GEMEINSCHAFT BÜRGER IN DER
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Freitag, 10. Mai 2013<br />
11<br />
weise und Anregungen im Abwägungsprozess vom 27.02.2013<br />
Berücksichtigung gefunden haben, einen auf der Grundlage des<br />
Abwägungsbeschluss bereits fortgeschriebenen Entwurfs erhalten.<br />
Hierzu liegt nun eine Stellungnahme des Landratsamtes Ostalbkreis<br />
– Geschäftsbereich Wasserwirtschaft und Geschäftsbereich<br />
Naturschutz - vor, das Hinweise und Anregungen insbesondere zum<br />
ökologischen Ausgleich beinhaltet.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Bezüglich der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahme, die Ochsenhülbe<br />
im Inneren Kitzing wieder herzustellen, bewertete das<br />
Gremium diese Maßnahme grundsätzlich als sinnvoll. Im Hinblick<br />
auf die noch unsicheren Kosten wurde die Verwaltung beauftragt,<br />
nähere Informationen einzuholen und die Kosten intensiv zu prüfen.<br />
Aus der Mitte des Gremiums wurde zudem angeregt, auf den im<br />
Entwurf enthaltenen Abstand der Einfriedungen zur öffentlichen<br />
Verkehrsfläche zu verzichten. Das Gremium verständigte sich nach<br />
der Diskussion, mehrheitlich darauf, nur bei breiteren Straßen und<br />
den Fußwegen auf den Abstand zu verzichten. Ansonsten billigte<br />
der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte<br />
die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen.<br />
3. Erschließung 1. Bauabschnitt im Wohnbaugebiet<br />
„Hirschrain-Nord“<br />
- Ausschreibungsbeschluss<br />
A. Sachverhalt<br />
Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung den<br />
Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und der<br />
Satzung über örtliche Bauvorschriften gefasst und die öffentliche<br />
Auslegung des Entwurfs beschlossen. Vorteilhaft ist es, das Baugebiet<br />
nicht unmittelbar komplett zu erschließen und im Gesamten<br />
aufzusiedeln, sondern abschnittsweise zu realisieren. Es bieten sich<br />
zwei Abschnitte an.<br />
Es ist Wunsch des Gemeinderats, möglichst zeitnah mit der Erschließung<br />
eines 1. Bauabschnittes im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“<br />
zu beginnen. Dazu soll die Ausschreibung vorsorglich<br />
vorbereitet und durchgeführt werden.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat einstimmig<br />
die Verwaltung, die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt vorzubereiten.<br />
4. Sonderlandeplatz Amalienhof<br />
- Antrag der Akademischen Fliegergruppe auf Zulassung<br />
des Modellfluges<br />
A. Sachverhalt<br />
Zwischen der Akademischen Fliegergruppe Stuttgart e. V. (Aka-flieg)<br />
als Flugplatzhalter des Fluggeländes Bartholomä und der Gemeinde<br />
Bartholomä bestehen seit 1993 Vereinbarungen über den Betrieb<br />
von Luftfahrzeugen am Fluggelände Bartholomä.<br />
2005 wurde der Flugplatz als „Sonderlandeplatz“ eingerichtet und<br />
hierzu eine neue Vereinbarung abgeschlossen. Grundsätzliches Ziel<br />
dieser Vereinbarung ist es, den Flugbetrieb am Fluggelände Bartholomä<br />
für den Platzhalter, die Akademische Fliegergruppe Stuttgart<br />
e.V., zu sichern und andererseits gleichzeitig dem Ruhebedürfnis<br />
und den Wünschen der Anrainer, insbesondere der Bewohner und<br />
Gäste im Feriendorf Amalienhof, Rechnung zu tragen.<br />
Nunmehr beabsichtigt die Akademische Fliegergruppe zusätzlich zu<br />
den bereits genehmigten Arten von Luftfahrzeugen auch Modellflug<br />
zu betreiben. Dabei wird es sich um den Betrieb von Segelflug- und<br />
Elektroflugmodellen bis zu 2 kg Gewicht handeln, der innerhalb der<br />
Betriebsfläche des Fluggeländes stattfinden soll.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Sehr intensiv diskutierte das Gremium den Antrag der Aka-flieg und<br />
beschloss, vor einer weiteren Entscheidung zunächst einen Vorort-<br />
Termin mit einem Probefliegen durchzuführen.<br />
5. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die<br />
Geschäftsjahre 2014 – 2018<br />
A. Sachverhalt<br />
Die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für<br />
die ordentliche Gerichtsbarkeit endet mit Ablauf des 31. Dezember<br />
2013. Deshalb sind im Jahr 2013 bundesweit entsprechende Wahlen<br />
für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 durchzuführen.<br />
Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem<br />
Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern<br />
gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und<br />
zur Urteilsfindung berufen sind. Die Schöffen und Jugendschöffen<br />
an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen<br />
Verfahren gewählt.<br />
Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss.<br />
Hierzu obliegt es den Städten und Gemeinden,<br />
Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Nach Diskussion und Beratung wählte das Gremium die nachfolgenden<br />
Personen in die Vorschlagslisten:<br />
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen:<br />
- Herrn Michael Schang, Schorrenweg<br />
Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen:<br />
- Herrn Uwe Ammerl, Hochbergstraße<br />
- Herrn Paul Eckhard Frey, Brunnenfeldstraße<br />
- Herrn Michael Kuhn, Weidenweg<br />
- Frau Petra Wegener, Holsteinerweg<br />
6. Neubesetzung des Gutachterausschusses<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein<br />
- Vorschlag von örtlichen Gutachtern<br />
A. Sachverhalt<br />
Die Bildung des Gutachterausschusses ist eine Pflichtaufgabe der<br />
Gemeinde, die nach der Verbandssatzung auf die VG Rosenstein<br />
übertragen ist. Somit werden der Vorsitzende, dessen Stellvertreter,<br />
sowie die weiteren Gutachter von der Verbandsversammlung auf<br />
die Dauer von vier Jahren bestellt.<br />
Für den Gutachterausschuss wird auch ein Bediensteter, der für die<br />
Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde, sowie ein<br />
Stellvertreter, als ehrenamtliche Gutachter bestellt. Diese werden<br />
vom Finanzamt vorgeschlagen.<br />
Für die neue Amtsperiode sind nunmehr wieder die Vorschläge für<br />
die Besetzung des Gutachterausschusses zu benennen. Bei der<br />
Ermittlung von Bodenrichtwerten (mind. auf Ende jeden geraden<br />
Kalenderjahres) wird der Ausschuss in Vollbesetzung, einschließlich<br />
eines Bediensteten der örtlich zuständigen Finanzbehörde tätig.<br />
Die nächste Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Rosenstein findet voraussichtlich am Mo., 17.06.2013, statt.<br />
B. Beratung und Beschlussfassung<br />
Nach kurzer Aussprache beschloss das Gremium, der Verbandsversammlung<br />
als Gutachter Herrn Rudi Grimmbacher und Herrn Martin<br />
Gröner und als deren Stellvertreter Herrn Bruno Bieser und Herrn<br />
Dieter Haas vorzuschlagen.<br />
7. Kenntnisnahme der Beschlüsse des<br />
Technischen Ausschusses vom 23.04.2013<br />
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />
Dienstag, 23.04.2013, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die<br />
dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:<br />
Baugesuche<br />
a) Errichtung eines Stellplatzes, Grundstück Flst. 792,<br />
Ponyweg<br />
Die Errichtung eines Stellplatzes im Feriendorf Amalienhof ist nur<br />
im Ausnahmewege möglich. Hierfür ist der Technische Ausschuss<br />
für die Erteilung des Einvernehmens zuständig. Der Ausschuss hat<br />
dem vorliegenden Antrag seine Zustimmung gegeben.<br />
b) Aufstellung eines Zaunes, Grundstück Flst. 208/8,<br />
Helmut-Ginzkey-Weg<br />
Der Antrag sieht die Errichtung eines ca. 1,6 m hohen Metallzaunes<br />
im Wohngebiet vor. Da dieser nicht dem Bebauungsplan entspricht,<br />
hat der Technische Ausschuss den Antrag abgelehnt, jedoch einen<br />
Alternativvorschlag in Aussicht gestellt.<br />
c) Abbruch und Neubau eines Wohnhauses,<br />
Grundstück Flst. 262/1, Oberer Berg<br />
Der Bauherr plant, das bestehende Wohngebäude abzubrechen und<br />
an dortiger Stelle einen Wohnhausneubau zu realisieren. Im Rahmen<br />
einer Bauvoranfrage wird nachgefragt, ob ein 2-geschossiger<br />
Flachdachbau mit einer Baugrenzenüberschreitung im Süden und<br />
einer Baulinienüberschreitung im Norden zugelassen werden kann.