5/2005 - .PDF - der Gemeinde Überackern
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Lfd. Nr.: 5/<strong>2005</strong><br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die ö f f e n t l i c h e Sitzung des<br />
G E M E I N D E R A T E S<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> am Dienstag, den 13.12.<strong>2005</strong><br />
Tagungsort: Schulungsraum <strong>der</strong> Feuerwehr, <strong>Überackern</strong> 84<br />
Anwesende<br />
1. Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong> SPÖ<br />
2. Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge ÖVP<br />
3. GR Ammerer Sebastian SPÖ<br />
4. GR Fellner Josef ÖVP<br />
5. GR Hochreiter Helga ÖVP<br />
6. GR Huber Gerhard ÖVP<br />
7. GR Kirnstötter Johann ÖVP<br />
8. GR Kreil Manfred SPÖ<br />
9. GR Patsch Josef Siegfried SPÖ<br />
10. GR Stahlhofer Herbert FPÖ<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
Ersatzmitglie<strong>der</strong><br />
1. Huber Alfred ÖVP<br />
2. Laufenböck Thomas FPÖ<br />
3. Rothenbuchner Anton SPÖ<br />
4.<br />
5.<br />
Der Leiter Des <strong>Gemeinde</strong>amtes:<br />
AL Harweck Helmut<br />
Fachkundige Personen:<br />
.................................................................................................<br />
.................................................................................................<br />
Es fehlen:<br />
Entschuldigt<br />
GR Mayrhofer Franz, ÖVP<br />
GR Berger Gerhard, SPÖ<br />
GR Mag. Wolfgruber Andrea, FPÖ<br />
unentschuldigt<br />
Der Schriftführer (§54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Harweck Helmut
Der Vorsitzende eröffnet um 18,00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
b) <strong>der</strong> Termin <strong>der</strong> heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990)<br />
enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglie<strong>der</strong> bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong><br />
zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />
kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.09.<strong>2005</strong> bis zur heutigen<br />
Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />
während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift<br />
bis zum Schluss <strong>der</strong> Sitzung Einwände erhoben werden können.<br />
Als Protokollunterzeichner werden von den Fraktionen folgende Personen genannt:<br />
ÖVP: Huber Gerhard<br />
SPÖ: Kreil Manfred<br />
FPÖ: Stahlhofer Herbert<br />
Sodann gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Herr Rothenbuchner Anton wird angelobt.<br />
Bgm. Patsch Horst stellt einen Dringlichkeitsantrag über die Aufnahme des zusätzlichen<br />
Tagesordnungspunktes „Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes in Weng“. Die Aufnahme<br />
dieses Punktes in die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Daher<br />
ergibt sich folgende<br />
Tagesordnung:<br />
1. Steuerhebesätze für 2006<br />
2. Voranschlag 2006<br />
3. Mittelfristiger Finanzplan 2006 bis 2009<br />
4. Ausglie<strong>der</strong>ung des Budgets für Volksschule und Feuerwehr<br />
5. Ergänzung zum Vertrag mit den Alzwerken betreffend Kanalbau<br />
6. Än<strong>der</strong>ung des Vertrages mit <strong>der</strong> Fa. Esterbauer betreffend Müllabfuhr<br />
7. Grundsatzbeschluss über die Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges<br />
8. Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn über die Kassenprüfung vom<br />
24.10.<strong>2005</strong><br />
9. Prüfungsbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses<br />
10. Vergabe des Kassenkredites für 2006<br />
11. Vergabe Kanalbaudarlehen BA 03 und BA 04<br />
12. Grundeinlöse Mühltalerstraße<br />
13. Übereinkommen mit dem Land OÖ über das Rückhaltebecken Hanseigraben<br />
14. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes in Weng<br />
15. Allfälliges
1. TOP.: Steuerhebesätze für 2006<br />
Für 2006 werden die Hebesätze für die Steuern und Abgaben wie folgt festgesetzt:<br />
Grundsteuer A<br />
500 v. H<br />
Grundsteuer B 500 v. H.<br />
Lustbarkeitsabgabe:<br />
lt. gelten<strong>der</strong> Verordnung<br />
Abfallgebühr:<br />
a) pro 60-Liter Restabfall-Behälter € 4,00 + Ust.<br />
b) pro 120-Liter Restabfall-Behälter € 7,27 + Ust.<br />
c) pro 1.200-Liter-Container € 72,67 + Ust.<br />
Wasserbezugsgebühr: € 1,16 + Ust.<br />
Wasseranschlussgebühr:<br />
€ 1.580,00 + Ust.<br />
Kanalanschlussgebühr:<br />
2.800,- € + UST für den ersten Belastungsanteil<br />
1.400,- € + USt. für den zweiten Belastungsanteil<br />
700,- € + USt. für den dritten und jeden weiteren Belastungsanteil<br />
2.800,- € + Ust. für unbebaute Grundstücke<br />
Kanalbenützungsgebühr:<br />
3,20 € + USt. pro m³<br />
448,00 € + USt. bei Pauschalierung<br />
120,00 € + Ust. Mindestgebühr<br />
Hundeabgabe:<br />
12,00 € für den ersten Hund<br />
12,00 € für jeden weiteren Hund<br />
12,00 € für Wachhunde<br />
2 Jagdhunde frei gemäß § 58 O.ö. Jagdgesetz.<br />
AL Harweck erinnert an die Erlässe <strong>der</strong> o.ö. Landesregierung im Hinblick auf die Gebührenfestsetzung<br />
in Abgangsgemeinden, wonach man über die Mindestgebühren hinaus höhere<br />
Sätze festlegen müsste. Zuletzt wurde diese Auffor<strong>der</strong>ung im Gemein<strong>der</strong>at heftig kritisiert.<br />
Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung wird in einer <strong>der</strong> nächsten Gemein<strong>der</strong>atssitzungen diskutiert<br />
werden.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung <strong>der</strong> Hebesätze.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.
2. TOP.: Voranschlag 2006<br />
Bgm. Patsch Horst legt den Voranschlagsentwurf vor und verweist auf die Besprechung mit<br />
den Fraktionsobmännern am 24.11.<strong>2005</strong>. Zwischenzeitlich noch bekannt gewordene Umstände<br />
wurden eingearbeitet.<br />
AL Harweck berichtet über die Stellungnahme <strong>der</strong> BH Braunau am Inn. Der Voranschlagsentwurf<br />
wurde im Sinne des Voranschlagserlasses bereits vor Beschlussfassung an die BH<br />
geschickt, weil das für Abgangsgemeinden so vorgeschrieben ist. Die in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />
<strong>der</strong> BH Braunau enthaltenen Punkte wurden eingearbeitet.<br />
AL Harweck nennt die Eckdaten des Voranschlages, Bgm. Patsch Horst verweist auf die<br />
Ausgaben im Bereich <strong>der</strong> Abwasserentsorgung, die den Abgang weiter in die Höhe treiben.<br />
GR Huber Gerhard stellt folgende Anfragen:<br />
1) Wo ist <strong>der</strong> Sparwille des Bürgermeisters im Budget erkennbar?<br />
Bgm. Patsch Horst erklärt, dass <strong>der</strong> Sparwille bei <strong>der</strong> Besprechung mit den Fraktionsobmännern<br />
zum Ausdruck gebracht wurde. Das Budget sei mit allen Fraktionen<br />
abgestimmt.<br />
2) Im <strong>Gemeinde</strong>amt wurden Investitionen unter dem Hinweis auf Einsparungspotentiale getätigt,<br />
es wurde Personal eingestellt und Geräte angekauft bzw. geleast. Der gegenteilige<br />
Effekt sei eingetreten, die Einsparungen seien nicht nachvollziehbar und die Qualität <strong>der</strong><br />
Arbeit sei gleichzeitig gesunken.<br />
Bgm. Patsch Horst wi<strong>der</strong>spricht dieser Argumentation vehement. Es sei sicher zu<br />
keiner Verschlechterung <strong>der</strong> Qualität gekommen, die Ersparnisse im zeitlichen Bereich<br />
und bei den Verbrauchsmaterialien seien jedenfalls nachvollziehbar. In diesem<br />
Zusammenhang weist Bgm. Patsch Horst auch auf die Tatsache hin, dass bisher<br />
gewohnte Arbeitsabläufe geän<strong>der</strong>t werden müssen, und speziell AL Harweck für viele<br />
Bereiche nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Dies werde sich auch im Bericht<br />
über die Gebarungseinschau nie<strong>der</strong>schlagen. Manche Maßnahmen wirken sich erst<br />
längerfristig aus, so Bgm. Patsch Horst.<br />
3) Der Prüfungsausschuss macht sich Gedanken über Einsparungsmöglichkeiten und Verbesserungen<br />
in den Abläufen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Die Anregungen des Prüfungsausschusses<br />
werden jedoch in keiner Weise beachtet und stehen sozusagen nur auf dem Papier.<br />
Bgm. Patsch Horst wi<strong>der</strong>spricht auch hier. Die vom Prüfungsausschuss aufgezeigten<br />
Punkte finden sehrwohl Beachtung. Sie wurden auch bereits in einer Liste zusammengefasst,<br />
die abgearbeitet werden muss. Selbstverständlich können nicht alle<br />
Ratschläge des Prüfungsausschusses sofort umgesetzt werden.<br />
4) Kann sich die <strong>Gemeinde</strong> bei <strong>der</strong> bestehenden Finanzsituation das Haus <strong>Überackern</strong> 48<br />
noch leisten? Der Beschluss, das Haus zu verkaufen, ist nach wie vor nicht umgesetzt.<br />
Bgm. Patsch Horst verweist auf den mehrheitlichen Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates,<br />
auch eine an<strong>der</strong>e Verwendung zu ermöglichen. Er sei in Kontakt mit einem Nahversorger.<br />
Das Jahr 2006 werde intensiv genützt werden, um das Konzept „<strong>Überackern</strong><br />
lebt“ voranzutreiben.
5)Was hat Strasser Hermann (eingesetzt im Bauhofbereich) <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gebracht, war er<br />
die Investition wert?<br />
Bgm. Patsch Horst erklärt, dass er gerade heuer im Zusammenhang mit dem Kanalbau<br />
und den Straßenbauten eine sehr wertvolle Hilfe war. AL Harweck streicht hervor,<br />
dass es gerade in <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> Bichler Otto Urlaub hatte, sehr wichtig war, eine<br />
Vertretung zu haben, etwa beim Einbau <strong>der</strong> Ventile bei den Hausanschlussschächten.<br />
Generell sind viele Dinge zu zweit wesentlich effizienter abzuwickeln als<br />
alleine. Bgm. Patsch Horst sagt, es habe ausschließlich positive Rückmeldungen aus<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung gegeben. Bichler Otto kann zu <strong>der</strong> gestellten Frage sicher bestens<br />
Auskunft geben.<br />
Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen beim Löschteich und beim<br />
Haus 48 nicht umgesetzt wurden. Diese Argumente seien bei <strong>der</strong> Weiterbeschäftigung von<br />
Strasser Hermann angeführt worden. Bgm. Patsch Horst erklärt, dass beim Haus 48 sicherlich<br />
einige Punkte erledigt wurden. Beim Löschteich war die Mitarbeit <strong>der</strong> Straßenmeisterei<br />
geplant. Die Arbeiten müssten jedoch auf das Gesamtkonzept für den Ortskern abgestimmt<br />
werden.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, beantragt Bgm. Patsch Horst nachstehenden<br />
Beschluss zum Voranschlag 2006, <strong>der</strong> mit 12 Stimmen und 1 Gegenstimme (Huber<br />
Alfred, ÖVP – ohne Begründung) beschlossen wird:<br />
1. Bei <strong>der</strong> im Sinne des § 76 Abs. 2 <strong>der</strong> O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durchgeführten<br />
zweiwöchigen Auflage des Voranschlages, worauf durch Kundmachung an <strong>der</strong> Amtstafel<br />
hingewiesen wurde, wurden keine Erinnerungen eingebracht.<br />
2. Der Gemein<strong>der</strong>at hat den <strong>Gemeinde</strong>voranschlag in allen Ansätzen und die sonstigen<br />
gemäß § 74 Abs. 3 und 4 <strong>der</strong> O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 erstellten Voranschläge<br />
(Feuerwehrvoranschlag) einer Prüfung unterzogen und werden als Ergebnis dieser<br />
Prüfung die vom Bürgermeister beantragten Voranschlagsansätze unverän<strong>der</strong>t angenommen.<br />
3. Der ordentliche Voranschlag 2006 wird wie folgt festgestellt:<br />
EINNAHMEN:<br />
Gruppe<br />
0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 8.500,00 €<br />
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 700,00 €<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 8.100,00 €<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 0,00 €<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauför<strong>der</strong>ung 100,00 €<br />
5 Gesundheit 1.900,00 €<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 170.100,00 €<br />
7 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 0,00 €<br />
8 Dienstleistungen 182.000,00 €<br />
9 Finanzwirtschaft 447.400,00 €<br />
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Summe: 818.800,00 €
AUSGABEN:<br />
Gruppe<br />
0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 253.700,00 €<br />
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 30.900,00 €<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 81.100,00 €<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 5.600,00 €<br />
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauför<strong>der</strong>ung 72.900,00 €<br />
5 Gesundheit 83.300,00 €<br />
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 123.200,00 €<br />
7 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 1.600,00 €<br />
8 Dienstleistungen 209.100,00 €<br />
9 Finanzwirtschaft 131.900,00 €<br />
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />
Summe: 993.300,00 €<br />
Abgang: - 174.500,00 €<br />
4. Der außerordentliche Haushalt 2006 wird wie folgt festgestellt:<br />
Summe <strong>der</strong> Einnahmen: € 830.000,00<br />
Summe <strong>der</strong> Ausgaben: € 830.000,00<br />
Abgang/Überschuss: 0,00<br />
5. Der Dienstpostenplan wird wie folgt festgesetzt:<br />
1 B II – VI (GD 12)<br />
1 VB I d mit 75% Auslastung (GD 18)<br />
1 VBII p3 (GD 19)<br />
1 VBII p5 mit 60% Auslastung (GD 25)<br />
6. Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite, die im Finanzjahr 2006 zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong><br />
Zahlungsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit<br />
136.000,00 Euro festgelegt. Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Darlehen, die zur Bestreitung von<br />
Ausgaben des außerordentlichen Voranschlages bestimmt sind, wird auf 486.000,00 Euro<br />
festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag soll nach dem außerordentlichen Voranschlag für<br />
folgende Zwecke verwendet werden: Kanalbau BA02 350.000,00 Euro.<br />
Kanalbau BA03 100.000,00 Euro.<br />
Kanalbau BA 04 36.600,00 Euro.<br />
7. Als Bedeckung für den Fehlabgang im ordentlichen Haushalt ist ein Bedarfszuweisungsansuchen<br />
beim Land Oberösterreich zu stellen.
3. TOP.: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2009<br />
Der Mittelfristige Finanzplan 2006 – 2009 besteht aus den folgenden Bestandteilen:<br />
1) Darstellung <strong>der</strong> freien Budgetspitze <strong>der</strong> Jahre 2006 bis 2009<br />
2) Investitionsplan des außerordentlichen Haushaltes für die Jahre 2006 – 2009<br />
3) Einzeldarstellung <strong>der</strong> außerordentlichen Vorhaben 2006 – 2009<br />
4) Entwicklung des erwarteten Maastricht-Ergebnisses 2006 – 2009<br />
Der MFP ist <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde gemeinsam mit dem Voranschlag vorzulegen und vom<br />
Gemein<strong>der</strong>at in einem eigenen Tagesordnungspunkt zu beschließen.<br />
AL Harweck nennt die Eckdaten und verweist auf die eher tristen Aussichten für die nächsten<br />
Jahre.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung des MFP 2006 bis 2009.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
4. TOP.: Ausglie<strong>der</strong>ung des Budgets für Volksschule und Feuerwehr<br />
Für die Volksschule gelten die im Vorjahr beschlossenen Richtlinien für die Ausglie<strong>der</strong>ung<br />
unverän<strong>der</strong>t weiter.<br />
Aus dem unter TOP. 2 beschlossenen Voranschlag ergibt sich somit folgende Situation für<br />
2006:<br />
Ausgeglie<strong>der</strong>te Konten Schulbudget 2006<br />
Kontonummer Bezeichnung VA 2006 50%<br />
1/211000/010000 Gebäudeeinrichtung 1.000,00 € 500,00 €<br />
1/211000/043000 Betriebsausstattung 1.200,00 € 600,00 €<br />
1/211000/400000 Geringwertige Wirtschaftsgüter 100,00 € 50,00 €<br />
1/211000/456000 Schreib-,Zeichen- u. sonstige Büromittel 500,00 € 250,00 €<br />
1/211000/456100 Lehrmittel 1.200,00 € 600,00 €<br />
1/211000/457000 Druckwerke 1.000,00 € 500,00 €<br />
1/211000/459000 Sonstige Verbrauchsgüter 100,00 € 50,00 €<br />
1/211000/616000 Instandhaltung v. Maschinen u. Anlagen 500,00 € 250,00 €<br />
1/211000/630000 Postgebühren, Porto 100,00 € 50,00 €<br />
1/211000/631000 Telefongebühren 1.200,00 € 600,00 €<br />
1/211000/728000<br />
Sonstige Ausg. (Educ.Highway, Rundfunkgeb.)<br />
700,00 € 350,00 €<br />
Überweisungsbetrag auf das Schulkonto 7.600,00 € 3.800,00 €
) Feuerwehr: Es gelten die folgenden<br />
Richtlinien für die Ausglie<strong>der</strong>ung<br />
des Feuerwehrbudgets<br />
I. Grundlage <strong>der</strong> externen Finanz- und Verwaltungsführung ist <strong>der</strong> Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> über den Haushaltsvoranschlag eines jeden Jahres. Dieser<br />
beinhaltet auch den Untervoranschlag <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr.<br />
Die einschlägigen Bestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung,<br />
sind einzuhalten.<br />
II. Umfang <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung<br />
Die Ausglie<strong>der</strong>ung umfasst nicht die gesamte Gebarung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Überackern</strong><br />
(im Haushaltsvoranschlag als Unterabschnitt bezeichnet), son<strong>der</strong>n nur Teile davon.<br />
Von <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung ausgenommen sind generell die Aufwendungen des außerordentlichen<br />
Haushaltes sowie nachfolgende Haushaltskonten:<br />
3460 Darlehenstilgung<br />
4510 Brennstoffe<br />
5 die gesamte Postengruppe 5<br />
6000 Strom<br />
6140 Instandhaltung <strong>der</strong> Gebäude<br />
6170 Instandhaltung von Fahrzeugen<br />
6410 Technische Überprüfungen<br />
6500 Kreditzinsen<br />
6700 Versicherungen<br />
690 Schadensfälle/Verdienstentgang<br />
7110 Gebühr für die Benützung von <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen<br />
Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht o<strong>der</strong> nicht zur<br />
Gänze verbraucht werden, können für an<strong>der</strong>e Zwecke verwendet werden.<br />
Budgetmittel, die aufgrund sparsamer Wirtschaftsführung am Ende des Haushaltsjahres<br />
nicht verbraucht sind, können entwe<strong>der</strong> auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden<br />
und / o<strong>der</strong> es können zweckgebundene Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen<br />
<strong>der</strong> laufenden Geschäftsgebarung gebildet werden.<br />
III Tätigkeitsbereich<br />
Dieser umfasst selbständiges und eigenverantwortliches Handeln im Rahmen des Jahresbudgets<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Verwaltungseinheit.
Im Wesentlichen:<br />
⇒ Offertverfahren (Einholung von Vergleichsofferten zur Feststellung des<br />
Bestbieters<br />
⇒ Auftragsvergabe an den Bestbieter<br />
⇒ Rechnungsprüfung nach sachlichen und rechnerischen Kriterien<br />
⇒ Überweisung durch die Zeichnungsberechtigten<br />
⇒ Skontoabzug bei termingerechter Bezahlung<br />
⇒ Buchhaltung, Rechnungs-, und Belegverwaltung<br />
⇒ Aktenbereitstellung und Auskunftserteilung gegenüber den Organen von <strong>Gemeinde</strong> und Aufsichtsbehörde<br />
⇒ Vorlage <strong>der</strong> Jahresabrechnung unaufgefor<strong>der</strong>t bis längstens 15. Februar des nächstfolgenden<br />
Jahres einschließlich Kopie des Kontoauszuges<br />
Ausgaben für die laufende Geschäftsgebarung dürfen nur im Rahmen <strong>der</strong> beschlossenen Voranschlagsbeträge<br />
(Gesamtsumme) vollzogen werden.<br />
IV. Kontrolleinrichtung<br />
Controlling und Überprüfung <strong>der</strong> Gebarung erfolgt durch den Prüfungsausschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong>.<br />
Die Prüfungen finden je nach Bedarf statt, mindestens aber einmal jährlich.<br />
V. Mittelzuteilung<br />
Die Budgetansätze <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Überackern</strong> werden in zwei gleichen Tranchen an den<br />
ersten Werktagen <strong>der</strong> Monate Jänner und Juli eines jeden Jahres auf ein geson<strong>der</strong>tes Konto <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr <strong>Überackern</strong> überwiesen. Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Überackern</strong> hat für diesen<br />
Zweck bei einem örtlichen Geldinstitut eigener Wahl ein Girokonto einzurichten. Bargeldabwicklungen<br />
sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Im Bedarfsfall kann die Auszahlung <strong>der</strong> einzelnen Tranchen im<br />
gegenseitigen Einvernehmen an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.<br />
VI. Dauer<br />
Die Ausglie<strong>der</strong>ung ist vorläufig unbefristet. Sie kann jedoch je<strong>der</strong>zeit durch Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />
Aus diesen Bestimmungen ergibt sich für 2006 das folgende ausgeglie<strong>der</strong>te Feuerwehrbudget:<br />
Ausgeglie<strong>der</strong>te Konten Feuerwehrbudget 2006<br />
Kontonummer Bezeichnung VA 2006 50%<br />
1/163000/020000 Geräte u. Anlagen - Anschaffung 2.000,00 € 1.000,00 €<br />
1/163000/040000 Einrichtungen 2.700,00 € 1.350,00 €<br />
1/163000/400000 Ge- und Verbrauchsgüter 3.300,00 € 1.650,00 €<br />
1/163000/452000 Treibstoffe 1.400,00 € 700,00 €<br />
1/163000/454000 Reinigungsmittel 400,00 € 200,00 €<br />
1/163000/455000 Löschmittel, Ölbindemittel 200,00 € 100,00 €<br />
1/163000/616000 Instandhaltung v. Maschinen u. Anlagen 500,00 € 250,00 €<br />
1/163000/617000 Instandhaltung von Fahrzeugen 800,00 € 400,00 €<br />
1/163000/729000 Sonstige Ausgaben, Aus- u. Fortbildung 1.100,00 € 550,00 €<br />
Überweisungsbetrag auf das Feuerwehrkonto 12.400,00 € 6.200,00 €<br />
1. Halbjahr 6.200,00 €<br />
2. Halbjahr 6.200,00 €
Bgm. Patsch Horst berichtet über die mit <strong>der</strong> Feuerwehr geführten Gespräche und bedankt<br />
sich für <strong>der</strong>en Verständnis. Man ist zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen, die sich<br />
in den obigen Richtlinien und ausgeglie<strong>der</strong>ten Haushaltskonten wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />
Er beantragt die Beschlussfassung <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ungen für die Volksschule und die Feuerwehr.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
5. Ergänzungen zum Vertrag mit den Alzwerken betreffend Kanalbau<br />
Durch die Kanalbaumaßnahmen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des BA04 ist die Querung <strong>der</strong><br />
Nutzwasserleitung <strong>der</strong> Alzwerke erfor<strong>der</strong>lich geworden.<br />
Von den Alzwerken wurde eine Zusatzvereinbarung zur bereits bestehenden Vereinbarung<br />
wie folgt vorgeschlagen:<br />
1. Nachtrag zur V e r e i n b a r u n g vom 2. / 15.3.<strong>2005</strong><br />
zwischen<br />
<strong>der</strong> G e m e i n d e Ü b e r a c k e r n<br />
- kurz <strong>Gemeinde</strong> genannt -<br />
und <strong>der</strong> Firma A l z w e r k e G m b H, München<br />
- kurz Alzwerke genannt -<br />
I.<br />
Zur Ableitung <strong>der</strong> Abwässer aus dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet errichtet die <strong>Gemeinde</strong> eine Druckleitung<br />
DN 100 mm zwischen dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet in <strong>Überackern</strong> und <strong>der</strong> Kläranlage <strong>der</strong> Wacker-Chemie<br />
in Burghausen.<br />
II.<br />
Mit dem Sammler 440 quert die <strong>Gemeinde</strong> auf dem Grundstück Nr. 1033, KG <strong>Überackern</strong>,<br />
die Nie<strong>der</strong>druck-Leitung <strong>der</strong> Alzwerke. Die Nie<strong>der</strong>druckleitung hat am Querungspunkt eine<br />
Erdüberdeckung von 1,50 Meter. Die Querung erfolgt oberhalb <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>druckleitung mit<br />
einem Abstand von 70 cm zur Nie<strong>der</strong>druckleitung. Ein entsprechen<strong>der</strong> Querungsplan wird<br />
den Alzwerken kostenlos zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieses Nachtrages.<br />
III.<br />
Alle Bestimmungen des Erstvertrages gelten unverän<strong>der</strong>t auch für diesen Nachtrag.<br />
<strong>Überackern</strong>, den<br />
Burghausen, den
Die Arbeiten sind bereits abgeschlossen, es gab keine Probleme. Um auch die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen zu fixieren, ist die Beschlussfassung <strong>der</strong> Vereinbarung vorzunehmen.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt, den von den Alzwerken vorgeschlagenen Text zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
6. Än<strong>der</strong>ung des Vertrages mit <strong>der</strong> Fa. Esterbauer betreffend Müllabfuhr<br />
Der Vertrag mit <strong>der</strong> SAB in Siggerwiesen läuft mit 31.12.<strong>2005</strong> aus.<br />
Ab 2006 tritt die sog. „OÖ-Lösung“ in Kraft und <strong>der</strong> Restmüll kommt in die Verbrennung<br />
nach Wels.<br />
Für die Fa. Esterbauer ergibt sich eine Än<strong>der</strong>ung dahingehend, dass sie nun nicht mehr<br />
nach Siggerwiesen fahren muss, son<strong>der</strong>n nur mehr zur Umladestelle nach Braunau (bei <strong>der</strong><br />
Fa. Permanschlager).<br />
Aufgrund dieser Tatsache wurden die Preise neu verhandelt und wäre <strong>der</strong> Vertrag mit <strong>der</strong><br />
Fa. Esterbauer – auch aufgrund zahlreicher gesetzlicher Än<strong>der</strong>ungen, die in <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />
eingetreten sind wie folgt neu zu fassen:<br />
V E R T R A G<br />
abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> einerseits und <strong>der</strong> Firma Esterbauer<br />
Josef, 5122 Ach, Kreil 5, in <strong>der</strong> Folge kurz "Unternehmer" genannt, an<strong>der</strong>erseits.<br />
I. ALLGEMEINES<br />
Gemäß § 8 Abs. 1 des O.ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997 (O.ö. AWG 1997) hat die regelmäßige<br />
Sammlung (Erfassung) <strong>der</strong> im <strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Hausabfälle durch die<br />
<strong>Gemeinde</strong> unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 4 und das regionale Abfallwirtschaftskonzept<br />
(§ 42) zu erfolgen. Die Sammlung (Erfassung) hat durch die Abholung <strong>der</strong><br />
Abfälle von den Haushalten in regelmäßigen, sechs Wochen nicht übersteigenden Abständen<br />
zu erfolgen (Holsystem).<br />
Gemäß § 8 Abs. 10 O.ö. AWG 1997 darf sich die <strong>Gemeinde</strong> zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
Dritter bedienen.<br />
Der Unternehmer ist im Besitz einer gewerberechtlichen Bewilligung zur gewerbsmäßigen<br />
Güterbeför<strong>der</strong>ung mittels Kraftfahrzeugen, die ihn auch zur Sammlung und Abfuhr von<br />
Hausabfällen und sperrigen Abfällen berechtigt.
II. GEGENSTAND<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> bedient sich gemäß § 8 Abs. 10 O.Ö. AWG 1997 zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />
gemäß § 8 Abs. 1 bis 7 O.Ö. AWG 1997 betreffend die regelmäßige Sammlung und<br />
Abfuhr von Hausabfällen im Abholbereich des Unternehmens.<br />
Im Sinne dieser an den Unternehmer übertragenen Aufgaben verpflichtet sich <strong>der</strong> Unternehmer,<br />
für die regelmäßige Sammlung und Abfuhr von Hausabfällen, die im Abholbereich<br />
anfallen, zu sorgen und diese zur Umladestelle in Braunau am Inn zu bringen.<br />
III. ABFALLORDNUNG<br />
(1) Gemäß § 10 O.Ö. AWG 1997 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> eine Abfallordnung<br />
zu erlassen, in <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em die Art, Größe und Ausführung <strong>der</strong> zu verwendenden<br />
Behälter für Hausabfälle, sowie die Abfuhrzeiträume für Hausabfälle und die Art<br />
und Weise <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Sammlung und Abfuhr <strong>der</strong> Hausabfälle festzulegen ist.<br />
(2) Der Gemein<strong>der</strong>at wird bei <strong>der</strong> Erlassung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abfallordnung darauf Bedacht<br />
nehmen, dass nur <strong>der</strong>artige Abfallbehälter für Hausabfälle verwendet werden, die vom<br />
Unternehmer mit den <strong>der</strong>zeit üblichen Spezialfahrzeugen entleert werden können.<br />
(3) Der Unternehmer verpflichtet sich, die regelmäßige Sammlung und Abfuhr von Hausabfällen<br />
gemäß dem gegenständlichen Vertrag im Abholbereich vorzunehmen, wobei die Intervalle<br />
für die Abfuhr durch die <strong>Gemeinde</strong> festgelegt werden. Die genauen Abfuhrtage bzw. -<br />
termine, Ersatztermine sowie die Befahrungsroute sind mit dem Unternehmer zu koordinieren<br />
und in einer geson<strong>der</strong>ten Vereinbarung zu regeln.<br />
(4) Die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, den Unternehmer vor einer beabsichtigten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Abfallordnung in Kenntnis zu setzen, und sachliche Vorschläge des Unternehmers zu prüfen<br />
und nach Möglichkeit zu berücksichtigen.<br />
IV. SAMMELBEHÄLTER<br />
(1) Die Beistellung <strong>der</strong> Sammelbehälter obliegt nicht dem Unternehmer, son<strong>der</strong>n sind diese<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> jeweils gültigen Abfallordnung vom Anschlusspflichtigen selbst zu beschaffen<br />
o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> anzukaufen.<br />
(2) Die Anschlusspflichtigen im Sinne des § 8 Abs. 8 O.Ö. AWG 1997 haben die Abfallbehälter<br />
an hiefür geeigneten, leicht zugänglichen Stellen so aufzustellen, dass bei <strong>der</strong>en ordnungsgemäßer<br />
Benützung, Entleerung und Transport durch den Unternehmer eine Gefährdung<br />
o<strong>der</strong> unzumutbare Belästigung für Menschen vermieden wird. Sollte über den Aufstellungsort<br />
keine Einigung erzielt werden, so wird dieser mit Bescheid des Bürgermeisters festgelegt.<br />
V. LEISTUNGSUMFANG<br />
Die für die Sammlung und Abfuhr <strong>der</strong> Hausabfälle erfor<strong>der</strong>lichen Fahrzeuge und das erfor<strong>der</strong>liche<br />
Personal sind vom Unternehmer selbst zu stellen.
VI. EIGENTUMSÜBERTRAGUNG<br />
Mit dem Verladen von Hausabfällen auf das für die Sammlung und Abfuhr bestimmte Fahrzeug<br />
geht das Eigentum an diesen Abfällen auf den Unternehmer über. Dieser Eigentumsübergang<br />
gilt jedoch nicht für Gegenstände von Wert, die offenbar unbeabsichtigt in den<br />
Abfall gelangt sind.<br />
VII. HAFTUNG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Sammlung und Abfuhr<br />
von Hausabfällen durch den Unternehmer entstehen.<br />
VIII. ENTGELT<br />
a) Hausabfall:<br />
€ 1,30 für 60-Liter-Abfallbehälter<br />
€ 1,50 für 120 -Liter- Abfallbehälter<br />
€ 2,50 für 240-Liter-Abfallbehälter<br />
€ 13,00 für 1.200-Liter-Container<br />
jeweils zuzüglich <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Dieses Entgelt beinhaltet auch die Fahrzeiten von und zu den Abfallbehandlungsanlagen.<br />
Die Abrechnung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu leistenden Entgelte erfolgt per Akontozahlung für<br />
das erste Halbjahr im Juli und Endabrechnung im Nachhinein im Monat Dezember nach<br />
Feststellung <strong>der</strong> im Abrechnungszeitraum getätigten Entleerungen <strong>der</strong> Abfallbehälter.<br />
b) Das Entgelt für alle übrigen mit diesem Vertrag übernommenen Leistungen <strong>der</strong> Sammlung<br />
und Abfuhr bleibt jeweils einer geson<strong>der</strong>ten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien<br />
überlassen.<br />
c) Die vorstehenden Entgelte sind wertgesichert. Als Wertsicherungsmaßstab gilt <strong>der</strong><br />
Verbraucherpreisindex 2000 (2000 = 100%), verlautbart vom Statistischen Zentralamt Wien,<br />
o<strong>der</strong> einer dieser Dienststelle gleichrangigen Einrichtung. Basis <strong>der</strong> Berechnung ist die Indexzahl<br />
für den Monat September <strong>2005</strong> (111,1).<br />
d) Eine Neuberechnung des Entgeltes erfolgt nur über einen schriftlichen Antrag eines <strong>der</strong><br />
Vertragsteile und wird mit dem Beginn des <strong>der</strong> Bewilligung nächstfolgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
wirksam.<br />
Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entgelte nach oben o<strong>der</strong> unten kann nur beantragt werden:<br />
1) wenn sich die Indexzahl um mehr als 5% än<strong>der</strong>t;<br />
2) wenn sich aus objektiven Gründen die Betriebskosten im Verhältnis zum Wertsicherungsmaßstab<br />
unangemessen än<strong>der</strong>n;<br />
in einem unangemessenen Verhältnis än<strong>der</strong>n sie sich dann, wenn die beiden Än<strong>der</strong>ungsprozentzahlen<br />
um mehr als 10 differieren.<br />
Zur Feststellung einer solchen Än<strong>der</strong>ung verpflichten sich beide Vertragsteile, gegenseitig<br />
in ihre Berechnungsgrundlagen Einsicht zu gewähren und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Auskünfte zu geben.
e) Die Än<strong>der</strong>ung des Entgeltes hat um so viele Prozent zu erfolgen, als dies <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Indexzahl bzw. <strong>der</strong> Differenz <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsprozentzahlen gemäß lit. f) Z. 2 entspricht.<br />
IX. GELTUNGSBEREICH<br />
Es wird festgestellt, dass sich <strong>der</strong> gegenständliche Vertrag lediglich auf die Sammlung und<br />
Abfuhr <strong>der</strong> Hausabfälle bezieht, nicht jedoch auf die Ablagerung und Verwertung dieser Abfälle.<br />
X. RECHTSGRUNDLAGEN<br />
Der gegenständlichen Vereinbarung liegen die Bestimmungen des O.Ö. AWG 1997 zugrunde.<br />
Sollte eine Än<strong>der</strong>ung dieses Gesetzes Auswirkungen auf diese Vereinbarung haben, so<br />
ist diese den neuen, geän<strong>der</strong>ten gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass diese<br />
dem Zweck <strong>der</strong> neuen Bestimmung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Auswirkungen<br />
beim Unternehmer entspricht.<br />
XI. AUFSICHTSBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG<br />
Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit <strong>der</strong> aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch<br />
die o.ö. Landesregierung.<br />
XII. KOSTEN UND GEBÜHREN<br />
Die mit <strong>der</strong> Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und öffentlichen<br />
Abgaben trägt <strong>der</strong> Unternehmer.<br />
Die Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung trägt je<strong>der</strong> Vertragspartner selbst.<br />
XIII. VERTRAGSDAUER<br />
Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2006 in Kraft. Er wird bis 31.12.2006 abgeschlossen<br />
und kann erstmals von jedem <strong>der</strong> Vertragsteile zu diesem Zeitpunkt unter Einhaltung einer<br />
6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen<br />
Briefs zu erfolgen. Sie gilt als rechtzeitig, wenn sie bis längstens 30.06.1996 zur Post gegeben<br />
wird.<br />
Findet keine Kündigung statt, so verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um ein Jahr. Der<br />
Vertrag kann sodann wie<strong>der</strong>um jeweils unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist<br />
zum 31.12. des betreffenden Jahres mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.<br />
Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages tritt <strong>der</strong> Vertrag vom 18.08.1994 samt Nachtrag vom<br />
12.08.1997 außer Kraft.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />
__________________________<br />
Bgm. Patsch Horst<br />
Der Unternehmer:<br />
______________________________
GR Kirnstötter stellt die Frage, ob ab 2006 nicht mehr nach Siggerwiesen geliefert werden<br />
darf. AL Harweck erklärt, dass vom Gemein<strong>der</strong>at die Vertragskündigung bereits im Vorjahr<br />
beschlossen wurde, und daher ab 2006 nicht mehr nach Siggerwiesen geliefert werden<br />
kann.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung des geän<strong>der</strong>ten Vertrages.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
7. Grundsatzbeschluss über die Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges<br />
Die FF <strong>Überackern</strong> hat mit Schreiben vom 30.09.<strong>2005</strong> darauf hingewiesen, dass für das<br />
Löschfahrzeug, welches 1986 in den Dienst gestellt wurde, in etwa 5 Jahren mit einer Ersatzbeschaffung<br />
zu rechnen ist.<br />
Das Fahrzeug ist nunmehr 19 Jahre alt. Die Einsatzdauer von Feuerwehrfahrzeugen beträgt<br />
<strong>der</strong>zeit etwa 25 Jahre.<br />
Aktuell belaufen sich die Kosten für ein Löschfahrzeug auf ca. 147.000,- €.<br />
Da die Mittel für Feuerwehrfahrzeuge für die nächsten Jahre bereits fast vollständig verplant<br />
sind, ist eine rechtzeitige Antragstellung für die Aufnahme in die „Warteliste“ geboten.<br />
Bgm. Patsch Horst verliest das Ansuchen <strong>der</strong> FF <strong>Überackern</strong> und unterstützt das Vorhaben<br />
<strong>der</strong> Feuerwehr voll. Bei dieser Nutzungsdauer müsse man je<strong>der</strong>zeit auch mit größeren Reparaturen<br />
rechnen, eine rechtzeitige Vorsorge für die Ersatzbeschaffung ist ihm sehr wichtig.<br />
Er beantragt, den Grundsatzbeschluss für die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges zu<br />
fassen.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
8. Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn über die Kassenprüfung vom 24.10.<strong>2005</strong><br />
AL Harweck verliest den Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn, Zl. Gem60-5045-<strong>2005</strong>-<br />
Ti/Sch/Fo vom 03.11.<strong>2005</strong>, vollinhaltlich.<br />
Bei <strong>der</strong> unter Ziffer 2 angesprochenen Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei <strong>der</strong><br />
Sparkasse handelte es sich um eine Zahlung für den Kanalbau. Der Kassenkredit bei <strong>der</strong><br />
Raika war bereits ausgeschöpft, alle Darlehenskonten für den Kanalbau befinden sich bei<br />
<strong>der</strong> Sparkasse. Zur kurzfristigen Überbrückung <strong>der</strong> Zahlungsunfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> wurde<br />
daher das Girokonto bei <strong>der</strong> Sparkasse herangezogen.<br />
Künftig soll auf den günstigsten Zinssatz geachtet werden, so AL Harweck.<br />
Der Bericht wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.
9. Prüfungsbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses<br />
PA-Obmann Stahlhofer Herbert verliest folgenden Prüfungsbericht:<br />
Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses<br />
Datum <strong>der</strong> Prüfungsausschusssitzung:<br />
Montag, 25. April <strong>2005</strong>, 19 Uhr<br />
Prüfungsthema:<br />
Anwesende:<br />
Schriftführer:<br />
Ausglie<strong>der</strong>ung des Schulbudgets<br />
Obmann Stahlhofer Herbert<br />
Obmann-Stellvertreter Huber Gerhard<br />
Meßner Gerhard<br />
Ammerer Sebastian<br />
Amtsleiter Helmut Harweck<br />
Aufgrund des vom Gemein<strong>der</strong>at gefassten Beschlusses wurde im Jahr 2004 das Schulbudget<br />
erstmals ausgeglie<strong>der</strong>t. Die vom Gemein<strong>der</strong>at definierten Voranschlagspositionen wurden<br />
direkt an die Schulleitung überwiesen. Die Aufgabe des Prüfungsausschusses bestand<br />
darin zu prüfen, ob sich die Schulleitung bei <strong>der</strong> Verwendung dieser Mittel an nachstehende<br />
Vorgaben gehalten hat:<br />
Selbständiges und eigenverantwortliches Handeln <strong>der</strong> Schulleitung unter Beachtung folgen<strong>der</strong><br />
Vorgaben:<br />
Offertverfahren (Einholung von Vergleichsofferten zur Feststellung des<br />
Bestbieters<br />
Auftragsvergabe an den Bestbieter<br />
Rechnungsprüfung nach sachlichen und rechnerischen Kriterien<br />
Überweisung durch die Zeichnungsberechtigten<br />
Skontoabzug bei termingerechter Bezahlung<br />
Buchhaltung, Rechnungs-, und Belegverwaltung<br />
Aktenbereitstellung und Auskunftserteilung gegenüber den Organen von <strong>Gemeinde</strong><br />
und Aufsichtsbehörde<br />
Vorlage <strong>der</strong> Jahresabrechnung unaufgefor<strong>der</strong>t bis längstens 15. Jänner des nächstfolgenden<br />
Jahres einschließlich Kopie des Kontoauszuges<br />
Ausgaben für die laufende Geschäftsgebarung dürfen nur im Rahmen <strong>der</strong> beschlossenen<br />
Voranschlagsbeträge (Gesamtsumme) vollzogen werden.<br />
Zunächst wird festgehalten, dass im Jahr 2004 erst während des Jahres ausgeglie<strong>der</strong>t wurde.<br />
Frau Direktor Prielhofer kann daher die Belege erst ab September 2004 vorlegen, die<br />
restlichen Belege des Finanzjahres 2004 befinden sich noch beim <strong>Gemeinde</strong>amt.<br />
Frau Direktor Prielhofer legt die Belege und Kontoauszüge (Umsatzliste aus ELBA) vor und<br />
hält die Handkasse bereit.<br />
Anhand <strong>der</strong> Umsatzliste werden die dazugehörigen Belege geprüft. Bei <strong>der</strong> Belegprüfung<br />
werden folgende Punkte festgehalten:
Durch bestehende Abbuchungsaufträge kam es in <strong>der</strong> Übergangsphase zu Abbuchungen<br />
vom <strong>Gemeinde</strong>konto, obwohl die Budgetposten bereits ausgeglie<strong>der</strong>t waren. Diese Beträge<br />
wurden in Summe an die <strong>Gemeinde</strong> zurück überwiesen. Hier wird eine detaillierte Aufglie<strong>der</strong>ung<br />
dieser Beträge vermisst.<br />
An Herrn Stefan Voith wurden 200,- € für die Einrichtung und Wartung <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong><br />
Volksschule ausbezahlt.<br />
Für kleinere Ausgaben wurde von Frau Direktor Prielhofer eine Handkasse angelegt, die bei<br />
Bedarf vom Girokonto gespeist wird. Über die Ausgaben aus <strong>der</strong> Handkasse liegt keine Aufstellung<br />
vor. Die einzelnen Belege und Kassenbons sind ohne bestimmte Ordnung in einem<br />
Kuvert gemeinsam mit dem Bargeld aufbewahrt. Diese Form <strong>der</strong> Führung <strong>der</strong> Handkasse ist<br />
absolut unübersichtlich. Es wird vorgeschlagen, auch hier eine genaue Liste mit den einzelnen<br />
Ausgabenpositionen zu führen und die dazugehörigen Belege übersichtlich abzulegen.<br />
Im Anschluss an die Belegprüfung stellt <strong>der</strong> Prüfungsausschuss fest, dass zum Jahresende<br />
(<strong>der</strong> Abschluss wurde per 07.01.<strong>2005</strong> erstellt) eine Ersparnis in Höhe von € 3.490,33 aufscheint.<br />
Frau Direktor Prielhofer erklärt, dass sie dieses Geld vorerst für die im Jahr <strong>2005</strong> neu angeschaffte<br />
EDV-Ausrüstung verwendet hat, weil die För<strong>der</strong>ung durch das Land OÖ erst rückerstattet<br />
wird, nachdem die Originalrechnungen eingesendet werden.<br />
Es wird vereinbart, dass die Belege des ausgeglie<strong>der</strong>ten Budgets in <strong>der</strong> Volksschule aufbewahrt<br />
werden. Gemäß den Richtlinien ist die Schulleitung zur Aktenbereitstellung und Auskunftserteilung<br />
gegenüber den Organen von <strong>Gemeinde</strong> und Aufsichtsbehörde verpflichtet.<br />
Größere Ausgaben sollen auch künftig im Einvernehmen mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />
Die jährliche Budgeterstellung wird im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulleitung erfolgen.<br />
GR Patsch Siegfried stellt die Frage, warum <strong>der</strong> ausgewiesene Überschuss nicht an die<br />
<strong>Gemeinde</strong> zurückgezahlt wurde. Bgm. Patsch Horst erklärt, dass es zum Wesen <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung<br />
gehört, dass das Ersparte auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden<br />
und / o<strong>der</strong> es zweckgebundenen Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen <strong>der</strong><br />
laufenden Geschäftsgebarung zugeführt werden kann.<br />
Der Bericht wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.<br />
10. Vergabe des Kassenkredites für 2006<br />
Der Kassenkreditrahmen wurde unter TOP. 2 (Voranschlag) mit € 136.000,- fixiert.<br />
Es wurden 4 Banken (PSK, Sparkasse, Raiffeisenbank und VKB) zur Abgabe eines Angebotes<br />
eingeladen.<br />
Abgabeschluss war Freitag, 9. Dezember <strong>2005</strong>, um 12,00 Uhr.<br />
Nicht abgegeben hat die VKB.<br />
Nachstehendes Ergebnis wurde erzielt:
Bankinstitut Aufschlag Zinssatz<br />
PSK 0,50% 2,97%<br />
Sparkasse 0,50% 2,97%<br />
Raiffeisenbank 0,19% 2,66 %<br />
VKB<br />
Nicht abgegeben<br />
Bgm. Patsch Horst spricht sich für die Vergabe an die Raiffeisenbank aus.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
11. Vergabe Kanalbaudarlehen BA 03 und BA 04<br />
a) BA 03<br />
Der Finanzierungsplan lt. Vorgabe des Landes bzw. <strong>der</strong> Kommunalkredit stellt sich wie folgt<br />
dar:<br />
Anschlussgebühren: 6.000,00 €<br />
Eigenmittel: 23.000,00 €<br />
Landesmittel: 11.700,00 €<br />
Fremdfinanzierung: 189.300,00 €<br />
Für den Kredit in Höhe von 189.300,00 € wurden 4 Banken (PSK, Sparkasse, Raiffeisenbank<br />
und VKB) zur Abgabe eines Angebotes eingeladen.<br />
Nachstehendes Ergebnis wurde erzielt:<br />
Bankinstitut Aufschlag Zinssatz Gesamtbelastung<br />
PSK 0,100 % 2,697 % 267.781,00 €<br />
Sparkasse 0,125 % 2,722 % 267.335,14 €<br />
Raiffeisenbank 0,180 % 2,650 % 265.158,50 €<br />
VKB<br />
Nicht abgegeben<br />
b) BA04<br />
Der Finanzierungsplan lt. Vorgabe des Landes bzw. <strong>der</strong> Kommunalkredit stellt sich wie folgt<br />
dar:<br />
Anschlussgebühren: 23.800,00 €<br />
Eigenmittel: 20.000,00 €<br />
Landesmittel: 10.000,00 €<br />
Fremdfinanzierung: 146.200,00 €
Für den Kredit in Höhe von 189.300,00 € wurden 4 Banken (PSK, Sparkasse, Raiffeisenbank<br />
und VKB) zur Abgabe eines Angebotes eingeladen.<br />
Nachstehendes Ergebnis wurde erzielt:<br />
Bankinstitut Aufschlag Zinssatz Gesamtbelastung<br />
PSK 0,100 % 2,697 % 206.812,97 €<br />
Sparkasse 0,125 % 2,722 % 206.467,98 €<br />
Raiffeisenbank 0,180 % 2,650 % 204.787,06 €<br />
VKB<br />
Nicht abgegeben<br />
AL Harweck erklärt, dass sich die Kreditinstitute nicht ganz genau an den Ausschreibungstext<br />
gehalten haben. Es wurden tw. an<strong>der</strong>e Berechnungsgrundlagen angewendet, sodass<br />
sich die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Angebote schwierig gestaltet.<br />
Bgm. Patsch Horst spricht sich dafür aus, in diesem Fall jenes Angebot anzunehmen, das<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> unter dem Strich die geringste Gesamtbelastung hervorruft, und beantragt<br />
die Vergabe <strong>der</strong> Darlehen für den BA03 und den BA04 jeweils an die Raiffeisenbank Hochburg-Ach.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
12. Grundeinlöse Mühltalerstraße<br />
Die Schlussvermessung des ausgebauten Teilstückes <strong>der</strong> Mühltaler <strong>Gemeinde</strong>straße (Ortsende<br />
bis Hausbauerkapelle) ist nun abgeschlossen, und hat Geometer Müller die Aufstellung<br />
<strong>der</strong> einzulösenden Flächen vorgelegt.<br />
Es ergibt sich eine Gesamtfläche von 1.821 m².<br />
Die Grundeinlösebeträge sollen nun ausbezahlt und die Grundbuchsordnung hergestellt<br />
werden.<br />
Für die Eigentumsübertragung ist ein Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich. Es gibt 2 Möglichkeiten<br />
<strong>der</strong> Grundeinlöse, nämlich nach <strong>der</strong> alten Katastermappe o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Vermessung<br />
des Naturstandes vor Baubeginn. AL Harweck spricht sich für die Variante Naturvermessung<br />
aus.<br />
Bezüglich des Quadratmeterpreises gibt es einige Wortmeldungen. Bgm. Patsch Horst<br />
meint, man solle einen Sachverständigen <strong>der</strong> Bezirksbauernkammer heranziehen, und den<br />
Grundpreis von ihm festlegen lassen.<br />
Bei <strong>der</strong> Begehung vor Baubeginn wurde den Anrainern mitgeteilt, dass man die beim Ausbau<br />
<strong>der</strong> Landesstraße ausbezahlten Sätze berücksichtigen würde.<br />
GR Huber Gerhard schlägt vor, generell 4,- € brutto auszubezahlen. Bei einer Schätzung<br />
durch die BBK würde eher ein niedrigerer Wert entstehen, bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Sätze<br />
beim Ausbau <strong>der</strong> Landesstraße ehe rein höherer Betrag.<br />
AL Harweck gibt zu bedenken, dass die <strong>Gemeinde</strong> den Preis nicht diktieren kann, son<strong>der</strong>n<br />
eine Einigung mit den Grundeigentümern anzustreben ist. Der Betrag von 4.- € kann daher<br />
nur als Willensäußerung des Gemein<strong>der</strong>ates angesehen werden.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt die Grundeinlöse mittels Kauf zu einem vorgeschlagenen<br />
Quadratmeterpreis von 4,- € inkl. USt.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.
13. Übereinkommen mit dem Land OÖ über das Rückhaltebecken Hanseigraben<br />
Im Zuge <strong>der</strong> Errichtung des Regenwasserkanals in <strong>der</strong> Ortschaft Weng (BA03) ist auch <strong>der</strong><br />
Bau des Rückhaltebeckens „Hanseigraben“ geplant.<br />
Da dies im Zusammenwirken zwischen dem Land OÖ, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Hochburg-Ach und <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> erfolgt, ist eine Vereinbarung abzuschließen.<br />
Vom Land OÖ wurde die beiliegende Vereinbarung mit dem Ersuchen um Beschlussfassung<br />
im Gemein<strong>der</strong>at übermittelt.<br />
Bgm. Patsch Horst berichtet über die Gespräche mit Bgm. Patsch Horst Lugmayr und den<br />
Vertretern des Landes.<br />
Fest stehe, dass die <strong>Gemeinde</strong>n sich nicht an den Baukosten (außer den anfallenden<br />
Grundeinlösekosten) zu beteiligen haben, dafür aber für die Erhaltung wechselseitig zuständig<br />
sein werden. Eine Einigung zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Überackern</strong> und Hochburg-Ach ist<br />
noch zu treffen.<br />
GR Ammerer Sebastian meint, es wäre sinnvoller, die Erhaltung personell gesehen bei einer<br />
<strong>Gemeinde</strong> anzusiedeln und den Aufwand finanziell abzugelten.<br />
AL Harweck verliest den Text des Übereinkommens vollinhaltlich.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung des Übereinkommens.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
14. TOP.: Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes in Weng (Dringlichkeitsantrag)<br />
Bgm. Patsch Horst lässt den Dringlichkeitsantrag verlesen.<br />
Erst nach Ausschreibung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung ist Geometer Brunner mit einem Vermessungsentwurf<br />
vorstellig geworden.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke von Mairhofer Herbert sollen 2 Parzellen vermessen werden.<br />
Die geplante Parzellierung weicht jedoch vom rechtskräftigen Bebauungsplan ab und kann<br />
nur genehmigt werden, wenn <strong>der</strong> Bebauungsplan entsprechend abgeän<strong>der</strong>t wird.<br />
AL Harweck verliest dazu die Stellungnahme des Ortsplaners Architekt Poppinger. Arch.<br />
Poppinger sieht keine Hin<strong>der</strong>ungsgründe.<br />
Für die südliche Parzellenreihe ergibt sich insgesamt eine Verbesserung, weil die meisten<br />
Grundstücke etwas breiter werden.<br />
Die anfallenden Kosten werden von Mairhofer Herbert übernommen, das wurde mit ihm vorab<br />
schon besprochen.<br />
Es wäre ein Einleitungsbeschluss für das Än<strong>der</strong>ungsverfahren zu fassen.
Lt. Aussage von Mairhofer Herbert sind bereits Käufer vorhanden. Es kann nicht bis zur<br />
nächsten Gemein<strong>der</strong>atssitzung im März 2006 gewartet werden, weil die Interessenten den<br />
Kauf rasch abwickeln wollen.<br />
GR Kirnstötter stellt die Frage, ob <strong>der</strong> Bauausschuss noch befasst wird. AL Harweck erklärt,<br />
dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss nur auf die Einleitung des Än<strong>der</strong>ungsverfahrens abzielt,<br />
selbstverständlich werde <strong>der</strong> Bauausschuss noch befasst. Es gibt ein Stellungnahmeverfahren<br />
analog einer Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung, wobei jedoch <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> anzuschreibenden<br />
Stellen wesentlich geringer ist.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt, das Än<strong>der</strong>ungsverfahren einzuleiten.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />
15. TOP.: Allfälliges<br />
GR Hochreiter Helga berichtet über die Sitzung des Kulturausschusses zum Thema 1250-<br />
Jahr-Feier. Es haben sich Viele bereit erklärt, im Komitee mitzuarbeiten. Bis zur ersten Sitzung<br />
des Gemein<strong>der</strong>ates im Jahr 2006 werden die Personen namentlich feststehen. Im<br />
nächsten Gemein<strong>der</strong>undschreiben soll noch ein Hinweis aufgenommen werden, dass alle<br />
Interessierten im Komitee mitarbeiten können, und sich bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> melden sollen.<br />
GR Kirnstötter spricht die Schäden an <strong>der</strong> Meier-Helmbrecht-<strong>Gemeinde</strong>straße an und will<br />
wissen, ob die Grundbesitzer schon ermittelt wurden. Bgm. Patsch Horst erklärt, er habe<br />
letzte Woche das angesprochene Messrad erhalten und werde noch im Dezember 05 den<br />
Lokalaugenschein durchführen.<br />
GR Ammerer spricht die enormen Schäden am Radweg an, die durch die Holztransporte<br />
entstanden sind. AL Harweck berichtet, dass Herrn Schinwald bereits mitgeteilt wurde, dass<br />
die angesprochenen Schäden ein Nachspiel haben werden. Er hat auch schon beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
vorgesprochen. Es wurde vereinbart, einen gemeinsamen Gesprächstermin abzuhalten,<br />
bei dem auch Vertreter des Landes anwesend sein werden.<br />
AL Harweck berichtet über den am 13.12.05 abgehaltenen Lokalaugenschein betreffend<br />
Löschwasserbehälter Weng. Gemeinsam mit Kommandant Theo Kugler und Herrn Viehböck<br />
vom LFK wurde die Sachlage besprochen. Herr Viehböck hat das Erfor<strong>der</strong>nis eines 200 m³-<br />
Behälters bestätigt und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> eine För<strong>der</strong>ung in Höhe von 12.600,- € bei geschätzten<br />
Gesamtkosten von ca. 26.000,- € zugesagt. Eine schriftliche Erledigung wird folgen.<br />
Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />
Am 14.12.05 erhält Herr Rothenbuchner Reinhard die Lebensrettermedaille von LH Dr. Pühringer<br />
verliehen. Bgm. Patsch Horst wird ihn bei <strong>der</strong> Fahrt nach Linz begleiten.<br />
Der Reviererlebnisweg kommt nun doch zustande. Die Jägerschaft steht zum größten Teil<br />
hinter dem Projekt, die <strong>Gemeinde</strong> wird es unterstützen. Es gab am 13.12.05 ein Gespräch<br />
mit Bgm. Steindl in Burghausen. Es sollen För<strong>der</strong>mittel <strong>der</strong> EU angesprochen werden. Nähere<br />
Informationen liegen im <strong>Gemeinde</strong>amt auf. GR Hochreiter Helga stellt klar, dass sich<br />
<strong>der</strong> Kulturausschuss sehrwohl mit dem Thema befasst hat. Damals war die Antwort <strong>der</strong> Jägerschaft<br />
gegenteilig. Sie sei verwun<strong>der</strong>t, dass sich die Meinungen so geän<strong>der</strong>t haben.
Bgm. Patsch Horst stellt klar, dass er die Arbeit des Kulturausschusses nicht min<strong>der</strong>n möchte.<br />
Hochreiter Helga spricht sich gegen eine finanzielle Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aus.<br />
Der Vertrag betreffend Splittstreuung mit <strong>der</strong> Fa. Hangöbl ist unterschrieben.<br />
Die Wacker-Chemie hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> den Einsatz von Wengler Alois bei <strong>der</strong> Hochwasserkatastrophe<br />
in Tirol verrechnet. Es gab ein Gespräch mit <strong>der</strong> Werkleitung, wobei eine Kostenteilung<br />
erreicht werden konnte. Die <strong>Gemeinde</strong> wird sich diesbezüglich jedenfalls noch an<br />
das LFK wenden. Die Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> wird in Frage gestellt.<br />
Bei <strong>der</strong> Verbandsversammlung des SHV Braunau wurde eine Erhöhung des Hebesatzes<br />
beschlossen. Auch in den nächsten Jahren wird es Steigerungen geben. Es ist eine Neuaufteilung<br />
<strong>der</strong> Kosten zwischen Land und <strong>Gemeinde</strong>n in Diskussion.<br />
Bei <strong>der</strong> Grünschnittentsorgung wird es bald eine Än<strong>der</strong>ung geben. Eine gemeindeinterne<br />
Lösung wird angestrebt. Darauf hat sich <strong>der</strong> Umweltausschuss in <strong>der</strong> letzten Sitzung geeinigt.<br />
Es ab bereits Gespräche mit den örtlichen Landwirten.<br />
Bgm. Patsch Horst bedankt sich abschließend bei allen Gemein<strong>der</strong>äten, Ausschussverantwortlichen<br />
und Bediensteten für die Arbeit im abgelaufenen Jahr und lädt zum gemeinsamen<br />
Abendessen ins Gasthaus Kramer ein.
Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />
die letzte Sitzung vom 25.09.<strong>2005</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anfragen und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 20,30 Uhr.<br />
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(Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />
Huber Gerhard (ÖVP)<br />
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Stahlhofer Herbert (FPÖ)<br />
Kreil Manfred (SPÖ)<br />
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(Schriftführer Harweck Helmut)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in <strong>der</strong><br />
Sitzung vom ................................. keine Einwendungen erhoben wurden *über die Einwendungen<br />
<strong>der</strong> beiliegende Beschluss gefasst wurde.<br />
<strong>Überackern</strong>, am ________________<br />
Der Vorsitzende:<br />
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