GEMEINSCHAFT BÜRGER IN DER
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8 Freitag, 10. Mai 2013<br />
der privaten Haus- und Gartenarbeiten. Die Gemeinde informiert<br />
daher gerne über die Regelungen der rechtskräftigen Polizeiverordnung<br />
der Gemeinde Bartholomä und bittet zugleich, die gesetzlichen<br />
Vorschriften zu beachten.<br />
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde dürfen Haus- und Gartenarbeiten,<br />
die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können,<br />
in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr<br />
(während der Sommerzeit von 21 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis<br />
14 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden. Zu<br />
den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise auch Rasenmäharbeiten<br />
oder das Holzspalten und -sägen.<br />
In dem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin,<br />
dass auch die Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten<br />
sowie andere mechanische oder elektroakustische<br />
Geräte zur Lauterzeugung nur so benutzt werden dürfen, dass andere<br />
nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn<br />
die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf<br />
offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder<br />
gespielt werden. Vor allem ist der Schutz vor Lärmbelästigung hier<br />
insbesondere in den oben genannten Zeiten besonders zu beachten.<br />
Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch im Internetauftritt<br />
der Gemeinde Bartholomä unter www.bartholomae.<br />
de/Satzungen nachlesen.<br />
Es wird gebeten, die Rechtsverordnung der Gemeinde Bartholomä<br />
zu beachten.<br />
Mit der Bitte um Beachtung!!<br />
Voraussichtlich wird in der Zeit vom 17.05. bis 28.05.<br />
die Treppe am Südeingang am Dorfhaus neu gefliest.<br />
Dieser Eingang ist während der Zeit nicht nutzbar!<br />
Museumsscheune Amalienhof<br />
stand im Mittelpunkt<br />
Am vergangenen Sonntag fand der Museumstag auf dem Amalienhof<br />
statt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, jedoch auch viele<br />
auswärtige Besucher nutzten die Gelegenheit, um einen Blick in<br />
die Amalienhofscheune zu werfen. In und um das Museum konnten<br />
die frühere Handwerke und Berufe, wie Seiler, Schnitzer und<br />
Besenbinder bewundert werden. Bei guter Verpflegung durch den<br />
Förderverein Laubenhartschule und musikalischer Unterhaltung<br />
war der Museumstag bei frühlingshaftem und sonnigem Wetter<br />
sehr gut besucht.<br />
Das Amalienhof-Team rund um seinen Sprecher Josef Kühnhöfer<br />
schlüpfte in verschiedene alte Handwerksberufe. Mit tollen und<br />
informativen Führungen in der Scheune durch Anne Staudenmaier,<br />
Theresia Schuster, Hans und Else Frank, Josef Kühnhöfer und<br />
Lothar Wolf konnten die Damen und Herren des Amalienhofs viel<br />
über das frühere bäuerliche Leben, den bäuerlichen Hausstand und<br />
die frühere Küche berichten. Viel Lob und Anerkennung erhielten<br />
alle Mitwirkenden für die vorgestellten Handwerksberufe, wie der<br />
Zimmermann (Martin Gröner und Manuel Kuhn), der Schreiner<br />
(Hans Schuster, Karl-Heinz Steppe), der Besenbinder (Max Frank),<br />
der Weber (Heiner Weiler), der Seiler (Karl Gunzenhauser und Walter<br />
Stegmaier), der Bäcker (Helmut Pinkow und Siegfried Huber), der<br />
Wägner (Eugen Staudenmaier) oder der Schnitzer (Harald Herrmann).<br />
Max Fuchs stellte die Funktionsweise eines „Göbbels“<br />
dar. Daneben wurden die Flachsverarbeitung (Ella Holz) und das<br />
Wollespinnen (Karin Kirschbaum), wie auch Töpferarbeiten (Siegrid<br />
Schang und Sonja Maier) gezeigt. Viele Besucher zeigten sich von<br />
der Qualität des Museums positiv überrascht und lobten ausdrücklich<br />
das Geschaffene in und um die Museumsscheune.<br />
Der Museumstag wurde durch Alleinunterhalter Herbert Schönwiesner<br />
und durch den Drehorgelspieler Manfred Bonnet musikalisch<br />
umrahmt, sodass richtig gute Stimmung aufkam. Frisch<br />
gebackene Fladen aus dem Holzbackofen, Rote vom Sud und Kaffee<br />
und Kuchen, der von Eltern und Schülern des Fördervereins Laubenhartschule<br />
geboten wurde, rundete schließlich einen gelungenen<br />
und attraktiven Museumstag an der Amalienhofscheune ab.<br />
Gemeinde Bartholomä, Ostalbkreis<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vorschlagsliste der Gemeinde Bartholomä für die<br />
Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2014 bis 2018<br />
Die vom Gemeinderat Bartholomä am 02. Mai 2013 aufgestellte Vorschlagsliste<br />
zur Vorbereitung der Schöffenwahl für die Geschäftsjahre<br />
2014 bis 2018 liegt in der Zeit von<br />
Montag, 13. Mai 2013, bis Dienstag, 21. Mai 2013,<br />
je einschließlich, zu jedermanns Einsicht während der üblichen<br />
Dienststunden im Rathaus Bartholomä, Beckengasse 14, EG, Zimmer<br />
4, auf.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann von Mittwoch, 22. Mai 2013, bis<br />
Mittwoch, 29. Mai 2013, je einschließlich, schriftlich oder zur Niederschrift<br />
beim Bürgermeisteramt Bartholomä Einspruch erhoben<br />
werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in<br />
die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach<br />
dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen<br />
werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten.<br />
Bartholomä, 07.05.2013<br />
gez. Thomas Kuhn<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Bartholomä Ostalbkreis<br />
Bebauungsplan „Hirschrain Nord“ in Bartholomä<br />
und örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich<br />
dieses Bebauungsplans<br />
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) liegen<br />
der Bebauungsplanentwurf „Hirschrain-Nord“ und der Satzungsentwurf<br />
der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses<br />
Bebauungsplans nach der Karte mit Textteil vom 02.05.2013 und<br />
die Begründung einschließlich Anlagen vom 02.05.2013, gefertigt<br />
vom Ingenieurbüro Kolb<br />
vom 21.05.2013 bis 21.06.2013<br />
je einschließlich, im Rathaus in Bartholomä, Beckengasse 14 im<br />
Flur des Erdgeschosses während der Dienststunden öffentlich aus.<br />
Die umweltbezogenen Stellungnahmen bzgl. des Flächenbedarfs,<br />
der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung und der Rückführung des<br />
unbelasteten Regenwassers liegen ebenfalls öffentlich aus.<br />
Hinweise:<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher<br />
Form oder mündlich zur Niederschrift auf dem Rathaus<br />
Bartholomä vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Ein Normenkontrollantrag (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist<br />
unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />
die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder