GEMEINSCHAFT BÜRGER IN DER
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10 Freitag, 10. Mai 2013<br />
wege bequem begangen werden können. Im Anschluss daran<br />
werden an mehreren Stellen im Gemeindegebiet die Hochborde<br />
ausgebaut und mit barrierefreien Flachborde die Gehwege versehen.<br />
Und schließlich ist in dem Zusammenhang auch eingeplant,<br />
am westlichen Ortsrand an der fußläufigen Verbindung zwischen<br />
Baronenbergstraße und Friedhof den dortigen Weg zu asphaltieren<br />
und an der Landesstraße 1162 auf Höhe des Zugangs zum Friedhof<br />
eine Querungshilfe einzubauen.<br />
„miteinander – füreinander“<br />
ein Projekt der gegenseitigen Hilfe im Bedarfsfall<br />
Sie können eine Hilfe anbieten? Sie benötigen Hilfe? Dann rufen Sie<br />
uns an. Sie erreichen montags – freitags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr<br />
einen Ansprechpartner unter Telefon 0151/28127664.<br />
Für dieses gemeinsame Projekt der gegenseitigen Hilfe ist ein Spendenkonto<br />
eingerichtet: „Miteinander-Füreinander“ Bartholomä,<br />
Raiffeisenbank Rosenstein, Kontonummer 65 375 009, Bankleitzahl:<br />
613 617 22 und Kreissparkasse Ostalb, Kontonummer 1 000 543 274,<br />
Bankleitzahl 614 500 50.<br />
Ein Projekt der ev. und kath. Kirchengemeinde Bartholomä in Zusammenarbeit<br />
mit der Gemeinde Bartholomä. Unser Projekt bietet<br />
u. a. auch Fahrdienstleistungen (z.B. Arztbesuche, Einkäufe usw.)<br />
an. Für diese Fahrdienstleistungen suchen wir weitere freiwillige<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gerne bereit sind, gegen eine<br />
geringe Aufwandsentschädigung (Kilometergeld), diese Tätigkeit<br />
zu übernehmen, um anderen Menschen das Leben zu erleichtern.<br />
Melden Sie sich einfach unter der aufgeführten Telefonnummer.<br />
Alle wichtigen Abfuhrtermine<br />
auf einen Blick<br />
Bioabfuhr 11.05.2013 (Verschiebung)<br />
Hausmüllabfuhr 17.05.2013<br />
Gelber Sack 31.05.2013 (Verschiebung)<br />
Altpapiersammlung 15.06.2013<br />
AUS <strong>DER</strong> ARBEIT DES GEME<strong>IN</strong><strong>DER</strong>ATS<br />
Bericht der öffentlichen Gemeinderatsitzung<br />
am Donnerstag, 2. Mai 2013<br />
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 7 Gemeinderäte<br />
Zuhörer: 8<br />
Beginn/Ende der Sitzung: 18.30 Uhr/20.45 Uhr<br />
1. Baugebiet „Hirschrain-Nord“ – Nahwärmekonzept<br />
A. Sachverhalt<br />
Der Gemeinderat hat im Februar von einer Konzeption für eine<br />
dezentrale Energieversorgung für das Baugebiet „Hirschrain-Nord“<br />
und einem dazu ergangenen Honorarangebot für die Beratung,<br />
Konzeptionierung und Vorplanung eines Nah-Wärme-Energie-Verbundsystems<br />
durch die S.A.G. Solarstrom AG, Freiburg, Kenntnis<br />
genommen und beschlossen, die S.A.G. mit dieser Konzeption zu<br />
beauftragen. Im Zuge der Überprüfung hat die S.A.G. gemeinsam<br />
mit der Gemeindeverwaltung u.a. eine Umfrage unter 41 Grundstückseigentümer<br />
der Gaisgasse, wie auch von 14 Gewerbetreibenden<br />
im Gewerbegebiet „Gänsteich“ durchgeführt. Von den 41<br />
Grundstückseigentümern haben neun Eigentümer nähere Informationen<br />
gewünscht. Im Gewerbegebiet sind vier Gewerbetreibenden<br />
grundsätzlich an weiteren Informationen interessiert. Auf<br />
dieser Grundlage und unter der Annahme, dass im neuen Baugebiet<br />
„Hirschrain-Nord“ alle 24 Grundstückseigentümer anschließen,<br />
hat die S.A.G. die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit eines<br />
Nahwärmesystems mit 35 Anschließern kalkuliert. Die Kalkulation<br />
geht davon aus, dass die durchschnittliche Kosten für den Wärmebedarf<br />
pro Abnehmer und Jahr bei 2.343,-- Euro liegen. Dieser<br />
Wärmebedarf und die dazu kalkulierten Kosten könnten auf 20 Jahre<br />
hin garantiert werden.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Der Vorsitzende berichtete über Gespräche mit der Gasversorgung<br />
Essingen-Oberkochen GmbH (GEO) und der EnBW ODR<br />
AG, Ellwangen. Herr Seifried, kaufmännischer Geschäftsführer der<br />
GEO, erklärte sodann, dass die GEO bezüglich der Trägerschaft<br />
eines Nahversorgungsbetriebs grundsätzlich offen sei, sofern ein<br />
solches Projekt ökonomisch wie ökologisch sinnvoll ist. Die GEO<br />
erkenne, dass nach den vorliegenden Zahlen in diesem Projekt die<br />
Wirtschaftlichkeit so noch nicht gegeben sei.<br />
Aus der Mitte des Gremiums wurde vertreten, dass die Gemeinde<br />
unter sehr starkem Zeitdruck hinsichtlich der Erschließung des<br />
Baugebiets stehe. Viele Bauinteressenten würden die rasche Erschließung<br />
des Gebiets nun erwarten. Aus diesem Grund, wie auch<br />
wegen der noch fehlenden Betreiberseite und der Fragen zur Wirtschaftlichkeit<br />
des Nahwärmeprojekts sah das Gremium die Einbindung<br />
des aktuellen Neubaugebiets in ein Nahwärmekonzept derzeit<br />
als nicht möglich an. Das Gremium regte jedoch an, im Rahmen des<br />
Dorfentwicklungsprozesses die Frage der Nahwärmeversorgung,<br />
insbesondere die Versorgung der öffentlichen Gebäude im Bereich<br />
Rathaus/Dorfhaus/Feuerwehrhaus intensiv und mit ausreichendem<br />
Zeitvorlauf zu prüfen.<br />
2. Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und Satzung über örtliche<br />
Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans<br />
- Abwägung<br />
- Billigung des Entwurfs<br />
- Öffentliche Auslegung<br />
A. Sachverhalt<br />
Da das Angebot an Wohnbaufläche in der Gemeinde nahezu erschöpft<br />
ist, wird die Ausweisung eines Wohnbaugebietes zur<br />
Deckung des Bedarfs erforderlich. Der künftige Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanentwurfs umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.<br />
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 12.12.2012 die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hirschrain-Nord“ beschlossen<br />
(Aufstellungsbeschluss). Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanvorentwurf<br />
einstimmig gebilligt.<br />
Außerdem beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplanvorentwurf<br />
„Hirschrain-Nord“ und den Vorentwurf der Satzung über<br />
örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes<br />
öffentlich auszulegen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
zum Bebauungsplanvorentwurf fand sowohl durch die<br />
öffentliche Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 21.12.2012<br />
bis 21.01.2013 statt. Weiterhin wurde am 7.1.2013 eine Informationsveranstaltung<br />
durch die Verwaltung durchgeführt.<br />
Auf der Grundlage der im frühzeitigen Verfahren zum Vorentwurf<br />
ergangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken hat der Gemeinderat<br />
in seiner Sitzung am 27.02.2013 die Abwägungen getroffen.<br />
Das Ergebnis dieser Abwägung wurde mit Schriftsatz vom<br />
28.02.2013 wieder an alle Stellen und Behörden zurück berichtet.<br />
Dazu haben diejenigen Träger öffentlicher Belange, deren Hin-