Oktober<br />
2001.<br />
Einteilungszonen<br />
33<br />
Anhang zu den Richtlinien über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler<br />
der Primarstufe in die Schulhäuser vom 16.03.2005