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GEMEINSCHAFT BÜRGER IN DER

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8 Freitag, 10. Mai 2013<br />

der privaten Haus- und Gartenarbeiten. Die Gemeinde informiert<br />

daher gerne über die Regelungen der rechtskräftigen Polizeiverordnung<br />

der Gemeinde Bartholomä und bittet zugleich, die gesetzlichen<br />

Vorschriften zu beachten.<br />

Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde dürfen Haus- und Gartenarbeiten,<br />

die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können,<br />

in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr<br />

(während der Sommerzeit von 21 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis<br />

14 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden. Zu<br />

den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise auch Rasenmäharbeiten<br />

oder das Holzspalten und -sägen.<br />

In dem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin,<br />

dass auch die Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten<br />

sowie andere mechanische oder elektroakustische<br />

Geräte zur Lauterzeugung nur so benutzt werden dürfen, dass andere<br />

nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn<br />

die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf<br />

offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder<br />

gespielt werden. Vor allem ist der Schutz vor Lärmbelästigung hier<br />

insbesondere in den oben genannten Zeiten besonders zu beachten.<br />

Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch im Internetauftritt<br />

der Gemeinde Bartholomä unter www.bartholomae.<br />

de/Satzungen nachlesen.<br />

Es wird gebeten, die Rechtsverordnung der Gemeinde Bartholomä<br />

zu beachten.<br />

Mit der Bitte um Beachtung!!<br />

Voraussichtlich wird in der Zeit vom 17.05. bis 28.05.<br />

die Treppe am Südeingang am Dorfhaus neu gefliest.<br />

Dieser Eingang ist während der Zeit nicht nutzbar!<br />

Museumsscheune Amalienhof<br />

stand im Mittelpunkt<br />

Am vergangenen Sonntag fand der Museumstag auf dem Amalienhof<br />

statt. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, jedoch auch viele<br />

auswärtige Besucher nutzten die Gelegenheit, um einen Blick in<br />

die Amalienhofscheune zu werfen. In und um das Museum konnten<br />

die frühere Handwerke und Berufe, wie Seiler, Schnitzer und<br />

Besenbinder bewundert werden. Bei guter Verpflegung durch den<br />

Förderverein Laubenhartschule und musikalischer Unterhaltung<br />

war der Museumstag bei frühlingshaftem und sonnigem Wetter<br />

sehr gut besucht.<br />

Das Amalienhof-Team rund um seinen Sprecher Josef Kühnhöfer<br />

schlüpfte in verschiedene alte Handwerksberufe. Mit tollen und<br />

informativen Führungen in der Scheune durch Anne Staudenmaier,<br />

Theresia Schuster, Hans und Else Frank, Josef Kühnhöfer und<br />

Lothar Wolf konnten die Damen und Herren des Amalienhofs viel<br />

über das frühere bäuerliche Leben, den bäuerlichen Hausstand und<br />

die frühere Küche berichten. Viel Lob und Anerkennung erhielten<br />

alle Mitwirkenden für die vorgestellten Handwerksberufe, wie der<br />

Zimmermann (Martin Gröner und Manuel Kuhn), der Schreiner<br />

(Hans Schuster, Karl-Heinz Steppe), der Besenbinder (Max Frank),<br />

der Weber (Heiner Weiler), der Seiler (Karl Gunzenhauser und Walter<br />

Stegmaier), der Bäcker (Helmut Pinkow und Siegfried Huber), der<br />

Wägner (Eugen Staudenmaier) oder der Schnitzer (Harald Herrmann).<br />

Max Fuchs stellte die Funktionsweise eines „Göbbels“<br />

dar. Daneben wurden die Flachsverarbeitung (Ella Holz) und das<br />

Wollespinnen (Karin Kirschbaum), wie auch Töpferarbeiten (Siegrid<br />

Schang und Sonja Maier) gezeigt. Viele Besucher zeigten sich von<br />

der Qualität des Museums positiv überrascht und lobten ausdrücklich<br />

das Geschaffene in und um die Museumsscheune.<br />

Der Museumstag wurde durch Alleinunterhalter Herbert Schönwiesner<br />

und durch den Drehorgelspieler Manfred Bonnet musikalisch<br />

umrahmt, sodass richtig gute Stimmung aufkam. Frisch<br />

gebackene Fladen aus dem Holzbackofen, Rote vom Sud und Kaffee<br />

und Kuchen, der von Eltern und Schülern des Fördervereins Laubenhartschule<br />

geboten wurde, rundete schließlich einen gelungenen<br />

und attraktiven Museumstag an der Amalienhofscheune ab.<br />

Gemeinde Bartholomä, Ostalbkreis<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vorschlagsliste der Gemeinde Bartholomä für die<br />

Wahl der Schöffen der Geschäftsjahre 2014 bis 2018<br />

Die vom Gemeinderat Bartholomä am 02. Mai 2013 aufgestellte Vorschlagsliste<br />

zur Vorbereitung der Schöffenwahl für die Geschäftsjahre<br />

2014 bis 2018 liegt in der Zeit von<br />

Montag, 13. Mai 2013, bis Dienstag, 21. Mai 2013,<br />

je einschließlich, zu jedermanns Einsicht während der üblichen<br />

Dienststunden im Rathaus Bartholomä, Beckengasse 14, EG, Zimmer<br />

4, auf.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann von Mittwoch, 22. Mai 2013, bis<br />

Mittwoch, 29. Mai 2013, je einschließlich, schriftlich oder zur Niederschrift<br />

beim Bürgermeisteramt Bartholomä Einspruch erhoben<br />

werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in<br />

die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach<br />

dem Gerichtsverfassungsgesetz entweder nicht aufgenommen<br />

werden durften oder die nicht aufgenommen werden sollten.<br />

Bartholomä, 07.05.2013<br />

gez. Thomas Kuhn<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Bartholomä Ostalbkreis<br />

Bebauungsplan „Hirschrain Nord“ in Bartholomä<br />

und örtliche Bauvorschriften im Geltungsbereich<br />

dieses Bebauungsplans<br />

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) und § 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO) liegen<br />

der Bebauungsplanentwurf „Hirschrain-Nord“ und der Satzungsentwurf<br />

der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich dieses<br />

Bebauungsplans nach der Karte mit Textteil vom 02.05.2013 und<br />

die Begründung einschließlich Anlagen vom 02.05.2013, gefertigt<br />

vom Ingenieurbüro Kolb<br />

vom 21.05.2013 bis 21.06.2013<br />

je einschließlich, im Rathaus in Bartholomä, Beckengasse 14 im<br />

Flur des Erdgeschosses während der Dienststunden öffentlich aus.<br />

Die umweltbezogenen Stellungnahmen bzgl. des Flächenbedarfs,<br />

der Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung und der Rückführung des<br />

unbelasteten Regenwassers liegen ebenfalls öffentlich aus.<br />

Hinweise:<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen in schriftlicher<br />

Form oder mündlich zur Niederschrift auf dem Rathaus<br />

Bartholomä vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Normenkontrollantrag (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist<br />

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder

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