Jahresbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und ... - OSIRIS
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Neue Anforderungen an den Allgemeinen Sozialen Dienst –<br />
Zielvereinbarung mit dem Zweck fachlicher Schwerpunktsetzung sowie<br />
Kosteneinsparung<br />
Das Amt <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugendliche</strong> <strong>und</strong> Familien <strong>des</strong> Kreises Warendorf hat sich in der Zeit<br />
von Frühjahr 2004 bis Mai 2005 einer Organisationsuntersuchung (Orga) unterzogen. Betroffen<br />
hiervon war auch der Allgemeine Soziale Dienst. Schwerpunktaufgabe dieses<br />
Fachdienstes ist es u. a., zusammen mit den betroffenen Familien Beratungs- <strong>und</strong> Unterstützungsmöglichkeiten<br />
im Bereich der erzieherischen Hilfen zu definieren <strong>und</strong> entsprechende<br />
Hilfen zu vereinbaren. Personensorgeberechtigte (Eltern) haben hierauf gem. § 27<br />
KJHG einen Rechtsanspruch. Diese Hilfe zur Erziehung kann sowohl in ambulanter, teilstationärer<br />
als auch in stationärer Form gewährt werden.<br />
Insbesondere der Bereich der ambulanten Hilfen ist in den zurückliegenden 10 Jahren<br />
deutlich ausgebaut worden (vgl. hierzu auch den entsprechenden Beitrag in diesem <strong>Jahresbericht</strong>).<br />
Da seit <strong>des</strong> Haushaltsjahres 2000 eine deutliche Kostensteigerung zu verzeichnen<br />
ist, wurde der Frage im Rahmen der Orga nachgegangen, wie die Maßnahmen<br />
festgestellt <strong>und</strong> entschieden werden.<br />
In Anbetracht begrenzter Haushaltsmittel in den nächsten Jahren waren darüber hinaus Ü-<br />
berlegungen anzustellen, wie zum einen ein Kostenanstieg im Bereich der ambulanten <strong>und</strong><br />
teilstationären Hilfen zur Erziehung begrenzt werden kann, zum anderen aber auch die<br />
bisherigen Standards <strong>und</strong> Qualitätsgesichtspunkte, bezogen auf die ambulanten <strong>und</strong> teilstationären<br />
Hilfen, gesichert werden können.<br />
Diese schwierige Aufgabenstellung erfordert eine enge Abstimmung zwischen dem Fachamt/Fachdienst<br />
<strong>und</strong> dem Dezernat III einerseits, sowie andererseits mit dem Dezernat I<br />
<strong>und</strong> dem Haupt- <strong>und</strong> Personalamt als zuständiges Querschnittsamt. Eingeflossen sind die<br />
erarbeiteten Ergebnisse in eine Zielvereinbarung, die ab dem 01.01.2006 gilt <strong>und</strong> eine<br />
Laufzeit von zunächst zwei Jahren hat.<br />
Diese Zielvereinbarung ist wie folgt aufgebaut:<br />
A. Wirkungsziel<br />
Die Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung, insbesondere im Bereich der ambulanten<br />
<strong>und</strong> teilstationären Hilfen, sollen auf der Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Rechnungsergebnisses<br />
2004 ab den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 um je 268.732 € abgesenkt werden.<br />
B. Handlungsziel<br />
<br />
<br />
Reorganisation der teamorientierten Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaftlichen<br />
Jugendhilfe <strong>und</strong> dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Sinne einer Optimierung<br />
der Zusammenarbeit <strong>des</strong> Informationsaustausches <strong>und</strong> konkreter Abstimmungen<br />
in der gemeinsamen Fallarbeit.<br />
Veränderung/Modifizierung der Bewilligungsstandards im Bereich der ambulanten<br />
Hilfen zur Erziehung, insbesondere im Bereich der Erziehungsbeistandschaft<br />
(§ 30 KJHG) <strong>und</strong> der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31 KJHG).