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Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee

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2.2 In besonderen Fällen, namentlich bei gesundheitlichen Problemen<br />

des Kindes, können die Eltern der Primarstufenkommission ein<br />

Gesuch um Versetzung in das jeweils andere Schulhaus stellen.<br />

Dem Gesuch ist ein schulärztliches Zeugnis beizulegen.<br />

Diese Richtlinien treten auf den 1. August 2005 in Kraft und ersetzen das<br />

„Reglement über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe<br />

in die Schulhäuser“ der Zentralschulkommission vom 24. Oktober<br />

2001.<br />

Einteilungszonen<br />

33<br />

Anhang zu den Richtlinien über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler<br />

der Primarstufe in die Schulhäuser vom 16.03.2005

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