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Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee

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Schulsozialarbeit bezieht sich auf soziale Probleme in der Schule. Schulsozialarbeitende<br />

stehen den Schulkindern, deren Eltern und den Lehrpersonen<br />

als professionelle Ansprechpersonen zur Verfügung. Damit leistet<br />

die Schulsozialarbeit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lernvoraussetzungen<br />

und der Lernfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie<br />

unterstützt deren Entwicklung und fördert ein gutes Schulklima. Die Schulsozialarbeit<br />

übernimmt Aufgaben, die nicht zum Grundauftrag von Lehrpersonen<br />

gehören.<br />

Die Einführung der Schulsozialarbeit gemäss vorliegendem Konzeptentwurf<br />

verursacht jährlich wiederkehrende Kosten von Fr. 149'000.00. Für die<br />

einmalige Büroeinrichtung entstehen Kosten von Fr. 20'000.00. Weil die<br />

Unterbringung der Schulsozialarbeit in bestehendem Schulraum vorgenommen<br />

wird, entstehen keine direkten Mietkosten.<br />

9<br />

Traktandum 3<br />

Reglement über die Ausrichtung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem<br />

Rücktritt aus dem <strong>Gemeinde</strong>dienst und Regelung über die<br />

Verwendung des Personalfürsorgefonds; Genehmigung<br />

Der Grosse <strong>Gemeinde</strong>rat hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2004 ein befristetes<br />

Reglement für eine Überbrückungsrente bei vorzeitigem Rücktritt<br />

aus dem <strong>Gemeinde</strong>dienst genehmigt. Das Reglement hat seine Gültigkeit<br />

per 31. Dezember 2006 verwirkt.<br />

An der GGR-Sitzung vom 26. Oktober 2006 wurde generell über die getroffene<br />

Lösung der Personalvorsorge unserer <strong>Gemeinde</strong>angestellten informiert.<br />

Nebst den <strong>Info</strong>rmationen über den neuen BVG-Vertrag (Comunitas)<br />

und über die Verwendung des Geldes aus dem Personalfürsorgefonds sowie<br />

aus dem freien Stiftungsvermögen, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat Antrag für die<br />

Genehmigung eines „Folgereglements“ über den Personalfürsorgefonds für<br />

die Ausrichtung einer Überbrückungsrente gestellt. Das Parlament hat die<br />

Reglementsgenehmigung an den <strong>Gemeinde</strong>rat zurückgewiesen.<br />

In der Folge hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Mitglieder der ehemaligen Verwaltungskommission<br />

mit der operativen Ausführung des GGR-Beschlusses<br />

beauftragt. Dabei sind folgende Zielvorgaben gesetzt worden:<br />

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnergemeinde können<br />

sich ungeachtet ihrer Funktion und Lohneinstufung, bereits 2 Jahre vor<br />

dem obligatorischen AHV-Rentenalter pensionieren lassen.<br />

Wirtschaftliche Erwägungen in Bezug auf rechtzeitige Nachfolgeregelungen<br />

und Neuanstellungen mit tieferen Lohnkosten.<br />

Die Einwohnergemeinde spielt eine aktive Rolle als attraktive Arbeitgeberin.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich an der Finanzierung<br />

der Überbrückungsrente.

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