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GEMEINSCHAFT BÜRGER IN DER

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10 Freitag, 10. Mai 2013<br />

wege bequem begangen werden können. Im Anschluss daran<br />

werden an mehreren Stellen im Gemeindegebiet die Hochborde<br />

ausgebaut und mit barrierefreien Flachborde die Gehwege versehen.<br />

Und schließlich ist in dem Zusammenhang auch eingeplant,<br />

am westlichen Ortsrand an der fußläufigen Verbindung zwischen<br />

Baronenbergstraße und Friedhof den dortigen Weg zu asphaltieren<br />

und an der Landesstraße 1162 auf Höhe des Zugangs zum Friedhof<br />

eine Querungshilfe einzubauen.<br />

„miteinander – füreinander“<br />

ein Projekt der gegenseitigen Hilfe im Bedarfsfall<br />

Sie können eine Hilfe anbieten? Sie benötigen Hilfe? Dann rufen Sie<br />

uns an. Sie erreichen montags – freitags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr<br />

einen Ansprechpartner unter Telefon 0151/28127664.<br />

Für dieses gemeinsame Projekt der gegenseitigen Hilfe ist ein Spendenkonto<br />

eingerichtet: „Miteinander-Füreinander“ Bartholomä,<br />

Raiffeisenbank Rosenstein, Kontonummer 65 375 009, Bankleitzahl:<br />

613 617 22 und Kreissparkasse Ostalb, Kontonummer 1 000 543 274,<br />

Bankleitzahl 614 500 50.<br />

Ein Projekt der ev. und kath. Kirchengemeinde Bartholomä in Zusammenarbeit<br />

mit der Gemeinde Bartholomä. Unser Projekt bietet<br />

u. a. auch Fahrdienstleistungen (z.B. Arztbesuche, Einkäufe usw.)<br />

an. Für diese Fahrdienstleistungen suchen wir weitere freiwillige<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gerne bereit sind, gegen eine<br />

geringe Aufwandsentschädigung (Kilometergeld), diese Tätigkeit<br />

zu übernehmen, um anderen Menschen das Leben zu erleichtern.<br />

Melden Sie sich einfach unter der aufgeführten Telefonnummer.<br />

Alle wichtigen Abfuhrtermine<br />

auf einen Blick<br />

Bioabfuhr 11.05.2013 (Verschiebung)<br />

Hausmüllabfuhr 17.05.2013<br />

Gelber Sack 31.05.2013 (Verschiebung)<br />

Altpapiersammlung 15.06.2013<br />

AUS <strong>DER</strong> ARBEIT DES GEME<strong>IN</strong><strong>DER</strong>ATS<br />

Bericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung<br />

am Donnerstag, 2. Mai 2013<br />

Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte<br />

Zuhörer: 8<br />

Beginn/Ende der Sitzung: 18.30 Uhr/20.45 Uhr<br />

1. Baugebiet „Hirschrain-Nord“ – Nahwärmekonzept<br />

A. Sachverhalt<br />

Der Gemeinderat hat im Februar von einer Konzeption für eine<br />

dezentrale Energieversorgung für das Baugebiet „Hirschrain-Nord“<br />

und einem dazu ergangenen Honorarangebot für die Beratung,<br />

Konzeptionierung und Vorplanung eines Nah-Wärme-Energie-Verbundsystems<br />

durch die S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg, Kenntnis<br />

genommen und beschlossen, die S.A.G. mit dieser Konzeption zu<br />

beauftragen. Im Zuge der Überprüfung hat die S.A.G. gemeinsam<br />

mit der Gemeindeverwaltung u.a. eine Umfrage unter 41 Grundstückseigentümer<br />

der Gaisgasse, wie auch von 14 Gewerbetreibenden<br />

im Gewerbegebiet „Gänsteich“ durchgeführt. Von den 41<br />

Grundstückseigentümern haben neun Eigentümer nähere Informationen<br />

gewünscht. Im Gewerbegebiet sind vier Gewerbetreibenden<br />

grundsätzlich an weiteren Informationen interessiert. Auf<br />

dieser Grundlage und unter der Annahme, dass im neuen Baugebiet<br />

„Hirschrain-Nord“ alle 24 Grundstückseigentümer anschließen,<br />

hat die S.A.G. die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit eines<br />

Nahwärmesystems mit 35 Anschließern kalkuliert. Die Kalkulation<br />

geht davon aus, dass die durchschnittliche Kosten für den Wärmebedarf<br />

pro Abnehmer und Jahr bei 2.343,-- Euro liegen. Dieser<br />

Wärmebedarf und die dazu kalkulierten Kosten könnten auf 20 Jahre<br />

hin garantiert werden.<br />

B. Beratung und Beschlussfassung<br />

Der Vorsitzende berichtete über Gespräche mit der Gasversorgung<br />

Essingen-Oberkochen GmbH (GEO) und der EnBW ODR<br />

AG, Ellwangen. Herr Seifried, kaufmännischer Geschäftsführer der<br />

GEO, erklärte sodann, dass die GEO bezüglich der Trägerschaft<br />

eines Nahversorgungsbetriebs grundsätzlich offen sei, sofern ein<br />

solches Projekt ökonomisch wie ökologisch sinnvoll ist. Die GEO<br />

erkenne, dass nach den vorliegenden Zahlen in diesem Projekt die<br />

Wirtschaftlichkeit so noch nicht gegeben sei.<br />

Aus der Mitte des Gremiums wurde vertreten, dass die Gemeinde<br />

unter sehr starkem Zeitdruck hinsichtlich der Erschließung des<br />

Baugebiets stehe. Viele Bauinteressenten würden die rasche Erschließung<br />

des Gebiets nun erwarten. Aus diesem Grund, wie auch<br />

wegen der noch fehlenden Betreiberseite und der Fragen zur Wirtschaftlichkeit<br />

des Nahwärmeprojekts sah das Gremium die Einbindung<br />

des aktuellen Neubaugebiets in ein Nahwärmekonzept derzeit<br />

als nicht möglich an. Das Gremium regte jedoch an, im Rahmen des<br />

Dorfentwicklungsprozesses die Frage der Nahwärmeversorgung,<br />

insbesondere die Versorgung der öffentlichen Gebäude im Bereich<br />

Rathaus/Dorfhaus/Feuerwehrhaus intensiv und mit ausreichendem<br />

Zeitvorlauf zu prüfen.<br />

2. Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und Satzung über örtliche<br />

Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans<br />

- Abwägung<br />

- Billigung des Entwurfs<br />

- Öffentliche Auslegung<br />

A. Sachverhalt<br />

Da das Angebot an Wohnbaufläche in der Gemeinde nahezu erschöpft<br />

ist, wird die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur<br />

Deckung des Bedarfs erforderlich. Der künftige Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.<br />

Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 12.12.2012 die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „Hirschrain-Nord“ beschlossen<br />

(Aufstellungsbeschluss). Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanvorentwurf<br />

einstimmig gebilligt.<br />

Außerdem beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplanvorentwurf<br />

„Hirschrain-Nord“ und den Vorentwurf der Satzung über<br />

örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes<br />

öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

zum Bebauungsplanvorentwurf fand sowohl durch die<br />

öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 21.12.2012<br />

bis 21.01.2013 statt. Weiterhin wurde am 7.1.2013 eine Informationsveranstaltung<br />

durch die Verwaltung durchgeführt.<br />

Auf der Grundlage der im frühzeitigen Verfahren zum Vorentwurf<br />

ergangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken hat der Gemeinderat<br />

in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Abwägungen getroffen.<br />

Das Ergebnis dieser Abwägung wurde mit Schriftsatz vom<br />

28.02.2013 wieder an alle Stellen und Behörden zurück berichtet.<br />

Dazu haben diejenigen Träger öffentlicher Belange, deren Hin-

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