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GEMEINSCHAFT BÜRGER IN DER

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Freitag, 10. Mai 2013<br />

11<br />

weise und Anregungen im Abwägungsprozess vom 27.02.2013<br />

Berücksichtigung gefunden haben, einen auf der Grundlage des<br />

Abwägungsbeschluss bereits fortgeschriebenen Entwurfs erhalten.<br />

Hierzu liegt nun eine Stellungnahme des Landratsamtes Ostalbkreis<br />

– Geschäftsbereich Wasserwirtschaft und Geschäftsbereich<br />

Naturschutz - vor, das Hinweise und Anregungen insbesondere zum<br />

ökologischen Ausgleich beinhaltet.<br />

B. Beratung und Beschlussfassung<br />

Bezüglich der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahme, die Ochsenhülbe<br />

im Inneren Kitzing wieder herzustellen, bewertete das<br />

Gremium diese Maßnahme grundsätzlich als sinnvoll. Im Hinblick<br />

auf die noch unsicheren Kosten wurde die Verwaltung beauftragt,<br />

nähere Informationen einzuholen und die Kosten intensiv zu prüfen.<br />

Aus der Mitte des Gremiums wurde zudem angeregt, auf den im<br />

Entwurf enthaltenen Abstand der Einfriedungen zur öffentlichen<br />

Verkehrsfläche zu verzichten. Das Gremium verständigte sich nach<br />

der Diskussion, mehrheitlich darauf, nur bei breiteren Straßen und<br />

den Fußwegen auf den Abstand zu verzichten. Ansonsten billigte<br />

der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und beauftragte<br />

die Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen.<br />

3. Erschließung 1. Bauabschnitt im Wohnbaugebiet<br />

„Hirschrain-Nord“<br />

- Ausschreibungsbeschluss<br />

A. Sachverhalt<br />

Der Gemeinderat Bartholomä hat in der öffentlichen Sitzung den<br />

Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan „Hirschrain-Nord“ und der<br />

Satzung über örtliche Bauvorschriften gefasst und die öffentliche<br />

Auslegung des Entwurfs beschlossen. Vorteilhaft ist es, das Baugebiet<br />

nicht unmittelbar komplett zu erschließen und im Gesamten<br />

aufzusiedeln, sondern abschnittsweise zu realisieren. Es bieten sich<br />

zwei Abschnitte an.<br />

Es ist Wunsch des Gemeinderats, möglichst zeitnah mit der Erschließung<br />

eines 1. Bauabschnittes im Wohnbaugebiet „Hirschrain-Nord“<br />

zu beginnen. Dazu soll die Ausschreibung vorsorglich<br />

vorbereitet und durchgeführt werden.<br />

B. Beratung und Beschlussfassung<br />

Nach kurzer Aussprache beauftragte der Gemeinderat einstimmig<br />

die Verwaltung, die Ausschreibung für den 1. Bauabschnitt vorzubereiten.<br />

4. Sonderlandeplatz Amalienhof<br />

- Antrag der Akademischen Fliegergruppe auf Zulassung<br />

des Modellfluges<br />

A. Sachverhalt<br />

Zwischen der Akademischen Fliegergruppe Stuttgart e. V. (Aka-flieg)<br />

als Flugplatzhalter des Fluggeländes Bartholomä und der Gemeinde<br />

Bartholomä bestehen seit 1993 Vereinbarungen über den Betrieb<br />

von Luftfahrzeugen am Fluggelände Bartholomä.<br />

2005 wurde der Flugplatz als „Sonderlandeplatz“ eingerichtet und<br />

hierzu eine neue Vereinbarung abgeschlossen. Grundsätzliches Ziel<br />

dieser Vereinbarung ist es, den Flugbetrieb am Fluggelände Bartholomä<br />

für den Platzhalter, die Akademische Fliegergruppe Stuttgart<br />

e.V., zu sichern und andererseits gleichzeitig dem Ruhebedürfnis<br />

und den Wünschen der Anrainer, insbesondere der Bewohner und<br />

Gäste im Feriendorf Amalienhof, Rechnung zu tragen.<br />

Nunmehr beabsichtigt die Akademische Fliegergruppe zusätzlich zu<br />

den bereits genehmigten Arten von Luftfahrzeugen auch Modellflug<br />

zu betreiben. Dabei wird es sich um den Betrieb von Segelflug- und<br />

Elektroflugmodellen bis zu 2 kg Gewicht handeln, der innerhalb der<br />

Betriebsfläche des Fluggeländes stattfinden soll.<br />

B. Beratung und Beschlussfassung<br />

Sehr intensiv diskutierte das Gremium den Antrag der Aka-flieg und<br />

beschloss, vor einer weiteren Entscheidung zunächst einen Vorort-<br />

Termin mit einem Probefliegen durchzuführen.<br />

5. Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die<br />

Geschäftsjahre 2014 – 2018<br />

A. Sachverhalt<br />

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen und Jugendschöffen für<br />

die ordentliche Gerichtsbarkeit endet mit Ablauf des 31. Dezember<br />

2013. Deshalb sind im Jahr 2013 bundesweit entsprechende Wahlen<br />

für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 durchzuführen.<br />

Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in Strafsachen in weitem<br />

Umfang die Beteiligung von Schöffen vor, die neben den Berufsrichtern<br />

gleichberechtigt an der Hauptverhandlung teilnehmen und<br />

zur Urteilsfindung berufen sind. Die Schöffen und Jugendschöffen<br />

an den Amts- und Landgerichten werden in einem mehrstufigen<br />

Verfahren gewählt.<br />

Die Wahl der Schöffen selbst erfolgt letztendlich durch einen Schöffenwahlausschuss.<br />

Hierzu obliegt es den Städten und Gemeinden,<br />

Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen aufzustellen.<br />

B. Beratung und Beschlussfassung<br />

Nach Diskussion und Beratung wählte das Gremium die nachfolgenden<br />

Personen in die Vorschlagslisten:<br />

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen:<br />

- Herrn Michael Schang, Schorrenweg<br />

Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen:<br />

- Herrn Uwe Ammerl, Hochbergstraße<br />

- Herrn Paul Eckhard Frey, Brunnenfeldstraße<br />

- Herrn Michael Kuhn, Weidenweg<br />

- Frau Petra Wegener, Holsteinerweg<br />

6. Neubesetzung des Gutachterausschusses<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein<br />

- Vorschlag von örtlichen Gutachtern<br />

A. Sachverhalt<br />

Die Bildung des Gutachterausschusses ist eine Pflichtaufgabe der<br />

Gemeinde, die nach der Verbandssatzung auf die VG Rosenstein<br />

übertragen ist. Somit werden der Vorsitzende, dessen Stellvertreter,<br />

sowie die weiteren Gutachter von der Verbandsversammlung auf<br />

die Dauer von vier Jahren bestellt.<br />

Für den Gutachterausschuss wird auch ein Bediensteter, der für die<br />

Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde, sowie ein<br />

Stellvertreter, als ehrenamtliche Gutachter bestellt. Diese werden<br />

vom Finanzamt vorgeschlagen.<br />

Für die neue Amtsperiode sind nunmehr wieder die Vorschläge für<br />

die Besetzung des Gutachterausschusses zu benennen. Bei der<br />

Ermittlung von Bodenrichtwerten (mind. auf Ende jeden geraden<br />

Kalenderjahres) wird der Ausschuss in Vollbesetzung, einschließlich<br />

eines Bediensteten der örtlich zuständigen Finanzbehörde tätig.<br />

Die nächste Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Rosenstein findet voraussichtlich am Mo., 17.06.2013, statt.<br />

B. Beratung und Beschlussfassung<br />

Nach kurzer Aussprache beschloss das Gremium, der Verbandsversammlung<br />

als Gutachter Herrn Rudi Grimmbacher und Herrn Martin<br />

Gröner und als deren Stellvertreter Herrn Bruno Bieser und Herrn<br />

Dieter Haas vorzuschlagen.<br />

7. Kenntnisnahme der Beschlüsse des<br />

Technischen Ausschusses vom 23.04.2013<br />

Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

Dienstag, 23.04.2013, die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die<br />

dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:<br />

Baugesuche<br />

a) Errichtung eines Stellplatzes, Grundstück Flst. 792,<br />

Ponyweg<br />

Die Errichtung eines Stellplatzes im Feriendorf Amalienhof ist nur<br />

im Ausnahmewege möglich. Hierfür ist der Technische Ausschuss<br />

für die Erteilung des Einvernehmens zuständig. Der Ausschuss hat<br />

dem vorliegenden Antrag seine Zustimmung gegeben.<br />

b) Aufstellung eines Zaunes, Grundstück Flst. 208/8,<br />

Helmut-Ginzkey-Weg<br />

Der Antrag sieht die Errichtung eines ca. 1,6 m hohen Metallzaunes<br />

im Wohngebiet vor. Da dieser nicht dem Bebauungsplan entspricht,<br />

hat der Technische Ausschuss den Antrag abgelehnt, jedoch einen<br />

Alternativvorschlag in Aussicht gestellt.<br />

c) Abbruch und Neubau eines Wohnhauses,<br />

Grundstück Flst. 262/1, Oberer Berg<br />

Der Bauherr plant, das bestehende Wohngebäude abzubrechen und<br />

an dortiger Stelle einen Wohnhausneubau zu realisieren. Im Rahmen<br />

einer Bauvoranfrage wird nachgefragt, ob ein 2-geschossiger<br />

Flachdachbau mit einer Baugrenzenüberschreitung im Süden und<br />

einer Baulinienüberschreitung im Norden zugelassen werden kann.

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