VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDERATES Anwesende ...
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Lfd. Nr. 3/2008<br />
V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die ö f f e n t l i c h e Sitzung des<br />
G E M E I N D E R A T E S<br />
der Gemeinde Überackern am Donnerstag, den 19.06.2008<br />
Tagungsort: Gemeindeamt, Kreuzlinden 11, Sitzungszimmer<br />
<strong>Anwesende</strong><br />
1. Bgm. Patsch Horst als Vorsitzender SPÖ<br />
2. Vbgm. Haider Inge ÖVP<br />
3. GR Ammerer Sebastian SPÖ<br />
4. GR Berger Gerhard SPÖ<br />
5. GR Huber Gerhard ÖVP<br />
6. GR Kreil Manfred SPÖ<br />
7. GR Kugler Christa ÖVP<br />
8. GR Laufenböck Thomas FPÖ<br />
9. GR Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea FPÖ<br />
10. GR Priewasser Ferdinand ÖVP<br />
11. GR Kirnstötter Johann ÖVP<br />
12. GR Fellner Josef ÖVP<br />
Ersatzmitglieder<br />
1. GR Rothenbuchner Anton SPÖ<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes:<br />
Wegen Reha-Aufenthalt verhindert<br />
Fachkundige Personen:<br />
.................................................................................................<br />
Es fehlen:<br />
Entschuldigt<br />
GR Schenett Rudolf SPÖ<br />
Unentschuldigt<br />
Die Schriftführerin (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990):<br />
Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea
Der Vorsitzende eröffnet um 19.30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hiezu nachweislich an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich<br />
am 12.06.08 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch<br />
Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.03.2008 bis zur heutigen Sitzung während<br />
der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />
noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Schluss der Sitzung Einwände erhoben<br />
werden können.<br />
Als Protokollunterzeichner werden von den Fraktionen folgende Personen genannt:<br />
ÖVP:<br />
SPÖ:<br />
FPÖ:<br />
Priewasser Ferdinand<br />
Berger Gerhard<br />
Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea<br />
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:<br />
Fr. Sohneg sollte heute bei der Sitzung als Protokollführerin anwesend sein. Da sie dies ablehnte wurde<br />
ihr heute nochmals persönlich von Bgm. Horst Patsch eine schriftliche Anweisung übergeben. Weil<br />
Fr. Sohneg trotzdem nicht erschienen ist, wird Fr. Mag. Andrea Wolfgruber-Dörfl als Protokollführerin<br />
bestellt.<br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf, Beschlüsse<br />
1. TOP.: Prüfungsbericht der BH Braunau am Inn zum Nachtragsvoranschlag 2007<br />
2. TOP.: Prüfungsbericht der BH Braunau am Inn zum Voranschlag 2008<br />
3. TOP.: Prüfungsbericht der BH Braunau am Inn zum Rechnungsabschluss 2007<br />
4. TOP.: Prüfungsbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses<br />
5. TOP.: Auftragsvergabe Dachsanierung Gemeindeamt<br />
6. TOP.: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Überackern (AGB 2008)<br />
7. TOP.: Angebotsausschreibung für die Neubeschaffung eines Löschfahrzeuges (LF-A)<br />
für die FF Überackern<br />
8. TOP.: Finanzierungsplan (Bedarfszuweisungsansuchen ) für die Neubeschaffung<br />
eines Löschfahrzeuges (LF-A) für die FF Überackern<br />
9. TOP.: Kindergartenordnung für den Kindergarten der Gemeinde Überackern<br />
10. TOP.: Tarifordnung – Elternbeiträge für den Kindergarten der Gemeinde Überackern<br />
11. TOP.: Grundsatzbeschluss Friedhofserweiterung<br />
12. TOP.: Teilverkauf Grundstück Nr. 537/5 an Fam. Novak<br />
13. TOP.: Vereinbarung und Satzungen über den Beitritt zum Wegeerhaltungsverband<br />
Alpenvorland<br />
14. TOP.: Neufassung der Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Gemeinde<br />
Überackern<br />
15. TOP.: Neufassung der Dienstbetriebsordnung zur Ordnung des inneren Dienstes<br />
beim Gemeindeamt Überackern<br />
16. TOP.: Rahmenvereinbarung über den Zugang zum Internetportal für Ausschreibungen<br />
für die Mitgliedsgemeinden des oö. Gemeindebundes<br />
17. TOP.: Mitgliedschaft beim Verein „TV Grenzenlos“<br />
18. TOP.: Ankauf eines Fahrzeuges für den Bauhof<br />
19. TOP.: Ehrenring Dr. Weber<br />
20. TOP.: Allfälliges
1. TOP.: Prüfungsbericht der BH Braunau am Inn zum Nachtragsvoranschlag 2007<br />
Bgm. Horst Patsch verliest den Prüfungsbericht zum Nachtragsvoranschlag 2007. Da keine weiteren<br />
Fragen anstehen, bittet Bgm. Horst Patsch um die Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes.<br />
Beschluss:<br />
Der Prüfungsbericht wird durch Erheben der Hand einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
2. TOP.: Prüfungsbericht der BH Braunau am Inn zum Voranschlag 2008<br />
Bgm. Horst Patsch verliest den Prüfungsbericht zum Voranschlag 2008. Da keine weiteren Fragen<br />
anstehen, bittet Bgm. Horst Patsch um die Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes.<br />
Beschluss:<br />
Der Prüfungsbericht wird durch Erheben der Hand einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
3. TOP.: Prüfungsbericht der BH Braunau am Inn zum Rechnungsabschluss 2007<br />
Bgm. Horst Patsch verliest den Prüfungsbericht zum Rechnungsabschluss 2007.<br />
Da keine weiteren Fragen anstehen, bittet Bgm. Horst Patsch um die Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes.<br />
Beschluss:<br />
Der Prüfungsbericht wird durch Erheben der Hand einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
4. TOP.: Prüfungsbericht des Örtlichen Prüfungsausschusses<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses Thomas Laufenböck liest den Prüfungsbericht des Örtlichen<br />
Prüfungsausschusses vor.<br />
Da keine weiteren Fragen vorliegen, bittet Bgm. Horst Patsch um die Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes.<br />
Beschluss:<br />
Der Prüfungsbericht wird durch Erheben der Hand einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
5. TOP.: Auftragsvergabe Dachsanierung Gemeindeamt<br />
Der Obmann des Bauausschusses Gerhard Berger erläutert die Angebotserstellung: 4 Firmen wurden<br />
angeschrieben. Nur von zwei Firmen kamen Angebote. Dies waren die Firmen Stampfl und Ofenmacher.<br />
GR Berger weist darauf hin, dass von Fa. Stampfl ca. € 1.500,-- bis € 2.000,-- Aufwand für die<br />
Angebotserstellung geltend gemacht werden, falls sie den Auftrag nicht bekommen.<br />
Bgm. Horst Patsch beantragt die Vergabe an die Fa. Ofenmacher als Billigstbieter.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
6. TOP.: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Überackern (AGB 2008)<br />
Bgm. Horst Patsch weist darauf hin, dass AL Helmut Harweck seine Anregungen in die Geschäftsbedingungen<br />
eingebracht hat und wie wichtig die Geschäftsbedingungen für das tägliche Geschäft<br />
der Gemeinde sind. Die Neufassung ist durch die Änderung des Bundes-Vergabegesetzes erforderlich<br />
geworden.<br />
Da keine weiteren Fragen zu den Geschäftsbedingungen vorliegen, stellt Bgm. Horst Patsch<br />
den Antrag, die vorliegenden Geschäftsbedingungen anzuerkennen.
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
7. TOP.: Angebotsausschreibung für die Neubeschaffung eines Löschfahrzeuges (LF-A)<br />
für die FF Überackern<br />
Bgm. Horst Patsch bedankt sich bei Kommandant Theodor Kugler für die großartige Unterstützung bei<br />
der Erstellung des Ausschreibungstextes. In einem Gespräch mit Bgm. Patsch, Kommandant Kugler<br />
und AL Harweck wurden die letzten Details festgelegt.<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert die weiteren Schritte: am 08.08.2008 wird Angebotsschluss sein, der Zuschlag<br />
erfolgt bis 3 Monate nach Angebotseröffnung. Es erfolgt eine Veröffentlichung in der Linzer<br />
Zeitung. Die Lieferzeit beträgt geschätzt 9 – 10 Monate. Somit sollte das Löschfahrzeug Mitte 2009 in<br />
Betrieb gehen.<br />
Da keine weiteren Fragen zum Ausschreibungstext vorliegen, stellt Bgm. Horst Patsch den Antrag, den<br />
vorliegenden Ausschreibungstext (siehe Anlage zum Protokoll) zu verwenden.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
8. TOP.: Finanzierungsplan (Bedarfszuweisungsansuchen ) für die Neubeschaffung<br />
eines Löschfahrzeuges (LF-A) für die FF Überackern<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert den Finanzierungsplan und verliest das Schreiben über die Zusage der<br />
Mittel von Landesrat Ackerl. Die gegenüber diesem Schreiben zusätzlich erforderlichen Mittel beziehen<br />
sich vor allem auf die Ausrüstung und die aktualisierten Kosten. Da Überackern Abgangsgemeinde ist,<br />
soll die Bedarfszuweisung entsprechend angehoben werden, zumal keine Eigenmittel der Gemeinde<br />
beigesteuert werden können. Die Feuerwehr leistet ja bereits einen entsprechenden Eigenanteil.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Bgm. Horst Patsch den nachstehenden Finanzierungsplan<br />
zu beschließen:<br />
Zuschuss LFK<br />
50.500,00 Euro<br />
Beitrag FF Überackern<br />
8.000,00 Euro<br />
Bedarfszuweisung<br />
116.500,00 Euro<br />
-----------------------------------------------------------------------<br />
Summe:<br />
175.000,00 Euro<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
9. TOP.: Kindergartenordnung für den Kindergarten der Gemeinde Überackern<br />
Bgm. Horst Patsch weist darauf hin, dass die vorliegende Kindergartenordnung das Ergebnis der Beratung<br />
des zuständigen Ausschusses ist. Bei der Erstellung wurde auch die Kindergartenordnung der<br />
Nachbargemeinde Hochburg-Ach berücksichtigt. Die vorliegende Version wurde bereits vom Amt der<br />
OÖ Landesregierung geprüft.<br />
Auf Anregung von GR Christa Kugler wird gegenüber dem vorliegenden Entwurf eine Abänderung<br />
dahingehend vorgenommen, dass die Hauptferien immer am 3. Montag im Juli beginnen.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Bgm. Horst Patsch die vorliegende Kindergartenordnung<br />
zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Durch Erheben der Hand wird nachstehende Kindergartenordnung einstimmig beschlossen:
Kindergartenordnung für den Kindergarten<br />
der Gemeinde Überackern<br />
geltend ab 01.09.2008<br />
Auf Grund des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes 2007, LGBL.Nr. 39/2007, hat der Gemeinderat der Gemeinde<br />
Überackern in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 folgendes festgelegt:<br />
I. Betrieb eines Kindergartens<br />
Die Gemeinde Überackern betreibt einen Kindergarten nach den Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />
2007, LGBL. Nr. 39/2007, mit dem Schwerpunkt „Waldpädagogik“ und dem<br />
Sitz in Überackern, Kreuzlinden 11.<br />
II.<br />
Arbeitsjahr und Ferien<br />
1. Das Arbeitsjahr des Kindergartens beginnt am ersten Montag im September und dauert bis<br />
zum Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />
2. Die Hauptferien beginnen am 3. Montag im Juli und dauern bis zu Beginn des nächsten Arbeitsjahres.<br />
3. Die Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien richten sich nach den Ferien in der Volksschule Ü-<br />
berackern.<br />
III. Öffnungszeit<br />
1. Die Öffnungszeit des Kindergartens ist von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr.<br />
Bei Bedarf kann die Betreuungszeit ausgeweitet werden.<br />
2. Der Kindergarten wird ohne Mittagsbetrieb geführt.<br />
3. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt der Kindergarten geschlossen.<br />
IV. Aufnahme in den Kindergarten<br />
1. Der Kindergarten ist nach Maßgabe der Bestimmungen des Oö. Kinderbetreuungsgesetzes<br />
2007 für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zur Einschulung allgemein zugänglich.<br />
2. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig und erfolgt gegen eine angemessene Kostenbeteiligung<br />
der Eltern (Elternbeitrag entsprechend der Tarifordnung des Rechtsträgers).<br />
3. Für die Aufnahme in den Kindergarten ist eine Anmeldung des Kindes durch die Eltern erforderlich.<br />
Die Anmeldung hat persönlich in der Zeit von 01. März bis spätestens Ende April eines<br />
jeden Jahres bei der Kindergartenleitung zu erfolgen. Von dieser Regelung abweichende Zeiten<br />
sind rechtzeitig in geeigneter Weise bekanntzugeben. Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen<br />
mitzubringen:<br />
a) Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes,<br />
b) ärztliche Bescheinigung über den allgemeinen Gesundheitszustandes des Kindes,<br />
c) Impfbescheinigung.<br />
Für die Berechnung der Elternbeiträge sind die Einkommensnachweise der im selben Haushalt<br />
mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern und deren Lebensgefährten (Jahreslohnzettel,<br />
Einkommenssteuerbescheid, Einheitswertbescheide, etc.) bis spätestens 30. Juli eines<br />
jeden Jahres vor Aufnahme in den Kindergarten der Gemeinde Überackern vorzulegen. Bei
Eintritt in den Kindergarten während des Arbeitsjahres sind die Einkommensnachweise spätestens<br />
mit der Aufnahme in den Kindergarten vorzulegen.<br />
Werden der Gemeinde Überackern die Einkommensnachweise nicht rechtzeitig vollständig<br />
vorgelegt, so wird der Höchstbeitrag nach der jeweils geltenden Elternbeitragsverordnung für<br />
den Kindergarten der Gemeinde Überackern vorgeschrieben.<br />
4. Die Gemeinde Überackern entscheidet bis Ende Mai eines jeden Jahres über die Aufnahme in<br />
den Kindergarten und teilt diese Entscheidung den Eltern schriftlich mit.<br />
5. Die Aufnahme eines gemeindefremden Kindes darf von der Zustimmung zur Leistung eines<br />
Gastbeitrages durch die Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes abhängig gemacht werden.<br />
V. Abmeldung<br />
Die Abmeldung eines Kindes vom Besuch des Kindergartens ist nur zum Ersten eines jeden Monats<br />
unter Einhaltung einer zweiwöchigen Abmeldefrist möglich und hat bei der Kindergartenleitung<br />
schriftlich zu erfolgen.<br />
VI. Widerruf der Aufnahme<br />
Die Aufnahme eines Kindes darf nur widerrufen werden, wenn<br />
a) die Eltern eine ihnen obliegende Verpflichtung trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht erfüllen<br />
oder<br />
b) nachweislich eine andere Form der Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege den Bedürfnissen<br />
des Kindes besser gerecht wird.<br />
VII. Zusammenarbeit mit den Eltern<br />
1. Die pädagogischen Fachkräfte stellen im Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben des Kindergartens<br />
einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher.<br />
2. Die Eltern haben das Recht, bei der Festlegung der Öffnungszeiten, der Ferienzeiten und in<br />
sonstigen organisatorischen Fragen ihre Vorstellungen einzubringen. Zu diesem Zweck lädt<br />
die Gemeinde Überackern spätestens unmittelbar nach Beginn eines Arbeitsjahres zu einer<br />
Elternversammlung ein, und führt spätestens bei der Anmeldung eine schriftliche Bedarfserhebung<br />
durch.<br />
3. Die Eltern haben das Recht, bei einem Antrag von mindestens einem Viertel der Eltern einer<br />
Gruppe die Einberufung einer Elternversammlung binnen 14 Tagen zu beantragen.<br />
4. Die Wahl einer Elternvertreterin oder eines Elternvertreters oder die Gründung eines Elternvereins<br />
zur Wahrnehmung der Anliegen der Eltern gegenüber dem Rechtsträger ist zulässig<br />
und anzustreben.<br />
VIII. Pflichten der Eltern<br />
1. Die Eltern sind verpflichtet, den festgesetzten Elternbeitrag zur Erhaltung des öffentlichen<br />
Kindergartenbetriebes sowie die Beiträge der allenfalls verabreichten Verpflegung termingerecht<br />
zu bezahlen. Bei Teilnahme der Kinder am Kindergartentransport der Gemeinde Überackern<br />
haben die Eltern ebenfalls den festgesetzten Kostenbeitrag für das Begleitpersonal zu<br />
leisten.<br />
2. Die Eltern haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen Fachkräften zusammen zu<br />
arbeiten.<br />
3. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass die Kinder den Kindergarten körperlich gepflegt sowie<br />
ausreichend und zweckmäßig gekleidet besuchen und dass die vereinbarten Besuchszeiten<br />
eingehalten werden.
4. Die Kinder sollen am Vormittag spätestens bis 9.00 Uhr im Kindergarten anwesend sein und<br />
frühestens ab 11.30 Uhr vom Kindergarten abgeholt werden.<br />
5. Die Eltern haben die Kindergartenleitung von erkannten Infektionskrankheiten des Kindes<br />
unverzüglich zu verständigen. Gegebenenfalls ist das Kind so lange vom Besuch des Kindergartens<br />
fernzuhalten, bis die Gefahr einer Ansteckung anderer Kinder und des Kindergartenpersonals<br />
nicht mehr besteht. Bevor das Kind den Kindergarten wieder besucht, ist eine<br />
ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass eine Ansteckungsgefahr nicht mehr gegeben<br />
ist. Im Kindergarten können den Kindern grundsätzlich keine Medikamente verabreicht werden.<br />
6. Die Eltern haben dafür zu sorgen, dass das Kind den Kindergarten regelmäßig besucht. Ist<br />
ein Kind voraussichtlich länger als 1 Tag verhindert, den Kindergarten zu besuchen, so haben<br />
die Eltern die Kindergartenleitung unter Angabe des Grundes davon zu benachrichtigen.<br />
7. Die Kinder sind von den Eltern oder deren Beauftragten, sofern diese zur Übernahme der<br />
Aufsicht geeignet sind, in den Kindergarten zu bringen und von diesen wieder abzuholen.<br />
Dem Personal des Kindergartens obliegt die Pflicht zur Beaufsichtigung der Kinder während<br />
des Besuchs des Kindergartens. Die Aufsichtspflicht im Kindergarten beginnt mit der Übernahme<br />
des Kindes; sie endet mit dem Zeitpunkt, in dem die Kinder den Eltern oder deren<br />
Beauftragten übergeben werden. Außerhalb des Kindergartens besteht die Aufsichtspflicht<br />
nur während der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Kindergartenbesuches, wie<br />
z.B. Spaziergänge und Ausflüge.<br />
8. Eltern, deren Kinder mit dem von der Gemeinde organisierten Bustransport befördert werden,<br />
sind verpflichtet, ihr Kind zu den Halte(Sammel)stellen zu begleiten bzw. durch eine zur<br />
Übernahme der Aufsicht geeignete Person begleiten zu lassen, das Kind an die Begleitperson<br />
im Beförderungsmittel zu übergeben und von den Haltestellen zum vereinbarten Zeitpunkt<br />
wieder abzuholen bzw. von einer zur Übernahme der Aufsicht geeigneten Peron abholen<br />
zu lassen.<br />
9. Die Eltern sind mit einer jährlichen ärztlichen Untersuchung des Kindes im Kindergarten einverstanden<br />
bzw. werden Bestätigungen über amts-, haus- oder kinderärztliche Untersuchungen<br />
als ausreichender Nachweis anerkannt.<br />
10. Der Rechtsträger hat weiters sicherzustellen, dass den Kindern während des Besuchs des<br />
Kindergartens ärztliche Hilfe geleistet werden kann.<br />
IX) Rechtswirksamkeit<br />
1. Diese Kindergartenordnung tritt mit 01.09.2008 in Kraft.<br />
X) Aushändigung und Empfangsbestätigung<br />
Diese Kindergartenordnung ist den Eltern oder Erziehungsberechtigten bereits bei der Anmeldung des<br />
Kindes auszuhändigen. Der Erhalt ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich zu bestätigen.<br />
10. TOP.: Tarifordnung – Elternbeiträge für den Kindergarten der Gemeinde Überackern<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert die vorliegende Tarifordnung und weist darauf hin, dass bei der Erstellung<br />
des Entwurfes die Nachbargemeinden und das Gesetz Berücksichtigung fanden.<br />
GR Kirnstötter möchte wissen, ob der Zubringerbus von der Gemeinde finanziert wird und wie die Finanzierung<br />
für die deutschen Kinder aussieht?<br />
Bgm. Horst Patsch und GR Mag. Andrea Wolfgruber-Dörfl verweisen auf ein Gespräch in der nächsten<br />
Woche mit Hr. Bühringer vom Amt der Oö. Landesregierung. Bei diesem Gespräch wird die teilweise<br />
Kostenübernahme vom Land OÖ geprüft und ein Gesamtkonzept des Buszubringerdienstes besprochen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Bgm. Horst Patsch die nachstehende Tarifordnung<br />
zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
Tarifordnung – ELTERNBEITRÄGE<br />
für den Kindergarten<br />
der GEMEINDE Überackern<br />
Auf Grund des § 11 der Elternbeitragsverordnung 2007 wird folgendes festgelegt:<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
Für den Besuch des Kindergartens der Gemeinde Überackern ist im Sinne des § 27 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz,<br />
LGBl. Nr. 39/2007, von den Eltern (Erziehungsberechtigten) ein Beitrag zu entrichten.<br />
Dieser Elternbeitrag ist privatrechtlicher Natur.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Überackern hat dazu in seiner Sitzung am 19. Juni 2008 unter TOP<br />
10 folgende Tarifordnung beschlossen.<br />
II. Elternbeitrag<br />
§ 1<br />
Bewertung des Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des Familieneinkommens<br />
pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit<br />
dem betreffenden Kind lebenden Eltern i.S.d. § 2 Abs. 1 Zif. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren<br />
Lebensgefährten zusammen.<br />
(2) Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens gemäß § 1 Elternbeitragsverordnung 2007 sind<br />
die Einkünfte des gesamten Vorjahres nachzuweisen.<br />
(3) Die gemäß § 1 der Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für die Berechnung<br />
des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr.<br />
Bei gravierenden Einkommensveränderungen (Verringerung um mehr als 20 % des Kindergartenbeitrages)<br />
kann nach Vorlage der neuen Einkommensnachweise eine befristete Neufestsetzung des Elternbeitrages<br />
für jeweils drei Monate während des laufenden Kindergartenjahres beantragt werden.<br />
Der Mindestbeitrag wird dabei jedoch nicht unterschritten.<br />
(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis spätestens zu Beginn des Besuchs des Kindergartens<br />
nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.<br />
§ 2<br />
Elternbeitrag<br />
(1) Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind alle Leistungen der<br />
Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt.<br />
(2) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive Umsatzsteuer,<br />
wobei für den Monat Juli nur der halbe Elternbeitrag anfällt.<br />
(3) Der Elternbeitrag ist monatlich jeweils am 20. zur Zahlung fällig und wird mittels Bankeinzug 11 Mal<br />
pro Jahr eingehoben.<br />
(4) Ab einer Krankheitsdauer von zwei Wochen oder einer vom SV-Träger bewilligten Kur oder Erholung<br />
erfolgt gegen Vorlage der ärztlichen Bestätigung die anteilige Rückerstattung des Elternbeitrages.
(5) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind gem. § 6 Elternbeitragsverordnung 2007 indexgesichert;<br />
eine Indexanpassung erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres.<br />
§ 3<br />
Mindestbeitrag<br />
(1) Der Mindestbeitrag im Kindergarten beträgt Euro 36,00.<br />
(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 3 Elternbeitragsverordnung 2007 kann vom Gemeindevorstand auf<br />
Antrag aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen<br />
werden, wobei auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen<br />
ist.<br />
(3) Bei (Krisen-) Pflegeeltern bemisst sich der Elternbeitrag ausschließlich nach der Höhe des Pflegegeldes<br />
gemäß § 27 Oö. JWG 1991, sofern nicht das Gericht den (Krisen-) Pflegeeltern das Erziehungsrecht<br />
übertragen hat.<br />
§ 4<br />
Zuschläge und Abschläge<br />
(1) Für das 2. oder weitere Kind(er) einer Familie wird je ein Abschlag von 20% festgesetzt, wenn mehrere<br />
Kinder der Familie eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen.<br />
(2) Alle Zu- und Abschläge sind von 100 % des Elternbeitrages zu berechnen.<br />
§ 5<br />
Berechnung des Elternbeitrages (Kindergarten)<br />
(1) Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung wird mit Euro 90,00 festgelegt.<br />
(2) Der Elternbeitrag für<br />
a) halbtägige Inanspruchnahme (08:00 bis 12.30 Uhr) beträgt 3 % der Berechnungsgrundlage, jedoch<br />
mindestens Euro 36,00.<br />
§ 6<br />
Sonstige Beiträge<br />
Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird ein Kostenbeitrag in Höhe von monatlich 8 Euro<br />
inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vorgeschrieben. Für den Monat Juli wird nur der halbe Kostenbeitrag<br />
eingehoben. Der Kostenbeitrag ist eine Monatsgebühr. Ausgenommen sind Verhinderungsgründe<br />
gemäß § 2 Abs. 4.<br />
Der Kostenbeitrag für die Busbegleitung ist monatl. jeweils am 20. zur Zahlung fällig und wird mit dem<br />
Elternbeitrag eingehoben.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Tarifordnung tritt mit 1. September 2008 in Kraft.<br />
11. TOP.: Grundsatzbeschluss Friedhofserweiterung<br />
Bgm. Horst Patsch trägt das Vorgeschehen vor: Landesrat Ackerl und die Diözese Linz wurden besucht.<br />
Ebenso weist er darauf hin, dass alle weiteren Maßnahmen nicht mehr kostenlos sind.<br />
Bgm. Horst Patsch verliest das Schreiben des Pfarrgemeinderates vom 23.05.08 an die Diözese Linz<br />
über den Beschluss des Projektes Friedhof. Der Gemeinderat muss nun in derselben Art und Weise<br />
Beschlüsse fassen, um das Projekt weiterzutreiben.
Bgm. Horst Patsch weist daraufhin, dass sich die Planungskosten auf ca. 70.000,-- belaufen. Beim<br />
Besuch am 22.04.08 bei LR Ackerl wurde besprochen, die Planungskosten über Darlehen zu finanzieren.<br />
Diese werden dann als BZ-Mittel refundiert.<br />
GR Kirnstötter bittet um genauere Betrachtung der Planungen.<br />
GR Berger erklärt, dass vorerst ein kostenloser Vorentwurf vorliegt und die Detailplanungen erst nach<br />
Auftragserteilung durch den Gemeinderat erfolgen.<br />
Bgm. Horst Patsch beantragt folgenden Beschluss:<br />
Die vorliegenden Pläne von Architekt MMag. Lic. Johann Gutschi werden in Zusammenarbeit mit dem<br />
Pfarrgemeinderat weiter umgesetzt.<br />
Es wird der Planungsauftrag an das von MMag. Lic. Gucci vorgeschlagene Architektenteam Arch.<br />
Dipl.Ing. Gerd Ehrenhuber und Arch. Heinz Kunrath erteilt.<br />
Die Planungskosten sind über ein aufzunehmendes Darlehen zu finanzieren. Angebote sind bis zur<br />
nächsten Gemeinderatssitzung einzuholen.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
12. TOP.: Teilverkauf Grundstück Nr. 537/5 an Fam. Novak<br />
GR Gerhard Huber erklärt sich als befangen. Er wird an der Abstimmung und Beratung nicht teilnehmen.<br />
Bgm. Horst Patsch erklärt die rechtlichen Grundlagen bei der Veräußerung von Gemeindeeigentum.<br />
Hierfür ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Ebenso wird von der Aufsichtsbehörde ein Wertermittlungsgutachten<br />
verlangt.<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert die Vorgeschichte: Fam. Novak möchte ein Haus auf o. g. Grundstück<br />
bauen. Beim ersten Gespräch wollte Fam. Novak einen Streifen von drei Metern kaufen. Da das<br />
Grundstück eine Größe von 600 m² aufweist, ist für eine vernünftige Verwertung eine Wegnahme von<br />
drei Metern nicht geeignet.<br />
Bgm. Patsch und GR Berger erläutern die Beratung im Bauausschuss. Es wurde beraten, das Grundstück<br />
zu teilen. Somit hätten die beiden Grundstücke von Fam. Novak und der Gemeinde Überackern<br />
ca. 1000 m².<br />
Auf dem Grundstück der Gemeinde befindet sich ein altes Nebengebäude. Ca. 1/3 dieses Gebäudes<br />
werden auf dem von der Fam. Novak käuflich zu erwerbenden Grundstücksteil zu liegen kommen,<br />
und 2/3 auf dem bei der Gemeinde verbleibenden Grundstücksteil. Hr. Novak wird den Abriss des<br />
Gebäudes vornehmen. 1/3 der Kosten trägt somit Hr. Novak und 2/3 der Kosten trägt die Gemeinde.<br />
Daher vermindert sich der Betrag von € 30,-- (Im letzten Wertgutachten wurden € 30,-- festgelegt) auf<br />
€ 24,--/m².<br />
Die Vermessungskosten und sämtliche anderen Kosten gehen zu Lasten von Fam Novak.<br />
Da Hr. Roland Novak als Zuhörer anwesend ist, nutzt Bgm. Horst Patsch die Gelegenheit und fragt<br />
ihn, ob das Interesse nach wie vor gegeben ist. Hr. Novak bejaht.<br />
GR Kirnstötter schlägt vor, dass das Gemeindegrundstück mind. 1000 m² haben soll.<br />
Bgm. Horst Patsch beantragt folgenden Beschluss:<br />
Die bei der Gemeinde verbleibende Gesamtfläche der Grundstücke .156, 537/2 und 537/5 soll ca.<br />
1000 m² betragen. Der Rest des Grundstückes Nr. 537/5 wird an Fam. Novak verkauft. Der entsprechende<br />
Kaufvertrag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
13. TOP.: Vereinbarung und Satzungen über den Beitritt zum Wegeerhaltungsverband<br />
Alpenvorland<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert die Situation. In Überackern gibt es derzeit keine Güterwege. Die Gemeinde<br />
solle jedoch aus Solidaritätsgründen dem Wegeerhaltungsverband beitreten. Sollten in Zukunft<br />
in Überackern Güterwege entstehen, müssten alle anderen beigetretenen Gemeinden ihren Beschluss<br />
ändern.<br />
Die Gemeinde Überackern ist beitragsfrei, solange es hier keine Güterwege gibt.<br />
Bgm. Horst Patsch beantragt daher zum Wegeerhaltungsverband beizutreten und die vorliegenden<br />
Satzungen (siehe Anhang zum Protokoll) zu genehmigen.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
14. TOP.: Neufassung der Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Gemeinde<br />
Überackern<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert, dass aufgrund der Novellierung der Gemeindeordnung auch diese Verordnung<br />
anzupassen ist.<br />
Ein Exemplar der neuen Verordnung wurde jedem Gemeinderat ausgehändigt, der Inhalt ist daher<br />
bekannt.<br />
Bgm. Horst Patsch beantragt die Beschlussfassung der nachstehenden Verordnung.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Überackern vom 19.06.2008, mit der eine Geschäftsordnung für<br />
die Kollegialorgane der Gemeinde Überackern mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erlassen<br />
wird.<br />
(1) Auf Grund des § 66 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91 idF LGBl. Nr. 152/2001,<br />
unter genereller Berücksichtigung der O.ö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBl. Nr. 137/2007, wird<br />
in der Anlage eine Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Gemeinde Überackern erlassen.<br />
(2) Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrisr folgenden Tag in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 16.12.1996 außer Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
(Patsch Horst)<br />
Anlage: Geschäftsordnung<br />
15. TOP.: Neufassung der Dienstbetriebsordnung zur Ordnung des inneren Dienstes<br />
beim Gemeindeamt Überackern
Durch zahlreiche gesetzliche Änderungen ist die Dienstbetriebsordnung vom 19.06.1990 überholt.<br />
Vom Oö. Gemeindebund wurde eine Neufassung aufgelegt und den Gemeinden zur Verfügung gestellt.<br />
Bgm. Patsch Horst beantragt, die neue Fassung der Dienstbetriebsordnung zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Durch Erheben der Hand wird die nachstehende Verordnung einstimmig angenommen.<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Gemeinde Überackern vom 19.06.2008, mit der eine Dienstbetriebsordnung<br />
erlassen wird.<br />
(1) Auf Grund des § 37 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990 idF der GemO-<br />
Novelle 2002, LGBl. Nr. 82 und unter genereller Berücksichtigung der O.ö. Gemeindeordnungs-<br />
Novelle 2007, LGBl. Nr. 137/2007, wird zur Ordnung des inneren Dienstes beim Gemeindeamt Überackern<br />
nachstehende<br />
D I E N S T B E T R I E B S O R D N U N G<br />
beschlossen. (Anlage)<br />
(2) Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Dienstbetriebsordnung vom 19.06.1990 außer Kraft.<br />
Der Bürgermeister:<br />
(Patsch Horst)<br />
16. TOP.: Rahmenvereinbarung über den Zugang zum Internetportal für<br />
Ausschreibungen für die Mitgliedsgemeinden des oö. Gemeindebundes<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert dieses neue Instrument zur Abwicklung von Vergabeverfahren. Ausschreibungen<br />
können von Firmen über diese Plattform eingesehen oder gedownloadet werden. Der<br />
Gemeinde entstehen Einmalkosten von € 300,--. Auch AL Harweck würde diesen Zugang begrüßen.<br />
Bgm. Patsch beantragt den Zugang zum Internetportal für Ausschreibungen.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
17. TOP.: Mitgliedschaft beim Verein „TV Grenzenlos“<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert, dass Hr. Pichler bei ihm war, o. g. Verein gemeinnützig ist und das Projekt<br />
von LR Sigl gefördert wird. Die Kosten für die Gemeinde betragen € 150,--. Die Gemeinde kann<br />
sich präsentieren und somit das Geld wieder zurückbekommen.<br />
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, beantragt Bgm. Horst Patsch die Mitgliedschaft beim Verein<br />
„TV Grenzenlos“.<br />
Beschluss:<br />
6 Gegenstimmen (ÖVP)<br />
7 Zustimmungen (SPÖ, FPÖ)<br />
Dem Antrag wird durch Erheben der Hand mehrheitlich zugestimmt.
18. TOP.: Ankauf eines Fahrzeuges für den Bauhof<br />
Bgm. Patsch Horst stellt richtig, dass es in der heutigen Sitzung eigentlich noch nicht um den Ankauf<br />
des Fahrzeuges geht, sondern vorerst um die BZ-Mittel. Das Thema wurde beim letzten Besuch bei<br />
LR Ackerl andiskutiert und dieser empfahl einen Antrag auf BZ-Mittel.<br />
Grundsätzlich soll das Auto den Gemeindetraktor entlasten. 20 % der Anschaffungskosten können<br />
dem Kanal zugeordnet werden. Von diesem Betrag kann man die Vorsteuer absetzen, was die Kosten<br />
entsprechend reduziert.<br />
Erste Schätzungen lagen bei € 23.000,--. Die Ausstattung des Autos wurde mit zwei Anbietern vorbesprochen.<br />
Die Kosten liegen nun bei ca. € 28.000,-.<br />
Bgm. Horst Patsch beantragt das Ansuchen um BZ-Mittel an das Land OÖ.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
19. TOP.: Ehrenring Dr. Weber<br />
Bgm. Horst Patsch erläutert die geplante Vorgehensweise: Eigentlich wäre eine gemeinsame Feier<br />
geplant gewesen. Die zeitliche Schiene war jedoch für die Gemeinde Überackern zu eng. Die Gemeinde<br />
Ach hat bereits den Ehrenring an Dr. Weber überreicht.<br />
Die Obfrau des Kulturausschusses Fr. Christa Kugler trägt das Ergebnis der Beratung des Ausschusses<br />
vor: Auch von der Gemeinde Überackern soll ein Ehrenring verliehen werden. Mit einer Feier im<br />
Herbst möchte sich die Gemeinde bei Dr. Weber bedanken.<br />
Bgm. Horst Patsch beantragt, an Dr. Weber den Ehrenring zu verleihen.<br />
Beschluss:<br />
Der Antrag wird durch Erheben der Hand einstimmig angenommen.<br />
20. TOP.: Allfälliges<br />
GR Berger fragt an, wie es sein konnte, dass im Nachbarort eine Bauverhandlung abgehalten werden<br />
musste.<br />
Bgm. Horst Patsch erklärt, dass dieses Aufgabengebiet in das Arbeitsfeld von Fr. Sohneg gehört und<br />
er prüfen wird, wie sich eine solche Situation ergeben konnte. Er wird den Gemeinderat informieren.<br />
GR Ammerer erkundigt sich über die Bushaltestelle beim Gasthaus Tschugunow. Lt. Aussage von der<br />
Wacker Chemie, Hr. Moick, wird die Haltestelle bleiben. Lt. Aussage von der BH Braunau ist diese<br />
Haltestelle nicht mehr genehmigt. Wäre evt. eine Geschwindigkeitsbeschränkung möglich?<br />
Bgm. Patsch knüpft Kontakt, ob eine Verbesserung möglich ist.<br />
.<br />
GR Ammerer ersucht um Verbesserung bei der Grünschnittsammlung: Wäre eine Versenkung des<br />
Wagens möglich? Könnte man die Öffnungszeiten ändern? Der Samstag scheint ihm nicht optimal.<br />
Bgm. Patsch und Andrea Wolfgruber-Dörfl weisen darauf hin, dass dies ein Probejahr ist und vieles<br />
optimierbar ist. Fr. Wolfgruber-Dörfl hat eine Liste bei der Sammelstelle aufgelegt. Hier können die<br />
Bürger ihre Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche eintragen. GR Kirnstötter erkundigt<br />
sich, wo der Grünschnitt der Gemeinde entsorgt wird.<br />
Bgm. Patsch erklärt, dass dieser sofort zu Hr. Reschenhofer gebracht wird. Eine Zwischenlagerung bei<br />
Hr. Köprunner wäre nicht sinnvoll.
GR Priewasser weist auf eine illegale Mülllagerstätte nach der Ratzlburg hin. Bgm. Patsch wird sich<br />
darum kümmern.<br />
GR Laufenböck berichtet über einen Artikel in der Zeitung, wo über ein Kraftwerk in Haiming geschrieben<br />
wird. Hier würde viel Energie entstehen. Man könnte darüber nachdenken, ob Fernwärme für Ü-<br />
berackern ein Thema sein kann.<br />
Bgm. Patsch beabsichtigt ein Treffen mit dem Bürgermeister von Haiming, wo verschiedenste Themen<br />
angesprochen werden sollten.<br />
GR Berger weist auf eine Müllablagerung in der „Riviera“ beim zweiten Teich rechts hin. Er bittet diese<br />
zu entsorgen.<br />
GR Priewasser fragt an, ob es Gelder für den Abriss des „Damoserhauses“ gibt. Es müsste mit<br />
€ 10.000,-- gerechnet werden. Dies wäre aus Sicherheitsgründen sinnvoll.<br />
GR Kugler gibt den Termin der Jubilarfeier am 20.07., 12.00 Uhr beim Gasthaus Tschugunow bekannt.<br />
Für Musik sei gesorgt. Die Jubilare werden zum Essen eingeladen und erhalten als Geschenk<br />
Blumen und Wein.<br />
GR Kugler weist auf das Radfahren des Kulturausschusses am 29.06.08 hin.<br />
Bgm. Patsch teilt die Ortspläne an alle Gemeinderäte aus.<br />
GR Wolfgruber-Dörfl bedankt sich für das Müllsammeln. Es haben sich 25 Kinder und 4 Erwachsene<br />
beteiligt. Obwohl nicht viele Erwachsene mitgemacht haben, wurde trotzdem sehr viel Müll gesammelt;<br />
vor allem im Wald, beim Rivieraberg und beim Salzach-Innblick.<br />
GR Wolfgruber-Dörfl berichtet, dass sie Möbel vom Kindergarten Ranshofen für den Waldkindergarten<br />
bekommen hat. Diese können für den Raum in der Volksschule verwendet werden.<br />
Bgm. Patsch berichtet über das Thema Biogasanlage. Es habe ein neuerliches Treffen Mairhofer und<br />
Bürgerinitiative gegeben. Es fand ein Vor-Ort-Termin statt.<br />
Bgm. Patsch gibt den Termin der Kindergarteneröffnung bekannt: 09.09.2008. Die Nationalratsabgeordnete<br />
Barbara Prammer wird den Kindergarten eröffnen. Es wird ein Vormittagsprogramm ausgearbeitet.<br />
Alle Gemeinderäte sind herzlich eingeladen.<br />
Bgm. Patsch berichtet über das Geschwindigkeitsmessgerät vom Land OÖ. Es handelt sich um ein<br />
Leihgerät und wird 14 Tage vor der Schule stehen.<br />
GR Berger fragt an, ob dieses Gerät auch in der Oberdorfstraße aufgestellt werden könnte.<br />
Bgm. Patsch fragt um eine Verlängerung beim Land OÖ an.<br />
Bgm. Patsch berichtet von der Erstellung einer Prioritätenliste weiterer Straßenbauvorhaben. Somit<br />
konnte auch eine Kostenschätzung erstellt werden. Er wird damit bei den Landesräten Hiesl und A-<br />
ckerl anklopfen. Nach dem Kanalbau wurden viele Straßen erneuert, aber auch die übrigen Straßen<br />
müssen erledigt werden.<br />
GR Wolfgruber-Dörfl erkundigt sich, ob sich Dr. Gruber wegen den nächsten Schritten für den Regelkindergarten<br />
gemeldet hat. Bgm. Patsch hat noch nichts gehört; er kümmert sich darum.<br />
Bgm. Patsch informiert über die geplanten Parkflächen beim Kindergarten. Diese sollen auf der Wiese<br />
von Fam. Novak Heinrich entstehen. Ebenso ist der Vertrag mit Fam. Wolfgruber, der Vertrag mit<br />
Fam. Novak und die Übernahme des Personals zu regeln.<br />
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsichtnahme aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />
Sitzung vom 18.03.2008 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anfragen und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:27 Uhr.<br />
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(Bgm. Patsch Horst als Vorsitzender)<br />
Priewasser Ferdinand (ÖVP)<br />
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Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea (FPÖ)<br />
Berger Gerhard (SPÖ)<br />
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(Schriftführerin Mag. Wolfgruber-Dörfl Andrea)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung<br />
vom ................................. keine Einwendungen erhoben wurden *über die Einwendungen der beiliegende<br />
Beschluss gefasst wurde.<br />
Überackern, am ________________<br />
Der Vorsitzende:<br />
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