01.11.2013 Aufrufe

5/2005 - .PDF - der Gemeinde Überackern

5/2005 - .PDF - der Gemeinde Überackern

5/2005 - .PDF - der Gemeinde Überackern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Lfd. Nr.: 5/<strong>2005</strong><br />

V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die ö f f e n t l i c h e Sitzung des<br />

G E M E I N D E R A T E S<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> am Dienstag, den 13.12.<strong>2005</strong><br />

Tagungsort: Schulungsraum <strong>der</strong> Feuerwehr, <strong>Überackern</strong> 84<br />

Anwesende<br />

1. Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong> SPÖ<br />

2. Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge ÖVP<br />

3. GR Ammerer Sebastian SPÖ<br />

4. GR Fellner Josef ÖVP<br />

5. GR Hochreiter Helga ÖVP<br />

6. GR Huber Gerhard ÖVP<br />

7. GR Kirnstötter Johann ÖVP<br />

8. GR Kreil Manfred SPÖ<br />

9. GR Patsch Josef Siegfried SPÖ<br />

10. GR Stahlhofer Herbert FPÖ<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong><br />

1. Huber Alfred ÖVP<br />

2. Laufenböck Thomas FPÖ<br />

3. Rothenbuchner Anton SPÖ<br />

4.<br />

5.<br />

Der Leiter Des <strong>Gemeinde</strong>amtes:<br />

AL Harweck Helmut<br />

Fachkundige Personen:<br />

.................................................................................................<br />

.................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

Entschuldigt<br />

GR Mayrhofer Franz, ÖVP<br />

GR Berger Gerhard, SPÖ<br />

GR Mag. Wolfgruber Andrea, FPÖ<br />

unentschuldigt<br />

Der Schriftführer (§54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): AL Harweck Helmut


Der Vorsitzende eröffnet um 18,00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />

b) <strong>der</strong> Termin <strong>der</strong> heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990)<br />

enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglie<strong>der</strong> bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong><br />

zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag an <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />

kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.09.<strong>2005</strong> bis zur heutigen<br />

Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht aufgelegen ist,<br />

während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift<br />

bis zum Schluss <strong>der</strong> Sitzung Einwände erhoben werden können.<br />

Als Protokollunterzeichner werden von den Fraktionen folgende Personen genannt:<br />

ÖVP: Huber Gerhard<br />

SPÖ: Kreil Manfred<br />

FPÖ: Stahlhofer Herbert<br />

Sodann gibt <strong>der</strong> Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />

Herr Rothenbuchner Anton wird angelobt.<br />

Bgm. Patsch Horst stellt einen Dringlichkeitsantrag über die Aufnahme des zusätzlichen<br />

Tagesordnungspunktes „Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes in Weng“. Die Aufnahme<br />

dieses Punktes in die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. Daher<br />

ergibt sich folgende<br />

Tagesordnung:<br />

1. Steuerhebesätze für 2006<br />

2. Voranschlag 2006<br />

3. Mittelfristiger Finanzplan 2006 bis 2009<br />

4. Ausglie<strong>der</strong>ung des Budgets für Volksschule und Feuerwehr<br />

5. Ergänzung zum Vertrag mit den Alzwerken betreffend Kanalbau<br />

6. Än<strong>der</strong>ung des Vertrages mit <strong>der</strong> Fa. Esterbauer betreffend Müllabfuhr<br />

7. Grundsatzbeschluss über die Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges<br />

8. Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn über die Kassenprüfung vom<br />

24.10.<strong>2005</strong><br />

9. Prüfungsbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses<br />

10. Vergabe des Kassenkredites für 2006<br />

11. Vergabe Kanalbaudarlehen BA 03 und BA 04<br />

12. Grundeinlöse Mühltalerstraße<br />

13. Übereinkommen mit dem Land OÖ über das Rückhaltebecken Hanseigraben<br />

14. Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes in Weng<br />

15. Allfälliges


1. TOP.: Steuerhebesätze für 2006<br />

Für 2006 werden die Hebesätze für die Steuern und Abgaben wie folgt festgesetzt:<br />

Grundsteuer A<br />

500 v. H<br />

Grundsteuer B 500 v. H.<br />

Lustbarkeitsabgabe:<br />

lt. gelten<strong>der</strong> Verordnung<br />

Abfallgebühr:<br />

a) pro 60-Liter Restabfall-Behälter € 4,00 + Ust.<br />

b) pro 120-Liter Restabfall-Behälter € 7,27 + Ust.<br />

c) pro 1.200-Liter-Container € 72,67 + Ust.<br />

Wasserbezugsgebühr: € 1,16 + Ust.<br />

Wasseranschlussgebühr:<br />

€ 1.580,00 + Ust.<br />

Kanalanschlussgebühr:<br />

2.800,- € + UST für den ersten Belastungsanteil<br />

1.400,- € + USt. für den zweiten Belastungsanteil<br />

700,- € + USt. für den dritten und jeden weiteren Belastungsanteil<br />

2.800,- € + Ust. für unbebaute Grundstücke<br />

Kanalbenützungsgebühr:<br />

3,20 € + USt. pro m³<br />

448,00 € + USt. bei Pauschalierung<br />

120,00 € + Ust. Mindestgebühr<br />

Hundeabgabe:<br />

12,00 € für den ersten Hund<br />

12,00 € für jeden weiteren Hund<br />

12,00 € für Wachhunde<br />

2 Jagdhunde frei gemäß § 58 O.ö. Jagdgesetz.<br />

AL Harweck erinnert an die Erlässe <strong>der</strong> o.ö. Landesregierung im Hinblick auf die Gebührenfestsetzung<br />

in Abgangsgemeinden, wonach man über die Mindestgebühren hinaus höhere<br />

Sätze festlegen müsste. Zuletzt wurde diese Auffor<strong>der</strong>ung im Gemein<strong>der</strong>at heftig kritisiert.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebührenordnung wird in einer <strong>der</strong> nächsten Gemein<strong>der</strong>atssitzungen diskutiert<br />

werden.<br />

Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung <strong>der</strong> Hebesätze.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.


2. TOP.: Voranschlag 2006<br />

Bgm. Patsch Horst legt den Voranschlagsentwurf vor und verweist auf die Besprechung mit<br />

den Fraktionsobmännern am 24.11.<strong>2005</strong>. Zwischenzeitlich noch bekannt gewordene Umstände<br />

wurden eingearbeitet.<br />

AL Harweck berichtet über die Stellungnahme <strong>der</strong> BH Braunau am Inn. Der Voranschlagsentwurf<br />

wurde im Sinne des Voranschlagserlasses bereits vor Beschlussfassung an die BH<br />

geschickt, weil das für Abgangsgemeinden so vorgeschrieben ist. Die in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> BH Braunau enthaltenen Punkte wurden eingearbeitet.<br />

AL Harweck nennt die Eckdaten des Voranschlages, Bgm. Patsch Horst verweist auf die<br />

Ausgaben im Bereich <strong>der</strong> Abwasserentsorgung, die den Abgang weiter in die Höhe treiben.<br />

GR Huber Gerhard stellt folgende Anfragen:<br />

1) Wo ist <strong>der</strong> Sparwille des Bürgermeisters im Budget erkennbar?<br />

Bgm. Patsch Horst erklärt, dass <strong>der</strong> Sparwille bei <strong>der</strong> Besprechung mit den Fraktionsobmännern<br />

zum Ausdruck gebracht wurde. Das Budget sei mit allen Fraktionen<br />

abgestimmt.<br />

2) Im <strong>Gemeinde</strong>amt wurden Investitionen unter dem Hinweis auf Einsparungspotentiale getätigt,<br />

es wurde Personal eingestellt und Geräte angekauft bzw. geleast. Der gegenteilige<br />

Effekt sei eingetreten, die Einsparungen seien nicht nachvollziehbar und die Qualität <strong>der</strong><br />

Arbeit sei gleichzeitig gesunken.<br />

Bgm. Patsch Horst wi<strong>der</strong>spricht dieser Argumentation vehement. Es sei sicher zu<br />

keiner Verschlechterung <strong>der</strong> Qualität gekommen, die Ersparnisse im zeitlichen Bereich<br />

und bei den Verbrauchsmaterialien seien jedenfalls nachvollziehbar. In diesem<br />

Zusammenhang weist Bgm. Patsch Horst auch auf die Tatsache hin, dass bisher<br />

gewohnte Arbeitsabläufe geän<strong>der</strong>t werden müssen, und speziell AL Harweck für viele<br />

Bereiche nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Dies werde sich auch im Bericht<br />

über die Gebarungseinschau nie<strong>der</strong>schlagen. Manche Maßnahmen wirken sich erst<br />

längerfristig aus, so Bgm. Patsch Horst.<br />

3) Der Prüfungsausschuss macht sich Gedanken über Einsparungsmöglichkeiten und Verbesserungen<br />

in den Abläufen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Die Anregungen des Prüfungsausschusses<br />

werden jedoch in keiner Weise beachtet und stehen sozusagen nur auf dem Papier.<br />

Bgm. Patsch Horst wi<strong>der</strong>spricht auch hier. Die vom Prüfungsausschuss aufgezeigten<br />

Punkte finden sehrwohl Beachtung. Sie wurden auch bereits in einer Liste zusammengefasst,<br />

die abgearbeitet werden muss. Selbstverständlich können nicht alle<br />

Ratschläge des Prüfungsausschusses sofort umgesetzt werden.<br />

4) Kann sich die <strong>Gemeinde</strong> bei <strong>der</strong> bestehenden Finanzsituation das Haus <strong>Überackern</strong> 48<br />

noch leisten? Der Beschluss, das Haus zu verkaufen, ist nach wie vor nicht umgesetzt.<br />

Bgm. Patsch Horst verweist auf den mehrheitlichen Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates,<br />

auch eine an<strong>der</strong>e Verwendung zu ermöglichen. Er sei in Kontakt mit einem Nahversorger.<br />

Das Jahr 2006 werde intensiv genützt werden, um das Konzept „<strong>Überackern</strong><br />

lebt“ voranzutreiben.


5)Was hat Strasser Hermann (eingesetzt im Bauhofbereich) <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> gebracht, war er<br />

die Investition wert?<br />

Bgm. Patsch Horst erklärt, dass er gerade heuer im Zusammenhang mit dem Kanalbau<br />

und den Straßenbauten eine sehr wertvolle Hilfe war. AL Harweck streicht hervor,<br />

dass es gerade in <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> Bichler Otto Urlaub hatte, sehr wichtig war, eine<br />

Vertretung zu haben, etwa beim Einbau <strong>der</strong> Ventile bei den Hausanschlussschächten.<br />

Generell sind viele Dinge zu zweit wesentlich effizienter abzuwickeln als<br />

alleine. Bgm. Patsch Horst sagt, es habe ausschließlich positive Rückmeldungen aus<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung gegeben. Bichler Otto kann zu <strong>der</strong> gestellten Frage sicher bestens<br />

Auskunft geben.<br />

Vbgm. Hai<strong>der</strong> Inge kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen beim Löschteich und beim<br />

Haus 48 nicht umgesetzt wurden. Diese Argumente seien bei <strong>der</strong> Weiterbeschäftigung von<br />

Strasser Hermann angeführt worden. Bgm. Patsch Horst erklärt, dass beim Haus 48 sicherlich<br />

einige Punkte erledigt wurden. Beim Löschteich war die Mitarbeit <strong>der</strong> Straßenmeisterei<br />

geplant. Die Arbeiten müssten jedoch auf das Gesamtkonzept für den Ortskern abgestimmt<br />

werden.<br />

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, beantragt Bgm. Patsch Horst nachstehenden<br />

Beschluss zum Voranschlag 2006, <strong>der</strong> mit 12 Stimmen und 1 Gegenstimme (Huber<br />

Alfred, ÖVP – ohne Begründung) beschlossen wird:<br />

1. Bei <strong>der</strong> im Sinne des § 76 Abs. 2 <strong>der</strong> O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 durchgeführten<br />

zweiwöchigen Auflage des Voranschlages, worauf durch Kundmachung an <strong>der</strong> Amtstafel<br />

hingewiesen wurde, wurden keine Erinnerungen eingebracht.<br />

2. Der Gemein<strong>der</strong>at hat den <strong>Gemeinde</strong>voranschlag in allen Ansätzen und die sonstigen<br />

gemäß § 74 Abs. 3 und 4 <strong>der</strong> O.ö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 erstellten Voranschläge<br />

(Feuerwehrvoranschlag) einer Prüfung unterzogen und werden als Ergebnis dieser<br />

Prüfung die vom Bürgermeister beantragten Voranschlagsansätze unverän<strong>der</strong>t angenommen.<br />

3. Der ordentliche Voranschlag 2006 wird wie folgt festgestellt:<br />

EINNAHMEN:<br />

Gruppe<br />

0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 8.500,00 €<br />

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 700,00 €<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 8.100,00 €<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 0,00 €<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauför<strong>der</strong>ung 100,00 €<br />

5 Gesundheit 1.900,00 €<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 170.100,00 €<br />

7 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 0,00 €<br />

8 Dienstleistungen 182.000,00 €<br />

9 Finanzwirtschaft 447.400,00 €<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Summe: 818.800,00 €


AUSGABEN:<br />

Gruppe<br />

0 Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 253.700,00 €<br />

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 30.900,00 €<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 81.100,00 €<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 5.600,00 €<br />

4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauför<strong>der</strong>ung 72.900,00 €<br />

5 Gesundheit 83.300,00 €<br />

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 123.200,00 €<br />

7 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 1.600,00 €<br />

8 Dienstleistungen 209.100,00 €<br />

9 Finanzwirtschaft 131.900,00 €<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Summe: 993.300,00 €<br />

Abgang: - 174.500,00 €<br />

4. Der außerordentliche Haushalt 2006 wird wie folgt festgestellt:<br />

Summe <strong>der</strong> Einnahmen: € 830.000,00<br />

Summe <strong>der</strong> Ausgaben: € 830.000,00<br />

Abgang/Überschuss: 0,00<br />

5. Der Dienstpostenplan wird wie folgt festgesetzt:<br />

1 B II – VI (GD 12)<br />

1 VB I d mit 75% Auslastung (GD 18)<br />

1 VBII p3 (GD 19)<br />

1 VBII p5 mit 60% Auslastung (GD 25)<br />

6. Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite, die im Finanzjahr 2006 zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong><br />

Zahlungsfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>kasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit<br />

136.000,00 Euro festgelegt. Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> Darlehen, die zur Bestreitung von<br />

Ausgaben des außerordentlichen Voranschlages bestimmt sind, wird auf 486.000,00 Euro<br />

festgesetzt. Dieser Gesamtbetrag soll nach dem außerordentlichen Voranschlag für<br />

folgende Zwecke verwendet werden: Kanalbau BA02 350.000,00 Euro.<br />

Kanalbau BA03 100.000,00 Euro.<br />

Kanalbau BA 04 36.600,00 Euro.<br />

7. Als Bedeckung für den Fehlabgang im ordentlichen Haushalt ist ein Bedarfszuweisungsansuchen<br />

beim Land Oberösterreich zu stellen.


3. TOP.: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2009<br />

Der Mittelfristige Finanzplan 2006 – 2009 besteht aus den folgenden Bestandteilen:<br />

1) Darstellung <strong>der</strong> freien Budgetspitze <strong>der</strong> Jahre 2006 bis 2009<br />

2) Investitionsplan des außerordentlichen Haushaltes für die Jahre 2006 – 2009<br />

3) Einzeldarstellung <strong>der</strong> außerordentlichen Vorhaben 2006 – 2009<br />

4) Entwicklung des erwarteten Maastricht-Ergebnisses 2006 – 2009<br />

Der MFP ist <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde gemeinsam mit dem Voranschlag vorzulegen und vom<br />

Gemein<strong>der</strong>at in einem eigenen Tagesordnungspunkt zu beschließen.<br />

AL Harweck nennt die Eckdaten und verweist auf die eher tristen Aussichten für die nächsten<br />

Jahre.<br />

Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung des MFP 2006 bis 2009.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

4. TOP.: Ausglie<strong>der</strong>ung des Budgets für Volksschule und Feuerwehr<br />

Für die Volksschule gelten die im Vorjahr beschlossenen Richtlinien für die Ausglie<strong>der</strong>ung<br />

unverän<strong>der</strong>t weiter.<br />

Aus dem unter TOP. 2 beschlossenen Voranschlag ergibt sich somit folgende Situation für<br />

2006:<br />

Ausgeglie<strong>der</strong>te Konten Schulbudget 2006<br />

Kontonummer Bezeichnung VA 2006 50%<br />

1/211000/010000 Gebäudeeinrichtung 1.000,00 € 500,00 €<br />

1/211000/043000 Betriebsausstattung 1.200,00 € 600,00 €<br />

1/211000/400000 Geringwertige Wirtschaftsgüter 100,00 € 50,00 €<br />

1/211000/456000 Schreib-,Zeichen- u. sonstige Büromittel 500,00 € 250,00 €<br />

1/211000/456100 Lehrmittel 1.200,00 € 600,00 €<br />

1/211000/457000 Druckwerke 1.000,00 € 500,00 €<br />

1/211000/459000 Sonstige Verbrauchsgüter 100,00 € 50,00 €<br />

1/211000/616000 Instandhaltung v. Maschinen u. Anlagen 500,00 € 250,00 €<br />

1/211000/630000 Postgebühren, Porto 100,00 € 50,00 €<br />

1/211000/631000 Telefongebühren 1.200,00 € 600,00 €<br />

1/211000/728000<br />

Sonstige Ausg. (Educ.Highway, Rundfunkgeb.)<br />

700,00 € 350,00 €<br />

Überweisungsbetrag auf das Schulkonto 7.600,00 € 3.800,00 €


) Feuerwehr: Es gelten die folgenden<br />

Richtlinien für die Ausglie<strong>der</strong>ung<br />

des Feuerwehrbudgets<br />

I. Grundlage <strong>der</strong> externen Finanz- und Verwaltungsführung ist <strong>der</strong> Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> über den Haushaltsvoranschlag eines jeden Jahres. Dieser<br />

beinhaltet auch den Untervoranschlag <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr.<br />

Die einschlägigen Bestimmungen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung,<br />

sind einzuhalten.<br />

II. Umfang <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung<br />

Die Ausglie<strong>der</strong>ung umfasst nicht die gesamte Gebarung <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Überackern</strong><br />

(im Haushaltsvoranschlag als Unterabschnitt bezeichnet), son<strong>der</strong>n nur Teile davon.<br />

Von <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung ausgenommen sind generell die Aufwendungen des außerordentlichen<br />

Haushaltes sowie nachfolgende Haushaltskonten:<br />

3460 Darlehenstilgung<br />

4510 Brennstoffe<br />

5 die gesamte Postengruppe 5<br />

6000 Strom<br />

6140 Instandhaltung <strong>der</strong> Gebäude<br />

6170 Instandhaltung von Fahrzeugen<br />

6410 Technische Überprüfungen<br />

6500 Kreditzinsen<br />

6700 Versicherungen<br />

690 Schadensfälle/Verdienstentgang<br />

7110 Gebühr für die Benützung von <strong>Gemeinde</strong>einrichtungen<br />

Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht o<strong>der</strong> nicht zur<br />

Gänze verbraucht werden, können für an<strong>der</strong>e Zwecke verwendet werden.<br />

Budgetmittel, die aufgrund sparsamer Wirtschaftsführung am Ende des Haushaltsjahres<br />

nicht verbraucht sind, können entwe<strong>der</strong> auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden<br />

und / o<strong>der</strong> es können zweckgebundene Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> laufenden Geschäftsgebarung gebildet werden.<br />

III Tätigkeitsbereich<br />

Dieser umfasst selbständiges und eigenverantwortliches Handeln im Rahmen des Jahresbudgets<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Verwaltungseinheit.


Im Wesentlichen:<br />

⇒ Offertverfahren (Einholung von Vergleichsofferten zur Feststellung des<br />

Bestbieters<br />

⇒ Auftragsvergabe an den Bestbieter<br />

⇒ Rechnungsprüfung nach sachlichen und rechnerischen Kriterien<br />

⇒ Überweisung durch die Zeichnungsberechtigten<br />

⇒ Skontoabzug bei termingerechter Bezahlung<br />

⇒ Buchhaltung, Rechnungs-, und Belegverwaltung<br />

⇒ Aktenbereitstellung und Auskunftserteilung gegenüber den Organen von <strong>Gemeinde</strong> und Aufsichtsbehörde<br />

⇒ Vorlage <strong>der</strong> Jahresabrechnung unaufgefor<strong>der</strong>t bis längstens 15. Februar des nächstfolgenden<br />

Jahres einschließlich Kopie des Kontoauszuges<br />

Ausgaben für die laufende Geschäftsgebarung dürfen nur im Rahmen <strong>der</strong> beschlossenen Voranschlagsbeträge<br />

(Gesamtsumme) vollzogen werden.<br />

IV. Kontrolleinrichtung<br />

Controlling und Überprüfung <strong>der</strong> Gebarung erfolgt durch den Prüfungsausschuss <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong>.<br />

Die Prüfungen finden je nach Bedarf statt, mindestens aber einmal jährlich.<br />

V. Mittelzuteilung<br />

Die Budgetansätze <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr <strong>Überackern</strong> werden in zwei gleichen Tranchen an den<br />

ersten Werktagen <strong>der</strong> Monate Jänner und Juli eines jeden Jahres auf ein geson<strong>der</strong>tes Konto <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr <strong>Überackern</strong> überwiesen. Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Überackern</strong> hat für diesen<br />

Zweck bei einem örtlichen Geldinstitut eigener Wahl ein Girokonto einzurichten. Bargeldabwicklungen<br />

sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Im Bedarfsfall kann die Auszahlung <strong>der</strong> einzelnen Tranchen im<br />

gegenseitigen Einvernehmen an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden.<br />

VI. Dauer<br />

Die Ausglie<strong>der</strong>ung ist vorläufig unbefristet. Sie kann jedoch je<strong>der</strong>zeit durch Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> wi<strong>der</strong>rufen werden.<br />

Aus diesen Bestimmungen ergibt sich für 2006 das folgende ausgeglie<strong>der</strong>te Feuerwehrbudget:<br />

Ausgeglie<strong>der</strong>te Konten Feuerwehrbudget 2006<br />

Kontonummer Bezeichnung VA 2006 50%<br />

1/163000/020000 Geräte u. Anlagen - Anschaffung 2.000,00 € 1.000,00 €<br />

1/163000/040000 Einrichtungen 2.700,00 € 1.350,00 €<br />

1/163000/400000 Ge- und Verbrauchsgüter 3.300,00 € 1.650,00 €<br />

1/163000/452000 Treibstoffe 1.400,00 € 700,00 €<br />

1/163000/454000 Reinigungsmittel 400,00 € 200,00 €<br />

1/163000/455000 Löschmittel, Ölbindemittel 200,00 € 100,00 €<br />

1/163000/616000 Instandhaltung v. Maschinen u. Anlagen 500,00 € 250,00 €<br />

1/163000/617000 Instandhaltung von Fahrzeugen 800,00 € 400,00 €<br />

1/163000/729000 Sonstige Ausgaben, Aus- u. Fortbildung 1.100,00 € 550,00 €<br />

Überweisungsbetrag auf das Feuerwehrkonto 12.400,00 € 6.200,00 €<br />

1. Halbjahr 6.200,00 €<br />

2. Halbjahr 6.200,00 €


Bgm. Patsch Horst berichtet über die mit <strong>der</strong> Feuerwehr geführten Gespräche und bedankt<br />

sich für <strong>der</strong>en Verständnis. Man ist zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen, die sich<br />

in den obigen Richtlinien und ausgeglie<strong>der</strong>ten Haushaltskonten wi<strong>der</strong>spiegelt.<br />

Er beantragt die Beschlussfassung <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ungen für die Volksschule und die Feuerwehr.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

5. Ergänzungen zum Vertrag mit den Alzwerken betreffend Kanalbau<br />

Durch die Kanalbaumaßnahmen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> im Rahmen des BA04 ist die Querung <strong>der</strong><br />

Nutzwasserleitung <strong>der</strong> Alzwerke erfor<strong>der</strong>lich geworden.<br />

Von den Alzwerken wurde eine Zusatzvereinbarung zur bereits bestehenden Vereinbarung<br />

wie folgt vorgeschlagen:<br />

1. Nachtrag zur V e r e i n b a r u n g vom 2. / 15.3.<strong>2005</strong><br />

zwischen<br />

<strong>der</strong> G e m e i n d e Ü b e r a c k e r n<br />

- kurz <strong>Gemeinde</strong> genannt -<br />

und <strong>der</strong> Firma A l z w e r k e G m b H, München<br />

- kurz Alzwerke genannt -<br />

I.<br />

Zur Ableitung <strong>der</strong> Abwässer aus dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet errichtet die <strong>Gemeinde</strong> eine Druckleitung<br />

DN 100 mm zwischen dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet in <strong>Überackern</strong> und <strong>der</strong> Kläranlage <strong>der</strong> Wacker-Chemie<br />

in Burghausen.<br />

II.<br />

Mit dem Sammler 440 quert die <strong>Gemeinde</strong> auf dem Grundstück Nr. 1033, KG <strong>Überackern</strong>,<br />

die Nie<strong>der</strong>druck-Leitung <strong>der</strong> Alzwerke. Die Nie<strong>der</strong>druckleitung hat am Querungspunkt eine<br />

Erdüberdeckung von 1,50 Meter. Die Querung erfolgt oberhalb <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>druckleitung mit<br />

einem Abstand von 70 cm zur Nie<strong>der</strong>druckleitung. Ein entsprechen<strong>der</strong> Querungsplan wird<br />

den Alzwerken kostenlos zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil dieses Nachtrages.<br />

III.<br />

Alle Bestimmungen des Erstvertrages gelten unverän<strong>der</strong>t auch für diesen Nachtrag.<br />

<strong>Überackern</strong>, den<br />

Burghausen, den


Die Arbeiten sind bereits abgeschlossen, es gab keine Probleme. Um auch die rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen zu fixieren, ist die Beschlussfassung <strong>der</strong> Vereinbarung vorzunehmen.<br />

Bgm. Patsch Horst beantragt, den von den Alzwerken vorgeschlagenen Text zu beschließen.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

6. Än<strong>der</strong>ung des Vertrages mit <strong>der</strong> Fa. Esterbauer betreffend Müllabfuhr<br />

Der Vertrag mit <strong>der</strong> SAB in Siggerwiesen läuft mit 31.12.<strong>2005</strong> aus.<br />

Ab 2006 tritt die sog. „OÖ-Lösung“ in Kraft und <strong>der</strong> Restmüll kommt in die Verbrennung<br />

nach Wels.<br />

Für die Fa. Esterbauer ergibt sich eine Än<strong>der</strong>ung dahingehend, dass sie nun nicht mehr<br />

nach Siggerwiesen fahren muss, son<strong>der</strong>n nur mehr zur Umladestelle nach Braunau (bei <strong>der</strong><br />

Fa. Permanschlager).<br />

Aufgrund dieser Tatsache wurden die Preise neu verhandelt und wäre <strong>der</strong> Vertrag mit <strong>der</strong><br />

Fa. Esterbauer – auch aufgrund zahlreicher gesetzlicher Än<strong>der</strong>ungen, die in <strong>der</strong> Zwischenzeit<br />

eingetreten sind wie folgt neu zu fassen:<br />

V E R T R A G<br />

abgeschlossen zwischen <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> einerseits und <strong>der</strong> Firma Esterbauer<br />

Josef, 5122 Ach, Kreil 5, in <strong>der</strong> Folge kurz "Unternehmer" genannt, an<strong>der</strong>erseits.<br />

I. ALLGEMEINES<br />

Gemäß § 8 Abs. 1 des O.ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997 (O.ö. AWG 1997) hat die regelmäßige<br />

Sammlung (Erfassung) <strong>der</strong> im <strong>Gemeinde</strong>gebiet anfallenden Hausabfälle durch die<br />

<strong>Gemeinde</strong> unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 4 und das regionale Abfallwirtschaftskonzept<br />

(§ 42) zu erfolgen. Die Sammlung (Erfassung) hat durch die Abholung <strong>der</strong><br />

Abfälle von den Haushalten in regelmäßigen, sechs Wochen nicht übersteigenden Abständen<br />

zu erfolgen (Holsystem).<br />

Gemäß § 8 Abs. 10 O.ö. AWG 1997 darf sich die <strong>Gemeinde</strong> zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

Dritter bedienen.<br />

Der Unternehmer ist im Besitz einer gewerberechtlichen Bewilligung zur gewerbsmäßigen<br />

Güterbeför<strong>der</strong>ung mittels Kraftfahrzeugen, die ihn auch zur Sammlung und Abfuhr von<br />

Hausabfällen und sperrigen Abfällen berechtigt.


II. GEGENSTAND<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> bedient sich gemäß § 8 Abs. 10 O.Ö. AWG 1997 zur Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

gemäß § 8 Abs. 1 bis 7 O.Ö. AWG 1997 betreffend die regelmäßige Sammlung und<br />

Abfuhr von Hausabfällen im Abholbereich des Unternehmens.<br />

Im Sinne dieser an den Unternehmer übertragenen Aufgaben verpflichtet sich <strong>der</strong> Unternehmer,<br />

für die regelmäßige Sammlung und Abfuhr von Hausabfällen, die im Abholbereich<br />

anfallen, zu sorgen und diese zur Umladestelle in Braunau am Inn zu bringen.<br />

III. ABFALLORDNUNG<br />

(1) Gemäß § 10 O.Ö. AWG 1997 hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> eine Abfallordnung<br />

zu erlassen, in <strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em die Art, Größe und Ausführung <strong>der</strong> zu verwendenden<br />

Behälter für Hausabfälle, sowie die Abfuhrzeiträume für Hausabfälle und die Art<br />

und Weise <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Sammlung und Abfuhr <strong>der</strong> Hausabfälle festzulegen ist.<br />

(2) Der Gemein<strong>der</strong>at wird bei <strong>der</strong> Erlassung o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abfallordnung darauf Bedacht<br />

nehmen, dass nur <strong>der</strong>artige Abfallbehälter für Hausabfälle verwendet werden, die vom<br />

Unternehmer mit den <strong>der</strong>zeit üblichen Spezialfahrzeugen entleert werden können.<br />

(3) Der Unternehmer verpflichtet sich, die regelmäßige Sammlung und Abfuhr von Hausabfällen<br />

gemäß dem gegenständlichen Vertrag im Abholbereich vorzunehmen, wobei die Intervalle<br />

für die Abfuhr durch die <strong>Gemeinde</strong> festgelegt werden. Die genauen Abfuhrtage bzw. -<br />

termine, Ersatztermine sowie die Befahrungsroute sind mit dem Unternehmer zu koordinieren<br />

und in einer geson<strong>der</strong>ten Vereinbarung zu regeln.<br />

(4) Die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, den Unternehmer vor einer beabsichtigten Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Abfallordnung in Kenntnis zu setzen, und sachliche Vorschläge des Unternehmers zu prüfen<br />

und nach Möglichkeit zu berücksichtigen.<br />

IV. SAMMELBEHÄLTER<br />

(1) Die Beistellung <strong>der</strong> Sammelbehälter obliegt nicht dem Unternehmer, son<strong>der</strong>n sind diese<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> jeweils gültigen Abfallordnung vom Anschlusspflichtigen selbst zu beschaffen<br />

o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> anzukaufen.<br />

(2) Die Anschlusspflichtigen im Sinne des § 8 Abs. 8 O.Ö. AWG 1997 haben die Abfallbehälter<br />

an hiefür geeigneten, leicht zugänglichen Stellen so aufzustellen, dass bei <strong>der</strong>en ordnungsgemäßer<br />

Benützung, Entleerung und Transport durch den Unternehmer eine Gefährdung<br />

o<strong>der</strong> unzumutbare Belästigung für Menschen vermieden wird. Sollte über den Aufstellungsort<br />

keine Einigung erzielt werden, so wird dieser mit Bescheid des Bürgermeisters festgelegt.<br />

V. LEISTUNGSUMFANG<br />

Die für die Sammlung und Abfuhr <strong>der</strong> Hausabfälle erfor<strong>der</strong>lichen Fahrzeuge und das erfor<strong>der</strong>liche<br />

Personal sind vom Unternehmer selbst zu stellen.


VI. EIGENTUMSÜBERTRAGUNG<br />

Mit dem Verladen von Hausabfällen auf das für die Sammlung und Abfuhr bestimmte Fahrzeug<br />

geht das Eigentum an diesen Abfällen auf den Unternehmer über. Dieser Eigentumsübergang<br />

gilt jedoch nicht für Gegenstände von Wert, die offenbar unbeabsichtigt in den<br />

Abfall gelangt sind.<br />

VII. HAFTUNG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Sammlung und Abfuhr<br />

von Hausabfällen durch den Unternehmer entstehen.<br />

VIII. ENTGELT<br />

a) Hausabfall:<br />

€ 1,30 für 60-Liter-Abfallbehälter<br />

€ 1,50 für 120 -Liter- Abfallbehälter<br />

€ 2,50 für 240-Liter-Abfallbehälter<br />

€ 13,00 für 1.200-Liter-Container<br />

jeweils zuzüglich <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Dieses Entgelt beinhaltet auch die Fahrzeiten von und zu den Abfallbehandlungsanlagen.<br />

Die Abrechnung <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> zu leistenden Entgelte erfolgt per Akontozahlung für<br />

das erste Halbjahr im Juli und Endabrechnung im Nachhinein im Monat Dezember nach<br />

Feststellung <strong>der</strong> im Abrechnungszeitraum getätigten Entleerungen <strong>der</strong> Abfallbehälter.<br />

b) Das Entgelt für alle übrigen mit diesem Vertrag übernommenen Leistungen <strong>der</strong> Sammlung<br />

und Abfuhr bleibt jeweils einer geson<strong>der</strong>ten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien<br />

überlassen.<br />

c) Die vorstehenden Entgelte sind wertgesichert. Als Wertsicherungsmaßstab gilt <strong>der</strong><br />

Verbraucherpreisindex 2000 (2000 = 100%), verlautbart vom Statistischen Zentralamt Wien,<br />

o<strong>der</strong> einer dieser Dienststelle gleichrangigen Einrichtung. Basis <strong>der</strong> Berechnung ist die Indexzahl<br />

für den Monat September <strong>2005</strong> (111,1).<br />

d) Eine Neuberechnung des Entgeltes erfolgt nur über einen schriftlichen Antrag eines <strong>der</strong><br />

Vertragsteile und wird mit dem Beginn des <strong>der</strong> Bewilligung nächstfolgenden Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

wirksam.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Entgelte nach oben o<strong>der</strong> unten kann nur beantragt werden:<br />

1) wenn sich die Indexzahl um mehr als 5% än<strong>der</strong>t;<br />

2) wenn sich aus objektiven Gründen die Betriebskosten im Verhältnis zum Wertsicherungsmaßstab<br />

unangemessen än<strong>der</strong>n;<br />

in einem unangemessenen Verhältnis än<strong>der</strong>n sie sich dann, wenn die beiden Än<strong>der</strong>ungsprozentzahlen<br />

um mehr als 10 differieren.<br />

Zur Feststellung einer solchen Än<strong>der</strong>ung verpflichten sich beide Vertragsteile, gegenseitig<br />

in ihre Berechnungsgrundlagen Einsicht zu gewähren und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Auskünfte zu geben.


e) Die Än<strong>der</strong>ung des Entgeltes hat um so viele Prozent zu erfolgen, als dies <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Indexzahl bzw. <strong>der</strong> Differenz <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsprozentzahlen gemäß lit. f) Z. 2 entspricht.<br />

IX. GELTUNGSBEREICH<br />

Es wird festgestellt, dass sich <strong>der</strong> gegenständliche Vertrag lediglich auf die Sammlung und<br />

Abfuhr <strong>der</strong> Hausabfälle bezieht, nicht jedoch auf die Ablagerung und Verwertung dieser Abfälle.<br />

X. RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Der gegenständlichen Vereinbarung liegen die Bestimmungen des O.Ö. AWG 1997 zugrunde.<br />

Sollte eine Än<strong>der</strong>ung dieses Gesetzes Auswirkungen auf diese Vereinbarung haben, so<br />

ist diese den neuen, geän<strong>der</strong>ten gesetzlichen Bestimmungen so anzupassen, dass diese<br />

dem Zweck <strong>der</strong> neuen Bestimmung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

beim Unternehmer entspricht.<br />

XI. AUFSICHTSBEHÖRDLICHE GENEHMIGUNG<br />

Diese Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit <strong>der</strong> aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch<br />

die o.ö. Landesregierung.<br />

XII. KOSTEN UND GEBÜHREN<br />

Die mit <strong>der</strong> Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren, Steuern und öffentlichen<br />

Abgaben trägt <strong>der</strong> Unternehmer.<br />

Die Kosten einer rechtsfreundlichen Vertretung trägt je<strong>der</strong> Vertragspartner selbst.<br />

XIII. VERTRAGSDAUER<br />

Der Vertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2006 in Kraft. Er wird bis 31.12.2006 abgeschlossen<br />

und kann erstmals von jedem <strong>der</strong> Vertragsteile zu diesem Zeitpunkt unter Einhaltung einer<br />

6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen<br />

Briefs zu erfolgen. Sie gilt als rechtzeitig, wenn sie bis längstens 30.06.1996 zur Post gegeben<br />

wird.<br />

Findet keine Kündigung statt, so verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um ein Jahr. Der<br />

Vertrag kann sodann wie<strong>der</strong>um jeweils unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist<br />

zum 31.12. des betreffenden Jahres mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.<br />

Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages tritt <strong>der</strong> Vertrag vom 18.08.1994 samt Nachtrag vom<br />

12.08.1997 außer Kraft.<br />

Für die <strong>Gemeinde</strong>:<br />

__________________________<br />

Bgm. Patsch Horst<br />

Der Unternehmer:<br />

______________________________


GR Kirnstötter stellt die Frage, ob ab 2006 nicht mehr nach Siggerwiesen geliefert werden<br />

darf. AL Harweck erklärt, dass vom Gemein<strong>der</strong>at die Vertragskündigung bereits im Vorjahr<br />

beschlossen wurde, und daher ab 2006 nicht mehr nach Siggerwiesen geliefert werden<br />

kann.<br />

Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung des geän<strong>der</strong>ten Vertrages.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

7. Grundsatzbeschluss über die Neuanschaffung eines Löschfahrzeuges<br />

Die FF <strong>Überackern</strong> hat mit Schreiben vom 30.09.<strong>2005</strong> darauf hingewiesen, dass für das<br />

Löschfahrzeug, welches 1986 in den Dienst gestellt wurde, in etwa 5 Jahren mit einer Ersatzbeschaffung<br />

zu rechnen ist.<br />

Das Fahrzeug ist nunmehr 19 Jahre alt. Die Einsatzdauer von Feuerwehrfahrzeugen beträgt<br />

<strong>der</strong>zeit etwa 25 Jahre.<br />

Aktuell belaufen sich die Kosten für ein Löschfahrzeug auf ca. 147.000,- €.<br />

Da die Mittel für Feuerwehrfahrzeuge für die nächsten Jahre bereits fast vollständig verplant<br />

sind, ist eine rechtzeitige Antragstellung für die Aufnahme in die „Warteliste“ geboten.<br />

Bgm. Patsch Horst verliest das Ansuchen <strong>der</strong> FF <strong>Überackern</strong> und unterstützt das Vorhaben<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr voll. Bei dieser Nutzungsdauer müsse man je<strong>der</strong>zeit auch mit größeren Reparaturen<br />

rechnen, eine rechtzeitige Vorsorge für die Ersatzbeschaffung ist ihm sehr wichtig.<br />

Er beantragt, den Grundsatzbeschluss für die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeuges zu<br />

fassen.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

8. Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn über die Kassenprüfung vom 24.10.<strong>2005</strong><br />

AL Harweck verliest den Prüfungsbericht <strong>der</strong> BH Braunau am Inn, Zl. Gem60-5045-<strong>2005</strong>-<br />

Ti/Sch/Fo vom 03.11.<strong>2005</strong>, vollinhaltlich.<br />

Bei <strong>der</strong> unter Ziffer 2 angesprochenen Inanspruchnahme eines Kassenkredites bei <strong>der</strong><br />

Sparkasse handelte es sich um eine Zahlung für den Kanalbau. Der Kassenkredit bei <strong>der</strong><br />

Raika war bereits ausgeschöpft, alle Darlehenskonten für den Kanalbau befinden sich bei<br />

<strong>der</strong> Sparkasse. Zur kurzfristigen Überbrückung <strong>der</strong> Zahlungsunfähigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> wurde<br />

daher das Girokonto bei <strong>der</strong> Sparkasse herangezogen.<br />

Künftig soll auf den günstigsten Zinssatz geachtet werden, so AL Harweck.<br />

Der Bericht wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.


9. Prüfungsbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses<br />

PA-Obmann Stahlhofer Herbert verliest folgenden Prüfungsbericht:<br />

Prüfungsbericht des örtlichen Prüfungsausschusses<br />

Datum <strong>der</strong> Prüfungsausschusssitzung:<br />

Montag, 25. April <strong>2005</strong>, 19 Uhr<br />

Prüfungsthema:<br />

Anwesende:<br />

Schriftführer:<br />

Ausglie<strong>der</strong>ung des Schulbudgets<br />

Obmann Stahlhofer Herbert<br />

Obmann-Stellvertreter Huber Gerhard<br />

Meßner Gerhard<br />

Ammerer Sebastian<br />

Amtsleiter Helmut Harweck<br />

Aufgrund des vom Gemein<strong>der</strong>at gefassten Beschlusses wurde im Jahr 2004 das Schulbudget<br />

erstmals ausgeglie<strong>der</strong>t. Die vom Gemein<strong>der</strong>at definierten Voranschlagspositionen wurden<br />

direkt an die Schulleitung überwiesen. Die Aufgabe des Prüfungsausschusses bestand<br />

darin zu prüfen, ob sich die Schulleitung bei <strong>der</strong> Verwendung dieser Mittel an nachstehende<br />

Vorgaben gehalten hat:<br />

Selbständiges und eigenverantwortliches Handeln <strong>der</strong> Schulleitung unter Beachtung folgen<strong>der</strong><br />

Vorgaben:<br />

Offertverfahren (Einholung von Vergleichsofferten zur Feststellung des<br />

Bestbieters<br />

Auftragsvergabe an den Bestbieter<br />

Rechnungsprüfung nach sachlichen und rechnerischen Kriterien<br />

Überweisung durch die Zeichnungsberechtigten<br />

Skontoabzug bei termingerechter Bezahlung<br />

Buchhaltung, Rechnungs-, und Belegverwaltung<br />

Aktenbereitstellung und Auskunftserteilung gegenüber den Organen von <strong>Gemeinde</strong><br />

und Aufsichtsbehörde<br />

Vorlage <strong>der</strong> Jahresabrechnung unaufgefor<strong>der</strong>t bis längstens 15. Jänner des nächstfolgenden<br />

Jahres einschließlich Kopie des Kontoauszuges<br />

Ausgaben für die laufende Geschäftsgebarung dürfen nur im Rahmen <strong>der</strong> beschlossenen<br />

Voranschlagsbeträge (Gesamtsumme) vollzogen werden.<br />

Zunächst wird festgehalten, dass im Jahr 2004 erst während des Jahres ausgeglie<strong>der</strong>t wurde.<br />

Frau Direktor Prielhofer kann daher die Belege erst ab September 2004 vorlegen, die<br />

restlichen Belege des Finanzjahres 2004 befinden sich noch beim <strong>Gemeinde</strong>amt.<br />

Frau Direktor Prielhofer legt die Belege und Kontoauszüge (Umsatzliste aus ELBA) vor und<br />

hält die Handkasse bereit.<br />

Anhand <strong>der</strong> Umsatzliste werden die dazugehörigen Belege geprüft. Bei <strong>der</strong> Belegprüfung<br />

werden folgende Punkte festgehalten:


Durch bestehende Abbuchungsaufträge kam es in <strong>der</strong> Übergangsphase zu Abbuchungen<br />

vom <strong>Gemeinde</strong>konto, obwohl die Budgetposten bereits ausgeglie<strong>der</strong>t waren. Diese Beträge<br />

wurden in Summe an die <strong>Gemeinde</strong> zurück überwiesen. Hier wird eine detaillierte Aufglie<strong>der</strong>ung<br />

dieser Beträge vermisst.<br />

An Herrn Stefan Voith wurden 200,- € für die Einrichtung und Wartung <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong><br />

Volksschule ausbezahlt.<br />

Für kleinere Ausgaben wurde von Frau Direktor Prielhofer eine Handkasse angelegt, die bei<br />

Bedarf vom Girokonto gespeist wird. Über die Ausgaben aus <strong>der</strong> Handkasse liegt keine Aufstellung<br />

vor. Die einzelnen Belege und Kassenbons sind ohne bestimmte Ordnung in einem<br />

Kuvert gemeinsam mit dem Bargeld aufbewahrt. Diese Form <strong>der</strong> Führung <strong>der</strong> Handkasse ist<br />

absolut unübersichtlich. Es wird vorgeschlagen, auch hier eine genaue Liste mit den einzelnen<br />

Ausgabenpositionen zu führen und die dazugehörigen Belege übersichtlich abzulegen.<br />

Im Anschluss an die Belegprüfung stellt <strong>der</strong> Prüfungsausschuss fest, dass zum Jahresende<br />

(<strong>der</strong> Abschluss wurde per 07.01.<strong>2005</strong> erstellt) eine Ersparnis in Höhe von € 3.490,33 aufscheint.<br />

Frau Direktor Prielhofer erklärt, dass sie dieses Geld vorerst für die im Jahr <strong>2005</strong> neu angeschaffte<br />

EDV-Ausrüstung verwendet hat, weil die För<strong>der</strong>ung durch das Land OÖ erst rückerstattet<br />

wird, nachdem die Originalrechnungen eingesendet werden.<br />

Es wird vereinbart, dass die Belege des ausgeglie<strong>der</strong>ten Budgets in <strong>der</strong> Volksschule aufbewahrt<br />

werden. Gemäß den Richtlinien ist die Schulleitung zur Aktenbereitstellung und Auskunftserteilung<br />

gegenüber den Organen von <strong>Gemeinde</strong> und Aufsichtsbehörde verpflichtet.<br />

Größere Ausgaben sollen auch künftig im Einvernehmen mit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />

Die jährliche Budgeterstellung wird im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Schulleitung erfolgen.<br />

GR Patsch Siegfried stellt die Frage, warum <strong>der</strong> ausgewiesene Überschuss nicht an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> zurückgezahlt wurde. Bgm. Patsch Horst erklärt, dass es zum Wesen <strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung<br />

gehört, dass das Ersparte auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden<br />

und / o<strong>der</strong> es zweckgebundenen Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen <strong>der</strong><br />

laufenden Geschäftsgebarung zugeführt werden kann.<br />

Der Bericht wird ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen.<br />

10. Vergabe des Kassenkredites für 2006<br />

Der Kassenkreditrahmen wurde unter TOP. 2 (Voranschlag) mit € 136.000,- fixiert.<br />

Es wurden 4 Banken (PSK, Sparkasse, Raiffeisenbank und VKB) zur Abgabe eines Angebotes<br />

eingeladen.<br />

Abgabeschluss war Freitag, 9. Dezember <strong>2005</strong>, um 12,00 Uhr.<br />

Nicht abgegeben hat die VKB.<br />

Nachstehendes Ergebnis wurde erzielt:


Bankinstitut Aufschlag Zinssatz<br />

PSK 0,50% 2,97%<br />

Sparkasse 0,50% 2,97%<br />

Raiffeisenbank 0,19% 2,66 %<br />

VKB<br />

Nicht abgegeben<br />

Bgm. Patsch Horst spricht sich für die Vergabe an die Raiffeisenbank aus.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

11. Vergabe Kanalbaudarlehen BA 03 und BA 04<br />

a) BA 03<br />

Der Finanzierungsplan lt. Vorgabe des Landes bzw. <strong>der</strong> Kommunalkredit stellt sich wie folgt<br />

dar:<br />

Anschlussgebühren: 6.000,00 €<br />

Eigenmittel: 23.000,00 €<br />

Landesmittel: 11.700,00 €<br />

Fremdfinanzierung: 189.300,00 €<br />

Für den Kredit in Höhe von 189.300,00 € wurden 4 Banken (PSK, Sparkasse, Raiffeisenbank<br />

und VKB) zur Abgabe eines Angebotes eingeladen.<br />

Nachstehendes Ergebnis wurde erzielt:<br />

Bankinstitut Aufschlag Zinssatz Gesamtbelastung<br />

PSK 0,100 % 2,697 % 267.781,00 €<br />

Sparkasse 0,125 % 2,722 % 267.335,14 €<br />

Raiffeisenbank 0,180 % 2,650 % 265.158,50 €<br />

VKB<br />

Nicht abgegeben<br />

b) BA04<br />

Der Finanzierungsplan lt. Vorgabe des Landes bzw. <strong>der</strong> Kommunalkredit stellt sich wie folgt<br />

dar:<br />

Anschlussgebühren: 23.800,00 €<br />

Eigenmittel: 20.000,00 €<br />

Landesmittel: 10.000,00 €<br />

Fremdfinanzierung: 146.200,00 €


Für den Kredit in Höhe von 189.300,00 € wurden 4 Banken (PSK, Sparkasse, Raiffeisenbank<br />

und VKB) zur Abgabe eines Angebotes eingeladen.<br />

Nachstehendes Ergebnis wurde erzielt:<br />

Bankinstitut Aufschlag Zinssatz Gesamtbelastung<br />

PSK 0,100 % 2,697 % 206.812,97 €<br />

Sparkasse 0,125 % 2,722 % 206.467,98 €<br />

Raiffeisenbank 0,180 % 2,650 % 204.787,06 €<br />

VKB<br />

Nicht abgegeben<br />

AL Harweck erklärt, dass sich die Kreditinstitute nicht ganz genau an den Ausschreibungstext<br />

gehalten haben. Es wurden tw. an<strong>der</strong>e Berechnungsgrundlagen angewendet, sodass<br />

sich die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Angebote schwierig gestaltet.<br />

Bgm. Patsch Horst spricht sich dafür aus, in diesem Fall jenes Angebot anzunehmen, das<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> unter dem Strich die geringste Gesamtbelastung hervorruft, und beantragt<br />

die Vergabe <strong>der</strong> Darlehen für den BA03 und den BA04 jeweils an die Raiffeisenbank Hochburg-Ach.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

12. Grundeinlöse Mühltalerstraße<br />

Die Schlussvermessung des ausgebauten Teilstückes <strong>der</strong> Mühltaler <strong>Gemeinde</strong>straße (Ortsende<br />

bis Hausbauerkapelle) ist nun abgeschlossen, und hat Geometer Müller die Aufstellung<br />

<strong>der</strong> einzulösenden Flächen vorgelegt.<br />

Es ergibt sich eine Gesamtfläche von 1.821 m².<br />

Die Grundeinlösebeträge sollen nun ausbezahlt und die Grundbuchsordnung hergestellt<br />

werden.<br />

Für die Eigentumsübertragung ist ein Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich. Es gibt 2 Möglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Grundeinlöse, nämlich nach <strong>der</strong> alten Katastermappe o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Vermessung<br />

des Naturstandes vor Baubeginn. AL Harweck spricht sich für die Variante Naturvermessung<br />

aus.<br />

Bezüglich des Quadratmeterpreises gibt es einige Wortmeldungen. Bgm. Patsch Horst<br />

meint, man solle einen Sachverständigen <strong>der</strong> Bezirksbauernkammer heranziehen, und den<br />

Grundpreis von ihm festlegen lassen.<br />

Bei <strong>der</strong> Begehung vor Baubeginn wurde den Anrainern mitgeteilt, dass man die beim Ausbau<br />

<strong>der</strong> Landesstraße ausbezahlten Sätze berücksichtigen würde.<br />

GR Huber Gerhard schlägt vor, generell 4,- € brutto auszubezahlen. Bei einer Schätzung<br />

durch die BBK würde eher ein niedrigerer Wert entstehen, bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Sätze<br />

beim Ausbau <strong>der</strong> Landesstraße ehe rein höherer Betrag.<br />

AL Harweck gibt zu bedenken, dass die <strong>Gemeinde</strong> den Preis nicht diktieren kann, son<strong>der</strong>n<br />

eine Einigung mit den Grundeigentümern anzustreben ist. Der Betrag von 4.- € kann daher<br />

nur als Willensäußerung des Gemein<strong>der</strong>ates angesehen werden.<br />

Bgm. Patsch Horst beantragt die Grundeinlöse mittels Kauf zu einem vorgeschlagenen<br />

Quadratmeterpreis von 4,- € inkl. USt.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.


13. Übereinkommen mit dem Land OÖ über das Rückhaltebecken Hanseigraben<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Errichtung des Regenwasserkanals in <strong>der</strong> Ortschaft Weng (BA03) ist auch <strong>der</strong><br />

Bau des Rückhaltebeckens „Hanseigraben“ geplant.<br />

Da dies im Zusammenwirken zwischen dem Land OÖ, <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Hochburg-Ach und <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Überackern</strong> erfolgt, ist eine Vereinbarung abzuschließen.<br />

Vom Land OÖ wurde die beiliegende Vereinbarung mit dem Ersuchen um Beschlussfassung<br />

im Gemein<strong>der</strong>at übermittelt.<br />

Bgm. Patsch Horst berichtet über die Gespräche mit Bgm. Patsch Horst Lugmayr und den<br />

Vertretern des Landes.<br />

Fest stehe, dass die <strong>Gemeinde</strong>n sich nicht an den Baukosten (außer den anfallenden<br />

Grundeinlösekosten) zu beteiligen haben, dafür aber für die Erhaltung wechselseitig zuständig<br />

sein werden. Eine Einigung zwischen den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Überackern</strong> und Hochburg-Ach ist<br />

noch zu treffen.<br />

GR Ammerer Sebastian meint, es wäre sinnvoller, die Erhaltung personell gesehen bei einer<br />

<strong>Gemeinde</strong> anzusiedeln und den Aufwand finanziell abzugelten.<br />

AL Harweck verliest den Text des Übereinkommens vollinhaltlich.<br />

Bgm. Patsch Horst beantragt die Beschlussfassung des Übereinkommens.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

14. TOP.: Än<strong>der</strong>ung des Bebauungsplanes in Weng (Dringlichkeitsantrag)<br />

Bgm. Patsch Horst lässt den Dringlichkeitsantrag verlesen.<br />

Erst nach Ausschreibung <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atssitzung ist Geometer Brunner mit einem Vermessungsentwurf<br />

vorstellig geworden.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Grundstücke von Mairhofer Herbert sollen 2 Parzellen vermessen werden.<br />

Die geplante Parzellierung weicht jedoch vom rechtskräftigen Bebauungsplan ab und kann<br />

nur genehmigt werden, wenn <strong>der</strong> Bebauungsplan entsprechend abgeän<strong>der</strong>t wird.<br />

AL Harweck verliest dazu die Stellungnahme des Ortsplaners Architekt Poppinger. Arch.<br />

Poppinger sieht keine Hin<strong>der</strong>ungsgründe.<br />

Für die südliche Parzellenreihe ergibt sich insgesamt eine Verbesserung, weil die meisten<br />

Grundstücke etwas breiter werden.<br />

Die anfallenden Kosten werden von Mairhofer Herbert übernommen, das wurde mit ihm vorab<br />

schon besprochen.<br />

Es wäre ein Einleitungsbeschluss für das Än<strong>der</strong>ungsverfahren zu fassen.


Lt. Aussage von Mairhofer Herbert sind bereits Käufer vorhanden. Es kann nicht bis zur<br />

nächsten Gemein<strong>der</strong>atssitzung im März 2006 gewartet werden, weil die Interessenten den<br />

Kauf rasch abwickeln wollen.<br />

GR Kirnstötter stellt die Frage, ob <strong>der</strong> Bauausschuss noch befasst wird. AL Harweck erklärt,<br />

dass <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss nur auf die Einleitung des Än<strong>der</strong>ungsverfahrens abzielt,<br />

selbstverständlich werde <strong>der</strong> Bauausschuss noch befasst. Es gibt ein Stellungnahmeverfahren<br />

analog einer Flächenwidmungsplanän<strong>der</strong>ung, wobei jedoch <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> anzuschreibenden<br />

Stellen wesentlich geringer ist.<br />

Bgm. Patsch Horst beantragt, das Än<strong>der</strong>ungsverfahren einzuleiten.<br />

Beschluss:<br />

Der Antrag wird durch Erheben <strong>der</strong> Hand einstimmig angenommen.<br />

15. TOP.: Allfälliges<br />

GR Hochreiter Helga berichtet über die Sitzung des Kulturausschusses zum Thema 1250-<br />

Jahr-Feier. Es haben sich Viele bereit erklärt, im Komitee mitzuarbeiten. Bis zur ersten Sitzung<br />

des Gemein<strong>der</strong>ates im Jahr 2006 werden die Personen namentlich feststehen. Im<br />

nächsten Gemein<strong>der</strong>undschreiben soll noch ein Hinweis aufgenommen werden, dass alle<br />

Interessierten im Komitee mitarbeiten können, und sich bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> melden sollen.<br />

GR Kirnstötter spricht die Schäden an <strong>der</strong> Meier-Helmbrecht-<strong>Gemeinde</strong>straße an und will<br />

wissen, ob die Grundbesitzer schon ermittelt wurden. Bgm. Patsch Horst erklärt, er habe<br />

letzte Woche das angesprochene Messrad erhalten und werde noch im Dezember 05 den<br />

Lokalaugenschein durchführen.<br />

GR Ammerer spricht die enormen Schäden am Radweg an, die durch die Holztransporte<br />

entstanden sind. AL Harweck berichtet, dass Herrn Schinwald bereits mitgeteilt wurde, dass<br />

die angesprochenen Schäden ein Nachspiel haben werden. Er hat auch schon beim <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

vorgesprochen. Es wurde vereinbart, einen gemeinsamen Gesprächstermin abzuhalten,<br />

bei dem auch Vertreter des Landes anwesend sein werden.<br />

AL Harweck berichtet über den am 13.12.05 abgehaltenen Lokalaugenschein betreffend<br />

Löschwasserbehälter Weng. Gemeinsam mit Kommandant Theo Kugler und Herrn Viehböck<br />

vom LFK wurde die Sachlage besprochen. Herr Viehböck hat das Erfor<strong>der</strong>nis eines 200 m³-<br />

Behälters bestätigt und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> eine För<strong>der</strong>ung in Höhe von 12.600,- € bei geschätzten<br />

Gesamtkosten von ca. 26.000,- € zugesagt. Eine schriftliche Erledigung wird folgen.<br />

Mitteilungen des Bürgermeisters:<br />

Am 14.12.05 erhält Herr Rothenbuchner Reinhard die Lebensrettermedaille von LH Dr. Pühringer<br />

verliehen. Bgm. Patsch Horst wird ihn bei <strong>der</strong> Fahrt nach Linz begleiten.<br />

Der Reviererlebnisweg kommt nun doch zustande. Die Jägerschaft steht zum größten Teil<br />

hinter dem Projekt, die <strong>Gemeinde</strong> wird es unterstützen. Es gab am 13.12.05 ein Gespräch<br />

mit Bgm. Steindl in Burghausen. Es sollen För<strong>der</strong>mittel <strong>der</strong> EU angesprochen werden. Nähere<br />

Informationen liegen im <strong>Gemeinde</strong>amt auf. GR Hochreiter Helga stellt klar, dass sich<br />

<strong>der</strong> Kulturausschuss sehrwohl mit dem Thema befasst hat. Damals war die Antwort <strong>der</strong> Jägerschaft<br />

gegenteilig. Sie sei verwun<strong>der</strong>t, dass sich die Meinungen so geän<strong>der</strong>t haben.


Bgm. Patsch Horst stellt klar, dass er die Arbeit des Kulturausschusses nicht min<strong>der</strong>n möchte.<br />

Hochreiter Helga spricht sich gegen eine finanzielle Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> aus.<br />

Der Vertrag betreffend Splittstreuung mit <strong>der</strong> Fa. Hangöbl ist unterschrieben.<br />

Die Wacker-Chemie hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> den Einsatz von Wengler Alois bei <strong>der</strong> Hochwasserkatastrophe<br />

in Tirol verrechnet. Es gab ein Gespräch mit <strong>der</strong> Werkleitung, wobei eine Kostenteilung<br />

erreicht werden konnte. Die <strong>Gemeinde</strong> wird sich diesbezüglich jedenfalls noch an<br />

das LFK wenden. Die Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> wird in Frage gestellt.<br />

Bei <strong>der</strong> Verbandsversammlung des SHV Braunau wurde eine Erhöhung des Hebesatzes<br />

beschlossen. Auch in den nächsten Jahren wird es Steigerungen geben. Es ist eine Neuaufteilung<br />

<strong>der</strong> Kosten zwischen Land und <strong>Gemeinde</strong>n in Diskussion.<br />

Bei <strong>der</strong> Grünschnittentsorgung wird es bald eine Än<strong>der</strong>ung geben. Eine gemeindeinterne<br />

Lösung wird angestrebt. Darauf hat sich <strong>der</strong> Umweltausschuss in <strong>der</strong> letzten Sitzung geeinigt.<br />

Es ab bereits Gespräche mit den örtlichen Landwirten.<br />

Bgm. Patsch Horst bedankt sich abschließend bei allen Gemein<strong>der</strong>äten, Ausschussverantwortlichen<br />

und Bediensteten für die Arbeit im abgelaufenen Jahr und lädt zum gemeinsamen<br />

Abendessen ins Gasthaus Kramer ein.


Genehmigung <strong>der</strong> Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />

die letzte Sitzung vom 25.09.<strong>2005</strong> wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anfragen und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt <strong>der</strong> Vorsitzende die Sitzung um 20,30 Uhr.<br />

.................................................................................................................................................<br />

(Bgm. Patsch Horst als Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Huber Gerhard (ÖVP)<br />

.................................................................................................................................................<br />

Stahlhofer Herbert (FPÖ)<br />

Kreil Manfred (SPÖ)<br />

.................................................................................................................................................<br />

(Schriftführer Harweck Helmut)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in <strong>der</strong><br />

Sitzung vom ................................. keine Einwendungen erhoben wurden *über die Einwendungen<br />

<strong>der</strong> beiliegende Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Überackern</strong>, am ________________<br />

Der Vorsitzende:<br />

__________________

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!