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Jahresbericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und ... - OSIRIS

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Zwölf Jahre Jugendhilfeplanung<br />

Neue Anforderungen <strong>und</strong> Perspektiven<br />

Mit Inkrafttreten <strong>des</strong> <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendhilfegesetzes im Jahre 1991 wurde auch die Jugendhilfeplanung<br />

im § 80 KJHG festgeschrieben. Der Kreis Warendorf hat dieses Instrument<br />

zur Steuerung der Jugendhilfe genutzt <strong>und</strong> im Jahr 1993 einen Jugendhilfeplan als Basis der<br />

weitern Entwicklung der Jugendhilfe dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt. Damit wurde<br />

die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine umfassende, qualitative <strong>und</strong> quantitative Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Amtes</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>Kinder</strong>, <strong>Jugendliche</strong> <strong>und</strong> Familien (AKJF) beim Kreis Warendorf gelegt.<br />

Mit der Erstellung eines Planes ist die Jugendhilfeplanung aber nicht abgeschlossen. Jugendhilfeplanung<br />

kann <strong>und</strong> darf nicht statisch verstanden werden. Die Jugendhilfeplanung<br />

nimmt eine arbeitsfeld- <strong>und</strong> trägerübergreifende Perspektive ein <strong>und</strong> hat die ausdifferenzierten<br />

Angebote, Leistungen <strong>und</strong> Entwicklungskonzepte zu einem abgestimmten Gesamtangebot<br />

<strong>für</strong> junge Menschen <strong>und</strong> ihre Familien zu vernetzen.<br />

Jugendhilfeplanung ist <strong>des</strong>halb als ein kommunikativer <strong>und</strong> zirkulärer Prozess zu verstehen.<br />

In Zusammenarbeit mit allen Akteuren sind Änderungen der Lebens- <strong>und</strong> Bedarfslagen<br />

möglichst frühzeitig zu erkennen um Maßnahmen <strong>und</strong> Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen,<br />

die so zur fachlichen <strong>und</strong> politischen Willensbildung beitragen.<br />

Entwicklung der Jugendhilfeplanung im AKJF<br />

In den 90er Jahren stand die Umsetzung der Handlungsempfehlungen <strong>des</strong> ersten Jugendhilfeplans<br />

im Vordergr<strong>und</strong>. Dies führte zu einer Veränderung der Trägerstruktur im Kreis Warendorf,<br />

zu einer Ausgestaltung der Leistungsangebote. Anstelle von pauschalen Finanzierungen<br />

wurden Leistungsentgelte vereinbart.<br />

Die Struktur <strong>des</strong> <strong>Amtes</strong> <strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugendliche</strong> <strong>und</strong> Familien wurde verändert, es wurden<br />

sozialräumlich orientierte Regionalbezirke gebildet, Teamstrukturen eingeführt <strong>und</strong> eine enge<br />

Verzahnung zwischen Sozialem Dienst <strong>und</strong> Wirtschaftlicher Jugendhilfe zur Optimierung<br />

der Arbeit etabliert.<br />

Ziel der Jugendhilfeplanung ist zur bedarfsgerechten Schaffung <strong>und</strong> Ausgestaltung der Angebote<br />

<strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>, <strong>Jugendliche</strong> <strong>und</strong> Familien beizutragen. Dies geschieht auf den verschiedenen<br />

Fachplanungsebenen z. B. in den Bereichen Hilfen zur Erziehung oder Tageseinrichtungen<br />

<strong>für</strong> <strong>Kinder</strong>. Aber auch in enger Zusammenarbeit mit den Städten <strong>und</strong> Gemeinden<br />

im Einzugsbereich <strong>des</strong> <strong>Amtes</strong> wurden Planungsprozesse zur Ausgestaltung der örtlichen Infrastruktur<br />

durchgeführt. Ausdruck davon ist die Erstellung von <strong>Kinder</strong>- <strong>und</strong> Jugendberichten<br />

<strong>für</strong> jede Kommune.<br />

So verstandene Planung ist immer Bereichs übergreifend <strong>und</strong> als Querschnittsaufgabe zu<br />

verstehen. Sie strahlt damit auch auf andere Fachplanungsbereiche aus, jüngstes Beispiel<br />

ist die Verzahnung von Jugendhilfe- <strong>und</strong> Schulentwicklungsplanung im Zusammenhang mit<br />

der Offenen Ganztagsschule.<br />

Jugendhilfeplanung entwickelte sich in den vergangenen Jahren daneben in eine zweite<br />

Richtung. Neben der Initiierung <strong>und</strong> Durchführung von Planungsprozessen zur Sicherung<br />

<strong>und</strong> Schaffung einer ausreichenden Angebotsstruktur wird die qualitätsgesicherte Durchführung<br />

der Hilfen immer wichtiger. Damit eröffnet sich ein Arbeitsfeld, das auch Auswirkung auf<br />

die institutionelle Planung <strong>des</strong> AKJF hat.

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