Buchsi-Info - Gemeinde Münchenbuchsee
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Schulsozialarbeit bezieht sich auf soziale Probleme in der Schule. Schulsozialarbeitende<br />
stehen den Schulkindern, deren Eltern und den Lehrpersonen<br />
als professionelle Ansprechpersonen zur Verfügung. Damit leistet<br />
die Schulsozialarbeit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lernvoraussetzungen<br />
und der Lernfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Sie<br />
unterstützt deren Entwicklung und fördert ein gutes Schulklima. Die Schulsozialarbeit<br />
übernimmt Aufgaben, die nicht zum Grundauftrag von Lehrpersonen<br />
gehören.<br />
Die Einführung der Schulsozialarbeit gemäss vorliegendem Konzeptentwurf<br />
verursacht jährlich wiederkehrende Kosten von Fr. 149'000.00. Für die<br />
einmalige Büroeinrichtung entstehen Kosten von Fr. 20'000.00. Weil die<br />
Unterbringung der Schulsozialarbeit in bestehendem Schulraum vorgenommen<br />
wird, entstehen keine direkten Mietkosten.<br />
9<br />
Traktandum 3<br />
Reglement über die Ausrichtung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem<br />
Rücktritt aus dem <strong>Gemeinde</strong>dienst und Regelung über die<br />
Verwendung des Personalfürsorgefonds; Genehmigung<br />
Der Grosse <strong>Gemeinde</strong>rat hat an seiner Sitzung vom 17. Juni 2004 ein befristetes<br />
Reglement für eine Überbrückungsrente bei vorzeitigem Rücktritt<br />
aus dem <strong>Gemeinde</strong>dienst genehmigt. Das Reglement hat seine Gültigkeit<br />
per 31. Dezember 2006 verwirkt.<br />
An der GGR-Sitzung vom 26. Oktober 2006 wurde generell über die getroffene<br />
Lösung der Personalvorsorge unserer <strong>Gemeinde</strong>angestellten informiert.<br />
Nebst den <strong>Info</strong>rmationen über den neuen BVG-Vertrag (Comunitas)<br />
und über die Verwendung des Geldes aus dem Personalfürsorgefonds sowie<br />
aus dem freien Stiftungsvermögen, hat der <strong>Gemeinde</strong>rat Antrag für die<br />
Genehmigung eines „Folgereglements“ über den Personalfürsorgefonds für<br />
die Ausrichtung einer Überbrückungsrente gestellt. Das Parlament hat die<br />
Reglementsgenehmigung an den <strong>Gemeinde</strong>rat zurückgewiesen.<br />
In der Folge hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Mitglieder der ehemaligen Verwaltungskommission<br />
mit der operativen Ausführung des GGR-Beschlusses<br />
beauftragt. Dabei sind folgende Zielvorgaben gesetzt worden:<br />
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnergemeinde können<br />
sich ungeachtet ihrer Funktion und Lohneinstufung, bereits 2 Jahre vor<br />
dem obligatorischen AHV-Rentenalter pensionieren lassen.<br />
Wirtschaftliche Erwägungen in Bezug auf rechtzeitige Nachfolgeregelungen<br />
und Neuanstellungen mit tieferen Lohnkosten.<br />
Die Einwohnergemeinde spielt eine aktive Rolle als attraktive Arbeitgeberin.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen sich an der Finanzierung<br />
der Überbrückungsrente.